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    Der " gläserne Trader" II Orwell lässt grüssen ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.09.04 20:53:46 von
    neuester Beitrag 23.09.04 09:33:45 von
    Beiträge: 10
    ID: 906.978
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      Avatar
      schrieb am 22.09.04 20:53:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi zusammen,

      wir hatten dieses Thema ja schon einmal vor ca. 2 Jahren gehabt als die ganze Thematik wie Kontoprüfungen, Finanzidentifikationsnummer usw. aufkam. Schon damals war uns ja klar das die Netze die Eichel webt immer engmaschiger wurden.
      Im Zuge von Schwarzgeldeindämmung / Terrorbekämpfung / Steuerhinterziehung ist ja auch schon eine Menge gemacht worden das uns und unsere Konten immer transparanter macht.

      Abe 1.1.2005 werden wir ja auf Anforderung des Finanzamt unsere Bankbestätigungen über alle Konten abgeben müssen und ein Konto vergessen ist nicht denn da kann das Finanzamt durch die Freistellungsbescheinigungen die zentral verwaltet werden sofort den Überblick erhalten.

      Im Zuge von Harz IV habe ich heute aber etwas gehört das mich doch etwas missmutig macht, den scheinbar gleicht jetzt nicht nur das Finanzamt ab, sondern auch noch andere Leistungsträger.

      Folgender Fall:

      Heute rief mich eine Kollegin aus einer unserer Niederlassungen in den neuen Bundesländern an. So im Gespräch erzählte sie mir das sie ja momentan ziemlichen Stress durch Harz IV hätte.

      Sie wohnt ca. 35 km vom Arbeitsort weg, ihr Mann ist schon seit Jahren arbeitslos und nun mussten sie die ersten Formulare gem. Harz IV ausfüllen um ab Januar in den Genuss von einigen Euros Arbeitslosengeld II zu bekommen -- falls sie nicht zu viel Verdient --

      Ihr Mann hat jedenfalls den Antrag ausgefüllt und die Vermögensverhältnisse offen gelegt.
      Nach 4 Tagen erhielt er ein Schreiben.. bzgl. des Antrages gäbe es einige Fragen die ein persönliches Erscheinen auf dem Amt erforderlich machen würden.

      Er also hin... da wurde ihm folgendes Gesagt: Beim Querabgleich seines ALU-Antrages hätte man folgendes festgestellt:
      Es wäre noch ein zweites Auto mit Kennzeichen xxxxx auf seinen Namen zugelassen und das wäre Verwertbares Vermögen.

      ( hintergrund: die beiden hatten einen 14 Jahre alten Kadett. Da seine Frau jetzt jeden Tag 35 Km hin und zurück muss haben sie sich einen neuen Wagen, einen 6 Jahre alten Golf geholt. Da für den Kadett aber Steuern und Versicherung bis zum Jahresende bezahlt sind haben sie den Wagen noch behalten )
      Nun soll er von einem Händler ein Angebot beibringen, was dieser 14 Jahre alte Kadett im Rahmen eines Verkaufs bringen würde da die Summe zum Verwertbaren Vermögen addiert würde.

      Das war Punkt 1:

      Punkt 2 war heftiger: Es wurde ihm gesagt, das man festgestellt hätte, das er und seine Frau Verfügungsgewalt über das Konto xxxxxxx bei xxxxxxxx hätten.
      Sie müssten Angaben machen wer Kontoinhaber wäre, wieso eine Verfügungsgewalt bestünde und ggf. in welcher Höhe eigenes Vermögen sich auf dem Konto befinden würde.

      Es ist das Konto der Tochter ( 8 Jahre ) auf das Opa, Oma usw einzahlen.
      Nun ja kaum hatte er das gesagt wurde er aufgefordert Kontounterlagen für dieses Konto beizubringen ... damit die Vermögensverhältnisse und die evtl. Leistungsgewährung neu berechnet werden können.

      Durch diesen ganzen Infoaustausch sehe ich es schon kommen,
      bald wirst du dich um die Bezahlung von Knöllchen, Kfz-Steuer, überhaupt Steuern keine Gedanken mehr machen zu brauchen.
      Wenn du Glück hast, buchen die Behörden nur die geforderte Summe ab. Wenn du Pech hast beschlagnahmen sie sofort dein Konto.

      Dies zum Thema Bankgeheimnis !

      :cool:

      P.S.
      Paar Scheine im Schliessfach bringen zwar keine Zinsen können aber bei Harz IV nicht angerechnet werden. Wobei das Finanzamt bestimmt auch über dein Schliessfach Bescheid weiss. Also wieder in den guten alten Sparstrump unter dem Bett. Es kommt alles einmal wieder. Früher haben die Menschen den Banken nicht getraut weil sie Angst hatten das diese das Geld verbraten und heute weil sie Angst haben dass das Geld gleich an Papa Staat weitergeht.

      Übringens: Zukünftig werden ja auch alle Rentenzahlungen an eine zentrale Stelle gemeldet. Das kann dann bei einem Querabgleich sehr tückisch werden.

      Rentner X bekommt 1.500 Euro Rente davon zahlt er seine
      Krankenkassenbeiträge und natürlich macht er keine Steuer-
      erklärung mehr.
      Nun wird aber bei der allgemeinen Datenabfrage festgestellt:
      Er hat noch eine Betriebsrente von 250 Euro und bekommt
      Zahlungen aus einer privaten Rentenversicherung von 500 Euro. Nun wäre er schon verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.
      Ausserdem müsste er von dieser Gesamtsumme seine Krankenkassenbeiträge entrichten. Und auf einmal klingelt es bei Rentner x und Papa Staat und Mama KK halten die Hände auf... für Nachforderungen für einige Jahre.... :rolleyes:

      Und das ist keine Fiktion ! Genau so wird es kommen !!!


      :cool:
      Avatar
      schrieb am 22.09.04 21:08:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich fürchte, du hast recht. Laki.
      Und betreffs der Freibeträge von Sparguthaben kann ich heute schon sagen, das diese seit Einführung stets gesenkt wurden -- zuungunsten der Bürger natürlich.
      Mit anderen Worten: Das, was wir hier mit Hartz4 haben,
      ist noch lange nicht das Ende. Es ist erst der Anfang.
      :(:(

      DS
      Avatar
      schrieb am 22.09.04 21:31:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Laki,

      das auch ANDERE auf die Daten zugreifen, hab ich schon gelesen, poste es hier nochmal:




      Behörden kriegen Konten-Zugang

      Am 1. April 2005 tritt ein Gesetz in Kraft, das vielen Behörden Zugang zu einem automatisierten Kontenabfragesystem gewährt.

      Wie die „Stuttgarter Zeitung“ berichtet,handelt es sich dabei um einen Abschnitt des „Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit“. Zugriff auf die Kontendaten haben im Wesentlichen die Bundesagentur für Arbeit, Sozialämter und BAföG-Stellen.

      Das automatisierte Kontenabfragesystem war ursprünglich zur Terrorbekämpfung eingerichtet worden, um die Finanzströme terroristischer Organisationen nachvollziehen zu können. Seither kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) prüfen, wer in Deutschland ein Konto, ein Wertpapierdepot oder die Verfügungsberechtigung über eine Bankverbindung hat, wobei gelöschte Konten drei Jahre lang gespeichert werden müssen. In einem zweiten Schritt können die Ermittler nähere Informationen wie Kontostand, Aktienbestände oder Geldbewegungen anfordern.

      Vom 1. April 2005 an können laut „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ auch die Finanzämter über das Bundesamt für Finanzen diese Dateien abrufen, „wenn dies zur Festsetzung oder Erhebung von Steuern erforderlich ist und ein Auskunftsbegehren an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele geführt hat oder keinen Erfolg verspricht“. Wenn ein anderes Gesetz an Begriffe des Einkommensteuergesetzes anknüpft, kann auch die zuständige Behörde bei der Finanzbehörde beantragen, über das Bundesamt die Dateien abzurufen und weiterzuleiten.

      Behörden können Vermögenangaben prüfen

      Wie die Zeitung unter Berufung auf einen Sprecher des Bundesfinanzministeriums schreibt, bedeutet dies konkret, dass dann alle Behörden Kontodaten abfragen können, die Gesetze anwenden, in denen Begriffe wie „Einkünfte" , „Einkommen“ oder „zu versteuerndes Einkommen“ eine Rolle spielen. Damit können die Bundesagentur für Arbeit, Sozialämter oder BAföG-Stellen die Vermögensangaben der Antragsteller flächendeckend prüfen.

      Das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ wurde als Amnestie für Steuersünder beschlossen. Reuige Steuersünder können seit dem 1. Januar 2004 straffrei Schwarzgeld offen legen und es zu einem Satz versteuern, der unter dem normalerweise geltenden Tarif liegt. Diese Regelung gilt bis zum 31. März 2005, ab dem 1. April 2005 tritt der Teil des Gesetzes in Kraft, der den Behörden die Nutzung des automatisierten Kontenabfragesystem ermöglicht.

      Wie die Zeitung weiter schreibt, strebt das Bundesamt für Finanzen einen eigenen Zugang zu den Bankdaten an. Eine Projektgruppe erstelle derzeit ein Verfahren, das sich an Erfahrungen der Bafin orientiere. Die Kreditwirtschaft wehre sich aber dagegen: Die Banken mussten demnach bereits auf eigene Kosten den Bafin-Zugang erstellen, was Kosten von 105 Millionen Euro verursachte.Quelle:

      Focus
      +
      Thread 895820

      Gruß Bernie
      Avatar
      schrieb am 22.09.04 22:51:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      @LakiLuser

      In jeder guten Systemverwaltung gibt es normalerweise Statistiken, mit denen man alle möglichen Werte ermitteln kann. Z.B. welcher User sich wann angemeldet hat, wie im Lange im System war, welche Files bearbeitet hat, usw. usf.
      Hängt ganz von der Erfordernissen und den Möglichkeiten des Systems ab.

      Weißt du, ob es bei diesem DV-System, dass irgendwer ja bereitstellt (wer ist das eigentlich?), auch eine Pflicht zur Mitteilung an den Kontoeigentümer gibt, wer wann auf Informationen über sein Konto zugegriffen hat? Wenn schon Hinz und Kunz abfragen kann, dann sollte es für mein Empfinden und auf der anderen Seite auch eine Pflichtmitteilung geben, wer wann auf welche Infos zugegriffen hat.

      Ich stelle mir gerade vor, dass Leute, mit denen ich eigentlich nichts am Hut habe, die mich aber kennen und "an der richtigen Stelle sitzen" nun die Möglichkeit haben, mal in meine finanziellen Verhältnisse Einblick nehmen können. Albtraum nimm ein Ende!
      Avatar
      schrieb am 22.09.04 23:34:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      @GrandmasterJoe

      Ich habe gelesen, daß es so funktionieren soll wie bei den Telecoms: noch nicht mal der Betreiber darf merken, ob und wer darauf zugreift. Es könnte ja jemand den Betroffenen warnen.

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      Avatar
      schrieb am 22.09.04 23:38:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      ich seh mich schon am counter einer bank stehen und physische optionsscheine verlangen gegen bares...
      Avatar
      schrieb am 23.09.04 00:12:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zurück zu den Wurzeln !

      Mein Vater hat früher auch einen Brief an die Bank
      geschrieben, wenn er Aktien gekauft hat !

      :D
      Avatar
      schrieb am 23.09.04 09:22:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ Berni,

      ich kannte den Artikel hatte ihn aber nicht mehr griffbereit.

      In der Capital gab es mal etwas ähnliches und zwar in Bezug auf eine Steueridentifikationsnummer ähnlich der US-Sozialversicherungsnummer die ja Aussagekräftiger ist als eine Erkennungsmarke bei der Bundeswehr.

      Diese Steueridentifikationsnummer soll eigentlich schon bei der Geburt ( Eintragung im Standesamt ) vergeben werden.
      Damit ist dann gewährleistet, das bei Übertragungen von Vermögen auf die Kinder die entsprechenden Kontrollmitteilungen versandt werden. Auch 1000 andere Dinge können so kontrolliert und gemeldet werden. Wenn du etwas gutgeschrieben bekommst musst du vorher die Nr. angeben, der Absender der Gutschrift hat das dann zu melden andernfalls macht er sich gegenüber Papa Staat Regresspflichtig.
      .
      .
      .
      Wir streben schönen Zeiten entgegen, denn irgendwann brauchst du dir keine Gedanken mehr über fehlender Belege machen... Papa Staat hat schon alles........

      Sehe schon kommen bald haben wir alle unser Konto bei Bluevex... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.09.04 09:29:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      #4

      "Ich stelle mir gerade vor, dass Leute, mit denen ich eigentlich nichts am Hut habe, die mich aber kennen und " an der richtigen Stelle sitzen" nun die Möglichkeit haben, mal in meine finanziellen Verhältnisse Einblick nehmen können. Albtraum nimm ein Ende!"

      wieso ?

      wenn kein Arbeitslosengeld beantragt wird, dann wird auch nicht "rumgeschnüffelt".

      aber Stütze beziehen und noch ne Menge Kohle irgendwo horten ? das geht nicht mehr.
      und ist auch gut so.
      Avatar
      schrieb am 23.09.04 09:33:45
      Beitrag Nr. 10 ()
      Im Bankenbereich ist das ja schon immer so, dort kann man mit mehr als "SchalterGeldAusgabeKompetenz" Abfragen zu Kunden und deren Konten (im eigenen Institut natürlich nur) machen und weiss so was der Nachbar angespart hat, ist bei Sparkassen auf dem Dorf eine übliche Freizeitbeschäftigung sag ich mal ohne Quellen zu nennen
      :rolleyes:


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