Festgeld geerbt, brauche fachmänniche Auskunft - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.09.04 20:56:02 von
neuester Beitrag 13.09.04 10:50:04 von
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Hallo Freunde brauche mal Eure Hilfe.
Habe von meiner Mutter Festgeld mit einer Laufzeit bis März 2005 geerbt.
Die Volksbank Herten/Westerholt besteht auf die Einhaltung des Festgeld-Vertrags bis März 2005.
Ich meine: Wenn der Vertragspartner verstorben ist, müßte das Festgelt doch frei sein?
Wer kann mir bitte fachliche Auskunft dazu geben!
Gruß
heinz2
Habe von meiner Mutter Festgeld mit einer Laufzeit bis März 2005 geerbt.
Die Volksbank Herten/Westerholt besteht auf die Einhaltung des Festgeld-Vertrags bis März 2005.
Ich meine: Wenn der Vertragspartner verstorben ist, müßte das Festgelt doch frei sein?
Wer kann mir bitte fachliche Auskunft dazu geben!
Gruß
heinz2
nein, der erbe ist daran gebunden. fussstapfentheorie!
invest2002
invest2002
gibts auch loses Geld?
Einer von Euch kann ja mal ab morgen hier anfangen seine Perle zu kaufen.
Allerdings wird das nicht viel nützen, denn die Haie warten schon.
So sind leider die Regeln!
Thread: |__| Kettenordern: Sräd, wo alle einmal kaufen dürfen!! |__|...Eure Eier in den Korb
Einer von Euch kann ja mal ab morgen hier anfangen seine Perle zu kaufen.
Allerdings wird das nicht viel nützen, denn die Haie warten schon.
So sind leider die Regeln!
Thread: |__| Kettenordern: Sräd, wo alle einmal kaufen dürfen!! |__|...Eure Eier in den Korb
einfach mal lesen, ab 1999 inc. last crash.
danach kann man weniger falsch setzen - langfristig.
http://www.spatzseite.de/pdf.htm
danach kann man weniger falsch setzen - langfristig.
http://www.spatzseite.de/pdf.htm
heinz2,
vielleicht rechnest du auch damit nicht: Von den Zinsen wird Zinsabschlagsteuer und Soli einbehalten, auch wenn der Freistellungsauftrag deiner Mutter ausgereicht hätte. Mit einer Steuererklärung für deine Mutter kannst du diese Beträge allerdings vom Finanzamt zurückholen. Natürlich auch Lohnsteuer, wenn sie noch gearbeitet hat oder Pensionärin war.
vielleicht rechnest du auch damit nicht: Von den Zinsen wird Zinsabschlagsteuer und Soli einbehalten, auch wenn der Freistellungsauftrag deiner Mutter ausgereicht hätte. Mit einer Steuererklärung für deine Mutter kannst du diese Beträge allerdings vom Finanzamt zurückholen. Natürlich auch Lohnsteuer, wenn sie noch gearbeitet hat oder Pensionärin war.
@Heinz: Als Erbe trittst du in die Verträge deiner Mutter ein; sie werden nicht aufgelöst.
Bis März 2005 ist es nicht mehr lange hon, ich verstehe nicht, warum du das Geld so dringend brauchst.
Bis März 2005 ist es nicht mehr lange hon, ich verstehe nicht, warum du das Geld so dringend brauchst.
bei meiner bank kann man festgeld immer auflösen, wenn es vor laufzeitende ist, dann gibts halt keine zinsen für die bisherige lage.
clemania
clemania
Hallo Freunde,
ich danke für die schnelle Hilfe.
Besonderst der Hinweis von "alzwo" war hilfreich.
Gruß aus dem Ruhrgebiet
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