checkAd

    Squeeze Out bei Didier (WPKN 553700)? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.10.04 21:53:07 von
    neuester Beitrag 22.07.12 17:42:56 von
    Beiträge: 445
    ID: 910.307
    Aufrufe heute: 1
    Gesamt: 37.969
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 02.10.04 21:53:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      im folgenden lade ich Euch ein, mit mir die Möglichkeit eines Squeeze-Out bei den Didier-Werken zu diskutieren. Auf der jüngsten Didier-Hauptversammlung hat der Aufsichtsratvorsitzende Dr. Helmut Draxler einen Squeeze-Out zwar als "Unkultur" bezeichnet, ich bin jedoch aus folgenden Gründen der Meinung, dass es sich hierbei lediglich um eine Finte handelt:

      Gründe für einen Squeeze-Out:
      1. Das Grundkapital von Didier ist in 2,44 Mio. Aktien eingeteilt. Der österreichische Mehrheitsaktionär RHI hat den Anteilsbesitz in den vergangenen Jahren kontinuierlich auf 97,52% ausgebaut(Quelle Geschäftsbreicht RHI S. 50). Damit sind die formalen Anforderungen an den Squeeze-Out erfüllt. In den vergangenen vier Jahren hat sich der Anteilsbesitz wie folgt entwickelt:

      Jahr 2000: 89,89%
      Jahr 2001: 95,99%
      Jahr 2002: 96,23%
      Jahr 2003: 97,52%

      2. Bemerkenswert ist, dass RHI den Anteil an Didier auch in den Jahren 2001 und 2002 erhöht hat, als der Konzern infolge mehrerer Gerichtsverfahren in den USA im Zusammenhang mit der Asbestproblematik vor dem finanziellen Kollaps stand.

      3. Für einen Squeeze-Out spricht auch, dass RHI und Didier mittlerweile auf das Engste wirtschaftlich miteinander verflochten sind. Im Jahr 2003 erzielte Didier mit RHI bzw. RHI-Töchtern einen Umsatz von 278,5 Mio. Euro (S. 58 GB Didier). Dies entspricht einem Anteil von 64% am Gesamtumsatz von Didier. Umgekehrt bezog Didier Leistungen vom RHI-Konzern im Wert von 90,7 Mio. Euro.

      4. De facto finanziert Didier den RHI-Konzern. Im Geschäfts-bericht 2003 von Didier werden auf Seite 22 Liefer- und sonstige kurzfristige Forderungen in Höhe von 151,5 Mio. Euro ausgewiesen. Da der hieraus resultierende Forderungsumschlag absurd hoch wäre, lohnt es sich, diesen Bilanzposten näher aufzuschlüsseln. Und siehe da, nach Verweisen auf die Seiten 43 und 58 ergibt sich, das in dieser Bilanzposition Finanzforderungen von Didier an RHI in Höhe von 95,2 Mio. Euro enthalten sind. Im Klartext: Die Mutter RHI schuldet der Tochter Didier 95,2 Mio. Euro.

      5. Ein Squeeze-Out des Free-Floats von 2,48% (= 60.512 Aktien; Marktkapitalisierung rund 4,7 Mio. Euro) dürfte erhebliche Einsparungen freisetzen. Zu nennen sind hier die Kosten für Vorstand und Aufsichtsrat in Höhe von 105 Tsd. Euro p.a. Hinzu kommen die Kosten der Hauptversammlung, der Börsennotierung sowie Kosten der Abschlussprüfung. Leider werden letztere Kosten im Geschäftsbericht nicht explizit genannt, festzuhalten bleibt jedoch, dass Didier im Jahr 2003 für Rechts-, Prüfungs- und Beratungsleistungen 1,945 Mio. Euro aufgewendet hat (S. 52 GB Didier).

      Die Bewertung von Didier:
      Obwohl der Squeeze-Out bei Didier m.E. nur noch eine Frage der Zeit ist und aufgrund der genannten ökonomischen Gründe naheliegend ist, wird Didier immer noch sehr niedrig bewertet. De facto liegt der heutige Kurs noch immer auf dem Niveau des Abfindungsangebotes vom 13. März 1998. Damals bot RHI den freien Aktionären aufgrund eines Gewinn- und Beherrschungsvertrages eine einmalige Zahlung von 150 DM bzw. 76,69 Euro. Ferner verpflichtete sich RHI, den freien Aktionären eine jährliche Garantiedividende von 3,07 Euro zu zahlen. Auf Basis des heutigen Kurses von 77,50 Euro beträgt die Dividendenrendite mithin 4,0%.

      Im Jahr 2003 wies Didier ein Ergebnis je Aktie von 3,90 Euro aus. Bereinigt um Goodwillabschreibungen, die künftig nach IAS-Bilanzierung nicht mehr anfallen, ergibt sich ein Ergebnis je Aktie von 8,40 Euro. Das KGV beträgt also lediglich 9,2. Im laufenden Geschäftsjahr wird von Seiten der Gesellschaft mit einem ähnlich hohen Ergebnis gerechnet.

      Der Buchwert je Aktie beträgt 57,62 Euro. Das KBV beträgt damit lediglich 1,3.

      Finanziell steht Didier auf extrem gesunden Füßen. Im Geschäftsbericht wird auf Seite 25 ein Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von 95 Mio. Euro ausgewiesen. (Hier tauchen die Forderungen an den RHI-Konzern wieder auf, es besteht ein Cash-Pooling mit RHI). Den liquiden Mitteln stehen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 24,2 Mio. Euro gegenüber. Die Finanzverbindlichkeiten wurden im Jahr 2003 übrigens um 13,7 Mio. Euro abgebaut. Per Saldo verfügt Didier über eine Nettoliquidität von 70,8 Mio. Euro. Dies enspricht liquiden Mitteln in Höhe von 29 Euro je Aktie!

      Entscheidend für die Bewertung von Didier ist jedoch der Cashflow. Dieser war, um es vorweg zu nehmen, in den vergangenen Jahren hervorragend. In den Jahren 2002 und 2003 wurde ein Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 44,8 bzw. 53,3 Mio. Euro erwirtschaftet. Je Aktie entspricht dies 18,36 bzw. 21,84 Euro. Das KCV beträgt mithin nur 3,5!

      Interessant ist, dass Didier im Geschäftsbericht auf Seite 51 bei der Festlegung von Impairmenttests für Abschreibungen auf Firmenwerte selbst wichtige Angaben für ein DCF-Modell macht: So wird die Methode der abgezinsten Zahlungsmittelzuflüsse mit Berücksichtigung des Terminal Value unter Zugrundelegung eines ewigen Wachstums von 1,5% sowie eines Zinssatzes von 6,4% angewendet. Bewertet man auf Basis dieser Angaben den Didier-Konzern, erhält man einen fairen Wert je Aktie von rund 180 Euro!

      Fazit:
      1. Ein Squeeze-Out ist bei Didier hochwahrscheinlich.
      2. Der Aktienkurs spiegelt dies in keinster Weise wider: Bei einem fairen Aktienkurs von 180 Euro (Stand 1.10.2004 77,50 Euro) würde die Marktkapitalisierung gerade einmal 439 Mio. Euro betragen. Berücksichtigt man die Nettoliquidität von derzeit 70,8 Mio. Euro, ergibt sich ein Entprise Value von 368 Mio. Das EV/Umsatz-Verhältnis beträgt dann gerade einmal 1,0. Das EV/EBITDA-Verhältnis liegt bei 8,4 und das KGV 21 sowie die Dividendenrendite 1,7%. Gemessen an den Bewertungen anderer Squeeze-Outs wäre dies nicht einmal ambitioniert.

      Ich freue mich auf Eure Kommentare,

      viele Grüße
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 03.10.04 16:05:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Jungs von GSC hatten den Wert mal in Ihrer Übernahme-Ecke aber da ist er auch nicht mehr drin....
      Avatar
      schrieb am 03.10.04 19:07:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      @IchZwerg

      Meines Erachtens ist die aktuelle fundamentale Bewertung von Didier so niedrig, dass sich ein Investment auch ohne Squezze Out auszahlen würde. Den Squeeze Out sehe ich gleichsam als Bonbon. Natürlich kann sich dieser Prozess noch hinziehen, aber die Dividendenrendite von 4% versüßt einem die Warterei.

      Entscheidend ist doch, dass man hier die Möglichkeit hat, sich in ein sehr risikoarmes Investment einzukaufen, dem jedoch im Falle eines Squeeze Out ganz erhebliche Chancen gegenüberstehen.

      Gruß
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 04.10.04 11:39:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      unter www.gsc-research ist ein hv-bericht zu finden in dem ein squeeze out abgelehnt wird. allerdings habe ich nur die überschrift gelesen. vielleicht wissen andere board-mitglieder mehr.
      HV-Bericht Didier-Werke AG
      09.08.2004 - 18:42 "Unkultur" des Squeeze-out wird abgelehnt
      Avatar
      schrieb am 04.10.04 13:31:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo cade,

      schön, hier einen Weggefährten aus dem Gea-Squeeze-Out zu sehen! Ich halte die Äußerung des Aufsichtsratsvorsitzenden wiegesagt schlichtweg für eine Finte. RHI hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich Didier gesammelt. Das Schöne für RHI ist, dass sie immer noch zu Kursen wie vor sechs Jahren kaufen können. Erfreulich für uns ist, dass der RHI-Konzern jetzt wieder auf gesunden Füßen steht und deshalb auch genug finanzielle Power hätte, Didier aufzukaufen.

      Gruß
      babbelino

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4220EUR +2,93 %
      Die bessere Technologie im Pennystock-Kleid?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 04.10.04 14:41:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Habe (bis vor kurzem) längere Zeit versucht, die Aktie zu kaufen - da ging so gut wie kein Stück um. Wo kauft Ihr, mir muß da was entgangen sein.
      Danke!
      Avatar
      schrieb am 04.10.04 15:01:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi R.B.,

      da sprichst Du ein Problem in dieser Aktie an: die Liquidität. Sie ist in der Tat nicht üppig. Ich habe ein paar Stücke ergattern können, in dem ich meiner Hausbank gesagt habe, dass sie sich direkt mit dem Makler in Verbindung setzen soll und mit ihm einen Preis aushandelt. Über diese Verbindung habe ich auch erfahren, dass in Didier in letzter Zeit außerbörslich Geschäfte gemacht wurden. Dies hat mich in meiner These bestärkt, dass RHI hier heimlich im Markt tätig ist.

      Gruß
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 04.10.04 19:12:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      sollte bei dem abfindungsangebotaus dem beherrschungs und gewinnabführungsvertrag noch ein spruchstellenverfahren laufen könnte man ja nach derzeitiger rechtslage immer noch zum alten preis andienen und hätte somit kein risiko.
      weiss jemand ob noch eins läuft?
      Avatar
      schrieb am 04.10.04 21:47:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      @cade

      Interessante Frage! Ich habe Didier diesbezüglich mal angemailt und werde mich melden, sobald eine Antwort da ist.

      Viele Grüße
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 09:22:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      oft steht die antwort auf diese frage auch in den geschäftsberichten. wenn ich mal zeit habe kann ich ja etwas stöbern.
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 14:23:44
      Beitrag Nr. 11 ()
      ... ist jedenfalls nicht in der DSW-Spruchverfahrensliste enthalten

      Gruß
      Chrysostomos

      http://www.dsw-info.de/Laufende_Spruchverfahren.121.0.html
      Avatar
      schrieb am 06.10.04 23:17:46
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hi,

      ich habe heute die Antwort von RHI bekommen: Bei Didier sind keine Spruchstellenverfahren mehr anhängig. D.h. es könnte theoretisch jederzeit losgehen.

      Was ich nicht verstehe: Andere Squeeze-Out-Kandidaten wie z.B. Ölmühle Hamburg werden gerade (zufällig vor der HV) durch die Decke geschossen, bei Didier bleibt es dagegen ruhig. Dabei sind meines Erachtens die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Squeeze-Out-Spekulation bei Didier ungleich besser: Der Großaktionär hält mehr Anteile als AMD bei Ölmühle, das Geschäft brummt und Didier ist fundamental günstiger bewertet. Entscheidend ist für mich aber der folgende Punkt: Ich kaufe auf dem gleichen Niveau wie RHI. RHI hat vor sechs Jahren 76,69 Euro je Aktie bezahlt. Bereinigt man die Inflation (2,5% p.a.), würde der damalige Kaufpreis rund 89 Euro entsprechen! Versteh einer die Börse....

      Gruß
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 07.10.04 09:46:19
      Beitrag Nr. 13 ()
      die umsätze von 10 - 30 stück täglich, das ist schon der wahnsinn. deswegen ist der titel von der liquidität her uninteressant. ich bin auch geneigt dem aufsichtratsvorsitzenden zu glauben. wenn man hier erfolgreich sein wird dann mit einem zeithorizont von 2 jahren plus x. ich habe so einen ähnlichen fall bei hoechst erlebt, da hats auch zwei jahre gedauert bis die sich nach prüfung zum squeeze out entschlossen haben und nur aufgrund eines aktionärwechsels natürlich kostet der rest der firma dort etwas mehr. vielleicht pusht auch mal der effektenspiegel, dann könnte es auch schon früher klappen.
      Avatar
      schrieb am 07.10.04 13:41:52
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo cade,

      ich bin mir sicher, dass sich die Liquidität in der Aktie mit steigenden Kursen verbessern wird. Aktuell könnte man in Frankfurt 216 Aktie zu 82 kaufen. Im Ask stehen 50 Stücke zu 80,35 Euro. Ich weiß, dies haut nicht unbedingt vom Hocker, ist aber allemal mehr als die 30 Stücke in den Tagen zuvor.

      Gruß
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 08.10.04 15:24:15
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hi,

      heute kam folgende Meldung, die auch Didier betrifft.
      Mein Fazit:
      1. Die Geschäfte auch bei Didier laufen gut.
      2. Der Konzern (RHI) ist weiter bestrebt, sein Geschäft zu optimieren. Ein Verkauf von Heraklith verbessert die Finanzlage weiter. Damit würden dann auch Mittel für den Squeeze Out bei Didier frei.

      Gruß
      babbelino


      13:42 08Oct2004 RTRS-INTERVIEW - RHI - Dämmstoffsparte wird immer wertvoller

      Von Gabriele Kolar
      Bad Tatzmannsdorf 08.Okt (Reuters) - Die österreichische RHI AG<RHIV.VI> will sich zwar mittel- bis langfristig auf ihren Hauptgeschäftsbereich Feuerfest konzentrieren, sieht aber angesichts des Wertsteigerungspotenzials bei der Dämmstofftochter Heraklith keine Eile beim geplanten Verkauf.
      "Heraklith ist verkaufsbereit, wenn wir das wollen, aber ihr Wert steigt täglich, weil die Ergebnisse besser werden", sagte RHI-Finanzvorstand Eduard Zehetner am Freitag im Gespräch mit Reuters.
      Es gebe derzeit mehr als fünf Interessenten für die Sparte, "irgendwann werden wir uns nicht mehr wehren können", sagte Zehetner am Rande der Investorenkonferenz der Ersten Bank in Bad Tatzmannsdorf.
      "Wir haben den Turnaround geschafft, das Unternehmen richtig repositioniert, 25 Prozent der Overhead-Kosten rausgeschnitten, ein Werk in Deutschland geschlossen und attraktive Produkte", erklärt sich Zehetner das Interesse an Heraklith.
      Für den Dämmstoffspezialisten gebe es aber derzeit große Phantasie in Osteuropa, wo man einen boomenden Markt vorfinde. "Es kann durchaus sein, dass wir dort noch investieren, ehe wir verkaufen", meinte Zehetner, "Wir möchten von der Phantasie auch etwas haben".
      Sogar ein Szenario, bei dem ein Finanzinvestor einsteige, um das Unternehmen noch weiter mit zu entwickeln und es dann einen Exit über einen Börsegang gebe, wäre vorstellbar, so der RHI-Finanzvorstand.
      "Wenn man so etwas mitbetrachtet, braucht man Zeit dafür", sieht Zehetner weiterhin keine Eile für die Abgabe der Sparte. Auch aus der Kapitalrestrukturierung des Konzerns heraus habe RHI nun keinen Druck mehr für einen schnellen Verkauf. Man könne also an den Wachstumschancen und der Unternehmensentwicklung noch teilhaben und den Verkaufspreis so optimieren. Für Wachstum gebe es "ein weites Feld in Russland, Weißrussland und Kasachstan, auch China hat eine lange Tradition bei Holzwolle, aber so weit schauen wir noch nicht", erläuterte Zehetner, der in Russland operative Margen von 25 Prozent für möglich hält.
      "Die Chancen in Russland liegen am Tisch, da sind 25 Prozent EBIT-Marge möglich, da muss man ja was tun, unternehmerisch", sagte er.
      Zudem gebe es inzwischen weltweit nur mehr drei bis vier Betriebe, die das Know-How haben, um "Steinwollebetriebe herrichten zu können". Sogar von Investorenseite werde RHI immer öfter gefragt, warum man die Sparte nicht behalten wolle.
      "Ich kann mir auch vorstellen, es zu behalten, denn verkaufen ist unternehmerisch phantasielos, aber für uns ist es richtig, langfristig zu devestieren und in Feuerfest zu investieren", führte Zehetner aus.
      Den Wert der Dämmstoffsparte bezifferte Zehetner in der Bandbreite zwischen 100 und 200 Millionen Euro, wobei er derzeit noch näher bei 100 Millionen Euro anzusiedeln sei.
      "Aber ob das nächstes Jahr auch noch so ist, weiß ich nicht", meinte Zehetner. "Die Zeit spielt für uns".
      Der Abschluss des Verfahrens um die Mehrheit an der slowenischen Termo ist nach Aussagen Zehetners jedenfalls kein entscheidender Faktor mehr für die strategischen Überlegungen.
      Heraklith hatte 2003 bei einem Umsatz von 166,9 Millionen Euro ein Betriebsergebnis (EBIT) von 7,1 Millionen Euro erzielt. Zum ersten Halbjahr 2004 wies die Sparte einen Umsatz von 86,8 (77,4) Millionen Euro und ein EBIT von 2,8 (1,1) Millionen Euro aus.
      Im RHI-Konzern werde es 2004 "operativ wenigstens so gut laufen wie im Vorjahr", bekräftigte Zehetner frühere Angaben. "Bis jetzt sind wir besser als im Vorjahr und ich sehe keinen Grund, warum sich das ändern sollte".
      RHI hat im ersten Halbjahr bei einem Gruppenumsatz von 632,0 (613,4) Millionen Euro ein EBIT von 55,7 (53,9) Millionen Euro erzielt. Das Konzernergebnis wird 2004 wegen der Auswirkungen der Steuerreform schwächer als im Vorjahr erwartet. 2003 hatte RHI ein Konzernergebnis nach Minderheitsanteilen von 72,9 Millionen Euro erzielt.
      RHI notierten zuletzt bei 18,62 (18,94) Euro. Seit Jänner liegt die Aktie 23 Prozent im Plus, während der ATX 37 Prozent zugelegt hat.
      ((-- Finanzdienst Österreich, +43 1 531 12 270,
      vienna.newsroom@reuters.com))

      For Related News, Double Click on one of these codes:
      [OE] [GER] [SWI] [AT] [WEU] [EUROPE] [IND] [RESF] [DE] [EEU] [CN] [RU] [BY] [KZ] [LDE] [RTRS] [RHIV.VI] [DIDG.DE]

      For Relevant Price Information, Double Click on one of these codes:
      <RHIV.VI> <DIDG.DE>
      Friday, 08 October 2004 13:42:02RTRS [nL08216144] {DE}ENDS
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 23:01:54
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hi,

      heute möchte ich über ein interessantes Telefonat mit RHI berichten. In dem Telefonat wurde RHI eine größere Anzahl Didier-Aktien (etwas mehr als 1000 Stück) zum Kauf angeboten. Und siehe da, man war zwar nicht bereit, ein Aufgeld zu zahlen, aber man hätte sie zum aktuellen Börsenkurs übernommen.

      Mein Fazit: Didier-Aktien sammeln bis der Arzt kommt.

      Gruß
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 13.10.04 08:20:31
      Beitrag Nr. 17 ()
      Na wenn RHI sie nicht genommen hat, kommen nun ja 1000 Stueck auf den Markt. Endlich mal Umsatz. Schoen.
      Avatar
      schrieb am 13.10.04 09:20:34
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hi Snoopy9,

      Asche auf mein Haupt. Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass das Gespräch bzw. die Aktienanzahl "fingiert" war. Also leider keine 1000 Stücke im Ask.

      Gruß
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 14.10.04 19:37:21
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo babbelino

      Nach einer ersten Durchsicht:

      1)Woher stammen die hohen G/W-Afa?

      2)Die Höhe der Pensionsrückstellungen ist ja ganz schön heftig: 30 Prozent der Bilanzsumme. Hast Du hierzu nähere Infos?

      3)Die Übrigen Aufwendungen haben sich von 16,9 Mio. auf 4,3 Mio. verringert. Urache?

      Mit der Didier-Ermittlung des Terminal Value würde ich etwas vorsichtig umgehen, aber Didier ist insgesamt vermutlich nicht uninteressant. Leider fehlt erstmal der Zeithorizont, aber das ist woanders auch der Fall. Problematisch ist bei Didier in diesem Zusammenhang das (zumindest auf den ersten Blick) stark schwankende Ergebnis.

      Gruß unicum
      Avatar
      schrieb am 14.10.04 21:52:26
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hi unicum,

      zu 1. G/W-Afa
      Die Goodwillabschreibungen rühren im wesentlichen vom Kauf der GEFRO GmbH her. Hierbei handelt es sich um eine Holding-Gesellschaft, unter der Produktionsbetriebe wie die Veitsch-Radex Urmitz GmbH, aber auch Vetriebsgesellschaften wie die VRD-Glas aufgehängt sind.

      Die Goodwillabschreibungen waren auch deshalb so hoch, weil man neben planmäßigen (5.262 TE) auch außerplanmäßige Goodwillabschreibungen (5.555 TE) vorgenommen hat.

      zu 2. Pensionsrückstellungen
      Du hast Recht, die Pensionsrückstellungen sind hoch. Hierin sehe ich aber kein Nachteil: Didier zinst nicht mit dem üblichen Satz von 6% ab, sondern je nach Land mit 5,0% bis 5,5%. Dadurch fallen die Rückstellungen natürlich höher aus. Streng genommen liegen hier also Reserven.

      zu 3. Übrige Aufwendungen
      In diesem Posten wurden mehrere Faktoren gebündelt: U.a. Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Engineering-Gruppe sowie zeitliche Verschiebungen der Aufwandserfassung durch die Umstellung der Berichterstattung von HGB auf IFRS.

      Didier hat viel getan, um die zyklischen Schwankungen des Ergebnisses je Aktie künftig besser abzufangen. Z.B. hat man in den vergangenen Jahren sehr hohe Investitionen in die Modernisierung von Werken gesteckt. Dies belastet natürlich in den Folgejahren mit hohen Abschreibungen. Außerdem habe ich stark den Eindruck, dass das Ergebnis nach unten "gepflegt" wird. (Um es mal vorsichtig auszudrücken). Die Buchung von a.o. Goodwillabschreibungen sowie die niedrigeren Diskontierungssätze bei den Pensionsverpflichtungen deuten darauf hin. Unklar ist mir persönlich auch, wie die im RHI-Cashpool liegenden erheblichen liquiden Mittel verzinst werden. Ich vermute mit null Prozent. All dies bestärkt mich aber darin, dass Didier trotz der zweifellos auch weiterhin bestehenden Zyklizität auf dem derzeitigen Bewertungsniveau mehr Chancen als Risiken birgt.

      Viele Grüße
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 14.10.04 22:08:18
      Beitrag Nr. 21 ()
      Danke.
      Letzteres würde mich auch besonders interessieren.
      Avatar
      schrieb am 14.10.04 22:25:01
      Beitrag Nr. 22 ()
      So,

      nachdem ich erstmal die Fragen von Unicum hoffentlich zufriedenstellend beantworten konnte, kommt nun noch ein Posting, das sich mit der auffallend niedrigen Liquidität von Didier befasst.

      Ich habe mir die Kurs- und Umsatzhistorie von Didier bei Bloomberg angesehen. Das Ergebnis ist mehr als erstaunlich: Im Zeitraum vom 9.8. bis 14.10 wurden über die Börse 1.049 Didier-Aktien gehandelt. Außerbörslich wurden dagegen 5.956 Stücke gehandelt! Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass RHI nicht alle diese Stücke gekauft hat. Ein Teil wird ihnen aber zuzurechnen sein.

      Leider kann ich über Bloomberg nicht weiter in die Historie zurücksehen. Es wäre hochinteressant zu wissen, wieviel Aktien in den ersten sieben Monaten dieses Jahres zu noch niedrigeren Kursen bei RHI gelandet sind.

      Mein Fazit: Hier wird gezielt der Free-Float ausgedünnt. Der Squeeze-Out wird kommen.

      Gruß
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 15.10.04 08:05:18
      Beitrag Nr. 23 ()
      Na fein, dann kann ich auch mal helfen. In meinem Bloomie kann ich weiter zurueck. Vom 2.1.04-8.8.04 sind knapp 6.800 Stuecke umgegangen, wobei am 4.8. mit 1.540 Stueck der groesste Tagesumsatz zu Preisen zwischen 79 und 80 EUR stattgefunden hat. Sollte mir heute Mittag langweilig sein zaehle ich meinen Ueberschlag genau nach...

      Gruss,
      Snoopy9
      Avatar
      schrieb am 15.10.04 09:30:16
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hi Snoopy9,

      kannst Du Dir bitte mal den 4.8 ansehen. Mein Chartprogramm zeigt mir hier einen Umsatz von über 9000 Stück. Ich wette, dass hiervon der größte Teil außerbörslich war.

      Gruß
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 15.10.04 09:38:26
      Beitrag Nr. 25 ()
      Umsatz nach Bloomie 1.541 Stueck am 4.8.2004
      Avatar
      schrieb am 15.10.04 12:59:04
      Beitrag Nr. 26 ()
      So, gesagt - getan! Vom 2.1.04 bis einschliesslich 15.10.04
      sind an allen deutschen Boersenplaetzen 8.368 Stueck gehandelt worden. Wenn wir dann die 04er Bilanz sehen, wissen wir, mit wievielen RHI dabei war...Guten Mittag

      Quelle: Bloomberg
      Avatar
      schrieb am 15.10.04 14:10:56
      Beitrag Nr. 27 ()
      @Snoopy7

      Danke! Siehst Du auch, wieviel davon außerbörslich gemacht wurde. Gestern wieder 115 Aktien, an der Börse gehandelt wurden 105.

      Gruß
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 15.10.04 15:38:24
      Beitrag Nr. 28 ()
      Nein, ich sehe nur die tatsaechlichen, an der Boerse getaetigten Umsaetze.
      Avatar
      schrieb am 22.10.04 10:52:31
      Beitrag Nr. 29 ()
      Nanu...? 85G und da kommt nix raus???

      Kursdaten Frankfurt
      Realtime:
      00:00:00 0,000 ±0,00%
      ±0,000
      Taxe Stück
      Bid: 08:50:12 85,000 0
      Ask: 08:50:12 0,000 0
      Tief Hoch
      Jahr: 66,000 82,800
      52 Wochen: 65,000 82,800
      Avatar
      schrieb am 22.10.04 16:04:21
      Beitrag Nr. 30 ()
      hi an alle !

      FRage: wie kann bloomberg außerbörslich gehandelte Aktien erfahren. Wenn ich 10 Stück außerbörslich zukaufe.. wo soll denn dieses Geschäft mitgeteilt werden. ??


      Danke für die Antwort...

      rollo
      Avatar
      schrieb am 22.10.04 22:36:58
      Beitrag Nr. 31 ()
      Hi KnigRollo,

      sorry, dass ich mich erst jetzt melde. Ich war heute auf Reisen und bin erst vor zwei Stunden nach Hause gekommen.

      Das Rätsel läßt sich wie folgt lösen: Bei Bloomberg werden außerbörliche Geschäfte mit dem Kurszusatz BK versehen. D.h. es handelt sich um Geschäfte, die direkt zwischen Banken abgewickelt wurden. Die gehandelte Stückzahl ist von den Banken offenzulegen. Dies geschieht erst nach Börsenschluß. Leider wird nicht offengelegt, zu welchem Kurs die Aktien gehandelt wurden.

      Wenn Du selber außerbörslich handeln willst, musst Du Deine Hausbank anrufen und sie bitten, direkt mit dem Makler Kontakt aufzunehmen. Über das Relais Hausbank kannst Du dann den Makler fragen, wieviele Aktien er bereit wäre zu welchem Kurs zu verkaufen. Ich habe selber diesen Weg schon beschritten. Wissen solltest Du, dass Du i.d.R. einen höheren Preis als den an den Börsenkurs zahlen musst. Diesen vermeintlichen Nachteil bin ich aber gerne eingegangen, da mir so die lästigen Miniausführungen und entsprechenden Gebühren erspart blieben.

      Gruß
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 25.10.04 09:34:08
      Beitrag Nr. 32 ()
      Die Geschwindigkeit des Anstiegs macht mir schon Angst...

      Kursdaten Frankfurt
      Realtime:
      00:00:00 0,000 ±0,00%
      ±0,000
      Taxe Stück
      Bid: 08:45:03 89,000 0
      Ask: 08:45:03 89,500 0
      Tief Hoch
      Jahr: 66,000 85,000
      52 Wochen: 66,000 85,000
      Avatar
      schrieb am 05.11.04 22:04:13
      Beitrag Nr. 33 ()
      Hallo Didier-Freunde,

      ich habe mir heute mal die Umsätze der vergangenen Tage angesehen und bin ziemlich platt: Am 3. und 4.11. wurden außerbörslich insgesamt 5.654 Aktien gehandelt. An der Börse an beiden Tagen kumuliert immerhin 900 Stück. Meine Meinung halte ich aufrecht: Hier wird gezielt der Free-Float ausgedünnt. In spätestens zwei Jahren wird es Didier nicht mehr an der Börse geben.

      Viele Grüße und ein schönes Wochenende
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 06.11.04 20:48:16
      Beitrag Nr. 34 ()
      Hat sich jemand von Euch schon die neue EU-Richtlinie betreffend Übernahmeangebote angeschaut?

      Von besonderem Interesse sollte Artikel 16 "Andienungsrecht" sein. Dort wird den Minderheitsaktionären das Recht eingeräumt, vom Bieter (derjenige, der zuvor ein Übernahmeangebot unterbreitet hat) zu verlangen, ihre verbliebenen Aktien zu einem angemessenen Preis zu erwerben. Der angenehme Preis würde analog zu den Methoden des Squeeze-out ermittelt werden.

      Im Kern würde das bedeuten: Die Minderheitsaktionäre müssen nicht auf den Squeeze-out warten, sondern können ihrerseits den Hauptaktionär zur Rücknahme ihrer Aktien zwingen.

      Artikel 21 "Umsetzung" sieht vor, dass die Richtlinie spätestens zum 20.5.2006 in nationales Recht umzusetzen ist.

      Mehrere Fragen sind meines Erachtens offen. Die wichtigsten dürften folgende sein:

      Artikel 16 Abs.1 sieht das Andienungsrecht für Wertpapierinhaber im Anschluss an ein an alle Wertpapierinhaber der Zielgesellschaft gerichtetes Angebot vor.

      a) Bezieht sich das Andienungsrecht auch auf "Altfälle", also auf Übernahmeangebote vor Inkfrafttreten des neuen Gesetzes (spätestens zum 20.5.2006)?

      b) Gibt es das Andienungsrecht nur, wenn der Bieter unmittelbar nach dem Übernahmeangebot die Marke von 95% überschritten hat? Oder gibt es das Andienungsrecht auch für den Fall, dass der Bieter erst durch späteres Aufkaufen im Markt diese Schwelle erreicht hat?

      c) Oder wird den Aktionären generell das Andienungsrecht eingeräumt, wenn der Hauptaktionär mehr als 95% hält?

      Hat jemand mehr Infos? Versteht sich von selbst, dass dieses neue Gesetz den Minderheitsaktionären von bspw. Didier oder Ölmühle einige neue angenehme Möglichkeiten eröffnen würde...

      Einen deutschen Gesetzesentwurf gibt es noch nicht. Derzeit wird die Meinung von Verbänden etc. eingeholt, um einen Entwurf zu erarbeiten. Realistisch ist ein Entwurf im Frühjahr, über den dann im Herbst abgestimmt wird. Wirksam könnte das Gesetz damit zum 1.1.2006 werden. Bisher habe ich hierzu Artikel in HB und FAZ gefunden, aus denen aber keine Details hervorgehen.

      Die Übernahmerichtlinie könnt Ihr downloaden unter:

      http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2004/l_142/l_1422…

      @babbelino
      Bei den ausserbörslichen Deals würde ich es durchaus für möglich halten, dass der Hauptaktionär gibt, um den Anstieg zu bremsen. Na hoffentlich irrt er da nicht, E.ON hat sich bei Thüga mit dieser Taktik auch eine blutige Nase geholt...
      Avatar
      schrieb am 07.11.04 17:06:35
      Beitrag Nr. 35 ()
      @centwatch

      Zunächst einmal willkommen im Board. Von der Möglichkeit eines "Reverse-Squeeze-Out" habe ich kürzlich auch gelesen. Leider gibt es noch haufenweise Unklarheiten und man wird wohl den Gesetzesentwurf abwarten müssen, der diese EU-Richtlinie in deutsches Recht ummünzt. Persönlich hoffe ich, dass es eine ähnliche Regelung wie beim bisherigen Squeeze-Out geben wird, d.h. es muss mindestens der volumengewichtete Durchschnittspreis der vergangenen drei Monate gezahlt werden. Wie Du bin auch ich der Ansicht, dass dies nur ein weiteres positives I-Tüpfelchen auf Spekulationen wie Didier oder Ölmühle ist.

      In punkto Didier denke ich nicht, dass RHI hier als Verkäufer im Markt tätig ist. Dann würden sie die Stücke nicht im außerbörslichen Handel abladen, sondern öffentlich sichtbar auf dem Börsenkurs rummschlagen. Entscheidend ist m.E. bei Squeeze-Out-Spekulationen, dass die Gesellschaft so attraktiv bewertet sein muss, dass ich auch ohne Squeeze-Out-Phantasie bereit wäre, hier Geld zu investieren. Bei Didier ist dies allemal der Fall.

      Viele Grüße und einen schönen Sonntag wünscht
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 13.01.05 10:48:58
      Beitrag Nr. 36 ()
      Eigentlich muss man für das Papier keine große Werbung machen, das Geschäft dürfte brummen, der Mutter RHI geht es zunehmend besser, Kursavancen von 19,7 auf 25 in wenigen Wochen belegen das.
      Auch werden bei RHI zunehmend Wandelanleihen eingetauscht - an der story ändert sich also nix.
      Schöne Ergänzung im Depot.
      Avatar
      schrieb am 25.01.05 14:42:22
      Beitrag Nr. 37 ()
      Hallo valueinvestor,

      so ist es. Offensichtlich sehen dies auch andere so. Gestern wurden insgesamt 2.307 Aktien gehandelt. Bei einem Wert, dessen Free-Float gerade noch 60.512 Aktien beträgt finde ich dies sehr bemerkenswert. Ich bin auf den nächsten Geschäftsbericht von RHI gespannt. Dann werden wir wissen, was sie im Jahr 2004 gesammelt haben.

      Viele Grüße
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 08.03.05 17:36:23
      Beitrag Nr. 38 ()
      Moin,

      war lange ruhig um diese Perle von Aktie. Heute nun mit 87G sind wir dabei, neue Highs zu machen und daraufhin hab ich mir noch mal genussvoll den 5 Y-Chart angeschaut. Ich muss sagen, ich hab lange schon nicht mehr einen tolleren Chart gesehen. Ein echtes Langfristpapier mit dem SqueezeOut-Extrabonus. Einfach nur hinschauen, freuen und dabeibleiben.
      Avatar
      schrieb am 24.03.05 15:12:38
      Beitrag Nr. 39 ()
      Neues ATH heute. Und bleibt Geld!
      Bid: 11:07:36 88,00 100
      Ask: 11:07:36 88,88 20

      Frohe Ostern!
      Avatar
      schrieb am 24.03.05 19:55:02
      Beitrag Nr. 40 ()
      Hallo Snoopy9,

      schön mal wieder was im Didier-Thread zu lesen! Natürlich wünsche ich auch Dir frohe Ostern! Mit Didier haben wir uns jedenfalls ein sehr leckeres Ei ins Nest gelegt. Zur Aktie drei Anmerkungen:

      1. Außerbörslich haben die Umsätze enorm angezogen in den letzten Wochen.

      2. Die Zahlen von RHI waren gut. Auch der Bereich Refractories (zu dem Didier gehört) konnte überzeugen. Didier selber hat noch keine Zahlen veröffentlicht.

      3. Die Einführung des neuen IDW S1 (IDW ES 1n.F.), der ab dem 31.12.04 Anwendung bei laufenden Verfahren finden soll, könnte die Squeeze-Out-Spekulation bei Didier beleben. In den Medien wurde der modifizierte Standard kontrovers diskutiert. Pauschal kann man wohl sagen, dass die Abfindungen bei Squeeze-Outs und Unternehmensverträgen zukünftig niedriger ausfallen werden. Gerade deshalb ist es wichtig, sich Unternehmen zu suchen, die so niedrig bewertet sind, dass man sie auch ohne Squeeze-Out-Phantasie kaufen würde. Und bei Didier ist genau dies der Fall!!

      Viele Grüße und frohe Ostern
      babbelino

      P.S.: Der jüngste Ergebnisbericht von RHI

      RHI verbesserte im Geschäftsjahr 2004 den Konzerngewinn erfreulich auf EUR 99,7 Mio (2003: EUR 77,5 Mio), ein Anstieg um 28,6%. Der anteilige Gewinn der Aktionäre der RHI AG stieg um 30,3% auf EUR 95,0 Mio (2003: EUR 72,9 Mio). Damit erreicht RHI nach der Krise 2001 im dritten Geschäftsjahr in Folge eine deutliche Ergebnissteigerung und 2004 zudem das beste Ergebnis in der Konzerngeschichte. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie verbesserte sich um 26,9% auf EUR 4,63 (2003: EUR 3,65).

      Der erfreuliche Gewinnanstieg im RHI Konzern 2004 ist dabei im Wesentlichen auf zwei Effekte zurückzuführen: Das EBIT stieg um 11,1% auf EUR 135,6 Mio (2003: EUR 122,0 Mio), die EBIT-Marge ist 2004 mit 10,5% (2003: 9,9%) damit erstmals zweistellig. Zudem wurden die Ertragsteuern 2004 durch Transferpreisregelungen und die optimale Nutzung von Verlustvorträgen um 66,5% auf EUR -6,3 Mio (2003: EUR -18,8 Mio) reduziert.

      RHI erzielte 2004 einen Konzernumsatz von EUR 1.297,3 Mio (2003: EUR 1.232,6 Mio), ein Anstieg um 5,2%. Der Umsatz im Kerngeschäft Feuerfest unter dem Dach von RHI Refractories stieg um 6,6% auf EUR 1.102,6 Mio (2003: EUR 1.033,6 Mio), bereinigt um Währungseffekte hätte der Anstieg 8,6% betragen. RHI Refractories erreichte ein EBIT von EUR 123,2 Mio (2003: EUR 115,9 Mio), die EBIT-Marge blieb mit 11,2% konstant.

      Der zweite RHI Geschäftsbereich Dämmen mit der Führungsgesellschaft Heraklith steigerte den Umsatz um 8,7% auf EUR 181,5 Mio (2003: EUR 166,9 Mio). Das EBIT stieg erneut deutlich um 42,3% auf EUR 10,1 Mio (2003: EUR 7,1 Mio), die EBIT-Marge erreichte 5,5% (2003: 4,3%). Durch die noch im Jahresumsatz 2003 einbezogenen ehemaligen Isolieren-Aktivitäten stieg der Umsatz im Konzern 2004 konsolidierungsbedingt nur unterproportional zum Anstieg in den Geschäftsbereichen.

      RHI bestätigt mit dem guten Ergebnis 2004 erneut, dass die nach der Unternehmenskrise 2001 eingeschlagenen strategischen Weichenstellungen erfolgreich sind. RHI Refractories und Heraklith konnten seither ihre Marktposition kontinuierlich verbessern und ihre operative Ertragskraft im dritten Jahr in Folge erfreulich steigern.

      Alle genannten Daten für 2004 sind vorläufig, die endgültigen Ergebnisse werden nach erfolgter Bilanzfeststellung am 21.04.2005 veröffentlicht.
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 12:22:15
      Beitrag Nr. 41 ()
      Kursdaten Frankfurt
      Realtime:
      10:55:16 88,86 +0,98%
      +0,86
      Taxe Stück
      Bid: 10:55:18 87,97 20
      Ask: 10:55:18 89,50 400

      Gibt`s Neuigkeiten???
      Avatar
      schrieb am 19.05.05 11:16:53
      Beitrag Nr. 42 ()
      RHI-Tochter Didier steigert Umsatz im abgelaufenen Fiskaljahr

      Die Didier-Werke AG, eine Tochter der österreichischen RHI AG, konnte im abgelaufenen Fiskaljahr beim Umsatz leicht zulegen und erwirtschaftete ein Ergebnis im Bereich des Vorjahresniveaus.

      Wie die Konzerntochter am Mittwoch bekannt gab, lag der Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Berichtszeitraum bei 20,4 Mio. Euro, nach 16,5 Mio. Euro im Vorjahr, während der Vorsteuergewinn von 18,6 Mio. Euro auf 14,5 Mio. Euro sank. Der Nettogewinn lag bei 9,6 Mio. Euro, nach 9,7 Mio. Euro im Vorjahr. Beim Konzernumsatz verbuchte das auf die Herstellung von Feuerfestprodukten spezialisierte Unternehmen einen Anstieg von 433,1 Mio. Euro auf 444,0 Mio. Euro.

      RHI hielt zum 31. Dezember 2004 direkt und indirekt 97,5 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft.

      Die Aktie von RHI notiert in Wien aktuell mit einem Plus von 0,66 Prozent bei 23,00 Euro.


      Eine schöne Aktie, gerade wo der Rest so teuer geworden ist.
      Avatar
      schrieb am 09.06.05 13:00:59
      Beitrag Nr. 43 ()
      03.06.2005 - 12:26 Uhr
      euro adhoc: Didier-Werke AG / Fusion<wbr>/Übernahme<wbr>/Beteiligung / Didier beabsichtigt Erwerb von Feuerfestgesellschaften

      Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc.
      Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.


      03.06.2005

      Der Didier-Werke Konzern erzeugt unter der weltweiten Dachmarke RHI Refractories Feuerfestprodukte für die Erzeugung von Stahl, Glas, Nichteisenmetallen sowie die Umwelt-, Energie- und Chemieindustrie. Zur weiteren wirtschaftlichen Optimierung ihrer Feuerfest-Kernkompetenz beabsichtigt Didier den Erwerb von langjährig im Markt erfolgreich etablierten Produktions- und Vertriebsgesellschaften in Mexiko und Chile.

      Didier-Werke beabsichtigt den Erwerb der Gesellschaften aus dem Verbund des RHI Konzerns nach Abschluss aller bewertungs- und steuerrelevanten Prüfungen. Die RHI AG, Wien, hielt zum 31.12.2004 direkt und indirekt 97,5% des Grundkapitals der Didier-Werke AG.

      Die zum Erwerb vorgesehenen Gesellschaften verfügen über jeweils 2 Werke in den genannten Ländern sowie eine eigenständige regionale Vertriebsstruktur. Die Produktionskapazitäten belaufen sich auf insgesamt 145.000 Jahrestonnen, der aktuelle Umsatz der Gesellschaften beträgt über EUR 80 Mio.

      Die Transaktion wird von Didier-Werke vollständig aus derzeit veranlagten Finanzmitteln finanziert und ermöglicht eine weitere Optimierung der Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation im Didier-Werke Konzern.

      Ende der Mitteilung euro adhoc 03.06.2005 11:53:02

      RHI AG Investor Relations Dkfm. Markus Richter Tel: +43-1-50213-6123 Email: markus.richter@rhi-ag.com Didier-Werke AG http://www.rhi-ag.com Didier Abraham-Lincoln-Straße 1 Österreich AT-65189 Wiesbaden +43-0-50213-0 Feuerfestmaterialien
      Avatar
      schrieb am 07.07.05 14:58:03
      Beitrag Nr. 44 ()
      Auf ganz leisen Sohlen zu einem neuen Jahrtausend-High...
      Bei 93EUR liegt das 15-Jahres-High, das ist jetzt ertmal das kurzfristige Ziel...

      Kursdaten Frankfurt
      Realtime:
      11:18:13 89,90 +1,01%
      +0,90
      Taxe Stück
      Bid: 11:18:18 89,00 13
      Ask: 11:18:18 91,25 12
      Avatar
      schrieb am 10.07.05 15:35:40
      Beitrag Nr. 45 ()
      Hi,

      am Freitag konnten wir uns über einen weiteren Kursanstieg auf ein neues, mehrjähriges Hoch freuen. Schön für uns ist, dass Didier immer noch sehr niedrig bewertet ist. Die liquiden Mittel im Konzern haben sich von 95 Mio. auf rund 112 Mio. Euro erhöht. Nach Abzug der Finanzverbindlichkeiten beträgt die Nettoliquidität nun 83 nach 71 Mio. im Vorjahr. Dies entspricht 34 Euro je Aktie! Im laufenden Jahr wird sich die Liquidität durch die Zukäufe natürlich verringern, dafür werden sich aber alle betriebswirtschaftlichen Leistungskennziffern verbessern. Im Jahr 2004 entwickelten sich diese wie folgt:

      Der Umsatz kletterte um 2,5% auf 444 Mio. Euro. Der EV/Umsatz-Multiple beträgt mithin 0,3.

      Das EBITDA stieg 2004 um 12,8% auf 50,1 Mio. Das EV/EBITDA liegt bei sehr niedrigen 2,8. Dies ist selbst für zyklische Werte wie Didier ein wirklich extrem niedriger Wert.

      Das Ebit verbesserte sich um 23,4% auf 20,4 Mio. Euro. Der EV/EBIT-Multiple beträgt 6,9.

      Der Gewinn vor Goodwillabschreibungen betrug 2004 8,82 Euro je Aktie. D.h. das KGV 2004 liegt bei 10,4.

      Fazit: Ein Squeeze-Out ist in meinen Augen langfristig die wahrscheinlichste Variante. Vielleicht schon zur HV 2006? Die nächste HV ist am 27. Juli 2005. Heute würde ein Investor also innerhalb der nächsten 13 Monate insgesamt 6,14 Euro Garantiedividende kassieren und sich nebenbei an einem sehr attraktiv bewerteten Squeeze-Out-Kandidaten beteiligen. Es gibt sicherlich schlechtere Geschäfte....

      Viele Grüße
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 09:03:12
      Beitrag Nr. 46 ()
      Und heute handeln wir Ex-Dividende von 3.07EUR...




      Hier der Halbjahresbericht...

      Didier-Werke Halbjahresergebnis 2005 27.07.2005

      Der Didier-Werke Konzern ist ein wesentlicher Bestandteil des größten Feuerfestanbieters weltweit, der börsenotierten RHI AG in Wien/Österreich. Der Verbund tritt weltweit gemeinsam unter der Dachmarke RHI Refractories auf und ist Marktführer bei hochwertigen keramischen Feuerfestmaterialien. Didier produziert an 12 Standorten in Europa und Südafrika vor allem für die Eisen- und Stahlindustrie, die Zement- und
      Kalk-, Glas- und Nichteisenmetallindustrie.

      Die Situation der Feuerfest-Abnehmerindustrien weltweit bewegte sich im 1. Halbjahr 2005 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt auf vergleichbarem, teilweise leicht verbessertem Niveau. Nach wie vor prägen Wachstumsländer wie China und Indien die insgesamt positive Marktsituation vieler Didier-Abnehmerindustrien. In Europa und Nordamerika kündigten Stahlproduzenten aufgrund hoher Lagerbestände leichte Produktionskürzungen an, um die Preissituation in ihren Märkten zu stabilisieren.
      Im 1. Halbjahr 2005 hatte dies jedoch noch keine Auswirkungen auf das Didier-Geschäft mit der Stahlindustrie, das auf vergleichbarem Niveau zum Vorjahr lag. Im Industrialgeschäft, das die Sparten Zement, Kalk, Umwelt, Energie und Chemie umfasst, konnten gegenüber dem Vorjahr Absatz- und Umsatzzuwächse erzielt werden. Getragen durch Exporte in den asiatischen Markt konnte auch die Sparte Glas Zuwächse erzielen.

      Insgesamt erzielte der Didier-Konzern im 1. Halbjahr 2005 einen Umsatz von EUR 232,8 Mio (Vorjahr: EUR 220,9 Mio). Der Anstieg ist auf die erstmalige Konsolidierung von Marvo Feuerungs- und Industriebau GmbH sowie Mehrabsatz und Preiserhöhungen zurückzuführen. Die operative Ertragskraft, gemessen am EBITDA, lag mit EUR 23,8 Mio (Vorjahr: EUR 21,5 Mio) ebenso über dem Vergleichswert des Vorjahres wie das EBIT, das EUR 15,7 Mio (Vorjahr: EUR 13,6 Mio) erreichte. In Folge der positiven operativen Entwicklung stieg der Gewinn im Didier-Konzern auf EUR 8,7 Mio (Vorjahr: EUR 6,0 Mio).

      Die Investitionen lagen im Berichtszeitraum mit EUR 7,1 Mio (Vorjahr: EUR 3,7 Mio) durch den Kauf der Marvo-Anteile und Erweiterungsinvestitionen in den Werken deutlich über dem Vorjahresniveau. Die Zahl der MitarbeiterInnen stieg durch die Konsolidierung der Marvo auf 2.456 (Vorjahr: 2.368) an.
      Quelle: www.didier.de
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 09:56:16
      Beitrag Nr. 47 ()
      Realtime:
      09:51:07 93,00 +1,64%
      +1,50
      Taxe Stück
      Bid: 09:51:32 93,00 82
      Ask: 09:51:32 94,40 11

      Das geht sich ja man gut an...Neues Jahrtausendhoch!!!
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 10:02:21
      Beitrag Nr. 48 ()
      Hi,

      ich bin beeindruckt. Der Kurs nimmt locker den Dividendenabschlag und steht sogar 1,50 Euro über Vortag bei 93 bG (+1,6%). War jemand von Euch auf der HV? Ich konnte aus beruflichen Gründen leider nicht teilnehmen.

      Gruß
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 28.07.05 11:43:41
      Beitrag Nr. 49 ()
      Erst mal Dank an Babbelino, dem ich diese Depotposition zu verdanken habe.
      Viel mach ich mit dem Witwen- und Waisenpapier ja nicht, alle paar Wochen lege ich das Lineal an den Chart und stelle fest, alles in Ordnung. Die HV hab ich entsprechend auch verschwitzt. Heute dann so ein hektischer Kursanstieg dass ich mal wieder nachlesen wollte. Das es der Dividendenabschlag ist, hätte ich dann doch nicht gedacht. :)
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 10:35:20
      Beitrag Nr. 50 ()
      Bei der Mutter tut sich was:


      RHI auf Rekordkurs - Heraklith wird verkauft
      Im September will RHI entscheiden, ob Heraklith beim Feuerfestkonzern bleibt - oder nicht - Derzeit deutet alles auf einen Verkauf der hin
      Wien - Eine offizielle Entscheidung liegt noch nicht vor. Vieles deutet aber darauf hin, dass der Feuerfestkonzern RHI seine Dämmstoff-Sparte Heraklith verkaufen wird. Ein Börsengang sei zwar eine attraktive Möglichkeit, es werde aber sicher ein Komplettverkauf, wollen höchste Unternehmenskreise bereits wissen.
      RHI-Vorstandschef Helmut Draxler gab sich bei Vorlage der Halbjahreszahlen am Donnerstag bedeckt: Es würden alle Varianten geprüft, vom Börsengang über einen Komplettverkauf an einen Investor bis zu einer Mischung aus beidem. Sehr genau weiß Draxler dafür, dass Heraklith gut 200 Millionen Euro wert ist und ein gutes Geschäft werden soll. Es gebe bereits an die 20 Interessenten, darunter auch den ebenfalls im Twin Tower am Wienerberg logierenden Ziegelhersteller Wienerberger.
      Nägel mit Köpfen will man in der Aufsichtsratssitzung im September machen. Der Grundsatzbeschluss, sich von Heraklith zu trennen, liegt bereits vor. Wünschenswert wäre, sagte Draxler, dass der Käufer die Expansion der Heraklith-Gruppe in Russland mitträgt. Dort könne man auch noch ordentlich verdienen, während der Preisverfall in Europa, allen voran in Deutschland, enorm sei.
      Ehe verkauft wird, muss RHI den bereits zu 85 Prozent übernommenen slowenischen Dämmstoffspezialisten Termo voll in den Besitz der Heraklith bringen. Am 16. August läuft das öffentliche Angebot für den Streubesitz aus.
      Die Heraklith-Gruppe erwirtschaftete 2004 mit mehr als 2200 Mitarbeitern einen Umsatz von 181,5 Mio. Euro und ein Betriebsergebnis (Ebit) von 10,1 Mio. Euro. Im ersten Halbjahr 2005 stieg der Umsatz - hauptsächlich dank Termo und Eurovek - um 27 Prozent auf 110,5 Mio. Euro und ein Ebit von sechs Mio. Euro.
      " Hätten wir mehr Liquidität, würden wir uns die Heraklith selbst behalten" , warb Draxler für das Verkaufsobjekt. Aber wir wollen unsere Feuerfest-Marktführerschaft ausbauen." Außerdem habe RHI keine Synergien mit Heraklith.
      Der RHI selbst ist heuer auf dem Weg zu einem neuen Rekordjahr. " Die Auftragsstände bewegen sich auf hohem Niveau. Der Ausblick ist positiv" , skizzierte Draxler die Aussichten auf das Gesamtjahr. Abhängig sei der heurige Geschäftserfolg freilich insbesondere von der weiteren Entwicklung der Stahlkonjunktur, die sich auf hohem Niveau zuletzt ein wenig eingebremst habe, und der Euro-Dollar-Relation.
      Im ersten Halbjahr 2005 hat der Konzern mit 8549 Mitarbeitern dem Umsatz um 12,5 Prozent auf 711,0 Mio. Euro gesteigert, den Betriebsgewinn (Ebit) um 11,3 auf 62,0 Mio. Euro. Der Gewinn vor Ertragsteuern stieg um 24,9 Prozent auf 48,7 Mio. Euro, der Konzerngewinn verdoppelte sich auf 43,8 Mio. Euro. Wachstum gibt es insbesondere in China, wo 70 Mio. Euro in ein drittes China-Werk investiert werden. DER STANDARD

      Das ist natürlich ein Wort. 40 bis 45% des Frmenwertes zu veräußern, stellt RHI auf ganz andere finanzielle Basis.
      Für uns interessant, denn im Rahmen einer grundsätzlichen Neuformierung könnte dann auch ein squeeze out angedacht werden.
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 15:37:25
      Beitrag Nr. 51 ()
      Hallo Value,

      ich bin völlig Deiner Meinung. Mit dem Fortgang der finanziellen Sanierung von RHI steigt die Wahrscheinlichkeit eines Squeeze-Outs. Die Bewertung von Didier ist immer noch sehr attraktiv (insbesondere für einen Squeeze-Out-Kandidaten). Sollte die Dividendenrendite beispielsweise auf immer noch respektable 2,5% sinken, impliziert dies aufgrund der Garantiedividende von 3,07 Euro einen Aktienkurs von 122,80. Mithin ein Aufwärtspotential von über 30%.

      Gruß
      babbelino

      P.S. Ich fand es lieb, dass Du Dich für den Didier-Tip bedankt hast. Ich revanchiere mich gerne; Dank Deines Threads bin ich auf die Raisio aufmerksam geworden.
      Avatar
      schrieb am 24.08.05 19:24:53
      Beitrag Nr. 52 ()
      Das Witwen und Waisen Papier will doch nicht etwa aus seinem Trend raus?

      Avatar
      schrieb am 22.10.05 20:49:06
      Beitrag Nr. 53 ()
      Moin,

      wenn ich mir die Kurs- und Umsatzentwicklung so ansehe, werde ich den Verdacht nicht los, dass hier gezielt aufgesammelt wird.

      Aus Sicht von RHI wäre ein Squeeze-Out natürlich sinnvoll: Wenn Heraklith veräußert worden ist, hat man a) die notwendige finanzielle Stabilität und b) entfällt die Notwendigkeit einer börsennotierten Didier-AG.

      Viele Grüße an alle Investierten (wer ist eigentlich noch dabei?)

      babbelino
      Avatar
      schrieb am 23.10.05 13:42:54
      Beitrag Nr. 54 ()
      :cool:
      Ich habe sie jetzt spekusteuerfrei.
      Da ich vor längerer Zeit die letzten Anleihen aus dem Depot geschmissen habe, deckte ich mich für diesen Depotanteil peu a peu mit Deep Discount Zertifikaten auf blue chips ein (so um die 6% maximale Rendite) und eben -als Aktie die nicht fallen kann - Didier.
      Ob jemand schon aufsammelt? Schwer zu sagen. Aber nach dem Heraklith Verkauf sind die Karten ganz neu gemischt.
      Avatar
      schrieb am 23.12.05 17:04:01
      Beitrag Nr. 55 ()
      Didier-Werke Aktiengesellschaft
      Wiesbaden

      Die RHI AG, Wien, Österreich, hat uns mitgeteilt, dass
      gemäß §§ 21 Abs. 1, 24 WpHG der Stimmrechtsanteil der Radex Vertriebsgesellschaft m.b.H., Leoben, Österreich, an der Didier-Werke AG, Wiesbaden, am 13. Dezember 2005 die Schwellen von 5, 10, 25, 50 und 75% überschritten hat und seitdem 87,50% beträgt, die Radex Vertriebsgesellschaft m.b.H., Radenthein, seit dem 13. Dezember 2005 keine Stimmrechte mehr an der Didier-Werke AG hält, da sie auf die Radex Vertriebsgesellschaft m.b.H., Leoben, verschmolzen wurde,
      gemäß §§ 21 Abs. 1, 24 WpHG der Stimmrechtsanteil der RHI AG an der Didier-Werke AG am 13. Dezember 2005 97,51% beträgt. Hiervon werden 10,01% von der RHI AG unmittelbar und 87,50% von der Radex Vertriebsgesellschaft m.b.H., Leoben, gehalten, die der RHI AG gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen sind.



      Wiesbaden, Dezember 2005

      DIDIER-WERKE AG

      - Der Vorstand -
      Abraham-Lincoln-Str. 1
      65189 Wiesbaden


      damit ist schon mal klar, dass seit einiger Zeit keine Aktien mehr aufgekauft wurden;)
      Avatar
      schrieb am 23.12.05 18:29:59
      Beitrag Nr. 56 ()
      Hallo Netti_II,

      ich glaube auch kaum, dass RHI bis zu 100% Grenze kauft. Vielmehr geht es um die Frage, ob der Squeeze-Out kommt oder nicht. Sollte Heraklith verkauft werden (woran ich nicht zweifele angesichts der in jüngster Zeit zu beobachtenden Konzentration im Bauzuliefererbereich) macht es einfach keinen Sinn, zwei Holdings für den Bereich Feuerfest aufrechtzuerhalten. Warte es einfach ab.

      Gruß
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 14.01.06 11:54:58
      Beitrag Nr. 57 ()
      Es ist soweit!

      RHI verkauft Heraklith Dämmstoffgruppe

      Der österreichische Industriekonzern RHI AG (ISIN AT0000676903/ WKN 874182) meldete am Freitag, dass er mit zwei Unternehmen der Knauf Gruppe einen Vertrag zum Verkauf der Heraklith Gruppe rückwirkend zum 1. Januar 2006 unterzeichnet hat.

      Als Kaufpreis für Heraklith wurden auf schuldenfreier Basis 230 Mio. Euro vereinbart. Der Vollzug der Verträge steht unter verschiedenen aufschiebenden Bedingungen und Zustimmungsvorbehalten der zuständigen Gremien und der Kartellbehörden. RHI erzielt mit dem Verkauf der Heraklith einen Buchgewinn von rund 60 Mio. Euro, der nach Abschluss der Transaktion im Ergebnis des Geschäftsjahres 2006 entsteht.

      Mit dem Heraklith-Verkauf schließt RHI die im Jahr 2002 begonnene Restrukturierung des Konzernportfolios erfolgreich ab und konzentriert sich künftig ausschließlich auf den Ausbau der im Weltmarkt führenden Position im Kerngeschäft Feuerfest unter der Dachmarke RHI Refractories. Die Netto-Bankverbindlichkeiten im RHI-Konzern reduzieren sich durch den Verkauf von rund 650 Mio. Euro auf unter 430 Mio. Euro. Zu Beginn der Restrukturierung Anfang 2002 betrugen die Verbindlichkeiten im RHI-Konzern noch rund 1 Mrd. Euro.

      Die Aktie von RHI notiert in Wien momentan bei 21,60 Euro (+0,47 Prozent).

      Jetzt wird sicher der Konzern neu strukturiert. Squeeze out jetzt?
      Avatar
      schrieb am 15.01.06 14:30:07
      Beitrag Nr. 58 ()
      bin mir auch ziemlich sicher, dass sich hier auf absehbare zeit was tut in sachen squeeze out, eben wegen der umstrukturierung.
      das schöne ist, dass es bis jetzt noch kaum einer gemerkt hat und man derzeit noch billig reinkommt. unter 140 geht hier mit sicherheit nichts. hatte den wert schon mal vor über zehn jahren zu kursen um 220 dm. ausserdem ist die garantiedividende von etwas über 3% auch nicht schlecht.
      Das wäre mal was für eine bank zu empfehlen, anstatt komischer garantiezertifikate die kaum was bringen. hier hat man fast so gut wie kein risiko, aber viel luft nach oben, mit fester garantiverzinsung.
      Avatar
      schrieb am 15.01.06 14:44:06
      Beitrag Nr. 59 ()
      Ich könnte mir ein Squeeze Out in Höhe
      von ca. 200,-- Euro vorstellen!!!!

      Sollten die ersten Empfehlungen kommen, ist der Wert
      schnell bei 150,-- Euro.
      Avatar
      schrieb am 16.01.06 09:48:25
      Beitrag Nr. 60 ()
      Es kommt Schwung in den Kurs!!!!


      108,-- G


      Wobei der Wert von Didier auf dieser Basis immer noch
      spottbilig ist.
      Avatar
      schrieb am 16.01.06 10:07:15
      Beitrag Nr. 61 ()
      Umsaetze sehr duenn.

      Warten wir noch auf eine Kaufempfehlung eines Boersenbriefes
      dann sollte es schnell auf 140/150 gehen.
      Avatar
      schrieb am 16.01.06 10:17:25
      Beitrag Nr. 62 ()
      Ein Jahr gelauert - Dividende bekommen, Kurs auch ganz nett - und jetzt die Ernte?
      Avatar
      schrieb am 16.01.06 12:33:55
      Beitrag Nr. 63 ()
      Da haben wir in ein Wespennest gestochen oder???


      123,-- G and counting
      Avatar
      schrieb am 16.01.06 12:38:23
      Beitrag Nr. 64 ()
      ich glaube eure Kommentare machen die Kurse ... die Umsätze sind extrem niedrig

      an Stelle von RHI würde ich jetzt draufhauen und den Kurs wieder auf 100 EUR drücken
      Avatar
      schrieb am 16.01.06 12:43:30
      Beitrag Nr. 65 ()
      Den Kurs macht Angebot und Nachfrage.
      Nach Faktenlage wird wohl keiner, der Didier hält jetzt verkaufen, wo eine so einschneidende Umstrukturierung bei der Mutter im Gange ist. Vorher hielt sich das bröselnde Interesse am St Nimmerleinstag abgefunden zu werden irgendwie die Waage mit denen, die kaufen wollten. Umgekehrt riechen jetzt einige die schnellen Euros - also steigt der Kurs.
      Von squeeze out reden wir in diesem Thread schon seit über einem Jahr, wäre ja schön, wenn die Aussagen jedes Mal so einschlügen.
      Ab 12 wurde ganz nett hochgetaxt.
      Avatar
      schrieb am 16.01.06 14:34:27
      Beitrag Nr. 66 ()
      Hi,

      der Verkauf von Heraklith zu einem wirklich attraktiven Preis könnte in meinen Augen tatsächlich eine Initialzündung in Richtung Squeeze-Out bewirken. Entscheidend ist aber, dass Didier auch aus fundamentaler Sicht immer noch attraktiv bewertet ist. Der mögliche Squeeze-Out ist nur das Sahnehäubchen.

      Gruß
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 16.01.06 15:04:20
      Beitrag Nr. 67 ()
      Mann sollte kein Stück aus der Hand geben, auch bei dem
      heutigen Kursanstieg nicht!!!!

      Wir kommen den Squeeze Out immer näher..-.....
      Avatar
      schrieb am 22.02.06 21:05:08
      Beitrag Nr. 68 ()
      Heute sind endlich die 263 Stücke zu 101 in einem weggekauft worden. Der Deckel ist also mal wieder angehoben, vielleicht hilfts und etwas Wasserdampf steigt auf...
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 00:07:12
      Beitrag Nr. 69 ()
      http://www.didier.de/internet/de/corpsvc/didier/Downloads_20…

      Achso! 60 Millionen Euro neuer, ertragreicher Umsatz. Ja gut!
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 18:35:51
      Beitrag Nr. 70 ()
      nach vielen Versuchen habe ich mir nun auch eine kleine Position gesichert

      der Kurs ist ja mittlerweile wieder eingeschlafen, aber wenn man sich mal den Langfristchart anschaut... einen so sauberen Chart sieht man selten ... daher ist zu vermuten, dass wir einfach auf der Unterstützungslinie weiterlaufen...

      ... zumindest solange keine Abfindung angekündigt wird
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 13:46:03
      Beitrag Nr. 71 ()
      der Kurs tippelt weiter vorsichtig nach oben, Didier ist ein Investment bei dem man sehr ruhig schlafen kann... trotzdem wäre es schön, wenn der Squeeze-out nicht zu lange auf sich warten läßt
      Avatar
      schrieb am 10.05.06 13:05:38
      Beitrag Nr. 72 ()
      Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
      Emittent verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------

      10.05.2006

      Nach vorläufigen, noch nicht testierten und festgestellten Daten wird
      Didier-Werke den Gewinn im Konzern für das abgelaufene Geschäftsjahr 2005
      deutlich auf EUR 18,1 Mio (Vorjahr: EUR 9,6 Mio) steigern. Didier-Werke erzielte
      2005 im Konzern einen Umsatz von EUR 460,4 Mio (Vorjahr: EUR 444,0 Mio) und ein
      Betriebsergebnis (EBIT) von EUR 22,9 Mio (Vorjahr: EUR 20,4 Mio).

      Die Feststellung der Bilanz 2005 der Didier-Werke AG und des Didier-Konzerns
      und die Veröffentlichung der endgültigen Ergebnisse erfolgen am 31. Mai 2006.

      Die RHI AG, Wien, hielt zum 31.12.2005 direkt und indirekt 97,5% des
      Grundkapitals der Didier-Werke AG. Zwischen Didier-Werke und dem RHI Konzern
      besteht seit 1998 ein Beherrschungsvertrag. Mit diesem Vertrag wurde den
      Aktionären der Didier-Werke AG eine Garantiedividende von EUR 3,07 zugesagt.

      Didier-Werke konzentriert sich auf die Kernkompetenz Feuerfest im Verbund des
      RHI-Konzerns. Didier-Werke erzeugt unter der weltweiten Dachmarke RHI
      Refractories Feuerfestprodukte für die Produktion von Stahl, Glas, Nichteisen-
      metallen sowie die Umwelt-, Energie- und Chemieindustrie.

      Ende der Mitteilung euro adhoc 10.05.2006 10:51:22
      --------------------------------------------------------------------------------
      RHI AG
      Investor Relations
      Dkfm. Markus Richter
      Tel: +43-1-50213-6123
      Email: markus.richter@rhi-ag.com
      Didier-Werke AG
      http://www.rhi-ag.com
      Didier
      Abraham-Lincoln-Straße 1
      Österreich
      AT-65189
      Wiesbaden
      +43-1-50213-0
      Feuerfestmaterialien
      Avatar
      schrieb am 24.05.06 09:25:37
      Beitrag Nr. 73 ()
      Was eine Aktie wie Didier wert ist, sieht man besonders in Crash Zeiten.
      Avatar
      schrieb am 05.06.06 11:16:43
      Beitrag Nr. 74 ()
      Bei www.gsc-research.de ist der aktuelle HV-Bericht der RHI AG kostenlos abrufbar :).
      Unter anderem heißt es dort:
      Vorstandskollege Dr. Zehetner teilte mit, dass beim Verkauf der Heraklith das voraussichtliche Closing für den 13. Juni 2006 erwartet wird. Auf den Verkauf blickte er "auch mit einem weinenden Auge", da dieser Bereich dank konsequenter Restrukturierung in neue Dimensionen geführt werden konnte. Mit einem Umsatzplus von 41 Prozent auf 255 Mio. EUR, einem mehr als verdoppelten EBIT und einer EBIT-Marge von 8,5 Prozent befindet sich diese Sparte jetzt im Spitzenfeld der Dämmstoffindustrie, bekräftigte er. Der RHI-Konzern ist aber nicht in der Lage, beide Bereiche konsequent weiterzuentwickeln, so dass der Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt nach Meinung des Vorstands die beste Lösung darstellt. Zudem bringt dieser auch den Freiraum für weitere Akquisitionen im Bereich Feuerfest und einen weiteren Schuldenabbau. Der Verkaufspreis von 230 Mio. EUR spiegelt die positive Entwicklung bei Heraklith wider.

      Grüße, Der_Analyst
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 17:29:21
      Beitrag Nr. 75 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.947.589 von Der_Analyst am 05.06.06 11:16:43Was ist den heute bei Didier los? In Frankfurt 110,00rG mit 200 Stück Umsatz :eek:.
      Wer geht zur HV?


      Grüße, Der_Analyst
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 09:02:09
      Beitrag Nr. 76 ()
      RHI verdient im 1. Halbjahr operativ mehr als erwartet (zwei)
      26.07.2006, 08:30:44

      Im Kerngeschäftsfeld Feuerfest ("Refractories") erzielte RHI den weiteren Angaben zufolge bei einen Umsatzanstieg auf 660,0 (596,8) Mio EUR ein EBIT von 67,7 (66,5) Mio EUR. Die EBIT-Marge in dem Bereich habe sich dabei auf 10,3%(11,1%) erhöht und den angestrebten Wert für 2006 von 10% übertroffen. Der Umsatzanstieg sei leicht unterproportional auf weltweite Geschäfte mit Kunden im Segment Stahl und überproportional auf Geschäfte mit Kunden im Segment Industrial entfallen. Der Aufragseingang und die gute Konjunktursituation der RHI Kundenindustrien lassen laut RHI für Feuerfest einen weiterhin positiven Geschäftsverlauf erwarten, hieß es weiter.
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 09:07:00
      Beitrag Nr. 77 ()
      Gute Halbjahresbilanz zeigt den neuen, fokussierten Konzern 26.07.2006

      Kennzahlen RHI Halbjahresergebnis 2006

      Nach dem Abschluss des Heraklith Verkaufs am 13.06.2006 zeigt die Konzernbilanz zum 30.06. die neue, fokussierte Struktur mit einer Bilanzsumme von € 1,1 Mrd. Im Ergebnis ist der Heraklith Buchgewinn von € 60,8 Mio abgebildet, der Konzerngewinn liegt insgesamt bei € 107,0 Mio. Das noch negative Eigenkapital in der Konzernbilanz verbesserte sich in Folge im ersten Halbjahr deutlich um € 94,9 Mio auf € -86,2 Mio. Unter Einrechnung der noch ausstehenden RHI Wandelschuldverschreibungen ist das Eigenkapital damit wieder positiv, Ende 2001 lag der Wert nach der Wertberichtigung und Entkonsolidierung der US-Feuerfestgesellschaften noch bei rund € -500 Mio. Die Finanzver­bindlichkeiten konnten in diesem Zeitraum von über € 1 Mrd auf € 488,6 Mio mehr als halbiert werden, einschließlich der liquiden Mittel liegt der Wert bei nur noch € 454,1 Mio. Dies entspricht etwa dem 2,5-fachen EBITDA der neuen und fokussierten RHI, diese Kennzahl verdeutlicht den wieder zurückgewonnenen finanziellen Spielraum des Konzerns.

      Insgesamt erzielte RHI im ersten Halbjahr 2006 Umsatzerlöse von € 666,8 Mio (Vorjahr, jeweils vergleichbar zur neuen Struktur: € 601,9 Mio), ein Anstieg um 10,8%. Das EBITDA erreichte € 86,4 Mio (Vorjahr: € 75,9 Mio), das EBIT lag mit € 64,6 Mio (Vorjahr: € 56,0 Mio) um 15,4% über dem Vorjahr. Der Gewinn vor Ertragsteuern stieg um 17,6% auf € 51,4 Mio, der Gewinn aus dem fortgeführten Geschäftsbereich (Feuerfest, Sonstiges) auf € 46,2 Mio (Vorjahr: € 40,3 Mio). Der Gewinn aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich (Dämmen) betrug € 60,8 Mio (Vorjahr: € 3,5 Mio), der RHI Konzerngewinn erreicht mit € 107,0 Mio einen historischen Höchststand und beträgt rund das 2,5fache des Vorjahres (€ 43,8 Mio).

      RHI Refractories verzeichnete im ersten Halbjahr mit € 660,0 Mio (Vorjahr: € 596,8 Mio) einen Umsatzanstieg um 10,6%. Der Feuerfest-Absatz stieg um 5,2% auf 900.000 to. Das EBIT erreichte € 67,7 Mio (Vorjahr: € 66,5 Mio), die EBIT-Marge lag mit 10,3% (Vorjahr: 11,1%) über dem für 2006 angestrebten Wert von 10%. Der Umsatzanstieg im ersten Halbjahr 2006 entfiel leicht unterproportional auf weltweite Geschäfte mit Kunden im Segment Stahl und überproportional auf Geschäfte mit Kunden im Segment Industrial. Stahl realisierte erneut deutliche Umsatzsteigerungen mit Key-Accounts in Nordamerika und analog zur Produktion der lokalen Stahlkunden leichte Umsatzrückgänge in Südamerika. Industrial verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr erfreuliche Zuwächse in den Business Units Nichteisenmetalle, Umwelt, Energie, Chemie sowie Zement und Kalk. Lediglich das Geschäft mit Glaskunden lag noch unter dem Vorjahresniveau.
      Avatar
      schrieb am 28.07.06 12:39:40
      Beitrag Nr. 78 ()
      Gibt es Neuigkeiten?????

      120,-- bezahlt.............

      Außerdem heute Dividende von 3,07 Euro!!!!!
      Avatar
      schrieb am 28.07.06 12:44:14
      Beitrag Nr. 79 ()
      122,-- G !!!!!!



      Squeeze Out???????
      Avatar
      schrieb am 31.07.06 22:55:53
      Beitrag Nr. 80 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.149.123 von chaos04 am 28.07.06 12:44:14Bei www.gsc-research.de gibt es einen 2-seitigen HV-Bericht. Auf der HV waren wohl ca. 100 Aktionäre und nur ein Sprecher der DSW stellte Fragen an die Verwaltung. Ein Aktionär beschwerte sich lautstark über die fehlende Klimaanlage im Versammlungsraum :laugh:. Über einen möglichen Squeeze-Out wurde laut Bericht nicht gesprochen ...


      Grüße, Der_Analyst
      Avatar
      schrieb am 25.08.06 08:42:02
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 25.08.06 08:46:18
      Beitrag Nr. 82 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.605.403 von INSIDEHIGH am 25.08.06 08:42:02Hallo Insidehigh, Posting 81 hat jetzt nur nichts mit Didier zu tun
      Avatar
      schrieb am 24.10.06 19:56:36
      Beitrag Nr. 83 ()
      heute absolute kaufkurse 102,4
      Avatar
      schrieb am 19.12.06 00:48:17
      Beitrag Nr. 84 ()
      drückt hier wer die Kurse ?

      ist doch verdächtig die Entwicklung derzeit
      Avatar
      schrieb am 16.01.07 14:05:03
      Beitrag Nr. 85 ()
      Neues von der Mutter RHI:

      aus dem boerse-online.de Newsletter von heute:

      Tagesgespräch_Widerstand in den Alpen

      Viel Aufmerksamkeit für einen der großen Indutriebetriebe Österreichs: Der Milliardär Martin Schlaff hält über seine Privatstiftung bis zu 31,55 Prozent am Bauzulieferer RHI. In Wien macht das Gerücht die Runde, Schlaff handle im Auftrag des russischen RHI-Konkurrenten Severstal. Dieser plane bereits seit längerem eine feindliche Übernahme des Traditionsunternehmens. Sinnvoll wäre das, denn die Russen hinken im Stahlgeschäft technologisch hinterher. RHI könnte da helfen, denn der Konzern ist Marktführer bei Feuerfestprodukten. So produzieren die Österreicher beispielsweise Material, um Hochöfen auszukleiden. In der Alpenrepublik regt sich jedoch Widerstand. Führende Wirtschaftskreise wollen ein Gegenkonsortium zu Schlaff bilden und eine Sperrminorität erwerben. Das könnte der Aktie zusätzlichen Auftrieb geben.


      aus www.finanztreff.de

      6.01.2007 - 12:15 Uhr
      Investor Schlaff will langfristig bei RHI engagiert bleiben

      WIEN (Dow Jones)--Der österreichische Investor Martin Schlaff will langfristig bei der RHI AG engagiert bleiben. Dies teilte er dem Vorstand des Wiener Feuerfestunternehmens am Dienstag mit. Schlaff trat damit immer wieder aufkeimenden Gerüchten über ausländische Investoren im Hintergrund seiner MS Privatstiftung entgegen.
      Werbung
      In diesem Zusammenhang habe Schlaff den RHI-Vorstand eingeladen, Einblick in die Geschäftsunterlagen der MS Privatstiftung zu nehmen und sich persönlich über Besitzverhältnisse und Interesse der Stiftung zu informieren, teilte die RHI am Dienstag mit.

      Die MS Privatstiftung, deren Begünstigter Schlaff ist, ist im Besitz von RHI-Aktien, Optionsvereinbarungen und Wandelschuldverschreibungen, welche -
      unter der Voraussetzung einer vollständigen Wandlung aller noch ausstehenden Wandelschuldverschreibungen - einen Anteil von 29,22% am Unternehmen ergeben würde.

      Webseite: http://www.rhi-ag.com/
      Avatar
      schrieb am 16.01.07 17:45:52
      Beitrag Nr. 86 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.955.834 von derivatus am 16.01.07 14:05:03dann wird es zeit sich hier langsam einzudecken bevor es andere tun und die sache zu sehr an die öffentlich keit kommt.
      ich glaube nicht dass viele wissen welches potential hier steckt.
      viel kann man hier nicht falsch machen.
      garantiedividenden 3,07 euro
      abfindungsfantasie von RHI (squeeze out)
      jetzt auch noch übernahmefantasie für die mutter RHI, wodurch zwangsläufig ein abfindungsangebot an didier kommen müsste.
      ich glaube auch nicht dass viele wissen dass didier überhaupt zu RHI gehören
      zulieferer für die stahlindustrie. diese brummt seit jahren
      hier ist noch viel potential nach oben.
      ich glaube man wird noch viel spass haben mit dieser aktie
      Avatar
      schrieb am 16.01.07 18:13:03
      Beitrag Nr. 87 ()
      Moin,

      eine Übernahme von RHI würde in der Tat Leben in die Bude bringen. Kromschröder läßt grüssen. Und dies vor dem Hintergrund einer mehr als moderaten Bewertung. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass seit Mitte November 17.000 Aktien gehandelt wurden. Gemessen am geringen Free-Float sind dies erkleckliche Stückzahlen.

      Gruß
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 17.01.07 11:42:19
      Beitrag Nr. 88 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.962.321 von babbelino am 16.01.07 18:13:03heute ein kleiner bericht im Effectenspiegel über die mutter RHI
      ich werde das gefühl nicht los, dass der effecentspiegel nach dem Audi Deal ein Auge auf Didier geworfen hat. die stückzahlen seit November sprechen auch für sich. ein wert der zu Bolko passen würde.
      sicheres investment.
      Abfindungsphantasie wie bei Rhenag und Audi
      unterbewertet und das warten wird mit einer garatiedividende von ca 3% entlohnt.
      Avatar
      schrieb am 15.02.07 20:43:56
      Beitrag Nr. 89 ()
      heute kamen adhoc meldungen über eine überprüfung eines pflichtangebotes über die ticker.(wegen evtl ausübung von wandelschuldverschreibungen und call optionen auf rhi durch martin schlaff, mehr als 30%)
      es tut sich langsam was und rhi hat jetzt auch wieder die kohle dazu einen squeeze out herbeizuführen. vom pflichtangebot wollen sie sich drücken wenn es geht
      Avatar
      schrieb am 15.02.07 20:56:50
      Beitrag Nr. 90 ()
      Hallo,
      hier ein Bericht aus dem Standard


      RHI könnte Schlaff teuer kommen
      Die RHI-Tochter Didier-Werke in Wiesbaden könnte RHI-Aktionär Martin Schlaff unverhofft Probleme machen
      Wien – Die RHI-Tochter Didier-Werke in Wiesbaden könnte RHI-Aktionär Martin Schlaff unverhofft Probleme machen. Genauer gesagt Schlaffs MS Privatstiftung (MSPS), die über Optionen mit bis zu 30 Prozent am Feuerfestkonzern beteiligt ist. Weil RHI_die Didier-Werke nicht zu 100 Prozent besitzt, sondern – über direkte und indirekte Anteile – nur zu 97,5 Prozent, könnte die MSPS nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) möglicherweise zu einem Pflichtangebot an die Didier-Aktionäre verdonnert werden.

      Option noch nicht ausgeübt

      Zumindest theoretisch, denn derzeit hat die MSPS ihre Optionen auf RHI-Aktien noch nicht ausgeübt. Laut Veröffentlichung der Übernahmekommission wäre die Frist zur Ausübung der Optionen eigentlich am 31. Jänner abgelaufen und die MSPS müsste bereits rund 17 Prozent an RHI_halten. Tut sie aber nicht, zumindest wurde bis Donnerstag nichts dergleichen gemeldet. Was den Schluss zulässt, die Optionen wären verlängert worden, wie es in Kreisen der Bank-Austria-Creditanstalt heißt.

      Pflichtangebot

      RHI habe grundsätzlich nicht die Absicht, ein allfälliges Pflichtangebot der Schlaff-Stiftung in Bezug auf Aktien der Didier anzunehmen, teilte RHI am Donnerstag mit. Verständlich, würde dies bei 70.000 handelbaren Didier-Aktien doch rund sieben Millionen Euro kosten. Unabhängig davon, wie hoch der Anteil der MSPS an RHI aktuell ist: Dank diverser Options- und Wandelschuldverschreibungen könnte MSPS ihren Anteil jederzeit auf bis zu 31,55 Prozent hochfahren. Die noch nicht getauschten Anleihen haben derzeit keine "Stimmrechte". (ung, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 16.2.2007)
      Avatar
      schrieb am 15.02.07 21:51:50
      Beitrag Nr. 91 ()
      Hi,

      wir sollten uns überlegen, ob wir den Druck auf RHI erhöhen. Vielleicht setzt bei den Brüdern ein Umdenken ein, wenn sie auf der HV mal ein wenig Gegenwind bekommen.

      Gruß
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 16.02.07 10:23:11
      Beitrag Nr. 92 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.732.793 von babbelino am 15.02.07 21:51:50@babbelino

      wenn du Interesse hast, lasse mich meine Stücke gerne von Dir auf der HV vertreten.

      Interessant ist auch folgende Aussage von RHI:

      Die RHI will das Angebot aber insbesondere nicht zu Wertansätzen annehmen, die in der Größenordnung des aktuellen Börsenkurses oder des derzeitigen Mindestangebotspreises gemäß deutschem Übernahmerecht liegen, "da der Didier-Teilkonzern bekanntlich einen integralen Bestandteil der weltweiten Feuerfestaktivitäten des RHI Konzerns bildet".
      Avatar
      schrieb am 16.02.07 12:14:16
      Beitrag Nr. 93 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.741.141 von NETTI_II am 16.02.07 10:23:11dies soll wohl bedeuten, dass man Didier als zu hoch bewertet betrachtet
      Avatar
      schrieb am 16.02.07 12:27:43
      Beitrag Nr. 94 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.744.125 von donaldzocker am 16.02.07 12:14:16ich bin mir auch nicht ganz sicher, lese es aber genau andersherum.

      Schlaff sagt, dass er evtl. ein Angebot abgeben muß. Daraufhin sagt RHI:
      Die RHI will das Angebot aber insbesondere nicht zu Wertansätzen annehmen, die in der Größenordnung des aktuellen Börsenkurses oder des derzeitigen Mindestangebotspreises gemäß deutschem Übernahmerecht liegen, "da der Didier-Teilkonzern bekanntlich einen integralen Bestandteil der weltweiten Feuerfestaktivitäten des RHI Konzerns bildet.:confused:
      Avatar
      schrieb am 16.02.07 15:54:50
      Beitrag Nr. 95 ()
      Ganz genau, daß bedeutet dass RHI das Tafelsilber nicht unter Wert rausrücken will.
      Avatar
      schrieb am 16.02.07 15:55:43
      Beitrag Nr. 96 ()
      p.S. ich übrigens auch nicht
      Avatar
      schrieb am 16.02.07 15:55:57
      Beitrag Nr. 97 ()
      @Donaldzocker
      @Netti_II

      Meines Erachtens hat Netti_II Recht. Schlaff muss (wahrscheinlich) ein Angebot an Didier abgeben. Damit steht RHI vor der Frage, ob sie Didier-Aktien andienen wollen. Und mit der Erklärung hat RHI festgesetllt, dass RHI sowohl auf Basis des Börsenkurses als auch auf Basis des Mindestangebotspreises nicht daran denkt, Didier-Aktien herauszurücken.

      Fazit: RHI hält Didier für zu billig. Darauf läßt sich aufbauen.
      Avatar
      schrieb am 16.02.07 16:18:36
      Beitrag Nr. 98 ()
      @babbelino,
      jetzt gibts meiner Meinung nach drei Möglichkeiten korregier mich bitte wenn ich falsch liege:

      1. Rhi ist bereit didier für einen höheren (angemessenen) Preis zu verkaufen.Meiner Meinung nach unwahrscheinlich, weil Kontrollverlust über operatives Geschäft.
      2.RHI squeezed die restl. Didieraktionäre aus.
      3.RHI läßt alles beim alten.:confused:
      Avatar
      schrieb am 16.02.07 18:18:26
      Beitrag Nr. 99 ()
      @atticus2000

      Im Augenblick kann man in viele verschiedene Richtungen spekulieren. Schlaff muss ja nicht der Einzige Hecht im Karpfenteich bleiben. Ein Szenario könnte z.B. sein, dass ein anderes Unternehmen (Private Equity, russ. Stahlhersteller, etc.) auf den Plan tritt und RHI kaufen möchte. Gründe würden mir reichlich einfallen, die Stahkonjunktur läuft weiter gut, dies löst Nachfrage nach Feuerfestprodukten aus.....

      RHI ist finanziell infolge des Verkaufs der Dämmstoffsparte zwar finanziell beweglicher geworden, die Bank des Konzerns ist ohne Zweifel aber Didier. Leider sind da aber lästige Minderheitsaktionäre, die einen wie auch immer gearteten Transfer von Geldern in den Mutterkonzern unterbinden könnten.

      Kurzum: RHI hält bei Didier nicht das volle Heft des Handels in der Hand und dies könnte sich beim Planen von Abwehrmaßnahmen gegen unliebsame Übernahmeversuche fürchterlich rächen. Vor diesem Hintergrund sollte RHI über einen Squeeze-Out bei Didier nachdenken. Zumal man Didier nach eigener Aussage für zu billig hält.....
      Avatar
      schrieb am 16.02.07 21:05:00
      Beitrag Nr. 100 ()
      hat von euch heute wer gekauft?
      bin gespannt wie es weiter geht. unterbewertet ist sie allemal
      ich hatte sie schon mal im jahr 1990 für DM 220 gekauft umgerechnet steht sie heute 17 jahre später wieder dort.
      der innere wert ist in zwischenzeit wohl sehr viel mehr wert geworden. es gab auch keine kapitalmasnahme, also keine verwässerung.
      wenn man thyssen (branchenvergleich stahl) im jahre 1990 anschaut war hier der kurs ziemlich identisch mit dem didier kurs. heute ist thyssen fast 4 x so viel wert als damals didier.
      es stckt also immenses potential in der aktie
      Avatar
      schrieb am 17.02.07 15:28:07
      Beitrag Nr. 101 ()
      @174

      Deinen Schlußsatz hättest Du auch fett und unterstrichen schreiben können. Schau Dir mal den Posten Forderungen gegen verbundene Unternehmen näher an. Auf S. 61 wird das Ganze etwas transparenter dargestellt. Interessant ist hier insbesondere der Punkt Finanzierung: Per Saldo hat Didier nämlich der Mutter RHI Geld in Höhe von 94 Mio. Euro geliehen!

      Ausweislich der S.25 besitzt Didier liquide Mittel in Höhe von 102 Mio. Euro. Abzüglich der Finanzverbindlichkeiten von 17 Mio. verbleibt eine Nettoliquidität von 85 Mio. Euro oder rund 35 Euro je Aktie. Kein Wunder das RHI irgendwelche Aktien andienen will.....


      Gruß
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 19.02.07 09:51:19
      Beitrag Nr. 102 ()
      werde nochmal aufstocken
      wenn man etwas geduld aufbringt kann man sich diese perle nicht entgehen lassen
      Avatar
      schrieb am 11.04.07 22:40:45
      Beitrag Nr. 103 ()
      Vorläufiges Ergebnis 2006: RHI Konzerngewinn auf Rekordniveau 21.03.2007


      RHI erzielte 2006 einen Konzerngewinn von EUR 157,9 Mio (Vorjahr: EUR 97,3 Mio), der wesentlich zur weiteren Verbesserung des Eigenkapitals in der Konzernbilanz beitrug.Das unverwässerte Ergebnis beträgt 2006 EUR 5,81 (Vorjahr: EUR 4,07) je Aktie, voll verwässert EUR 4,01 (Vorjahr: EUR 2,55), ein Anstieg um 57%.
      Vom RHI Konzerngewinn entfielen EUR 97,1 Mio (Vorjahr: 82,8 Mio) auf den fortgeführten Geschäftsbereich mit dem RHI Kerngeschäft Feuerfest, EUR 60,8 Mio (Vorjahr: EUR 14,5 Mio) trug der Buchgewinn aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich Dämmen (Heraklith Gruppe) bei. Seit dem Heraklith Verkauf 2006 konzentriert sich RHI auf die im Weltmarkt führende Position bei hochwertigen Feuerfest Systemlösungen, die Restrukturierung des Konzerns wurde mit dem Rekordergebnis 2006 erfolgreich abgeschlossen.
      Die Netto-Finanzverbindlichkeiten sanken 2006 weiter deutlich um 34% auf EUR 419,7 Mio (Vorjahr: EUR 636,4 Mio). Dies entspricht dem 2,3-fachen EBITDA des Jahres 2006 und spiegelt den finanziellen Erfolg der Restrukturierung und den neuen Spielraum des RHI Konzerns für profitables Wachstum bei Feuerfest weltweit wider.

      Der RHI Konzernumsatz (fortgeführte Geschäfte) stieg 2006 um erfreuliche 11,4% auf EUR 1.335,8 Mio (Vorjahr: EUR 1.199,4 Mio). Mit diesem Umsatzzuwachs konnte RHI die Wachstumsraten der Kundenindustrien und des Feuerfestmarktes übertreffen und die Position als Weltmarktführer weiter ausbauen. Die RHI Divisionen Stahl (+10,9%) und Industrial (+13,3%) konnten ihre Geschäfte in einem guten Marktumfeld kontinuierlich ausbauen und in wichtigen Wachstumsregionen weltweit Marktanteile gewinnen. Das EBITDA im RHI Konzern erreichte EUR 179,5 Mio (Vorjahr: EUR 156,4 Mio), das EBIT lag 2006 bei EUR 133,8 Mio (Vorjahr: EUR 115,5 Mio), ein Anstieg um 15,8%. Die EBIT-Marge stieg trotz erneut höherer Energie- und Rohstoffkosten auf 10,0% (Vorjahr: 9,6%).

      Alle genannten Daten für 2006 sind vorläufig, die endgültigen Ergebnisse sowie die RHI Konzernbilanz 2006 werden nach erfolgter Bilanzfeststellung am 25.04.2007 veröffentlicht.

      Der Ausblick für 2007 ist positiv, die Geschäftsentwicklung und der Auftragseingang lassen einen weiterhin guten Geschäftsverlauf bei Feuerfest erwarten. Weltweit bieten sich gute Chancen, die Marktposition und Ertragsstärke in den nächsten Jahren weiter auszubauen. RHI Ziel ist es, den Umsatz bis zum Jahr 2010 durch organisches Wachstum und gezielte Akquisitionen auf EUR 2,0 Mrd und den Weltmarktanteil auf über 15% zu steigern.
      Avatar
      schrieb am 24.04.07 15:26:31
      Beitrag Nr. 104 ()
      Feuerfest läuft auch weiterhin gut!

      24.04.07 / 14:53

      euro adhoc: RHI AG (deutsch)

      euro adhoc: RHI AG / Ausschüttungen/Dividendenbeschlüsse / Gutes RHI Ergebnis bestätigt, keine Dividendenzahlung für 2006



      --------------------------------------------------------------------------------

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

      --------------------------------------------------------------------------------

      24.04.2007

      Der RHI Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 24.04.2007 den Jahresabschluss 2006 der RHI AG festgestellt und den Konzernabschluss 2006 genehmigt. Die am 21.03.2007 veröffentlichten vorläufigen Ergebnisse des RHI Konzerns sind somit bestätigt.

      Der Vorstand wird der Hauptversammlung am 1. Juni 2007 vorschlagen, den Bilanzgewinn 2006 der RHI AG zur Stärkung des Eigenkapitals und im Hinblick auf die ambitionierten Wachstumsziele zur Gänze auf neue Rechnung vorzutragen. RHI Ziel ist es, den Umsatz bis zum Jahr 2010 durch organisches Wachstum und gezielte Akquisitionen auf EUR 2,0 Mrd und den Weltmarktanteil auf über 15% zu steigern. Weltweit bieten sich gute Chancen, die Marktposition und Ertragsstärke in den nächsten Jahren weiter auszubauen. Vor diesem Hintergrund hat auch der neue Kernaktionär, die MS Privatstiftung, klar signalisiert, dass ein Dividendenvorschlag in der RHI Hauptversammlung nicht unterstützt würde.

      Der RHI Konzernumsatz (fortgeführte Geschäfte) stieg 2006 um erfreuliche 11,4% auf EUR 1.335,8 Mio (Vorjahr: EUR 1.199,4 Mio). Mit diesem Umsatzzuwachs konnte RHI die Wachstumsraten der Kundenindustrien und des Feuerfestmarktes übertreffen und die Position als Weltmarktführer weiter ausbauen. Das EBITDA im RHI Konzern erreichte EUR 179,5 Mio (Vorjahr: EUR 156,4 Mio), das EBIT lag 2006 bei EUR 133,8 Mio (Vorjahr: EUR 115,5 Mio), ein Anstieg um 15,8%. Die EBIT-Marge stieg trotz erneut höherer Energie- und Rohstoffkosten auf 10,0% (Vorjahr: 9,6%).

      RHI erzielte 2006 einen Konzerngewinn von EUR 157,9 Mio (Vorjahr: EUR 97,3 Mio), hiervon entfielen EUR 97,1 Mio (Vorjahr: 82,8 Mio) auf den fortgeführten Geschäftsbereich Feuerfest, ein erfreulicher Anstieg um 17,3%. [/b]Der Buchgewinn aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich Dämmen (Heraklith) trug EUR 60,8 Mio (Vorjahr: EUR 14,5 Mio) bei. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie beträgt 2006 EUR 5,81 (Vorjahr: EUR 4,07), voll verwässert EUR 4,01 (Vorjahr: EUR 2,55), ein Anstieg um 57,3%.

      Der RHI Geschäftsbericht 2006 steht ab 25.04.2007 auf der RHI Homepage www.rhi-ag.com zum Download und als Onlineversion zur Verfügung. RHI berichtet am 03.05.2007 über das Konzernergebnis im 1. Quartal 2007.

      Rückfragehinweis: RHI AG Investor Relations Dkfm. Markus Richter Tel: +43-1-50213-6123 Email: markus.richter@rhi-ag.com

      Ende der Mitteilung euro adhoc 24.04.2007 14:16:44
      Avatar
      schrieb am 04.05.07 12:49:41
      Beitrag Nr. 105 ()
      Gibt es News????


      Frankfurt 112,-- G


      Viele Grüße

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 04.05.07 12:50:43
      Beitrag Nr. 106 ()
      Sind keine kleinen Kaufaufträge...
      Avatar
      schrieb am 06.05.07 21:16:13
      Beitrag Nr. 107 ()
      Bilanz

      Wiesbaden (euro adhoc) - Nach vorläufigen, noch nicht testierten und
      festgestellten Daten wird der Umsatz im Didier-Konzern auf EUR 546,4
      Mio (Vorjahr: EUR 460,4 Mio) steigen und das Betriebsergebnis (EBIT)
      EUR 29,7 Mio (Vorjahr: EUR 23,3 Mio) erreichen. Die Steigerung bei
      Umsatz und EBIT war getragen durch den positiven Geschäftsverlauf
      2006 und den im Geschäftsjahr erworbenen mexikanischen
      Feuerfestgesellschaften. Der Didier-Werke Konzerngewinn beträgt EUR
      15,4 Mio (Vorjahr: EUR 18,5 Mio).

      Die Feststellung der Bilanz 2006 der Didier-Werke AG und des
      Didier-Konzerns und die Veröffentlichung der endgültigen Ergebnisse
      erfolgen am 31. Mai 2007.

      Die RHI AG, Wien, hielt zum 31.12.2006 direkt und indirekt 97,5% des
      Grundkapitals der Didier-Werke AG. Zwischen der Didier-Werke und dem
      RHI Konzern besteht seit 1998 ein Beherrschungsvertrag. Mit diesem
      Vertrag wurde den Aktionären der Didier-Werke AG eine
      Garantiedividende von EUR 3,07 zugesagt.

      Didier-Werke konzentriert sich auf die Kernkompetenz Feuerfest im
      Verbund des RHI-Konzerns. Didier-Werke erzeugt Feuerfestprodukte für
      die Produktion von Stahl, Glas, Nichteisenmetallen sowie die Umwelt-,
      Energie- und Chemieindustrie.


      Ende der Mitteilung euro adhoc 30.04.2007 14:04:54
      --------------------------------------------------------------------------------


      ots Originaltext: Didier-Werke AG
      Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

      Rückfragehinweis:
      RHI AG
      Investor Relations
      Dkfm. Markus Richter
      Tel: +43-1-50213-6123
      Email: markus.richter@rhi-ag.com

      Branche: Feuerfestmaterialien
      ISIN: DE0005537005
      WKN: 553700
      Index: CDAX
      Börsen: Frankfurter Wertpapierbörse / Amtlicher Markt
      Autor: news aktuell
      © news aktuell
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 09:40:47
      Beitrag Nr. 108 ()
      Rückt der Squeeze-out nun doch näher?


      euro adhoc: Didier-Werke AG / Veröffentlichung gemäß § 26 WpHG Abs. 1 Satz 1 mit
      dem Ziel der europaweiten Verbreitung
      --------------------------------------------------------------------------------
      Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
      europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------
      Angaben zum Mitteilungspflichtigen:
      -----------------------------------
      Name: MS Privatstiftung
      Sitz: 1010 Wien
      Staat: Österreich
      Angaben zum Emittenten:
      -----------------------
      Name: Didier-Werke AG
      Adresse: Abraham-Lincoln-Straße 1, 65189 Wiesbaden
      Sitz: Wiesbaden
      Staat: Deutschland
      22.05.2007
      Hiermit teilen wir gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass unser
      Stimmrechtsanteil an der Didier-Werke AG am 11. Mai 2007 die
      Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75%
      überschritten hat und zu diesem Tag 97,54% (2.379.912 Stimmrechte)
      beträgt.
      Sämtliche gehaltenen Stimmrechte sind der MS Privatstiftung gemäß §
      22 Abs 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Stimmrechte werden über
      folgende von MS Privatstiftung kontrollierte Unternehmen, deren
      Stimmrechtsanteil an der Didier-Werke AG jeweils 3% oder mehr
      beträgt, gehalten:
      1. RHI AG, Wien, Österreich; und
      2. Radex Vertriebsgesellschaft m.b.H., Leoben, Österreich.
      Da die MS Privatstiftung zum 11. Mai 2007 26,47% der Stimmrechte an
      der RHI AG hält, führt dies im Hinblick auf die
      Hauptversammlungspräsenzen bei der RHI AG (2004: 48,4% 2005: 25,5%,
      2006: 20,1%) zu einer Zurechnung gemäß § 22 Abs 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG.
      MS Privatstiftung
      Ende der Mitteilung euro adhoc 22.05.2007 08:50:12
      --------------------------------------------------------------------------------
      ots Originaltext: Didier-Werke AG
      Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
      Rückfragehinweis:
      Branche: Feuerfestmaterialien
      ISIN: DE0005537005
      WKN: 553700
      Index: CDAX
      Börsen: Frankfurter Wertpapierbörse / Amtlicher Markt
      Avatar
      schrieb am 29.06.07 13:01:34
      Beitrag Nr. 109 ()
      Heute (bisher) 1258 Stück umgesetzt mit 112 - das ist äusserst viel.
      Avatar
      schrieb am 29.06.07 22:27:21
      Beitrag Nr. 110 ()
      Das schaut gut aus. In Stuttgart war auch kurz für 500 Brief, die Order wurde aber wieder gelöscht.
      Bin mal auf die HV gespannt.
      Avatar
      schrieb am 29.06.07 23:22:24
      Beitrag Nr. 111 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.400.846 von atticus2000 am 29.06.07 22:27:21P.S.
      Da ich wenig Ahnung von Bilanzen habe, warum ist der Cash Flow 2006
      ins negative gedreht? Hat das mit den Übernahmen in Mexico oder den Rückstellungen zu tun. Wenn mir dass jemand erklären könnte wär ich dankbar.
      Avatar
      schrieb am 26.07.07 11:07:01
      Beitrag Nr. 112 ()
      Didier-Werke Halbjahresergebnis 2007



      --------------------------------------------------------------------------------
      ots.CorporateNews übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
      europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt der Mitteilung ist das Unternehmen
      verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------


      Unternehmen/Halbjahresfinanzbericht

      Wiesbaden (euro adhoc) - Der Geschäftsverlauf des Didier-Konzerns
      spiegelt im 1. Halbjahr 2007 die sehr guten konjunkturellen
      Rahmenbedingungen der Abnehmerindustrien wider. Die Stahlindustrie
      hat ihre Produktion in den ersten fünf Monaten des Jahres 2007 auf
      540 Mio t gesteigert. Auch im Industrialgeschäft haben sich sowohl
      die hohe Auslastung der bestehenden Aggregate als auch die Schaffung
      von Zusatzkapazitäten im Glas-, Nichteisenmetalle-, Zement- und
      Kalkbereich erfreulich auf Umsatz und Ergebnis ausgewirkt.

      Der Didier-Konzern erzielte im 1. Halbjahr 2007 einen Umsatz von EUR
      302,5 Mio (Vorjahr: EUR 270,5 Mio). Der Anstieg von EUR 32,0 Mio ist
      im Wesentlichen auf den guten Geschäftsverlauf zurückzuführen. Die
      operative Ertragskraft, gemessen am EBITDA, lag mit EUR 31,6 Mio
      (Vorjahr: EUR 26,4 Mio) ebenso über dem Vergleichswert des Vorjahres
      wie das EBIT, das EUR 19,7 Mio (Vorjahr: EUR 16,8 Mio) erreichte. Im
      Betriebsergebnis des 1. Halbjahres 2007 sind Abschreibungen auf den
      Firmenwert der RHI Urmitz AG & Co KG in Höhe von EUR 2,8 Mio
      (Vorjahr: EUR 0,0 Mio) enthalten. Der Gewinn im Didier-Konzern liegt
      mit EUR 8,2 Mio über dem Vorjahreswert von EUR 7,3 Mio.

      Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
      betrugen im Berichtszeitraum EUR 5,0 Mio (Vorjahr: EUR 3,5 Mio). Im
      Vorjahr hat Didier-Werke AG EUR 40,6 Mio in den Erwerb der
      mexikanischen Feuerfestgesellschaften RHI-Refmex, S.A. de C.V., Ramos
      Arizpe, und Producción RHI México, S. de R.L. de C.V., Ramos Arizpe,
      aus dem Verbund des RHI Konzerns investiert. Die Zahl der
      MitarbeiterInnen stieg um 79 auf 2.839 (Vorjahr: 2.760) an.

      Didier-Werke AG geht von einem weiterhin positiven Marktumfeld mit
      soliden Wachstumsraten in den Kundenindustrien weltweit aus.
      Verteuerungen bei wesentlichen Rohstoffen im 2. Halbjahr 2007 werden
      weitere Preiserhöhungen nach sich ziehen. Der Auftragseingang ist
      nach wie vor auf hohem Niveau, sodass weiterhin mit einem guten
      Geschäftsverlauf auch für das verbleibende Jahr zu rechnen ist. Der
      Vorstand der Didier-Werke AG erwartet für das 2. Halbjahr 2007 eine
      in diesem Umfeld insgesamt stabile Geschäfts- und Ergebnissituation.


      Ende der Mitteilung euro adhoc 26.07.2007 08:12:19
      --------------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 26.09.07 10:41:53
      Beitrag Nr. 113 ()
      Hat da etwa heute jemand 200 Stück billigst gekauft ? Warum wohl??
      Avatar
      schrieb am 24.10.07 10:43:12
      Beitrag Nr. 114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.745.994 von schaerholder am 26.09.07 10:41:53Recht ruhig geworden hier....
      Avatar
      schrieb am 24.10.07 15:58:40
      Beitrag Nr. 115 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.130.312 von gnuldi am 24.10.07 10:43:12Aha-beim Umsatz tut sich etwas...
      Avatar
      schrieb am 25.10.07 09:32:46
      Beitrag Nr. 116 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.135.118 von gnuldi am 24.10.07 15:58:40Bei comdirect steht jetzt auch London unter den Boersenplaetzen.
      Ist das ein Versehen oder gibt es ein neues Listing?
      Avatar
      schrieb am 01.11.07 11:18:23
      Beitrag Nr. 117 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.143.179 von gnuldi am 25.10.07 09:32:46In Frankfurt werden ueber 1100 Stueck gesucht an anderen Boersen 500
      Will da jemand den Feiertag nutzen?
      Avatar
      schrieb am 19.12.07 14:57:46
      Beitrag Nr. 118 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.229.260 von gnuldi am 01.11.07 11:18:23Ruhig geworden.
      Sowohl im Board als auch beim Kurs.

      In FFM stehen 1380 und in Stuttgart 500 im Brief.
      Will da einer deckeln?
      Irgendwann gibt eseinen Schlag und die stehen auf 150.
      Bei 120 waren wir ja schon....
      Avatar
      schrieb am 19.12.07 16:15:05
      Beitrag Nr. 119 ()
      Da kauft man ein paar und schon ist die Briefseite weg.
      Jetzt Briefkurse zu 98.
      Wenn die weg sind 105?
      Avatar
      schrieb am 19.12.07 21:28:08
      Beitrag Nr. 120 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.816.074 von gnuldi am 19.12.07 16:15:05Wohl kaum Liquidität bzw. Angebot im Markt und der Makler sorgt nur für ein Mindestmaß an Angebot. Ist derzeit schon ziemlich trostlos mit Didier im Depot...

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 19.12.07 22:32:12
      Beitrag Nr. 121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.820.085 von sparfuchs123 am 19.12.07 21:28:08Angebotist da.
      Stueck fuer Stueck einsammeln.
      2,5% freie Stuecke sind ca. 60000 Aktien.
      20000 sind mindestens schon weg.
      Dab leibt nicht mehr so viel.....
      Avatar
      schrieb am 21.12.07 15:03:38
      Beitrag Nr. 122 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.820.798 von gnuldi am 19.12.07 22:32:12Schon wieder krallt sich jemand 180 Stueck.
      Da sammelt jemand ein.....
      Avatar
      schrieb am 03.01.08 16:57:22
      Beitrag Nr. 123 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.838.499 von gnuldi am 21.12.07 15:03:38Heute werden wieder Stuecke zu 96,50 gesucht.
      Wie schnell es gehen kann haben wir schon oft gesehen.
      Ohne Subprime(von dem Didier nicht bettroffen ist) waeren wir schon auf 150!
      Avatar
      schrieb am 04.01.08 15:33:18
      Beitrag Nr. 124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.928.167 von gnuldi am 03.01.08 16:57:22Wieder schoener Umsatz.
      Da deckt sich jemand ein.....
      Avatar
      schrieb am 04.01.08 19:33:44
      Beitrag Nr. 125 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.939.735 von gnuldi am 04.01.08 15:33:181172 Stueck Umsatz allein heute.
      Das bei 2,49 % Streubesitz.
      Da sammelt einer in kleinen Raten alles was der Markt hergibt.S
      Meine Prognose: Squeeze-Out in 2008 zu 150
      Avatar
      schrieb am 11.01.08 14:26:52
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Spammposting
      Avatar
      schrieb am 11.01.08 18:20:21
      Beitrag Nr. 127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.019.883 von gnuldi am 11.01.08 14:26:52kannst du das auch begründen, oder vermutest du das nur?
      Mir fällt leider keine Begründung ein, warum 150 € gerechtfertigt wären.
      Avatar
      schrieb am 11.01.08 19:33:11
      Beitrag Nr. 128 ()
      600 Mio Umsatz
      MK nur 230 Mio
      Marktfuehrer
      Uebernahmephantasie
      ohne Grundabgestraft worden (nur allg. Subprimefolgeverkauf)

      Hohe Dividende
      Lumpige 2,49 Proent Streubesitz
      Niedriges KGV
      Uebernahmephantasie des beherrsch. UnternehmensRHIselbst
      Was willst du noch?
      Avatar
      schrieb am 14.01.08 13:58:20
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Spammposting
      Avatar
      schrieb am 18.01.08 10:36:20
      Beitrag Nr. 130 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.024.720 von gnuldi am 11.01.08 19:33:11Didier sind heute auffallend stabil.
      Zu 97 wird gesucht-und das bei dieser Marktlage.
      Da kommt bald was....
      Avatar
      schrieb am 13.02.08 15:00:15
      Beitrag Nr. 131 ()
      Auffallend hohe Umsätze bei auffallend niedrigen Kursen:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.02.08 15:01:53
      Beitrag Nr. 132 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.354.904 von schaerholder am 13.02.08 15:00:15Riesenumsatz in FFM und in Stuttgart.
      Linke Tasche rechte Tasche.
      Avatar
      schrieb am 13.02.08 16:43:56
      Beitrag Nr. 133 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.354.904 von schaerholder am 13.02.08 15:00:15Will da jemand den Durchschnittskurs drücken ? Vielleicht hat das Warten ja bald ein Ende
      Avatar
      schrieb am 13.02.08 17:47:40
      Beitrag Nr. 134 ()
      hallo gnuldi
      jetzt sin wir im didier thread auch vertreten.
      den uhrzeiten nund daten des heuteigen handels sind die kurse wircklich von der linken in die rechte tasche gegangen, bis auf 100 stück, die hat jemand abgefischt. werde hier nochmals zukaufen
      Avatar
      schrieb am 13.02.08 17:55:26
      Beitrag Nr. 135 ()
      die umsätze in scapwa sind zur zeit auch höher als sonst. hatte dort vor langer zeit mal gearbeitet. der abfindungsprozess ist dieses jahr zu ende gegangen. jetzt kann der sqeeze kommen. die abfindung wurde auf 231 Euro für das jahr 1997 gerichtlich festgelegt. ich glaube es ist nicht vermessen, wenn die firma in 10 jahren mindestens 50% (konservativ)mehr wert ist. ausserdem sind enorme grundstücksbestände vorhanden und auch verwertet worden.
      Avatar
      schrieb am 13.02.08 18:07:50
      Beitrag Nr. 136 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.357.497 von 174 am 13.02.08 17:55:26Hallo 174,
      auch hier sind wir-ja.
      Bei SCA, Maihak,Didier und Oelmuetze laueft das selbe Spiel.
      Die wollen die Aktionaere muerbe machen und spielen auf Zeit-aber irgendwann ist der Markt so leer dann fliegt der Deckel.
      Daher halte ich die Maihak mitder Ministueckzahl auch fuer so interessant.
      -Sick will zu ca. 200 kaufen.
      -Bei einemkleinen (fuer dieses Unternehmen) Gewinn ist das KGV schon billig.
      Die wollen vor der Nachbesserung in derSpruchstelle einsammeln.
      -so viel Zeit wie sie tun haben sie nicht.
      Ich seh das genauso.
      Avatar
      schrieb am 17.02.08 15:50:11
      Beitrag Nr. 137 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.357.676 von gnuldi am 13.02.08 18:07:50Ich denke auch, daß hier der Großaktionär bei den hohen Umsätzen seine Finger im Spiel hatte.
      In dieser Aktie ist ein Umsatz von 600 Stück schon recht viel. Diese Umsätze wurden innerhalb von Minuten gemacht, so daß die angezeigten Briefseiten schnell durch den Käufer aufgesogen wurden.

      Auf der HV im Sommer gibt es wieder 3,07 E Dividende. Bis dahin wird sicherlich wieder die Squezze Out-Phantasie einsetzen.


      Der faire Wert der Aktien liegt m.E. auch über 120 E. Ich bleib engagiert und begnüge mich beim Warten solange mit der Dividende.


      rootsofcanada
      Avatar
      schrieb am 17.02.08 17:15:13
      Beitrag Nr. 138 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.395.357 von rootsofcanada am 17.02.08 15:50:11Mit Kurszielen wär ich mal vosichtig.
      Die Stahlkonjunktur ist nicht mehr so dynamisch wie noch vor einem Jahr = das zeigen die Quartalsergebnisse von ThyssenKrupp deutlich. Und Didier ist nun mal besonders stark in diesem Bereich. Die Abschwächung geht an Didier sicherlich nicht spurlos vorüber.
      Avatar
      schrieb am 18.02.08 09:46:05
      Beitrag Nr. 139 ()
      @N100

      Bevor hier ein falscher Eindruck entsteht: Didier ist nicht abhängig von den Preisen für Edelstahl, die Thyssen in den letzten Monaten Schwierigkeiten gemacht haben. Die Feuerfestprodukte von Didier müssen unabhängig von der Preisentwicklung des Stahls verwendet werden. Ein Konjunkutbezug bekommt das Ganze über den Zusammenhang von schlechterer Stahlmengenkonjunktur, daraus abgeleiteter längerer Lebensdauer der Feuerfestprodukte und somit längerer Ersatzzyklen.

      Gruß
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 18.02.08 11:18:05
      Beitrag Nr. 140 ()
      man muss nur mal in der historie der kurse von thyssen und didier nachsehen.
      im jahre 1990 war Thyssen auf 230 DM und Didier ebenso auf 230 DM
      seither hat sich Thyssen ca verdreifacht, während Didier sogar gefallen ist.
      Soviel zum Kurziel. Sehe hier mindesten eine verdoppelung
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 23:07:04
      Beitrag Nr. 141 ()
      die Antwort auf Posting #130:

      euro adhoc: Didier-Werke AG (deutsch)
      03.04.2008 - 20:43

      euro adhoc: Didier-Werke AG / Fusion/Übernahme/Beteiligung / Squeeze-out: Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Didier-Werke Aktiengesellschaft geplant

      --------------------------------------------------------------------------------
      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
      europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------

      03.04.2008

      Wiesbaden, 03.04.2008: Mit Schreiben vom heutigen Tag hat die RHI AG der Didier-Werke Aktiengesellschaft (Gesellschaft) mitgeteilt, dass die RHI AG sich entschieden hat, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um im Verfahren des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre durch Beschluss der Hauptversammlung gemäß
      §§ 327a ff. AktG (Squeeze-out) sämtliche noch von Minderheitsaktionären gehaltenen Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Die RHI AG mit Sitz in Wien/Österreich hält teils unmittelbar, teils mittelbar eine Beteiligung von insgesamt rund 97,54 % des Grundkapitals an der Gesellschaft. Damit ein entsprechender Beschluss in der kommenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft gefasst werden kann, hat sich die Gesellschaft entschlossen, die Hauptversammlung auf Ende August diesen Jahres zu verschieben. Die den Minderheitsaktionären im Rahmen des Ausschlusses zu zahlende Barabfindung wird auf der Grundlage einer noch vorzunehmenden Unternehmensbewertung ermittelt.


      Rückfragehinweis: RHI AG Investor Relations Mag. Barbara Potisk Tel: +43-1-50213-6123 Email: barbara.potisk@rhi-ag.com

      Ende der Mitteilung euro adhoc
      --------------------------------------------------------------------------------

      Emittent: Didier-Werke AG
      Abraham-Lincoln-Straße 1
      A-65189 Wiesbaden Telefon: +43-1-50213-0 FAX: +43-1-50213-6130 Email: rhi@rhi-ag.com WWW: http://www.rhi-ag.com Branche: Feuerfestmaterialien ISIN: DE0005537005 Indizes: CDAX Börsen: Regulierter Markt: Börse Frankfurt Sprache: Deutsch
      Avatar
      schrieb am 04.04.08 09:44:23
      Beitrag Nr. 142 ()
      Die Tage mit hohen Umsätzen seit Dezember könnten wirklich ein Versuch gewesen sein, den Durchschnittskurs zu drücken. Da aber mittlerweile ja der Konsens dahingeht, dass der Kurs vor der HV maßgeblich ist, dürfte das nicht viel genutzt haben. Jetzt ist wieder das operative Geschäft entscheidend und das sollte ja eigentlich brummen:D:D
      Avatar
      schrieb am 04.04.08 10:41:32
      Beitrag Nr. 143 ()
      Das sehen unterschiedliche Gerichte unterschiedlich:

      OLG München 11.7.2006, 31 Wx 041/05
      Zur Berechnung einer Barabfindung für in einem Squeeze-out-Verfahren ausgeschlossene Aktionäre ist grundsätzlich der Durchschnittskurs der Aktie für den Zeitraum von drei Monaten vor der den Squeeze-out beschließenden Hauptversammlung anzusetzen.

      OLG Stuttgart 16.2.2007, 20 W 6/06
      Die bisher gängige Berechnung der Barabfindung für ausgeschlossene Minderheitsaktionäre nach dem Durchschnittskurs der Aktien in den letzten drei Monaten vor dem Hauptversammlungsbeschluss zum Ausschluss der Aktionäre ist nicht sachgerecht. Für den Börsenwert als Untergrenze einer Barabfindung ist vielmehr auf den nach Umsätzen gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs in einem Referenzzeitraum von drei Monaten vor Bekanntgabe des Ausschlusses abzustellen.
      http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document…
      http://www.verschmelzungsbericht.de/2007/02/25/neues-zur-squ…
      Avatar
      schrieb am 04.04.08 11:14:52
      Beitrag Nr. 144 ()
      Das OLG Stuttgart ist bekannt kleinaktionärsfeindlich (Kein Wunder wenn Daimler da sitzt) und insofern denke ich würde das einer Überprüfung durch ein übergeordnetes Gericht nicht standhalten...
      Avatar
      schrieb am 04.04.08 13:49:35
      Beitrag Nr. 145 ()
      Hi,

      Geduld zahlt sich oft aus. Ich freue mich, dass die Geschichte doch noch so kommt wie von mir erwartet.

      Viele Grüße
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 04.04.08 16:06:28
      Beitrag Nr. 146 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.809.478 von babbelino am 04.04.08 13:49:35hallo babbelino,

      ich bin nach wie vor mit einer großen Stückzahl dabei und wollte mich hiermit mal ganz offiziell für deine hervorragende Recherche bedanken.

      Hut ab.

      grüße
      netti_ii
      Avatar
      schrieb am 06.04.08 11:18:42
      Beitrag Nr. 147 ()
      wie hoch wird der faire abfindungskurs liegen?
      Umsatz 2007 ca. 600 Mio Umsatz 1992 297 Mio
      Gewinn 2007 ca. 15 Mio Gewinn 1992 5 Mio
      Dividende 2007 3,04 Euro Dividende 1992 3,06 Euro
      Aktienkurs heute 112 Dez 2001 ebenfalls 112 euro (220 DM)
      nach 1992 kamen etwas magere Jahre, später ging es wieder aufwärts
      zur Zeit läuft es super und die Aussichten sind blendend.
      wenn man bedenkt dass der kurs der Aktie vor 15 Jahren um den heutigen Kurs liegt, die gewinne heute 3 mal so hoch und die umsätze doppelt so hoch sind müsste die faire Abfindung wohl heute deutlich höher liegen als der jetzige Kurs. Allein wenn man zum damaligen kurs Jeweils 2 % Infaltionsrate dazurechnet sind wir schon bei 150 euro. der Gewinn ist wie gesagt 3 x so hoch und der Umsatz doppelt so hoch wie damals.
      meines Erachtrens müsste der faire wert irgendwo jenseits der 200 liegen.
      der jetzige kurs ist wohl ein witz.
      Avatar
      schrieb am 06.04.08 11:22:13
      Beitrag Nr. 148 ()
      sorry
      Aktienkurs heute 112 Dez 1991 112
      Avatar
      schrieb am 06.04.08 12:41:09
      Beitrag Nr. 149 ()
      @alle

      bei der Lektüre der letzten Geschäftsberichte fällt mir auf, dass der von babbelino angesprochene positive Cash flow und damit auch die liquiden Mittel ins negative gedreht oder sich teilweise aufgezehrt haben.

      Weiß jemand warum?
      Avatar
      schrieb am 06.04.08 17:23:08
      Beitrag Nr. 150 ()
      @Netti_II

      Hi, schön, dass Du auch noch mit an Bord bist. Die von Dir zu Recht angesprochenen Veränderungen beruhen auf der Akquisition der mexikanischen Feuerfestgesellschaften. Diese mit einer lausigen Profitabilität versehenen Unternehmen wurden Anfang 2006 erworben. Von wem wohl? Na klar, von RHI. Für 40,6 Mio. Letztlich bedeutet dies, dass Didier den eigenen Squeeze-Out finanziert. Ist leider aufgrund des GuB-Vertrages alles legal.

      Trotz des Aderlasses sind im Konzern immer noch rund 30 Mio. Euro Nettoliquidität vorhanden. Interessant wird sein, welche Tricks sich die Prüfer einfallen lassen, um den Unternehmenswert herunterzuschreiben. Ich werde jetzt selber ein wenig Hausaufgaben machen und melde mich zu gegebener Zeit nochmal.

      Gruß
      babbel
      Avatar
      schrieb am 06.04.08 19:27:01
      Beitrag Nr. 151 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.820.765 von babbelino am 06.04.08 17:23:08@babbelino

      Von welchem Beta gehst Du aus?

      Soweit ich sehe hat selbst RHI ein Beta von <0,5.

      Welche Betas haben die Mittbewerber?

      Welches Beta hat Cookson (Vesuvius)?
      Avatar
      schrieb am 16.04.08 14:58:46
      Beitrag Nr. 152 ()
      Zumindest die EBIT-Stigerung 2007 ist aber ahnsehnlich. Wahrscheinlich wird in 2008 noch eine Schippe drauf gelegt. Dann ist auch klar, dass RHI das alles für sich haben will...

      16.04.2008 14:34:21

      ots.CorporateNews: Vorläufiges Ergebnis Didier-Werke Konzern 2007

      ots.CorporateNews: Vorläufiges Ergebnis Didier-Werke Konzern 2007


      --------------------------------------------------------------------------------
      ots.CorporateNews übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt der Mitteilung ist das Unternehmen verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------

      Nach vorläufigen, noch nicht testierten und festgestellten Daten erzielte der Didier-Werke Konzern 2007 einen Umsatz von EUR 645,6 Mio (Vorjahr: EUR 546,4 Mio) und ein Betriebsergebnis (EBIT) von EUR 42,8 Mio (Vorjahr: EUR 29,7 Mio). Der Didier-Werke Konzerngewinn beträgt EUR 18,2 Mio (Vorjahr: EUR 15,4 Mio).

      Die Feststellung der Bilanz 2007 der Didier-Werke AG und des Didier-Konzerns und die Veröffentlichung der endgültigen Ergebnisse erfolgen am 28. April 2008.

      Die RHI AG, Wien, hielt zum 31. Dezember 2007 direkt und indirekt 97,5% des Grundkapitals der Didier-Werke AG. Zwischen der Didier-Werke und dem RHI Konzern besteht seit 1998 ein Beherrschungsvertrag. Mit diesem Vertrag wurde den Aktionären der Didier-Werke AG eine Garantiedividende von EUR 3,07 zugesagt.

      Didier-Werke konzentriert sich auf die Kernkompetenz Feuerfest im Verbund des RHI Konzerns. Didier-Werke erzeugt Feuerfestprodukte für die Produktion von Stahl, Glas, Nichteisenmetallen sowie die Umwelt-, Energie- und Chemieindustrie.

      Rückfragehinweis: RHI AG

      Investor Relations

      Mag. Barbara Potisk

      Tel: +43-1-50213-6123

      Email: barbara.potisk@rhi-ag.com

      Emittent: Didier-Werke AG Abraham-Lincoln-Straße 1 A-65189 Wiesbaden Telefon: +43-1-50213-0 FAX: +43-1-50213-6130 Email:rhi@rhi-ag.com WWW: http://www.rhi-ag.com Branche: Feuerfestmaterialien ISIN: DE0005537005 Indizes: Börsen: Sprache: Deutsch
      Avatar
      schrieb am 16.04.08 16:12:00
      Beitrag Nr. 153 ()
      Expansion ist angesagt:

      16.04.2008 16:03:15

      ots.CorporateNews: Didier-Werke erwirbt weiteres Werk in Schottland

      ots.CorporateNews: Didier-Werke erwirbt weiteres Werk in Schottland


      --------------------------------------------------------------------------------
      ots.CorporateNews übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt der Mitteilung ist das Unternehmen verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------

      Die RHI Refractories UK Ltd., eine Tochter der Didier-Werke AG, übernimmt den vormals von Foseco plc betriebenen Feuerfeststandort Bonnybridge vom neuen Foseco Eigentümer, der Cookson Group plc. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Das Werk erzielte im Jahr 2007 einen Umsatz von rund EUR 25,0 Mio und beschäftigt 150 Mitarbeiter.

      Das Werk Bonnybridge wird in das ISO-Werk Clydebank integriert und stellt bezüglich der Produktpalette eine ideale Ergänzung zum bisherigen Produktportfolio dar.

      Rückfragehinweis: RHI AG

      Investor Relations

      Mag. Barbara Potisk

      Tel: +43-1-50213-6123

      Email: barbara.potisk@rhi-ag.com

      Emittent: Didier-Werke AG Abraham-Lincoln-Straße 1 A-65189 Wiesbaden Telefon: +43-1-50213-0 FAX: +43-1-50213-6130 Email:rhi@rhi-ag.com WWW: http://www.rhi-ag.com Branche: Feuerfestmaterialien ISIN: DE0005537005 Indizes: Börsen: Sprache: Deutsch
      Avatar
      schrieb am 22.04.08 11:54:00
      Beitrag Nr. 154 ()
      habe mal versucht anhand eines kürzlich erstellten unternehmensgutachtens (z.B. Beru (Gutachten auf der Homepage einsehbar) ) aufgrund eines ebitmultiplikators eine vereinfachte rechnung aufzustellen um einen unternehmenswert bei didier zu plausibilisieren und komme auf ein erstaunliches ergebnis. ich multipliziere das ebit von 42 mio in 2007 mit 15 und komme dann auf einen unternehmenswert von aktuell 600 mio euro. das ist circa das doppelte der aktuellen marktkapitalisierung von 278 mio euro. das zeigt mir, dass der zu erzielende abfindungspreis bei weitem noch nicht im aktuellen kurs eingepreist ist. oder habe ich falsch gerechnet ? wir haben ja auch noch absolute experten vom fach an board und nicht nur durchschnittsanleger wie ich einer bin.
      Avatar
      schrieb am 22.04.08 11:59:24
      Beitrag Nr. 155 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.940.586 von cade am 22.04.08 11:54:00ich bleib dabei wie schon gepostet. schlussendlich mit spruchstellenverfahren liegen wir über 200 euro
      lasst euch überraschen
      Avatar
      schrieb am 22.04.08 16:51:53
      Beitrag Nr. 156 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.940.586 von cade am 22.04.08 11:54:0015 faches EBIT - sehr großzügig.

      ein 10 faches EBIT mulitple erscheint mir realistischer.

      das ergibt aber immer noch einen Aufschlag von ca. 50 % auf den aktuellen Börsenkurs.

      Es stellt sich die Frage, wo der Hacken liegt, den ausgeprägtes Kaufinteresse über 115 € besteht anscheinend nicht.
      Avatar
      schrieb am 22.04.08 22:15:01
      Beitrag Nr. 157 ()
      15 -faches ebit auf basis der gewinne 2007 ist nicht grosszügig, denn ich gehe ja noch von ertragssteigerungen in den nächsten jahren und für die zeit der ewigen rente aus. immerhin haben wir es mit dem weltmarktführer zu tun. schau dir doch auch mal zur plausibilisierung die von der mutter rhi erst kürzlich veröffentlichten ertrags planungen an. die müssten ja auch für didier gelten.
      Avatar
      schrieb am 23.04.08 09:02:37
      Beitrag Nr. 158 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.947.116 von cade am 22.04.08 22:15:01hier naoch im nachgang die ertragsprognosen für die zukunft:

      News - 12.03.08 08:01
      euro adhoc: RHI AG (deutsch)

      euro adhoc: RHI AG / Geschäftszahlen/Bilanz / Vorläufiges Ergebnis 2007: RHI
      stärkt Position für weiteres Wachstum
      -------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung.
      Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
      12.03.2008
      Der Weltmarktführer in Feuerfest RHI steigerte im Jahr 2007 den Konzernumsatz aus dem fortgeführten Geschäft um mehr als 11% auf EUR 1.485,8 Mio (Vorjahr: EUR 1.335,8 Mio) sowie das Betriebsergebnis um rund 23% auf EUR 164,3 Mio. Mit diesem Umsatzzuwachs übertrifft RHI die Wachstumsraten der Kundenindustrien und des Feuerfestmarktes.
      Die RHI Divisionen Stahl (+9,3%) und Industrial (+15,8%) konnten ihre Geschäfte in einem guten Marktumfeld kontinuierlich ausbauen und in wichtigen Wachstumsregionen Marktanteile gewinnen. Trotz weiter steigender Rohstoff-, Energie- und Transportkosten gelang es dem Technologieführer, die EBIT-Marge von 10,0% in 2006 auf 11,1% in 2007 zu erhöhen. Der Gewinn nach Steuern beträgt EUR 111,0 Mio (Vorjahr: EUR 97,1 Mio). Das Eigenkapital der Gesellschaft ist mit EUR 95,6 Mio erstmalig seit der existenzbedrohenden Krise im Zusammenhang mit Asbestklagen in den USA im Jahr 2001 wieder positiv.
      Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit konnte um mehr als 200% auf EUR 154,8 Mio gesteigert werden, der Free Cashflow liegt aufgrund der Akquisition von Monofrax sowie der ganzheitlichen Übernahme der Dolomite Franchi S.p.A. und der erhöhten Investitions-tätigkeit vor allem in das Rohstoff Joint Venture in China und die neue Schmelze in Südafrika mit EUR 51,1 Mio unter dem Vorjahreswert.
      Alle genannten Daten für 2007 sind vorläufig, die endgültigen Ergebnisse sowie die Konzernbilanz 2007 werden nach erfolgter Bilanzfeststellung am 25.4.2008 veröffentlicht.
      Der RHI Vorstand wird der Hauptversammlung am 29.5.2008 vorschlagen, den Bilanzgewinn 2007 der RHI AG zur Stärkung des Eigenkapitals und im Hinblick auf die ambitionierten Wachstumsziele zur Gänze auf neue Rechnung vorzutragen. Ziel von RHI ist es, den Umsatz bis 2010 durch organisches Wachstum und gezielte Akquisitionen auf EUR 2,0 Mrd, die EBIT-Marge aufgrund des erhöhten Rohstoffversorgungsgrades auf 12% und den Weltmarktanteil auf über 15% zu steigern.
      Ausblick 2008: Der Rekordstand des Auftragseingangs per Ende Dezember 2007, die neu geschaffene Versorgungsmöglichkeit mit eigenen Rohstoffen aus China sowie die allgemeine Geschäftsentwicklung in den Abnehmerindustrien lassen für 2008 einen weiterhin guten Geschäftsverlauf erwarten.
      Rückfragehinweis: RHI AG Investor Relations Mag. Barbara Potisk Tel: +43-1-50213-6123 Email: barbara.potisk@rhi-ag.com
      Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
      Emittent: RHI AG Wienerbergstrasse 11 A-1100 Wien Telefon: +43 1 50213-6123 FAX: +43 1 50213-6130 Email: rhi@rhi-ag.com WWW: http://www.rhi-ag.com Branche: Feuerfestmaterialien ISIN: AT0000676903 Indizes: ATX Prime Börsen: Amtlicher Markt: Wiener Börse AG Sprache: Deutsch

      Quelle: dpa-AFX

      News druckenName Aktuell Diff.% Börse
      -- -- -- --
      Auswahl News [41 Treffer/ 3 Seiten] Seite: 1 (von 3)
      Datum/Zeit News Quelle
      16.04.08 18:26 Aktien Wien Schluss: Freundlich - Bankwerte im internationalen Trend fest dpa-AFX
      16.04.08 16:00 ots.CorporateNews: RHI stärkt durch Akquisition seine Marktposition am weltweiten ISO-Markt dpa-AFX
      03.04.08 20:46 ots.CorporateNews: Squeeze-out: Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Didier-Werke Aktiengesellschaft geplant dpa-AFX
      31.03.08 18:32 Aktien Wien Schluss: Abschläge zum Wochenauftakt bei schwachen Volumen dpa-AFX
      12.03.08 18:53 Aktien Wien Schluss: Finanzwerte und OMV ziehen ATX nach oben dpa-AFX
      12.03.08 08:01 euro adhoc: RHI AG (deutsch) dpa-AFX
      10.03.08 18:31 Aktien Wien Schluss: ATX startet schwächer in die Woche - Negatives Umfeld dpa-AFX
      19.02.08 18:25 Aktien Wien Schluss: ATX schließt mit klaren Gewinnen dpa-AFX
      01.02.08 18:30 Aktien Wien Schluss: ATX geht mit Gewinnen ins Wochenende dpa-AFX
      01.02.08 08:18 euro adhoc: RHI AG (deutsch) dpa-AFX
      17.01.08 19:48 Aktien Wien Schluss: Schwaches Umfeld drückt ATX ins Minus dpa-AFX
      15.01.08 18:54 Aktien Wien Schluss: Kräftig im Minus - Finanztitel unter Druck dpa-AFX
      14.01.08 18:23 Aktien Wien Schluss: Kursgewinne nach sehr schwachem Start - A-Tec sehr fest dpa-AFX
      11.01.08 11:00 ots.CorporateNews: RHI schließt Grundsatzübereinkommen mit Cookson Group dpa-AFX
      07.01.08 18:20 Aktien Wien Schluss: Schwächer - Kursverluste zum Wochenauftakt dpa-AFX
      [41 Treffer/ 3 Seiten] Seite: 1 (von 3)Audio-News
      für RHI AG
      mehr

      Marktberichte
      16.04.08 18:26
      Aktien Wien Schluss: Freundlich - Bankwerte im internationalen Trend fest (dpa-AFX)
      31.03.08 18:32
      Aktien Wien Schluss: Abschläge zum Wochenauftakt bei schwachen Volumen (dpa-AFX)
      12.03.08 18:53
      Aktien Wien Schluss: Finanzwerte und OMV ziehen ATX nach oben (dpa-AFX)
      mehr
      Avatar
      schrieb am 17.06.08 23:40:30
      Beitrag Nr. 159 ()
      Das dürfte ein satter Nachschlag spätestens im Spruchstellenverfahren werden... auf das Gutachten bin ich gespannt.

      Den WP wird man wohl wegen Beihilfe zum Betrug rankriegen ;)

      euro adhoc: Didier-Werke AG (deutsch)
      17.06.2008 - 20:02

      euro adhoc: Didier-Werke AG / Fusion/Übernahme/Beteiligung / Didier-Werke AG: Barabfindung für Ausschluss der Minderheitsaktionäre festgelegt

      --------------------------------------------------------------------------------
      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
      europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------

      17.06.2008

      Wiesbaden, 17. Juni 2008. Die RHI AG hat der Didier-Werke AG mit Schreiben vom 17. Juni 2008 mitgeteilt, dass sie gemäß § 327b Abs. 1 Satz 1 AktG die Barabfindung für den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Didier-Werke AG auf EUR 91,11 für jede auf den Inhaber lautende Stückaktie festgelegt hat. Über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Didier-Werke AG wird im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung der Didier-Werke AG Beschluss gefasst werden, die am 29. August 2008 stattfinden wird.


      Rückfragehinweis: RHI AG Investor Relations Mag. Barbara Potisk Tel: +43-1-50213-6123 Email: barbara.potisk@rhi-ag.com

      Ende der Mitteilung euro adhoc
      Avatar
      schrieb am 18.06.08 10:10:11
      Beitrag Nr. 160 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.940.586 von cade am 22.04.08 11:54:00der übernahmepreis ist ein witz. orientiert sich wiedermal an den 3 monatsdurchschmitt, aber das ist für mich nochmal die gelegenheit nachzulegen. hier gibts dicke kohle und fette nachbesserung
      Avatar
      schrieb am 18.06.08 10:34:07
      Beitrag Nr. 161 ()
      Ich wette der Gutachter war ein Hamburger WP der S+P oder so ähnlich heißt...;)
      Avatar
      schrieb am 18.06.08 10:37:32
      Beitrag Nr. 162 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.322.032 von 174 am 18.06.08 10:10:11"hier gibts dicke kohle und fette nachbesserung"

      Ja, aber nur wenn nicht wieder jemand klagt und alles verzögert.
      Avatar
      schrieb am 18.06.08 18:20:55
      Beitrag Nr. 163 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.322.289 von Herbert H am 18.06.08 10:37:32"hier gibts dicke kohle und fette nachbesserung"

      Ja, aber nur wenn nicht wieder jemand klagt und alles verzögert.


      Da werden wohl wieder die üblichen Verdächtigen klagen. Kann man echt überlegen ob man aussteigt und in einem Jahr wieder einsteigt, so lange wird es vermutlich mindestens dauern.
      Avatar
      schrieb am 18.06.08 19:57:48
      Beitrag Nr. 164 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.326.925 von sparfuchs123 am 18.06.08 18:20:55Da werden wohl wieder die üblichen Verdächtigen klagen. Kann man echt überlegen ob man aussteigt und in einem Jahr wieder einsteigt, so lange wird es vermutlich mindestens dauern.

      Aber immerhin bekommen wir ja die Garantiedividende, sind auf dem Kursniveau immerhin um die 3 Prozent. Und nachdem der Durchschnittskurs vor Bekanntgabe des SQ so heftig gedrückt wurde (mit total geringen Umsätzen!), konnte man fast mit so einer Sache rechnen.

      Also trotz meiner Enttäuschung bleibe ich dabei, weil ich davon überzeugt bin, spätestens in der Spruchstelle >150 zu bekommen. Und am 29.08. werden erstmal 3,07 Garantiedividende kassiert ;)

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 18.06.08 20:18:51
      Beitrag Nr. 165 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.327.675 von sparfuchs123 am 18.06.08 19:57:48Einen hab ich noch - für die, die es interessiert:

      Marktkapitalisierung bei Kurs von 104 Euro: 254 Mio.

      EBT 2007: 35,494 Mio.

      darauf die Steuersätze nach Unternehmensteuerreform angewendet, bei Didier geschätzt mit 32%, ergibt einen Gewinn nach Steuern von 24,136 Mio. Euro. Unterstellt man zumindest 2% Zuwachs beim EBT (im Zwischenbericht Q1/2008 waren es 2,2%), wird die Aktie auf Basis der korrigierten Ergebnisse von 2007 mit einem KGV von 10 bewertet. Den SQ-Preis zugrunde gelegt ergäbe sich sogar ein KGV von 9.

      Das erinnert mich ein wenig an Gerling, wo auch versucht wurde, die Minderheitsaktionäre so billig herauszudrängen.

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 30.06.08 19:56:21
      Beitrag Nr. 166 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.327.830 von sparfuchs123 am 18.06.08 20:18:51"Sehr geehrter Herr xxx,
      Die Barabfindung wurde von der RHI AG auf Basis des Ertragwertverfahrens
      ermittelt und durch einen gerichtlich bestellten Gutachter bestätigt. Die
      für die Bewertung relevanten Unterlagen sowie der Prüfbericht werden ab
      Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung auf der Homepage der
      Didier-Werke AG zu Ihrer Einsicht vorliegen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Barbara Potisk
      Head of Finance / Investor Relations

      RHI AG
      Wienerbergstrasse 11
      A-1100 Vienna"
      Avatar
      schrieb am 16.07.08 15:33:23
      Beitrag Nr. 167 ()
      Didier-Werke Aktiengesellschaft
      Wiesbaden
      Abraham-Lincoln-Straße 1,
      D-65189 Wiesbaden
      Amtsgericht Wiesbaden, HRB 2376
      WKN 553700
      ISIN DE 0005537005
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
      der Didier-Werke Aktiengesellschaft
      mit Sitz in Wiesbaden

      Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

      am Freitag, den 29. August 2008, ab 10:00 Uhr,
      im Herzog-Friedrich-August-Saal der Wiesbadener Casino-Gesellschaft,
      Friedrichstraße 22, D-65185 Wiesbaden,
      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.




      Tagesordnung

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Didier-Werke Aktiengesellschaft, des Lage- und Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2007



      2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2007

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2007 in Höhe von EUR 49.667.945,38 wie folgt zu verwenden:



      Ausschüttung einer Dividende von EUR 3,07
      je Stückaktie
      EUR 7.490.800,00

      Vortrag auf neue Rechnung
      EUR 42.177.145,38

      EUR 49.667.945,38



      3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.



      4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.



      5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008 zu bestellen.



      6. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Didier-Werke Aktiengesellschaft mit Sitz in Wiesbaden auf die RHI AG mit Sitz in Wien, Österreich, als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG

      Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft kann gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.

      Die RHI AG mit Sitz in Wien, Österreich, hält teils unmittelbar, teils mittelbar Aktien in Höhe von insgesamt rund 97,54 % des Grundkapitals der Didier-Werke Aktiengesellschaft (die Gesellschaft) und ist damit deren Hauptaktionär im Sinne von § 327a AktG.

      Die RHI AG hat gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG an den Vorstand der Gesellschaft das Verlangen gerichtet, die Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die RHI AG als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschließen zu lassen. Die Höhe der Barabfindung ist von der RHI AG auf EUR 91,11 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft festgelegt worden. In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat die RHI AG die Voraussetzungen der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die RHI AG und die Angemessenheit der von ihr festgelegten Barabfindung erläutert und begründet.

      Die RHI AG hat dem Vorstand der Gesellschaft ferner gemäß § 327b Abs. 3 AktG eine Erklärung der Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft mit Sitz in München übermittelt, mit der die Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der RHI AG übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung von EUR 91,11 je auf den Inhaber lautende Stückaktie zuzüglich etwaiger nach § 327b Abs. 2 AktG geschuldeter Zinsen für ihre auf den Hauptaktionär übergegangenen Aktien zu zahlen.

      Die Angemessenheit der von der RHI AG festgelegten Barabfindung wurde von der PKF Fasselt Schlage Lang und Stolz Partnerschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Duisburg, als dem vom Landgericht Frankfurt am Main ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der RHI AG wie folgt zu beschließen: Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Didier-Werke Aktiengesellschaft mit Sitz in Wiesbaden werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 91,11 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Didier-Werke Aktiengesellschaft auf die RHI AG mit Sitz in Wien, Österreich, als Hauptaktionär übertragen.



      __________________________________

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger EUR 63.000.000 und ist in 2.440.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft entspricht damit der Anzahl der Stückaktien der Gesellschaft und beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger 2.440.000.

      Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.




      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen von ihrer Depotbank oder einem sonstigen zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Institut erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellt sein und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf Freitag, den 8. August 2008, 00:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit), beziehen. Er muss ferner der Gesellschaft spätestens am Freitag, den 22. August 2008, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit), unter folgender Anschrift zugehen:

      Didier-Werke Aktiengesellschaft
      c/o Deutsche Bank AG
      General Meetings
      D-60272 Frankfurt am Main
      Telefax: +49 - 69 - 12012 86045
      Nach Erfüllung der vorstehend genannten Teilnahmevoraussetzungen werden den teilnahmeberechtigten Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

      Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können einen Bevollmächtigten, auch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, beauftragen, für sie an der Hauptversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben. Die Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts bedarf der schriftlichen Form.

      Ein Formular zur Vollmachtserteilung wird den teilnahmeberechtigten Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übersandt.




      Auslage von Unterlagen

      Zur Einsicht der Aktionäre liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Abraham-Lincoln-Straße 1, D-65189 Wiesbaden) folgende Unterlagen aus:

      ― der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzernabschluss, der Lage- und Konzernlagebericht, der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats der Gesellschaft jeweils für das Geschäftsjahr 2007;

      ― der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands; sowie

      ― folgende Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 6:

      • die Jahres- und Konzernabschlüsse sowie Lage- und Konzernlageberichte der Gesellschaft für die letzten drei Geschäftsjahre;

      • der Zwischenbericht der Gesellschaft zum 31. März 2008;

      • der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;

      • der Bericht der RHI AG als Hauptaktionär der Gesellschaft gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG über die Voraussetzungen der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die RHI AG und die Angemessenheit der Barabfindung; und

      • der Bericht des gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfers PKF Fasselt Schlage Lang und Stolz Partnerschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Duisburg, über die Prüfung gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 AktG der Angemessenheit der Barabfindung.



      Die Unterlagen können darüber hinaus im Internet unter http://hv.didier.de abgerufen werden und liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Auf Verlangen werden diese Unterlagen Aktionären von der Gesellschaft unverzüglich kostenfrei zugesandt. Entsprechende Verlangen bitten wir an folgende Anschrift zu richten:

      Didier-Werke Aktiengesellschaft
      – Aktionärsinformation –
      Abraham-Lincoln-Straße 1
      D-65189 Wiesbaden
      Telefax: +49 - 611 – 733567317



      Aktionärsanfragen / Gegenanträge

      Aktionäre, die Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir, diese ausschließlich an folgende Anschrift zur richten:

      Didier-Werke Aktiengesellschaft
      – Aktionärsinformation –
      Abraham-Lincoln-Straße 1
      D-65189 Wiesbaden
      Telefax: +49 - 611 - 733567317
      Gegenanträge von Aktionären gegen die Vorschläge der Verwaltung zu den Punkten der Tagesordnung mit Begründung sowie Wahlvorschläge von Aktionären, die bis Freitag, den 15. August 2008, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit), bei der oben genannten Anschrift eingehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse http://hv.didier.de veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.



      Wiesbaden, im Juli 2008

      Didier-Werke Aktiengesellschaft

      Der Vorstand




      Quelle: elektronischer Bundesanzeiger
      Avatar
      schrieb am 16.07.08 20:18:39
      Beitrag Nr. 168 ()
      Hallo allerseits!

      Das Gutachten kommt auf einen "angemessenen" Barabfindungspreis von 90,10 Euro, durch den gewichteten Durchschnittskurs auf 91,11 Euro, also fast gleich hoch!

      Der Diskontierungssatz der erwarteten Nettogewinne ist meines Erachtens unangemessen hoch und der erwartete Anstieg der Gewinne zu gering. Auch der Abzug der Pensionsverpflichtungen, insb. deren fehlender Ermittlungsansatz, wirft Nachbesserungspotential auf.

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 17:28:32
      Beitrag Nr. 169 ()
      Die Methode, die Abfindung für die Minderheitsaktionäre herunter zu manipulieren ist immer die gleiche: Marktrisikoprämie nach Stehle 5% (OLG München 2%), Beta-Faktor nach manipulierter Peer Group, Drei-Monats-Durchschnittskurs entgegen BGH Rechtsprechung und fertig ist der Beschiss. Also klagen Leute
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 18:45:00
      Beitrag Nr. 170 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.539.685 von MichaelFK am 18.07.08 17:28:32Welche Zins-Range hältst Du für die Diskontierung der zukünftigen erwarteten Gewinne für realistisch?

      Wieviel Prozent erwarteten Nettogewinn-Anstieg hältst Du in etwa für realistisch?

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 31.07.08 11:10:28
      Beitrag Nr. 171 ()
      Ergebnis je Aktie im HJ 4,83 Euro. Das wäre ein KGV von unter 10 auf Squeeze-out Bewertungsbasis:mad::mad::mad:

      Wiesbaden (euro adhoc) - Der Geschäftsverlauf der Didier-Werke AG
      spiegelt im 1.Halbjahr 2008 die guten konjunkturellen
      Rahmenbedingungen der Abnehmerindustrien wider.

      Die Umsatzerlöse des Didier-Konzerns betragen im 1. Halbjahr 2008 EUR
      370,1 Mio und liegen somit um EUR 67,6 Mio bzw. 22,3% über denen des
      Vergleichszeitraums 2007(EUR 302,5 Mio).

      Die operative Ertragskraft, gemessen am EBITDA, lag mit EUR 31,0 Mio
      (Vorjahr: EUR 31,6 Mio) auf dem Niveau des Vorjahres. Das EBIT
      betrug EUR 22,2 Mio und konnte damit gegenüber dem Vorjahr (EUR 19,7
      Mio) um 12,7% gesteigert werden. Der Gewinn des Didier-Konzerns liegt
      mit EUR 11,8 Mio über dem Vorjahreswert von EUR 8,2 Mio.

      Ausblick: Didier-Werke AG geht von einem weiterhin positiven
      Marktumfeld mit entsprechenden Wachstumsraten in den Kundenindustrien
      aus. Der Auftragseingang ist insgesamt auf hohem Niveau, sodass auch
      mit einem weiterhin guten Geschäftsverlauf zu rechnen ist.

      Der Vorstand der Didier-Werke AG erwartet für das 2. Halbjahr 2008
      eine in diesem Umfeld insgesamt stabile Geschäfts- und
      Ergebnissituation.


      Ende der Mitteilung euro adhoc
      --------------------------------------------------------------------------------


      ots Originaltext: Didier-Werke AG
      Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

      Rückfragehinweis:

      RHI AG

      Investor Relations

      Mag. Barbara Potisk

      Tel: +43-1-50213-6123

      Email: barbara.potisk@rhi-ag.com

      Branche: Feuerfestmaterialien
      ISIN: DE0005537005
      WKN: 553700
      Index: CDAX
      Börsen: Börse Frankfurt / Regulierter Markt
      Avatar
      schrieb am 31.07.08 18:35:52
      Beitrag Nr. 172 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.621.559 von schaerholder am 31.07.08 11:10:28
      Ergebnis je Aktie im HJ 4,83 Euro. Das wäre ein KGV von unter 10 auf Squeeze-out Bewertungsbasis


      Dann ist ja das geschätzte Nettoergebnis für 2008 im Gutachten ganz gut geschätzt (24,6 Mio.). Möchte aber gern mal wissen, welche Werte durch "Schätzungen" oder "Bewertungsspielräume" versteckt wurden.

      Für angemessen erachte ich den festgelegten Abfindungspreis je Aktie jedenfalls nicht.

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 03.08.08 10:36:03
      Beitrag Nr. 173 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.807.722 von schaerholder am 04.04.08 11:14:52muss man die aktien vor der HV haben wo der SO beschlossen wird um im spruchstellenverfahren zu profitieren oder reicht es wenn ich danach kaufe, würde gern die dividende jemanden anderen überlassen da der FSA bereits das limit überschritten hat.

      wann ist der letzte termin wo ich kaufen kann
      Avatar
      schrieb am 03.08.08 12:41:47
      Beitrag Nr. 174 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.637.778 von geckert am 03.08.08 10:36:03Du kannst kaufen, so lange die Aktie an der Börse notiert ist. Das wird noch einige Monate der Fall sein. Auf der HV wird der Squeeze out beschlossen, dann muss der Beschluss bei Gericht eingetragen werden und dann dauert es immer noch ein paar Wochen. Sicher werden hier die Termine noch geschrieben.

      Gruß, Dirk
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 16:32:16
      Beitrag Nr. 175 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.637.778 von geckert am 03.08.08 10:36:03
      Wieso bist Du so sicher, daß es zum Spruchstellenverfahren
      kommt ?
      Sind eigentlich irgendwelche Namen bekannt, die bei
      Didier spekulativ im Zusammenhang mit dem Squeeze out
      investiert sind ?
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 19:31:42
      Beitrag Nr. 176 ()
      da muss ich nun auch mal fragen

      das spruchstellenverfahren kommt doch bei jedem SO da es immer jemanden gibt wo das angebot zu wenig ist
      Avatar
      schrieb am 04.08.08 20:12:01
      Beitrag Nr. 177 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.539.685 von MichaelFK am 18.07.08 17:28:32Ja Herr Stehle mit seinem hohen Risikoabschlag..."Guru des Bewertungswesens"...hat einen erstaunlichen "Sinneswandel" vollzogen, früher war er von einem Risikozuschlag von 2,6% ausgegangen, in einem geschmeidigen Schlenker rückte er 2004 von seinen damaligen Erkenntnissen ab!!
      Aber, dieser Risikoabschlag ist strittig, auch bei Gericht. Von dieser Masszahl hängt viel ab, denn je höher der Abzinsungssatz, desto geringer ist der damit errechnete Wert des Unternehmens und somit die Abfindung für die Outgesqueezten Aktionäre.
      Avatar
      schrieb am 08.08.08 11:28:18
      Beitrag Nr. 178 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.643.940 von sentence am 04.08.08 16:32:16>> Wieso bist Du so sicher, daß es zum Spruchstellenverfahren
      >> kommt ?

      Gab es jemals einen Squeeze-out ohne anschließendes Spruchstellenverfahren?
      Avatar
      schrieb am 08.08.08 18:29:22
      Beitrag Nr. 179 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.680.975 von Syrtakihans am 08.08.08 11:28:18
      Nach dem HV-Beschluß des SQUEEZE-OUTS wird dieser Beschluß
      zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet.

      "Ohne Kläger kein Richter" Es muß also von Seiten der
      Altaktionäre ein Antrag zur Überprüfung der Angemessenheit
      der vom Antragsgegner festgestellten Barabfindung beim
      zuständigen Langgericht gestellt werden- SPRUCHSTELLENVERFAHREN

      Es wäre also ganz vorteilhaft einige SQUEEZE-OUT-PROFIS
      an Bord zu haben um gegen die Anwälte der Gegenpartei bestehen
      zu können.

      Vielleicht outet sich jemand auf der HV . Mir sind keine
      Namen bekannt.
      Avatar
      schrieb am 08.08.08 19:28:01
      Beitrag Nr. 180 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.687.727 von sentence am 08.08.08 18:29:22Wenn ich die Zeit habe, dann mache ich eine Spruchstellenklage.
      Es kommt darauf an, wenn der Fristablauf hierfür sein wird...
      Erst mal muss abgewartet werden, ob es Anfechtungsklagen geben wird, das verzögert eine Eintragung des S-O erheblich. Danach habe ich 3 Monate Zeit für die Klageeinreichnung.
      Avatar
      schrieb am 08.08.08 23:25:18
      Beitrag Nr. 181 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.687.727 von sentence am 08.08.08 18:29:22Du hast meine Frage nicht verstanden, die rhetorisch gestellt war. Noch mal: Gab es jemals einen Squeeze-out ohne anschließendes Spruchstellenverfahren?
      Avatar
      schrieb am 09.08.08 08:38:30
      Beitrag Nr. 182 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.691.189 von Syrtakihans am 08.08.08 23:25:18
      Verstehe ! Kann ich nicht beantworten.
      Wenn keiner was unternimmt und sich darauf verläßt,da0 von
      irgendeiner Seite beim Landgericht ein Spruchstellenverfahren
      beantragt wird, ist es doch theoritisch möglich oder sehe ich
      es falsch ?
      Avatar
      schrieb am 09.08.08 09:50:49
      Beitrag Nr. 183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.691.789 von sentence am 09.08.08 08:38:30Macht euch keine Sorgen. Ich habe mir die Bewertungsunterlagen angesehen und werde garantiert einen Spruchstellenantrag stellen. Spruchverfahren ist also sicher!
      Avatar
      schrieb am 09.08.08 11:03:27
      Beitrag Nr. 184 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.691.930 von N100 am 09.08.08 09:50:49Das ist gut,wenn man weiss, dass Du das in jedem Fall machst, dann stehe ich nicht so unter Zeitdruck. Ich habe nicht einen so großen Bestand an Didier, dass es sich für mich lohnt. Aber das Bewertungsgutachten zeigt viel Luft auf für eine Nachbesserung, insofern fordert es eine Spruchstellenklage heraus.
      Avatar
      schrieb am 09.08.08 11:51:57
      Beitrag Nr. 185 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.692.155 von muschelsucher am 09.08.08 11:03:27Genau: Und dass der Ertragswert bei gut 90€ liegt, und der für die Höhe der Abfindung relevante Aktienkurs gerade mal bei 91€, ist doch bezeichnend. Alles getürkt und über (gekaufte) Gutachter hinmanipuliert.
      Avatar
      schrieb am 09.08.08 12:49:24
      Beitrag Nr. 186 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.692.332 von N100 am 09.08.08 11:51:57
      Es war auch kein Zufall, daß einige Wochen vor Bekanntgabe
      des geplanten SQUEEZE-OUTS; der Aktienkurs von ca. 106,-Euro
      auf bis etwa 81,- Euro runtergepflegt wurde. Zum Teil mit
      Transaktionen zwischen den Börsen Frankfurt und Stuttgart.
      Zum Glück konnte ich dabei einige Stücke um 85,-Euro abstauben.

      Wird bei der Höhe der Abfindung u.a. micht der durchschnittliche
      Aktienkurs der vergangenen 3 Monate vor der letzten Hauptver-
      sammlung mitberücksichtigt und nicht vor der Absichtserklärung ???
      Avatar
      schrieb am 09.08.08 13:00:49
      Beitrag Nr. 187 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.692.508 von sentence am 09.08.08 12:49:24BHG Rechtssprechung ist z Zt. noch ( und das ist bindend bei unterschiedlicher OLG-Rechtsprechnung)Dreimonatsdurchschnitt zurückgerechnet von HV, auf der der S-O Beschluß erfolgte....
      die Gutachter legen i.R.aber immer den Dreimonatsdurchschnittskurs vor S-O Ankündigung als Untergrenze zugrunde
      Avatar
      schrieb am 09.08.08 13:36:29
      Beitrag Nr. 188 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.691.930 von N100 am 09.08.08 09:50:49@N100

      Ausgezeichnete Idee! Das Nachbesserungspotential dürfte erheblich sein.

      Meine wesentliche Kritikpunkte am Bewertungsgutachten sind:

      1. Grant Thornton rechnet mit folgender EBIT-Entwicklung in Mio. EUR:

      2007 43,3 (Ist-Wert bereinigt)
      2008e 41,4 (ohne Grundstücksverkauf)
      2009e 42,2
      2010e 44,9
      2011e 47,5
      2012e 48,1

      Eine realistischere Schätzung könnte z.B. so aussehen:

      2008e 48,5 (ohne Grundstücksverkauf)
      2009e 46,0
      2010e 50,5
      2011e 55,0
      2012e 60,0

      2. Die Ermittlung des Risikofaktors von nur 0,99% anhand einer Peergroup ist dubios (Unternehmen wie Shinagawa, Saint-Gobain, IFGL oder RHI fehlen).

      3. Die ab 2012 veranschlagte Wachstumsrate mit 0,5% erscheint mir "extrem daneben". 1,5% sind realistisch.

      4. Als Sonderwerte wurde nicht betriebsnotwendiges Vermögens von 73,1 Mio. EUR "vergessen", in Mio. EUR:

      kurzfristige Finanzanlagen 3,1
      langfristige Finanzanlagen 5,9
      Dauerausleihungen an den Hauptaktionär 64,1
      Avatar
      schrieb am 09.08.08 14:57:06
      Beitrag Nr. 189 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.692.645 von Syrtakihans am 09.08.08 13:36:29
      Wenn Du Deine "realist.Schätzungen" und Deine bisherigen
      Erfahrungen bei SQUEEZE-OUTS berücksichtigst, wie sehen
      Deine Erwartungen für eine faire Abfindungshöhe aus?

      In diesem Thread liegen die Schätzungen und Erwartungen
      ja seit Jahren weit auseinander. (z.B.SPARFUCHS - 150,-Euro)
      Avatar
      schrieb am 09.08.08 22:47:41
      Beitrag Nr. 190 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.688.503 von muschelsucher am 08.08.08 19:28:01Erst mal muss abgewartet werden, ob es Anfechtungsklagen geben wird, das verzögert eine Eintragung des S-O erheblich. Danach habe ich 3 Monate Zeit für die Klageeinreichnung.

      Falsch. Hier wurde falsch eingeladen, siehe Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt im Eilverfahren zu Leica. Damit wird der Squeeze Out-Beschluß nichtig sein. Dann gibt es nichts einzutragen.
      Avatar
      schrieb am 09.08.08 23:10:30
      Beitrag Nr. 191 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.693.898 von Kalchas am 09.08.08 22:47:41Meinst Du die Bekanntmchung der Vollmachten??
      Avatar
      schrieb am 09.08.08 23:24:22
      Beitrag Nr. 192 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.693.925 von muschelsucher am 09.08.08 23:10:30Exakt, steht hier doch in Reinkultur. Ich bezweifle, daß das in der Satzung so geregelt ist, und wenn doch, so glaube ich nicht, daß man mehr als die Anforderungen aus dem Aktienrecht in der Satzung fordern darf.
      Avatar
      schrieb am 09.08.08 23:34:36
      Beitrag Nr. 193 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.693.940 von Kalchas am 09.08.08 23:24:22So lautet der Einladungstext bei Didier:

      Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können einen Bevollmächtigten, auch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, beauftragen, für sie an der Hauptversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben. Die Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts bedarf der schriftlichen Form.

      So hätte er lauten müssen?:

      Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht ein Schriftformerfordernis weder dem Gesetz noch der Satzung nach.

      Gibt es das Urteil vom OLG Frankfurt schon? Ich dachte, es würde erst Ende August verkündet??
      Avatar
      schrieb am 09.08.08 23:56:35
      Beitrag Nr. 194 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.693.953 von muschelsucher am 09.08.08 23:34:36Gibt es das Urteil vom OLG Frankfurt schon? Ich dachte, es würde erst Ende August verkündet??

      habe ich mich wohl geirrt, das LG Frankfurt wird Ende August i.S.Anfechtung entscheiden, Du meintst ja die Entscheidung des OLG i.S. Freigabe
      Avatar
      schrieb am 10.08.08 07:03:19
      Beitrag Nr. 195 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.693.953 von muschelsucher am 09.08.08 23:34:36In der Satzung könnte die Anforderung noch stehen. Das wäre dann aber eine Verschärfung des Aktiengesetzes, was wiederum meines Erachtens nicht erlaubt ist.
      Avatar
      schrieb am 10.08.08 10:14:22
      Beitrag Nr. 196 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.694.099 von Kalchas am 10.08.08 07:03:19In der Satzung der RHI AG steht pauschal, dass die Vollmacht zur Vertretung schriftlich zu erfolgen hat, die Didiersatzung habe ich noch nicht gefunden.
      Avatar
      schrieb am 10.08.08 10:23:51
      Beitrag Nr. 197 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.694.293 von muschelsucher am 10.08.08 10:14:22§ 135(4) AktG
      (4) Auf Grund der Vollmacht kann das Kreditinstitut das Stimmrecht unter Benennung des Aktionärs in dessen Namen ausüben. Wenn es die Vollmacht bestimmt, kann das Kreditinstitut das Stimmrecht auch im Namen dessen, den es angeht, ausüben. In beiden Fällen genügt zum Nachweis seiner Stimmberechtigung gegenüber der Gesellschaft die Erfüllung der in der Satzung für die Ausübung des Stimmrechts vorgesehenen Erfordernisse; enthält die Satzung darüber keine Bestimmungen, genügt die Vorlegung eines Berechtigungsnachweises gemäß § 123 Abs. 3.
      Avatar
      schrieb am 11.08.08 09:08:24
      Beitrag Nr. 198 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.693.953 von muschelsucher am 09.08.08 23:34:36@muschelsucher

      Damit man die Diskussion nachvollziehen kann - um welches Verfahren am LG Frankfurt geht es hier denn überhaupt?
      Avatar
      schrieb am 11.08.08 09:20:03
      Beitrag Nr. 199 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.697.020 von Syrtakihans am 11.08.08 09:08:24Zu Squeeze Out bei Leica im Freigabeverfahren.

      http://web2.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/1c5723403…
      Avatar
      schrieb am 11.08.08 10:36:37
      Beitrag Nr. 200 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.697.085 von Kalchas am 11.08.08 09:20:03Danke
      Avatar
      schrieb am 11.08.08 10:47:56
      Beitrag Nr. 201 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.697.020 von Syrtakihans am 11.08.08 09:08:24Es gab gegen den S-O Beschluss auf der HV etliche Anfechtungsklagen. Hierüber hat das LG Frankfurt zu entscheiden :

      Frankfurt am Main - Die Einigung zwischen 15 klagenden Kleinaktionären und dem Unternehmen Leica scheiterte, weil einer der Klägeranwälte keine Vollmacht seines Mandaten hatte. Die Aktionäre wehren sich gegen ihren Zwangsausschluss aus dem Kreis der Anteilseigner.
      Das Gericht will nun am 26. August eine Entscheidung verkünden. Das Gericht bekräftigte seine Ansicht, dass der Beschluss der Hauptversammlung vom November 2007 über die Zwangsabfindung der Aktionäre nicht rechtmäßig ist


      Interessant hierbei ist, dass das OLG Frankfurt den Eil-Antrag im Freigabeverfahren zurückgewiesen hat mit der Begründung, dass Bekanntmachung bestimmter Vollmachten und Feststellung der Beschlussfähigkeit nicht dem Aktiengesetz entsprechen(..siehe link von Kalchas)

      Man muss also zukünftig immer die Ladung zu den S-O Hvs überprüfen.
      Avatar
      schrieb am 11.08.08 11:39:59
      Beitrag Nr. 202 ()
      @sentence / @#186

      Wenn man die Pkt. 1, 3 und 4 entsprechend einarbeitet, so gelangt man auf über 150 EUR. Die Ergebnisreihe unter Pkt. 1 ist natürlich optimistisch. Maßgeblichen Ausschlag gibt der Sonderwert von 73 Mio. EUR.

      @Alle

      Gibt es Meinungen zum unterschlagenen Sonderwert (siehe Pkt. 4 in meinem Beitrag #185)
      Avatar
      schrieb am 11.08.08 13:16:35
      Beitrag Nr. 203 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.698.282 von Syrtakihans am 11.08.08 11:39:59Gibt es Meinungen zum unterschlagenen Sonderwert (siehe Pkt. 4 in meinem Beitrag #185)

      Anhand der Erklärungen im Jahresabschluß kann man nicht beurteilen, ob 64,1 Mio Euro an den Großaktionär ausgeliehen wurden. Falls ja, dann ist das sicher ein Sondervermögen. Die Ausleihungen könnten auch an Tochterunternehmen von Didier erfolgt sein. Diese Beträge wären dann wahrscheilich kein Sondervermögen.

      Wer zur Hauptversammlung fährt, sollte da mal nachfragen und sich die Ausleihungen an verbundene Unternehmen aufschlüsseln lassen.
      Avatar
      schrieb am 11.08.08 15:07:07
      Beitrag Nr. 204 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.699.127 von Kalchas am 11.08.08 13:16:35Siehe Konzernanhang 35. Die 64,1 Mio. EUR liegen komplett im RHI-Konzern und teilen sich wie folgt auf:

      Lieferungen und Leistungen 37,9 Mio. EUR
      Finanzierung 22,0 Mio. EUR
      Sonstige 4,2 Mio. EUR

      Nun kann man natürlich trotzdem darüber streiten, ob die 64,1 Mio. EUR nicht als betriebsnotwendig zu betrachten sind, denn es gibt auch noch Liefer- und Finanzierungsverbindlichkeiten ggü. RHI. Ich gehe aber davon aus, dass zumindest der wesentliche Teil der 64,1 Mio. EUR nicht betriebsnotwendig ist, weil das Vermögensmanagement (Zahlungsziele, Vorratshaltung etc.) zugunsten des beherrschenden Großaktionärs RHI ausgelegt sein dürfte.

      Weitere Meinungen hierzu? (@Alle)

      Die kurz- und langfristigen Finanzanlagen von 3,1 und 5,9 Mio. EUR müssten m.E. ganz klar als nicht betriebsnotwendig klassifiziert und somit den Sonderwerten zugerechnet werden.


      Ein weiterer Punkt für das Spruchstellenverfahren kann ebenfalls der Wertansatz von 11,9 Mio. EUR für nicht betriebsnotwendige Immobilien sein, denn was Grant Thornton hier für den Verkehrswert hält ist völlig schleierhaft.
      Avatar
      schrieb am 11.08.08 15:19:09
      Beitrag Nr. 205 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.700.190 von Syrtakihans am 11.08.08 15:07:07Die Tochterunternehemen der Didier gehören halt auch zum RHI-Konzern. Die Gegenseite wird das dann aber als betriebsnotwendiges Vermögen bezeichnen.

      Es gibt so einige Gerichte, die nicht auf das IDSW-Gemurkse hereinfallen und einen Risikozuschlag von mehr als 2 % für nicht akzeptabel halten, das Oberlandesgericht München z.B. So wäre halt am meisten herauszuholen.
      Avatar
      schrieb am 11.08.08 16:02:48
      Beitrag Nr. 206 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.700.330 von Kalchas am 11.08.08 15:19:09>> Die Tochterunternehemen der Didier gehören halt auch zum RHI-Konzern.

      Ja, logisch. Die Gesellschaften ggü. denen die besprochenen Forderungen bestehen, sind, um das präziser auszudrücken, aber keine Töchter der Didier-Werke AG, wohl aber Gesellschaften des RHI-Konzerns, bzw. die RHI AG selbst.

      >> Risikozuschlag

      Was hältst Du hier für angemessen bzw. durchsetzbar?
      Avatar
      schrieb am 11.08.08 16:45:49
      Beitrag Nr. 207 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.700.828 von Syrtakihans am 11.08.08 16:02:48Ich weiß nicht, wie man in Frankfurt entscheidet, aber beim Oberlandesgericht München braucht man für einen Zuschlag von mehr als 2 % schon eine ziemlich gute Begründung. Die sehe ich bei Didier nicht. Die Kritik an IDW S1 ist ja auch nicht neu. Angeblich orientiert man sich mit dem Ertragswertverfahren an der Zukunft, und bei der Bestimmung des Risikos plötzlich an der Zukunft.

      Übrigens gibt es wohl Untersuchungen, daß der Betafaktor bei Squeeze Out-Kandidaten auf lange Sicht gegen 0 geht. Dann geht auch bei IDW S1 der Risikozuschlag gegen 0, wenn der tatsächlich berücksichtigt würde. Da wären 2 % eventuell noch ziemlich großzügig. Deshalb wird doch immer der nette Versuch mit den angeblichen Vergleichsunternehmen, die niemand kennt, unternommen, um den Betafaktor in die Höhe zu drücken.
      Avatar
      schrieb am 11.08.08 19:00:23
      Beitrag Nr. 208 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.701.229 von Kalchas am 11.08.08 16:45:49>> und bei der Bestimmung des Risikos plötzlich an der Zukunft.

      Ich denke, Du meinst an der Vergangenheit, oder?

      >> Übrigens gibt es wohl Untersuchungen, daß der Betafaktor bei Squeeze Out-Kandidaten
      >> auf lange Sicht gegen 0 geht.

      Du meinst wohl einen Betafaktor, der gegen 1,0 geht, also einen Risikozuschlag von Null. Dass der empirische Betafaktor zumindest nach SO-Verkündung gegen 1,0 geht würde auch ich unterschreiben.

      >> Da wären 2 % eventuell noch ziemlich großzügig.

      Kommt natürlich auf den Standpunkt des Betrachters an. Ich meine, dass alles, was gegen 2% geht aus der Sicht der Minderheitsaktionäre einer Abzockerei gleichkommt. Man kann ja sogar durchaus so argumentieren, dass bei Aktien- /Unternehmensbewertungen überhaupt kein Risikozuschlag erforderlich sei, da die Chancen den Risiken überlegen sind. Aber das wird keinen Richter beeindrucken - an etablierten Standards wird niemand so schnell rücken.

      Der Risikoabschlag bei Didier ist eh nicht das Thema, mit dem viel zu holen sein wird. Eine beta levered von 1,13 fällt nicht aus der Reihe.

      Ich denke, prädestinierte Argumente im Spruchverfahren werden der arg verrissene Wachstumsfaktor sein (zudem sich sogar der Prüfgutachter der Bemerkung "verhalten" offenbar nicht enthalten konnte), die Sonderwerte (inklusive der unterschlagenen) und die Planungsrechnung sein.

      Sicher wird der eine oder andere noch mehr finden ...
      Avatar
      schrieb am 11.08.08 20:15:10
      Beitrag Nr. 209 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.702.482 von Syrtakihans am 11.08.08 19:00:23Natürlich Vergangenheit.

      Ne, ne. Die Betafaktoren von möglichen Squeeze Out-Kandidaten tendieren nicht gegen 1, sondern gegen weit tiefere Werte.

      Kürzlich habe ich das auf der HV der Hypovereinsbank wieder für die Bank Austria gehört. Ende 2006 war der Betafaktor noch etwas über 0,7. Anläßlich des Squeeze Out-Termins in diesem Jahr noch etwas über 0,5. Auch wenn man schon den IDW S1-Murks als gesetzt nimmt, so ist doch völlig unklar, warum man nicht den originären Betafaktor der Didier heranzieht, meinethalben den zu dem Zeitpunkt als der Squeeze Out-Antrag bekannt gemacht wurde. In dem Gutachten wird der schon mal vorsichtshalber verschwiegen.

      Es gibt ja durchaus gerechtfertigte Kritik an IDW S1. Historische Aktienrenditen erlauben z.B. keine adäquate Schätzung für eine zukünftige Risikoprämie.

      Historische Renditen sind unter Umständen erheblich höher als die zukünftig zu erwartenden, nämlich dann, wenn Aktienkurs + Dividende aus bestimmten, zeitlich begrenzten Gründen erheblich stärker gestiegen sind als die Gewinne. Da kann man auch einen Grund nennen. Ein Grund war nämlich der dauernde Rückgang des Zinsniveaus, was zu einer Ausweitung der KGVs geführt hat, übrigens in manchen Bereichen bis zur Blasenbildung. Eine KGV-Ausweitung wegen stark sinkender Zinsen sehe ich für die folgenden Jahre nun aber nicht.

      Unternehmen, die in den letzten Jahren mal Probleme hatten, die dann aber beseitigt wurden, werden an der Börse systematisch unterschätzt. Meistens haben die eine überdurchschnittliche Performance.

      IDW S1 kommt wegen des CAPM-Modells systematisch zu einer niedrigen Bewertung von risikoarmen Unternehmen. Und nun mal im Ernst. Ich kenne keinen Investor, der das Risiko mittels CAPM bestimmt. Das wirkliche Risiko sind ja z.B. mögliche Planabweichungen und nicht historische Aktienrenditen.
      Avatar
      schrieb am 12.08.08 18:12:16
      Beitrag Nr. 210 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.702.482 von Syrtakihans am 11.08.08 19:00:23>> Sicher wird der eine oder andere noch mehr finden ...

      Ich hab' noch was.

      1. Grant Thornton geht, zumindest was den Ansatz der Wachstumsrate betrifft, von keinen Investitionen in neue Produktionskapazitäten aus. Dieses dürfte nach einhelliger Logik zu Liquiditätsüberschüssen in den nächsten Jahren führen. Die Annahme eines weiter zurücklaufenden Finanzergebnisses in der Planungsrechnung von -0,8 Mio. EUR in 2008 auf -1,6 Mio. EUR in 2012 ist somit widersprüchlich. Vielmehr müsste das Finanzergebnis in den positiven Bereich laufen.

      2. Entgegen der im Rahmen des Beherrschungsvertrages mit der RHI zu zahlenden Dividende von 3,07 EUR/Aktie geht Grant Thornton für die Ermittlung der typisierten Einkommensteuer von einer Ausschüttungsquote von 50% aus. Dieses führt in der Planungsrechnung zu einer zu hohen typisierten Einkommensteuer und somit zu geringen Ertragswerten. Vielmehr müssten m.E. Ausschüttungsquoten von 30% und niedriger angesetzt werden.
      Avatar
      schrieb am 12.08.08 19:50:51
      Beitrag Nr. 211 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.711.221 von Syrtakihans am 12.08.08 18:12:16Ja, ja, da paßt einiges nicht zusammen.

      Das Kapitel zur Wachstumsrate ist schon lustig. Die waren noch nicht einmal in der Lage das volkswirtschaftliche Wachstum zu benennen. Doch das ist nicht alles. Da wird auch noch ein nennenswerter Eibruch in den Raum gestellt. Argumente Fehlanzeige. Ansonsten hat man angeblich nicht vor, das Wachstumspotential auszuschöpfen, sprich keine Investitionen. Und damit kommt es zu einem Wert von 0,5 %.
      Avatar
      schrieb am 16.08.08 13:19:24
      Beitrag Nr. 212 ()
      Intern rechnet Didier bei Impairmenttests übrigens mit weit geringeren Zinssaätzen und auch einer höheren Wachstumsrate.

      Konzernabschluß 2007, S.8

      F Wertminderung von Sachanlagen, Firmenwerten und sonstigen Vermögenswerten

      ...
      Bei der Werthaltigkeitsprüfung wurde unverändert zum Vorjahr auf den Nutzungswert abgestellt und die Methode der abgezinsten Zahlungsmittelzuflüsse mit Berücksichtigung des Terminal Values unter Zugrundelegung eines Wachstums von 1,5 Prozent (2006: 1,5 Prozent) sowie eines Zinssatzes von 7,65 Prozent (2006: 7,55 Prozent) angewandt. Der Ermittlung der Zahlungsmittelzuflüsse wird eine vereinfachte Kapitalflussrechnung auf Basis der für eine Planungsperiode von fünf Jahren vorliegenden Planzahlen zugrunde gelegt. Die Planzahlen basieren auf der Markteinschätzung des Managements.
      Avatar
      schrieb am 02.09.08 08:33:42
      Beitrag Nr. 213 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.741.915 von Kalchas am 16.08.08 13:19:24
      Außer eingebuchter Dividende keinerlei Reaktionen
      zur HV; weder in der Presse, auf der DIDIER HOMEPAGE;
      noch hier !!
      War keiner in Wiesbaden dabei ?
      Avatar
      schrieb am 02.09.08 14:13:00
      Beitrag Nr. 214 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.941.470 von sentence am 02.09.08 08:33:42Doch, leider nicht bis zum Ende.

      Meine Kurzeinschätzung.

      1. Die Beschlüsse werden wegen der fehlerhaften Einladung anfechtbar sein, auch wenn dies bis ca. 15 Uhr keiner thematisiert hatte. Da zumindest einige einschlägige Berufskläger anwesend bzw. vertreten waren, gehe ich davon aus, dass Anfechtungsklage erhoben wird.

      2. Die Abfindung dürfte unangemessen sein, weil sie nicht die Verhältnisse der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Ausschlussbeschlusses wiederspiegelt.

      Stichworte (aus dem Gedächtnis)

      a) BGH 3 Monatskurs vor HV
      b) Bei der Abzinsung halte ich den vollen Risikoaufschlag für das Risiko einer Aktienanlage für unangemessen, weil Didier mit RHI einen KostPlus Vertrag geschlossen hat,d.h. Didier produziert nur für RHI und RHI übernimmt als Gegenleistung alle Kosten +4% Gewinnaufschlag; bei den Vertriebstöchtern werden 4,5% EBIT Rendite garantiert. Kündigungsfrist sind wohl 12 Monate zum Kalenderjahresende bzw. bei Vertriebsverträgen 1 Monat zum??.
      c)Der Wachstumsabschlag von 0,5% dürfte zu gering sein, da bereits die Inflation der Rohstoffe bei bestehendem KostPlus dazu führt, dass RHI mehr Kosten und mehr Gewinn an Didier zahlen muss und dies
      allein zu Wachstum> 0,5% führt.
      d) Der Abzug der Kosten für einen Auslagerung der Pensionen in Höhe von 120 Mio.€ vom ermittelten Verkehrswert halte ich für bedenklich, da die Gesellschaft Rückstellungen in gleicher Höhe (130 Mio. €) gebildet hat und somit über die notwendigen Mittel verfügen müsste, so dass der Verkehrswert nicht gemindert sein dürfte. Kann dies bitte jemand mit mehr Sachverstand auf diesem Gebiet erklären/überprüfen (gern auch per Boardmail)?

      3. Dank der Anfechtbarkeit kommt es auf 2. leider nicht an.
      Avatar
      schrieb am 03.09.08 11:33:24
      Beitrag Nr. 215 ()
      1.
      Du meinst wohl statt Anfechtbarkeit Nichtigkeit.
      Dennoch: Aber es kann doch nicht sein, dass dann die Mehrheit der durchgeführten SO-Hauptversammlungen nichtig wären - aus rein formalem Grund. Kein Aktionär dürfte bei der Ausübung seines Stimmrechtes durch das Anfordernis der Schriftlichkeit der Vollmacht benachteiligt gewesen sein.

      2.
      Falls es -trotz 1.- zu einem Spruchverfahren kommt, sehe ich die wesentlichen Argumente wie folgt:

      - Risikoprämie (hier ist das Argument, dass RHI die vollen Kosten zzgl. 4 % erstattet sehr tragfähig für einen geringeren Risikozuschlag)

      - Wachstumsabschlag ((davon sollte man sich aber nicht zu viel erwarten; wie das Gutachten PKF zeigt (Seite 54), bringt eine Erhöhung des Wachstumsabschlages von 0,5 auf 1 eine Steigerung der Barabfindung pro Aktie von 90,1 auf 91,19; bei einem Wachstumsabschlag von 2 % kämen wir dann auf Werte zwischen 93 und 94)

      - Betafaktor (hier müsste auch bzw. insbesondere die RHI herangezogen werden)

      - Pensionsverpflichtungen.

      Der Ertragswert wird auf 320 Mio festgestellt, davon 120 Mio (also mehr als ein Drittel des Unternehmenswertes !!!!) für Pensionsverpflichtungen abgezogen, was 54 EUR pro Aktie entspricht.

      Als Begründung wird im Grant Thornton Gutachten auf S. 41 lediglich auf ein "externes Gutachten" verwiesen.
      M.E. ist dies rechtlich angreifbar, da die Aktionäre keine Möglichkeit haben, die Bewertung hier nachzuvollziehen.

      PKF widmet sich dann schon etwas ausführlicher dem Thema auf Seite 48 f. des Gutachtens.

      Nimmt man statt den von Grant Thornton errechneten Barwert der Pensionsverpflichtungen von 132 den in der Steuerbilanz enthaltenen Wert der entsprechenden Rückstellungen von 87, würde sich statt eines Abzuges von 120 ein geringerer Abzug ergeben, der so um die 75 liegen dürfte (87 ./. Unternehmenssteuereffekt (den habe ich einfach mal geschätzt; ich bin kein Steuerberater).

      Ergo: Der Unternehmenswert würde sich um 45 Mio erhöhen, d.h. um knapp 20 EUR pro Aktie, deren Wert dann ceteris paribus 111 wäre.

      Was haltet Ihr von dieser Argumentation?

      3.
      Ich habe mich bisher noch nie an Klagen oder an Spruchstellenverfahren beteiligt (ich bin auch kein Jurist, sondern Volkswirt).
      Da ich in der HV Widerspruch zu Protokoll des Notars gegeben habe, kann ich ggf. auch als Nebenintervenient auftreten.
      Wer hat Erfahrung damit?
      Wie kann ich mich im Spruchstellenverfahren einer Klage anschließen?
      Avatar
      schrieb am 03.09.08 11:59:10
      Beitrag Nr. 216 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.960.144 von gutdrauf9 am 03.09.08 11:33:24Als Nebenintervenient hast Du wenig bis gar nichts zu melden. Das verfahren könnte jederzeit z.B. mit einem Vergleich beendet werden, auch wenn Du gar nicht einverstanden bist. Jura ist zunächst mal immer formal. Und bei Anfeschtungsklagen gegen einen Squeeze Out geht es immer darum, da die Höhe der Abfindung nicht angefochten werden kann, sondern nötigenfalls im Spruchverfahren festgelegt wird. Warum willst Du denn eigentlich klagen, wenn die formalen Mängel Dich nicht interessieren? Prinzipiell sollte konkret erst einmal geklärt sein, was in der Satzung von Didier zur Bevollmächtigung verlangt wird. Die müßte doch ausgelegen haben. Jedenfalls wäre das Verlangen einer schriftlichen Vollmacht ganz sicher keine Erleichterung, sondern eine Erschwernis. Ich bzweifle auch, daß die Schutzvereinigungen überhaupt schriftlich bevollmächtigt wurden. Wurden die Vollmachten denn überprüft?

      Für die Einleitung Spruchverfahren besteht kein Anwaltszwang. Das könntest Du also auch selbst machen. Dann könntest Du auch immer mitreden. Es sind halt die Formalien einzuhalten. Da die Einleitung des Verfahrens nicht mißbräuchlich sein dürfte, hättest Du dann keine Kosten. Einen Anwalt müßtest Du wohl selbst bezahlen, es sei denn, es käme zu einem Vergleich, bei dem Didier bereit wäre, diese Kosten zu übernehmen.

      Wenn auch nur ein einziger Aktionär ein Spruchverfahren beantragt, so setzt das Gericht für die außenstehenden Aktionäre einen Vertreter ein, um deren Interessen zu vertreten.
      Avatar
      schrieb am 03.09.08 14:13:05
      Beitrag Nr. 217 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.960.550 von Kalchas am 03.09.08 11:59:10Danke für diese umfassende Antwort.
      Ich habe mir zwar bei Didier in der HV die Satzung geben lassen, weil mich interessierte, ob die Stücke verbrieft sind oder nicht. Aber über die Schriftlichkeit der Bevollmächtigung habe ich mich leider an diesem Tag nicht interessiert, da dies in keiner der Reden ein Punkt war. Leider habe ich dann die Satzung auf meinem Stuhl liegen gelassen, um nicht allzuviel Papier mitschleppen zu müssen.
      Ich will keine Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage erheben, sondern im Spruchverfahren mich beteiligen.
      Ich muss mir mal das Spruchverfahrensgesetz holen. Kannst Du mir eine kommentierte Fassung empfehlen? Oder ein "Lehrbuch" zum Thema Spruchverfahren?
      Avatar
      schrieb am 03.09.08 14:27:57
      Beitrag Nr. 218 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.962.523 von gutdrauf9 am 03.09.08 14:13:05Das Gesetz findest du hier http://www.bundesrecht.juris.de/spruchg. Das ist nicht besonders lang. Eine kommentierte Fassung ist mir nicht bekannt. Die formalen Dinge unter §4 sollte man aber mindestens einhalten.

      Eigentlich ist es ein Unding, daß man von einem x-beliebigen Anleger verlangt, daß er in der Lage ist, solche Verfahren zu führen.
      Avatar
      schrieb am 03.09.08 14:34:35
      Beitrag Nr. 219 ()
      Danke für den Link.
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 12:57:23
      Beitrag Nr. 220 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.946.425 von sternenstaub am 02.09.08 14:13:00Ich muss mich zu 1. korrigieren.

      Es ist fraglich, ob die Beschlüsse wegen dem Passus in der Einladung anfechtbar/nichtig sind:

      "Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können einen Bevollmächtigten, auch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, beauftragen, für sie an der Hauptversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben. Die Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts bedarf der schriftlichen Form. "

      1. Die Leica Einladung enthielt folgenden Passus

      "Der Bevollmächtigte hat seine Stimmberechtigung durch die Übergabe einer schriftlichen Vollmachtsurkunde, ausgestellt durch den vertretenen Aktionär, an die Gesellschaft zu deren Verbleib nachzuweisen."

      Genau dieser Passus hat zur Nichtigkeit geführt:

      "Da in der Satzung der Antragstellerin keine besonderen Regelungen über die Art und Weise der Bevollmächtigung bei der Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung enthalten sind, verbleibt es im Sinne der Ausführungen des Landgerichts bei der gesetzlichen Regelung der §§ 134, 135 AktG für die Form der Vollmachtserteilung, wonach die weitergehende Aushändigung der Vollmachtsurkunde zur Verwahrung durch die AG nicht mehr gefordert werden kann (vgl. Hüffer, a. a. O., § 134 Rn. 24); nach § 135 AktG bedarf insbesondere eine Vollmacht, die einem Kreditinstitut oder einer der in § 135 Abs. 9 und Abs. 12 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG genannten Personen(vereinigung) erteilt wird, nicht der Schriftform durch eine vom Vollmachtsgeber zu unterzeichnende Urkunde, sondern diese ist von dem Bevollmächtigten nur in nachprüfbarer Form festzuhalten. Das unterschiedslose Verlangen einer schriftlichen Vollmacht zum Verbleib bei der Gesellschaft als Bedingung für die Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten entspricht deshalb nicht der gesetzlichen Regelung."

      OLG Frankfurt a. M.,Beschluss vom 15.07.2008 - 5 W 15/08


      2. Die Einladung der HVB enthielt folgenden Passus:


      "Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
      teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch
      Bevollmächtigte, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut
      oder eine Aktionärsvereinigung
      (u. a. die Deutsche Schutzvereinigung
      für Wertpapierbesitz oder die Schutzgemeinschaft
      der Kapitalanleger), ggf. durch ihren jeweiligen
      Depotbankenvertreter oder durch den benannten Stimmrechtsvertreter
      der HVB ag ausüben lassen. Die Vollmacht
      bedarf der Schriftform
      , eine Bevollmächtigung der von
      der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist
      darüber hinaus auch in elektronischer Form möglich.
      Sofern Sie nicht Ihren Depotbankenvertreter bevollmächtigen,
      können Sie für die Bevollmächtigung das entsprechende
      Formular auf der Eintrittskarte verwenden, die
      Sie bei der Gesellschaft oder ggf. über Ihre Depotbank mit
      der Anmeldung bestellen können."


      Diesen Passus hat das Landgericht München I bestätigt durch OLG München im Freigabeverfahren als mit §§ 134,135 AktG konform angesehen:

      "Soweit es um die Angaben bezüglich der Bevollmächtigung in der Einladung geht, können die von den Antragsgegnern zu 94) und zu 96) erhobenen Rügen offensichtlich nicht durchgreifen. Der Inhalt der Einladung ist in §§ 121, 123 und 124 AktG geregelt, während § 125 AktG die Mitteilungspflichten in Bezug auf Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen regelt. Dabei ist auch darauf hinzuweisen, dass die Aktionäre ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben können. Die Vorschrift des § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG schreibt für die Vollmacht an einen Stimmrechtsvertreter die Schriftform vor, so wie dies auch in der Bekanntmachung angegeben ist. Formerleichterungen gelten nur in den Fällen, in denen Stimmrechtsvertreter des Kreditinstituts auftreten, um dessen Hauptversammlung es geht. Diesbezüglich verweist die Antragstellerin in ihrer Einladung auch auf die Möglichkeit der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Vertreter in elektronischer Form. Dies muss als dem Gesetz entsprechend angesehen werden. Eine irreführende Angabe ist dem nicht zu entnehmen, weil außer mittels Schriftform und elektronischer Form dem Erfordernis des nachprüfbaren Festhaltens in der Praxis nicht genüge getan wird. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Wirksamkeit der Stimmabgabe nach § 135 Abs. 6 AktG nicht dadurch beeinträchtigt wird, wenn die Bevollmächtigung nicht den formalen Anforderungen des § 135 Abs. 2 AktG entspricht. Ein gefasster Beschluss ist in diesem Fall aufgrund der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 135 Abs. 6 AktG somit nicht anfechtbar (vgl. Schröer in: Münchener Kommentar zum AktG, 2. Aufl., Rdn. 142 zu § 135)."

      LG München I,Beschluss vom 24.04.2008 - 5 HK O 23244/07

      3. § 134 Abs.3 AktG

      "3) 1Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. 2Für die Vollmacht gilt die schriftliche Form, wenn die Satzung keine Erleichterung bestimmt. 3Werden von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt, so ist die Vollmachtserklärung von der Gesellschaft drei Jahre nachprüfbar festzuhalten; § 135 Abs. 4 Satz 1 bis 3 gilt entsprechend."

      § 135 Abs.2 AktG lautet

      (2) 1Die Vollmacht darf nur einem bestimmten Kreditinstitut erteilt werden. 2Das Kreditinstitut hat den Aktionär jährlich und deutlich hervorgehoben auf die jederzeitige Möglichkeit des Widerrufs und auf andere Vertretungsmöglichkeiten (§ 125 Abs. 1 Satz 2) hinzuweisen. 3Die Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. 4Sie ist vom Kreditinstitut nachprüfbar festzuhalten. 5Erbietet sich das Kreditinstitut zur Übernahme einer Vollmacht, so hat es auf andere Vertretungsmöglichkeiten (§ 125 Abs. 1 Satz 2) hinzuweisen.


      Und geht nach der Kommentierung § 134 Abs.3 S.2 AktG vor (vgl. Hüffner, AktG, §135 Rn.6)

      4. Somit bleibt festzuhalten,

      a)
      dass sofern man nur auf

      "Das unterschiedslose Verlangen einer schriftlichen Vollmacht zum Verbleib bei der Gesellschaft als Bedingung für die Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten "

      abstellt, keine Anfechtbarkeit/Nichtigkeit bei Didier gegeben ist, da es kein derartiges Verlangen gab.

      b)
      Sofern man darauf abstellt, dass in der HV Einladung die Schriftform auch für Vollmachten der Kreditinstitute und Vereinigung von Aktionären postuliert wird, widerspricht dies § 135 Abs.2 S. 4 AktG (iVm § 135 Abs.9 Nr.1 AktG), der keine Schriftform vorschreibt.

      Das LG München I hat gleichwohl einen Anfechtungsgrund verneint, weil die Ausnahme des § 135 Abs.2 AktG nur für Kreditinstitute gelte, um deren HV es geht. Dies halte ich für falsch. Das OLG München hat dies aber bestätigt.

      Das OLG Frankfurt a.M. hat sich für die Anfechtbarkeit/Nichtigkeit mehr an dem Verlangen des Verbleibs der Vollmacht bei der Gesellschaft orientiert, jedoch explizit auch darauf hingewiesen, dass die Vollmacht für Kreditinstitute keiner schriftlichen Vollmacht bedarf.

      Es ist daher offen, ob die HV Beschlüsse wegen des obenstehenden Passuses anfechtbar/nichtig sind.

      5. Durch eine Nachsichtigkeit ist mir allerdings unbekannt, ob die Satzung von Didier Schriftform vorschreibt. Jedoch wird auch in diesem Fall -allerdings umstritten - vertreten, dass die Satzungsregelung nicht zu beachten ist, da § 135 Abs.3 AktG eine abschließende Regelung enthält. (vgl.Schroer, MüKOAktG, § 135 Rn.43)

      Es bleibt daher spannend.

      Alle Angaben ohne Gewähr
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 13:40:43
      Beitrag Nr. 221 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.995.086 von sternenstaub am 05.09.08 12:57:23Das Oberlandesgericht hat bisher gar nichts für konform erklärt. Das Gericht könnte doch das Interesse der HVB höher gewichtet haben als die Rechtsverstöße. Nach §246 AktG wäre das durchaus zulässig.

      Was ist denn die gängige Praxis? Die Bank schickt eine Einladung. Die kann man auf eigenen Namen bestellen. Dann geht man selbst hin oder bevollmächtigt jemanden, üblicherweise über die Rückseite der Eintrittskarte. Beides kein Problem. Im zweiten Fall würde die Vollmacht auch vorliegen. Der Text auf der Rückseite fängt ja üblicherweise mit "Hiermit bevollmächtige ich ..." oder so ähnlich an.

      Dann gibt es noch die Möglichkeit, die Stimmrechtvertretung über die Bank, eine Aktionärsvereinigung oder sonst wen wahrnehmen zu lassen. Da gibt man üblicherweise die Adresse der Vertretung an und dorthin wird die Eintrittskarte gesandt. Das dürfte doch wohl keine Vollmacht sein. In dieser Form habe ich auch schon Aktionäre vertreten. Eine förmliche Vollmacht hatte ich nie dabei. Wer nun in der Einladung Vollmachten verlangt, müßte die eigentlich in diesem Fall überprüfen. Das habe ich noch nie gesehen. Oft ist es so, daß der Vertreter gar nicht weiß, wen er vertritt. Sind die Vollmachten denn bei Didier überprüft worden? Lagen die denn überhaupt vor?
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 15:32:21
      Beitrag Nr. 222 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.995.759 von Kalchas am 05.09.08 13:40:43Also, nach OLG Frankfurt a.M. liegt Nichtigkeit vor. Über eine Nichtigkeit könnte sich auch das OLG München mit einer Interessenabwägung nicht hinwegsetzen. Die Vetretungsregeln waren jedoch auch bei der Einladung der HVB fehlerhaft beschrieben, da sie den Eindruck erweckten, dass die Bevolmmächtigung des Kreditinstitutes schriftlich zu erfolgen hat.

      Ergo divergieren die Rechtsauffassungen des OLG Frankfurt a.M. und des OLG München.

      Worauf willst Du mit Deinen weiteren Ausführungen hinaus?
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 15:44:19
      Beitrag Nr. 223 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.997.776 von sternenstaub am 05.09.08 15:32:21als Nichtjurist (ich bin Volkswirt) hierzu mein Senf:

      Eine Schriftlichkeit der Vollmacht bei der Vertretung durch Kreditinstitute ist zwar expressis verbis nicht erforderlich, wohl aber die "Nachweisbarkeit" der Vollmachtserteilung, vgl. § 135, Absatz 2, Satz 4 Aktg: "Sie ist vom Kreditinstitut nachprüfbar festzuhalten."

      Und jetzt zitiere ich aus der von Dir im Thread angegebenen Urteilsbegründung des OLG Mch: "Eine irreführende Angabe ist dem nicht zu entnehmen, weil außer mittels Schriftform und elektronischer Form dem Erfordernis des nachprüfbaren Festhaltens in der Praxis nicht genüge getan wird"

      Im Endeffekt wird also klargestellt, dass zwar die Schriftlichkeit nicht explizit erforderlich ist, aber die Nachweisbarkeit der Vollmacht. Und diese Nachweisbarkeit kann "außer der Schriftform und delektronischer Form" anders "nicht genüge getan" werden.
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 15:46:05
      Beitrag Nr. 224 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.997.776 von sternenstaub am 05.09.08 15:32:21ich habe vergessen, im letzten Thread anzufügen:

      Danke für Deine umfangreiche Kommentierung und Zusammenstellung der Rechtsauffassung. Ich bin immer wieder erstaunt, wie schnell hier andere an Orignialquellen (OLG-Urteil Mchn) herankommen.

      Danke für die Arbeit!
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 16:33:15
      Beitrag Nr. 225 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.997.776 von sternenstaub am 05.09.08 15:32:21Es lag bei Leica keine Nichtigkeit nach §241 AktG vor. Auch das Oberlandesgericht Frankfurt hat eine Abwägung gemacht, siehe Urteil. Es hätte also auch anders entscheiden können.

      Die Einladungen der Leica und der HVB unterscheiden sich zumindest mal in einem Punkt. Bei der HVB wurde zumindest eine Möglichkeit angegeben, wie man richtig bevollmächtigt. Die Einladung ist meines Erachtens aber trotzdem nicht in Ordnung.

      Mal angenommen die Einladung der Leica wäre zulässig. Dann müßten ja wohl die Vollmachten geprüft werden. Es geht ja wohl nicht an, daß nicht Bevollmächtigte mit abstimmen. Insofern müßte man doch eigentlich nur die Argumentation ändern, falsch eingeladen oder Vollmachten nicht geprüft. Ist das erste erlaubt, dürfte das zweite ziehen.
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 18:16:01
      Beitrag Nr. 226 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.998.945 von Kalchas am 05.09.08 16:33:151.
      "Der Senat billigt mit dem Landgericht und einem Teil der Literatur die Auffassung, dass von § 121 Abs. 3 AktG alle Modalitäten erfasst sind, die die Art und Weise oder die Form der Stimmrechtsausübung betreffen, wozu auch Fragen der Vollmacht gehören (vgl. Kubis in MünchKomm., AktG 2. Aufl., § 121 Rn. 40; Ziemons in Schmidt/Lutter, AktG § 121 Rn. 37), so dass auch eine fehlerhafte Beschreibung bzw. unrichtige gesetzeswidrige Angabe der Bedingungen für die Stimmrechtsabgabe (durch einen Bevollmächtigten) zur Nichtigkeit der Beschlussfassung gemäß § 241 Nr. 1 in Verbindung mit § 121 Abs. 3 AktG führt."

      OLG Frankfurt

      2.
      Die Nichtigkeit mussten Sie nicht feststellen, da wir im Freigabeverfahren waren.

      3.
      Vollmachten nicht geprüft - dazu müßte man wissen, ob sie geprüft haben.


      @gutdrauf

      Die Begründung LG München (nicht OLG - der Beschluss liegt mir nicht vor) ist m.E. falsch, weil die übersehen haben zumindest nach dem Wortlaut, dass nicht nur "Formerleichterungen gelten nur in den Fällen, in denen Stimmrechtsvertreter des Kreditinstituts auftreten, um dessen Hauptversammlung es geht" sondern generell wenn Kreditinstitut oder Aktionärsvereinigung Vertreter ist.

      Bei Didier wird die elektronische Form überhaupt nicht erwähnt.
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 18:58:59
      Beitrag Nr. 227 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.000.795 von sternenstaub am 05.09.08 18:16:01Schließlich kann ein vorrangiges Vollzugsinteresse (Eintragungsinteresse) der Antragstellerin
      vorliegend nicht bejaht werden. Zwar halten die Antragsgegner nur einen
      geringen Bruchteil des Grundkapitals der Antragstellerin [Bl. 65, 66 d. A.
      – Börsenwert gemäß Angaben der Antragstellerin: … € bei ... € pro Aktie].
      Allerdings sind sowohl die wirtschaftlichen Gesichtspunkte als auch die geltend gemachten
      Rechtsverletzungen gegeneinander abzuwägen. Diese Abwägung hat das
      Landgericht im Ergebnis in vertretbarer Weise dahingehend vorgenommen, dass das
      – näher dargelegte – wirtschaftliche Interesse der Antragstellerin an der Eintragung
      des streitgegenständlichen Beschlusses gegenüber dem von den Antragsgegnern
      geltend gemachten Rechtsverstoß zurücktreten muss. Insbesondere darf die Interessenabwägung
      nicht dazu führen, dass elementare Aktionärsrechte – wie der festgestellte
      Einberufungsmangel – im Ergebnis leerlaufen würden (vgl. hierzu Senat, Beschluss
      v. 16.02.2007 – Az.: 5 W 43/06, AG 2007, 357).
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 21:26:56
      Beitrag Nr. 228 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.001.412 von Kalchas am 05.09.08 18:58:59;)Was willst Du mir mit der Wella-Entscheidung sagen?

      DU HAST RECHT! Eine Interessenabwägung findet bei einem Freigabeverfahren immer statt!:O

      Das ergibt sich aus § 246 Abs.2 AktG

      (2) Ein Beschluss nach Absatz 1 darf nur ergehen, wenn die Klage unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist oder wenn das alsbaldige Wirksamwerden des Hauptversammlungsbeschlusses nach freier Überzeugung des Gerichts unter Berücksichtigung der Schwere der mit der Klage geltend gemachten Rechtsverletzungen zur Abwendung der vom Antragsteller dargelegten wesentlichen Nachteile für die Gesellschaft und ihre Aktionäre vorrangig erscheint.

      Nur wird eine Interessenabwägung bei einem Nichtigkeitsgrund faktisch NIE zu einem Freigabebeschluss führen. Ergo kann die Interessenabwägung bei einem Nichtigkeitsgrund gedanklich vergessen werden. :D

      Alle Angaben ohne Gewähr
      Avatar
      schrieb am 06.09.08 07:21:45
      Beitrag Nr. 229 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.003.304 von sternenstaub am 05.09.08 21:26:56Das war O-Ton aus dem Urteil von Leica.

      Was das Oberlandesgericht München bei der HVB gesehen hat, wissen wir beide nicht. Das Urteil liegt noch gar nicht vor.

      Das Landgericht München ging im letzten Urteil (bei der Anfechtungsklage) davon aus, daß die Klagen unbegründet waren. Das dürfte im Freigabeverfahren dann auch so gewesen sein. Dann wäre eine Abwägung unnötig gewesen.

      Sollten Nichtigkeitsgründe nach §241 AktG vorliegen, dann wird kein Richter noch eine Abwägung durchführen. Von den dort erwähnten Fällen liegt aber keiner vor. Das hatte ich auch mal angenommen, ohne den Paragraphen noch einmal gelesen zu haben.
      Avatar
      schrieb am 09.09.08 14:11:34
      Beitrag Nr. 230 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.005.615 von Kalchas am 06.09.08 07:21:45
      Der Bericht von der HV am 29.8. ist jetzt bei
      gsc-research abrufbar !
      Avatar
      schrieb am 09.09.08 17:29:22
      Beitrag Nr. 231 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.035.950 von sentence am 09.09.08 14:11:34ja, stimmt ..
      Leider ist er so was von dünn und aussagelos, dass man sich von den drei euro besser eine halbe Bier kauft ... :keks:
      Avatar
      schrieb am 16.09.08 05:52:57
      Beitrag Nr. 232 ()
      gibts hier keine anfechtungsklagen für den Squeeze out zur eintragung?
      Avatar
      schrieb am 16.09.08 09:59:25
      Beitrag Nr. 233 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.122.979 von Maack1 am 16.09.08 05:52:57
      Ich warte auch täglich hier auf eine Meldung .Leider bisher
      vergeblich. Eure Diskussion über Formfehler bei Einladung
      bzw. Stimmrechtvollmacht habe ich aus Sicht der Qualität
      der Beiträge mit Bewunderung verfolgt. Ob eine Verzögerung
      des Squeeze-Outs jedoch vorteilhaft wäre,glaube ich nicht.
      Wir haben lange genug auf die Ankündigzung gewartet.
      Noch stimmt das Marktumfeld ,was für die Zukunftsaussichten
      bei Didier/RHI sicherlich positiv ist
      Avatar
      schrieb am 16.09.08 10:06:49
      Beitrag Nr. 234 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.125.532 von sentence am 16.09.08 09:59:25Warum so ungeduldig? Die Klagefrist läuft doch noch ca. 2 Wochen. Eine Meldung des Unternehmens im elektronischen Bundesanzeigers kommt erst nach Zustellung, also frühestens Mitte Oktober.
      Avatar
      schrieb am 04.10.08 14:59:44
      Beitrag Nr. 235 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.125.659 von Kalchas am 16.09.08 10:06:49Gerichtskostenvorschuß haben wir am Donnerstag eingezahlt. Müller hat entgegen seiner sonstigen Angewohnheit keinen Streitwertbeschluß gefasst. Er hat als vorläufigen Streitwert 50.000 EUR gelten lassen. Das lässt Böses ahnen. 100 Kläger oder mehr?
      Avatar
      schrieb am 24.10.08 21:32:55
      Beitrag Nr. 236 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.409.715 von MichaelFK am 04.10.08 14:59:44Lt. Meldung im elektr.Bundesanzeiger v.17.1o.08 hat die Kammer für
      Handelssachen des Landgrichts Frankfurt den Termin zur mündlichen
      Verhandlung für den 16.12.08 anberaumt. Es sind tatsächlich
      noch eine Reihe weiterer Klagen gegen den Beschluß der HV
      anhängig.
      Didier hat es scheinbar bis heute noch nicht für nötig
      gehalten auf Ihrer homepage noch mit einer Pressemitteilung
      die Aktioäre davon zu unterrichten. Der Aktienkurs hat inwischen fast den Barabfindungspreis erreicht. Hier geht wohl einigen
      Investierten die Geduld bzw. das Geld aus ?
      Avatar
      schrieb am 25.10.08 09:51:14
      Beitrag Nr. 237 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.693.710 von sentence am 24.10.08 21:32:55Es gibt de facto doch gar keinen Umsatz.
      Avatar
      schrieb am 28.10.08 13:13:23
      Beitrag Nr. 238 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.696.804 von Kalchas am 25.10.08 09:51:14Noch nicht, das könnte sich aber vielleicht ändern, falls einige Leute doch noch Gelder wegen der Abzocksteuer (ab 2009) freimachen bzw. anderweitig anlegen wollen. An Schnäppchen mangelt es derzeit ja nicht...

      Was schätzt Ihr: Wann landet die Barabfindung letztendlich auf unseren Konten?

      Gr.
      Ganda
      Avatar
      schrieb am 04.11.08 07:49:15
      Beitrag Nr. 239 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.729.269 von Ganda am 28.10.08 13:13:23Wo bleiben die Quartalszahlen ?

      Laut Finanzkalender waren sie für den 3.11.08 angekündigt.
      Über das Spruchstellenverfahren wurden die Aktionäre
      bisher auch noch nicht informiert.Wahrscheinlich
      hat man uns KLEINAKTIONÄRE bereits abgeschrieben !
      Avatar
      schrieb am 04.11.08 09:02:34
      Beitrag Nr. 240 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.818.616 von sentence am 04.11.08 07:49:15Welches Spruchstellenverfahren?
      Aktuell sind Klagen gegen den Squeeze-Out-Beschluss anhängig. Die müssen erst erledigt werden, damit die Aktien eingezogen werden können. Erst dann kommt das Spruchverfahren - also noch ein langer Weg, was aber nicht allzu schlimm ist, da wir ja die nette Garantiedividende kassieren!
      Avatar
      schrieb am 04.11.08 11:22:48
      Beitrag Nr. 241 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.818.928 von N100 am 04.11.08 09:02:34Sorry ! Du hast natürlich recht.
      Anfechtungsklage gegen Tagesordnungspunkt 6:Übertragung
      d.Aktien ....usw.
      Avatar
      schrieb am 04.11.08 18:27:10
      Beitrag Nr. 242 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.820.699 von sentence am 04.11.08 11:22:48Der Zwischenbericht Quartal 1-3 liegt nun
      auf der homepage von Didier vor !
      Avatar
      schrieb am 04.11.08 18:32:06
      Beitrag Nr. 243 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.827.315 von sentence am 04.11.08 18:27:10Gibst Du bitte mal den link bekannt, ich finde ihn nicht???
      Avatar
      schrieb am 04.11.08 18:33:30
      Beitrag Nr. 244 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.827.383 von muschelsucher am 04.11.08 18:32:06Sorry, ich habe ihn gefunden....
      Avatar
      schrieb am 04.11.08 18:37:31
      Beitrag Nr. 245 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.827.406 von muschelsucher am 04.11.08 18:33:30Konnte ich nicht besser kopieren, die erste Zahl ist das Ergebnis I-III/08, die zweite Zahl I-III/07 und dann die Veränderung (%)
      Quartalsfinanzbericht III/2008

      Kennzahlen RHI Konzern

      I.-III. Quartal
      in € Mio 2008 2007*) Veränderung
      Umsatzerlöse 1.220,9 1.085,9 12,4%
      EBITDA 184,9 160,7 15,1%
      EBITDA-Marge 15,1% 14,8% 2,0%
      EBIT 148,0 123,7 19,6%
      EBIT-Marge 12,1% 11,4% 6,1%
      Gewinn vor Ertragsteuern 123,5 96,1 28,5%
      Gewinn aus dem fortgeführten Geschäftsbereich 108,3 82,9 30,6%
      Verlust aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich -1,1 -1,1 0,0%
      Gewinn 107,2 81,8 31,1%
      Eigenkapital 203,4 64,2 216,8%
      Unverwässertes Ergebnis
      je Aktie (in €) 2,84 2,25 26,2%
      Verwässertes Ergebnis
      je Aktie (in €) 2,69 2,04 31,9%
      Fortgeführter Geschäftsbereich:
      Mitarbeiterstand
      zum 30.09. 7.845 7.298 7,5%
      Mitarbeiterstand
      im Durchschnitt
      I-III. Quartal 7.726 7.240 6,7%


      *) angepasst
      Avatar
      schrieb am 16.12.08 14:47:57
      Beitrag Nr. 246 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.827.466 von muschelsucher am 04.11.08 18:37:31Heute war Termin für die Verhandlung der Squezze-Out-Klagen beim Landgericht Frankfurt.
      Hat jemand was gehört?
      Gegen Mittag gab es ja einige nette Umsätze bei 94€.
      Avatar
      schrieb am 17.12.08 17:36:13
      Beitrag Nr. 247 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.214.151 von N100 am 16.12.08 14:47:57Klagen werden abgewiesen - glaub ich. Seid jedenfalls froh, wenn die den Squeeze Out nicht abblasen.
      Avatar
      schrieb am 17.12.08 21:57:40
      Beitrag Nr. 248 ()
      Wenn die Klagen abgewiesen werden (und keiner der Kläger vor das OLG zieht), sind die Beschlüsse der HV rechtsgültig. Somit kann der SO eingetragen werden (es ist nicht mal ein Freigabeantrag erforderlich) bzw. genauer formuliert: der Vorstand ist verpflichtet, die Beschlüsse der HV umzusetzen.

      Warum also sollen wir froh sein, wenn der SO nicht abgesagt wird? Ich sehe keine Möglichkeit für die RHI, den SO abzusagen - selbst wenn er in der jetzigen Form nicht mehr gewollt ist.

      Aber ich bin kein Jurist. Bitte klärt mich auf: Welche Möglichkeit seht ihr, dass der SO dennoch abgesagt werden kann.
      Avatar
      schrieb am 18.12.08 06:17:17
      Beitrag Nr. 249 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.226.561 von gutdrauf9 am 17.12.08 21:57:40die wären dumm den abzusagen für 90€ didier aktien zu bekommen ist eh ein witz wir freuen uns auf das spruchstellenverfahren
      Avatar
      schrieb am 18.12.08 11:46:37
      Beitrag Nr. 250 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.227.324 von Maack1 am 18.12.08 06:17:17die ökonomische Betrachtung ist die eine Seite (in der Tat ist Didier eine Ertragsperle (zumindes noch im letzen Quartal); allerdings auf einem Markt tätig, der momentan sehr gebeutelt wird)

      mich interessiert aber auch die juristische Seite: Wie könnte RHI denn den SO überhaupt absagen?

      Wenn die Klagen abgewiesen werden ... und keiner der Kläger Rechtsmittel dagegen einlegt, gibt es nach meinen bescheidenen Kenntnissen doch keine <möglichkeit, den SO abzusagen?

      An welche fiktifen Szenarien denkt ihr?
      Wie wäre das denn überhaupt möglich?

      Über juristische Nachhilfe wäre ich dankbar.
      Avatar
      schrieb am 19.12.08 10:26:38
      Beitrag Nr. 251 ()
      sorry habe mich mißverständlich ausgedruckt. Gemeint war, dass das LG FFM zum Ausdruck gebracht hat, dass der von Didier gestellte Freigabeantrag wohl keine Aussicht auf Erfolg hat. Daher auch meine Anmerkung, man solle froh sein, wenn der SqO nicht abgesagt wird. Didier braucht nämlich nur die Ansprüche der Kläger anzuerkennen.
      Avatar
      schrieb am 19.12.08 11:46:49
      Beitrag Nr. 252 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.236.759 von MichaelFK am 19.12.08 10:26:38Na dann kann es ja noch eine Weile dauern.
      Kannst Du die wesentlichen (Klage-)Gründe nennen, warum das Landgericht dem Freigabeantrag nicht zustimmen wird?
      Danke!
      Avatar
      schrieb am 19.12.08 17:03:23
      Beitrag Nr. 253 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.237.437 von N100 am 19.12.08 11:46:49Ladungsfehler - wurde hier im Board schon ausreichend erörtert.
      Avatar
      schrieb am 19.12.08 17:06:43
      Beitrag Nr. 254 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.236.759 von MichaelFK am 19.12.08 10:26:38was sind denn die wesentlichen Klagegründe?
      sind das Nichtigkeitsklagen oder Anfechtungsklagen?
      Avatar
      schrieb am 19.12.08 20:29:35
      Beitrag Nr. 255 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.240.493 von gutdrauf9 am 19.12.08 17:06:43Der Sachverhalt dürfte gleich zur Leica sein. Die Gerichte in Frankfurt entscheiden offenbar auf Nichtigkeit nach §241 AktG. Die Richter in München sehen das offenbar als nicht so gravierend an, siehe Entscheidung zur HVB bei der Versammlung zum Squeeze Out. Die Nichtigkeit nach §241 AktG ergäbe sich, wen die Versammlung unter Verstoß gegen § 121 Abs. 2 und 3 oder 4 eingeladen wurde. In Frage kommt in allen Fällen wohl nur Satz 3.

      (3) Die Einberufung ist in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen. Sie muss die Firma, den Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und die Bedingungen angeben, von denen die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts abhängen.

      Fallen nun falsche Angaben zur Bevollmächtigung hierunter? Sind die Bedingungen dann nicht richtig angegeben?

      Allerdings unterscheiden sich die Einladungen sicherlich auch in Nuancen. Von daher sollte das mal dem BGH vorgelegt werden. Für mich war allerdings die Entscheidung bei Leica folgerichtig begründet. Natürlich kann man sich immer darüber unterhalten, ob manche Einladungsfehler unbedingt die Nichtigkeit zur Folge haben. Allerdings hat das der Gesetzgeber so vorgesehen.
      Avatar
      schrieb am 20.12.08 13:36:54
      Beitrag Nr. 256 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.242.077 von Kalchas am 19.12.08 20:29:35bei rhi in wien geht man davon aus in 1. instanz im Januar 2009 zu gewinnen
      Avatar
      schrieb am 20.12.08 14:40:18
      Beitrag Nr. 257 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.244.145 von 174 am 20.12.08 13:36:54... was anderes kann doch ein Mehrheitsaktionär gar nicht von sich geben

      Die Frage ist allerdings, wie engagiert der neue Vorstand hinter der Übernahme steht. Bei RHI hat es ja einen überraschenden Vorstandswechsel gegeben. Gibt es da schon Signale / Äußerungen des neuen VV?
      Avatar
      schrieb am 20.12.08 15:17:25
      Beitrag Nr. 258 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.244.145 von 174 am 20.12.08 13:36:54RHI ist doch gar nicht am Verfahren beteiligt.
      Avatar
      schrieb am 20.12.08 16:19:27
      Beitrag Nr. 259 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.244.476 von Kalchas am 20.12.08 15:17:25nein, nicht direkt, aber der Aufsichtsrat der Didier besteht aus:

      Dr. Andreas Meier (AV)
      Dr. Stefano Colombo
      Jürgen Waligora

      Dr. Meier und Dr. Colombo sind Vorstände der RHI.

      Dr. Andreas Meier ist VV der RHI und verläßt am 31.12. die RHI, er wird ab 1.1.09 durch H. Fahnemann abgelöst.
      Ich nehme stark an, dass er damit auch den Vorsitz des Aufsichtsrates der Didier abgeben wird.

      Es kommt also stark darauf an, wie der neue VV der RHI das SO sieht. Die RHI bestimmt über den AR die Taktik von Didier in den anstehenden Prozessen.
      Avatar
      schrieb am 21.12.08 17:00:25
      Beitrag Nr. 260 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.244.145 von 174 am 20.12.08 13:36:54... bei rhi in wien geht man davon aus in 1. instanz im Januar 2009 zu gewinnen

      Dann leidet man definitiv unter Realitätsverlust. Dieses sage ich nachdem ich an der Hauptverhandlung teilgenommen habe.
      Avatar
      schrieb am 22.12.08 09:13:21
      Beitrag Nr. 261 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.247.265 von MichaelFK am 21.12.08 17:00:25ich gebe nur das wider, was ich von rhi bekommen habe.
      aber alles ist stochern im nebel. die chancen stehen aber schon eher auf sqeeze out, bei allen bedenken
      Avatar
      schrieb am 22.12.08 12:52:01
      Beitrag Nr. 262 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.249.132 von 174 am 22.12.08 09:13:21hat jemand ein pdf-Filme mit den eingereichten Klagen bzw. der Klageerwiderung durch Didier?
      Avatar
      schrieb am 10.01.09 18:33:14
      Beitrag Nr. 263 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.250.884 von gutdrauf9 am 22.12.08 12:52:01klar habe ich - kostet aber - schick mir eine BM
      Avatar
      schrieb am 21.01.09 12:05:22
      Beitrag Nr. 264 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.348.681 von MichaelFK am 10.01.09 18:33:14Inzwischen liegen die Entscheidungen des LG FFM vor. Den Klagen wurde stattgegeben, der Freigabeantrag wurde zurückgewiesen.

      Das ganze kann natürlich auch nach hinten losgehen, wenn der ganze squeeze out dann einfach abgeblasen wird. Gabs ja schon mal, bei Leica ...
      Avatar
      schrieb am 21.01.09 12:16:34
      Beitrag Nr. 265 ()
      Bei Leica dürfte der eigentliche Grund für die Absage des Squeeze-out das katastrophale Ergebnis das sich wohl schon abzeichnete gewesen sein. Bei Didier werden die Ergebnisse zwar kurzfristig auch schwächer werden, aber wenn RHI jetzt zurückzieht müssen sie sicher in Zukunft wesentlich mehr bezahlen, das werden die nicht riskieren...
      Avatar
      schrieb am 21.01.09 14:37:35
      Beitrag Nr. 266 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.417.769 von Tenedor am 21.01.09 12:05:22Das ganze kann natürlich auch nach hinten losgehen, wenn der ganze squeeze out dann einfach abgeblasen wird. Gabs ja schon mal, bei Leica ...


      ... schwer zu sagen, ich weiss auch nicht was RHI vorhat.
      Avatar
      schrieb am 21.01.09 16:01:25
      Beitrag Nr. 267 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.419.013 von MichaelFK am 21.01.09 14:37:35Nun, sie werden sicher zunächst mal in die Berufung / Beschwerde gehen ...
      Aber wenn die nächsten Jahre eher schlecher werden als bisher, kann das Ding auch abgesagt werden, ggf. mit Neu-Beschluss. Alternativ Bestätigungsbeschluss, weil es ja nur um einen Formfehler geht.
      Avatar
      schrieb am 21.01.09 16:15:50
      Beitrag Nr. 268 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.419.875 von Tenedor am 21.01.09 16:01:25Die Frage ist, wie eilig die es haben.
      Avatar
      schrieb am 21.01.09 16:22:16
      Beitrag Nr. 269 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.419.875 von Tenedor am 21.01.09 16:01:25Weshalb Formfehler? Ich dachte bei Leica lag Nichtigkeit nach §241 AktG vor. Nichtige Beschlüsse können aber grundsätzlich nicht bestätigt werden.
      Avatar
      schrieb am 21.01.09 17:26:53
      Beitrag Nr. 270 ()
      der chart sagt das demnächst eingetragen wird dann kaufen wir weiter zu :D
      Avatar
      schrieb am 22.01.09 10:42:24
      Beitrag Nr. 271 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.420.076 von Kalchas am 21.01.09 16:22:16Nichtige Beschlüsse können aber grundsätzlich nicht bestätigt werden.

      Das ist richtig. Allerdings könnte Didier seine ordentliche HV vorziehen und den Squeeze Out erneut beschließen. Das wird aber dauern.An einem Vergleich scheinen die nicht interessiert zu sein. Wir werden sehen.
      Avatar
      schrieb am 22.01.09 11:20:39
      Beitrag Nr. 272 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.424.974 von MichaelFK am 22.01.09 10:42:24Für einen neuen Beschluß bedürfte es allerdings neuer Unterlagen und eines neuen Angebots.
      Avatar
      schrieb am 22.01.09 13:02:04
      Beitrag Nr. 273 ()
      ... wobe das neue Angebot dann niedriger wäre ...

      Es gibt doch vier Szenarien:

      a. Didier prozessiert bis zum Schluss ... das wird daueren, denke nicht dass das OLG das LG FFM aufhebt.
      b. Didier vergleicht sich.
      c. Didier bläst alles ab.
      d. Didier beschließt den SO neu.

      Da Szenario b. laut MichaelFK unwahrscheinlich sit, gibt es entweder einen späten oder aber einen billigeren SO. Das ist mein Fazit.
      Avatar
      schrieb am 22.01.09 13:13:23
      Beitrag Nr. 274 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.426.176 von Tenedor am 22.01.09 13:02:04Billiger? Warum?

      Es wird doch IDW S 1 angewandt. Der Basiszinssatz fällt. Die Riskoprämie müßte bei fallenden Aktienkursen auch sinken. Allein im letzten Jahr gab es doch eine Unterrendite des DAX von ca. 40 % gegenüber sicheren Anlagen. Diese Faktoren wären werterhöhend.

      Auf der anderen Seite wird man vielleicht die Planzahlen zurücknehmen.

      Außerdem wäre noch der 3-Monatsdurchschnittskurs maßgeblich. Der jetzige liegt jedenfalls noch über dem aktuellen Angebot.
      Avatar
      schrieb am 22.01.09 17:52:31
      Beitrag Nr. 275 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.426.263 von Kalchas am 22.01.09 13:13:23man wird die Planzahlen nicht "zrücknehmen", sondern man wird sie pulversisieren ..
      Avatar
      schrieb am 22.01.09 19:21:09
      Beitrag Nr. 276 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.429.058 von Tenedor am 22.01.09 17:52:31Damit müßte man auch erst einmal durchkommen. Im Prinzip gehen die Planungen ja über eine Mehrjahresperiode oder auch Konjunkturperiode. Und mal ehrlich. Warum sollte man einen Squeeze Out wollen, wenn es denn tatsächlich so furchtbar schlecht aussehen soll?
      Avatar
      schrieb am 27.01.09 09:47:47
      Beitrag Nr. 277 ()
      Mein Anwalt hat mir das Urteil und den Beschluss zum lesen gegeben. Das ist ja ungewöhnlich scharf formuliert :eek:. Wenn die Didier Rechtsabteilung das liest, werden die bestimmt ihre Rechtsanwälte austauschen. Das kann ja noch heiter werden.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.01.09 13:03:51
      Beitrag Nr. 278 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.454.855 von MichaelFK am 27.01.09 09:47:47Es wäre nett von Dir, wenn Du für alle nicht so nah dran sind
      wie Du und auch nicht Deine Erfahrung in Squeeze Outs haben,
      Deine Bemerkung " das kann noch heiter werden" etwas näher
      erläutern. Für wen heiter ? Vielen Dank !
      Avatar
      schrieb am 27.01.09 15:01:28
      Beitrag Nr. 279 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.456.497 von sentence am 27.01.09 13:03:51noch eine Variante .. Anwälte wechseln ... das hieße dass weiter prozessiert wird und erst mal kein Spruchverfahren kommt. ..
      Avatar
      schrieb am 27.01.09 15:44:02
      Beitrag Nr. 280 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.456.497 von sentence am 27.01.09 13:03:51Das mit 'Anwälte wechseln' kann auch ganz anders kommen.
      Bekanntlich wird die Meinung des Landgerichts Frankfurt zu dem formalen 'Fehler' in der Einladung nicht von allen Gerichten geteilt. Es kann also sein, dass RHI gegen das Urteil durch alle Instanzen geht. Und da die Meinung des LG Ffm nicht unumstritten ist, könnte es sein, dass der Bundesgerichtshof (als 3. und letzte Instanz), sofern das OLG Frankfurt (2. Instanz) die Meinung des LG teilt, dann doch im Sinne der RHI entscheidet.
      Das wäre ein sehr langer Weg, mindestens noch 2 Jahre, bis der BGH entscheidet.
      Aber was solls: Wir haben schließlich die Garantiedividende. Damit lässt sich zwischenzeitlich gut leben.
      Avatar
      schrieb am 27.01.09 15:50:28
      Beitrag Nr. 281 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.457.842 von N100 am 27.01.09 15:44:02Die Berufung zum BGH müßte erst einmal zugelassen werden. Meines Wissens war das weder bei Leica noch bei der HVB der Fall.

      Sicher könnte der BGH anders entscheiden, aber zwingend ist das nicht.
      Avatar
      schrieb am 27.01.09 16:25:05
      Beitrag Nr. 282 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.457.893 von Kalchas am 27.01.09 15:50:28Dann versuchen die es halt mit einer so genannten Nichtzulassungsbeschwerde, sollte die Revision vom OLG nicht zugelassen werden.
      Ich will damit auch nur sagen: Es kann noch eine ganze Zeit vergehen, bis der SO wirksam wird.
      Und wenn er final scheitert, dann gehen wir wohl besser in Deckung. Denn eine Unternehmensbewertung wie die noch aktuelle bekommen wir nie mehr wieder ...
      Avatar
      schrieb am 27.01.09 16:31:15
      Beitrag Nr. 283 ()
      wenn ein anderes Gericht auf der gleichen Ebene zum gleichen Sachverhalt anders entschieden hat, dann müßte doch eigentlich Revision zugelassen werden bzw. eine Nichtzulassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg haben.
      Avatar
      schrieb am 27.01.09 16:46:35
      Beitrag Nr. 284 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.458.231 von N100 am 27.01.09 16:25:05Es givbt reichlich Kläger. Das Verfahrn ist dadurch auch nicht billig. Die Frage ist doch schon, ob man überhaupt Berufung einlegen soll, wenn das Urteil eh abzusehen ist. Ein anderes Urteil vor dem BGH ist doch überhaupt nicht sicher. Man kann sehr wohl der Meinung sein, daß die Einladung nicht in Ordnung ist.

      Denn eine Unternehmensbewertung wie die noch aktuelle bekommen wir nie mehr wieder ...

      So? Die aktuelle Bewertung würde ich als Beschiß bezeichnen.
      Avatar
      schrieb am 27.01.09 17:12:01
      Beitrag Nr. 285 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.458.445 von Kalchas am 27.01.09 16:46:35Stimmt, die aktuelle Bewertung ist auch schlecht.
      Aber bei einem neuen SO-Versuch mit der Wirtschaftskrise vor Augen wird sie sicherlich nicht besser.
      Das Landgericht Frankfurt (die 5. Kammer) hat immer wieder mal Vorstellungen, die nur eine relativ kurze Halbwertzeit haben. Aktuellstes Beispiel ist das Urteil zum (übernahmerechtlichen) Squeeze-Out der Deutsche Hypo, das vom OLG Frankfurt umgehend einkassiert wurde.
      Also warten wir mal ab, wie das OLG entscheiden wird.
      RHI bzw. Didier muss (!) eigentlich in die Berufung gehen, alleine schon aus Haftungsaspekten.
      Avatar
      schrieb am 27.01.09 17:15:47
      Beitrag Nr. 286 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.458.699 von N100 am 27.01.09 17:12:01Das OLG Frankfurt hat doch bei Leica so entschieden wie das LG. Warum sollte das jetzt anders sein?

      Und was das Urteil zum übernahmerechtlichen Squeeze Out betrifft, so ist ja wohl das Urteil des OLG unsinnig.
      Avatar
      schrieb am 27.01.09 17:26:45
      Beitrag Nr. 287 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.458.728 von Kalchas am 27.01.09 17:15:47originaltext rhi

      die gesellschaft hat berufung gegen die anfechtungsklagen eingelegt.darüber hinaus verfolgt die gesellschaft auch den freigabeantrag, dem das landgericht nicht stattgegeben hat, in zweiter instanz weiter.

      wann eine entscheidung des olg frankfurt im hauptsache.- bzw. freigabeverfahren eingehen wird, steht noch nicht fest.

      kann jemand den text des urteils reinstellen?
      Avatar
      schrieb am 28.01.09 22:07:39
      Beitrag Nr. 288 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.458.833 von 174 am 27.01.09 17:26:45sollen die mal in die Berufung/sofortige Beschwerde gehen und sich die Nichtigkeit auch noch vom OLG bestätigen lassen, dann haben sie noch 30 zusätzliche Nichtigkeitsklagen an der Backe. Die Anwälte von Didier bekommen ja noch nicht einmal eine eidesstattliche Versicherung unfallsfrei auf die Reihe, wie das LG FFM zutreffend in dem Beschluss festgestellt hat.
      Avatar
      schrieb am 19.02.09 13:41:40
      Beitrag Nr. 289 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.469.818 von MichaelFK am 28.01.09 22:07:39Gibt es eigentlich schon einen Termin für die
      Berufungsverhandlung vor dem OLG ?
      Avatar
      schrieb am 21.02.09 19:45:36
      Beitrag Nr. 290 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.610.938 von sentence am 19.02.09 13:41:40:laugh:die Seppls haben sogar sof.Beschwerde/Berufung gegen das Urteil eingelegt, wo das Urteil/Beschluss die Klage abgewiesen hat. Das sind echte Profis.

      Übrigens an alle Spekulanten. wir werden uns nicht vergleichen. Das geht daher aus wie bei Leica.:mad:
      Avatar
      schrieb am 22.02.09 00:35:13
      Beitrag Nr. 291 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.627.360 von MichaelFK am 21.02.09 19:45:36Übrigens an alle Spekulanten. wir werden uns nicht vergleichen. Das geht daher aus wie bei Leica.

      Wichtigtuer.

      Bei SPAG hast Du auch die große Fr**** gehabt und nach ein paar Wochen stand die Kapitalherabsetzung dann doch im Handelsregister. Und Didier mit Leica zu vergleichen, finde ich schon ein starkes Stück.

      Es bedarf doch lediglich eines Heilungsbeschlusses auf der nächsten HV von Didier, das dürfte doch nicht das Problem sein.
      Avatar
      schrieb am 22.02.09 09:01:52
      Beitrag Nr. 292 ()
      Ja warum hat denn dann Leica diesen Bestätigungsbeschluss nicht auch gefasst Du Klugschei..... Dein Hobbyjuristenwissen reicht warscheinlich gerade einmal um unfallfrei um die Kurve zu kommen.

      Wir lassen uns unsere Aktien jedenfalls nicht abkaufen, weil wir langfristig bessere Chancen sehen.
      Avatar
      schrieb am 22.02.09 14:32:46
      Beitrag Nr. 293 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.628.083 von MichaelFK am 22.02.09 09:01:52
      Ja warum hat denn dann Leica diesen Bestätigungsbeschluss nicht auch gefasst Du Klugschei..... Dein Hobbyjuristenwissen reicht warscheinlich gerade einmal um unfallfrei um die Kurve zu kommen.

      Wir lassen uns unsere Aktien jedenfalls nicht abkaufen, weil wir langfristig bessere Chancen sehen.


      Ich glaube, Du versuchst zu provozieren, weil Du keine anderen sachlichen Argumente vorbringen kannst. Das wird Dir bei mir nicht gelingen.

      Im Übrigen impliziert Dein Posting doch bereits, warum Leica keinen Bestätigungsbeschluss gefasst hat: weil eben bei Leica nach dem missglückten Turnarround KEINE langfristig besseren Chancen gesehen wurden (eine Insolvenz dürfte da nur noch eine Frage der Zeit sein), also genau das Gegenteil der Situation von Didier.

      Bleib bitte sachlich, denn nur so macht ein Austausch hier im Board wirklich Sinn.
      Avatar
      schrieb am 30.03.09 16:13:25
      Beitrag Nr. 294 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.629.118 von sparfuchs123 am 22.02.09 14:32:46Sehe gerade, daß wieder 500 Stück Kauforder in Ffm. auftauchen.
      Sollten sich neue Fakten ergeben haben, biite ich die gerichlich
      angagierten, diese hier kurz einzustellen. Aus der Presse
      bzw. Didier-Homepage ist schon seit Monaten nichts mehr zu
      erfahren. Danke !
      Avatar
      schrieb am 09.04.09 09:25:02
      Beitrag Nr. 295 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.880.648 von sentence am 30.03.09 16:13:25Die jetzige Meldung von RHI zu den konjunkturellen Folgen der Krise wirft natürlich schon die Frage auf, warum man dann nicht den squeeze out neu beschließen lässt und auf Basis neuer Gutachten ganz neue Abfindungen berechnet. Auf der nächsten HV wird es wahrscheinlich eh um den squeeze out gehen, zumindest als Bestätigungsbeschluss mit neuem Freigabeverfahren. Dann kann man gleich völlig neu bewerten:

      Die RHI AG, Weltmarktführer im Bereich Feuerfest, startet mit einem Strukturoptimierungs- und Effizienzsteigerungsprogramm, das Kosteneinsparungen von rund 80 Millionen Euro pro Jahr vorsieht.
      Ab sofort werden aufgrund der anhaltend schwierigen konjunkturellen Lage mit weltweit Kapazitätsanpassungen durchgeführt. Alleine diese Rücknahme der Produktionsmengen führen in der Produktion zu einer Verringerung des Mitarbeiterstandes um 750 Arbeitsplätze.
      Durch eine neue, gestraffte Profit Center-Organisation sollen weitere 250 Arbeitsplätze abgebaut werden. Insgesamt reduziert RHI im Jahr 2009 damit den Mitarbeiterstand nach eigenen Angaben von 7.766 um weltweit rund 1.000 Stellen in Verwaltung und Produktion.

      Mit den jetzt umgesetzten Maßnahmen soll im Geschäftsjahr 2009 bereits die Hälfte der angepeilten Kosteneinsparungen in Höhe von EUR 80 Millionen Euro p.a. ergebniswirksam werden.
      Mit der Verringerung der Personalkosten werden rund 50 Prozent der angestrebten Einsparungen erzielt, 50 Prozent werden über Sachkosten realisiert. Zusätzlich wurde zur weiteren Stärkung der Liquidität ein Programm zum Abbau des Umlaufvermögens initiiert.
      Avatar
      schrieb am 09.04.09 09:52:22
      Beitrag Nr. 296 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.946.761 von Tenedor am 09.04.09 09:25:02Soll der Beschluß bestätigt werden, so wird es keine neue Bewertung geben.

      Der Beschluß kann aber nur bestätigt werden, wenn keine Nichtigkeitsgründe nach §241 AktG vorliegen. Solche Gründe nimmt das Landgericht Frankfurt aber an.

      Bei einem neuen Gutachten könnte ein anderer Wert herauskommen. Der könnte höher oder niedriger liegen. Für eine niedrigere Bewertung sprechen dann vielleicht reduzierte Planzahlen. Für eine höhere Bewertung spricht ein geringerer Basiszinssatz. Auch die nach Tax-CAPM angenommene exorbitante Überendite von Aktienanlagen gegenüber Bundesanleihen dürfte niemand nach den Entwicklungen der letzten zwei Jahre glauben. Es müßten daher eigentlich erhebliche Abschläge an der Risikoprämie gemacht werden. Diese niedrigeren Sätze würden ganz erheblich in die Bewertung eingehen.

      Prinzipiell ist der "volle Wert" beim Squeeze Out als Entschädigung zu zahlen. Der sollte aber unabhängig vom Stand im Konjunkturzyklus sein. Die Anlage wird ja gerade über mehrere Konjunkturzyklen bewertet, Stichwort ewige Rente.
      Avatar
      schrieb am 10.04.09 08:46:36
      Beitrag Nr. 297 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.947.013 von Kalchas am 09.04.09 09:52:22@Kalchas
      Danke, aber was heißt das jetzt?
      Deine Argumente zum Kapitalisieruzngszins müßten doch schon für die jetzige Bewertung gelten.
      Avatar
      schrieb am 10.04.09 09:00:35
      Beitrag Nr. 298 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.953.867 von Tenedor am 10.04.09 08:46:36Die Bewertung ist stichtagsbezogen. Alles was später bekannt wird, geht nicht mehr ein.
      Avatar
      schrieb am 15.04.09 09:50:59
      Beitrag Nr. 299 ()
      Nach den heute vorgelegten Zahlen liegt das EBIT bei 54,2 Mio. EUR, Grant Thornton rechnete mit 43,8.
      Avatar
      schrieb am 15.04.09 10:12:19
      Beitrag Nr. 300 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.969.701 von Syrtakihans am 15.04.09 09:50:59habt ihr schon mal den gewinn duch die 2,4 mio aktien geteilt
      da mach ich mir um den squeeze out wenig sorgen. entweder riesiger nachschlag oder selbst bei neubewertung aktuell wird der kurs zumindest in der 100 regionen im spruchstellen verfahren landen
      Avatar
      schrieb am 15.04.09 17:15:08
      Beitrag Nr. 301 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.969.871 von 174 am 15.04.09 10:12:19Da scheint auch jemand Deine Gedanken zu haben.2000 Stück Geld
      Order in FFm ( + 200.000 Euro) Ich weiß nicht,wann ich letzte
      Mal eine solche Größenordnung bei Didier gesehen habe!
      Avatar
      schrieb am 15.04.09 18:09:54
      Beitrag Nr. 302 ()
      Moin,

      an eine vergleichbar hohe Geldseite kann ich mich nicht erinnern. Dazu sei gesagt, dass ich schon seit einigen Jahren in diesem Wert engagiert bin.

      An das Schlechtrechnen in den Gutachten werde ich mich wohl nie gewöhnen.
      Avatar
      schrieb am 15.04.09 19:21:11
      Beitrag Nr. 303 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.973.814 von babbelino am 15.04.09 18:09:54Auf jeden Fall scheint sich jemand sehr sicher zu sein,
      daß 91,++ Euro nicht das Ende der Fahnenstange ist.
      Die Dividende mindert natürlich auch noch das Risiko.
      Wenn es kein abgesprochenes Geschäft ist, wird es lange
      dauern bis die 2000 Stück eingesammelt werden.( rhi ??)
      Avatar
      schrieb am 18.04.09 11:50:45
      Beitrag Nr. 304 ()
      Könnte mir gut vorstellen, dass jetzt, nachdem die zahlen für 2008 raus sind der ein oder andere Kläger eher vergleichsbereit wäre, zumal man damit noch einmal schöne Argumente für ein Spruchverfahren hat. Ich hatte in den letzten Wochen das Glück eine schöne Stückzahl unter 100 EUR/Aktie einsammeln zu können.
      Ich denke, dass die HV im August nicht mehr stattfindet.
      Wenn ich noch was um 100 bekomme kaufe ich zu.
      gruß
      sp
      Avatar
      schrieb am 23.05.09 08:56:44
      Beitrag Nr. 305 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.973.814 von babbelino am 15.04.09 18:09:54An das Schlechtrechnen in den Gutachten werde ich mich wohl nie gewöhnen.

      Wider besseren Wissens wurden die Prognosen für 2008 aufgestellt. Immerhin waren zur Zeit der Squeeze Out-HV immerhin schon 8 Monate des Geschäftsjahrs gelaufen. Dabei sollen sich die "ersten Anzeichen der Krise" im vierten Quartal erstmals gezeigt haben (Geschäftsbericht S. 14). Und trotzdem liegt das Ergebnis meilenweit über der Planung.

      Dann die Ausführungen zur Wachstumsrate von 0,5 % im Gutachten (S.38) "Künftige Standorterweiterungen bzw. die Schaffung neuer Produktionskapazitäten in Europa sind aus marktstrategischer Sicht nicht vorgesehen."

      Dann der Geschäftsbericht 2008 (S. 16). "Im Herbst 2008 wurden folgende Projekte gestartet, die in 2009 umgesetzt werden:

      >> Erweiterung der Sinterkapazität im Rohstoffwerk Tutluca in der Türkei durch den Bau eines dritten Schachtofens mit einer geplanten Investitionssumme von rund EUR 4,0 Mio

      ...

      >> Investition in die Wiederinbetriebnahme der AMC-Steinlinie in Urmitz von rund EUR 0,9 Mio."
      Avatar
      schrieb am 26.05.09 09:42:28
      Beitrag Nr. 306 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.237.953 von Kalchas am 23.05.09 08:56:44Gibt es einen neuen Wissensstand ?
      Gesuchte Stückzahlen steigen ständig.
      Geld FFM 1950 Stück zu 102,-
      München 70 Stück 103,-
      Mir fehlen seit Monaten jegliche Informationen im Zusammenhang
      mit den Squeeze-out.
      Avatar
      schrieb am 06.07.09 15:52:39
      Beitrag Nr. 307 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.250.222 von sentence am 26.05.09 09:42:28Falls hier noch nicht bekannt !

      Das OLG Frankfurt hat die Beschwerde der Gesellschaft gegen die erstinstanzliche Abweisung des Freigabeantrags auf vorzeitige Frei-
      gabe der Handelsregistereintragung des Ausschlusses der Minder-
      heitsaktionäre zurückgewiesen. Der entsprechende Gerichts-
      beschluß wurde der Gesellschaft am 22.6.09
      bekanntgegeben.
      Avatar
      schrieb am 06.07.09 17:05:21
      Beitrag Nr. 308 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.524.562 von sentence am 06.07.09 15:52:39Danke!
      Avatar
      schrieb am 13.07.09 09:55:36
      Beitrag Nr. 309 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.525.197 von Syrtakihans am 06.07.09 17:05:21Seit 6.7.09 ist der Geschäftsbericht 2008 im eBundesanzeiger
      ersichtlich !
      Avatar
      schrieb am 17.07.09 13:22:24
      Beitrag Nr. 310 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.558.919 von sentence am 13.07.09 09:55:36Der Konzern- und Einzelabschluss 2008 ist bereits Ende April veröffentlicht worden.
      Avatar
      schrieb am 17.07.09 13:29:12
      Beitrag Nr. 311 ()
      Auszug aus der Einladung zur HV, TOP 6:

      +++

      6. Bestätigung der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 29. August 2008 gemäß § 244 Satz 1
      AktG

      Im Nachgang der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 29. August 2008 wurden gegen die Beschlüsse dieser Hauptversammlung (die "Ausgangsbeschlüsse") zahlreiche Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben, die vom Landgericht Frankfurt am Main zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden wurden (Az. 3-5 O 210/08).

      Sämtliche Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen richten sich insbesondere gegen den von der Hauptversammlung vom 29. August 2008 zu Tagesordnungspunkt 6 gefassten Beschluss gemäß §§ 327a ff. AktG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die RHI AG als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (der "Übertragungsbeschluss"). Drei Kläger haben jeweils zusätzlich auch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 29. August 2008 zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 (Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat) Anfechtungs bzw. Nichtigkeitsklage erhoben; einer dieser Kläger hat darüber hinaus auch die Beschlüsse zu Tagesordnungspunkten 2 (Gewinnverwendung) und 5 (Wahl des Abschlussprüfers) mit Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage angegriffen.

      Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit erstinstanzlichem Urteil vom 13. Januar 2009 (Az. 3-5 O 210/08) festgestellt, dass der zu Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung gefasste Übertragungsbeschluss nichtig sei, und die gegen die sonstigen Ausgangsbeschlüsse gerichteten Klagen abgewiesen. Gegen dieses Urteil haben sowohl die Gesellschaft als auch unterlegene Kläger Berufung eingelegt. Die Klagen sind daher zur Zeit in zweiter Instanz beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main anhängig. Sie sind zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung gemäß § 246 Abs. 3 Satz 5 AktG verbunden (Az. 5 U 14/09).

      Das von der Gesellschaft gemäß §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG eingeleitete Freigabeverfahren, um eine Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft trotz der hiergegen gerichteten Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen zu erreichen, war nicht erfolgreich. Eine Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister ist daher bisher nicht erfolgt.

      Die Kläger behaupten, die Ausgangsbeschlüsse seien aus formellen und materiellen Gründen mangelhaft und machen insbesondere Mängel der Angaben zur Stimmrechtsvertretung in der Hauptversammlungseinladung geltend. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die Ausgangsbeschlüsse wirksam gefasst wurden und keiner der behaupteten Mängel vorliegt. Um im Rahmen der noch andauernden Gerichtsverfahren Rechtssicherheit zu schaffen, halten Vorstand und Aufsichtsrat es gleichwohl für sinnvoll, die Ausgangsbeschlüsse vorsorglich durch die Hauptversammlung bestätigen zu lassen. Gemäß § 244 Satz 1 AktG kann die Anfechtung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Hauptversammlung einen anfechtbaren Beschluss durch einen neuen Beschluss bestätigt hat und dieser Beschluss innerhalb der Anfechtungsfrist nicht angefochten oder die Anfechtung rechtskräftig zurückgewiesen worden ist. Durch den Bestätigungsbeschluss kann somit die etwaige Anfechtbarkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses beseitigt werden.

      Einer Bestätigung der Ausgangsbeschlüsse durch die Hauptversammlung steht vorliegend auch nicht entgegen, dass das Landgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 13. Januar 2009 (Az. 3-5 O 210/08) – und ebenso das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seinem im Freigabeverfahren ergangenen Beschluss vom 19. Juni 2009 (Az. 5 W 6/09) – im Hinblick auf die in der damaligen Hauptversammlungseinladung enthaltenen Angaben zur Stimmrechtsvertretung sogar von einer Nichtigkeit des Übertragungsbeschlusses ausgegangen sind. Denn diese Rechtsansicht steht in Widerspruch zur ganz herrschenden Auffassung sowohl der Rechtsprechung anderer deutscher Gerichte als auch der Fachliteratur. Vorstand und Aufsichtsrat gehen daher davon aus, dass in den anhängigen Gerichtsverfahren gegen die Ausgangsbeschlüsse letztlich keine Nichtigkeit der Ausgangsbeschlüsse festgestellt werden wird.

      Um die Bestätigungsbeschlüsse gesichert in das laufende Gerichtsverfahren gegen die Ausgangsbeschlüsse einführen zu können, ist eine Beschlussfassung auf der für den 28. August 2009 angesetzten Hauptversammlung erforderlich. Die geplanten Bestätigungsbeschlüsse stellen keine Neuvornahme der Ausgangsbeschlüsse dar. Vielmehr werden die bereits gefassten Ausgangsbeschlüsse bestätigt. Dies gilt insbesondere für den Übertragungsbeschluss. Das mit dem Übertragungsbeschluss zusammenhängende vorbereitende Verfahren (insbesondere die Unternehmensbewertung zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung und deren Prüfung durch einen gerichtlich bestellten Prüfer) wird deshalb nicht neu durchgeführt oder wiederholt. Der 29. August 2008 bleibt der maßgebliche Bewertungsstichtag für die angemessene Barabfindung gemäß § 327b AktG. Es bleibt daher bei der von der RHI AG als Hauptaktionär festgelegten Barabfindung in Höhe von Euro 91,11 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft.
      Avatar
      schrieb am 17.07.09 20:57:35
      Beitrag Nr. 312 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.592.950 von Syrtakihans am 17.07.09 13:29:12Da habe ich aber meine Zweifel. Es werden negative Urteile positiv vom Unternehmen positiv gedeutet. Ganz allein steht das Oberlandesgericht Frankfurt übrigens auch nicht, wie behauptet wird. Bei der GeneScan hat das Landgericht Mannheim zu Beschlüssen der HV in 2007 so entschieden wie die Gerichte in Frankfurt. Da die GeneScan nicht in Berufung gehen wollte, dürfte das Urteil inzwischen sogar rechtskräftig sein. Anders entschieden hat das Landgericht und das Oberlandesgericht München bei der HVB. Konkret kommt es darauf an, ob bei der Einladung gegen § 121 AktG, Absatz 3 verstoßen wurde.

      (3) Die Einberufung ist in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen. Sie muss die Firma, den Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und die Bedingungen angeben, von denen die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts abhängen.

      Wenn man eine schriftliche Vollmacht verlangt, obwohl die nicht nötig ist laut den gesetzlichen Regelungen, so kann ein Richter durchaus grundsätzliche Nichtigkeit annehmen. Ein solcher Beschluß kann nicht bestätigt werden. Warum sollte das Landgericht und das Oberlandesgericht Frankfurt anders entscheiden wie bisher?
      Avatar
      schrieb am 18.07.09 19:20:42
      Beitrag Nr. 313 ()
      worin siehst du noch probleme?
      bei einem neuen beschluss auf der hv am 28.08. müüste doch alles aus der welt sein.
      Avatar
      schrieb am 20.07.09 07:24:16
      Beitrag Nr. 314 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.599.903 von 174 am 18.07.09 19:20:42Das ist kein neuer Beschluß. Das soll ein Bestätigungsbeschluß werden und der ist nur möglich, wenn der Ausgangsbeschluß keine gravierenden Mängel hat. Das ist aber ganz sicher nicht der Fall, wenn Nichtigkeit nach §241 AktG vorliegt.
      Avatar
      schrieb am 20.07.09 08:57:57
      Beitrag Nr. 315 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.599.903 von 174 am 18.07.09 19:20:42Kalchas hat recht.
      Wenn das OLG (bzw. in 3. Instanz der BGH) im 1. Verfahren feststellt, dass der ursprüngliche Beschluss nichtig war, dann gibt es keine Bestätigung. Nur bei Anfechtbarkeit (anstelle von Nichtigkeit) kann der Bestätigungsbeschluss was bringen.
      Und bei der bisherigen Argumentation der Frankfurter Gerichte ist wohl von Nichtigkeit auszugehen. Da kann dann nur noch der Bundesgerichtshof helfen ...
      Avatar
      schrieb am 04.08.09 08:20:52
      Beitrag Nr. 316 ()
      Meldung
      DGAP-Adhoc: Dyckerhoff AG (deutsch)
      03.08.2009 - 08:35
      Dyckerhoff AG: Dyckerhoff Konzernumsatz im ersten Halbjahr 2009 deutlich gesunken

      Dyckerhoff AG / Halbjahresergebnis

      03.08.2009

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Wiesbaden, 3. August 2009

      Dyckerhoff Konzernumsatz im ersten Halbjahr 2009 deutlich gesunken

      Überblick über die Kennzahlen des Dyckerhoff Konzerns: (Angaben in Mio. EUR)
      Jan. - Jan. - Verän-
      Juni Juni derung
      2009 2008 absolut Konzernumsatz 652 964 - 312
      davon Geschäftsbereich
      Deutschland / Westeuropa 333 397 - 64
      davon Geschäftsbereich
      Osteuropa 219 450 - 231
      davon Geschäftsbereich
      USA 101 117 - 16
      davon Innenumsätze - 1 0 - 1 EBITDA 136 278 - 142 EBIT (Betriebsergebnis) 80 207 - 127 Ergebnis vor Steuern 59 194 - 135 Überschuss 45 142 - 97

      Im ersten Halbjahr 2009 ging der Konzernumsatz um 32 % zurück. Der lange und kalte Winter in Westeuropa und in Teilen Osteuropas sowie die globale Wirtschaftskrise führten zu Absatzrückgängen. Russland und die Ukraine waren besonders betroffen. Entsprechend verminderte sich der Umsatz in allen Geschäftsbereichen.

      Das EBITDA lag um 51 % unter dem Vorjahr und betrug 136 Mio. EUR; darin waren positive Einmaleffekte von insgesamt 26 Mio. EUR enthalten. Dabei wirkte sich besonders ein Einmaleffekt in Höhe von 37 Mio. EUR aus der Auflösung der Rückstellung für das laufende Kartellverfahren in Deutschland aus. Bei höheren Zins- und sonstigen Finanzaufwendungen wurde das Ergebnis vor Steuern insgesamt um 135 Mio. EUR auf 59 Mio. EUR verringert. Der Halbjahresüberschuss ging entsprechend auf 45 Mio. EUR zurück.

      Für das Gesamtjahr 2009 erwartet Dyckerhoff aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage insbesondere in Russland, der Ukraine und den USA einen Rückgang des Konzernumsatzes auf bis zu 1,4 Mrd. EUR. Die EBITDA-Marge wird leicht über 20 % liegen und die Umsatzrendite leicht über 7 %.

      Der vollständige Zwischenbericht wird am 3. August 2009 um 12.00 Uhr veröffentlicht.



      Kontakt: Birgit Eggersmeier Dyckerhoff AG Biebricher Str. 69 65203 Wiesbaden Tel.: +49 (0)611 - 676 1444 Fax: +49 (0)611 - 676 1447 Email: investor.relations@dyckerhoff.com
      Avatar
      schrieb am 05.08.09 22:39:36
      Beitrag Nr. 317 ()
      Gibt's Neues von der HV?
      Avatar
      schrieb am 05.08.09 22:52:58
      Beitrag Nr. 318 ()
      @#314

      HV ist am 29.08.

      @#313

      Falscher Thread, oder? ;)
      Avatar
      schrieb am 28.08.09 13:09:33
      Beitrag Nr. 319 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.720.102 von Syrtakihans am 05.08.09 22:52:58Wenn jemand auf der heutigen HV war, wäre es nett , wenn seine
      Eindrücke hier schildert ! DANKE !
      Avatar
      schrieb am 31.08.09 14:14:20
      Beitrag Nr. 320 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.872.236 von sentence am 28.08.09 13:09:33Nachdem hier im Forum die wenigen User die noch substantielle Beiträge leisten von Dummköpfen vertrieben wurden gebe ich einen kurzen Bericht zur HV. Habe dort übrigens auch einen (ehemaligen user)getroffen der hier gepostet hat.

      Präsenz war gering. Keiner der Berufskläger war anwesend. HV war um 15:00 beendet.

      Der Bestätigungsbeschluss wurde gefasst. Den Einwand, nichtige HV Beschlüsse könnten nicht bestätigt werden, wurde damit entkräftet, man sei der guten Hoffnung, dass sich der Erstbeschluss nicht als nichtig erweisen werde.

      Zu den Erweiterungsinvestitionen Tutluca und Urmitz räumte man ein, dass die VV Tutluca bereits vor der HV 2008 vorlag. Beschlossen wurde die Investition durch den AR allerdings erst im Dez. 2008. allerdings steht im Prüfgutachten 2008: Erweiterungsinvestitionen seien nicht geplant und betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll. Das war also eine eindeutige Lüge. Es wurde zahlreiche Widersprüche zu Protokoll gegeben. Der Bestätigungsbeschluss wird daher wohl ebenfalls angegriffen werden.

      Insgesamt war die HV ein non event.

      Zahlen H1 2009:

      Umsatz 310.710 TEUR
      EBIT: 8.551
      Gewinn vor St 4.570
      Gewinn 4.495

      Insgesamt rechnet man in H2 mit einer Stabilisierung des Ergebnisses.

      Und tschüß!
      Avatar
      schrieb am 31.08.09 16:07:24
      Beitrag Nr. 321 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.885.281 von Blondie123 am 31.08.09 14:14:20Es sei Dir vielmals gedankt.
      Avatar
      schrieb am 31.08.09 16:30:23
      Beitrag Nr. 322 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.885.281 von Blondie123 am 31.08.09 14:14:20Vielen Dank ! Wenigstens etwas . Du hast recht, selten einen so
      desinteressierten Thread erlebt. Nur noch formale Fehler
      weckt einige hier auf. Gerade bei einem sochen Wert wie
      Didier, wo die Investor-Relations Arbeit mangelhaft ist und
      die Presse kaum was hergibt, ist man für jede Information
      dankbar.
      Avatar
      schrieb am 04.10.09 13:55:10
      Beitrag Nr. 323 ()
      Klagen gegen den Bestätigungsbeschluss sind draussen. Didier hat beim OLG beantragt, den für 2010 angesetzten Termin im Berufungsverfahren gegen den Ausgangsbeschluss vorzuverlegen. das hat das OLG, wie sie sagen "leider" abgelehnt. Also vor 2010 wird das nichts mit dem Squeeze Out.
      Avatar
      schrieb am 19.10.09 10:12:19
      Beitrag Nr. 324 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.111.208 von Blondie123 am 04.10.09 13:55:10Gibt es was neues zu berichten? Kurs relativ lebhaft,steigend
      und noch 57o St Geld zu 105,00 Euro 1:confused:
      Avatar
      schrieb am 19.10.09 15:02:17
      Beitrag Nr. 325 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.111.208 von Blondie123 am 04.10.09 13:55:10Didier hat beim OLG beantragt, den für 2010 angesetzten Termin im Berufungsverfahren gegen den Ausgangsbeschluss vorzuverlegen

      Das verstehe, wer will. Wie so das Verfahren beschleunigt werden soll, ist mir ein Rätsel. In dem Moment, in dem es einen Bestätigungsbeschluß gibt, wird das Verfahren üblicherweise unterbrochen, bis über den Bestätigungsbeschluß entschieden ist. Das muß auch so sein. Mit dem Bestätigungsbeschluß sollen doch gerade Mängel des Ausgangsbeschlusses geheilt werden. Wenn dies tatsächlich gelingt, wird das erste Verfahren für erledigt erklärt. Gäbe es ein negatives endgülzUtiges Urteil im ursprünglichen Verfahren, so wäre der Beschluß nichtig. Dann könnte man den Bestätigungsbeschluß vergessen.
      Avatar
      schrieb am 19.10.09 19:23:22
      Beitrag Nr. 326 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.205.745 von Kalchas am 19.10.09 15:02:17Schlau wie die sind, haben die selber geschrieben, dass man einen nichtigen Beschluss nicht bestätigen kann, ergo haben sie gebeten, den Termin vorzuverlegen. Das hat das OLG abgelehnt.

      Wir haben ferner darauf hingewiesen, dass mittlerweile der Gesetzgeber die Frage des Einladungsfehlers durch das MoMiG geklärt hat, ergo auch keine Revision zum BGH zuzulassen ist.

      Gegen den Bestätigungsbeschluss hat mein Anwalt Klage eingereicht.

      Er hat übrigens auch vorgetragen, dass in dem Prüfgutachten stand, dass keine Erweiterungsinvestitionen berücksichtigt sind. Darauf hat Didier geantwortet, die Investitionen in den dritten Ofen in Tutluca keine Erweiterungsinvestition sei, weil es ja nur um eine Zulieferbeziehung handele (also Substitution von externen Zulieferern gegen Eigenversorgung).:laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.10.09 19:26:24
      Beitrag Nr. 327 ()
      ... muss natürlich ARUG heissen und nicht MoMiG.
      Avatar
      schrieb am 20.10.09 10:15:17
      Beitrag Nr. 328 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.208.159 von Blondie123 am 19.10.09 19:23:22Ich frage mich, wer Didier eigentlich rechtlich berät und welche Intention derjenige verfolgt. Das ist aus meiner Sicht völlig kontraproduktiv, was das momentan abläuft.
      Avatar
      schrieb am 20.10.09 10:20:28
      Beitrag Nr. 329 ()
      ach, der Herr Prozesshansel ist auch wieder da!
      Grüße von Mopsos.
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.10.09 10:41:27
      Beitrag Nr. 330 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.211.450 von valueinvestor am 20.10.09 10:20:28Wenn Dir konkret etwas nicht paßt, dann schreib das halt. Wenn Du aber keine Ahnung hast, so solltest Du einfach die Klappe halten. Ich habe nämlich keine Ahnung, was Deine Bemerkung überhaupt soll und was die insbesondere mit Didier zu tun haben soll.
      Avatar
      schrieb am 20.10.09 11:28:36
      Beitrag Nr. 331 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.205.745 von Kalchas am 19.10.09 15:02:17Na ist doch klar.
      Die wollen so schnell wie möglich zum Bundesgerichtshof.
      Es bestehen nicht schlechte Chancen, dass der BGH die Urteile des LG Ffm und des OLG Ffm (wenn es gegen Didier ausfällt) kippt.
      Avatar
      schrieb am 20.10.09 12:16:19
      Beitrag Nr. 332 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.212.059 von N100 am 20.10.09 11:28:36Na ist doch klar.
      Die wollen so schnell wie möglich zum Bundesgerichtshof.


      Das ist eben nicht klar. Wenn man das wirlich will, macht man eben keinen Bestätigungsbeschluß.
      Avatar
      schrieb am 20.10.09 12:42:10
      Beitrag Nr. 333 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.211.393 von Kalchas am 20.10.09 10:15:17Rechtliche Berater sind Millbank Tweed aus München, die haben so eine nicht ganz unattraktive Maus, die das ganze betreibt. Mit der kann man aber nicht reden. IMHO Vergleichschancen gleich Null.
      Avatar
      schrieb am 20.10.09 12:44:28
      Beitrag Nr. 334 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.212.059 von N100 am 20.10.09 11:28:36@N100
      es ist sehr fraglich, ob die Revision zugelassen werden muss, wenn der Gesetzgeber das Problem bereits gelöst hat. Neben dem Nichtigkeitsgrund gibt es auch noch Anfechtungsgründe (Erweiterungsinvestitionen etc.).
      Avatar
      schrieb am 20.10.09 13:53:18
      Beitrag Nr. 335 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.212.669 von Blondie123 am 20.10.09 12:44:28Das neue Recht gilt nicht für die bereits laufenden Verfahren.
      Und wenn die Revision nicht zugelassen werden sollte, was ich schon bezweifle, dann versucht es Didier eben mit einer Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH.
      Der BGH hat in der Vergangenheit immer (kleinere) formale Versäumnisse akzeptiert, wenn sie keine ernsthafte rechtliche/wirtschaftliche Auswirkung haben. Das ist hier auch der Fall. Es ist nämlich nicht entscheidend, ob 0,2% oder 0,3% mehr oder weniger gegen 95% + X% stimmen.
      Avatar
      schrieb am 20.10.09 16:44:32
      Beitrag Nr. 336 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.213.210 von N100 am 20.10.09 13:53:18Wenn es einen Bestätigungsbeschluß gibt, wird das ursprüngliche Verfahren unterbrochen. Das Gericht hätte sich ja völlig unnütze Arbeit gemacht, wenn der Bestätigungsbeschluß durchgehen würde. Dann wäre das ursprüngliche Verfahren nämlich beendet.
      Avatar
      schrieb am 20.10.09 17:25:45
      Beitrag Nr. 337 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.214.908 von Kalchas am 20.10.09 16:44:32Wieso ist das ursprüngliche Verfahren dann beendet?
      Sicherlich wird es auch gegen den Bestätigungsbeschluss Klagen geben und dann bleibt auch das erste Verfahren aktiv.
      Avatar
      schrieb am 20.10.09 18:47:05
      Beitrag Nr. 338 ()
      Didier-Werke
      Aktiengesellschaft
      Wiesbaden
      Abraham-Lincoln-Straße 1,
      D-65189 Wiesbaden
      Amtsgericht Wiesbaden, HRB 2376
      Bekanntmachung gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG
      Gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG gibt die Gesellschaft bekannt, dass insgesamt acht Aktionäre der Gesellschaft wie folgt Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage gegen Beschlüsse erhoben haben, die auf der Hauptversammlung vom 28. August 2009 sowie auf der Hauptversammlung vom 27. Juli 2006 gefasst worden sind:

      1. Ein Aktionär hat Nichtigkeitsklage gegen die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 6.5 der Hauptversammlung vom 28. August 2009 (Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. August 2008 zu Tagesordnungspunkt 6 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär) und zusätzlich Nichtigkeitsklage gegen die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 5 der Hauptversammlung vom 27. Juli 2006 (Satzungsänderung) erhoben.

      Die Klage ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 3-05 O 382/09 rechtshängig. Termin zur mündlichen Verhandlung wurde vom Gericht für den 2. Februar 2010, 09.45 Uhr, Raum 165, Gebäude B im Justizgebäude Gerichtsstrasse 2, 60313 Frankfurt, bestimmt.

      2. Insgesamt sechs weitere Aktionäre haben beim Landgericht Frankfurt am Main wie folgt Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung vom 28. August 2009 eingereicht: ― Vier Aktionäre haben jeweils Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage gegen die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 6.5 (Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. August 2008 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär) eingereicht (Aktenzeichen 3-05 O 411/09, 3-05 O 412/09 und 3-05 O 413/09).

      ― Ein Aktionär hat Nichtigkeitsklage gegen die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 6.1 bis 6.5 (Bestätigung der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 29. August 2008 zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 betreffend die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung des Vorstands, die Entlastung des Aufsichtsrats, die Wahl des Abschlussprüfers und die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär) eingereicht (Aktenzeichen 3-05 O 403/09).

      ― Ein Aktionär hat Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage gegen die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung des Vorstands), Tagesordnungspunkt 4 (Entlastung des Aufsichtsrats) sowie Tagesordnungspunkt 6.1 bis 6.5 (Bestätigung der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 29. August 2008 zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 betreffend die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung des Vorstands, die Entlastung des Aufsichtsrats, die Wahl des Abschlussprüfers und die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär) eingereicht (Aktenzeichen 3-05 O 416/09).


      Diese weiteren Klagen sind vor dem Landgericht Frankfurt am Main, 5. Kammer für Handelssachen, unter den vorstehend jeweils angegebenen Aktenzeichen anhängig. Eine Terminbestimmung zur mündlichen Verhandlung sowie eine Verbindung dieser Klagen untereinander und/oder mit der vorstehend unter 1. genannten, unter dem Aktenzeichen 3-05 O 382/09 beim Landgericht Frankfurt am Main rechtshängigen Klage zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung ist bisher nicht erfolgt.

      3. Ein weiterer Aktionär hat im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main betreffend Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 29. August 2008 im Wege der Klageerweiterung Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage gegen die Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 28. August 2009 zu Tagesordnungspunkt 6.5 (Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. August 2008 zu Tagesordnungspunkt 6 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär) erhoben.

      Die Klage ist vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 5. Zivilsenat, in dem vorgenannten Berufungsverfahren unter dem Aktenzeichen 5 U 14/09 rechtshängig. Termin zur mündlichen Verhandlung ist vom Gericht für den 23. Februar 2010, 14.00 Uhr, Saal 110 im Gerichtsgebäude D, Zeil 42, 60313 Frankfurt, bestimmt.




      Wiesbaden, im Oktober 2009

      Didier-Werke Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 20.10.09 18:55:25
      Beitrag Nr. 339 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.214.908 von Kalchas am 20.10.09 16:44:32Wenn der Bestätigungsbeschluß rechtsgültig ist, werden die Parteien das Verfahren für erledigt erklären. Dann wird in dem ursprünglichen Verfahren nur noch über die Kosten entschieden. Der Richter ist doch nicht blöd und macht sich die ganze Arbeit und zehn Minuten später erklären die Parteien den Fall für erledigt. Der wartet jetzt simpel ab, was beim Bestätigungsbeschluß Sache ist. Wie man so das ursprüngliche Verfahren beschleunigen will, ist mir ein Rätsel.
      Avatar
      schrieb am 21.10.09 08:02:08
      Beitrag Nr. 340 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.216.134 von Kalchas am 20.10.09 18:55:25Wann der Bestätigungsbeschluss rechtswirksam wird ist doch völlig offen, sofern Klagen gegen diesen kommen.
      Und das erste Verfahren muss weitergeführt werden, das kann auch der Richter nicht verhindern. Wegen des Gangs zum BGH wird dieses Verfahren seitens des Großaktionärs auch beschleunigt.
      Avatar
      schrieb am 21.10.09 08:18:21
      Beitrag Nr. 341 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.218.963 von N100 am 21.10.09 08:02:08Was wird fortgesetzt? Wann ist der Verhandlungstermin?

      Ein Muß gibt es auch gar nicht. Wenn es nämlich im ersten Verfahren ein negatives Urteil geben sollte, dann ist der Beschluß nichtig. Dann kann es keine Bestätigung mehr geben.

      Wenn man also das Ausgangsverfahren, so wie Du meinst, hätte beschleunigen wollen, so hätte man keinen Bestätigungsbeschluß machen sollen. Dann sollte der Ausgangsbeschluß aber nicht angreifbar sein. Offenbar ist er das aber.
      Avatar
      schrieb am 21.10.09 11:12:04
      Beitrag Nr. 342 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.219.009 von Kalchas am 21.10.09 08:18:21Irgendwann wirst Du das auch noch verstehen:
      Wenn das erste Verfahren vor dem OLG Ffm zugunsten der Aktionäre ausgeht gehen die (im Zweifel über eine Nichtzukassungsbeschwerde) zum Bundesgerichtshof. Dort haben die gute Chancen durchzukommen.
      Avatar
      schrieb am 23.10.09 06:45:18
      Beitrag Nr. 343 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.220.547 von N100 am 21.10.09 11:12:04Ich fürchte allerdings, daß Du das nicht verstehst. Hier passiert ja auch nichts anderes als bei der HVB in derselben Situation. Das ursprüngliche Verfahren zum Verkauf der Bank Austria ist auf Eis gelegt, so lange nicht über die Bestätigungsbeschlüsse entschieden ist.
      Avatar
      schrieb am 23.10.09 07:53:18
      Beitrag Nr. 344 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.237.449 von Kalchas am 23.10.09 06:45:18Aber nur, weil sich die Parteien darüber einig waren, dass es so ist.
      Wird bei Didier anders sein.
      Avatar
      schrieb am 24.10.09 10:40:06
      Beitrag Nr. 345 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.237.576 von N100 am 23.10.09 07:53:18Das stimmt so natürlich nicht.

      Das Unternehmen bringt den Bestätigungsbeschluß in das Verfahren ein und die Kläger sollen dieses Verfahren dann für erledigt erklären. Wenn man aber der Meinung ist, daß der Bestätigungsbeschluß mit Mängeln behaftet ist, macht man das natürlich nicht. Daraufhin unterbricht der Richter das Verfahren, um zu sehen, ob der Bestätigungsbeschluß mängelfrei ist. Wenn ja, spart er sich reichlich Arbeit. Natürlich sind sich die Parteien in einem solchen Fall üblicherweise nicht einig. Die Kläger wären natürlich grundsätzlich für eine Fortsetzung des Verfahrens.
      Avatar
      schrieb am 03.11.09 09:33:18
      Beitrag Nr. 346 ()
      Auf der Didier-hompage ist der 4-seitige Quartalsbericht
      reingestellt worden.
      Avatar
      schrieb am 17.11.09 16:04:42
      Beitrag Nr. 347 ()
      Da hat es ja wieder Klagen gehagelt:yawn::yawn:

      Didier-Werke Aktiengesellschaft
      Wiesbaden
      Bekanntmachung gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG

      In Ergänzung zur Bekanntmachung der Gesellschaft vom 20. Oktober 2009 gibt die Gesellschaft gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG bekannt, dass nunmehr insgesamt zehn Aktionäre der Gesellschaft wie folgt Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage gegen Beschlüsse erhoben haben, die auf der Hauptversammlung vom 28. August 2009, vom 29. August 2008 sowie auf der Hauptversammlung vom 27. Juli 2006 gefasst worden sind:
      I. Klagen vor dem Landgericht Frankfurt am Main
      1.

      Ein Aktionär hat Nichtigkeitsklage gegen die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 6.5 der Hauptversammlung vom 28. August 2009 (Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. August 2008 zu Tagesordnungspunkt 6 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär) und zusätzlich Nichtigkeitsklage gegen die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 5 der Hauptversammlung vom 27. Juli 2006 (Satzungsänderung) erhoben (Aktenzeichen 3-05 O 382/09).
      2.

      Zwei weitere Aktionäre haben Nichtigkeitsklage gegen die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 6.5 der Hauptversammlung vom 28. August 2009 (Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. August 2008 zu Tagesordnungspunkt 6 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär) und zusätzlich Nichtigkeitsklage gegen die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung vom 29. August 2008 (Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär) erhoben (Aktenzeichen 3-05 O 430/09).
      3.

      Insgesamt sechs weitere Aktionäre haben wie folgt Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung vom 28. August 2009 eingereicht:


      Vier Aktionäre haben jeweils Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage gegen die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 6.5 (Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. August 2008 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär) eingereicht (Aktenzeichen 3-05 O 411/09, 3-05 O 412/09 und 3-05 O 413/09).


      Ein Aktionär hat Nichtigkeitsklage gegen die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 6.1 bis 6.5 (Bestätigung der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 29. August 2008 zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 betreffend die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung des Vorstands, die Entlastung des Aufsichtsrats, die Wahl des Abschlussprüfers und die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär) eingereicht (Aktenzeichen 3-05 O 403/09).


      Ein Aktionär hat Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage gegen die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung des Vorstands), Tagesordnungspunkt 4 (Entlastung des Aufsichtsrats) sowie Tagesordnungspunkt 6.1 bis 6.5 (Bestätigung der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 29. August 2008 zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 betreffend die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung des Vorstands, die Entlastung des Aufsichtsrats, die Wahl des Abschlussprüfers und die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär) eingereicht (Aktenzeichen 3-05 O 416/09).
      4.

      Die vorstehend unter Ziffer 1 – 3 genannten Klagen sind vor dem Landgericht Frankfurt am Main, 5. Kammer für Handelssachen rechtshängig und zwischenzeitlich zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung miteinander verbunden worden, wobei das Aktenzeichen 3-05 O 382/09 führt. Termin zur mündlichen Verhandlung wurde vom Gericht für den 2. Februar 2010, 09.45 Uhr, Raum 165, Gebäude B im Justizgebäude Gerichtsstrasse 2, 60313 Frankfurt, bestimmt.
      II. Klage vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main

      Ein weiterer Aktionär hat im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main betreffend Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 29. August 2008 im Wege der Klageerweiterung Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage gegen die Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 28. August 2009 zu Tagesordnungspunkt 6.5 (Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. August 2008 zu Tagesordnungspunkt 6 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär) erhoben.

      Die Klage ist vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 5. Zivilsenat, in dem vorgenannten Berufungsverfahren unter dem Aktenzeichen 5 U 14/09 rechtshängig. Termin zur mündlichen Verhandlung ist vom Gericht für den 23. Februar 2010, 14.00 Uhr, Saal 110 im Gerichtsgebäude D, Zeil 42, 60313 Frankfurt, bestimmt.



      Wiesbaden, im November 2009

      Didier-Werke Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 20.11.09 07:51:11
      Beitrag Nr. 348 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.403.534 von schaerholder am 17.11.09 16:04:42Jetzt mal Butter bei die Fische :


      1. Rechnet ihr noch in 2010 mit der Notizeinstellung wg Squezze Out ?

      2. Welchen Preis seht ihr als fair an, wenn es später zur Spruchstelle geht ? 115 E oder eventuell oder mehr ?

      Gruß

      rootsofcanada
      Avatar
      schrieb am 20.11.09 09:43:13
      Beitrag Nr. 349 ()
      @all

      Diese Klagerei ist wirklich nervtötend. Diese Personen haben das Geschäft nicht verstanden.

      @rootsofcanada
      zu 1. Leider nein, den dämlichen Klägern sei Dank.
      zu 2. >150

      Gruß
      babbelino
      Avatar
      schrieb am 20.11.09 10:16:27
      Beitrag Nr. 350 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.424.347 von babbelino am 20.11.09 09:43:13Na ja. Ganz so einfach ist das nun auch nicht.

      Der Gesetzgeber sieht einen Hauptversammlungsbeschluß vor, obwohl das reine Formsache ist. Dann gelten diese Regln, an die sich alle zu halten haben. Insbesondere liegt es am Unternehmen diese einzuhalten. Wenn dabei ein Fehler unterlaufen sein sollte, dann muß der eben korrigiert werden. Da ist man bei Didier aber völlig neben der Spur. Natürlich kann man das bis zum BGH ziehen. Dann läuft es halt bis 2011, 2012 oder noch länger.

      Wie nun jeder den vorgefallenen Fehler bewertet, bleibt jedem selbst überlassen. Für mich war es übrigens nicht so wichtig.

      Der Gesetzgeber sollte allerdings überdenken, wie eventuelle Nachzahlungen aufgrund des Spruchverfahrens sichergestellt werden können.

      Sonst läuft es so wie bei Edscha, Aktien weg, Unternehmen insolvent, übernehmende GmbH insolvent und damit keine Nachzahlung. So etwas will ja ernstlich auch niemand. Da kann man niemandem verdenken, wenn er sich im Vorfeld wehrt.
      Avatar
      schrieb am 22.11.09 10:54:10
      Beitrag Nr. 351 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.424.347 von babbelino am 20.11.09 09:43:13Gebe Dir vollkommen recht. Da warten wir alle seit Jahren
      auf ein squeeze-out und nun wird die ganze Sache durch
      die Klage von Formfehlern , die an den HV-Beschlüssen
      nichts geändert hätten, auf unbestimmte Zeit verzögert.
      Das einzige angenehme war der Kurs hielt sich während
      der Finanzkrise stabil.
      Vielleicht erklärt mir mal einer von den Klägern , was damit
      bezweckt werden soll.Soll Didier damit madig gemacht werden
      und freiwillig den Abfindungspreis satt erhöhen ?
      Avatar
      schrieb am 23.11.09 11:53:03
      Beitrag Nr. 352 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.432.757 von sentence am 22.11.09 10:54:10Dann erklär doch mal bitte, warum bloß etwas über 90 Euro gezahlt werden sollen, wenn der Wert bedeutend höher ist. Hier sollte man sich mal fragen, warum so etwas überhaupt möglich sein soll. Es ist ja schon verwunderlich, daß der Gesetzgeber daran gar nichts auszusetzen hat. Dafür sanktioniert er aber andere Dinge ziemlich scharf. Dann braucht man sich über den Lauf der Dinge nicht zu wundern.

      Zwischen dem Großaktionär und der Didier gibt es einen Beherrschungsvetrag, so daß man schon davon ausgehen kann, daß vom Großaktionär maßgeblich Einfluß auf die Planzahlen genommen wurde. Da unterstelle ich Absicht, um einen möglichst niedrigen Preis zu ermitteln. Dubiose Annahmen aus dem Gutachten wurden ja bereits angeführt. Zufällig sind die ganz sicher nicht.

      Daran sieht man, daß das ganze Verfahren nichts taugt. Die Nachbesserung erhielte man erst nach Jahren. Wenn man allerdings Pech hat wie bei Edscha, dann gibt es überhaupt keine Nachzahlung.
      Avatar
      schrieb am 16.12.09 16:51:52
      Beitrag Nr. 353 ()
      Wiesbaden (euro adhoc) - Mag. Rudolf Payer, Vorstandsvorsitzender der Didier-Werke AG, hat dem Aufsichtsrat mitgeteilt, dass er per 30. Juni 2010 auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand ausscheiden wird.

      Der Aufsichtsrat dankt Rudolf Payer für seine jahrelange engagierte Tätigkeit und wünscht ihm alles Gute für seinen weiteren beruflichen Lebensweg.

      Die Entscheidung über die Nominierung des neuen Vorstandsvorsitzenden der Didier-Werke AG wird zeitnah vom Aufsichtsrat getroffen.

      Rückfragehinweis: RHI AG

      Investor Relations

      Als Kleinaktionäre danken wir Herrn Payer ebenfalls für den Betrug an eben denjenigen. Wir wünschen ihm für seinen weiteren Lebensweg mehr Redlichkeit.
      Avatar
      schrieb am 15.01.10 12:02:03
      Beitrag Nr. 354 ()
      Gibt es Neuigkeiten zur Klage oder warum die hohen Umsätze gestern und heute:confused:
      Avatar
      schrieb am 15.01.10 14:20:42
      Beitrag Nr. 355 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.743.731 von schaerholder am 15.01.10 12:02:03Na ja, relativ HOCH.Endlich mal wieder etwas Bewegung im
      Kurs und Umsatz , mit Tendenz nach oben.Hoffentlich nicht
      nur wieder ein Strohfeuer.Nächster Termin 24.2.10 !
      Avatar
      schrieb am 29.01.10 16:21:25
      Beitrag Nr. 356 ()
      Heute nochmal "hoher" Umsatz und hohe Nachfrage bei höheren Kursen:D
      Avatar
      schrieb am 29.01.10 16:52:52
      Beitrag Nr. 357 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.843.621 von schaerholder am 29.01.10 16:21:25Kurs steigt weiter , bei erhöhter gesuchter Stückzahl.(496 St.106 G)
      Sollte sich was Neues ergeben haben,stellt es bitte hier rein.
      Bei diesem Nebenwert gib es für mich leider keine anderen Quellen.
      Danke !
      Avatar
      schrieb am 24.02.10 15:27:57
      Beitrag Nr. 358 ()
      War am 23.2. nicht die mündliche Verhandlung vor dem OLG?
      Es wäre schön wenn jemand mal kurz berichtet.

      Danke !
      Avatar
      schrieb am 26.02.10 20:12:16
      Beitrag Nr. 359 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.002.699 von sentence am 24.02.10 15:27:57non event. VT 20.April 2010. Die Sache geht sowie zum BGH, irgendwann in 2011.
      Avatar
      schrieb am 27.02.10 07:14:40
      Beitrag Nr. 360 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.023.859 von Blondie123 am 26.02.10 20:12:16dann könnten wir sogar noch 2x die garantie dividende kassieren
      Avatar
      schrieb am 27.02.10 07:50:44
      Beitrag Nr. 361 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.023.859 von Blondie123 am 26.02.10 20:12:16Danke für die Information Blondie !
      Avatar
      schrieb am 20.04.10 08:14:24
      Beitrag Nr. 362 ()
      Vorläufige Geschäftszahlen für 2009 liegen seit dem 16.4. vor !
      Avatar
      schrieb am 03.05.10 16:14:28
      Beitrag Nr. 363 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.365.014 von sentence am 20.04.10 08:14:24Berufung Didier vom OLG Frankfurt zurück gewiesen. Revision zum BGH zugelassen.
      Avatar
      schrieb am 25.06.10 13:30:16
      Beitrag Nr. 364 ()
      Jahresabschluss 2009 ist auf der homepage von Didier einsehbar.
      Avatar
      schrieb am 06.07.10 19:19:07
      Beitrag Nr. 365 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.737.360 von sentence am 25.06.10 13:30:16hier tut sich ja im Moment gar nix.
      wenn einer interesse hat ein paar stücke zu verkaufen
      bitte kurze boardmail, wäre im laufe der nächsten monate an ein paar aktien interessiert.
      gruß
      sp
      Avatar
      schrieb am 08.07.10 06:15:41
      Beitrag Nr. 366 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.784.131 von Schokoladenpudding am 06.07.10 19:19:07dank der garantie dividende kann ich weiter halten und auch warten bis sie es dann mal schaffen, ich sammle aber an schachen tagen auch immer paar ein auch wenn hier wirklich fast nichts mehr umgeht
      Avatar
      schrieb am 19.07.10 15:05:05
      Beitrag Nr. 367 ()
      Didier-Werke
      Aktiengesellschaft
      Wiesbaden
      WKN 553700
      ISIN DE 0005537005
      Einladung
      zur ordentlichen Hauptversammlung
      der Didier-Werke Aktiengesellschaft
      mit Sitz in Wiesbaden



      Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

      am Donnerstag, den 26. August 2010, ab 10:00 Uhr,

      im Herzog-Friedrich-August-Saal der Wiesbadener Casino-Gesellschaft,
      Friedrichstraße 22, D-65185 Wiesbaden,

      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.



      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Didier-Werke Aktiengesellschaft, des Lage- und Konzernlageberichts, der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 sowie nach §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2009

      Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung nach der gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 AktG) lediglich zugänglich zu machen. Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung.
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2009

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2009 in Höhe von EUR 60.037.738,74 wie folgt zu verwenden:
      Ausschüttung einer Dividende von EUR 3,07 je Stückaktie EUR 7.490.800,00
      Vortrag auf neue Rechnung EUR 52.546.938,74
      EUR 60.037.738,74
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
      5.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu bestellen.
      _________________________



      Unterlagen zur Tagesordnung

      Ab Einberufung der Hauptversammlung werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://hv.didier.de unter der Rubrik „Hauptversammlung 2010“ insbesondere folgende Unterlagen zugänglich gemacht:


      die Hauptversammlungseinladung;


      der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzernabschluss, der Lage- und Konzernlagebericht, die erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB und der Bericht des Aufsichtsrats der Gesellschaft jeweils für das Geschäftsjahr 2009;


      der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2009 (als Bestandteil der Hauptversammlungseinladung).

      Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht ausliegen. Sie können von den Aktionären ferner ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft während üblicher Geschäftszeiten eingesehen werden.

      Auf Verlangen werden die vorgenannten Unterlagen Aktionären der Gesellschaft auch kostenfrei zugesandt. Bestellungen bitten wir ausschließlich zu richten an:
      Didier-Werke Aktiengesellschaft
      – Investor Relations –
      Hagenauer Straße 53–55a
      D-65203 Wiesbaden
      Telefax: +49 – 611 – 733567317



      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger EUR 63.000.000 und ist in 2.440.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Aktien unterschiedlicher Gattung bestehen nicht. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft entspricht damit der Anzahl der Stückaktien der Gesellschaft und beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger 2.440.000.

      Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger keine eigenen Aktien.

      Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen von ihrer Depotbank oder einem sonstigen zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Institut erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellt sein und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), d.h. auf Donnerstag, den 5. August 2010, 00:00 Uhr, beziehen. Er muss der Gesellschaft spätestens am Donnerstag, den 19. August 2010, unter folgender Anschrift zugehen:
      Didier-Werke Aktiengesellschaft
      c/o Deutsche Bank AG
      General Meetings
      Postfach 20 01 07
      D-60605 Frankfurt am Main
      Telefax: +49 – 69 – 12012 86045
      Email: WP.HV@Xchanging.com


      Nach Erfüllung der vorstehenden Teilnahmevoraussetzungen werden den teilnahmeberechtigten Aktionären über ihr depotführendes Institut Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Stimmkarten werden den teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. ihren Vertretern am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort ausgehändigt.

      Bedeutung des Nachweisstichtags

      Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den im vorstehenden Abschnitt genannten Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts richten sich somit ausschließlich nach dem Aktienbesitz zu dem dort genannten Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag oder der Anmeldung zur Hauptversammlung ist keine Sperre für die Veräußerung von Aktien verbunden. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch am und nach dem Nachweisstichtag frei verfügen. Solche Verfügungen haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für einen Erwerb oder Hinzuerwerb von Aktien, der am oder nach dem Nachweisstichtag erfolgt. Personen, die erst am oder nach dem Nachweisstichtag Aktien der Gesellschaft erwerben, sind hinsichtlich dieser Aktien daher auf der Hauptversammlung weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

      Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

      Teilnahmeberechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, insbesondere ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder einen anderen Bevollmächtigten ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen für den betreffenden Aktienbestand die weiter oben genannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden.

      Auf die Vollmacht finden in Ermangelung einer abweichenden Satzungsbestimmung die gesetzlichen Vorschriften Anwendung. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen daher der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut, noch eine Vereinigung von Aktionären oder eine sonstige, einem Kreditinstitut gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellte Person oder Personenvereinigung bevollmächtigt wird.

      Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Vereinigung von Aktionären oder einer sonstigen, einem Kreditinstitut gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellten Person oder Personenvereinigung gelten die besonderen gesetzlichen Vorschriften des § 135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Das allgemeine gesetzliche Textformerfordernis findet bei diesen Vollmachtsempfängern demgegenüber nach überwiegender Auffassung keine Anwendung. Die betreffenden Vollmachtsempfänger setzen unter Umständen eigene Formerfordernisse fest; Einzelheiten sind ggf. bei dem jeweiligen Vollmachtsempfänger zu erfragen.

      Die Erteilung der Vollmacht kann sowohl vor als auch noch während der Hauptversammlung erfolgen. Vollmachtsformulare, die insbesondere zur Vollmachtserteilung vor bzw. außerhalb der Hauptversammlung verwendet werden können, werden teilnahmeberechtigten Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übersandt. Vollmachtsformulare, die zur Vollmachtserteilung auf der Hauptversammlung selbst verwendet werden können, erhalten teilnahmeberechtigte Aktionäre bzw. ihre Vertreter am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle zur Hauptversammlung. Teilnahmeberechtigte Aktionäre bleiben auch nach erfolgter Vollmachtserteilung zur persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt.

      Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können sowohl durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als auch durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erfolgen. Für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf steht nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung, an welche insbesondere auch eine elektronische Übermittlung per E-Mail erfolgen kann:
      Didier-Werke Aktiengesellschaft
      c/o Haubrok Corporate Events GmbH
      Landshuter Allee 10
      D – 80637 München
      Telefax: +49 – 89 – 21027 298
      Email: vollmacht@haubrok-ce.de



      Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann auch dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis.

      Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären ferner als besonderen Service an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts auf der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Den Stimmrechtsvertretern müssen hierzu in der Vollmacht verbindliche Weisungen für die Stimmrechtsausübung erteilt werden; andernfalls ist die Vollmacht ungültig. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, gemäß den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Die betreffenden Weisungen bedürfen ebenso wie die Vollmacht der Textform; gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und der darin erteilten Weisungen. Die Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist auf die Ausübung des Stimmrechts bei der Abstimmung über die in der Einberufung der Hauptversammlung veröffentlichten Beschlussvorschläge der Verwaltung zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung beschränkt; Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts über sonstige Beschlussanträge oder zur Ausübung weiterer Aktionärsrechte auf der Hauptversammlung nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen. Aktionäre, die von der Möglichkeit einer Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter Gebrauch machen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die ihnen nach Erfüllung der weiter oben genannten Teilnahmevoraussetzungen zugesandt wird. Für die Bevollmächtigung ist das auf der Eintrittskarte aufgedruckte Formular zur Vollmachtserteilung an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu verwenden. Nur ein ordnungsgemäß ausgefülltes Formular, das der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 25. August 2010, unter der vorstehend für die Übermittlung von Vollmachten bzw. Vollmachtsnachweisen genannten Adresse zugeht, verpflichtet die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur Stimmausübung. Daneben kann eine Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis zum Beginn der Abstimmung auch noch auf der Hauptversammlung selbst erfolgen; ein entsprechendes Formular erhalten teilnahmeberechtigte Aktionäre bzw. ihre Vertreter am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle zur Hauptversammlung.

      Recht der Aktionäre auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

      Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Didier-Werke Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am 26. Juli 2010 zugehen. Es wird darum gebeten, entsprechende Verlangen an folgende Anschrift zu richten:
      Didier-Werke AG
      – Vorstand –
      Hagenauer Straße 53–55a
      D-65203 Wiesbaden



      Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn der oder die Antragsteller nachweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (also spätestens seit dem 26. Mai 2010, 00:00 Uhr) Inhaber der Aktien ist/sind. Bei der Berechnung dieser Aktienbesitzzeit ist § 70 AktG zu beachten.

      Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie die Einberufung bekannt gemacht.

      Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

      Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen sowie Vorschläge zu einer in der Tagesordnung vorgesehenen Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu unterbreiten.

      Gegenanträge mit Begründung sowie Wahlvorschläge können der Gesellschaft ferner auch vor der Hauptversammlung an folgende Adresse übermittelt werden:
      Didier-Werke Aktiengesellschaft
      – Investor Relations –
      Hagenauer Straße 53–55a
      D-65203 Wiesbaden
      Telefax: +49 – 611 – 733567317



      Gegenanträge mit Begründung und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft spätestens am Mittwoch, den 11. August 2010, unter der vorstehenden Adresse zugehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung sowie eventueller Stellungnahmen der Verwaltung unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://hv.didier.de unter der Rubrik „Hauptversammlung 2010“ zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie Gegenanträge ohne Begründung werden nicht berücksichtigt; Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. Ferner kann die Gesellschaft auch noch unter bestimmten weiteren, in den §§ 126 bzw. 127 AktG näher geregelten Voraussetzungen von einer Zugänglichmachung ganz oder teilweise absehen oder Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge und deren Begründungen zusammenfassen.

      Auch wenn Gegenanträge und Wahlvorschläge der Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, finden sie in der Hauptversammlung nur dann Beachtung, wenn sie dort nochmals mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht der Aktionäre, während der Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt.

      Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG

      Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.

      Informationen gemäß § 124a AktG und weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre

      Die Informationen nach § 124a AktG zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://hv.didier.de unter der Rubrik „Hauptversammlung 2010“ zugänglich gemacht. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse veröffentlicht.



      Wiesbaden, im Juli 2010

      Didier-Werke Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 28.07.10 12:22:33
      Beitrag Nr. 368 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.841.549 von schaerholder am 19.07.10 15:05:05uih !

      In Frankfurt liegt eine nennswerte Verkaufsseite über 437 Stück zu 104,40 E.

      Da will/muß wohl einer raus, obwohl im August die Dividende von über 3 EURO ausgeschüttet wird.

      Ich habe leider keine Liquidität mehr ...
      Avatar
      schrieb am 28.07.10 13:54:35
      Beitrag Nr. 369 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.888.910 von rootsofcanada am 28.07.10 12:22:33DANKE:)
      Avatar
      schrieb am 28.07.10 15:29:55
      Beitrag Nr. 370 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.889.528 von Schokoladenpudding am 28.07.10 13:54:35gerne ;)


      Guck mal in Dein Postfach...
      Avatar
      schrieb am 28.07.10 18:13:29
      Beitrag Nr. 371 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.890.291 von rootsofcanada am 28.07.10 15:29:55ist beantwortet!!
      Avatar
      schrieb am 28.07.10 22:17:43
      Beitrag Nr. 372 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.891.569 von Schokoladenpudding am 28.07.10 18:13:29konntest wieder nicht genug bekommen ;) hättest mir ja auch welche lassen können:D
      Avatar
      schrieb am 29.07.10 07:54:56
      Beitrag Nr. 373 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.892.965 von Maack1 am 28.07.10 22:17:43du solltest mittlerweile mitbekommen haben, dass ich keine halben Sachen mache:)
      Ich hoffe nur die Eintragung wird nicht vor der HV vollzogen, dann gibt es nämlich keine Garantiedividende mehr.
      Avatar
      schrieb am 29.07.10 08:56:46
      Beitrag Nr. 374 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.893.732 von Schokoladenpudding am 29.07.10 07:54:56das weiss ich :D

      für 400 hatte ich eh nicht genug geld aber 100 will ich noch aufnehmen, ich hoffe ja das noch einige ins bid verkaufen oder das der div.abschlag recht heftig wird, die div. muss ich näml. eigentl. nicht haben weil davon gleich mal knapp 80 cent abgeführt werden
      Avatar
      schrieb am 29.07.10 09:45:55
      Beitrag Nr. 375 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.892.965 von Maack1 am 28.07.10 22:17:43Noch hat Schokoladenpudding garnichts bekommen.Du kannst noch 446 Stück haben.
      Avatar
      schrieb am 29.07.10 09:58:24
      Beitrag Nr. 376 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.894.368 von sentence am 29.07.10 09:45:55sind gestern nicht umgegangen? bei 104?
      Avatar
      schrieb am 29.07.10 10:27:49
      Beitrag Nr. 377 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.894.477 von Oxbek am 29.07.10 09:58:24Muss mich korregieren.Hatte mich mit einem Verkauf davorgesetzt , der nur teilweise
      ausgeführt wurde.Dann wurde der Brief-Kurs wohl auf 104,- gesenkt. Sorry!
      Avatar
      schrieb am 29.07.10 21:47:28
      Beitrag Nr. 378 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.894.736 von sentence am 29.07.10 10:27:49schreib mir mal ne PN wenn du paar loswerden willst 104 ist schon ok zum kauf
      Avatar
      schrieb am 31.07.10 07:50:36
      Beitrag Nr. 379 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.900.220 von Maack1 am 29.07.10 21:47:28War taktisch bedingt,weil ich etwas Bedenkzeit brauchte.Hat leider nicht hingehauen !
      Avatar
      schrieb am 03.08.10 10:19:28
      Beitrag Nr. 380 ()
      Die Muttergesellschaft RHI hat übrigens im 1. HJ. das operative Ergebnis mehr als und die Marge dabei glatt verdoppelt! Das Ergebnis nach Steuern ist um 2000 %(!!!) gestiegen, allerdings auch durch Sondereinflüsse. Bin auf die Didier-Zahlen gespannt...:p
      Avatar
      schrieb am 03.08.10 11:02:49
      Beitrag Nr. 381 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.917.520 von schaerholder am 03.08.10 10:19:28sollten nicht auch heute die Halbjahreszahlen von Didier kommen ?
      Ich meine, dies vor Wochen auf der Homepage entnommen zu haben. Nun wird der 17.8. genannt.

      Habe ich mich verguckt, oder wurde der Termin eventuell doch verschoben ?
      Avatar
      schrieb am 04.08.10 10:59:47
      Beitrag Nr. 382 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.917.838 von rootsofcanada am 03.08.10 11:02:49@ schokoladenpudding :

      Hast 2 Boardmails !

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 06.08.10 15:53:19
      Beitrag Nr. 383 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.894.002 von Maack1 am 29.07.10 08:56:46Also ich würde in Hinblick auf die Dividende keine Didier Aktien mehr kaufen. Nur so ein kleiner Tip. Es könnte nämlich sein, dass die HV nicht mehr stattfindet.
      Avatar
      schrieb am 06.08.10 17:23:05
      Beitrag Nr. 384 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.942.706 von Blondie123 am 06.08.10 15:53:19Hallo Blondie,
      bezieht sich das nur mit Hinblick auf die Dividende oder auch auf die Aktie,
      bzw. würdest Du noch Aktien abgeben ?

      ps. Du bist die einzige Quelle die auch mal was rauslässt ! :)
      Avatar
      schrieb am 06.08.10 19:14:54
      Beitrag Nr. 385 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.943.450 von sentence am 06.08.10 17:23:05???


      300 Stück im Verkauf zu 103 EUR !

      Was kommt da ?
      Avatar
      schrieb am 06.08.10 19:24:01
      Beitrag Nr. 386 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.944.157 von rootsofcanada am 06.08.10 19:14:54Weiss nicht. Da wissen einige Threadteilnehmer wieder etwas mehr und lassen keine
      news raus.Was ist mit der HV oder nicht ?:confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 06.08.10 19:33:01
      Beitrag Nr. 387 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.944.209 von sentence am 06.08.10 19:24:01aber sind denn die 3 Euro Dividende sooo wichtig ?

      Wenn wir uns im Spruchstellverfahren weit mehr versprechen, müßte man doch jetzt die Aktien kaufen. Denn dann wäre die Verunsicherung vorbei und der Abfindungspreis wird gegen Ausbuchung der Aktien gutgeschrieben. Auch wenn man anfangs einen Spekulationsverlust in Kauf nehmen muß, wenn die Aktien mit 91,11 E ausgebucht werden !
      Avatar
      schrieb am 06.08.10 20:18:37
      Beitrag Nr. 388 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.944.256 von rootsofcanada am 06.08.10 19:33:01Auch wenn sie vom Kurs abgeschlagen werden, waren (sind) die 3,- Euro im Kurs eingepreist.
      Heute Mittag waren noch einige Hundert für 106,- im Brief minus 3,- sind 103,- Euro.
      Mal sehen, ob wir hier am Wochenende noch etwas näheres erfahren.

      Den Nachteil, wenn die Aktien ausgebucht werden, sehe ich darin, sie im Notfall
      nicht mehr schnell über die Börse versilbern zu können.
      Avatar
      schrieb am 06.08.10 20:55:34
      Beitrag Nr. 389 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.944.537 von sentence am 06.08.10 20:18:37

      Bei meinen Stückzahlen und EK sind es dann doch einige 10000 Euro bei 91,11 die
      erst einmal festliegen.Du hast recht im negativsten Falle wären es 12,-Euro
      Risiko,also bei den 300 Stück 3600,- Euro.
      Avatar
      schrieb am 06.08.10 21:10:46
      Beitrag Nr. 390 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.944.719 von sentence am 06.08.10 20:55:34Da verstehe ich dich nicht. Wenn der SO kommt, die Börsennotiz eingestellt, und die Aktien ausgebucht werden, dauert es erfahrungsgemäss nur wenige Tage, bis uns der festgelegte Preis, wohl 91,11E, gutgeschrieben wird.
      Avatar
      schrieb am 06.08.10 22:34:18
      Beitrag Nr. 391 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.944.799 von rootsofcanada am 06.08.10 21:10:46Sicher,aber die Differenz zum Börsenkurs liegt ja noch für Monate fest mit
      der Hoffnung auf Nachbesserung bzw. Risiko.Der Verkäufer der 300 Stück
      zieht scheinbar die 3600 Euro plus vor.Die 3,-Euro Garantiedividende war
      bisher ja immer eine schöne Verzinsung für unsere Geduld.
      Avatar
      schrieb am 07.08.10 09:36:17
      Beitrag Nr. 392 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.945.318 von sentence am 06.08.10 22:34:18Ja, der Einsatz von ca. 12 E ist jetzt eine Art von Lottorielos. Wenn man sich aber sicher ist, dass das Bewertungsgutachten jenseits der Realität ist, sollte man die 12 E im Spiel lassen. Daran sollte es nicht scheitern!
      Avatar
      schrieb am 07.08.10 14:01:46
      Beitrag Nr. 393 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.946.102 von rootsofcanada am 07.08.10 09:36:17Nachdem das Gutachten schon 2 Jahre alt ist, was denkt Ihr im Bezug auf die aktuelle Entwicklung was im Spruchverfahren drin ist? Die damaligen Schaetzungen gingen ja von 110-150
      Avatar
      schrieb am 09.08.10 10:13:11
      Beitrag Nr. 394 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.944.157 von rootsofcanada am 06.08.10 19:14:54So die 300 Stück sind verkauft, nun wurden die nächsten 300 zum Verkauf nachgeschoben.
      Da trennt sich jemand massiv.
      Avatar
      schrieb am 09.08.10 11:14:45
      Beitrag Nr. 395 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.950.061 von sentence am 09.08.10 10:13:11Naja. Was sind schon 600 Stück ? Vlt braucht jemand etwas Geld für andere Investments.

      Die Leute, die positioniert sind, und eventuell mehr wissen aufgrund Ihrer Einsprüche/ Klagen gegen die HV-Beschlüsse, können ihre Bestände sowieso nicht kursschonend versilbern.

      Ich würde mich freuen, wenn der Squezze Out, wenn auch ohne Dividende aufgrund der hier spekulierten HV-Absage, kurzfristig anstehen würde.

      Habe gerade noch eine kleine Stückzahl erworben !
      Avatar
      schrieb am 09.08.10 13:12:58
      Beitrag Nr. 396 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.950.479 von rootsofcanada am 09.08.10 11:14:45600 Stück und mehr ist für Didier´s Tagesumsätze schon etwas ungewöhnlich.
      Habe auch noch etwas nachgekauft.Ein Vorteil hätte die Kurseinstellung schon,
      man hätte wieder eine Menge Geld frei zur Anlage ohne die Nachbesserungs-
      ansprüche zu verlieren.Vorausgesetzt es wird nachgebessert.

      Was ich in diesem Thread schon immer bedauert habe ist, dass hier kein
      Interesse an Informationsaustausch besteht.Es scheint mir, dass hier zuviele
      Squeeze-out - Profis am Werk sind.
      Avatar
      schrieb am 09.08.10 13:37:17
      Beitrag Nr. 397 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.951.256 von sentence am 09.08.10 13:12:58klar, 600 Stück sind für Didier-Verhältnisse viel. Aber solange es anscheinend nur eine Adresse ist, ist es egal.

      Aber es ist schon merkwürdig, dass die Stücke bei 103 E nicht weggekauft werden. Vor kurzem hieß es noch, 104 E wäre ein guter Kaufkurs. Und das Dividendenargument lasse ich nicht gelten, da hier in diesem Board schon Kursziele von 120 E und einiges mehr kommuniziert wurden.

      Ich gebe Dir Recht : Hier scheinen sehr viele Profis am Werk zu sein, die ihr Wissen nicht teilen möchten. Schade !
      Avatar
      schrieb am 09.08.10 17:41:49
      Beitrag Nr. 398 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.951.420 von rootsofcanada am 09.08.10 13:37:17Ich hab heute noch mal paar genommen.
      Ob Profis am Werk sind oder nicht, wer weiß das schon?
      Was macht überhaupt einen Profi aus?
      Falls Du mit "Profi" Großinvestoren meinst, dann bist Du sicher beim falschen Wert. Der Streubesitz ist viel zu gering für Anleger, die ordentlich was an Kapital unterbringen müssen. Jemand der über 2-3 stellige Millionenbeträge disponiert tummelt sich hier nicht. Gerade darum ist dieser Wert besonders lukrativ für "KLeinanleger", wie die meisten von uns es sind.

      Gruß
      SP
      Avatar
      schrieb am 09.08.10 18:09:52
      Beitrag Nr. 399 ()
      Habe heute auch eingekauft :).
      Avatar
      schrieb am 09.08.10 20:20:29
      Beitrag Nr. 400 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.953.209 von Schokoladenpudding am 09.08.10 17:41:49Ich meinte mit Profis auch in erster Linie gut informierte, private Anleger, die sich durchaus vierstellige Stückzahlen seit 2008 zusammengesammelt haben und mit ihren Anwälten Klage gegen die HV-Beschlüsse erhoben haben.

      Ferner habe ich gerade gelesen, daß ein SO-Basket-Zertifikat von Sal. Opp. gekündigt wurde.
      Vlt sind in diesem Korb auch ein paar Didier drin, die nun liquidiert werden.
      Es wäre ein unglücklicher Zufall, der uns Anleger vor vermutlich kurzfristigem SO verunsichert.
      Avatar
      schrieb am 09.08.10 20:29:16
      Beitrag Nr. 401 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.954.370 von rootsofcanada am 09.08.10 20:20:29da ist schon alles verkauft. es waren auch nie didier drin!
      mach dir keine sorgen :)
      Avatar
      schrieb am 09.08.10 23:06:02
      Beitrag Nr. 402 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.953.209 von Schokoladenpudding am 09.08.10 17:41:49Ich hatte heute den Begriff "Profi"(mit einer gewissen Kritik verbunden) hier
      im Thread angeführt.Auch für mich ist der Begriff "Profi"nicht mit 2- oder
      3 stelligen Dispositionen verbunden, sondern Anleger die sich auf
      Investitionen im Bereich "Squeeze-out" spezialisiert haben und dementsprechend
      über eine Menge Erfahrung und rechtl.Wissen verfügen und auch entsprechend
      investieren und ggf.auch bereit sind, rechtlich Klage zu führen.
      Ich habe festgestellt,dass hier einige scheinbar sogar ggf. den Anwaltskanzleien
      überlegen sind, die vom Unternehmen für das Squeeze-out-Verfahren
      beauftragt wurden.Ich habe mein Bedauern hier ausgedrückt,dass diese Teilnehmer
      sich hier im Thread nur dann melden,wenn Rechtsfragen auftauchen und
      unterschiedlich bewertet werden.Andere Informationen,die natürlich bei einer
      Grössenordnung wie Didier nicht aus der Presse zu erfahren sind,
      werden leider nicht reingestellt.Sei es ein kurzer Eindruck über die HV
      bzw. Stand der laufenden Gerichtsverfahren etc.(ausser Blondie)
      Aus anderen Threads habe ich die Erfahrung gemacht, dass es da z.T. etwas
      kooperativer zugeht. Dies zum Thema "Profi" 1
      Avatar
      schrieb am 10.08.10 11:04:36
      Beitrag Nr. 403 ()
      Ich bin in diesem W:O Board noch unter meinem alten Nick so oft von Dummlaberern angep***** worden, dass ich ehrlich gesagt keine grosse Lust mehr habe hier etwas einzustellen. Ich mache hier bei Didier nur, weil ich von einigen Posts (Kalchas z.B.) auch profitiert habe.

      Deshalb noch einmal meinen Rat, wer die Didier nur wegen der Garantiedividende kaufen möchte, sollte damit bis Mitte nächster Woche warten. Derzeit würde ich davon dringend abraten. Ob es im Spruchverfahren einen Nachschlag geben wird, der den derzeitigen Kurs übersteigt, weiss ich auch nicht. Normalerweise sind im Mittel aler SQueeze Outs +15% gezahlt worden.

      Ich vermute, dass Didier weiter zukauft. Es sind ohnehin nur noch sehr wenige Aktien im Streubesitz.

      Private Anfrage über BM möchte ich nicht beantworten. Selber habe ich keine Didier Aktien und ich werde auch keine kaufen.

      Dieses war mein letztes Posting bei W:O. Und tschüß.
      Avatar
      schrieb am 10.08.10 13:12:04
      Beitrag Nr. 404 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.957.345 von Blondie123 am 10.08.10 11:04:36Danke für die Stellungnahme !
      Avatar
      schrieb am 14.08.10 10:28:06
      Beitrag Nr. 405 ()
      Der schon fertige Prozessvergleich ist in letzter Minute geplatzt weil ein Kläger nicht zugestimmt hat. Wird die Zustimmung nicht bis Montag nachgeholt, wonach es nicht aussieht, wird der BGH entscheiden müssen. Dann wird selbstverständlich auch die HV noch stattfinden.
      Avatar
      schrieb am 14.08.10 12:05:59
      Beitrag Nr. 406 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.984.801 von Blondie123 am 14.08.10 10:28:06Doch noch ein Posting !:laugh: Danke !
      Avatar
      schrieb am 14.08.10 12:10:19
      Beitrag Nr. 407 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.985.073 von sentence am 14.08.10 12:05:59Der Vgl wird zustande kommen.
      Also keine HV mehr

      Schönes WE
      Avatar
      schrieb am 14.08.10 12:52:25
      Beitrag Nr. 408 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.985.094 von trade20 am 14.08.10 12:10:19ich denke da geht eher um die 3€ garantiedividende wo der nicht zustimmende kläger noch haben will, ich könnte mir daher vorstellen, das sich das doch noch bis zur hv hinziehen wird. so ein tag später eintragung wäre klasse
      Avatar
      schrieb am 14.08.10 15:06:26
      Beitrag Nr. 409 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.985.094 von trade20 am 14.08.10 12:10:19Auch wenn ich keine Insiderinfos habe, denke ich ebenfalls, der Vergleich wird zustande kommen, der eine Kläger wird wahrscheinlich bis zum Schluss noch pockern, wenn es nur um die Dividende ginge, wäre es für den Mehrheitsktionär ein Leichtes und billig, ihm den Betrag auch noch zukommen zu lassen. Sowohl die Beklagte als auch der Kläger wissen, was es kostet, noch mal eine HV abzuhalten und alle restl. Aktionäre mit der Garantiedividende zu versehen.
      Avatar
      schrieb am 15.08.10 11:23:22
      Beitrag Nr. 410 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.985.452 von muschelsucher am 14.08.10 15:06:26kurze Frage :

      Handelt jeder Kläger seine Vorteile für sich aus (d.h. der letzte Kläger will für sich noch ein Handgeld in Höhe der Dividende aushandeln)oder gilt jede Einigung automatisch für alle Aktonäre (so wie es m.E. aus sein sollte!) ?


      PS : Danke an alle für die informativen Infos !
      Avatar
      schrieb am 15.08.10 22:04:59
      Beitrag Nr. 411 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.986.439 von rootsofcanada am 15.08.10 11:23:22..in dem Fall der Kläger nur für sich,
      bei Spruchstellenklagen einer für alle
      Avatar
      schrieb am 16.08.10 10:24:17
      Beitrag Nr. 412 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.987.756 von muschelsucher am 15.08.10 22:04:59Quatsch, Sondervorteile für einzelne Kläger sind verboten. Wenn eine Erhöhung der Barabfindung im Vergleich vorgesehen ist, gilt die selbstverständlich für alle Aktionäre.
      Avatar
      schrieb am 16.08.10 10:45:52
      Beitrag Nr. 413 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.989.001 von Blondie123 am 16.08.10 10:24:17...ich habe auch nichts anderes geschrieben!! Es geht bei der zur Zeit noch hängenden Klage nicht um die Erhöhung der Barabfindung.
      Bei Spruchstellenklagen reicht es, dass einer klagt und das Ergebnis kommt allen zu.
      Avatar
      schrieb am 16.08.10 11:05:38
      Beitrag Nr. 414 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.989.148 von muschelsucher am 16.08.10 10:45:52und wie haben sich die Kläger mit Didier bisher verglichen ?

      Hier kann es doch nur um die individuellen Vorteile des einzelnen Klägers gehen, oder liege ich da total daneben ?
      Avatar
      schrieb am 16.08.10 19:13:18
      Beitrag Nr. 415 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.989.001 von Blondie123 am 16.08.10 10:24:17§ 53a AktG. verbietet Sondervorteile. Das ist richtig.
      Wenn es bei Anfechtungs -oder Nichtigkeitverfahren zu einer gerichtlichen Entscheidung kommt, wirkt das natürlich auch für alle Aktionäre ( ein vom Gericht als nichtige erklärter Beschluss ist eben nichtig und insofern nicht wirksam).
      Hier geht es aber, soweit ich informiert bin, darum, eine begründete Klage zurückzunehmen ( oder böse gesagt, sie sich abkaufen zu lassen)
      wobei es zu keinem Sondervorteil für diesen Kläger ( s.o.), der im Zuge eines Vergleichs seine Klage zurück nimmt, kommen darf, es gibt da aber Möglichkeiten, über die ich mich hier nicht weiter auslassen möchte.
      ,,,wie gesagt, wir befinden uns noch nicht im Spruchstellenverfahren.
      Avatar
      schrieb am 17.08.10 08:20:08
      Beitrag Nr. 416 ()
      Falls es noch jemand interessiert.Der Halbjahresbericht ist auf der Didier-homepage
      veröffentlicht. Tendenz:positiv
      Avatar
      schrieb am 17.08.10 08:22:14
      Beitrag Nr. 417 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.992.623 von muschelsucher am 16.08.10 19:13:18Danke für Dein Posting.

      Gerade wurden die Halbjahreszahlen veröffentlicht. M.E. gute Zahlen.

      Gab es gestern noch eine Einigung mit dem letzten Kläger ?
      War gestern Deadline oder kann in den nächsten Tagen noch verhandelt werden ?
      Avatar
      schrieb am 17.08.10 09:53:36
      Beitrag Nr. 418 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.992.623 von muschelsucher am 16.08.10 19:13:18Die Möglichkeiten sind aber nicht legal. Sondervorteile müssten im Vergleich angegeben werden. Jetzt kann man natürlich einwenden, das könne man weglassen und die trotzdem gewähren. Möglich. Das läge dann aber auch an der Beklagten.

      Üblicherweise werden die Kosten der Kläger übernommen. Ob alle, hängt aber auch von den Erfolgschancen der Beklagten ab. Der Rest ginge evtl. über den Vergleichswehrwert.

      Aber sicher erwarten hier wieder einige, daß diejenigen, die das Risiko bei einer Klage tragen, bei einem Vergleich auch noch die Kosten tragen sollen, während selbstverständlich alle Aktionäre ohne jegliche Kosten von einem Vergleich profitieren sollen.
      Avatar
      schrieb am 17.08.10 10:18:19
      Beitrag Nr. 419 ()
      Bei GSC -Research ist ausgeführt ,dass alle Kläger einem Vergleich zugestimmt haben.Der Abfindungsbetrag soll auf 94,50 € erhöht werden.
      Avatar
      schrieb am 17.08.10 10:55:31
      Beitrag Nr. 420 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.995.365 von Schwabenpfeil am 17.08.10 10:18:19Na, das wäre doch was. Da gäbe es erst mal mehr ausbezahlt, da wäre ja dann die Garantiedividende mit drin und die sparen die Kosten der letzten HV.
      Avatar
      schrieb am 17.08.10 10:58:05
      Beitrag Nr. 421 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.995.365 von Schwabenpfeil am 17.08.10 10:18:19Es kann mir doch keiner sagen, dass man für eine Erhöung von 3,34 Euro geklagt hat und
      auf 3 Euro Dividende verzichtet. Wann werden hier endlich mal die Karten auf den
      Tisch gelegt.Wie geht es jetzt weiter ?
      Avatar
      schrieb am 17.08.10 11:03:45
      Beitrag Nr. 422 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.995.688 von sentence am 17.08.10 10:58:05Üblicher Verlauf, Eintragung des S-O ins HR und Auszahlung des Betrages von 94,50 ( wenn das so ist wie geschrieben) und Einstellung des Handels....Spruchstellenklage und dann warten und warten....
      Avatar
      schrieb am 17.08.10 11:09:23
      Beitrag Nr. 423 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.995.735 von muschelsucher am 17.08.10 11:03:45...es ist so, sehe gerade die adhoc



      17.08.2010 09:50
      EANS-Adhoc: Didier-Werke Aktiengesellschaft: Vollzug des Squeeze-out kurzfristig erwartet/Barabfindung im Vergleichswege auf EUR 94,50 angehoben

      A
      EANS-Adhoc: Didier-Werke Aktiengesellschaft: Vollzug des Squeeze-out kurzfristig erwartet/Barabfindung im Vergleichswege auf EUR 94,50 angehoben

      -------------------------------------------------------------------- ------------ Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- ------------

      17.08.2010

      Wiesbaden, 17. August 2010. Das Klageverfahren gegen den auf der Hauptversammlung der Didier-Werke Aktiengesellschaft vom 29. August 2008 gefassten Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die RHI AG, Wien, Österreich, als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. Squeeze-out) ist heute beendet worden. Sämtliche Kläger haben ihre Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklagen gegen den Squeeze-out-Beschluss zurückgenommen. Die Verfahrens-beendigung erfolgte im Rahmen eines Prozessvergleichs, in dem gleichzeitig eine Erhöhung der im Squeeze-out-Beschluss festgelegten Barabfindung von EUR 91,11 um EUR 3,39 auf EUR 94,50 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft vereinbart wurde.

      Die Eintragung des Squeeze-out in das Handelsregister der Gesellschaft wird kurzfristig erwartet. Mit der Eintragung gehen die Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes auf die RHI AG über, die dann alleiniger Aktionär der Gesellschaft ist. Einzelheiten zur Auszahlung der auf EUR 94,50 erhöhten Barabfindung an die Minderheitsaktionäre werden von der RHI AG nach Eintragung gesondert bekannt gegeben werden; die entsprechende Bekanntmachung wird im elektronischen Bundesanzeiger sowie in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erfolgen.

      Sofern die Eintragung des Squeeze-out im Handelsregister, wie derzeit erwartet, kurzfristig vollzogen wird, wird die Gesellschaft die für den 26. August 2010 einberufene ordentliche Hauptversammlung absagen. Diese erfolgt gegebenenfalls nach gesonderter Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger und in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

      Nach Eintragung des Squeeze-out würde zudem auch die Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft kurzfristig eingestellt werden. Ein nach Eintragung des Squeeze-out bis dahin noch stattfindender Börsenhandel ist ein Handel nur mit den Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre.

      Rückfragehinweis: RHI AG Investor Relations Mag. Barbara Potisk-Eibensteiner Tel: +43-(0)50213-6123 Email: barbara.potisk@rhi-ag.com

      Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------- ------------

      Emittent: Didier-Werke AG Abraham-Lincoln-Straße 1 D-65189 Wiesbaden Telefon: +43-1-50213-0 FAX: +43-1-50213-6130 Email: rhi@rhi-ag.com WWW: http://www.rhi-ag.com Branche: Feuerfestmaterialien ISIN: DE0005537005 Indizes: CDAX Börsen: Regulierter Markt: Frankfurt Sprache: Deutsch

      ISIN DE0005537005

      AXC0058 2010-08-17/09:50



      © 2010 dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 17.08.10 11:42:37
      Beitrag Nr. 424 ()
      :) :) :)
      Avatar
      schrieb am 17.08.10 12:29:26
      Beitrag Nr. 425 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.996.089 von Syrtakihans am 17.08.10 11:42:37Kurs wurde bereits in Frankfurt ausgesetzt !
      Avatar
      schrieb am 17.08.10 13:17:16
      Beitrag Nr. 426 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.996.493 von sentence am 17.08.10 12:29:26freue mich schon auf das spruchstellenverfahren. wenn man nur die gewinne pro akie sieht müsste locker um die 140 euro drinnen sein
      Avatar
      schrieb am 17.08.10 17:55:32
      Beitrag Nr. 427 ()
      17.08.2010 14:03
      DID: EINSTELLUNG / DELISTING


      DIE NOTIERUNG FOLGENDER AKTIEN WIRD MIT ABLAUF DES 17.08.2010 EINGESTELLT:
      THE FOLLOWING SHARES WILL BE DELISTED AFTER POST TRADING ON AUGUST 17,
      2010:

      ISIN KUERZEL/SHORT CODE LONGNAME

      DE0005537005 DID DIDIER-WERKE O.N.
      Avatar
      schrieb am 17.08.10 19:05:48
      Beitrag Nr. 428 ()
      Spruchstellenverfahren?
      Wer, Wie , wann, was?
      Avatar
      schrieb am 19.08.10 15:53:00
      Beitrag Nr. 429 ()
      RHI AG
      Wien / Österreich
      Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
      der
      Didier-Werke Aktiengesellschaft
      Wiesbaden
      - ISIN DE 0005537005 // WKN 553700 -

      Die ordentliche Hauptversammlung der Didier-Werke Aktiengesellschaft vom 29. August 2008 hat unter anderem die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf den Hauptaktionär, die RHI AG, gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.

      Der Übertragungsbeschluss ist am 17. August 2010 in das Handelsregister der Didier-Werke Aktiengesellschaft beim Amtsgericht Wiesbaden (HRB 2376) eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Didier-Werke Aktiengesellschaft auf die RHI AG übergegangen.

      Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine Barabfindung i.H. von EUR 91,11 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Didier-Werke Aktiengesellschaft. Die Angemessenheit der Abfindung wurde durch die vom Landgericht Frankfurt am Main ausgewählte und zum sachverständigen Prüfer bestellte PKF Fasselt Schlage Lang und Stolz Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Duisburg, geprüft und bestätigt. Auf der Grundlage eines durch Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 16. August 2010 festgestellten Prozessvergleichs hat sich die RHI AG jedoch verpflichtet, die Barabfindung um EUR 3,39 auf insgesamt EUR 94,50 je auf den Inhaber lautende Stückaktie zu erhöhen (die „Zuzahlung“).

      Die Barabfindung (zzgl. Zuzahlung) ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Didier-Werke Aktiengesellschaft an mit jährlich fünf Prozentpunkten (5%) über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

      Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der Didier-Werke Aktiengesellschaft gewährt werden. Zugunsten der RHI AG ist jedoch die Zuzahlung auf den betreffenden Erhöhungsbetrag anzurechnen; die Zuzahlung gilt in diesem Fall als Vorauszahlung auf den betreffenden Erhöhungsbetrag.

      Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der
      UniCredit Bank AG

      zentralisiert.

      Die Auszahlung der Barabfindung (zzgl. Zuzahlung) an die Minderheitsaktionäre erfolgt ab sofort Zug um Zug gegen Aushändigung der Aktienurkunden bzw. der Übertragung der Aktien im Girosammelverkehr der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, über ihre depotführenden Institute.

      Minderheitsaktionäre, deren Aktien bei einem depotführenden Institut in einem Girosammel- oder Streifbanddepot verwahrt werden, brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Aktionäre erhalten die Barabfindung über ihre depotführenden Institute gegen Ausbuchung bzw. Übertragung ihrer Aktien vergütet. Die Entgegennahme der Barabfindung ist für Aktionäre der Gesellschaft provisions- und spesenfrei.

      Minderheitsaktionäre der Didier-Werke Aktiengesellschaft, die ihre Aktien in Eigenverwahrung halten und über kein Depotkonto verfügen, müssen zum Erhalt der Barabfindung bei einem depotführenden Institut ein Depotkonto eröffnen und darauf ihre Aktien einreichen.



      Wien, im August 2010

      RHI AG
      Avatar
      schrieb am 19.08.10 18:31:31
      Beitrag Nr. 430 ()
      Moin,

      melde mich kurz aus dem Urlaub. Irdenwie typisch. Da wartet man zwei Jahre und nichts tut sich und wenn es soweit ist, ist man nicht da. Erfreulich, dass diese Geschichte vorerst zu Ende ist und damit die Kohle für neue Investments frei wird.

      Gruß
      babbel
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.08.10 09:27:53
      Beitrag Nr. 431 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.015.586 von babbelino am 19.08.10 18:31:31Aktien wurden bei mir bereits ausgebucht und Geld gutgeschrieben.
      Also weiterhin schönen Urlaub !:)
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.08.10 11:20:00
      Beitrag Nr. 432 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.018.391 von sentence am 20.08.10 09:27:53bei welcher Bank, wenn ich fragen darf ?

      Bei mir noch nix bei comdirekt !
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.08.10 13:10:50
      Beitrag Nr. 433 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.019.321 von rootsofcanada am 20.08.10 11:20:00Diese Bank hängt immer nach, allerdings wird dann mit Wertstellung korrekt gebucht...bislang meine Erfahrung...
      Avatar
      schrieb am 20.08.10 13:28:03
      Beitrag Nr. 434 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.019.321 von rootsofcanada am 20.08.10 11:20:00CONSORS !
      Avatar
      schrieb am 23.08.10 07:19:17
      Beitrag Nr. 435 ()
      geld ist da!
      gruß
      sp
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.08.10 09:24:12
      Beitrag Nr. 436 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.027.362 von Schokoladenpudding am 23.08.10 07:19:17In einem anderen Forum (ALTANA) schrieb ein Teilnehmer: "heute wurden die Nachbesserungsrechte für die angedienten Aktien eingebucht"

      Deshalb eine Frage an alle, die sich mit Squeeze Outs beschäftigen:

      Bei Consors und Targo sind in den vergangenen Jahren keinerlei Nachbesserungsrechte eingebucht worden (auch nicht bei Squeeze Outs). Ich muss also eine Liste per Hand (sprich PC) führen.
      Welche Erfahrung habt ihr?
      Welche Banken weisen die Nachbesserungsrechte in ihren Depots explizit aus?
      Avatar
      schrieb am 23.08.10 11:16:44
      Beitrag Nr. 437 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.027.362 von Schokoladenpudding am 23.08.10 07:19:17und wo wandert es nun hin?

      Grüße,

      Der_Analyst
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.08.10 08:35:00
      Beitrag Nr. 438 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.028.389 von Der_Analyst am 23.08.10 11:16:44an alle :

      Wie wurde denn bei Euch die Ausbuchung steuerlich behandelt ?

      Obwohl ich in den letzten Tagen noch ein paar Stücke zugekauft habe, wurde bei mir kein Steuerverlust festgestellt.

      Und der Steuertermin wurde auf das Jahr 2008 beziffert !


      Ist das korrekt ?
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.08.10 11:48:04
      Beitrag Nr. 439 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.033.398 von rootsofcanada am 24.08.10 08:35:00Bei mir wurde der Veräusserungsverlust nach der Differenzmethode erfasst und
      dann in den Verrechnungstopf Aktien eingestellt.Das ist ok.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.11.10 11:16:00
      Beitrag Nr. 440 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.034.761 von sentence am 24.08.10 11:48:04ist schon das Spruchverfahren eingeleitet worden ?


      Nicht, dass wir die Fristen verstreichen lassen.


      Für die DSW ist momentan das Interesse Ihrer Mitglieder zu gering. Leider !
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.11.10 22:44:21
      Beitrag Nr. 441 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.452.338 von rootsofcanada am 04.11.10 11:16:00Denke die SDK wird eines einleiten
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.02.11 18:34:54
      Beitrag Nr. 442 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.459.063 von tonisoprano am 04.11.10 22:44:21zumindest ist per heute ein Kaufangebot an ehemalige Didier Aktionäre im Bundesanzeiger zu finden. In Anbetracht dass die Nachbesserungen in letzter Zeit scheinbar eher gering ausfallen wird man mal sehen müssen, inwieweit sich das für die Käufer rechnet...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.02.11 09:48:29
      Beitrag Nr. 443 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.970.426 von Schokoladenpudding am 02.02.11 18:34:54Finde leider nichts im Bundesanzeiger und habe auch so noch keine Meldung erhalten.
      Kannst Du nähere Angaben machen ?

      Danke !
      Avatar
      schrieb am 04.02.11 10:56:46
      Beitrag Nr. 444 ()
      Intellivest GmbH
      Hofheim am Taunus
      Kaufangebot an ehemalige Aktionäre
      der
      Didier Werke AG Wiesbaden,
      frühere Wertpapierkennnummer 553700
      Präambel
      Dieses Kaufangebot richtet sich an alle ehemaligen Aktionäre der Didier Werke AG, die durch den im August 2010 wirksam gewordenen „Squeeze out“ gegen Gewährung einer Barabfindung von 94,50 Euro ihre Aktie zwangsweise auf die RHI Wien übertragen mussten.
      Die ordentliche Hauptversammlung der Didier-Werke Aktiengesellschaft vom 29. August 2008 hat unter anderem die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf den Hauptaktionär, die RHI AG, gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen. Der Übertragungsbeschluss ist am 17. August 2010 in das Handelsregister der Didier-Werke Aktiengesellschaft beim Amtsgericht Wiesbaden (HRB 2376) eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Didier-Werke Aktiengesellschaft auf die RHI AG übergegangen. Auf der Grundlage eines durch Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 16. August 2010 festgestellten Prozessvergleichs hat sich die RHI AG dazu verpflichtet, die Barabfindung von ursprünglich 91,11 EUR um EUR 3,39 auf insgesamt EUR 94,50 je auf den Inhaber lautende Stückaktie zu erhöhen.

      Trotz Erhöhung der Barabfindung im Wege des Prozessvergleiches haben die ausgeschlossenen Aktionäre die Möglichkeit noch ein gerichtliches Spruchverfahren einzuleiten. Sollte im Rahmen dieses Verfahrens eine noch höhere Abfindung festgelegt oder anderweitig vereinbart werden, haben alle betroffenen ehemaligen Aktionäre Anspruch auf eine Nachbesserung.

      Eine solche Nachbesserung ergäbe sich aus der ggf. zu verzinsenden Differenz zwischen der vom Gericht festgesetzten oder anderweitig vereinbarten Abfindung und der bereits gezahlten Barabfindung. Ein möglicherweise entstehender Anspruch auf diese Differenzzahlung(en) pro Aktie wird im Folgenden als „Nachbesserungsrecht“ bezeichnet.

      Ob, und wann es zu einer Nachzahlung kommt ist ungewiss.

      In der Regel dauern derartige Gerichtsverfahren mehrere Jahre (nicht selten mehr als 5 Jahre, in vereinzelten Fällen sogar mehr als 12 Jahre). Es handelt sich somit um bisher nicht konkretisierte Nachbesserungsrechte. Ihre Werthaltigkeit hängt davon ab, ob und in welchem Umfang zukünftig eine Erhöhung der gewährten Barabfindung gerichtlich festgesetzt oder anderweitig vereinbart wird.

      Angebot
      Die Intellivest GmbH bietet hiermit allen Aktionären der Didier Werke AG, die durch die Übertragung der Aktien und Abfindung („Squeeze out“) in Höhe von 94,50 Euro je Aktie Nachbesserungsrechte besitzen, an, ihre noch nicht konkretisierten Nachbesserungsrechte käuflich zu erwerben.

      Dabei wird die Intellivest GmbH jedem ehemaligen Aktionär 0,75 Euro für jedes Nachbesserungsrecht zahlen, das an sie abgetreten wird. Dies entspricht beispielsweise bei 200 ehemaligen Aktien (entspricht 200 Nachbesserungsrechten) einem Preis von 150,00 Euro.

      Ehemalige Aktionäre können dieses Angebot durch Abgabe einer verbindlichen und unwiderruflichen Abtretungserklärung annehmen.

      Dadurch geht ein möglicherweise entstehender Nachbesserungsanspruch mit sämtlichen Nebenrechten auf die Intellivest GmbH über.

      Die Angebotsfrist für dieses Kaufangebot läuft ab sofort bis zum 30.03.2011. Die Annahme des Angebots ist mit keinen Gebühren verbunden. Aus Aufwand-Nutzen-Aspekten können nur Abtretungen akzeptiert werden, die mindestens 50 Nachbesserungsrechte umfassen.

      Das Angebot ist beschränkt auf insgesamt 100.000 Nachbesserungsrechte. Sollten mehr Nachbesserungsrechte zum Kauf angeboten werden, so erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs. Die Intellivest GmbH behält sich vor, darüber hinaus weitere Nachbesserungsrechte zu erwerben oder im Einzelfall eingehende Abtretungen nebst Abtretungsanzeige abzulehnen.

      Die erforderlichen Formulare fordern Sie bitte unter:

      info@intellivest-kaufangebote.de an.

      Aktionäre, die das Angebot annehmen möchten und keine Möglichkeit der elektronischen Kontaktaufnahme haben, werden gebeten sich hilfsweise an den Berater ihres Kreditinstitutes zu wenden.
      Avatar
      schrieb am 22.07.12 17:42:56
      Beitrag Nr. 445 ()
      weiss jemand ob das spruchstellenverfahren beim OLG liegt.
      beim landgericht wurde eine erhöhung der abfindund abgeleht


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Squeeze Out bei Didier (WPKN 553700)?