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    Voraussetzung für steuerfreie Ablaufleistung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.09.04 15:37:44 von
    neuester Beitrag 18.09.04 15:23:22 von
    Beiträge: 8
    ID: 904.804
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      Avatar
      schrieb am 16.09.04 15:37:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo miteinander,

      ist es richtig, das zur Erlangung der steuerfreiheit der Ablauflesitung einer Lebensversicherung das garantierte Todesfallkapital in Höhe von 60% der Beitragssumme erst ab dem 4. Versicherungsjahr garantiert sein kann/muß ??

      Meiner Info zufolge müssen die 60% Todesfallschutz während der ganzen Vertragslaufzeit garantiert werden !?

      Wenn ich mich irren sollte - wo steht (bitte Quellenangabe / Link) diese Ausführung (60% garantiert erst ab 4 Jahr..........);


      Bin gespannt


      baereli
      Avatar
      schrieb am 17.09.04 10:19:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo!

      Ich hoffe mal ganz stark, dass damit die bisher gezahlte
      Beitragssumme gemeint ist. Bei meiner StandardLife steigt
      der garantierte Todesfallschutz Jahr für Jahr an und
      entspricht den gezahlten Beiträgen.
      Also bei monatl. 150€:
      Jahr 1 1800€
      Jahr 2 3600€
      Jahr 3 5400€
      ...

      Wenn die Auszahlung jetzt nicht steuerfrei ist, bekommt
      der Vermittler aber was zu hören, deshalb bin ich gespannt,
      was die Experten dazu sagen.

      Viele Grüße

      Lord Chaos
      Avatar
      schrieb am 17.09.04 11:04:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      keine Angst Lord,

      Deine SL ist steuerfrei, ich glaube Du redest nicht vom Todesfallschutz, sondern von der Auszahlung im Todesfall beim Freelax Tarif.

      er hat oben schon recht, Voraussetzungen in BRD bei LV

      - 5 Jahre Beitragszahlung, mindestens jährlich
      - 12 Jahre Laufzeit
      - 60 % Todesfallschutz (der Versicherungssumme) ab dem 4. Vers.jahr

      Gruß Jo1
      Avatar
      schrieb am 17.09.04 17:19:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Jo1:

      Jo, Du liegst absolut richtig!

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 18.09.04 09:29:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Jo1 + interna,

      Ihr scheint ja Ahnung zu haben !

      Wo (offiz. Quelle) kann man das mit den 60% ab dem vierten Jahr nachlesen !?

      Es geht mir vor allem um das .... ab dem vierten Jahr ... !


      Mit bestem Dank


      baereli

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      Avatar
      schrieb am 18.09.04 12:11:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      ich besorg Dir ne Quelle nächste Woche, ansonsten würden ja nicht viele Versicherer so arbeiten ganz blöd sind sie ja auch nicht ;)

      Ich schau mal Mo oder Di vielleicht ist ja auch ein Anderer schneller ;)

      Gruß Jo1
      Avatar
      schrieb am 18.09.04 12:35:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Jo1!

      Danke für die Info, aber leider versteh ich das nicht.
      Ich habe tatsächlich den Freelax Tarif der SL.
      Im Versicherungsschein steht:

      Bei Tod der versicherten Person vor dem Leiszungsdatum
      wird die Summe aller gezahlten Beiträge oder, sofern
      höher de dann aktuelle Rückkaufswert bzw. die etwaig
      vereinbarte Todesfallsumme fällig.

      Von einer Todesfallsumme kann ich aber in meinem Vertrag
      nichts finden, sonst würde ich vermutlich auch nicht
      eine Liste mit Versicherungsjahr und stetig steigender
      Todesfallleistung in meinem Versicherungsschein haben.

      Wenn also die Bedingung 60% Todesfallschutz (der
      Versicherungssumme) ab dem 4. Versicherungsjahr nicht
      erfüllt ist. Warum sollte die SL dann steuerfrei sein?

      Bin jetzt etwas verunsichert.

      Viele Grüße

      Lord Chaos
      Avatar
      schrieb am 18.09.04 15:23:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      Lord bei einer Rentenversicherung (ist die freelax) brauchst Du den Todesfallschutz nicht weil Du Dir ja theoretisch die Ablaufleistung auch verrenten lassen könntest (Wahlrecht). Brauchst also nicht verunsichert sein. Die Liste die Du hast ist einfach der Depotwert im Jahr x bei Entwicklung y.

      Gruß Jo1


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