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    Dienstunfähigkeitsversicherung gesucht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.10.04 14:21:14 von
    neuester Beitrag 27.10.04 18:36:16 von
    Beiträge: 23
    ID: 910.061
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      Avatar
      schrieb am 01.10.04 14:21:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      wende mich heute mal mit einer wichtigen Frage an die Mitglieder, die hier so rumschwirren.

      Eine Mandantin von mir benötigt schnellstmöglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Einschluß der Dienstunfähigkeit. Sie ist Grundschullehrerin. Gibt es neben der DBV noch Anbieter, die diesen Versicherungsschutz übernehmen?

      Bin für jeden Hinweis dankbar. Schöne Grüße

      Mari
      Avatar
      schrieb am 01.10.04 14:29:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Inter, Hamburg mannheimer, Notar und Rechtsanwaltsvers.

      mit Abzügen: Signal Iduna, DEBEKA, Universa, + ein paar weitere.
      Wenn weitere fragen: bitte über Boardmail Faxnummer geben - habe die Liste auf dem PC per Fax...
      Ciao
      Hannover96
      Avatar
      schrieb am 01.10.04 14:51:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      @hannover96

      Danke schön für die Denkanstöße, werde mich mal mit Inter und Hamburg-Mannheimer in Verbindung setzen.
      Signal, Debeka und Universa fallen wohl raus, da hier meines Wissens nach der DU-Schutz ab einem bestimmten Zeitpunkt nur noch ein BU-Versicherungsschutz ist. Da dies mit gravierenden Nachteilen verbunden ist, sind diese Gesellschaften nicht empfehlenswert!

      Weitere Vorschläge werden gerne entgegengenommen!

      Schöne Grüße,

      Mari
      Avatar
      schrieb am 01.10.04 15:17:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Da ich neugierig bin, mal eine dumme Frage zwischendurch, was ist denn der Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit? Falls jemand Zeit hat, das zu beantworten...:kiss:
      Avatar
      schrieb am 01.10.04 15:26:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      mari:
      köntest du bitte mal kurz erläutern, wie das gemeint ist mit "erst du-schutz und ab einem bestimmten zeitraum nur noch bu-schutz" könnte es probleme geben, wenn der beamte endgültig du ist und aus dem dienst ausscheiden muß???
      :confused:

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      Avatar
      schrieb am 01.10.04 15:34:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Der gravierende Unterschied (Vorteil gegenüber BU) liegt in der Feststellung der Dienstunfähigkeit: Ein Zeugnis des Amtsarztes, das lt. Vers.bed. so akzeptiert werden muss :eek:
      D.h. keine weiteren Arztbesuche, keine Ärztekommision, keine Sachverständige, Spezialistenbesuche etc.

      UND natürlich in den Bedingungen ;) die allgemeine DU bieten alle großen Versicherungen an, die aber nur für den allgem. Verwaltungsdienst greift. ABER eine ECHTE spezielle DU bieten nur ganz wenige Versicherer an, wg. der vielen und hohen Leistungsfälle in der Vergangenheit (siehe: Telekom Privatisierung - statt arbeitslos lieber Dienstunfähig, vor allem die Nürnberger hat sich um das Geschäft gerissen um dann nach spätestens 24 Monaten die Leistungsfälle bearbeiten zu dürfen :laugh: )

      Die sollte jeder Beamte im Außendienst, oder auch wenn er nur gelegentlich im Aussendienst tätig ist unbedingt haben, z.B: Justizvollzug, Polizeibeamte, Feuerwehr, usw. wg. der dann nicht möglichen Verweisbarkeit in den Innendienst ;)

      "Man muss auch mal GENAU auf die BEDINGUNGEN achten wollen"
      Avatar
      schrieb am 01.10.04 15:49:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wie BTresearch bereits ausgeführt hat besteht zwischen BU und DU ein großer Unterschied.
      Beim DU-Schutz reicht die Urkunde des Amtsarztes aus, damit die Gesellschaft leisten muß, bei der BU ist hingegen im allgemeinen eine 50 %ige Berufsunfähigkeit "notwendig" (wenn man das so sagen darf), damit der Versicherer leisten muß. Zudem ist bei der BU in bestimmten Zeiträumen eine Überprüfung notwendig.
      Wenn jetzt also Versicherer wie die Debeka oder Signal (die ja im öffentlichen Dienst vor allem tätig sind), ihren DU-Schutz nach einigen Jahren automatisch in einen BU-Schutz umstellen, ist das für den Versicherten nicht von Vorteil. Daher kann ich nur vor diesen Abschlüssen warnen.
      Anscheinend hat auch die Barmenia einen guten DU-Schutz, kann dazu jemand etwas sagen? Habe momentan keine Unterlagen zur Barmenia vorliegen!
      Vielen Dank im voraus.

      Grüße,

      Mari
      Avatar
      schrieb am 01.10.04 15:57:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      wie? die versicherung stellt den du schutz automatisch nach einer bstimmten zeit auf bu um??
      Avatar
      schrieb am 01.10.04 16:06:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      @dahool

      ja, das ist in den Bedingungen so geregelt! Aus diesem Grund empfiehlt es sich ja auch, das Bedingungswerk aufmerksam zu lesen. Ist jetzt nicht böse gemeint, aber mir scheints fast so, daß manche Versicherer soetwas ihren Kunden gerne "verheimlichen". Und später im Extremfall schauen die dann dumm aus der Wäsche, weil es nichts gibt von der Versicherung.

      In den letzten Jahren gab es immer mehr Versicherer, die sich aus dem Geschäft mit der DU zurückgezogen haben, da hier die Schadenfälle extreme Ausmaße angenommen haben. Daher jetzt diese Problematik bei den Neuabschlüssen!

      Schöne Grüße,

      Mari
      Avatar
      schrieb am 01.10.04 17:16:00
      Beitrag Nr. 10 ()
      hab mir aufgrund des vorher gesagten mal bedingungen von inter, universa und dbv durchgelesen. scheint wohl so zu sein, das nur die dbv lückenlosen du schutz für beamte auf lebenszeit bietet. bei beamten auf widerruf und probe endet du-schutz nach 36 monaten, bei inter nach 72 monaten und universa auch nach 36 monaten. ab dann gilt nur bu-schutz. was passiert den nun mir einem du- beamten nach 36 bzw. 72 monaten? muß er dann die bu neu nachweisen?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 01.10.04 20:59:39
      Beitrag Nr. 11 ()
      Vielen Dank an BTresearch und mari2004. Da habe ich dazugelernt. :kiss:
      Avatar
      schrieb am 02.10.04 10:35:15
      Beitrag Nr. 12 ()
      Wichtig ist vor allem, daß er nur noch die BU nachweisen muß, und dies ist bei Beamten mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden!
      Beispiel:
      Ein Lehrer kann aufgrund dessen, daß er an den Rollstuhl gefesselt ist, zwar dienstunfähig sein nach Aussage des Amtsarztes, aber er muß dadurch nicht unbedingt berufsunfähig sein! Denn: in den meisten BU-Bedingungen ist geregelt, daß er seinen Arbeitsplatz umorganisieren muß (z.B. Klassenzimmer dann nur noch im EG)! Hier fängt die Schwierigkeit an, denn um seinen Beruf auszuübern (also seinen Lehrauftrag!), muß der Lehrer nicht unbedingt gehen oder stehen können! Hierfür reicht die Nutzung von Augen, Stimme, eventuell Hände, aber vor allem seinem Hirn!
      Der Amtsarzt würde ihn eventuell doch dienstunfähig stellen, da er bestimmte andere Dinge (im Falle der in #1 genannten Grundschullehrerin z.B. die Fürsorgepflicht!) nicht mehr ausüben kann, die zum Teil auch für diesen "Job" notwendig sind.

      Ich kann nur an alle Beamte appelieren, sich nicht von diesem kleinen aber feinen Unterschied blenden zu lassen. Es geht hier im Extremfall immerhin um die versicherten Leistungen! Und Rente bekommen oder nicht, das kann auch bei Beamten ganz schnell zur Existenzfrage führen. Sicherlich sind Beamte noch immer besser über ihren Dienstherrn abgesichert, trotzdem bleibe ich bei der Behauptung!

      Ganz kurz noch eine Frage, die sich im Zusammenhang mit der DU gestellt hat:
      Meine Mandantin hat von einem Vertreter der Nürnberger (die nachweislich keine DU anbietet!) die Aussage erhalten, daß zwischen BU und DU eh kein Unterschied besteht. Das dem nicht so ist, haben wir ja jetzt schon ausreichend erläutert. Interessant war dann sein Nachsatz, daß sie im Extremfall sich auf diese mündliche Aussage berufen kann und die Nürnberger dann doch die DU-Rente zahlen würde! Angeblich gäbe es da einen Pragraph im Bedingungswerk der Nürnberger. Ich selber habe (natürlich) nichts dergleichen gefunden. Meiner Meinung nach versucht der Vertreter hier nur seinen Abschluß "zu verdienen". Wie seht ihr das?

      Grüße

      Mari
      Avatar
      schrieb am 02.10.04 10:52:18
      Beitrag Nr. 13 ()
      wie ist es bei polizisten? wenn die endgültig dienstunfähig sind, wären die dann auch berufsunfähigkeit? ein ehemaliger polizist kann ja schlecht im rollstuhl eine ähnliche tätigkeit in der freien wirtschaft ausüben?
      Avatar
      schrieb am 02.10.04 10:58:18
      Beitrag Nr. 14 ()
      @dahool

      auch bei Polizisten gibt es die Möglichkeit einer Versetzung in den Innendienst!

      Ganz wichtiger Hinweis:

      Alle bereits seit mehreren Jahren Versicherte brauchen sich hier keinen Kopf machen, sie haben (meistens jedenfalls) noch einen Einschluß der (echten) Dienstunfähigkeitsklausel in ihren Verträgen! Nur für Neueinsteiger in diesen Beamtenlaufbahnen (vor allem Lehrer, Polizisten, Feuerwehrleute) ist die richtige Absicherung heutzutage nur sehr schwer möglich!

      Grüße,

      Mari
      Avatar
      schrieb am 22.10.04 13:15:52
      Beitrag Nr. 15 ()
      @mari

      die Hm bietet die alte DU? Bist Du da ganz sicher.

      Gruß Kickaha
      Avatar
      schrieb am 22.10.04 14:55:34
      Beitrag Nr. 16 ()
      @mari2004 #12
      Es gibt nach meinen Infos nach wie vor noch die "unechte" DU bei der Nürnberger, eignet sich aber m.M. nicht unbedingt für eine gute Absicherung, da die Bedingungen nur für den allgem. Verwaltungsdienst greifen. Die allgemeinen DU-Bedingungen gibt es schon, aber erst mit der Police :D
      Es gibt doch Alternativen, warum sich die Nürnberger antun ? (die sicher auch gute Produkte hat) ;)

      "Man muss auch mal nach ALTERNATIVEN suchen wollen"
      Avatar
      schrieb am 25.10.04 15:41:38
      Beitrag Nr. 17 ()
      welche Alternativen hast Du, Btresearch ?

      Gruß Kickaha
      Avatar
      schrieb am 25.10.04 16:47:03
      Beitrag Nr. 18 ()
      Geil ist die Aachener und Münchener ...
      da hatte ich letztens die Bedingungen in der hand und was stand "ausgeschlossen ist Berufsunfähigkeit durch Schlaganfall und Krampfanfälle " :eek:...
      wer lässt sich denn so einen schrott andrehen ...
      Avatar
      schrieb am 26.10.04 20:13:26
      Beitrag Nr. 19 ()
      @kickaha
      Zum Beispiel: Inter, BBV, Swiss Life (mit Einschränkungen DBV) - keine Abschliessende Aufzählung ;)

      ABER in D wird das Thema BU m.M. nach überbewertet und in Presse auch in diese Richtung "ausgeschlachtet".

      Meine private Meinung ist:
      1. Eine kleine (günstige)BU abschliessen, als Basisversorgung
      2. Die echten Risiken mit einer hohen Police für schwere Krankheiten ergänzen (z.B. CDN Life)
      3. Mit dem Rest des zur Verfügung stehendem Kapitals - Vermögen aufbauen ! Wenn das steht, brauchst Du die Bu nicht mehr ;)

      "Man muss sich auch mal auf die SCHWERPUNKTE konzentrieren wollen"
      Avatar
      schrieb am 27.10.04 13:00:05
      Beitrag Nr. 20 ()
      Also nachdem die Diskussion nun doch noch mal an Fahrt gewinnt (ich wünschte die deutsche Wirtschaft täte das auch mal!), möchte ich mich doch natürlich auch nochmal einklinken.

      @kickaha
      also die Hamburg-Mannheimer hat definitiv noch die alten DU-Bedingungen, ebenso die Barmenia und Inter (aber erst bei Beamten auf Lebenszeit!)

      Vorsicht bei Nürnberger, Swiss Life, DBV und anderen, die hier genannt wurden! Für die Dienstunfähigkeit lauert hier der Teufel im Detail!

      Es gilt also weiterhin, daß Beamte aufpassen sollten, wo sie Ihre Dienstunfähigkeitsabsicherung beantragen. Nochmals: Dienstunfähigkeit ist nicht unbedingt gleich Berufsunfähigkeit!

      Schöne Grüße

      Mari
      Avatar
      schrieb am 27.10.04 15:36:49
      Beitrag Nr. 21 ()
      wieso ist denn jetzt die dbv wieder nicht gut? die erfüllt doch bei beamten auf lebenszeit genau die bedingungen, die hier genannt wurden. bei beamten auf probe oder widerruf sieht´s natürlich anders aus. übrigens hat die inter auch nicht die "guten DU" bedingungen. dort wird nur länger nämlich 72 statt üblich 36 monate gezahlt, bis erneut geprüft wird

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 27.10.04 15:39:37
      Beitrag Nr. 22 ()
      @19 und 20

      vielen Dank für die Info`s. Ich schau mir mal die HM und vielleicht noch die Barmenia an.

      die Inter ist mir definitiv zu schwach auf der Brust. Die NN bietet ja eigentlich schon lange keine DU sondern eher eine BU an.

      @ 19
      das ist eigentlich immer ein Problem der Abwägung. Bei den Unfallversicherungen ist es ja genauso. 97-98% aller Unfälle spielen sich unter 50% Inv. ab. Die Masse liegt sogar unter 25% (Verbandsdaten).

      Jetzt kannst Du wieder diskutieren anfangen.

      Soll der Berater dem Kunden einen Tarif ohne Progression und hoher Versicherungssumme anbieten, damit er im Falle eines - statistisch sehr wahrscheinlichen - kleinen Unfalles möglichst viel Geld bekommt oder soll der Berater die Kleinschäden bis 25% ganz ausschließen, dafür aber eine Progression am besten mit 1000% und einem sehr geringen Beitrag vereinbaren, damit es im Worst Case eine TOP Entschädigung gibt.

      Vom Prinzip her teile ich eher die Meinung der letzteren Variante. Das, was jeden in der Existenz gefährdet sollte er versichern.

      Aber die Abgrenzung BU/Dread Desease ist mir zu gering. Es gibt immer mehr Möglichkeiten körperlichen Schaden zu nehmen, die die DD nicht oder nur zum Teil erfasst. Und besonders preiswert sind die DD`s auch nicht.

      Gruß Kickaha
      Avatar
      schrieb am 27.10.04 18:36:16
      Beitrag Nr. 23 ()
      @kickaha
      Ohne hier jetzt eine Analyse zu fahren, nachfolgend ein mögliches Muster:
      1. BU als Basisbaustein (Grundabsicherung)
      2. DD als sinnvolle Ergänzung (gerade bei Besserverdienern+Selbständigen)
      3. Unfall als Ergänzung OK (vor allem bei denen die keine DD kaufen wollen/können)
      4. Krankengeld privat als Ergänzung - hier sollten die mögl. Summen ausgeschöpft werden (kosten kaum was und bringt bei längerem Ausfall richtiges Ersatzeinkommen ;)

      Es gibt noch diverse Versicherungen die man noch zusätzlich abschliessen kann - ABER irgendwann MUSS Schluß sein, sonst kommt der Kapitalaufbau zu kurz und da MUSS das Volumen rein (da man ja auch seine Anlagen/Sparen aufsplitten sollte) ;)

      Zur Frage Unfall, was ist besser:
      Ist eine Frage des Geldbeutels oder was man dafür ausgeben möchte:
      a) wenig Geld -> mit Progression hohe VS mind. 250`€
      b) mehr Geld -> ohne Progression hohe VS mind. 250 €
      c) bei Kindern -> OHNE Progression VS 300`€ da sehr günstiger Jahresbeitrag und auf Grund der höheren Gefährdung hier evtl ein ganzes Leben durchfinanziert werden muss !!! Da Dank der modernen Medizin die bleibenden Schäden (%) geringer gehalten werden können kann hier eine hohe Progression mit niedriger Grundleistung u.U. zu sehr geringen Zahlungen führen ! Wer aber weiß, dass mit einem Unfall auch ein längerer kostenintensiver Heilungsprozess verbunden ist fährt in diesem Fall bedeutend schlechter !

      So ich denke, dass sollte wieder genug Diskussionsgrundlage bieten :D Viel Vergnügen :cool:

      "Man muss auch mal NICHT JEDE Versicherung die es gibt kaufen wollen"


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      Dienstunfähigkeitsversicherung gesucht