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    GEZ Gebühren Nachforderung! Hilfe!!!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.09.04 12:35:40 von
    neuester Beitrag 15.12.04 18:52:08 von
    Beiträge: 96
    ID: 907.890
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      schrieb am 25.09.04 12:35:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Ich hatte heute Besuch von einem GEZ Fuzzi, der meinen nichtangemeldeten Fernseher und mein Autoradio angemeldet haben wollte.

      Leider hat er rausbekommen das ich einen Fernseher besitze, so daß ich hier nicht lügen konnte. Er hat mit mit dem Gerichtsvollzieher etc. gedroht, da bin ich leider schwach geworden und habe den Fernseher und das Radio angemeldet.

      Nachdem ich unterschrieben habe, fing er an zu fragen wie lange ich den Fernseher schon besitze. Nachdem ich sagte, das dies noch nicht lange der Fall ist, entgegenete er, dass bei 30jährigen Personen Gerichtsurteile vorhanden wären, wonach man annimmt, dass nach dem 20. Lebensjahr ein Fernseher im Zimmer sei.

      Er trug ein, dass ich seit 1998 einen Fernseher besitze. Weiterhin trug er in die unterschriebene Anmeldung eine Nachforderungssumme von 1250 € ein.

      Daraufhin teilte ich ihm mit, dass ich damit nicht einverstanden sei und das so auch nicht unterschreiben wollte. Ich wollte lediglich den Fernseher anmelden und mehr nicht. Er sagt das ich die Nachforderung sowieso bezahlen müsse egal ob er hier Summen einträgt oder nicht. Er gab mir dann noch eine Durchschrift und schritt davon.

      Ich war ziemlich perplex und hab mich geärgert über meien eigene Doofheit.

      Nachdem ich mich beruhigt hatte habe ich erstmal einen Widerruf verfaßt, in dem ich widerrufen habe seit 1998 einen Fernseher zu besitzen und in dem ich mich über das Geschäftsgebahren des GEZ Fuzzis beschwert habe. Diesen WIderruf habe ich per Einschreiben mit Rückschein an die GEZ geschickt!

      Bringt dieser Widerruf was? Ist dies ein Haustürgeschäft gewesen?

      Was kann ich sonst noch machen? 1250 € bezahle ich an die GEZ nicht. So lange habe ich keinen Fernseher!

      Wer weiß Rat?

      Gruß

      Brian
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 13:00:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn Du nicht unterschrieben hast, dass Du seit 1998 einen Fernseher hast, dann können die Dir garnix. DAS müssen sie Dir erstmal beweisen. Du gibst einfach an, dass Du die Kiste erst seit 4 oder 8 Wochen hast (Rechnung hast Du natürlich weggeworfen) und einfach vergessen hast, Dich anzumelden.

      Da musst Du halt einfach mal Drecksau sein... :D
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 13:08:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Genau !
      War bei uns in der Firma auch so.
      Behaupte einfach Du hast den Fernseher
      seit 3 Wochen und Schluss. (gebraucht gekauft oder sonstwas)
      Grüße
      Berny
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 13:11:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich mach´s genauso.... Demnächst zieht meine Frau mit den Kindern aus.Gleich mal die Kiste abgemeldet...Die Frau nimmt das Ding natürlich mit.. ;):D Das Radio lass´ich ihnen mal, damit sie mich nicht so nerven... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 13:21:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Sorry, aber für sowas habe ich kein VERSTÄNDNIS!!!!!!!!!!
      Für solche Leute, die die Gemeinschaft ausnutzen, muss ich auch noch zahlen und nicht nur ich, sondern ihr alle.
      Mit den Gebühren fängt es an und mit anderer Abzocke geht es weiter. Wenn jeder seine GEZ-Gebühren zahlen würde, wären die bestimmt 20-30% günstiger. Jeder der die Gebühren zahlt und solchen Typen noch sagt wie er besser bescheißen soll, der bescheißt sich doch nur selbst.

      Darüber sollte man man nachdenken
      mit freundlichem Gruß
      Eure Wachsblume

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      Avatar
      schrieb am 25.09.04 13:30:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      "Wenn jeder seine GEZ-Gebühren zahlen würde, wären die bestimmt 20-30% günstiger."

      Ja ja,
      und morgen kommt der Weihnachtsmann.

      Wo leben manche eigentlich? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 13:33:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      #5
      Ich sehe es nur nicht ein, für etwas zu zahlen, was ich nie nutze !!! ;)
      Wenn sich die öffentlich-rechtlichen immer so schön mit ihrem Bildungsauftrag rausreden, dann sollen sie denjenigen die Gebühr erstatten, die das öff.-rechtl. Angebot nicht nutzen und ein Abo einer Tageszeitung vorweisen. Denn ich denke mal, dass ich aus der FAZ genausoviel Bildung beziehe, wie von 15 Min. Tagesschau;)
      Weiterer Lösungsweg: In den nächsten 2 Jahren sind bekanntermaßen alle TV-Programme digitalisiert. D.h. in jedem Haushalt mit Fernsehanschluss befindet sich auch ein Digitalreceiver. Diese sind allesamt mit einem Kartenleser für Pay-TV ausgestattet. Also => wer sich den öff.rechtl. Schmonzens antun möchte: Abo, Karte und gut iss! Aber darauf werden sich die Mainzer natürlich nicht einlassen, weil sie genau wissen, dass sie max. 100.000 Abos verkaufen würden...:laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 13:37:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      So ein Quatsch, wenns keine Öffentlich-Rechtlichen gäbe, gäbs auch keine GEZ-Gebühren, wer braucht die denn? Also ich nich, die sollen sich wie die Privaten finanzieren und Schluß. Ohne diese Abzocke hätten die Leute mehr Geld in der Tasche und niemand müßte die Jungs von der GEZ anlügen, die gäbs dann nähmlich nich mehr.:D
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 13:40:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8
      Die finanzieren sich doch schon ZUSÄTZLICH wie die Privaten, nur bekommen die den Hals nicht voll!!! :mad:
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 13:42:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich habe noch nie GEZ Gbühren bezahlt. die standen bei mir schon mehrmls vor der Tür, wurden aber von mir nicht reingelassen

      Ich sage denen Immer das ich mich melden werde wenn ich einen fernseher habe.

      Ihr glaubt doch nicht wirklich das ich für 3 Monate 50 Euro bleche für den frenseher der 21 mal die woche für die Lottozahlen eingeschaltet wird.

      die spinnen dioch alle langsam.

      der scheiss sollte abgeschafft werden.:mad:
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 13:43:32
      Beitrag Nr. 11 ()
      Anders wird man nicht reich:D
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 13:44:00
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ichmacheuchreich


      Meldet alle euren Fernseher ab
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 13:44:30
      Beitrag Nr. 13 ()
      Also ich zahle lieber Gebühren und kann dafür von einem gebildeten Ulrich Wickert profitieren, als im privaten Fernsehen irgendwelchen Prolos im Container beim Wichsen zusehen zu müssen.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 13:59:46
      Beitrag Nr. 14 ()
      #10

      Respekt - immer wehrhaft gegen die GEZ Eintreiber bleiben.

      Ein wahrhaft widerliches Pack - diese Eintreiber.
      Sollten mal ins Visier genommen werden.
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 14:14:06
      Beitrag Nr. 15 ()
      die kassieren doch provisionen für jeden den sie erwischen.

      und da kommen denen schon solche Leute rect die Angst haben und einfach alles zugeben und unterschreiben:mad:

      Bleibt doch mal Hart.

      merkt ihr nicht das ihr nur verarscht werdet.

      genau das gleiche müsst ihr mit denen machen.:D
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 14:14:07
      Beitrag Nr. 16 ()
      #13
      Jedem das Seine... ;)
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 14:23:58
      Beitrag Nr. 17 ()
      Rein rechtlich haben die "Fahnder" keine Möglichkeiten, die sie aber allzugerne an der Tür anprangern.
      Dazu mal ein paar Auszüge:



      Die GEZ, die "Gebühreneinzugszentrale"` ist eine der geheimnisvollsten deutschen Behörden. Über die GEZ rede, heißt über Ominöses sprechen. Über Agenten zum Beispiel, die nach Adressen von Schwarzsehern suchen. Über graue Lieferwagen mit Antennen auf dem Dach, die noch durch die dicksten Wände jeden Rundfunkapparat einpeilen können. Über Fernsehtechniker, die den Kabelanschluß kontrollieren wollen, und sich - kaum stehen sie vor dem Bildschirm - als Gebührenfahnder entpuppen. Oder darüber, dass das alles Quatsch ist und die GEZ eine ganz normale Behörde mit genau geregelten Kompetenzen.

      ...

      Die Wahrheit ist zunächst einmal, dass es die GEZ deshalb gibt, weil Fernsehen anders ist als Kino. Ins Kino darf man nur mit Eintrittskarte. Zum Tatort und in den Marienhof kommen auch diejenigen, die einen Fernseher haben, aber kein Teilnehmerkonto. Für ARD und ZDF ist das ein Problem, denn die öffentlich-rechtlichen Sender finanzieren sich zu achtzig Prozent aus Gebühren. Damit ihnen nicht das Geld ausgeht, gründet sie 1973 eine Gebühreneinzugszentrale. Die dafür sorgen, dass sich niemand in die erste Reihe setzt, ohne zu zahlen.

      ...

      Die Bereitschaft, für den Rundfunkempfang zu zahlen, sinkt. Zu Beginn der neunziger Jahre lag die Zahl der freiwilligen Anmeldungen noch deutlich höher als die Abmeldungen. "Wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage und vor allem der gesellschaftlichen Individualisierung" , sagt Dieter Steinbauer. Der Gedanke der Solidargemeinschaft, der gemeinsam empfangenen Leistung, kommt aus der Mode. Bei der GEZ können sich Soziologen die Daten zum Wertwandel holen. Auf der Schwäbischen Alb, so Steinbauer, sei "das Teilnehmerpotenzial noch immer zu hundert Prozent ausgeschöpft". Offizielle Zahlen rückt die GEZ nicht raus, aber in manchen Großstadtvierteln - wie in Berlin-Kreuzberg - soll schon jeder fünfte Haushalt schwarzsehen.

      ...

      "Wahr ist, dass die Beauftragten eigentlich keine Chance haben." Sagt Manfred Reimer. Reimer sollte die Wahrheit kennen, denn er spricht aus Erfahrung. Seit etlichen Jahren schon arbeitet er als selbständiger Gebührenbeauftragter für den WDR. Jetzt sitzt er zu hause auf der Couch und zeigt ein Stück Papier, das aussieht wie ein Flugticket: eine Teilnehmerkarte, gedruckt auf den Druckern der GEZ. Auf der Karte stehen die Daten eines ordnungsgemäß angemeldeten Fernsehteilnehmers: Vorname, Nachname, Anschrift, Geburtsdatum und einiges mehr. Mehrere zehntausend solcher Karten hat Reimer schon in Händen gehabt. Mit den Karten, sortiert nach Straßen, geht er in seinem etwa 100 000 Haushalte umfassenden Bezirk von Tür zu Tür und liest Namensschilder. Sieht er einen Namen, zu dem er keine Karte findet hat er einen potentiellen Schwarzseher gefunden. Er läutet, und wenn jemand die Tür öffnet, beginnt das, was Herr Reimer das "Bluffen und Einschüchtern" nennt.

      Reimer ist auf Tricks angewiesen, denn die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung wiegt schwerer als der Gebührenanspruch von ARD und ZDF. Die Wahrheit ist, dass Gebührenfahnder kaum besser dastehen als Zeitungsdrücker. Niemand muß sie in die Wohnung lassen. Niemand ist verpflichtet, ihnen zu sagen, ob er ein Rundfunkgerät besitzt oder nicht. Manfred Reimer ist so etwas wie ein Eisenbahnschaffner, der Fahrkarten kontrollieren soll, dem aber keiner sein Ticket zeigen muß. Selbst wenn im Wohnzimmer der Fernseher lärmt, braucht das den Schwarzseher wenig zu stören. Zwar können die Sender laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag gerichtlich eine Auskunft erzwingen, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte" bestehen, dass jemand unangemeldete Gerät besitzt. Jedoch machen sie davon praktisch keinen Gebrauch. Zu aufwendig sind die Prozesse, zu gering der Streitwert.

      ...

      Wenn niemand ihn hereinlaßt, wird er von niemandem bezahlt Geld bekommt er nur, wenn er Schwarzseher erwischt. Die Fahnder sind nämlich nicht Angestellte der öffendlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, sondern selbständige Kleinunternehmer - wie Zeitschriftendrücker eben. Dadurch sparen sich die Sender Urlaubsgeld und Sozialabgaben. Der WDR etwa zahlt dem Fahnder für jeden dank seiner Mitwirkung neu angemeldeten Fernseher rund 55 Mark, für ein Radio rund 25 Mark. Also bluffen und einschüchtern. Jeder Beauftragte, so Reimer, haben seine eigene Methode. Manche spielen sich auf, als wären sie Polizisten mit Durchsuchungsbefehl, andere erzählten eben das Märchen vom Peilwagen - wie der Gebührenfahnder, der Robert Schuster besuchte. In Wahrheit gibt es keine Peilwagen. Das heißt, es gibt sie schon, aber sie gehören nicht den Rundfunkanstalten, sondern der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Und die sucht damit nicht nach Schwarzsehern, sonder nach elektromagnetischen Störfeldern.

      ...

      Ehrlichkeit wird bestraft, Frechheit belohnt. Das kommt nicht von ungefähr. Der Einzug der Rundfunkgebühren geschieht in einer rechtlichen Grauzone, in der immer einer der Dumme ist - entweder der Fernsehzuschauer, der pflichtgemäß seine Gebühren zahlt, während sich der Nachtbar das Geld spart. Oder der Gebührenfahnder, der nicht weiß, wie er seine Familie ernähren soll, wenn er auf Tricks verzichtet.
      Sechshundert Fernseher und neunhundert Radios muss ein Beauftragter des WDR jedes Jahr anmelden, um die volle Provision zu kassieren. Wer zu weit unter Soll liegt, muss mit der Kündigung rechnen. Wer über Einzelheiten seines Jobs mit der Presse spricht, auch - sagt Manfred Reimer, der in Wahrheit anders heißt. Als Fahnder gehört er schließlich zu dem kleinen Kreis derer, die es zutiefst bedauern würden, wenn sie jemand von den Rundfunkgebühren befreite.



      Quelle:
      http://www.drugster.com/anarcho/gez-gebuehren.htm





      Fand ich sehr gut geschrieben, sollte man sich mal reinziehn :D

      Gruß Bernie
      (ohne Wertung des Inhalts)
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 14:41:34
      Beitrag Nr. 18 ()
      Guter Bericht;)
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 14:50:41
      Beitrag Nr. 19 ()
      Die ominösen Eintreiber sind ja nun wirklich eine Spezies von Mensch für die ich außer Verachtung eigentlich nichts übrig habe.
      Ihre rotzfreche Art wie sie sich an deiner Wohnungstür zu geben pflegen missfällt mir.
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 14:55:01
      Beitrag Nr. 20 ()
      ich höre Radio aus dem Internet

      Muss ich dafür auch gebühren zahlen:confused:
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 15:01:51
      Beitrag Nr. 21 ()
      #20 noch nicht, aber bald !! ;)
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 15:17:44
      Beitrag Nr. 22 ()
      Eine Unart der Eintreiber ist es ja auch sich bei den Einwohnermeldeämtern schlau zu machen, ob denn nun der betreffende Stundent noch zu Hause bei den Eltern oder in seiner gemieteten Wohnung gemeldet ist.

      Besitzt er ein Fernsehgerät in der elterlichen Wohnung,
      so ist ihm der eigene Besitz nicht nachzuweisen, da es den Eltern zusteht beliebig viele Fernsehgeräte in ihrem Haushalt zu haben, wenn sie denn nur ihre Gebühr bezahlen.

      Hat er aber in seiner angemieteten Unterkunft auch nur einen Radiowecker so kann dies für den Studenten schon zur Zahlungspflicht führen. Auch sein PKW mit Autoradio führt zur Gebührenabgabe, wenn das Auto auf seinen Namen angemeldet ist.

      Es ist daher ratsam entsprechende Vorüberlegungen anzustellen, um von der GEZ nicht abgezockt zu werden.

      Und wie gesagt: In deine Wohnung lassen mußt du das Eintreibergesindel nicht.
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 15:21:22
      Beitrag Nr. 23 ()
      Computer werden gebührenpflichtig

      In Deutschland werden Computer mit Internetanbindung gebührenpflichtig, selbst wenn der PC über keinen Anschluss für einen Rundfunkempfang verfügt.
      Frankfurt/Main - Die Erhöhung der Rundfunkgebühren in Deutschland wirkt sich laut einem Zeitungsbericht auch auf Besitzer von Computern mit Internetanschluss aus. Solche Computer würden vom 1. Jänner 2007 an gebührenpflichtig, schreibt die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Mittwochausgabe) unter Berufung auf Länderkreise. Wer keinen Fernseher oder Radio habe, werde von diesem Zeitpunkt an die volle Gebühr bezahlen müssen, selbst wenn sein PC über keinen Anschluss für einen Rundfunkempfang verfügt.

      Vor allem Betriebe betroffen

      Das werde vor allem die Betriebe treffen, von denen so gut wie keiner mehr ohne Internetanschluss sei, schreibt die Zeitung. Wie hoch die Belastung sein werde, könne noch niemand berechnen, da nicht ganz genau klar sei, ob pro Grundstück, pro Büroeinheit oder pro PC eine Gebühr anfällt. Allerdings machten die zusätzlichen Belastungen wahrscheinlicher, dass es tatsächlich bei der nächsten Gebührenrunde zu einer Nullrunde kommen werde.
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 15:21:48
      Beitrag Nr. 24 ()
      Tja, vor 60 Jahren wars die SS-Feldstreife und jetzt isses halt die GEZ. Ihr solltet froh sein dass niemand mehr aufgehängt wird weil er sich dem Schwachsinn in diesem Land verweigert .:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 15:43:53
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ja spinnen die jetzt ganz.
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 15:51:24
      Beitrag Nr. 26 ()
      1523......1848......1918........vieleicht klappts ja im 21.Jahrhundert;)
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 15:53:34
      Beitrag Nr. 27 ()
      Nach der vereinbarten "Vergütungsregelung" erhielt der Kläger Vergütung für die Anmeldung von Geräten und für entrichtete Gebühren sowie Aufwendungsersatz. Die Vergütung für die Anmeldung von Geräten setzte sich zusammen aus festen Sätzen pro Anmeldung und aus gestaffelten Quartals- und Jahresboni, die ab einer "Sollerfüllung" von 80 % gezahlt wurden. Die "Zielgröße (Soll-Anmeldequote)" war auf 900 Hörfunk- und 600 Fernsehgeräte pro Ermittlungsgebiet und Jahr festgesetzt. Von den pro Ermittlungsfall entrichteten Rundfunkgebühren erhielt der Kläger bestimmte Prozentsätze; hinzu kamen nach dem insgesamt pro Jahr erhobenen Jahresbetrag und nach der Sollerfüllung bezüglich der Anmeldungen gestaffelte Jahresprämien.

      Im Jahre 1995 erreichte der Kläger nach eigenen Angaben Vergütungen in der Gesamthöhe von 177.636,81 DM. Die monatlichen Verdienste lagen zwischen 4.477,30 DM im Februar und 33.990,55 DM:eek: im Dezember 1995. Das entsprach einem monatlichen Durchschnittsverdienst von 14.803,07 DM.


      http://www.taxline.de/ovs_arbeitsrecht/home_9696.html

      Laut Vergütungsregelung erhalten die Kopfgeldjäger von den Gebührennachzahlungen 40% der eingetriebenen Gebühren (plus der genannten Boni und sonstigen Prämien)!

      http://www.gez-abschaffen.de/gebuehrenbeauftragte.htm
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 15:57:37
      Beitrag Nr. 28 ()
      Cash Boni sind doch besser als ein EK 2 mit goldenem Parteiabzeichen. Wir gehen in die richtige Richtung dauert halt alles....
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 16:27:30
      Beitrag Nr. 29 ()
      Auch Vermieter von Ferienwohnungen sollten Geräte bereits in den Vermietungspreis einkalkulieren.

      Sind Rundfunkgeräte in einer Zweit- oder Ferienwohnung anmeldepflichtig?




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      Ja. In Zweit- oder Ferienwohnungen, Wochenendhäusern usw. sind Rundfunkgeräte melde- und gebührenpflichtig. Das ist unabhängig davon, wie viele Geräte Sie an Ihrem Hauptwohnsitz haben. Es ist auch gleichgültig, ob ein Zweitwohnsitz ständig oder nur ab und zu genutzt wird.

      Entscheidend ist, dass ein Rundfunkgerät sich am Standort befindet und so die Möglichkeit besteht, Rundfunkprogramme zu empfangen.

      Es kann für diese Standorte eine eingeschränkte Meldung abgegeben werden. Als Zeitraum der Meldung gilt die Anzahl der Monate, in denen Geräte betrieben werden – mindestens jedoch vier Monate.
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 16:52:09
      Beitrag Nr. 30 ()
      Bei jedem meiner Umzüge, bisher drei an der Zahl, habe ich immer Post von der GEZ bekommen, bevor ich mich überhaupt umgemeldet habe. Alle Briefe wurden von mir sorgfälltig in den Müll sortiert. Nach meinen Erfahrungen kommt nach der fünften Mahnung nix mehr. Bei mir zuhause war leider noch nie ein GEZ Jäger. Hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass ich unter der Woche meistens bis 20 Uhr unterwegs bin. Weiss eigentlich jemand ob die auch mal am Wochenende vor der Tür stehen ?
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 16:56:14
      Beitrag Nr. 31 ()
      #30
      Klar. Die stehen dann vor der Türe, und fragen ob sie mit Dir über Gott und die Welt sprechen dürfen. Wenn man sie endlich abgewimmelt hat, drücken sie einem noch die neueste Ausgabe des Wachturm in die Hand... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 17:05:37
      Beitrag Nr. 32 ()
      #31

      Die Zeugen Jehovas haben nun wirklich mit der GEZ überhaupt nichts zu tun.
      Ich bin übrigens keiner und werde auch keiner.
      Aber man sollte sie mit Respekt behandeln und wenn man nicht genügend dazu weiß als nur dumm zu bäffen sollte man am besser überhaupt nichts sagen.
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 17:09:42
      Beitrag Nr. 33 ()
      Danke für die tolle Diskussion!

      Ich habe ja leider die Anmeldung unterschrieben und der GEZ Fahnder hat nachher die Nachzahlung und die Gebühren berechnet.

      Reicht es denn, wenn ich alle Angaben schriftlich widerrufe?

      Dies habe ich heute als erste Maßnahme per EInschreiben mit Rückschein gemacht. Habe direkt an die Rundfunkanstalt in Köln geschrieben.

      Oder soll ich den Widerruf auch noch direkt an den Eintreiber weiterfaxen, damit der die Anmeldung erst garnicht weiterreicht??

      Wer kennt sich da genau aus? Kann man eine Anmeldung von GEZ Gebühren, die man an der Haustür gemacht hat, genauso widerrufen wie eine normale Zeitung?

      Gruß

      Brian
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 17:18:40
      Beitrag Nr. 34 ()
      #32
      Hach - da spricht wohl wieder so ein linkslinker Gutmensch.... :rolleyes:

      Die Zeugen haben doch wohl das gleiche Recht verhöhnt zu werden, wie alle anderen Schichten der Gesellschaft auch. Ob das nun Schwule, Ostfriesen, Blondinen, Polizisten, Behinderte oder eben auch Zeugen Jehovas sind...;)
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 17:19:35
      Beitrag Nr. 35 ()
      #33
      Hoppla! In DEM Falle sinken Deine Chancen wohl rapide... :(
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 17:29:51
      Beitrag Nr. 36 ()
      wellen #32,

      warum dürfen Zeugen Jehovas nicht bei der GEZ arbeiten:confused::laugh: da ergeben sich Synergieeffekte:eek: von denen Allianz bei Dresdners seit Jahren träumt:rolleyes:

      Das wäre es doch:eek: Synergien ohne Ende:laugh:

      ~ 1000€ von GEZ für einen Besuch bei #1
      ~ Altersvorsorge mit ähnlicher Provisionshöhe
      ~ Heiligenschein für den wahren Glauben
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 17:31:01
      Beitrag Nr. 37 ()
      # 5

      Warum soll man GEZ bezahlen. Auch wenn jemand ein Fernseher hat, heißt es noch nicht, das er die rechtlich öffentlichen sich ansieht. Ab, ich glaube 2007 sollen sogar Computer mit Internetanschluss gebührenpflichtig werden.

      Ich sehe z.B kein Fußball. Warum soll ich dafür mitgezahlen, dass ARD und ZDF dafür einen großten Batzen Geld ausgegeben haben

      Da wurden auch meine Gebühren fürverwendet, ohne mich zu fragen.
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 17:32:25
      Beitrag Nr. 38 ()
      Wieso das @ 35?

      Wieso kann ich in diesem Fall von einer Willenserklärung die ich nicht abgeben wollte, also im Irrtum war, nicht zurücktreten? (119 BGB)
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 17:32:58
      Beitrag Nr. 39 ()
      wie kann man etwas freiwillig unterschreiben :eek: nimmst du auch an solchen Busfahrten teil wo es Lamadecken gibt? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 17:35:34
      Beitrag Nr. 40 ()
      Gilt sowas nicht?

      Anfechtung von Willenserklärungen
      Einseitige Willenserklärung, die zur Nichtigkeit eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts führt.

      Sie beseitigt alle rechtlichen Wirkungen der früheren Willenserklärung.

      Anfechtbar ist ein Rechtsgeschäft, wenn es mit einem der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) genannten Willensmängel zu Stande gekommen ist, insbesondere:

      wegen Irrtums (§ 119 BGB)
      wegen arglistiger Täuschung (§ 123 Absatz 1 Alternative 1 BGB)
      wegen widerrechtlicher Drohung (§ 123 Absatz 1 Alternative 2 BGB)
      Folgende Irrtümer berechtigen zur Anfechtung:

      Der Inhaltsirrtum:
      Der Erklärende weiß, was er sagt, ist sich aber über die objektive Bedeutung des Inhalts nicht bewusst.
      Der Erklärungsirrtum:
      Der Erklärende wollte eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben. Der Erklärende erklärt nicht das, was er erklären will, er verspricht, verschreibt, vergreift sich.
      Der Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften:
      Der Erklärende irrt sich über das Vorhandensein bestimmter verkehrswesentlicher Eigenschaften einer Person oder einer Sache.
      Eigenschaften sind alle wertbildenden Merkmale einer Sache oder Person. Sie sind verkehrswesentlich, wenn sie für das Rechtsgeschäft von Bedeutung sind. Keine Eigenschaften sind der Preis oder der Wert einer Sache, da sie sich erst durch weitere Umstände, wie die Marktlage, von außen ergeben.
      Der Übermittlungsirrtum:
      Die Willenserklärung wurde durch die mit der Übermittlung beauftragte Person unrichtig wiedergegeben.
      Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: setzt gleichzeitig voraus:

      eine Täuschungshandlung,
      die der Täuschende arglistig, also vorsätzlich vorgenommen hat,
      und durch die ein Irrtum erregt, verstärkt oder unterhalten worden ist,
      der für die Abgabe der Willenserklärung ursächlich war.
      Die Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung kann erfolgen, wenn der Erklärende durch eine Drohung zur Abgabe einer Willenserklärung gezwungen wurde.

      Eine Drohung ist die Ankündigung eines Übels, das der Drohende verwirklichen kann oder vorgibt verwirklichen zu können.
      Die Drohung ist widerrechtlich, wenn die Abgabe der Willenserklärung mit Hilfe rechtswidriger Mittel erzwungen wurde, das mit der Abgabe der Willenserklärung erstrebte Ziel oder die Mittel-Zweck-Relation verwerflich ist.

      Für die Anfechtung sind bestimmte Fristen einzuhalten:

      Die Anfechtung eines Irrtums hat unverzüglich nach der Kenntnisnahme des zur Anfechtung berechtigenden Grundes zu erfolgen.
      Die Anfechtung wegen einer Täuschung oder Drohung ist binnen eines Jahres ab dem Zeitpunkt auszusprechen, in dem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt hat beziehungsweise die Zwangslage endete.
      In beiden Fällen ist die Anfechtung ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der anzufechtenden Willenserklärung mehr als 30 Jahre vergangen sind.

      Grundsätzlich hat der Anfechtungsberechtigte die freie Wahl, ob er das Rechtsgeschäft trotz der Anfechtbarkeit gelten lassen will oder ob er durch Anfechtung dessen Wirksamkeit beendet.


      Entscheidet er sich für die Anfechtung, muss er diese gegenüber dem Anfechtungsgegner erklären (§143 Absatz 1 BGB).

      Anfechtungsgegner ist bei einem Vertrag der Vertragspartner.
      Dabei muss er das Wort "Anfechtung" nicht benutzen und auch keine bestimmte Form einhalten. Es reicht aus, dass der Empfänger erkennen kann, dass der Anfechtende das Rechtsgeschäft nicht gelten lassen will.

      Durch eine wirksame Anfechtung wird die abgegebene Willenserklärung und dadurch das schuldrechtliche Rechtsverhältnis rückwirkend nichtig (§ 142 Absatz 1 BGB).

      Das Rechtsgeschäft wird so behandelt, als wäre es niemals zu Stande gekommen.
      Bereits empfangene Leistungen müssen gegenseitig zurückgewährt werden.
      Die Wirksamkeit der dinglichen Übereignung wird grundsätzlich - wegen des Abstraktionsprinzips - von der Anfechtung nicht berührt.

      Im Falle des Irrtums hat der Anfechtende dem Vertragspartner den Vertrauensschaden zu ersetzen, d. h. er ist so zu stellen, als ob der Anfechtende die angefochtene Erklärung nicht abgegeben hätte.
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 17:36:21
      Beitrag Nr. 41 ()
      Ich wollte mein Fernsehen anmelden, wie es rechtens ist!

      Wollte aber nicht rückwirkend was anmelden!

      Da hat der Kerl mich reingelegt!
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 17:40:25
      Beitrag Nr. 42 ()
      #32

      Ganz so einfach und eindeutig sehe ich das nicht.


      #33

      Nachdem für die zukünftige Einzugsermächtigung als auch für die Nachforderung nun mal deine Unterschrift da ist, wird es schon problematischer für dich.
      Es wird dir wohl darüber noch ein Schreiben ins Haus flattern, ob sie die Nachforderung in der Höhe wie sie der Fahnder festgestellt hat aufrechterhalten oder nicht.
      Dein Widerruf dürfte fürs erste richtig gewesen sein.
      Es läuft aber nun auf eine Streitfrage hinaus in der gute Argumente deinerseits die Höhe der Nachforderung mindern könnten.
      Versuche jedenfalls zu verhindern, dass dir der Gesamtbetrag gleich von deinem Konto abgebucht wird.
      Weiß nicht ob du auch eine Kontoeinzugsermächtigung erteilt hast.
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 17:42:16
      Beitrag Nr. 43 ()
      Nehmen wir mal folgendes an:

      Im Jahre 2007 wird der "Staatsvertrag für öffentlich-rechtliche Internetnutzung" verabschiedet.
      Alle Haushalte, die einen oder mehrere Internetzugänge haben sind verpflichtet, monatlich eine Gebühr von 30EUR pro Internetanschluß zu entrichten - da sie ja theoretisch die Angebote der öffentlich-rechtlichen Internetanbieter nutzen können. Begründung: öffentlich-rechtlicher Bildungsauftrag.

      Zur Eintreibung der Gebühren wird die GEZI (Gebühreneinzugszentrale für öffentlich-rechtliche Internetnutzung) gegründet.

      Was haltet Ihr davon?

      Rein rechtlich gesehen nix anderes als das, was wir jetzt mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk und GEZ-Mafia haben - oder?

      Gruß
      Aldy
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 17:42:29
      Beitrag Nr. 44 ()
      Dann meld dich nach eigenen Vorstellungen an http://www.gez.de/
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 17:44:24
      Beitrag Nr. 45 ()
      Habe keine Einzugsermächtigung erteilt und in meinem Widerruf geschrieben, dass ich zwar 1998 einen Fernseher hatte, dieser aber kurz nach der Anschaffung defekt ging.

      Jetzt habe ich seit Anfang 2004 einen neuen Fernseher, den ich bisher aber aus Unkenntnis nicht angemeldet habe.

      Zwischen der Zeit konnte ich mir aufgrund Studium und Ausbildung keinen neuen Fernseher leisten.

      Ich habe um die Zusendung eines Anmeldeformulars gebeten, um dies nachzuholen.

      Meinst Du das reicht?
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 17:47:39
      Beitrag Nr. 46 ()
      @23552

      #37

      Wie bist Du denn drauf ?

      Dies bedürfte wohl einer Präferenzaufdeckung und da diese bei nicht ausschliessbaren öffentlichen Gütern (das Rundfunk eindeutig ist) nicht funktioniert, legt der Staat eben einen Preis fest.
      Man könnte dies auch über die Clarke-Steuer tun, oder solange Präferenzen und einzelne Grenznutzen aufdecken bis sich das Lindahl-Gleichgewicht einstellt.

      Bei anderen Gütern selber Kategorie wird auch nicht unterschieden, nenne hier nurmal die Landesverteidigung, welche eben genau wie Rundfunk nicht personell zugeordnet werden kann und auch nicht ausschliessbar ist in Ihrem Mechanismus.

      Ein Anfang macht Premiere übrigens, wobei dies mit Ihren PacketPreisen erst ein "Anfang" ist, Kosten individuell für die einzelnen Präferenzen zu setzen.

      In der tollen USA ist es jedenfalls lange schon Normalität, nur für Kanäle zu zahlen die man auch nutzt, selbst in England bekommt man ohne "pay" nur 3 Sender als "view" - wird sich wohl irgendwann hier auch so einpendeln.

      Mit dem Bildungsauftrag und der Pflicht zur breiten MeinungsBildung beizutragen, wie es im Grundgesetz verankert ist, fange ich hier lieber nicht erst an...sonst wird`s Posting zu lang
      :laugh:

      Gruß Bernie
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 17:53:06
      Beitrag Nr. 47 ()
      @S.Brian

      Habe keine Einzugsermächtigung erteilt und in meinem Widerruf geschrieben, dass ich zwar 1998 einen Fernseher hatte, dieser aber kurz nach der Anschaffung defekt ging.

      Es geht nicht um das GERÄT (ob defekt, geklaut, doppelt...) sondern um die MÖGLICHKEIT des Empfanges;
      damit reicht eine bestehende "Dose" an der Wand schon aus für den Tatbestand !
      Unter diesem Argument wird dann auch den PC subsumiert, weil er ja potentiell TV und Radio empfangen kann über die "Dose" Internet.

      Vergleich das mal mit Auto, wenn Du Nummernschilder dranhast mit TÜV/AU-Plackete, es also "angemeldet" ist dann zahlst Du auch KfZ-Steuer. Dem Amt zu sagen es steht nur in der Garage ist da fehl am Platz
      :rolleyes:

      Gruß Bernie
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 17:56:03
      Beitrag Nr. 48 ()
      Haben sich wohl einige Postings zeitlich überlagert.

      Sagt mal Eure Meinung zu #43.

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 17:59:44
      Beitrag Nr. 49 ()
      V e r j ä h r u n g
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 18:00:10
      Beitrag Nr. 50 ()
      # 33

      Du hast an die rundfunkanstalt Köln geschrieben??? Nein, mach das doch direkt mit der GEZ.

      Und schau dir (oder schaut euch)diese informative Seite mal an :

      http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/ ..hier gibt es jede menge infos...

      Ich bin übrigens ein energischer Gegner von Rundfunkgebühren! Das ist genauso wie die Steuerverschwendung unserer Politiker!! Ihr müsstet mal wissen, wofür so das Geld ausagegeben wird von den rundfunkanstalten, was die "hohen Herren" sich so in die tasche schieben! Ich bin sogar der Meinung, das es gegen das Grundgesetz verstösst, jemanden zu zwingen für den Mist zu bezahlen! Jeder sollte selber wählen dürfen wofür er wieviel bezahlt! Über das was die so bieten für das Geld will ich eigentlich erst gar nicht reden!! Ich kann mich nicht erinnern wann ich das letzte mal eines dieser Programme gesehen hab!! Ich kuck mir diese Kanäle nicht an, also warum werde ich GENÖTIGT dafür zu zahlen???
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 18:05:16
      Beitrag Nr. 51 ()
      #47
      Richtig - nur genau andersrum! ;)
      D.h.
      -Wenn Du eine "Dose" hast, aber keinen Fernseher: KEINE Zahlpflicht.
      -Wenn Du einen Fernseher hast, aber keine "Dose": Zahlpflicht.

      Daher begründete sich doch auch der Versuch der GEZ, Gebühren von Aldi zu verlangen für die Fernseher, die dort verkauft werden, da ja über die integrierte Zimmerantenne ein Empfang möglich wäre !!! :laugh:

      Aber auch hier gilt: Die Großen kommen ungeschoren davon (Aldi hat erfolgreich Widerspruch eingelegt) und die Kleinen (Otto-Normalbürger) müssen bluten !!! :mad:
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 18:10:32
      Beitrag Nr. 52 ()
      #50 Meine Rede!!! :mad:

      Man stelle sich mal folgendes Beispiel vor: Jeder deutsche Haushalt müsste eine bestimmte Zeitung Abonieren, ob er sie nun liest oder nicht. Auch ist es egal, ob man Analphabet ist oder nicht, weil man könnte sich ja an den Bildern ergötzen... :laugh: Die einzige Möglichkeit eines Widerspruchs wäre, wenn man nachgewiesenermaßen blind wäre. Und selbst da würden erhebliche Kontrollen durchgeführt, ob man sich die Zeitung nicht doch ab und an vorlesen lässt... :laugh: :mad:

      Verstehe nicht, warum sich der deutsche Michel das alles bieten lässt...:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 18:13:38
      Beitrag Nr. 53 ()
      Nachdem der GEZ-Scherge wohl nach der Unterschrift von S. Brian weitere Eintragungen vorgenommen hat, wäre zu prüfen, ob der Scherge eine Urkundenfälschung begangen hat. Es wird nämlich der Eindruck erweckt, Brian habe den gesamten Inhalt der Urkunde unterschrieben.
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 18:14:23
      Beitrag Nr. 54 ()
      Kann mir jetzt mal jemand sagen ob ich Widerruf erstmal ausreichend ist um das Verfahren zu stoppen, oder ist ein Widerruf bei ör-Geldforderungen nicht zugelassen?

      Was kann ich denn sonst machen?

      Der Typ hat mich verarscht und die Nachforderung ohne mein Wollen nach meiner Unterschrift eingetragen!
      Brian
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 18:20:57
      Beitrag Nr. 55 ()
      #54
      holt Dir eine Rechtsberatung beim Rechtsanwalt.
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 18:23:41
      Beitrag Nr. 56 ()
      #55
      Jau - dürfte wohl auf arglistige Täuschung oder ähnliches ´rauslaufen, wenn NACH der Unterschrift noch was eingefügt wurde...
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 18:32:28
      Beitrag Nr. 57 ()
      #54

      Um es erst mal vorwegzunehmen: Du hast dich natürlich komplett falsch verhalten in dieser Sache!!!
      Aber da kann man dir eigentlich keinen Vorwurf machen, du warst nicht aufgeklärt.
      Ich würde alles in Bewegung setzen um diesen Gauner das Handwerk zu legen! Zahlen würd ich erst mal nicht...diesen ganzen Sachverhalt, der dir da passiert ist würde ich der GEZ schriftlich mitteilen. Rundfunkanstalt Köln , weiss nicht ob das was bringt denn die haben ja alles was mit Rundfunkgebühren zu tun hat, der GEZ übergeben. Du musst dich da erst mal direkt mit der GEZ auseinandersetzen!Parallel kannst du das natürlich auch mit der Rundf. Köln machen!
      Weil es ja auch bei der GEZ bekannt ist, mit welchen mitteln die Eintreiber arbeiten, die sind nicht seriös!
      Drohe der GEZ mit Klage und Anzeige gegen den Mitarbeiter, keine netten Briefe schreiben! Knallhart und richtig scharf!!!
      Also normalerweise kommst du aus dieser Sache raus!
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 18:40:20
      Beitrag Nr. 58 ()
      # S.Brian

      ruf doch dort an und klär die sache einfach auf !

      GEZ:
      Service-Tel.: (0180) 501 65 65
      Fax: (0180) 551 07 00
      E-Mail: info@gez.de

      ;)
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 18:41:05
      Beitrag Nr. 59 ()
      Wenn es so sein sollte, dass S. Brian mit dem Inhalt der Urkunde, wie er bei seiner Unterschrift war, einverstanden ist und diejenigen Inhalte, mit denen er nicht einverstanden ist, erst nach Unterschrift eingefügt wurden, dann wurde eine entsprechende Willenserklärung gar nicht abgegeben. Eine Anfechtung der Willenserklärung entfällt daher.
      @S. Brian: Bist du rechtsschutzversichert?
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 18:56:26
      Beitrag Nr. 60 ()
      Für einen Fernseher in dem 80% private Sender laufen,
      wobei in den restlichen 20% mittlererweile fast schon genausoviel Werbung läuft wie bei den privaten - 16€ nochwas! :laugh::laugh::laugh: nicht im Jahr - im Monat!
      Ja, das find ich gerechtfertigt, deshalb hab ich auch alles angemelget!! :laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 18:56:45
      Beitrag Nr. 61 ()
      #57
      Das klingt sehr gut was du schreibst, Fakt ist aber er hat Unterschrieben nur das ist für die GEZ wichtig. Es wird seht schwer sein sich Selbst durchzusetzen. Streß haste weniger mit einem Anwalt. Ich würde auch nicht Zahlen.
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 19:08:58
      Beitrag Nr. 62 ()
      Auch hier gilt Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Arglistige Täuschung jedoch schon. In erster Linie gilt es zu beweisen, dass die Daten nach deiner Unterschrift eingefügt wurden. Ich vermute jedoch mal, dass du keinen Durchschlag bekommen hast, bevor er die Daten nachgetragen hat.
      Auf jedenfall hast du die Möglichkeit das Geld von deiner Bank rückbuchen zu lassen falls es abgevucht wird und danach gleich eine Einzugssperre für diesen Posten mit der Bank vereinbaren. Und dann erst mal abwarten wie die GEZ reagiert.
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 19:14:26
      Beitrag Nr. 63 ()
      Leute, vergesst es:

      Habe keine Einzugsermächtigung erteilt und in meinem Widerruf geschrieben, dass ich zwar 1998 einen Fernseher hatte, dieser aber kurz nach der Anschaffung defekt ging.

      Damit hat er bestätigt, dass er 98 einen Fernseher hatte! Damit zahlt er, Bei der GEZ gibt es kein Recht, und Niemand wird, kann ihm helfen.
      Wenn ein solcher Drücker kommt, gebt ihm einen Arschtritt,schweigt und UNTERSCHREIBT AUF KEINEN FALL. Dann gibts auch keine Nachforderung, höchstens eine Zwangsanmeldung! Dann sofort wieder abmelden.

      Übrigens, die GEZ ist privatrechtlich, hat also keine Staatsmacht hinter sich, können auch keine Wohnung/Grundstück ohne euere Zustimmung betreten, auch nicht mit Polizei(wegen einees Fernsehers wird kein Richter einen Durchsuchungsbefehl ausstellen). Können und dürfen keine Fernseher orten(Peilwagenmärchen). Dürfen auch durch kein Fenster schauen(Verletzung der Privatsphäre).
      Also nichts unterschreiben, rauswerfen, schweigen. Das sind nur bedauernswerte Drücker.
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 19:56:47
      Beitrag Nr. 64 ()
      #63

      die GEZ vielleicht nicht, aber die Rundfunkanstalten!! Die haben Narrenfreiheit und den Staat hinter sich! Die Gebühren und die GEZ kann man nicht abschaffen oder dagegen ankämpfen, weil das alles schon so ein Wasserkopf und geldbeschaffungsmaschine ist, 10 000 de arbeitsplätze werden durch die gez geb. bezahlt! Nur mit den Werbeeinnahmen könnte die nicht mal alle gehälter zahlen!! ! Wer würde schon denen diesen Hahn zudrehen.....
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 23:06:11
      Beitrag Nr. 65 ()
      #1 Für so Typen wie Dich habe ich also jahrelang GEZ mitgezahlt. Danke!
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 23:23:17
      Beitrag Nr. 66 ()
      @grobio
      Glaubst Du ernsthaft die Gebühren wären niedriger wenn alle einzahlen würden? :laugh:
      Ich glaube eher daß dann das zusätzliche Geld für höhere Gehälter, Gagen, Lizenzen für Bundesligaspiele etc. verprasst würde. ;)

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 25.09.04 23:45:59
      Beitrag Nr. 67 ()
      Im übrigen wage ich zu behaupten, daß das derzeitige Gebührensystem aus dreierlei Gründen verfassungswidrig ist:

      1) Ungleichbehandlung von Privaten und Öffentlich-Rechtlichen!
      2) Zwangskopplung zwischen Privat und Öffentlich-Rechtlich - wenn Privat dann auch zwangsweise Öffentlich-Rechtlich!

      und der in meinen Augen alles entscheidenden Punkt:

      3) Der Ehrliche ist der Dumme. Wer sich meldet zahlt - wer sich nicht meldet zahlt eben nicht!
      Das hat frappierende Ähnlichkeit mit der Erhebung der Spekulationssteuer - wer Spekulationsgewinne angegeben hatte wurde besteuert, wer nicht wurde nicht besteuert!
      Und dies ist ja bekanntlich dem BGH ein Dorn im Auge!

      Vielleicht sollten wir Prof. Tipke mal fragen, ob er nicht auch in Sachen "Rundfunkgebühren" mal aktiv werden könnte?

      In meinen Augen ist die Rundfunkgebührenerhebung eine typisch deutsche Altlast, die schnellstens abgeschafft gehört!

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 11:18:59
      Beitrag Nr. 68 ()
      Meine Rede, Aldy

      Macht mal eine Internetsearch: GEZ Abschaffen
      Ihr werdet auf Dinge stossen, dass euch die Augen rausfallen!
      DIE GEZ nimmt Jährlich 7.000.000.000 Euro (Sieben Milliarden!!!!) ein. Die lassen sich doch nicht ans Bein pinkeln! Hier ist ziviler Ungehorsam gefragt. Habt Ihr schon mal gesehen, (zB. Wickert) was für einen edlen Zwirn die tragen.
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 11:22:12
      Beitrag Nr. 69 ()
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 11:41:20
      Beitrag Nr. 70 ()
      #65

      Wenn du ein wenig nachdenkst, müsstest du eigentlich von selbst draufkommen, dass an deiner Aussage etwas nicht stimmen kann.
      Allerdings darfst du das natürlich nicht aus dem kleinkindlichen Neidaspekt sehen nach dem Motto:
      Ich muß zahlen - also warum soll dann der andere einem Vorteil haben?
      Bei dieser Denkweise müsstest du ja schon grün vor Neid sein. Schließlich haben immer andere irgendwelche Vorteile in irgendeiner Sache - nicht nur bei den Gebühren.

      Im Gegenteil - du machst dich zum Büttel dieser Abzocker - indem du dich auf Ihre Seite stellst. Und eine Spaltung der von Ihnen abgezockten kommt denen gerade recht.
      Denn durch Uneinigkeit ist man bekanntlich schwächer.

      Siehst du denn nicht, dass diese Leute ein Diktat über dich haben. Dass sie nach ihrem Gutdünken den Preis anheben können wie sie wollen - dabei wird keiner gefragt ob er das will oder nicht.
      Jetzt sag aber nicht lapidar: Du kannst ja alle Informationsquellen aus deinem Lebensbereich entfernen.;)
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 11:48:32
      Beitrag Nr. 71 ()
      Hi!

      Ich bin rechtschutzversichert und werde, falls ein entsprechender Bescheid kommt, meinen Anwalt aufsuchen.

      Ich habe 1998 für kurze Zeit einen Fernseher gehabt und danach nicht mehr.

      Also sehe ich es nicht ein seit 1998 nachzuzahlen. Dies habe ich in meinem Widerruf auch so geschrieben. Ich gehe also davon aus, dass ich keinen Bescheid bekomme über 6 Jahre sondern nur für 2004.

      Das ist ok, damit wäre ich einverstanden.

      Ich habe den Widerruf an die Rundfunkanstalt Köln, Abteilung Rundfunkgebühren geschickt. Das müßte die richtige Stelle sein.

      Gruß

      Brian
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 14:12:43
      Beitrag Nr. 72 ()
      Würde mich interessieren, wie die Sache ausgeht
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 16:36:52
      Beitrag Nr. 73 ()
      Halt uns auf dem laufenden Brian.
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 22:25:52
      Beitrag Nr. 74 ()
      Brian, die methode deines GEZ-beauftragten war leicht kriminell, aber daraus kann man keine allgemeine schelte der öffentlich rechtlichen ableiten, wie manche dies hier tun. Ich bin froh, daß es diese sender gibt: vergleiche doch mal dokumentationen bei phoenix, 3-sat u. arte mit denen von N24(andere private gucke ich nicht), bei den erstgenannten wird das thema in der regel so behandelt, daß unterschiedliche standpunkte zu wort kommen, verschiedene deutungen genannt werden und du profitierst, falls dich das thema interessiert, bei N24 geht es um spannende unterhaltung und daß du auch die werbeblöcke dazwischen mit guckst, ob du das behandelte thema jetzt besser verstehst oder nur verwirrter bist ist völlig wurscht (einzige ausnahme N24-dokumentationen über waffen und kriegsgeräte, die sind wirklich informativ).
      Was wäre denn die alternative zur Gebührenfinanzierung der -meiner meinung nach notwendigen- öffentlich rechtlichen, die Steuerfinanierung? Die keine oder wenig Steuern zahlen wäre es wohl recht, dann müßte man wohlkonsenquente weise auch alle kultur- u.sportveranstaltungen eintritsfrei u.steuerfinanziert machen, mit 24 % MWSt vielleicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 22:33:12
      Beitrag Nr. 75 ()
      #74
      Ich persönlich finde ja die Dokumentationen vom Discovery Channel, Planet und Animal Planet wesentlich interessanter, und zudem besser recherchiert... ;) :p
      Avatar
      schrieb am 28.09.04 09:58:09
      Beitrag Nr. 76 ()
      Überall, wo man am "niedrigen" Personal kräftig einsparen kann, wird privatisiert auf "Teufel komm raus"! Dort, wo hochdotierten Sesselfurzer eine Lobby besitzen, wird diese mit Hilfe politischer Freunde manifestiert und für notwendig postuliert.

      Was ist den das öffentlich rechtliche Rundfunk und Fernsehen? In Wirklichkeit wird doch Otto Normalbürger durch Zwangsabgabe nur gezwungen, Berichterstattungen so zu konsumieren, wie es den politischen Volksparteien in den Kram passt, und das alles unter dem Schutzmäntelchen "Informationsrecht der Öffentlichkeit".

      Die geplante Einführung einer Zwangsabgabe an alle Unternehmen mit PC und Internetanschluß setzt dem Ganzen die Krone auf. Als ob man sonst keine Probleme hätte, wird hier doch wohl gezielte Abzocke vorgeplant! GEMA für CD- und DVD-Rohlinge, CD-ROM-Laufwerke, Brenner, Laserdrucker, Scanner und weiss Gott was noch zeugt bereits von perversen Abzockmethoden. Fehlt nur noch die Einführung von Daten-Zoll pro aufgerufenes Megabyte von ausländischen Seiten.

      Deutschland AG, Du bist einfach nur noch krank!!! Die Lust zum Auswandern wird immer größer. :mad:
      Avatar
      schrieb am 13.10.04 19:00:59
      Beitrag Nr. 77 ()
      Hi!

      Habe heute Post von der GEZ erhalten.

      Man schreibt mir, dass Sie meine Anmeldung zum 01.01.1998 erhalten haben und mich unter Nummer XXXXXX führen.

      Sie schreiben weiterhin, dass ich prüfen soll ob alle angaben richtig übernommen wurden und ggfs. Änderungen mitteilen soll.

      So ein Schwachsinn. Meinen Widerruf haben die mit keiner Zeile erwähnt.

      Was soll ich Eurer Meinung nach jetzt machen?

      Soll ich denen den Widerruf nochmals per Einschreiben schicken oder soll ich denen höflichst per Einschreiben auf meinen vorherigen Brief hinweisen mit der Bitte die Anmeldungen und Abmeldungen entsprechend vorzunehmen?

      Ich weiß es momentan echt nicht.

      Ich bezahle meine GEZ Gebühren für die Leistung die ich in Anspruch genommen habe. Für die Zeiten die der GEZ Fahnder ohne meine Einwilligung eingetragen hat, zahle ich keinen Cent.

      Gruß

      SeroZ
      Avatar
      schrieb am 13.10.04 19:09:56
      Beitrag Nr. 78 ()
      Die warten auf weitere Fehler und sitzen fröhlich am längeren Hebel.

      Also ruhig Blut;)
      Avatar
      schrieb am 13.10.04 19:18:48
      Beitrag Nr. 79 ()
      77
      Na also! Ist doch alles bestens jetzt. Sie bieten Dir doch an,ihnen nach Überprüfung ggfs. Änderungen mitzuteilen. Jetzt teilst Du denen mit, was geändert werden soll, und der Käse ist gegessen.
      Avatar
      schrieb am 13.10.04 22:10:43
      Beitrag Nr. 80 ()
      Na also,

      wieder einer, der nachträglich zahlt für Fernsehen seit 1998.


      Dr. Ecksau , was die mit Überprüfung meinen, heisst Datenkontrolle( Name, geb., Adresse, Kontodaten)!

      Gieriges Einzugs Zentrum,
      weiter nichts
      Avatar
      schrieb am 14.10.04 07:43:49
      Beitrag Nr. 81 ()
      @ Ritanplan:

      Das Problem ist ja, dass ich nicht seit 1998 einen Fernseher habe.

      Wie bereits beschrieben hatte ich 1998 ganz kurz einen und dann einige Jahre nicht mehr.

      Trotzdem wollen die mich von 1998 bis jetzt berechnen. Das ist das Problem dabei!

      Ich werde denen das nochmals mitteilen. Wenn das nichts nützt gehe ich zum Anwalt.

      Gruß
      Brian
      Avatar
      schrieb am 14.10.04 09:49:54
      Beitrag Nr. 82 ()
      Brian

      Das Problem ist, Du bist ab 1998 angemeldet worden!
      rückwirkende Abmeldungen sind nicht möglich!
      Und es ist Deine Unterschrift drauf!
      Ein Inkassobüro ist harmlos gegen die GEZ!


      Ist traurig, deshalb nichts unterschreiben, Arschtritt geben, in deinem Fall auf jeden Fall wieder abmelden!
      Avatar
      schrieb am 14.10.04 11:04:44
      Beitrag Nr. 83 ()
      Der GEZ mitzuteilen, dass Du seit 1998 einen Fernseher
      besitzt (auch wenn seitdem defekt - guter Witz :laugh: ) war wohl ein Eigentor.

      Jetzt haben sie quasi schriftlich NOCHMALS die Bestätigung.

      Wie kann man sich nicht, bevor man so ein Schreiben
      aufsetzt, informieren :confused:

      M.E. stehen die Chancen durch dieses Schreiben erst recht schlech. :(
      Avatar
      schrieb am 14.10.04 12:11:33
      Beitrag Nr. 84 ()
      Florist

      Dem ist leider nichts hinzuzufügen


      gruß

      ritanplan
      Avatar
      schrieb am 14.10.04 12:48:22
      Beitrag Nr. 85 ()
      Ich habe die nachträgliche Anmeldung 1998 ja bereits schriftlich widerrufen. Ich habe somit keine Anmeldung für 1998 vorgenommen. Die widerrufene Anmeldung ist doch nichtig, oder nicht?


      Die Tatsache das ich 1998 einen Fernseher hatte ist meines erachtens egal. Ich habe diesen nicht angemeldet damals und bereits nach wenigen Wochen wieder entsorgt. Als Student war das damals nicht machbar nen neuen Fernseher auf der Bude zu kaufen.

      Wo keine Anmeldung war muß ich ja wohl auch nix abmelden, oder nicht?

      Sehe ich das falsch?

      Mit der Bitte um Hilfe!

      Brian
      Avatar
      schrieb am 14.10.04 13:02:05
      Beitrag Nr. 86 ()
      Was lernt man heute eigentlich noch im Studium?

      Bist Du Sozialpädagoge oder Lehrer? :laugh:

      Tut mir leid, das musste sein.

      Die Tatsache das ich 1998 einen Fernseher hatte ist meines erachtens egal. Ich habe diesen nicht angemeldet damals und bereits nach wenigen Wochen wieder entsorgt


      Hast Du denen DAS geschrieben? nein

      Du kannst ja jetzt noch einen Brief hinterherschicken:
      Ich habe noch vergessen anzumerken, dass ich den
      Fernseher, der 1998 kurz nach dem Kauf kaputt gegangen ist :laugh:,
      kurze Zeit später entsorgt habe.


      Oh man.
      Avatar
      schrieb am 14.10.04 14:45:20
      Beitrag Nr. 87 ()
      Hi!

      Was soll ich denn jetzt machen?

      Der Ty hat mich reingelegt. Er hat nachdem ich die Anmeldung meines Fernsehers unterschrieben habe die Nachzahlung von 1998 eingetragen und berechnet.

      Ich habe wirklich nicht seit 1998 einen Fernseher.

      Ich war bei der GEZ nie gemeldet und habe mir da nie Gedanken drum gemacht. Hab wirklich immer im Wohnzimmer meiner Eltern fern gesehen.

      Ich habe denen geschrieben, dass ich die Anmeldung die Herr Sowieso vorgenommen hat widerrufe.
      Ich habe denen geschrieben, dass ich nicht dauerhaft seit 1998 einen Fernseher besitze. Zwar 1998 für kurze Zeit einen hatte, diesen aber nach Defekt nicht emfpangsbereit war und ich daher nicht fernsehen konnte. Aus Unkenntnis ist damals eine An- und Abmeldung ausgeblieben.

      Wieso soll ich jetzt von 1998 nachzahlen? Bloß weil ich 1998 mal einen Fernseher hatte können die doch nicht davon ausgehen das ich diesen während der ganzen Zeit hatte. Das verstehe ich nicht unter Rechtsstaatlichkeit.

      Die GEZ muß mir meines Erachtens nachweisen das ich einen Fernseher hatte. Dies können die meiner Meinung nach nicht.

      Der Anmeldung habe ich widersprochen und mitgeteilt dass ich 1998 nur einen Monat einen Fernseher hat. Dies ist die Willenserklärung die ich abgeben wollte. Mehr nicht. Den neuen Fernseher habe ich nun erst seit März 2004.

      Meinst Du nicht das ich damit durchkomme? Ich zahle doch keine 1200 €nachträglich für eine Leistung die ich nicht in Anspruch genommen habe.

      Das kann nicht rechtens sein meiner Meinung nach.
      Avatar
      schrieb am 14.10.04 18:01:56
      Beitrag Nr. 88 ()
      Hat keiner Hilfe für mich?
      Avatar
      schrieb am 14.10.04 19:37:41
      Beitrag Nr. 89 ()
      #87

      Wenn dem so ist, brauchst du auch nicht bezahlen.

      Lass es auf dich zukommen - erkläre dich aber bereit für den Zeitraum der Inanspruchnahme des Fernsehers zu bezahlen.
      Denk auch dran, dass du gebührenpflichtig bist, wenn du ein Autoradio bzw. auch nur einen Radiowecker nachweisbar besitzt.

      Unlängst wurden Bekannte von mir abgezockt, weil sie die
      Fernsehgeräte in ihren Ferienwohnungen nicht angemeldet hatten. Sie mussten auch eine schöne Stange Geld nachzahlen.
      Avatar
      schrieb am 14.10.04 20:42:53
      Beitrag Nr. 90 ()
      Danke @ wellen!

      Hat noch jemand eine Idee?
      Avatar
      schrieb am 15.10.04 01:06:57
      Beitrag Nr. 91 ()
      nimm Dir einfach einen guten Anwalt - meiner kennt sich mit der GEZ aus;(
      Gruß

      tomato
      Avatar
      schrieb am 15.10.04 08:44:32
      Beitrag Nr. 92 ()
      Meint Ihr wirklich das ich einen Anwalt brauche?

      Gruß

      Brian
      Avatar
      schrieb am 15.10.04 08:51:47
      Beitrag Nr. 93 ()
      Nicht soo schnell.

      Anwalt brauchst Du EVTL (kostet immer, m. E. bei einbfachen Sachverhalten eher störend...;), aber erst, wenn ein Verfahren beginnt. Zunächst wirst Du ja von der GEZ Mahnbescheide bekommen, am Ende dann einen vom Gericht. Dem mußt Du innerhalb von 2 Wochen widersprechen (steht da alles drauf), DANN kann sich die GEZ überlegen, ob sie Klage auf Zahlung gegegn Dich erhebt. Dann muss sie vor Gericht eben darlegen, warum sie glaubt, dass ein Zahlungsanspruch besteht. Kann sie das nicht, bzw. Du hast die besseren Argumente, bekommt sie auch kein Geld. Alles easy...

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 15.10.04 11:27:48
      Beitrag Nr. 94 ()
      Brian

      Ich glaube, dass Du hier nicht sonderlich gut aufgehoben bist!

      google doch einfach mal nach: Abschaffen GEZ
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 20:44:36
      Beitrag Nr. 95 ()
      Tipp: www.gezneindanke.de
      Avatar
      schrieb am 15.12.04 18:52:08
      Beitrag Nr. 96 ()
      http://www.brot-fuer-die-gez.de.vu/" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.brot-fuer-die-gez.de.vu/http://www.brot-fuer-die-gez.de.vu/


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