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    Frage an @ Nataly zur Einkommensteuererklärung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.09.04 11:00:19 von
    neuester Beitrag 11.09.04 20:27:59 von
    Beiträge: 7
    ID: 900.741
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      Avatar
      schrieb am 06.09.04 11:00:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Nataly

      Ich mache gerade meine Einkommensteuererklärung für die Jahre 2002 und 2003. Für das Jahr 2001 gab es in der Anlage N Zeile 43/44 "Aufwendungen f. Arbeitsmittel" eine Pauschale von 200 DM und für "weitere Werbungskosten" (Zeilen 45-47) eine Pauschale von 30 DM für Kontoführungsgebühren.

      Im "kleinen Konz" von 2002/2003 konnte ich diese Pauschalen nicht mehr finden.

      1. Frage: gibt`s die noch und wenn ja, wie hoch sind die?


      In der Anlage KAP Zeilen 54-61 gab`s früher ebenfalls eine Pauschale von 100 DM für Depotgebühren.

      2. Frage: gibts auch diese Pauschale noch und wie hoch ist sie?



      Besten Dank im Voraus :)
      Avatar
      schrieb am 06.09.04 11:11:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      arbeitsmittel 100 €
      kto.führung 16 €

      ;)
      Avatar
      schrieb am 06.09.04 15:46:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Pauschale für KAP-Werbungskosten = 51 €
      Avatar
      schrieb am 11.09.04 16:05:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      uups, hatte fast vergessen, mich zu bedanken



      ...also merci für kompetente Auskunft @ all :)
      Avatar
      schrieb am 11.09.04 16:45:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      soviel ich weiss, wird die Kontoführungspauschale vom Finanzamt automatisch angerechnet, es sei denn man kann einen höheren Betrag nachweisen

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      schrieb am 11.09.04 16:56:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ Joe

      ...dann wär`s ja egal ob man sie angibt oder nicht.



      Dieser Steuerkram nervt mich wirklich so stark, das ich ihn nur noch alle 2 Jahre (für das letzte und vorletzte Jahr) mache. Sollte man eines Tages wirklich - ich mags gar nicht glauben - seine Steuererklärung in 10 Minuten ausrechnen können, fänd ich das schon eine tolle Erleichterung.
      Avatar
      schrieb am 11.09.04 20:27:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zu #5: Man sollte die 16 E für die Kontoführung geltend machen,ich bin nicht so sicher, dass das "automatisch" geschieht.


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