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    Kündigung KLV, steuerliche Frage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.09.04 19:41:55 von
    neuester Beitrag 03.10.04 23:13:21 von
    Beiträge: 8
    ID: 902.811
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      Avatar
      schrieb am 10.09.04 19:41:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo WO Steuerexperten,

      ich möchte meine KLV vor Ablauf der 12 Jahre kündigen.
      Die Beiträge zur Versicherung wurden jedes Jahr als Sonderausgaben teilweise bei der Einkommensteuer berücksichtigt. Die Steuerpflicht der ausgezahlten Überschußbeteiligung ist mir bekannt. Wie sieht es aber mit den jährlichen Steuererstattungen aus? Kommt es hier zu einer Rückberechnung, -forderung durch das FA für die einzelnen Jahre?

      mfg

      das postguru
      Avatar
      schrieb am 10.09.04 20:36:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      :mad:25% gibst du ab .
      mfg
      Avatar
      schrieb am 10.09.04 20:45:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      @postguru

      statt kündigen besser an einen Zweitmarkter verkaufen (z.B. www.cashlife.de).

      Vorteile:

      1. Keine Steuerpflicht!

      2. Der Risikoanteil der Versicherung läuft weiter.

      3. In der Regel geringfügig höhere Auszahlungsbeträge als bei Kündigung.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 10.09.04 22:58:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      was K1 sagt passt.

      Wenn die Behörden genau arbeiten würden, müsstest Du den Steuervorteil auch zurückbezahlen.

      Hab` ich aber noch nie erlebt.

      Gruß Kickaha
      Avatar
      schrieb am 10.09.04 23:59:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      #1,

      warum kündigen, brauchst Du das Geld so dringend ?

      dabei zahlst Du in jedem Fall drauf, da der Rückkaufwert unter dem eingezahlten Betrag liegt.

      Lass die KLV doch einfach beitragsfrei stellen, da bist Du rundherum aus dem Schneider.

      Gruß

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      Avatar
      schrieb am 11.09.04 14:37:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      danke für die Einschätzungen,

      die Vermarktung über cashlife etc. ist fehlgeschlagen, habe es bei 2 Anbietern versucht, bekam aber nur Ablehnung weil sich der Zahlbetrag für den Investor nicht lohnen würde. Ist für mich schon ein Anzeichen dafür, dass auch auf dem Zweitmarkt mit sinkenden Überschußbeteiligungen gerechnet wird.

      Die Versicherung ist beitragsfrei gestellt, aber die zu erwartende Rendite bis zum Laufzeitende ist mau.

      Die Versteuerung des Überschußanteiles ist nicht das Problem, das kann ich über den Freistellungsauftrag lösen.

      Der Rückkaufswert übersteigt die Summe der eingezahlten Beiträge.

      Bedenken habe ich eigentlich nur ob irgendein Finanzbeamter auf die Idee kommen könnte, meine Steuererklärungen der letzten Jahre hervorzukramen um dort den Steuervorteil rauszurechnen.

      mfg

      Das postguru
      Avatar
      schrieb am 03.10.04 23:07:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      zieh das Geld per Policendarlehen heraus..90% des Rückkaufwertes sollten als Beleihung möglich sein..dann wart die 12 Jahre ab

      gruss CD
      Avatar
      schrieb am 03.10.04 23:13:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      @postguru
      genial wäre der Nachweis der Verwendeng der Policendarlehen dann noch für geförderte Investitionen..also alle Verwendungen wo du die Zinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen kannst..by the way

      gruss CD


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