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    Stkl II für Alleinerziehende - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.09.04 15:12:20 von
    neuester Beitrag 09.09.04 17:51:15 von
    Beiträge: 7
    ID: 902.274
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      Avatar
      schrieb am 09.09.04 15:12:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Kriterien für den Freibetrag für Alleinerziehende sind ja geändert worden und es gibt "genaue" Vorschriften, daß man nicht mit einem anderen Erwachsenen eine häusliche Gemeinschaft bilden darf,z.B. Freund, Oma, erwachsene Kinder.
      Wie sieht es denn mit einen AuPair-Mädchen aus?
      Da es hier grundsätzlich einen Arbeitsvertrag gibt ist die doch eigentlich Angestellte und zählt damit nicht zum Haushalt im Sinne dieser Vorschrift ??

      Weiß jemand was dazu?

      Gruß specunia
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 15:43:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Frag doch mal Dein Wohnsitzfinanzamt. Aber nicht vergessen die Steuernummer vor der Fragestellung zu nennen. :D

      Gruß Mask
      ;)
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 16:26:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      @(s)pecunia

      auf die schnelle keine ganz genaue Auskunft, aber mal eine Meinung.

      Auf der Seite

      http://www.aupairs.de/german/forms/GF_info.html

      wird die Thematik "aupair und deutsche Familie" abgehandelt
      Dort findet sich folgender Hinweis:

      "Möglichkeiten für Geltendmachung beim Finanzamt

      - Unseren aktuellen Informationen zufolge dürfen
      nur alleinerziehende Elternteile die Kosten für
      ein Aupair als Sonderausgaben geltend machen."

      Wenn dem so ist, sollte dies eigentlich auch nicht den Freibetrag gefährden.

      Gruß
      NmA
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 16:39:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      ...und hier habe ich noch folgenden "Warn"-Hinweis gefunden:

      http://www.tesch-kanzlei.de/aktuelles2004_09.html

      "Hinweis: Vorsicht ist geboten bei Untermietern und Aupair-Arbeitsverhältnissen. Hier
      sollten dem FA entsprechende Verträge vorgelegt werden können, um nachzuweisen,
      dass mit diesen volljährigen Personen keine Haushaltsgemeinschaft im obigen Sinne
      besteht."

      Dieser Hinweis scheint meine Annahme vorn soeben zu bestätigen, es muß allerdings wohl belastbar dargelegt werden, dass das/der aupair nicht zum Haushalt gehört.

      Gruß
      NmA
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 17:19:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      @niemehrarm

      danke für die Hinweise.
      Letzteren mit dem Vorlegen von Verträgen habe ich auch schon gefunden. Aber ist es nicht gerade Sinn eines AuPair - aus Sicht des AuPair auf jeden Fall - in einem Haushalt zu leben?
      Ich kann doch kaum einen Vertrag vorlegen, daß diejenige
      nicht mit der Familie ißt, eigene Wäsche wäscht, alleine einkauft etc wie bei Getrenntlebenden vor einer Scheidung ?

      Gruß specunia,
      weiterhin unschlüssig

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      Avatar
      schrieb am 09.09.04 17:31:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      Specunia

      Klar lebt der Au pair im Haushalt etc.. aber mit dem Au pair wird doch eben über den Status ein Vertrag geschlossen. Es geht wohl darum, dass ein Au Pair eben nicht freibetragsschädlich zur Haushaltsgemeinschaft gehört. Ein zwar hinkender Vergleich: Wenn eine Alleinerziehende/ein Alleinerziehender eine Haushaltshilfe beschäftigt und bezahlt, zählt diese Person doch auch nicht im Sinne der Bestimmung zum Haushalt. Außer, der Alleinerziehende und das Au pair kommen sich näher.... - dann ist das wohl irgendwann meldepflichtig... ;)

      Gruß
      NmA
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 17:51:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      @niemehrarm

      im letzten Satz meinst Du wohl die Haushaltshilfe, die dem Alleinerziehenden näherkommt
      Ich werde meiner Freundin empfehlen, auf keinen Fall ein männliches AuPair zu nehmen,
      um Verdächtigungen dieser Art auszuschließen ;)

      Also ich würde mich Deiner Argumentation so anschließen und es auf jeden Fall mit dem Arbeitsverhältnis begründen.
      Danke nochmal, Gruß specunia


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