Frage zu einer Überweisung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.09.04 22:54:58 von
neuester Beitrag 27.09.04 12:59:18 von
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ID: 907.994
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Hi zusammen,
hätt mal ne Frage zu folgendem Problem:
wenn ich ne Überweisung losgeschickt habe - oder per Internetbanking und die Kontonummer und die Bankleitzahl stimmen nur der Name des Kontoinhabers wurde falsch angegeben - geht die Überweisung trotzdem durch??
mercy für die Hilfe schonmal im Voraus
Brainy
hätt mal ne Frage zu folgendem Problem:
wenn ich ne Überweisung losgeschickt habe - oder per Internetbanking und die Kontonummer und die Bankleitzahl stimmen nur der Name des Kontoinhabers wurde falsch angegeben - geht die Überweisung trotzdem durch??
mercy für die Hilfe schonmal im Voraus
Brainy
wenn der name z.b. statt peter müller mit "franz huber" angegeben wurde....dann geht sie nicht durch.
wenn z.b. statt peter müller "peter mülr" geschrieben worden ist, dann kann sind die chancen gut, dass die überweisung durchgeht
gruß
Marques
wenn z.b. statt peter müller "peter mülr" geschrieben worden ist, dann kann sind die chancen gut, dass die überweisung durchgeht
gruß
Marques
leider geht sie manchmal auch
bei franz müller durch
bei franz müller durch
Kommt auf den Betrag an...
Kreditinstitute kontrollieren die Plausibilität von Kontonummer/Kontoinhaber erst ab gewissen Betragsgrenzen. Diese sind von Ki zu Ki verschieden.
Wenn Du also eine 08/15-Überweisung von unter 100€ hast, wird die bei den meisten Ki´s wohl durchgehen. Wenn die Überweisung über der jeweiligen Grenze liegt, und die Überweisung auf die Kontonummer ist absolut nicht in Zusammenhang mit dem Namen des Kontoinhabers oder eines Verfügungsberechtigten zu bringen, geht sie wieder an Dich zurück mit dem Hinweis "Kontonummer/Bankleitzahl falsch".
Gruß,
Dr.E.
Kreditinstitute kontrollieren die Plausibilität von Kontonummer/Kontoinhaber erst ab gewissen Betragsgrenzen. Diese sind von Ki zu Ki verschieden.
Wenn Du also eine 08/15-Überweisung von unter 100€ hast, wird die bei den meisten Ki´s wohl durchgehen. Wenn die Überweisung über der jeweiligen Grenze liegt, und die Überweisung auf die Kontonummer ist absolut nicht in Zusammenhang mit dem Namen des Kontoinhabers oder eines Verfügungsberechtigten zu bringen, geht sie wieder an Dich zurück mit dem Hinweis "Kontonummer/Bankleitzahl falsch".
Gruß,
Dr.E.
@MODs
Thread kann geschlossen werden. Meiner Antwort ist nichts mehr hinzuzufügen.
Thread kann geschlossen werden. Meiner Antwort ist nichts mehr hinzuzufügen.
mercy,
na da der Betrag 550 EUR ist wird sie also zurückgehen.
vielen Dank jedenfalls - dann wirds eben nochmal überwiesen
Brainy
na da der Betrag 550 EUR ist wird sie also zurückgehen.
vielen Dank jedenfalls - dann wirds eben nochmal überwiesen
Brainy
#6
Jetzt warte erstmal, bis Du die Gutschrift auf dem Konto hast. Wenn´s dumm läuft, hast Du doppelt überwiesen, und Du hast den schwarzen Peter!!! Auf 1-2 Tage wird´s wohl nicht ankommen...
Jetzt warte erstmal, bis Du die Gutschrift auf dem Konto hast. Wenn´s dumm läuft, hast Du doppelt überwiesen, und Du hast den schwarzen Peter!!! Auf 1-2 Tage wird´s wohl nicht ankommen...
Also in diesem Fall musst du beleghafte Überweisungen von beleglosen (Onlinebanking) Unterscheiden. Bei der beleghaften Überweisung wird der Name und die Kontonummer von einer/em Datentypistin/en überprüft, gegebenfalls wird hier noch der persönliche Berater (falls vorhanden) gefragt ob eine Namensänderung oder ein Künstlername die Unstimmigkeit verursacht hat. Im Zweifelsfall geht das Geld dann wieder zurück. Beim Online Banking wird nur überprüft, ob Kontonummer und Bankleitzahl einen Sinn ergeben, der Name ist unwichtig. Überweist du hier an den Falschen, und die Kontonummer ist vergeben (Chance ca. 5%), hast du Pech gehabt. Und musst dich an den glücklichen Empfänger wenden.
#8
Schwachsinn!!!
Schwachsinn!!!
Du kannst jederzeit das Geld vom falschen Empfänger zurückbuchen lassen, bis zu 6 Wochen nach ÜW.
Warte 3 Bankarbeitstage ab und frage bei deinem
Geschäftspartner per e-mail nach, ob Geldeingang erfolgte und der Betrag entsprechend verbucht wird.
#7 + 9
Seh ich auch so, Herr Doktor.
Warte 3 Bankarbeitstage ab und frage bei deinem
Geschäftspartner per e-mail nach, ob Geldeingang erfolgte und der Betrag entsprechend verbucht wird.
#7 + 9
Seh ich auch so, Herr Doktor.
#10
Schwachsinn !!! Geht nur bei LASTSCHRIFTEN NICHT bei Überweisungen !!!
Schwachsinn !!! Geht nur bei LASTSCHRIFTEN NICHT bei Überweisungen !!!
In jedem Fall solltest Du Deine Bank mit der Rückholung des Betrages beauftragen !
#12 siehe #11
#11 ist insoweit korrekt.Wenn jedoch Kto.Nr.und Empfänger nicht übereinstimmen und der Empfänger den Betrag noch nicht abgeholt hat,sind die Aussichten sehr gut,dass er sein Geld zurückbekommt.
#14
Falsch. In DEM Moment, wo der Betrag auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist, ist die Kohle weg!!! Ob der vermeintliche Empfänger das nun weiss oder nicht, ob er es abgehoben hat oder nicht ist VOLLKOMMEN irrelevant !!!
Falsch. In DEM Moment, wo der Betrag auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist, ist die Kohle weg!!! Ob der vermeintliche Empfänger das nun weiss oder nicht, ob er es abgehoben hat oder nicht ist VOLLKOMMEN irrelevant !!!
12er
ist eigentlich scheiss egal, ob der falsche empfänger das geld schon verbraten hat.
die empfangende bank ist verpflichtet zu überprüfen, ob kontoinhaber und empfänger der überweisung übereinstimmen. ist das nicht der fall, muss sie das geld zurück schicken. wenn sie das erst ab einem bestimmten betrag prüft, kann sie das gern tun - trägt dann aber auch das risiko, wenn der falsche empfänger das geld schon verfügt hat.
ist eigentlich scheiss egal, ob der falsche empfänger das geld schon verbraten hat.
die empfangende bank ist verpflichtet zu überprüfen, ob kontoinhaber und empfänger der überweisung übereinstimmen. ist das nicht der fall, muss sie das geld zurück schicken. wenn sie das erst ab einem bestimmten betrag prüft, kann sie das gern tun - trägt dann aber auch das risiko, wenn der falsche empfänger das geld schon verfügt hat.
#16,sag ich doch.
Stimmt greatmr.
Ich korrigiere meine Aussage#15 DAHINGEGEN, dass das nur für solche Überweisungen gilt, bei denen Kontonummer und Empfänger übereinstimmen...
Ich korrigiere meine Aussage#15 DAHINGEGEN, dass das nur für solche Überweisungen gilt, bei denen Kontonummer und Empfänger übereinstimmen...
bänker unter sich
3 stühle und drei meinungen
Deutschland deine bänker.
3 stühle und drei meinungen
Deutschland deine bänker.
bäähhhh
Bei Risikoüberweisungen gebe ich grundsätzlich einen falschen Namen an.
Der Name ist dann gerade so falsch das die Überweisung noch durchgeht, aber dann auch so falsch das ich das Geld wegen der Nichtübereinstimmung wieder zurückbuchen lassen kann, somit die Banken für die Ausführung haften müssen.
Es ist gar nicht so schwer die Namen abzuändern, man braucht halt Phantasie ...
Der Name ist dann gerade so falsch das die Überweisung noch durchgeht, aber dann auch so falsch das ich das Geld wegen der Nichtübereinstimmung wieder zurückbuchen lassen kann, somit die Banken für die Ausführung haften müssen.
Es ist gar nicht so schwer die Namen abzuändern, man braucht halt Phantasie ...
weisvonnix = weisnunwas
soso, herr wvn
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