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    Depotwechsel - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.09.04 23:04:31 von
    neuester Beitrag 14.09.04 22:00:59 von
    Beiträge: 7
    ID: 900.999
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      Avatar
      schrieb am 06.09.04 23:04:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hio all,
      ich habe mein Depot bei der Deka, mag nun aber wechseln, um die gesamte Fülle des Bröse kaufen/verkaufen zu können. also Fonds, aller anbieter, optionsscheine aktien usw.

      Ist es möglich sein depot einfach zu wechseln ohne die fonds von deka zu verkaufen?

      also sozusagen das es übertragen wird?

      Und welcher ist ein günstiger und guter Anbieter dafür?
      Avatar
      schrieb am 07.09.04 08:47:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja Übertrag der Fondsanteile auf Depot bei anderem Anbieter ist problemlos möglich.

      Ich bin bei maxblue, ist zwar beim Direkthandel ein bisschen teurer als firmatex, stocknet, dab oder comdirect, dafür zahle ich bei mayblue keine Depotgebühren, wenn ich einen Trade pro Quartal durchführe!

      CK
      Avatar
      schrieb am 07.09.04 08:56:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      #1

      Kläre vorher mit der neuen Bank ab, dass die die Kosten für den Depotwechsel übernimmt.

      Da kommt u.U. ganz schön was zusammen.
      Ich hatte ein Depot bei der Sparkasse und liess das auf mein bestehendes Depot bei Consors übertragen.
      Die Spasskasse hat mir dafür ca. 300.- EUR belastet.

      Habe ich aber bis auf 30.- EUR ohne Probleme von Consors wieder bekommen.
      Diese 30.- EUR waren darin begründet, dass die Sparkasse eine meiner Aktien angeblich im Ausland (?) gelagert hatte. :confused:

      Gruss bsd
      Avatar
      schrieb am 07.09.04 09:26:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Falls Du den Übertrag durchführst und Dir Deine bank Kosten in Rechnung stellt, dann vermerke auf der Rechnung bzw. dem überweisungsträger unbedingt den Vermerk "Unter Vorbehalt!" !!!

      Derzeit laufen Verfahren ob diese Art Gebühren überhaupt rechtens ist !


      Gebühr für Depotübertrag?

      Ein Tätigkeitsschwerpunkt der Ombudsmänner im Bereich des Wertpapiergeschäfts bildete der Fragenkomplex der Entgeltberechnung bei Übertragung von Depotwerten, der bisher höchstrichterlich noch nicht konkret entschieden ist. Nach Ansicht der Ombudsmänner steht einer Bank zumindest bei Beendigung der Geschäftsbeziehung alleine für die Auflösung des Depots und die Übertragung der dort unterhaltenen Werte auf ein Depot bei einer anderen Bank kein Vergütungsanspruch zu – hiervon unberührt bleibt jedoch der Anspruch der Bank auf Ersatz von hierbei anfallenden Kosten bei Dritten:

      "Die Bank hat dem Kunden 155,25 DM zurückzuerstatten. Die Bank hat diesen Betrag für den vom Beschwerdeführer gewünschten Depotübertrag auf die X-Bank als eigene Gebühr verlangt. Nach Auflösung des Depots ist die Bank kraft gesetzlicher Vorschrift zur Herausgabe der von ihr verwahrten Wertpapiere verpflichtet. Sie nimmt also nicht einen vergütungspflichtigen Auftrag bei der Depotübertragung des Kunden wahr, sondern erfüllt eine eigene gesetzliche Verpflichtung. Dafür kann sie keine Gebühren verlangen. Anders ist dies mit den Gebühren des Kassenvereins in Höhe von 41,40 DM. Diese treffen den Depotinhaber."

      Für den Fall der Übertragung einzelner Depotwerte aus einem fortbestehenden Depot in ein Depot bei einem anderen Kreditinstitut liegt inzwischen eine – noch nicht rechtskräftige – erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Urteil vom 19. Juli 2002 - Az. 7 0 2180/02, WM 2003, 129 f.) vor, die einen Entgeltanspruch der Bank für diese „Zusatzleistung“ im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung bejaht
      Avatar
      schrieb am 07.09.04 09:28:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      Manches Unternehmen erstattet übrigens ihren Neukunden die angefallenen Kosten für einen Depotwechsel - nachfragen lohnt sich. (und alles schriftlich geben lassen!)

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      Was die Börsencommunity nach Ostern auf keinen Fall verpassen willmehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 07.09.04 09:30:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hier findest Du Musterbriefe und weitere Links zu urteilen etc.:

      http://www.infos.com/de/depotaufloesung/index.epl Scheiden tut nicht weh - Depotauflösung/Depotübertrag

      Unzulässige Gebühren bei Auflösung des Depots

      Verlangt der Kunde die Auflösung des Depots, dann ist die Bank gesetzlich zur Herausgabe der von ihr verwalteten Wertpapiere verpflichtet. Sie darf deshalb bei Auflösung des Depots kein Entgelt verlangen.

      Bankkunden, denen von ihrem Geldinstitut ebenfalls Entgelte für einen Depotwechsel abverlangt wurden, bietet die Verbraucher-Zentrale NRW mit einem Musterbrief Hilfestellung bei der Rückforderung. [www.vz-nrw.de/depot ]
      weitere Informationen:
      Pressemitteilung der Verbraucher-Zentrale NRW (11.2001):
      Abmahnung für unzulässige Entgelte bei der Depotübertragung (PDF; 59 KB)

      Musterbrief und Informationen der Verbraucher-Zentrale NRW zur Rückforderung der unzulässigen Gebühr bei Depotwechsel (rft; 9 KB)


      Urteil vom 19.07.2002 - LG Nürnberg-Fürth


      Urteil vom 27.05.2003 - OLG Nürnberg


      Urteil vom 20.5.2003 - LG Stuttgart
      Avatar
      schrieb am 14.09.04 22:00:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      Laber Palaber. Schon mal überlegt was dir dein Depot überhaupt bei der DEKA gebracht hat.
      Hatte letztes Jahr anfang Dez. 03. einen Berater bei mir , der mir dann auch einige Vorschläge bereitete.
      Wenn ich das gemacht hätte, wäre ich nur noch am Weinen.
      :cry:
      Glücklicherweise habe ich Gesellschaften mit jahrelanger positiver Performance gefunden und investiert und bin glücklich. :lick:


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