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    Habe Hurricane Jeanne miterlebt - Reisepreisminderung möglich ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.09.04 21:47:35 von
    neuester Beitrag 06.12.04 13:01:14 von
    Beiträge: 128
    ID: 907.987
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      Avatar
      schrieb am 26.09.04 21:47:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Moin Matrosen ;)

      "Neckermann machts möglich" :mad:

      Bin gerade heute aus der Dom.-Rep. zurückgekommen und habe den Hurricane Jeanne auf Punta Cana miterleben müssen.

      Aufgrund dieses Ereignisses kam es zu zahlreichen Schäden am Hotel (4-5 Sterne) und massiven Überflutungen des Geländes, Leckagen in der Lounge/Rezeption, Restaurant und ebenso im eigenen Hotelzimmer, da es sich im Dachgeschoss befand.

      Die Pools waren tage- bis wochenlang unbenutzbar, Schlafen in einem Bett, dass eher als Tropfsteinhöhle zu bezeichnen war, zeitweiser Ausfall von Strom und/oder Wasser und/oder Warmwasser, Kellner die mit Gummistiefeln bedienten, tagelange Mahlzeiten mit Campingbesteck (Pappteller, Plastikgeschirr) usw.

      Zu allem Überdruss hat sich die Reiseleiterin von Neckermann eine ganze Woche nach dem 1. Sturm (in der Nacht vom 15. auf den 16.09.2004) nicht blicken lassen. Sie begründete die Abwesenheit mit den katastrophalen Straßenverhältnissen, obwohl fast alle anderen Reiseveranstalter schnell im Hotel präsent waren.

      Die große Mehrzahl der Hotelgäste wollte ausgeflogen werden, da noch schlimmere Schäden zu befürchten waren. Sowohl amerikanische als auch andere Reiseveranstalter sorgten für eine unkomplizierte und schnelle Rückreise ihrer Gäste - ein Reiseveranstalter nannte das Kind beim namen und sprach von notwendiger Evakuierung.

      Doch Neckermann, als einer der größten Reiseveranstalter Europas, hatte dafür überhaupt keinen Sinn und wimmelte uns mit dem Hinweis auf höhere Gewalt ab. Die Neckermanntussi zog es lieber vor, eine Woche Abstinenz gegenüber unserem Hotel zu pflegen. Außerdem verweigerte sie kategorisch - wie auch die Tante von Thomas Cook - die schriftliche Bestätigung der Reisemängel.

      Bei allem Verständnis für den Begriff Naturkatastrophe halte ich dieses Verhalten des Reiseveranstalters für ziemlich daneben.

      Würde mich über konstruktive Meinungen dazu freuen mit der Frage, wie hoch die Minderung des Reisepreises anzusetzen wäre ?


      Seemannsdank

      Käptn:)
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 21:49:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      (1)

      Naturkatastrophen sind höhere Gewalt und da trägt in der Regel jeder seine Kosten. Du bekommst also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht!
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 21:57:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      vielleicht sollte man in zukunft die schönheit des eigenen landes mal wieder entdecken..

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 21:59:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      Dafür wurdest Du ja durch ein einmaliges Naturerlebnis ausreichend entschädigt !!!!
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 22:02:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      :laugh::laugh::laugh: daniela22 nicht jeder ist scharf auf einen abenteuerurlaub

      invest2002

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      Avatar
      schrieb am 26.09.04 22:03:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      #4
      Vielleicht hast du ja auch mal Glück und erlebst einen Vulkanausbruch aus nächster Nähe mit;)
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 22:06:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Daniela

      ... Ironie oder geistige Talfahrt :(:confused:


      Käptn
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 22:10:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      :cool::cool: käptn: nimms als lebenserfahrung, dass man um die zeit nicht in hurricanegefährdeten ländern urlaub macht

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 22:10:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      Joe

      ... jeder trägt seine Kosten :rolleyes::confused:

      ... welche Kosten hatte Neckermann dabei :rolleyes::confused:


      Der Reiseveranstalter ist lt. BGB für den möglichst reibungslosen Verlauf der Reise und die Unversehrtheit der Gäste verantwortlich bzw. muss alles dafür tun, um sie vor weiterem Schaden zu bewahren.

      Käptn
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 22:10:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      Traumschiffkapitaen
      der Reiseveranstalter ist seiner Vertragspflicht nachgekommen. Hätte er Dich früher ausgeflogen, hätte er mit einer Entschädigungsforderung von Dir rechnen müssen :D
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 22:12:43
      Beitrag Nr. 11 ()
      Stella

      ... wohlmöglich hätte er auch seine Pflichten erfüllt, wenn er uns im Zinksarg nach Hause geflogen hätte :eek::confused:

      Käptn
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 22:16:41
      Beitrag Nr. 12 ()
      Traumschiffkapitaen
      Zinksärge sind nicht im Reisepreis enthalten :D
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 22:17:09
      Beitrag Nr. 13 ()
      käptn: das wäre mit höheren kosten verbunden gewesen, es sei denn im gepäckraum des flugzeuges wäre noch platz gewesen...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 22:17:11
      Beitrag Nr. 14 ()
      Tja, Service Wüste Deutschland

      Allerdings haben gerade die deutschen Firmen mit einem
      wahnsinnigen Kostendruck zu kämpfen.

      Keine Bevölkerung jagt so hinter Schnäppchen her, wie die deutschen. Eigentlich wollen sie viel Leistung, aber wenn irgendwie möglich, nichts bezahlen.

      Irgend etwas muss dann auf de Strecke bleiben.

      Im Zweifelsfall ist es eben der Service.
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 22:18:41
      Beitrag Nr. 15 ()
      stimmt...deutschland ist weltmeister im sparen...man kann sich aber auch kaputtsparen und muss sich dann nicht wundern, wenn nichts mehr klappt...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 22:19:44
      Beitrag Nr. 16 ()
      wie teuer war die reise eigentlich..ich nehme an all inclusive...?

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 22:20:12
      Beitrag Nr. 17 ()
      Stella :cry:

      ... Du bist einfach nur ... peinlich :mad:

      sollst Dich schämen im Hinblick auf tausende Tote in Haiti, die Jeanne auf dem Gewissen hat

      Käptn
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 22:21:34
      Beitrag Nr. 18 ()
      käptn: in afrika sterben jeden tag tausende und wen kümmerts??? lies den aktuellen stern...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 22:22:45
      Beitrag Nr. 19 ()
      23552

      ... hälst du 1250 € pro Nase für Peanuts :rolleyes: :confused:

      Es geht nicht um Service, sondern um vertragliche und gesetzliche Pflichten, die es bei jedem Vertragsverhältnis nunmal gibt.

      Käptn
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 22:25:13
      Beitrag Nr. 20 ()
      von den 1250/nase sind ca 600 - 800 alleine für den flug

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 22:26:52
      Beitrag Nr. 21 ()
      vertragliche und gesetzliche Pflichten :confused:

      Hatte Dir der Reiseveranstalter vertraglich gutes Wetter zugesichert ???
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 22:28:21
      Beitrag Nr. 22 ()
      Traumschiffkapitaen
      die Kosten für einen Sonderflug sind zu hoch, das ist nicht in der Kalkulation enthalten.

      Wurde Dir untersagt einen Rückflug zu buchen?
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 22:28:34
      Beitrag Nr. 23 ()
      @ invest und andere

      Angenomnmen ihr seid Mieter und ein Sturm würde das Dach über Eurer Wohnung wegblasen, was würdet ihr machen :confused:

      Ihr alle würdet Euren Vermieter sofort auffordern, das Dach und anderes am Haus unverzüglich zu reparieren und wahrscheinlioch mit Sack und Pack ins Hotel ziehen, bis das problem vorbei ist.

      Die Hotelkosten würdet Ihr dem Vermieter aufdrücken und zusätzlich noch die Miete kürzen, obwohl es eine Naturkatastrophe wäre und somit höhere Gewalt, bei der den Vermieter keinerlei Schuld trifft - ebenso wie Neckermann !


      Bekomme ich darauf ehrliche Antworten :confused:


      Käptn
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 22:29:42
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hallo Traumschiffkapitaen,

      die Sachlage ist meiner Meinug ganz klar und es liegt ein Verschulden von Nerckarmann und auch die anderen Deutschen Veranstalter vor. Der Hurricanne Jeanne war bereits seit dem 13 September 2004 bekannt und alle Wetterstationen in der Karibik haben auch für die Dom.-Rep. Hurricane Alarm der Stufe eins und zwei durchgegeben.
      Nachfolgende habe ich dir hier ist ein Link reingestellt in denen alle Informationen dieses Sturm auf die Minute genau dokumentiert sind.
      http://www.noaa.gov/

      Dieser Link ist für eine Klage sehr wichtig!
      http://www.nhc.noaa.gov/archive/2004/refresh/JEANNE+shtml/26…

      Und hier noch eine Deutsche Seite wo man sich auch die Daten holen kann!


      http://www-imk.physik.uni-karlsruhe.de/~muehr/wetter.html


      Ich sage nur dazu das die Deutschen Veranstalter extrem fahrlässig gehandelt haben und man sogar Vorsatz unterstellen kann! Die haben mit eueren Leben aus Dummheit und Ignorantz gespielt!:cry:

      In der Zeit von mitte Juni bis Oktober sollte man besser nicht in die Karibik und den Golf von Mexiko fliegen, die gefahr das man in einen Wirbelsturm ausgerechnet auf einer Insel gerät ist einfach zu groß!

      Mein Hobby ist die Entstehung von Wirbelstürme (Hurricane, Zykone, Taifune und Orkane(z.b. Dt.-Orkan Lothar)
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 22:29:53
      Beitrag Nr. 25 ()
      Traumschiffkapitän
      Sei doch froh und glüchlich , dass Du den Sturm überhaupt überlebt hast und Neckermann Dir ein sturmsicheres Hotel besorgt hat; in Hawai sind Tausende umgekommen.
      Denk mal ein wenig darüber nach und sei etwas bescheidener und demütiger !!!!
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 22:35:00
      Beitrag Nr. 26 ()
      käptn: bitte nicht äpfel mit birnen vergleichen...schliesslich wohnen wir nicht in einem hurricanegebiet....man muss vorsichtig sagen...noch nicht...tornados gab es ja schon...und ich befürchte, dass es auch bei uns stürmischer wird...

      geh zu einem anwalt und verscuhe deine ansprüche durchzusetzen...wenn du rechtsschutzversichert bist kostet es dich noch nicht einmal etwas...soviel dazu

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 22:36:08
      Beitrag Nr. 27 ()
      Traumschiffkapitaen
      ich würde mir ein anderes Quartier suchen oder aber aus der Gefahrenzone rauszukommen und anschließend eine Reisepreisminderung beantragen.
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 22:47:34
      Beitrag Nr. 28 ()
      @Traumschiffkapitaen,
      die vor dir gestellte Fragestellung finde ich interessant und möchte diese gerne
      an eine Generationenfrage knüpfen.

      Zu der Generationenfrage
      Du bist bis ca. 33Jahre alt. Dein bisheriges Leben wurde durch andere Menschen
      bisher schützend begleitet. Für dich ist es nicht ungewöhnlich jedes Risiko das dir das
      Leben bietet durch andere Personen abgesichert zu bekommen. Wenn nicht zahlt
      deine allumfassende Rechtschutzversicherung.

      Zu der Frage was du Nesthähnchen so weit entfernt der Heimat suchst
      Nun sage einmal mal Junge. Was wolltest du denn soweit entfernt der Heimat?
      Ohne die dich sonst schützend umfassenden Hände? War es die Abenteuerlust?
      Nun, die hast du ja nun bekommen. Also kein Grund zur Klage.

      Zu deiner Pauschalreise
      Der Wirbelsturm ist ja nicht von heute auf morgen gekommen. Für eine Reiserücktrittsversicherung warst du zu arm oder zu blöd. Warum bist du nicht
      einfach zuhause geblieben? Du hättest dann nicht mitreden können. Domrep,
      ach hör auf, kenn ich, blah............

      Zu Neckermann (oder anderen Reiseanbietern)
      Wenn auf Naturkatastrophen eingerichtete Hilfsorganisationen Schwierigkeiten
      bei der Organisation haben, sollte man nicht all zuviel von Reiseveranstaltern
      verlangen können. Deine bestimmt nette „Neckermanntussi“ hatte vielleicht auch
      nur einfach Angst und ob du von Porzellan zu speisen gedenkst war ihr schnurz
      egal.

      Zu deinen Ansichten
      Wir brauchen mehr Menschen mit deiner Einstellung in Deutschland. Aber nur
      wenn wir einen noch schnelleren Abstieg befürworten. Ich hoffe sehr, dass du keine
      Führungsverantwortung bekommen kannst.

      Zu deinem Charakter
      Während du deine Reisemängelauflistung erstelltest (vom Pappteller essen, Pool nicht
      zu benutzen, Leckagen in der Lounge und andere tödliche Widrigkeiten) sind dort
      Menschen gestorben, verletzt worden oder haben Freunde und Angehörige verloren,
      haben ihre Existent verloren. Hast du daran Gedankensekunde verschwendet? Nein.

      Ich bin froh nicht dein Spiegelbild zu haben.

      Mir würde das rasieren keinen Spaß bereiten.

      P.S.: Solltest du dich nun beleidigt fühlen, so bist du abermals auf falschen Strümpfen
      unterwegs.
      Solltest du dich angegriffen fühlen, so bist du zumindest auf den richtigen Weg.
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 22:49:28
      Beitrag Nr. 29 ()
      #23,

      da kann man sehen, welch Geistes Kind du bist. In so einem Fall kämst du bei mir an der "richtigen" Adresse.

      Du könntest dich mit der Rechtsabteilung meiner Sturmversicherung rumschlagen und von mir aus 8 Wochen zelten.

      Genau diese Einstellung ist es, die Investoren für den Mietwohnungsbau für immer abschreckt.

      Ist für die Verknappung von Wohnraum nur zum Vorteil.
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 22:50:08
      Beitrag Nr. 30 ()
      Hallo Traumschiffkapitaen,

      ich habe es erst vor ein paar tagen gelesen, bin durch den Hurricane Ivan darauf gekommen, das der Veranstalter verpflichtet ist euch umgehend auszufliegen wenn in der Karibik oder an anderen sonsten gefähliche Ecken wo immer diese Wirbelstürme entstehen. Und in der Dom.-Rep.hatte man wirklich sehr viel Zeit gehabt dies umzusetzen. Die haben wie immer gehofft das der Sturm nach Norden abdreht, blos alle Spezialisten haben gesagt das Jeanne direkt mit seinen Auge über den weißen Strand fegt. Hurricane Jeanne ist doch über Puerto Rico direkt vor euere Haustüre entstanden und alle haben es in der Karibik gewußt die es wußten wollten. Ist Dir nicht aufgefallen das die Segelschifffahrer abgehauen sind vor dem nahenden Wirbelsturm Jeanne?

      Du hast wirklich sehr viel Glück gehabt das du noch bei uns bist!;)

      Gruß Albatossa
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 22:50:23
      Beitrag Nr. 31 ()
      #28
      :laugh::laugh::laugh: Auf den Punkt gebracht... :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 22:53:39
      Beitrag Nr. 32 ()
      #23
      Dann sollte man dich aus der Stadt prügeln.
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 22:56:56
      Beitrag Nr. 33 ()
      @28 aek



      Bleibt noch zu erwähnen: wer zwischen Juli-Dezember in die Karibik fliegt und sich DANN über Stürme beschwert der sollte sich mal untersuchen lassen. Hast du schon mal darüber nachgedacht, wieso das die billigste Reisezeit für die Karibik ist?
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 23:00:00
      Beitrag Nr. 34 ()
      #28 und 29:

      diese vollkaskomentalität in europa ist noch der untergang !
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 23:00:06
      Beitrag Nr. 35 ()
      aekschonaer

      ...weder noch, denn Deinen Beitrag verbuche ich unter dem Posten "aufmerksamkeitsbedürftige und sachfremde Ansammlung von Worten"... :p





      Käptn
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 23:00:38
      Beitrag Nr. 36 ()
      ich sehe schon..es wird noch einen aufstand der älteren erfahrenen verantwortungsvollen gegen jüngere oder gleichaltrige unserer bequemen konsumgesellschaft geben...

      die stimmung in diesem thread, in dem es ja nur um eine urlaubsreise geht ist schon mehr als deutlich...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 23:01:58
      Beitrag Nr. 37 ()
      ach ja, und 1250,-- je nase SIND peanuts :D:D

      also über geschenke aufregen auch noch :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 23:03:47
      Beitrag Nr. 38 ()
      Hallo aekschonaer und Waldsperling,

      wir leben immer noch in einem Rechtsstaat und da hat Otto Schily vollkommen recht! Das gilt auch für @traumschiffkapitaen der jetzt durch dieses Erlebnis traumatisiert ist! :cry:


      Und wir wollen nicht vergessen das ein Firma mit Sitz in Deutschland nach deutschen Recht BGB diese Veranstaltung organisiert hat! Basta!

      Was soll dieser wiederliche Angriff?

      Typische Neidgesellschaft!:mad:
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 23:04:44
      Beitrag Nr. 39 ()
      aeki,

      klasse Postings. 100% Zustimmung.

      Da könnten 13 Atombomben auf sein Dorf fallen, er würde sich beschweren, wenn die Mülltonnen mit 25 Minuten Verspätung abgeholt würden.
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 23:06:00
      Beitrag Nr. 40 ()
      :laugh::laugh::laugh: aek/sperling - aufhören bitte !!!!!! :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 23:08:46
      Beitrag Nr. 41 ()
      invest


      Tja, leider hat sich mein Verdacht bestätigt, dass sich manche "Diskussionsteilnehmer" um die Beantwortung dieser Frage drücken, zumal sie am lautesten nach ihrem Vermieter schreien und ihn in die Haftung nehmen - zwar ohne dessen Verschulden, jedoch kraft Gesetzes.

      Und warum haftet der Vermieter bzw. Veranstalter kraft Gesetzt :confused: ... weil er im Gegensatz zum Mieter bzw. Reisegast der wirtschaftlich Stärkere ist und es sich um elementare Bedürfnisse des Betroffenen geht: ... Gesundheit und Leben !

      Zum Thema Äpfel und Birnen:

      wenn diese Sturmgefahr dort so allgegenwärtig und bekannt seie, warum bietet Neckermann und andere Veranstalter munter Ihre Reisen dort hin ? ... einen entsptrechenden Warnhinweis auf deren Website oder Unterlagen sind nicht erkennbar.



      In der Hoffnung auf ein Restbestand rationeller Beiträge Deinerseits ...


      Käptn
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 23:10:46
      Beitrag Nr. 42 ()
      9000 Fragen und Antworten

      Fragen und Antworten zum Thema Reiserecht
      Haftung des Reiseveranstalters
      Haftet der Reiseveranstalter auch für Störungen der Reise durch höhere Gewalt?



      In der Regel nicht, weil die Fälle höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) mit dem allgemeinen Lebensrisiko des Reisenden gleich gelagert sind.


      --------------------------------------------------------------------------------

      www.ratgeberrecht.de




      Allgemeine Geschäftsbestimmungen:


      1. Bei Buchung ist gleichzeitig der gesamte Betrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns die Reiseleistung zu verweigern.


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      7. Sollte die Reise aus Ihrer Sicht Mängel aufweisen, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Reiseleiter. Sollte die Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht schriftlich erfolgen kann das zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Unabhängig von der Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von 7 Tagen nach vertraglichem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/ Schadensersatz ausdrücklich geltend machen.


      8. Bis 24 h vor Antritt der Tour kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Tour teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Bei Stellung einer Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von US$ 10.-/Person. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten durch Leistungsträger anfallen, werden diese an den Kunden weiterbelastet. Die Akzeptanz einer Ersatzperson(en) bedarf in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung durch el`tour, CxA.


      9. el`tour, CxA haftet gemäß Ihren Versicherungsbedingungen bedingt bei Ausflügen für den unmittelbaren Schaden bei Körperverletzung oder Tod, welcher durch el`tour CxA oder von Ihr beauftragter Leistungsträger verursacht worden ist. Das gewöhnliche Unfallrisiko hat der Kunde selbst zu tragen. Bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sind Sie verpflichtet, Ihre Schadensansprüche gegenüber Dritten an uns abzutreten.


      10. Vermittelt el`tour, CxA Reisedienstleistungen, ist sie nicht Ihr Vertragspartner und kann deshalb für die richtige Erfüllung der vertraglichen Pflichten der vermittelten Dienstleistungsunternehmen nicht einstehen. el`tour, CxA steht indes dafür ein, dass sie diese Unternehmen sorgfältig ausgesucht hat.


      11. Soweit el`tour, CxA zum Ersatz von Schadensansprüchen verpflichtet ist, ist deren Haftung auf den nachgewiesenen unmittelbaren Schaden in der Höhe des zweifachen Reisepreises begrenzt und geht Versicherungsansprüchen nach.


      12. Haftungsausschluss: Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen, wenn der Schaden auf ein Versäumnis von Ihnen, oder nicht abwendbarer Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind, zurückzuführen ist. Schadensersatzansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine höhere Gewalt zurückzuführen ist, oder wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch el`tour, CxA oder durch einen von dieser beauftragten Leistungsträger nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnte.


      13. Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages.


      14. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Puerto Plata.


      15. Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.




      ©2000 el`tour. All rights reserved. - Last modified: Friday, March 21, 2003 9:42 PM
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 23:11:15
      Beitrag Nr. 43 ()
      Spatz

      ... ich habe selber Wohnraum vermietet und unter willkürlichen Mietkürzungen gelitten ... darum geht es nicht, sondern um den Vergleich Vermieterhaftung und die eines Reiseveranstalters ... erst lesen, dann urteilen !


      Käptn
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 23:18:11
      Beitrag Nr. 44 ()
      (43 i. V. m. 1 & 2)

      TS-Käptn,

      wenn du mir nicht glaubst, kannste ja einen RA fragen, damit dir dieser bestätigt, daß in Fällen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, übrigens auch Streiks) nix aber auch gar nix zu holen ist.
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 23:21:39
      Beitrag Nr. 45 ()
      Hallo datterich,

      wie ich hier schon sagte und wie andere es auch bemerkten ist diese höhere Gewalt nicht plötzlich eingetreten! Dieser Hurricane war bereits bekannt und man wußte das er sich über der Dom. Rep. austoben würde. Wer daheim war konnte sehr leicht mit dieser Begründung von seinen Urlaub zurücktreten. Wer bereits unten war der hatte natürlich sehr viel schlechtere Karten. Wer dann von seinen Veranstalter sein Geld zurück haben will der muß um sein Recht vor Gericht kämpfen. Was aber wirklich abgelaufen ist hat uns der Traumschiffkapitaen nicht vollständig erzählt. Er wird doch nicht etwa trotz Hurricanewarnung hineingeflogen sein!:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 23:24:27
      Beitrag Nr. 46 ()
      Alba,

      ich kenne den Käpt`n zu wenig.

      Aber vielleicht ist er Junggeselle mit Hormonstau.

      Für solche klingt "Hurricane Jeanne" ziemlich verheißungsvoll.
      ;)
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 23:25:02
      Beitrag Nr. 47 ()
      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 23:30:13
      Beitrag Nr. 48 ()
      #41
      Zum Thema Äpfel und Birnen:

      wenn diese Sturmgefahr dort so allgegenwärtig und bekannt seie, warum bietet Neckermann und andere Veranstalter munter Ihre Reisen dort hin ? ... einen entsptrechenden Warnhinweis auf deren Website oder Unterlagen sind nicht erkennbar.



      Genau! Zukünftig erwarte ich Restlose Aufklärung durch den Reiseveranstalter. Beispiel


      Skiurlaub in Garmisch

      (Achtung: zwischen Oktober und März kann es zu Schneefällen kommen. Temperaturen unter dem Gefrierpunkt können möglich sein... )


      oder


      Badespass auf Mallorca
      (Achtung: baden im Meer könnte Sie naßwerden lassen. Das Trinken von Meerwasser ist aufgrund des Salzgehaltes nicht zu empfehlen...)
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 23:35:37
      Beitrag Nr. 49 ()
      @Traumschiffkapitaen,
      ich habe mich als Vermieter nicht um die Beantwortung deiner Frage gedrückt,
      sondern diese ehrlich beantwortet.

      Wie wäre es wenn du die von mir gestellten Fragen ebenso beantworten würdest?
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 23:46:38
      Beitrag Nr. 50 ()
      Albatossa,

      >>>wir leben immer noch in einem Rechtsstaat <<<


      Da bin ich anderer Meinung; ganz anderer Meinung.
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 23:48:13
      Beitrag Nr. 51 ()
      (50)

      Sehe ich auch so. Wir leben nämlich in einem Linksstaat!
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 23:50:04
      Beitrag Nr. 52 ()
      @Albatossa,
      auch wenn das hier zum Teil groteske Züge annimmt, lustig finde ich es eigentlich nicht.

      Es gibt Schäden, die in jeden Versicherungsvertrag ausgenommen werden oder ausschließlich durch extrem hohe Prämien abgedeckt werden.

      Was der Urlaub des jungen Mannes mit einer Immobilienbewirtschaftung vergleichbares
      hat erschließt sich mir momentan nicht so direkt.

      Außer der Message: Ihr habt es mit dem Traumschiffkapitaen zu tun.

      Ich möchte an dieser Stelle nicht das darwinistische System herbeireden. Wobei, verkehrt wäre es nicht.

      Wir im Ruhrpott sagen dazu: Nur die harten dürfen in den Garten.

      Und wenn der Käp’ten keine Nüsse hat, die blasen vertragen können, sollte er diese nicht in den Wind hängen.
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 23:51:42
      Beitrag Nr. 53 ()
      @traumschiffkapitän
      Du hast mit Neckermann einen Vertrag geschlossen.
      In diesem Vertrag ist mit Sicherheit der Haftungsausschluß genau definiert. Höhere Gewalt, Unruhen und Naturkatastrophen werden regelmäßig von der Haftung ausgeschlossen. Und mit Sicherheit ist auch definiert, welche Rechte und Pflichten der Reiseveranstalter hat, um Leib und Leben des reisenden zu schützen.

      So ein Hurricane ist eine Naturkatastrophe mit Ankündigung, d.h. es gibt eine gewisse Vorwarnzeit - im Gegensatz zu solchen, die plötzlich und unerwartet über einen hereinbrechen.
      Somit muß der Hurricane "Jeanne" wohl auch anders bewertet werden als z.B. die Flutkatastrophe im Muldental.

      Die erste Frage ist ob der Reiseveranstalter a) die Pflicht und b) die Möglichkeit hatte, die Reisenden z.B. zu evakuieren.
      Es könnte ja auch sein daß er das vorhatte, aber kein Flugzeug mehr landen und starten durfte!
      Die zweite Frage ist wann und ob er schadensersatzpflichtig ist? Nur bei Nicht-Evakuierung oder auch bei Evakuierung - oder gar in keinem der beiden Fälle?

      Es hängt wirklich von den genauen Vertragsbedingungen ab.
      Der allgemeine Begriff "Naturkatastrophe" greift hier m.E. zu kurz.

      Ich bin kein Pauschaltourist und hafte üblicherweise für mich selbst - aber ich kann mir vorstellen, daß es im deutschen Reiserecht durchaus genügend Urteile zu solchen Vorfällen gibt.

      Und wenn ein Anspruch berechtigt ist steht er Dir auch zu - dafür unterschreibt man ja schließlich auch solche Verträge!

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 23:56:39
      Beitrag Nr. 54 ()
      Hallo aekschonaer,

      ich habe auch bereits gewisse Zweifel an dieser Version wie sie hier wiedergegeben wurde!:rolleyes: Da gibt es einfach zu viele Lücken und zuviele Bausteine die nicht zueinander finden wollen!:cry:




      Hallo Waldsperling,

      habe verstanden!;)


      Gruß Albatossa
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 23:58:58
      Beitrag Nr. 55 ()
      Wenn es nicht so traurig wäre, so könnte man darüber herzhaft lachen.

      Eine Generation von Weicheiern führt sich an den eigenen Nasenringen
      in die Manage.

      In der Manege werden die Juristen beider Parteien erwartungsvoll von dem
      Juristen im Publikum beäugt.

      Welche Juristenpartei auch gewinnen mag erscheint nebensächlich.

      Zum Zeltabbau scheinen alle Juristen geeignet, zum Aufbau keiner.
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 00:05:49
      Beitrag Nr. 56 ()
      Das Reisevertragsgesetz- Die §§ 651a bis 651 l BGB
      Gesetzestext §§ 651 a bis l BGB
      Eingefügt am 4.5.1979 in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und überarbeitet und erweitert 1994 aufgrund einer Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über Pauschalreisen. Diese 12 Paragraphen werden kurz "Reisevertragsgesetz" genannt.
      Die in Klammern gesetzten Überschriften sind Zusätze des Beck-Verlags und nicht im eigentlichen Gesetzeswortlaut enthalten.


      § 651 a [Reisevertrag]
      (1) Durch den Reisevertrag wird der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) zu erbringen. Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen.
      (2) Die Erklärung, nur Verträge mit den Personen zu vermitteln, welche die einzelnen Reiseleistungen ausführen sollen (Leistungsträger), bleibt unberücksichtigt, wenn nach den sonstigen Umständen der Anschein begründet wird, dass der Erklärende vertraglich vorgesehene Reiseleistungen in eigener Verantwortung erbringt.

      (3) Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis nur erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Eine Preiserhöhung, die ab dem zwanzigsten Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. § 11 Nr. 1 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt unberührt.

      (4) Der Reiseveranstalter hat eine Änderung des Reisepreises nach Absatz 3, eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder eine zulässige Absage der Reise dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungs- oder Absagegrund zu erklären. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als fünf vom Hundert oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Er kann statt dessen, ebenso wie bei einer Absage der Reise durch den Reiseveranstalter, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.

      (5) Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft durch Rechtsverordnung zum Schutz der Verbraucher bei Reisen Festsetzungen zu treffen, durch die sichergestellt wird, dass die Beschreibungen von Reisen keine irreführenden, sondern klare und genaue Angaben enthalten und dass der Reiseveranstalter dem Verbraucher die notwendigen Informationen erteilt. Zu diesem Zweck kann insbesondere bestimmt werden, welche Angaben in einem vom Veranstalter herausgegebenen Prospekt und in dem Reisevertrag enthalten sein müssen sowie welche Informationen der Reiseveranstalter dem Reisenden vor dem Vertragsabschluss und vor dem Antritt der Reise geben muss.


      § 651 b [Vertragsübertragung]
      (1) Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
      (2) Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.


      § 651 c [Abhilfe]
      (1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.
      (2) Ist die Reise nicht von dieser Beschaffenheit, so kann der
      Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

      (3) Leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden geboten wird.

      § 651 d [Minderung]
      (1) Ist die Reise im Sinne des § 651 c Abs. 1 mangelhaft, so mindert sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis nach Maßgabe des § 472.

      (2) Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

      § 651 e [Kündigung wegen Mangels]
      (1) Wird die Reise infolge eines Mangels der in § 651 c bezeichneten Art erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
      (2) Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter eine ihm vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

      (3) Wird der Vertrag gekündigt, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 471 zu bemessende Entschädigung verlangen. Dies gilt nicht, soweit diese Leistungen infolge der Aufhebung des Vertrags für den Reisenden kein Interesse haben.
      (4) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten fallen dem Reiseveranstalter zur Last.


      § 651 f [Schadensersatz]
      (1) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
      (2) Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.

      § 651 g [Ausschlussfrist; Verjährung]

      (1) Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
      (2) Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.


      § 651 h [Zulässige Haftungsbeschränkung]
      (1) Der Reiseveranstalter kann durch Vereinbarung mit dem Reisenden seine Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränken,
      1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
      2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
      (2) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.


      § 651 i [Rücktritt vor Reisebeginn]
      (1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
      (2) Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.

      (3) Im Vertrage kann für jede Reiseart unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs ein Vomhundertsatz des Reisepreises als Entschädigung festgesetzt werden.

      § 651 j [Kündigung wegen höherer Gewalt]
      (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

      (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

      § 651 k [Sicherstellung; Zahlung]
      (1) Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden erstattet werden
      1. der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters ausfallen, und

      2. notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen.
      Die Verpflichtungen nach Satz 1 kann der Reiseveranstalter nur erfüllen
      1. durch eine Versicherung bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen oder
      2. durch ein Zahlungsversprechen eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts.
      (2) Der Versicherer oder das Kreditinstitut kann seine Haftung für die von ihm in einem Jahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge jeweils für das erste Jahr nach dem 31. Oktober 1994 auf siebzig, für das zweite Jahr auf einhundert, für das dritte Jahr auf einhundertfünfzig und für die darauffolgende Zeit auf zweihundert Millionen Deutsche Mark begrenzen. Übersteigen die in einem Jahr von einem Versicherer oder einem Kreditinstitut insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge die in Satz 1 genannten Höchstbeträge, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.

      (3) Zur Erfüllung seiner Verpflichtung nach Absatz 1 hat der Reiseveranstalter dem Reisenden einen unmittelbaren Anspruch gegen den Versicherer oder das Kreditinstitut zu verschaffen und durch Übergabe einer von diesem Unternehmen ausgestellten Bestätigung (Sicherungsschein) nachzuweisen.
      (4) Der Reiseveranstalter darf Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn er dem Reisenden einen Sicherungsschein übergeben hat.

      (5) Hat im Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Reiseveranstalter seine Hauptniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, so genügt der Reiseveranstalter seiner Verpflichtung nach Absatz 1 auch dann, wenn er dem Reisenden Sicherheit in Übereinstimmung mit den Vorschriften des anderen Staates leistet und diese den Anforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; Absatz 4 gilt mit der Maßgabe, dass dem Reisenden die Sicherheitsleistung nachgewiesen werden muss.

      (6) Die Absätze 1 bis 5 gelten nicht, wenn
      1. der Reiseveranstalter nur gelegentlich und außerhalb seiner gewerblichen Tätigkeit Reisen veranstaltet,
      2. die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis einhundertfünfzig Deutsche Mark nicht übersteigt,
      3. der Reiseveranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

      § 651 l [Abweichende Vereinbarungen]
      Von den Vorschriften der §§ 651 a bis 651 k kann nicht zum Nachteil des Reisenden abgewichen werden.





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      © QNC AG 2001
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 00:17:20
      Beitrag Nr. 57 ()
      Hallo Albatossa,
      was ich meinte, ist, dass man auf solche Fragestellung einfach nicht mehr antworten sollte.

      Nicht nur hier, sondern auch in der Gesellschaft.

      Ich empfinde die Fragestellung in #1 als ungeheuerlich. Ebenso die dazu führende
      Erziehung dieses Menschen und das System das so etwas ermöglicht.

      Wenn das der Fortschritt sein sollte wäre ein Rückschritt anzuraten.

      Ich empfinde Posting dieser Art als widerlich und was mich dabei sehr betrübt
      ist die dahinter stehende Anspruchshaltung.

      Wenn sich diese Gedankengut weiter Fortpflanzt, wird in Kürze noch nicht einmal
      eine funktionierende Mülltonnenleerung gewährleistet sein.

      Und an dieser Stelle an Wort an dich, Traumschiffkapitaen
      Ich kenne dich weder persönlich, noch großartig durch w:o virtuell.
      Mir liegt nichts daran dich zu verärgern oder gar zu beleidigen.
      Wir können gerne eine Nacht mit unseren Ansichten schlafen um uns dann noch einmal
      darüber auszutauschen.
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 00:26:53
      Beitrag Nr. 58 ()
      erstaunlich ist, dass eine verkorkste urlaubsreise in die domrep soviel resonanz hat....

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 00:30:08
      Beitrag Nr. 59 ()
      Der Thread wurde ins Forum Recht& Steuern abgeschoben!:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 01:03:23
      Beitrag Nr. 60 ()
      Welcher Spaßvogel unter den Mod hat denn diesen Thread verschoben?

      Wer es auch immer gewesen sein mag, du hast Humor bewiesen
      und solltest den Thread zurückschieben.
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 01:04:53
      Beitrag Nr. 61 ()
      #58
      Das sind die Fragen die Deutschland anno 2004 interessieren
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 06:20:27
      Beitrag Nr. 62 ()
      # 24Albatossa

      nicht nur Neckermann, auch der Urlauber hätte sich vorbereiten können. Er hat ja auch immer den Wetterbericht gesehen. Das ist aber tübisch. Man ignoriert die Gefahr, und wenn es in die Hose geht, sollen die anderen bezahlen.
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 06:28:38
      Beitrag Nr. 63 ()
      # 41

      Ich kenne die Rechtslage nicht. Vermute aber, dass der Vermieter dich vor, und während des Tornados,nicht verpflichtet ist, dich auszufliegen, oder sonst wie in Sicherheit zu bringen.

      Nach dem Tornaodo ist er sicher verpflichtet, so schnell wie möglich das Haus wieder wohnbereit zu machen. Sollte ein größerer Tornado über Deutschland fegen, dürfte das "so schnell wie möglich" auch relativ sein, weil wohl sein Haus nicht das einzige ist, was einen Schaden hat, und auch die handwerklichen Kapazitäten begrenzt sind.

      Frag mal an der Oder, oder Elbe nach. Da gabe es zwar keinen Tornado,aber immerhin Überschwemmungen.
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 07:35:50
      Beitrag Nr. 64 ()
      Moin Käpt´n,

      in Deinem Fall handelt es sich wirklich um höhere Gewalt, d.h. der Veranstalter ist nicht verantwortlich zu machen. Sei froh das keine Evakuierung eingetroffen ist, denn der Veranstalter hat das Recht die dann zusätzlich entstehenden Kosten zu 50% an Dich weiterzubelasten. Das machen diese allerdings erfahrungsgemäß selten, wegen des negativen Image. Hätten sie neue Linientickets nach Deutschland gekauft, hätte Dich das locker noch mal den Reisepreis gekostet!

      Wenn in 6 Wochen der 4. Hurrikan über eine Region hinwegfegt kannst Du auch nicht sagen, das Du nichts mitbekommen hast. Die Saison heißt doch schon so. Das ist in anderen Weltgegenden nicht anders, da überlegt man es sich doch auch ob man zur Monsunsaison nach Goa oder zur Taifunsaison auf die Philipinen fliegt.

      Vergiß es und hake es ab. Das Geld hast Du doch mit einer Spekulation in ein paar Tagen wieder drin. Einfach den Tipps hier glauben.
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 09:08:40
      Beitrag Nr. 65 ()
      (64)

      Vergiß es und hake es ab. Das Geld hast Du doch mit einer Spekulation in ein paar Tagen wieder drin. Einfach den Tipps hier glauben.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 09:11:46
      Beitrag Nr. 66 ()
      Manche Menschen sterben in einem Hurricane ...

      Manchen Menschen werden durch einen Hurricane ihrer Existenz-Grundlage beraubt ...

      und bei 5-Sterne-Urlauber regnets ins Zimmer .. woran natürlich der Reiseveranstalter schuld ist ...


      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 09:31:10
      Beitrag Nr. 67 ()
      Da stellt jemand eine ernsthafte Frage und bekommt zu 95% nur Müll als Antworten. :mad:

      Ich würde an Deiner Stelle einen Fachanwalt konsultieren und keinerlei weitere Zeit mit Schwachmaten verschwenden.
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 09:39:17
      Beitrag Nr. 68 ()
      forum: das habe ich ihm schon im posting no26 geraten

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 09:42:48
      Beitrag Nr. 69 ()
      (67)

      Forum, lies mal mein Postings Nrn. 2 und 44.
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 09:46:28
      Beitrag Nr. 70 ()
      Bevor Du einen "Fachanwalt" fragst, stell den Fall einmal hier ins Forum. Da geht´s schneller. Der Anwalt will doch auch nur Deine Kohle und redet Dir ein das Chancen bestehen, die in Realität nicht da sind.

      http://www.reisemangel.de

      Vido - Kein Anwalt, aber definitiv vom Fach!
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 10:28:39
      Beitrag Nr. 71 ()
      Geht doch, damit kann der User bestimmt mehr anfangen, als nur angemacht zu werden!
      Schön, dass es doch noch nette Leute im Board gibt! :kiss:

      P.S.
      Mit der Neckermann-Betreuung hatte ich ebenfalls mal schlechte Erfahrungen gemacht.
      Fazit: No more Neckermann
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 13:03:27
      Beitrag Nr. 72 ()
      Forum,

      gut das wir dich haben. :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 13:10:27
      Beitrag Nr. 73 ()
      (71)

      "Mit der Neckermann-Betreuung hatte ich ebenfalls mal schlechte Erfahrungen gemacht. "

      Ich finde, du solltest wegend es Sachzusammenhangs darüber berichten.
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 14:07:21
      Beitrag Nr. 74 ()
      Albatossa :)

      Danke für Deine Infos und Links, die mir und anderen hoffentlich weiterhelfen.

      Hier zeigt es sich, dass es auch Leute gibt, die sich in dieser Bananenrepublik Deutschland Ihren gesunden Menschenverstand bewahrt haben.


      Seemannsdank

      Käptn
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 14:50:30
      Beitrag Nr. 75 ()
      Forum :)

      auch Du zählst zu den 5 % ernst zunehmenden Leuten hier, die mich nicht noch zusätzlich in die Pfanne hauen wollen.

      Sachliche Kritik oder andere Meinungen sind ja normal und erwünscht, doch manches hier kann man nur daraufhin deuten, dass sich viele arme Seelen im Deckmantel der Anonymität des Internets ihrem geistigen Niveau entsprechend "artikulieren".


      Käptn
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 14:56:34
      Beitrag Nr. 76 ()
      datterich :rolleyes:

      Danke für Deine AGBs, die Du hier reinkopiert hast, doch 1. ist das Reiseunternehmen el´tour (?) weder mein Vertragspartner gewesen, noch 2. bedeuten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Neckermann, dass diese auch dem entsprechenden Gesetz (AGBG) bzw. dem BGB standhalten.

      Käptn
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 15:06:22
      Beitrag Nr. 77 ()
      Aldy # 53

      1. Ein evtl. Haftungsausschluss von Neckermann bedeutet noch lange nicht, dass dieser auch den Gesetzen bzw. der gültigen Rechtsprechung entspricht.

      2. Andere Reiseveranstalter haben Ihre Leute evakuiert mit dem Hinweis darauf, dass sie ansonsten die weiteren Hotelkosten selbst zu tragen hätten. Somit wurde die Ernsthaftigkeit der Situation bestätigt und möglicher weiterer Schaden von deren Reisegäste abgewandt.

      Neckermann und andere deutsche Reiseveranstalter haben dieses kategorisch abgelehnt - sicherlich auch unabhängig davon, ob noch stärkere Stürme gekomnmen wären.


      Fazit:
      Reine Ignoranz seitens Neckermann und anderer Reiseveranstalter - sogar eine ansonsten obligatorische schriftliche Bestätigung der Reisemängel durch den Reiseleiter wurde mit Nachdruck verweigert.



      Käptn
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 15:10:02
      Beitrag Nr. 78 ()
      (77)

      Ja, halt uns weiter auf dem laufenden. Finde ich spannend...
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 15:14:28
      Beitrag Nr. 79 ()
      aekschonaer

      Dir liegt nichts daran, mich zu beleidigen :confused: redest aber trotzdem abwertend und beleidigend über mich.

      Eine Nacht drüber schlafen musst wohl eher Du, denn Dein Gefasel lässt eher an deiner Zurechnungsfähigkeit zweifeln als an meinem Rechtsverständnis :p

      Käptn:cool:
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 15:22:40
      Beitrag Nr. 80 ()
      Vido #64 :eek:

      Du meinst, dass der Reisegast etwa 50 % der möglichen Evakuierungskosten hätte tragen müssen :confused:

      Ich erzähle Dir mal, warum die deutschen Reisegäste, anders als viele Amis, nicht evakuiert wurden. Das Reiserecht ist in den USA um ein Vielfaches verbraucherfreundlicher als bei uns.

      Diese Ignoranz und miese Behandlung hätte bei den Amis zu einer Klageflut geführt, die sich deren Reiseveranstalter tunlichst ersparen wollten.

      Also sollten alle Vakuumgehirnakrobaten erst nachdenken und dann schreiben, ansonsten ist seid ihr besser im W:O Sofa aufgehoben, dem Spielfeld virtueller Spaßvögel.

      Käptn
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 15:41:21
      Beitrag Nr. 81 ()
      Ich könnte Dir noch eine weitere Prozentzahl nennen und zwar die wieviel Prozent aller Klagen gegen Reiseveranstalter Erfolg haben. :cool:

      Aber da würde später der Lerneffekt fehlen. Stell bitte einmal den Verlauf hier rein, wie sich das weiter entwickelt.

      Die Amis haben sicher ein anderes Reiserecht, das hat aber mit Deinem Fall überhaupt nichts zu tun und wird den Bad Homburger Richtern ein müdes Lächeln abgewinnen.

      Ich sehe schon, Du denkst einfach Du bist im Recht. Dann spare ich mir meine Ratschläge. Suche Dir einen Anwalt und fliege mit ihm auf die Schnautze.

      You have been warned! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 18:37:08
      Beitrag Nr. 82 ()
      Vido

      auf hoher See und vor deutschen Richtern ist die Ungewissheit immer groß, doch ich habe diesen Sachverhalt reingestellt, um vernünftige Meinungen zu bekommen und nicht blöd von der Seite angepflaumt zu werden.

      Auch begibst Dich auf dieses Glatteis und möchtest trotzdem, dass ich den weiteren Verlauf der Sache hier berichte ? ... wohl kaum zur Belustigung mancher Idioten hier :p

      Evtl. nur zum sachlichen Dialog mit den wenigen vernünftigen Leuten hier.

      Käptn
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 21:04:13
      Beitrag Nr. 83 ()
      (82)

      Käptn,

      82 Beiträge für so eine Billigreise sind doch genug. Du kannst jetzt wieder spielen gehen.

      Vernünftige Meinungen wolltest du doch gar nicht hören, sondern lediglich Zustimmung zu DEINER Meinung. Du mußt sich dann nicht wundern, wenn du so manchen Rempler abbekommst.

      Aber über den weiteren Verlauf solltest du schon berichten... :D
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 21:14:52
      Beitrag Nr. 84 ()
      Ich bin im August im nordschwedischen Fjell mal in einen Schneesturm geraten. Den ganzen Tag über eine Gebirgsgeröllhalde mehr geschlittert, als gewandert. Die Nacht notdürftig übernachtet in einer Schutzhütte.

      Kann ich nun den STF deswegen verklagen ????

      Ich meine ein Schneesturm im August ist eine Frechheit. Immerhin soll die Temperatur dort im August auch so um 15-20 °C sein.
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 21:18:43
      Beitrag Nr. 85 ()
      Joe

      dann guck doch lieber in Deine geistreiche Informationsquelle mit den vier großen Buchstaben :p


      Ich wollte sachliche Meinungen und keine destruktiven bzw. beleidigenden Ausrutscher :mad:


      Käptn
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 21:29:50
      Beitrag Nr. 86 ()
      (85)

      Käptn,

      ich habe auf deinen Beitrag #1 bereits in Beitrag #2 sachlich-inhaltlich geantwortet und höchstwahrscheinlich würde ein Prozeß auch so ausgehen. Danach haben noch mehrere andere genau das gleiche - meist tiefergehend und detaillierter - gesagt. Dir ist die Sache also mindestens 5 oder 6mal erklärt worden.

      Hör mal, wenn du dir keine richtigen Reisen zur richtigen Reisezeit leisten kannst, ist das schon traurig und läßt tief blicken, was deine finanzielle Leistungsfähigkeit angeht. Jetzt zerstör nicht auch noch den Glauben an deine geistige Leistungsfähigkeit.
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 22:01:28
      Beitrag Nr. 87 ()
      Kindergarten
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 22:25:16
      Beitrag Nr. 88 ()
      Stimmt!

      :D
      Avatar
      schrieb am 28.09.04 10:56:21
      Beitrag Nr. 89 ()
      auch ich habe bereits in meinem posting no26 darauf hingewiesen, sich an einen anwalt zu wenden...

      soviel zur sachlichkeit

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 28.09.04 15:07:15
      Beitrag Nr. 90 ()
      Die Arroganz und Gehässigkeit vieler Postings hier ist erschreckend. Das gilt vor allem für Posting 28 von aekschonaer. So viel Gehässigkeit - noch dazu völlig grundlos, ohne angegriffen worden zu sein - habe ich in all den Jahren die ich dieses Board nutze noch nicht erlebt.

      Inhaltlich muß ich sagen, daß zwar der Wunsch verständlich ist (wenn einem die normalerweise schönsten Wochen des Jahres schon so vergällt sind) dafür finanziell entschädigt werden zu wollen. Aber eine rechtliche Grundlage gegen Neckermann wird es kaum geben.
      Es sei denn, man hätte Euch wirlich fahrlässig einer Gefahr ausgesetzt. Das wird aber kaum nachzuweisen sein.
      Das amerikanische Reiseveranstalter sich völlig anders verhalten haben, ist selbstverständlich:
      1. Das amerikanische Verbraucherrecht ist wesentlich schärfer als das deutsche.
      2. Die Servicekultur ist in USA wesentlich ausgeprägter
      3. US Unternehmen erwirtschaften in der Regel angemessene Gewinnmargen, da kann man auch Service und Kulanz finanzieren. Beim deutschen Sparwahn ist das in der Tat kaum noch möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.09.04 15:21:15
      Beitrag Nr. 91 ()
      # 90

      Meine Zustimmung zum ersten Absatz
      Avatar
      schrieb am 28.09.04 16:00:44
      Beitrag Nr. 92 ()
      # 90 Midas 2000

      Du hast da ein Problem aufgegriffen, was es wohl überall gibt, aber in Deutschland extrem groß ist.

      Womit wird denn noch in Deutschland Werbung gemacht ??

      Mit Qualität ?? Nein !

      Geiz ist geil

      Beim Kauf von 2 Paar Schuh, gibt es das dritte gratis dazu.

      Kaufe 2 Hosen, dann gibt es bei der 2 20 € Preisnachlass.

      Es werden Rabatte gekauft.

      Werden bei Autos (mal von der oberen Klasse abgesehen Technik vekauft ???? Nein !

      Es werden Preise verkauft ab 10,999,00 ink Klimaanlage

      usw.

      Irgend ein Lebensmitteldiskonter hatte letztens Brot für 25 cent für 500 g angeboten.

      Das kann doch nur noch ein Dumpingpreis sein.

      Eine Fluglinie bietet zur Zeit ein Flug nach Dublin für 19 € an. Das kann doch nicht wahr sein. Muss man da sein Flugbenzin selbst mitbringen ??? Mir kann keiner erzählen, dass man für 19 € kostendeckend Leute nach Dublin fliegen kann


      Irgendwas muss dann doch auf der Strecke bleiben. Das kann im Zweifel nur die Qualität sein. Das gilt beim Brot, genauso wie bei Elektroartikel - und selbstverständlich auch bei Reiseveranstalter.

      Mich hat es nie in die Karibik gezogen, da ist mir das viel zu warm. Wenn aber bei solch einer Reise bei 1250 € pro Nase schon der Flug mit drin ist, und wahrscheinlich alles andere, halte ich das nicht für zu teuer - im Gegenteil - Da wird am Service gespart werden müssen. Irgendwie, wenn möglich so das es der Kunde nicht merkt.

      So bitte es klingt, wenn man aber nur noch bereit ist, oder weil man finanziell es nicht anders kann, auf den Preis zu sehen, muss man sich auch darüber klar sein, dass irgendwo ein Haken sein kann.

      Wenn man Pech hat, merkt man das erst, wenn ein Tornado über einen hinwegfegt.


      Zum Abschluss: Hätte ein anderes Reisebüro die selbe Reise für 1.450 € angeboten, mit dem Hinweis, dass bei einem Tornado, oder anderen Naturkatastrophen sofort ausgeflogen wird, (all inclusiv) würde er Pleite gehen, weil keiner sein Angebot annehmen würde. Alle würden zu dem hinlaufen der 200 E billiger wäre. Selbt wenn der teurere mit seinem Service Werbung machen würde.

      Das ist das Problem
      Avatar
      schrieb am 28.09.04 17:44:37
      Beitrag Nr. 93 ()
      Midas # 90 und Datterich # 91 :)

      zum Glück gibts hier noch Leute wie Euch, die den Blick fürs Wesentliche haben und Charakter beweisen.

      Bei Matrose Aekschonaer dagegen ist sicher Hopfen und Malz längst verloren, denn er wird nicht mal den Schneid haben, auf den 1. Absatz von # 90 zu reagieren.

      Der Vorwurf, wir wollten auf diese Weise den Urlaub mit unlauteren Mitteln nachträglich billiger gestalten, ist absolut abwegig.

      Sollen diese Spinner doch mal solch eine "Reise" mitmachen und die entsprechende "Rund-um-Betreuung" von Neckermann genießen. Schnell würden sie nach Mutti oder Papis Anwalt rufen.


      Eigentlich ist jeder Buchstabe zuviel, den man für solche arme Seelen verschwendet.


      Käptn
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 28.09.04 18:03:06
      Beitrag Nr. 94 ()
      no92: du hast mit diesem posting meine volle zustimmung....die geiz ist geil einstellung in deutschland kostet arbeitsplätze, damit kaufkraft und am schluss spart sich der deutsche noch bankrott...zu der geiz ist geil einstellung gehört auch leistungen z. b von handwerkern und freiberufler in anspruch zu nehmen und dann nicht zu bezahlen oder sich mit dem bezahlen zeit zu lassen..wenn jemand mit behörden usw geschäfte macht, ist das ähnlich...

      teilweise werden prozesse nur deswegen geführt, um die zahlung hinauszuzögern...insolvenzen auch von privatleuten sind die konsequenz eines solchen verhaltens....

      das ist die einstellung vieler in deutschland 2004

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 28.09.04 20:46:20
      Beitrag Nr. 95 ()
      #93.

      >>>Bei Matrose Aekschonaer dagegen ist sicher Hopfen und Malz längst verloren, denn er wird nicht mal den Schneid haben, auf den 1. Absatz von # 90 zu reagieren. <<< :laugh::laugh::laugh:

      aeki und keinen Schneid :confused:

      die meisten von euch wird er in den Sack stecken. :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.09.04 21:12:00
      Beitrag Nr. 96 ()
      Hallo Traumschiffkapitaen,


      #74
      habe ich doch gern getan!;)

      #1
      Ich möchte dennoch was anmerken. Wenn Du mal drin bist und du kannst nicht mehr fliehen vor so einen Hurricane, dann sind die paar Kleinigkeiten wie: "Der Keller trug Gummistiefeln und servierte das Essen im Pappteller mit Plastikgeschirr und von der Zimmerdecke regnete es" wirklich Kleinigkeiten. Man muß doch froh sein, daß die Leute unter solche misserabelen Bedingungen überhaupt weiter gemacht haben und nicht vor lauter Angst sich in Sicherheit gebracht haben.

      Die Frage muß vielmehr lauten:" Wurde auch alles getan von der Reiseleitung im Vorfeld damit ich mir so ein Erlebnis ersparen konnte. Es gab genug Zeit sich vom Acker zu machen?"

      Und in Zeiten der Hurricanesaison von Juni bis November sollte auch die Leute Vorort wissen was zu tun ist!


      Hallo 23552,

      #62
      da gebe ich Dir vollkommen Recht! Ich habe ein paar links unter Thread: Kein Titel für Thread 90798724 hingestellt und da gibt es Seiten und Beschreibungen wie man sich verhalten muß wenn sich in einen Hurricane befindet. Ist zwar alles in Englich, aber das dürfte für die meisten ja kein Problem sein!:rolleyes: Und den Wetterbericht sollte man sich auf jeden Fall auch im Urlaub hineinziehen auch wenn er in Spanisch ist. Die kleine nette Wetterkartenbildchen mit so einen Wirbel und einem Auge in der Mitte sagen sogar vielmehr wie tausend Worte!:cry:


      Hallo aekschonaer,

      #57
      wer sein Wissen mit der Selbstständigkeit verknüpft der kommt ganz gut über die Runden! Und ein wenig mehr Toleranz sollte an schon zeigen wenn andere Fehler machen, den selber machen wir auch genug Fehler! Das gilt auch hier an Board.! Der eine kann sehr gut Rechnen und Bilanzen lesen, der andere toll recherchieren und der nächste kann ganz tolle Briefe schreiben !;

      Gemeinsam sind wir doch unschlagbar!:cry:




      Gruß an alle


      Albatossa
      Avatar
      schrieb am 28.09.04 21:29:52
      Beitrag Nr. 97 ()
      :cool::cool: und noch eine bemerkung zum ende dieses tages:

      zimmer und betten, die an eine tropfsteinhöhle errinnern, gehören sicher zu den eher ungewöhnlichen reiseleistungen eines reiseveranstalters, besonders in der karibik.

      obwohl:laugh:die karibik ist für das feucht warme klima ja bekannt

      und dass die dominikaner bei dem wetter noch in gummistiefeln bedient haben, betrachte ich als humoristische einlage, die im reisepreis sicher nicht einkalkuliert war:laugh::laugh:

      invest2002 ( der diesen ganzen thread nicht mehr so ernst nehmen kann )
      Avatar
      schrieb am 28.09.04 22:55:52
      Beitrag Nr. 98 ()
      invest2002 #97

      ... Dir scheint diese Katastrophe ein Anlass zur Belustigung zu sein :confused: ...


      ... dann bist Du es ebenso in ganzer Person ... :mad:


      Käptn
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 28.09.04 23:21:43
      Beitrag Nr. 99 ()
      käptn: ich wiederhole mich ungern und habe dir schon in meinem posting nr26 geraten, was du tun sollst...

      aber mich belustigt schon der umfang dieses threads und glaube mir, ich war schon in urlauben mit ähnlichen dingen konfrontiert, aber ich habe keine vollkaskomentalität, wie so viele in deutschland...

      noch ein kleiner tip am rande: versäume die 1 monatsfrist nach vertaglichem ende der reise nicht, sonst sind alle ansprüche eh vertan.

      ich wünsche dir viel glück bei deine nächsten urlauben..reise doch einfach zu zeiten, in denen es keine unwetter gibt...für die domrep empfiehlt sich da die zeit vor weihnachten....dann ist es günstig und das wetter ist in der regel gut...gute nacht!

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 28.09.04 23:36:54
      Beitrag Nr. 100 ()
      ´n 100er Thread für eine Lappalie... Ich glaub´s einfach nicht... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 29.09.04 11:44:51
      Beitrag Nr. 101 ()
      @ Mister Ecksau (was für ein Name :rolleyes:)

      Für Dich sind diese Ereignisse Kinkerlitzchen :confused:, dann frag doch mal die Betroffenen Einwohner von Haiti, Kuba, Jamaika, Florida usw. wo Jeanne und Ivan gewütet haben :(, denn es wäre durchaus möglich gewesen, dass es noch schlimmere Ausmaße in Punta Cana genommen hätte.

      Aber hier in Good old Germany, wohlbehütet bei 20 Grad Celsius auf Muttis Schoß bzw. an Tussis Schulter angelehnt lästern manch arme Seelen fleißig über solche Naturereignisse.

      Übrigens - von den 100 Postings waren mindestens die Hälfte unter Tiefgaragenniveau. Ansonsten wird niemand gezwungen, sich zu einem Anfangsthema zu äußern - krawallmachende Grundschullegastheniker schon gleich gar nicht :p


      Käptn
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 29.09.04 11:48:10
      Beitrag Nr. 102 ()
      Mit der Lappalie meinte ich natürlich nicht den Wirbelsturm, sondern die Kinkerlitzchen Deinerseits... ;)
      Ich denke mal, das hat hier jeder krawallmachende Grundschullegastheniker kapiert, nur Du natürlich nicht... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 29.09.04 12:26:10
      Beitrag Nr. 103 ()
      Mister Ecksau :confused:

      Schon klar, dass Du bei einer mangelhaften Leistung eines Anbieters dich seelenruhig zurücklehnen würdest und sagst: how ever - Pech gehabt.

      Wenn Du für einen ähnlichen Betrag irgendwas gekauft hättest - z.B. eine Stereoanlage - und würdest zuhause erhebliche Mängel feststellen, dann wärst Du als erster im Laden und würdest den Krempel umtauschen.

      Aber hier stellst Du Dich mit anderen hin und erklärst, dass man als Reisegast diese "Kinkerlitzchen" hinzunehmen hätte - mal ganz abgesehen von der Gefahr für Leib und Leben. Alle pappnasigen Kritiker hätten mindestens genauso über die erlebte Situation gemault.

      Dieses Verhalten leider ist ein Synonym für die Stimmung im Lande: Hauptsache meine Interessen sind gewahrt, alles andere ist mir schnurz bzw. ziehe ich zur Belustigung ins Lächerliche.

      Traurige Seeln ohne Rückgrat um mich herum :rolleyes:

      Käptn
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 29.09.04 12:59:01
      Beitrag Nr. 104 ()
      <103>

      Hör auf zu lamentieren, sag lieber, ob du beim Anwalt warst und ggf. mit welchem Ergebnis. Das ist das einzige, was jetzt noch interessiert...
      Avatar
      schrieb am 29.09.04 13:31:48
      Beitrag Nr. 105 ()
      "Traurige Seeln ohne Rückgrat um mich herum."

      Ich gehe davon aus, dass a l l e Seelen kein Rückgrat haben.
      Avatar
      schrieb am 29.09.04 17:57:47
      Beitrag Nr. 106 ()
      @ JoeSchwein :p

      ich habe Ende der Woche einen Anwaltstermin, jedoch werden keinerlei Informationen an die große Anzahl von Pappnasen hier gelangen :p:D

      Sollte ich einen Teil des Reisepreises zurück erhalten bin ich in deren Augen ein Schmarotzer - wenn nicht, dann würde sich deren hämisches Gelaber wiederholen.

      Bei entsprechendem Interesse erhalten die wenigen vernünftigen Leute hier weitere Infos per Bordmail.

      So - und nun ihr rotzigen Kinderlein ab vor die Glotze, Sesamstraße fängt gleich an :p


      Käptn
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 29.09.04 18:07:05
      Beitrag Nr. 107 ()
      datterich:rolleyes:


      harr harr harr ...

      rumkaspern im Schutzmantel des anonymen Internets besagt alles über die Notwendigkeit, Deinen Ausführungen weiter Beachtung zu schenken :O

      Dich würde ich täglich Kielholen schicken - mit Deinem Hafenkaschemmenbruder aekschonaer :D

      Käptn
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 29.09.04 21:01:53
      Beitrag Nr. 108 ()
      Herr Großadmiral,

      merkst du eigentlich gar nicht wie lächerlich du dich machst?

      Es dürfte doch hinlänglich bekannt sein, dass, wenn man einen Thread eröffnet, sich die Diskussion in eine andere, als in die erwartete Richtung begeben kann.

      Es gibt keine Garantie für eine "Diskussionswunschrichtung".

      Du magst ja Recht haben oder auch nicht, und vielleicht waren einige Postings nicht diplomatisch. Das du aber selbst in manchen Beiträgen provoziert hast, steht für mich außer Frage.

      Du hast hier nach konstruktiven Meinungen gefragt, vielleicht sogar eine kleine Entscheidungshilfe erwartet. Das ist ja auch in Ordnung. Aber glaubst du, die bekommst du indem andere User eine Schleimspur legen und dir uneingeschränkt nach dem Munde reden, egal was du verzapfst? Die erhältst du eher von denjenigen die dir, wenn du Kokolores verzapfst, kräftig in den Allerwertesten treten.

      Da kannst du mal drüber nachdenken.
      Avatar
      schrieb am 29.09.04 21:11:29
      Beitrag Nr. 109 ()
      (108)

      Es gibt keine Garantie für eine "Diskussionswunschrichtung"

      :cry:

      Waldsperling, wie kannst du nur?? Jetzt nimmt er die Boardbetreiber aufs Korn, weil sie ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben und keinen Diskussionswunschrichtungsservice bieten!
      Avatar
      schrieb am 30.09.04 01:45:26
      Beitrag Nr. 110 ()
      Hallo Traumschiffkapitaen,
      bitte endschuldige das ich bisher auf die hier an mich gestellten Fragen nicht antwortete.

      Der Vermutung unterlegend, dass du diesen für dich peinlichen Thread löschen lassen hättest, wäre ich nie auf die Idee gekommen hier weiter zu posten.

      Aber dein Gummistiefelfrühstückthread lebt ja weiter. Wie schön.

      Wir haben nun ja mehr als eine Nacht darüber geschlafen, zur Einsicht scheinst du auch nicht gekommen zu sein. Da wünsche ich dir doch alles Gute für den angestrebten Rechtsweg und das keine Rechtschutzversicherung das Unterstützt. Diese benötigst du ja eh nicht weil du ja aus deiner Sicht im Recht bist.

      @Midas
      Ich kenne weder dich noch dein Leben. Das was du als Arroganz und Gehässigkeit bezeichnest war eine Beschreibung des Lebens. Wenn du das Leben nur von der behüteten Seite aus kennst wäre das, und deine Verbundenheit zu unseren Abenteuerurlauber mehr als verständlich. Dich zwingt keiner dazu mich zu lieben. Doch wenn du es möchtest, dann erlaube ich dir das.

      Und an dieser Stelle noch einmal Herr Kapitaen,
      du bist auf einem Traumschiff unterwegs. So lange du deine Einstellung zum leben nicht
      überdenkst, akzeptierst dass es auch nicht versicherbare Risiken gibt, solange solltest du deine vier Wände nicht verlassen.

      Das eine Generation die so denkt, Deutschland eher in das Hintertreffen bringt, hatten wir ja schon.

      Und nun jammere schön weiter. Mitjammerer scheinst du ja gefunden zu haben.
      Avatar
      schrieb am 30.09.04 04:25:44
      Beitrag Nr. 111 ()
      # 111

      Auch ich will noch mal meinen Senf dazu geben.

      Du hast im Grunde recht. Du hast diesem Thread sogar etwas tiefgang gegeben.

      Auch wenn das Problem für unseren Reisenden eigentlich wirklich lachhaft ist, zeigt eben doch ein Grundproblem dieser Gesellschaft.

      Der absolute Wunsch einer Vollkaskogesellschaft. Auch wenn man in Gegenden reist, wo nun mal der ein oder andere Tornado des öfterern vorbeikommt, erwartet man,dass man in einem wohlbehüteten Glashaus sitzt.


      Der Tornado jagt über ein Gebiet - hunderte sterben, zehntausende werden Obdachlos (und müssen dort bleiben) und hier wird lamentiert, ob Neckermann sich richtig verhalten hat.

      Ich wette, jeder der in Urlaub fährt, erkundigt sich regelmäßig auch über das Wetter. Unser Traumschiffkapitän wusste also das ein Tornado kommt. Wase ein Tornado ist, und welche Schäden er anrichtent kann, war ihm bewusst. Er hätte vorher rechtzeitig handeln können.

      Ich habe noch nie bei Neckermann, TUI, James Cook, oder wie die alle heißen eine Reise gebucht. Muss daher zu meiner Schande gestehen, dass ich Schwierigkeiten habe die mentale Welt der Pauschalturisten zu verstehen.

      Ich habe auch immer einen schönen, ruhigen Urlaub gewollt, ohne Komplikationen. Da ich aber, wie gesagt so eine Pauschalsache noch nie gemacht habe, und wohl nie machen werde, habe ich immer mit Komplikationen gerechnet.

      Unser Kapitän beschwert sich, dasser nacher im Hotelzimmer sitzen musste, wo es durchregnet.

      Ich habe schon mal in Schottland auf einem Berg im Sturm und waagrechtem Regen übernachtet.

      8 Leute, 2 Dreimannzelte und 1 Zweimannzelt. Das erste Dreimannzelt ist uns schon beim aufbauen durch den Sturm zerrissen. Mit 8 Mann/Frauen hatten wir 2 trockene Schlafsäcke und eine holde Weiblichkeit hatte 40 ° Fieber.
      Und wir hatten nichts mehr zu Essen, außer ein Paket Käse,da wir eigentlich schon im nächsten Tal sein wollten, um dort einzukaufen.

      Das Zweimannzelt haben wir für die nassen Klamotten benutzt. Die trockenen Schlafsäcke hat das Mädchen mit 40 Fieber bekommen. Dann eine Nacht mit 8 Leuten im Dreimannzelt.

      Alle zwei Stunden musste einer raus um die Heringe neu reinzuschlagen.

      Am nächsten Tag ging es mit klitschnassen Klamotten und leerem Magen den Berg runter. Bäche auf dem Weg,die uns bis zur Gürtellinie kreuzten wurden so durchquert. Machte auch nichts. Wir konnten sowieso nicht mehr nasser werden.

      Auch das war nicht geplant, und keiner hatte diese Situation gewollt. Wir damals mit einer Gruppe junger Erwachsener zu einer internationalen Begegnung in GB. Organisiert von einem Jugendverband, in dem wir schon selbst seid Jahren ehrenamtlich in Sachen Jugendarbeit tätig waren.

      Hätten wir den Verein danach verklagen sollen ????

      Davon abgesehen. Die Notsituation hat ein tolles Gefühl der Gemeinschaft gebracht. Als am Morgen das Stück Käse durch 8 geteilt wurde, wollte jeder, dass der andere das größere Stück bekommt. Die Frau mit Fieber wollte, das wir es essen, da unsere Rücksäcke viel schwerer waren. Wir wollten ihr den Käse in den Mund stopfen, da sich ja krank und geschwächt war.


      Im nachhinein betrachtet, war es eigentlich ein tolles Erlebnis. Und wenn wir uns heutzutage mal wieder begegnen, wird gerne darüber - mit tollen Erinnerungen - gesprochen. Jeder fand es toll, so etwas erlebt zu haben.

      Das passiert den Pauschalturisten nicht. Die rufen höchstens einen Anwalt, wenn etwas nicht so ist, wie gebucht.

      Traumschiffkapitän - hast du dir mal Gedanken drüber gemacht wir arm du eigentlich bist.

      Und denke mal an die, die jetzt immer noch vor ihrer zerstörten Hütte stehen, und dort zurechtkommen müssen.
      Avatar
      schrieb am 30.09.04 09:18:34
      Beitrag Nr. 112 ()
      Wenn man den Kapitän hier so liest, wünscht man ihm das Ganze gerade nochmal :laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.09.04 10:01:40
      Beitrag Nr. 113 ()
      Ich kann noch mal eine nette Urlaubsgeschichte erzählen..


      Ein paar Jahre vor der in #111 erzählten Schottlandtour, haben wir das gleiche in Finnland gemacht.

      Auf der Rückfahrt ging es mit der Fähre von Helsinki nach Stockholm. Da wir damals alle Schüler, Studenten und Azubis waren, hatten wir na klar die billigstne Schlafkabinen ganz unten. Unter unserem Fußboden war gleich das Meer.

      Wärend wir männlichen Teilnehmer versuchten mit unserem restlichen finnischem Geld an der Bar etwas hochprozentigs zu bekommen, waren unsere weiblichen Gefährten schon in die Koje gegangen.

      Wir hatten es gerade glücklich geschafft auch das restliche finnische Geld an den Barkeeper zu bringen, dieser schloß gerade die Bar, da kamen unsere Mädchen klitschnass, im Schlafanzug, mit dem gewissen Titanik-Panik-Blick in den Augen, und faselten irged was in der Richtung, dass das Schifft untergehe. Sie lagen in den Kojen, als aufeinmal aus der Decke und den Wänden Wasser, in größeren Mengen, kam.

      Da wir 100 %ig davon überzeugt waren,dass die Schwankungen nicht von der Feuchtigkeit außerhalb des Schiffes, sondern von der in unserem Magen und Blut stammte, nahmen wir das sehr lustig auf, gingen aber doch mit runter um festzustellen, warum die den so nass waren.

      Unten angekommen waren schon 1 Offizier und einer von der Mannschaft dabei unsere Kabinen, im wahrsten Sinne des Wortes auseinander zu nehmen. Die Betten wurden auseinander geschraubt, die Kabinenwände abgeschraubt. Da wir dort so dösbattelig rumstanden, drückte man uns alles in die Hand, mit dem Hinweis dieses irgendwo auf den Flur abzustellen. Einer von uns bekam einen Wassestaubsauger und durfte auf dem Flur und in den Kabinen das Wasser absaugen.

      Ich weiß nicht, was der Offizier sich dabei gedacht hatte, uns einzuspannen. Vielleicht kam das nur aus dem Eifer des Gefechtes, immerhin standen wir da ja rum, oder er wollte eine Beschäftigungstherapie machen, nach dem Motto, Passagiere, die beschäftigt sind haben keine Zeit rumzunnörgeln.

      Auf jeden Fall hatte er noch soviel Überblick um den Barkeeper, der oben an der Bar seine Abrechnung machte, die Anweisung zu geben, fleißig mit mehreren Tabletts voller Gläser Wodka/Lemmo und Wisky/Cola uns zu versorgen.

      Wie sich herausstellte, hatte es einen Rohrburch gegeben.

      Als alles repariert war, gab man uns neue Kabinen, und wir konnten endlich schlafen.

      Allerdings nur kurz. Nach 1 oder 2 Stunden passierte das gleiche.

      Da wir ja nun bereits technisch versiert waren fingen einige an die Betten und Wände auseinander zu bauen, ein anderer suchte wieder den Wasserstaubsauger und wiederum ein anderer suchte den, bereits bekannten Offizier, damit dieser wieder den Barkeeper aus den Federn holen solle.
      Ihr wisst schon : Wodka/Lemmon und Wisky/Cola

      Nach dem wir auch diesen zweiten Rohrbruch gut überstanden hatten, bekammen unsere Ladys neue Kabinen. Uns verfrachtete man in Mannschaftkabinen, die nicht belegt waren ,da nichts anderes mehr frei war.

      Am nächstn morgen gab es von der Reederei einen großen Sack voll Aspirin (wegen Wodka/Lemmon und Wisky/Cola, und ein tolles Frühstück erster Klasse.

      Der Kapitän hatte sich bei uns noch während des Frühstücks perönlich entschuldigt und sich bei uns für unseren Einsatz gedankt. Während die Mädels schon wieder darüber lachen konnten, warteten wir volles Sehnsucht darauf, dass endlich die Aspirin wirkte.

      Als wir ein paar Stunden später in Stockholm uns die Spätsommersonne auf den Bauch schienen ließen, der Kopf wieder klar war, haben wir dann alle herzlich darüber gelacht.

      Keinem wäre auch nur ansatzweise der Gedanken gekommen, die Reederei zu verklagen. Selbst unsere Mädels nicht, die nun wirklich - zumindest bei den ersten Rohrbruch, einen ganz schönen Schock bekommen haben.

      Immerhin, wer glaubt schon an einen Rohrbruch, wenn er ganz unten im Schiff in seinr Koje liegt, und auf einmal strömt aus der Decke und Wänden einem das Wasser entgegen.

      Wäre jemand von euch so geisesgegenwärtig gewesen, um feststellen zu können, dass es gar kein Salzwasser war
      Avatar
      schrieb am 30.09.04 12:29:46
      Beitrag Nr. 114 ()
      Es ist schon mehr als verwunderlich, wie gehässig und schadenfreudig sich manche "Zeitgenossen" hier geben.

      Mit diesem Thread wollte ich weder bedinungslose Zustimmung noch tränenreiches Mitleid erhaschen, sondern sachliche Äußerungen zu einem buchstäblich ins Wasser gefallenen Urlaub.

      Der Vergleich mit einem Urlaub auf eigene Faust scheidet von vorneherein aus, denn wenn es keinen Reiseveranstalter gibt, erübrigt sich auch die Frage nach dessen evtl. Haftung.

      Manchen Beiträge mangelte es nicht an Diplomatie, sondern eher an guter Kinderstube und Toleranz sowie an der Ehrlichkeit sich einzugestehen, dass diese Miesepeter in ähnlicher Situation ebenso verärgert wären. Nur haben diese nicht den Schneid, dieses auch zu bestätigen. Meckern, maulen und auf anderen herumtrampeln ist da wohl witziger und cooler.

      Der Hinweis auf eine Vollkaskomentalität ist noch absurder als das naive Gemecker, denn hier geht es um die Organisation einer Reise, die zum Geschäftszweck eines jeden Reiseveranstalters gehört. Wenn jemand eine Dienstleistung anbietet und dafür natürlich auch entlohnt werden will, dann erwarten deren Kunden sicherlich eine vertragsgemäße und serviceorientierte Abwicklung.

      Hier kann es nur um die rechtliche Frage gehen, ob sich der Reiseveranstalter zu 100% hinter dem Begriff höherer Gewalt verstecken kann und sein Verhalten nach dem Schadenereignis völlig nebensächlich ist ?

      Der zutreffende Hinweis auf die umfangreicheren Verbraucherrechte in den USA belegt doch die Problematik, die nicht in einer falschen Erwartungshaltung der Kunden sondern in einer mangelnden Dienstleistungsmentalität der Anbieter besteht. Vergleichbar ist es mit der Zigarettenindustrie, die in den USA zurecht einige Klagen einstecken musste, hierzulande jedoch im Sinne der Steuereinnahmen poltitisch gehätschelt wird (abgesehen von den Alibi-Werbeeinschränkungen).

      Ich bin alt genug um zu wissen, dass das Leben voller Risiken ist und ruhe mich z.B. auch nicht auf dem Beamtengehalt eines öffentlich Bediensteten aus, sondern habe einen größtenteils erfolgsabhängigen Job. Ganz zu schweigen von den ewigen Studenten, die den monatlichen Scheck von Papi notfalls per Anwalt einfordern.

      Auch habe ich einige Threads eröffnet, wo es um die gesellschaftliche Verantwortung von Transferleistungsempfängern geht. Viele der Meckerer haben doch selbst die Meinung, der Staat sei für alles zuständig, nur ist das verbale Prügeln auf andere einfacher, als zu seinen Auffassungen zu stehen und einen fairen Gesprächsstil zu pflegen.

      Will auch nur einer der Miesepeter ernsthaft behaupten, er wäre zufrieden mit der Situation und vorallem dem Reiseveranstlter gewesen ?

      Tja, ehrliche Meinungen dazu werden wohl Fehlanzeige bleiben, denn von naiven Verbalrowdies sind diese nicht zu erwarten ... dieses ist ein Armutszeugnis für die Zukunft unserer Bananenrepublik und nicht die Forderung von mehr Verbraucherrechten:cry:


      Käptn
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 30.09.04 13:23:40
      Beitrag Nr. 115 ()
      # 114 traumschiffkäptn

      Der zutreffende Hinweis auf die umfangreicheren Verbraucherrechte in den USA belegt doch die Problematik, die nicht in einer falschen Erwartungshaltung der Kunden sondern in einer mangelnden Dienstleistungsmentalität der Anbieter besteht .

      Es wurde eine Problematik in diesem Thread schon mal erwähnt, die du aber auch ganz besußt immer ignorierst.

      Versuche mal in Deutschland ein Dienstleistungsunternehmen mit dem von dir gewünschtem totalen Service aufzuziehen.

      Du wirst feststellen, dass du Pleite gehen wirst.

      Bei der Geiz ist geil Mentalität, die in Deutschland, bis zum Erbrechen betrieben wird, wird immer derjenige den Auftag bekommen, der zwar weniger Service anbietet, aber dafür billiger ist.

      Jeder Service kostet Geld. Wenn ein Installateur einen 24 Stundnnotdienst anbietet, der Monteur, will mindestestens, selbt wenn er zu keinem Notdienst gerufen wird, für seine Bereitschaft bezahlt werden. Und wenn es durch Freizeitausgleich ist. Soll sich dieser Notdienst finanziel rechnen , kostet dementsprechend auch ein Einsatz. Sobald die Rechnung kommt, ist dann das gequake gross. Die Rechnung wird nicht bezahlt, man geht vor Gericht, es wird rumgeiert usw.

      Nach einigen Monaten wird dieser Notdienst eben eingestellt, und damit hat sich das.

      In Amerika kannst du dir einen Insallateur Tag und Nacht bestellen, das ist kein Problem. Aber der Kunde ist dann auch bereit für diesen Service die entsprechende Rechnung zu bezahlen, die im Zweifel eben höher ausfällt, weil eben nicht nur die tatsächliche Tätigkeit bei ihm in Rechnung gestellt werden kann, sondern anteilig eben auch die Bereitschaftszeit des Monteurs.

      Diese Geiz ist geil Mentalität in Deutschland heiß nämlich nichts anderes als dass mann jeden Service haben will, aber dafür nicht bezahlen will.

      Wein trinken, aber nur Wasser bezahlen wollen.

      Im übrigen ist es egal ob Pauschalturist, oder auf eigene Faust. Für einen Rohrbruch auf einem Schiff kann keiner von beiden was dafür.
      Avatar
      schrieb am 30.09.04 20:31:45
      Beitrag Nr. 116 ()
      käptn: jetzt beende endlich diesen thread, geh zum anwalt,lass dich beraten und verscuehe dann gebenenfalls e vor gericht herauszubekommen, ob du mit deiner meinung recht hast...alles andere und weitere hier ist zeitverschwendung und zwar für uns alle!!!! eine kleine anekdote zum schluss:

      es war zu einer zeit, als die domrep den meisten deutschen noch kein begriff war und der pauschaltourismus dorthin noch in den kinderschuhen steckte ...von deutschland aus gab es nur 2 möglichkeiten dorthin zu reisen...entweder mit lufthansa usw über miami und dann santo domingo oder über spanien( madrid) mit der iberia ( abgesehen von den wenigen pauschalreiseveranstaltern ) puerto plata war zwar auch ein flughafen, aber fragt mich nicht wie es damals dort aussah..ich kann nur sagen: sehr karibisch:laugh::laugh: aber zur story:

      ich war danals mit freunden in der domrep ( eine akürzung, die es auch erst seit dem pauschaltourismus in dieses land gibt und die wahre kenner und liebhaber der dominikanischen republik überhaupt nicht mögen ) in santo domingo in einem der " luxushotels " ( da kostete schon die nacht an die 100 usdollar ohne frühstück ) da wir in santo domingo, nach einem besuch bei freunden im landes inneren uns dort ein paar tage aufhalten wollten. als wir abends in die lobby kamen, fielen uns 4 leute auf, die so garnicht in dieses hotel passten und augenscheinlich schwierigkeiten mit der reception hatten. grund: fehlende sprachkenntnisse..wir wollten helfen und es stellte sich folgendes heraus: der reiseveranstalter war konkurs, der örtliche hotelier warf die leute aus seinem hotel im norden und lies sie in die hauptstadt santo domingo fahren, wo sie in diesem hotel abgeladen wurden mit dem hinweis, sie sollten sich an die deutsche botschaft wenden...das problem war ( gebucht war all inclusive ) man hatte kein weiteres geld, noch nicht einmal eine kreditkarte und war somit nicht in der lage die kosten für das zimmer zu bezahlen, geschweige denn einen rückflug...wir haben dann zusammengelegt und für diese leute zumindest das zimmer für eine nacht bezahlt und sie an die botschaft verwiesen, adresse und telnummer bekanntgegeben ( die hatten wir, wie man das so macht, zuvor in deutschland selbst besorgt, denn wenn man in schwierigkeiten kommt hielf in einem land wie der domrep nur das )achja das geld für das taxi zu botschaft haben wir ihnen auch noch gegeben...obwohl wir unsere adressen und telnummern in deutschland übergeben haben und wir vereinbarten, das sie sich danach einfach einmal melden sollten, haben wir nie wieder, nicht einmal ein wort des dankes von diesen leuten gehört..das geld wollten wir übrigens nicht zurück...soviel zur einstellung von pauschaltouristen!!!

      wer ohne pauschaltourismus reist oder gereist ist, weiss sicher genau. was ich mit diesem beitrag sagen will !!!


      invest2002
      Avatar
      schrieb am 01.10.04 00:16:34
      Beitrag Nr. 117 ()
      Hallo 23552,


      du sprichst ein Theam an das ein sehr großes Gesellschaftproblem ist! Es ist ein Volkssport in Deutschland auf Dienstleister einzuschlagen. Die Putzfrau wird jeden Tag runtergelassen und abgemahnt, der Hausmeister ist ein Trottel und ein Versager. Der Verkäufer im Laden gilt immer als unhöflich und áuf alle Waren wird soieso 100% aufgeschlagen. Wachmänner sind sowieso nur Penner und Alkoholiker. Die im Reisebüro drehen ein sowieso nur die Ladenhüter an und alles was die sagen sind sowieso nur Lügen. Handwerker sind sowieso nur Dreck, unpünktlich und dafür verlangen sie auch noch Geld. Fabrikarbeiter sind sowieso nur Hilfsschüler die es zu nie was bringen werden. Arbeitslose sind an ihre Arbeitslosigkeit immer selber schuldig, weil die wollen sowieso nichts mehr arbeiten.

      Da fällt mir noch viel mehr dazu ein!:cry:

      In Deutschland herrscht die Selbstzerfleischungsmentalität und da wird auf alles eingedroschen was nur versucht sich zu bewegen. Und Dienstleister stehen da ganz besonders im Fokus der Begierde! Und @aekschonaer hat es hier im ThreadThread: Kein Titel für Thread 90798757 bereits auf den Punkt gebracht ohne es zu wissen!:rolleyes:

      Wir Deutsche wollen nicht wirklich Diestleister, sondern wir wollen Prügelknaben auf die man eindreschen darf! Und wenn Deutsche im Ausland sind dann wird es besonders wiederlich, selbst ich verleugne da meine Herrkunft, weil mir dieses Auftreten oft sehr peinlich ist!

      Gruß Albatossa
      Avatar
      schrieb am 01.10.04 05:25:31
      Beitrag Nr. 118 ()
      # 118 Albatossa

      Du hast es ziemlich auf den Punkt gebracht. Wir deutschen zerfleischen uns wirklich. Wir schimpfen auf alles, wollen alles haben, aber dafür wenn nichts bezahlen, gönnen unseren Nachbarn eigentlich nichts usw. usw.

      Und wir wollen, wenn wir für etwas ( wenn irgendwie möglich ganz wenig) bezahlt haben, auch von vorne bis hinten bedient werden.

      Dabei merkt unser Käpten gar nicht, dass er sich sein ganzes Leben damit vesaut. Ich will seinen Tornado nicht runterspielen, aber er ist immerhin nur nass geworden. Viele andere sind da Obdachlos geworden, oder gar gestorben.

      Der Käptn hat mir den Vorwurf gamacht, dass man Urlaub auf eigene Faust, und Pauschalurlaub nicht vergleichen kann. Da hat er sogar recht.

      Wenn jemand Pauschalturlaub bucht, dacht bucht gedanklich eine Vollkaskoreise. Alles organisiert, man muss sich um nichts kümmern, für alles ist gesorgt. Die meisten deutschen wollen einfach in dieser Vollkaskogeesellschaft leben, auch im Urlaub - sie wollen aber eben oft nicht den reelen Gegenwert bezahlen, damit er wirklich total pauschal (Vollkasko) sein kann.

      Wollen nicht, oder können nicht - wie z.B in unserem Sozialsystem. Dort ist es nicht anders.

      Ich habe die Story mit der Schwedenfähre erzählt. Das war zwar harmlos (eben nur ein Rohrbruch) aber keiner der im untersten Bauch des Schiffes schläft denkt an eine harmlose Sache, wenn ihm das Wasser entgegenschlägt.

      Wir haben, so wie ich es beschrieben habe, sehr locker genommen. Das lag, und liegt auch heute noch an uns, daran, dass wir eben nicht Pauschalreisen machen. Alleine daduch bedingt, rechnen wiw sowieso damit, dass nicht alles so klappt wie geplant, und du bist es gewohnt dich selbst drum zu kümmern. Man gehst gleich eben nicht mit dieer Vollkaskoversicherung ran.

      Für den Käpn wäre nach solch einer "Schiffskatastrophe" der ganze, vorher vielleicht sogar tolle Urlaub,versaut gewesen. Wir haben uns, nachdem bei den Mädels der erste Schock vorbei war, köstlich amusiert (außer der Kater am nächsten morgen, der wäre vielleicht doch eine Klage auf Schmerzensgeld wert gewesen). Und haben den Urlaub immer noch in toller Erinnerung.

      Wenn einer Pauschal bucht. Dann geht er2-3 Monate vorher ins Reisebüro, läßt sich vielleicht eine Stunde beraten. Dann wird gebucht, und Schluss. Der Urlaub beginnt ein Tag vor der Abreise mit kofferpacken, und endet einen Tag nach dem Urlaub mit Kofferauspacken und Wäsche waschen.

      Bei uns fängt der Urlaub bereits im Winter an. Da wird geplant, zum Anfang in der Bücherei erst einmal Bücher über die Gegend ausgeliehen. Vielleicht ein Landkarte irgendwo aufgehängt, und mit kleinen Nadeln interessante Punkte schon mal abgesteckt. Man beschäftigt sich irgendwie ein halbes Jahr damit. So ein bischen ist das schon wie Urlaub.

      Nur wenn ich so an einen Urlaub ran gehe, dann weiß ich auch, dass ich mich um alles selbst kümmern muss. Geht was in die Hose, habe ich so viel Erfahrung mit improvisieren, dass ich auch damit umgehen kann, und dieses improvisieren im Urlaub zuzusagen das Salz in der Suppe wird. Und es macht einfach mehr spass. Man kann eben selbst aus einem Rohrbruch auf einem Schiff was gutes machen.

      In gewisser Weise hat der Käpn ja recht. Er hat eine Pauschalreise gebucht. Somit hat er auch das Recht von vorne bis hinten betüttert zu werden, und er muss sich um nichts kümmern - eben Vollkasko. Das Problem ist aber, dass man für Vollkasko eben nicht bezahlen will. Es bekommt nämlich normalerweise der billigste die Urlaubskasse von den Leuten. So wird es auch bei dem Käpn sein. Hätte jemand die gleiche Reise für 200 € mehr angeboten, aber mit einer Ausflugsgarantie bei Naturkatastrphen, hätte der Käpn gelacht und gesagt: "Das kommt doch sowieso nicht gerade bei uns vor, und ist daher nur Geldschneiderei"!

      Wir deutschen müssen unsere Gesellschaftsauffassung ändern. Ansonsten werden wir nicht weiterkommen. Unser Prolbem sind nicht nur zu viel Bürikratie, zu viel Regulierung vom Staat usw. Gerade unser Käptn zeigt, dass viele eigentlich eine totale Regulierung wollen. Die freiheiten der BRD mit der sozialen Sicherungs der DDR. Nur das funktioniert eben nicht .

      Ich schäme mich im Urlaub zum Glück noch nicht meiner Herkunft. Das liegt aber auch nur daran, dass da wo ich Urlaub mache keine Leute besoffen rumlaufen und aus Plastikeimern Sangria saufen, oder die Leute, wie de Käptn, pauschalreisemäßig rumlaufen.

      Die paar deutschen die ich dort treffe, haben die gleiche Einstellung wie ich. Voller Eigeninitiative, hilfsbereit, und haben komsicher Weise, selbst bei schlechtem Wetter, und wenn sie total durchnäßt wurden, und einen beschissenen Weg hinter sich hatten, eine wahnsinns gute Laune. Auch wenn man die Nacht davor, ohne trocknen Schlafsack, irgendwo im Sturm auf einem Berg zelten musste.

      Irgendwie gehört das, wenn es denn nun mal leider passierte, dazu. Und bis jetzt war jeder Urlaub, egal was dort passierte, super - einfach geil.
      Avatar
      schrieb am 01.10.04 08:07:12
      Beitrag Nr. 119 ()
      (118)

      "Wir deutschen müssen unsere Gesellschaftsauffassung ändern. Ansonsten werden wir nicht weiterkommen. Unser Problem sind nicht nur zu viel Bürokratie, zu viel Regulierung vom Staat usw. Gerade unser Käptn zeigt, dass viele eigentlich eine totale Regulierung wollen. Die Freiheiten der BRD mit der sozialen Sicherungs der DDR. Nur das funktioniert eben nicht ."

      So ist es! Leider... :(
      Avatar
      schrieb am 01.10.04 11:37:22
      Beitrag Nr. 120 ()
      Joe :rolleyes:

      Hier geht es nicht um soziale Rund-um-Versorgung, sondern um evtl. vertragliche bzw. gesetzliche Pflichten.

      Weenn man eine Dienstleistung gegen Entlohnung anbietet, ist man zur möglichst ruibungslosen Durchführung des Auftrages verpflichtet.

      Bei auftretenden Störungen ist es nur natürlich, wenn sich der Kunde auf das Abstellen von Mängeln beruft. Es will doch wohl niemand behaupten, dass er/sie bei einer wertmäßig vergleichbaren Dienstleistung jegliche Mängel klaglos hingenommen hätte sowie froh und munter geblieben wäre.

      Hier wird doch der Eindruck vertreten, als wäre das weitere Verhalten des Reiseveranstalters nach dem Schadenereignis völlig nebensächlich. Wenn das so wäre, wozu braucht man denn einen Reiseveranstalter überhaupt ?

      Er ist erfahren genug, seine Dienstleistung ordnungsgemäß durchzuführen und sich nicht hinter evtl. Vorschriften zu verstecken. Ist das das richtige Verständnis von Dienstleistung, einen Auftrag anzunehmen und den Kunden dann im Schadensfall buchstäblich im Regen stehen zu lassen ?

      Dass kein Reiseveranstalter für solch ein Naturereignis verantwortlich ist steht außer jeglicher Diskussion. Doch im Vergleich zum Sturmschaden bei einer Mietwohnung wird die Problematik sehr wohl deutlich, denn da ist weder der Vermieter noch dessen Versicherung für das Naturereignis verantwortlich.

      Lt. Mietrecht haftet der Vermieter jedoch sehr wohl für solche Elemtarschäden ohne jegliches Verschulden - was mir selbst zum Nachteil passierte - denn der Mieter ist der wirtschaftlich schwächere Vertragspartner und die Wohnung ist ein Existensbedürfnis, das es zu schützen gilt.

      Nur leider gibt es fast niemand hier zu, dass er /sie sich als Mieter ebenso verhalten würde :(


      Eine Republik ohne Rückgrat

      Käptn
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 01.10.04 19:14:16
      Beitrag Nr. 121 ()
      (120)

      :yawn:
      Avatar
      schrieb am 02.10.04 03:39:33
      Beitrag Nr. 122 ()
      bereits auf den Punkt gebracht ohne es zu wissen!

      @Albatossa,
      diese Aussage war sicherlich der fortschreitenden, ähmmm, Uhrzeit zu schulden
      und ist somit vom mir gleich wieder vergessen worden.

      Damit dir zukünftig ein derartiger Lapsus erspart bleibt:

      Ich bin Dienstleister und mir ist diese Wertschöpfungskette von der Angebotsphase
      bis zur vergeblich erwarteten Rechnungsbegleichung innerhalb der vereinbarten
      10Tage alles andere als unbekannt.

      Gehabt dich wohl.
      Avatar
      schrieb am 13.11.04 16:33:12
      Beitrag Nr. 123 ()
      Hallo Traumschiffkapitaen,

      und hat sich schon was getan in Deiner Angelegenheit?

      Gruß Albatossa
      Avatar
      schrieb am 01.12.04 18:28:08
      Beitrag Nr. 124 ()
      Ein grandioses Ahoi mit majestätischem Signal ... erschallt über die Weltmeere - Euer Käptn ist zurück von seinem Beutezug gegen die Piraten von Neckermann/Thomas Cook :cool:

      Albatossa ... danke Dir für die Nachfrage :) doch was ist nun aus der Reiseschlacht geworden :rolleyes:

      Nach einem geglückten Enterversuch habe ich mit meinem Bordadvokat eine Schatzkiste vom Piratenschiff Neckermann erbeuten können. Sie hätten sie aus Kulanz rausgerückt, möchten aber die Sache untern Teppich geschoben wissen:D

      Ich habe noch die dummbatzigen Sprücheklopfer wie JoePorc und Konsorten im Ohr, die von "Pech bei höherer Gewalt" oder sogar "Schmarotzertum" meinerseits gegenüber dem armen Reiseveranstalter sprachen.

      Meine Meinung über diese Vakuumgehirnakrobaten hat sich somit bestätigt, die den Begriff Dienstleistung weder buchstabieren noch verstehen können und somit ein armseeliges Verständnis von wechselseitigen Vertragspflichten aufweisen.

      Wahrscheinlich relativiert sich meine Einschätzung unter Berücksichtigung des jeweiligen Alters dieser "Dienstleistungsexperten" :))

      How ever ... zwar wünsche ich niemandem einen derartigen "Urlaub", jedoch tangiert mich die gesitige und moralische Reife mancher Zeitgenossen höchstens periphär :p

      Hauptsache meine Reisebegeleitung und ich werden diesen Rückzahlungsbetrag in die leckere Ankurbelung unserer durch rotgrün in den Abgrund manövrierten Wirtschaft investieren.

      Käptn :cool:
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 22:50:17
      Beitrag Nr. 125 ()
      Hallo Traumschiffkapitaen,

      freut mich wirklich das du was erreicht hast! Und das die aus Kulanz zahlen und alles unter den Teppich kehren wollen kann ich durchaus verstehen! Ich denke aber das die meisten andere Touristen es nicht gewagt haben wie Du sich anständig zu Wehr zusetzen!;) Gratuliere zum Erfolg!:)

      Immerhin hast du eines bei meiner Familie und mir bewirkt mit deinen Thread! Wir haben unser Herbsturlaub selber in die Hand genommen und sind nach Martinique statt in die Dominikanischen Republik geflogen!

      Immerhin kann man dies jetzt so schreiben wo doch dieser Thread in die Abteilung Recht&Steuern verschoben wurde!

      Ob die anderen dies jemals lesen werden?:rolleyes:

      MfG

      Albatossa
      Avatar
      schrieb am 05.12.04 18:56:53
      Beitrag Nr. 126 ()
      wenn ich #124 lese muss ich sagen, dass Gerhard Schröder gar nicht so unrecht hatte, dass Deutschland allmählich zu einem Schmarotzerstaat wird.

      Das sind genau die Leute, die sich auch billige asiatische Autos und Fernseher kaufen, und sich anschliessend am lautesten beschweren, wenn Daimler seine Werke nach Polen verlagert.

      Herzlichen Glückwunsch...
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 12:53:58
      Beitrag Nr. 127 ()
      @magot

      ... Für mich bist Du ebenso wie JoePorc und Konsorten ein dummmbatziger "Gutmensch", dem die glorreichen Taten des Herrn Pinocchio Schröder als Meisterwerk vorkommen - siehe endgültig gescheiterte Integeration von ausländischen Mitbürgern ... :p .. und dem die eigenen Denke schon gleichgeschaltet wurde.


      ... kein Wunder, dass unser Land und deren Werte, die es mal zusammengehalten hat endgültig den Bach runtergegangen sind :(

      Armes Deutschland ... mit einem Finanz-, Sozial-, Wirtschafts- und Wertepirat am Steuer :cry: ...genauso traurig ist es, dass die Gallionsfigur Merkel auch nur aus Pappmaschee ist.


      Neue Seeleute braucht das Land

      Käptn:cool:
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 13:01:14
      Beitrag Nr. 128 ()
      Ahoi Albatossa

      Seemanns Dank für Deine Flaschenpost :)


      Auch wenn JoePorc und die anderen Klabautermänner dieses lesen, werden sie sich dazu nicht äußern, weil sie sich ihre Niederlage nicht eingestehen wollen.

      Europas größter Reisekonzern bittet mich um Verschwiegenheit :D ... es wäre also nicht vermessen, wenn ich doch klagen würde - doch dann gäbe es hier wohl eine "Gutmenschrevolution" der hier anwesenden spätpubertären Mannschaftsdientgrade :laugh:


      Viel Spaß auf Martinique und lass die Strandschönheiten in Ruhe ;)


      Käptn:cool:


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