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    Arbeitsrecht...evtl. gibt es ja Meinungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.09.04 07:28:26 von
    neuester Beitrag 27.09.04 11:09:38 von
    Beiträge: 10
    ID: 901.462
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      schrieb am 08.09.04 07:28:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein kurzer Überblick über den Sachverhalt:
      Ich bin in einem größeren Klinikum in der Notaufnahme tätig. In naher Zukunft, sollen die beiden Bereiche, Chirurgie und innere Medizin in einer zentralen Aufnahme vereint werden. Die Stellen der Leitungen (im plegerischen Bereich) wurden intern neu ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt eine Person, die keine Erfahrung im Aufnahmebereich hat. Obwohl die derzeitige Leitung ihren Job seit ca. 9 Jahren exelent ausübt. Aber paradoxer Weise abgelehnt wurde. Nun zu meiner Frage. Wie kann man als Angestellter gegen diese Entscheidung vor gehen?

      Gruß
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      schrieb am 08.09.04 08:08:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      Indem du dich beim Personalrat/Betriebsrat beschwerst.

      Dieser möge die Zustimmung zur Einstellung verweigern, wg. offensichtlicher Ungeeignetheit der betreffenden Person.

      Gruß
      Eustach :D
      (der schonmal was von Vetterwirtschaft gehört hat)
      Avatar
      schrieb am 08.09.04 08:48:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die internen Stellenausschreibungen sind häufig eine Farce, da die Stellen bereits vor der formalen Ausschreibung vergeben sind.
      Falls Du im Öffentlichen Dienst tätig bist, wäre dem abgelehnten Bewerber der Weg zum Verwaltungsgericht eröffnet.
      Avatar
      schrieb am 08.09.04 09:03:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Du wirst die Entscheidung wohl nicht anfechten können.
      Aber sprich mit dem Personal/Betriebsrat, warum der Arbeitgeber so entschieden hat.
      Wenn gegen eine Richtlinie bei den Auswahlkriterien verstossen wurde, kann der P/B-Rat ablehnen.
      Oft gibt es Gründe, warum ein Externer lieber genommen wird als ein Interner.
      Avatar
      schrieb am 08.09.04 09:07:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      @eustach

      Leider ist "Ungeeignetheit" kein Einspruchsgrund für den Betriebsrat. § 99 BetrVG!

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      Avatar
      schrieb am 08.09.04 09:13:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      walwal, du hast Recht.

      Wobei, nach § 93 und § 95 könnte die "Ungeeignetheit" doch wieder zum Zuge kommen, wenn z.B. die Erfahrungen im Aufnahmebereich zu den Einstellungsvoraussetzungen/ Ausschreibemerkmalen gehört hätten.

      Gruß
      Eustach :D
      (der sich aber vorstellen kann, dass der P/B bereits zugestimmt hat)
      Avatar
      schrieb am 08.09.04 09:19:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      @eustach, siehe #4, Auswahlrichtlinie
      Avatar
      schrieb am 08.09.04 17:10:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      "Erfahrungen im Aufnahmebereich" wird leider nicht in den Ausschreibungskriterien erwähnt. Vetternwirtschaft trifft wohl den Nagel auf den Kopf.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 17:45:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      Der neueste Standt der Dinge:
      Der Betriebsrat hat zur Wahl sein Veto eingelegt und bis Ende Oktober soll eine Entscheidung der Pflegedirektion fallen. Evtl. externe Ausschreibung, neue Interne oder was auch immer. Es bleibt weiter spannend.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 11:09:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      Gut so:)


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