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    Wie komme ich aus Vertrag mit Handwerker raus .... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.09.04 23:19:39 von
    neuester Beitrag 09.09.04 14:51:50 von
    Beiträge: 9
    ID: 901.931
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      Avatar
      schrieb am 08.09.04 23:19:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo @ all,

      evtl. kann mir einer von Euch helfen.

      Ich habe vor ca. 2 Monaten ein Angebot unterschrieben - als mündliche Vereinbarung war ausgemacht, die Arbeiten sollen am 13.09. beginnen.

      Das Angebot war ohne Durchschlag, existiert auf einem Blatt und wurde vom Handwerker wieder mitgenommen.

      Meiner Bitte, mir eine Auftragsbestätigung zu schicken, ist er bis jetzt nicht nachgekommen - ich habe somit nichts in der Hand und da noch einige Dinge zu besprechen sind - glaube ich auch nicht daran, daß die Arbeiten pünktlich gestartet werden.

      Kann mir einer von Euch sagen ob und wie lange ich an das Angebot gebunden bin und ob die nicht erfolgte Auftragsbestätigung ein Grund für einen Rücktritt ist? :rolleyes:

      Was könnte ich machen um aus dem Vertrag herauszukommen? :)
      Avatar
      schrieb am 08.09.04 23:39:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sag du weißt von nichts.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 06:54:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Mündliche Vereinbarung und ein schriftliches Exemplar???

      Mann, Mann, Mann, das muß Dein erstes Rechtsgeschäft gewesen sein !

      Aber man kann ja dazu lernen...

      Also:

      Schriftlich (per Einschreiben mit Rückschein) um eine
      Auftragsbestätigung bitten. Dazu eine kurze Frist gesetzt
      (wobei sich das angesichts des 16.09. auch nicht mehr lohnt) und fertig.

      Aufgrund Deiner schriftlichen Auftragserteilung bist Du aber auch daran gebunden. Ansonsten hat der Handwerker einen Schadensersatzanspruch!
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 07:42:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      moin moin,
      ein angebot zu unterschreiben ist noch lange keine bestellung oder auftragserteilung vorausgesetzt es stand in dem angebot nicht drin, dass mit der unterzeichnung auch ein AUFTRAG erteilt wird.
      man könnte ja auch nur den empfang bestätigt haben oder dass man das angebot gelesen hat.
      rechtlich denke ich kann man da was machen !?

      good luck
      gopa
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 07:53:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      Da ich das unterschriebene Blatt nicht habe und auch nicht weiß was in der "Umgebung" der Unterschrift steht, kann ich noch nicht einmal sagen ob es ein Angebot mit anschließender Auftragserteilung durch Unterschrift war.

      Ich denke aber es stand da so was wie "hiermit erteile ich den Auftrag die oben aufgeführten Arbeiten durchzuführen".

      Ich war selber nicht der "Unterschreiber" :(

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      Avatar
      schrieb am 09.09.04 08:31:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      was soll der Quatsch,du warst nicht der Unterschreiber,weißt nicht genau was drinsteht und fragst dann wie du aus der Sache rauskommst.Erklär erst mal welche Sache :mad: Schau bei http://www.bau.de
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 09:06:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      Warste besoffen, haste Zeugen, alles anfechten.sofort!!
      Sonst kann es schon sein, daß die Vorleistungen vom AN bezahlt werden müssen.
      Wenn es sich um eine größere Summe handelt.
      Ansonsten würd ich es so machen wie in #3 beschrieben!
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 11:33:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      Also ...

      Es war ein Angebot mit einem Unterschriftenfeld für den Auftrag, das Angebot auszuführen.

      Der Handwerker war bei Unterzeichnung alleine, der Unterzeichner war zusammen mit einem Zeugen da.
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 14:51:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      Bevor mich mir die Mühe mach und Dir eine ausführliche Antwort gebe, sag erst mal was Sache ist!

      Ich habe vor ca. 2 Monaten ein Angebot unterschrieben

      Ich denke aber es stand da so was wie " hiermit erteile ich den Auftrag die oben aufgeführten Arbeiten durchzuführen" .Ich war selber nicht der " Unterschreiber"

      Der Handwerker war bei Unterzeichnung alleine, der Unterzeichner war zusammen mit einem Zeugen da.


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