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    Wenn das Schule macht, wird das halbe W:O board ausgewiesen: Imam aus Frankreich abge - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.10.04 12:37:32 von
    neuester Beitrag 05.10.04 22:23:29 von
    Beiträge: 25
    ID: 910.959
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      schrieb am 05.10.04 12:37:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Welch hohes Gut hat doch hier im Board die Meinungsfreiheit...;)

      Dagegen in Frankreich:


      Wegen islamisch-fundamentalistischer und frauenfeindlicher Äußerungen schiebt Frankreich einen algerischen Imam ab.... Wenn eine Frau ihren Mann betrüge, könne der sie "hart schlagen, damit die Frau Angst bekommt und nicht wieder so etwas macht", hatte er der Zeitschrift "Lyon Mag" gesagt. Dies sei "durch den Koran erlaubt". Die Pariser Regierung hatte seine Ausweisung mit einer "Bedrohung der öffentlichen Ordnung" begründet.

      ... Bouzianes Anwalt Mahmoud Hebia sagte, sein Mandant sei "sehr enttäuscht". Er habe gedacht, er könne "in diesem Land frei seine Meinung äußern".
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 14:11:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn eine Frau ihren Mann betrüge, könne der sie " hart schlagen,

      Machen das nicht einige Deutsche Männer, schon ohne den vorgenannten Grund, wie selbstverständlich?
      Oder aus welchen Grund gibt es bei uns Frauenhäuser?
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 14:20:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      das wichtigste wird mal wieder verschwiegen.hatte der mann lohn und brot oder nicht?
      ein arbeitnehmer oder selbständiger darf selbstverständlich seine meinung sagen,ein sozialhilfeempfänger bekommt jedoch geld das nach ebstimmten wertvorstellungen erwirtschaftet wurde,hier muss es einschränkungen geben.
      in 20 jahren wird es ohnehin eine änderung der verfassung diesbezüglich geben.zeigt mir schon die verwirrende diskussion vom datenschutz (ist ein hohes gut für selbstversorger,jedoch lächerlich für leute die geld vom staat beziehen)
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 14:34:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3 :confused:

      #2
      Hier verfolgt der Rechtsstaat auch solche "Männer"
      Und das ist auch gut so .... ;)
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 14:38:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      jaujau

      in berlin wurde ein islamist ausgewiesen weil er einen kongress organisieren wollte der den berlinern nicht passte.


      das war selbstverständlich nicht die rechtsgrundlage fürs abschieben,er war seit jahren illegal am sozialknete kassieren.könnte hier ja ähnlich sein,an solche menschen muss mit recht ein höherer masstab anliegen als an einen grossunternehmer.

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      schrieb am 05.10.04 14:47:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5,
      völlig daneben gepostet.
      gerade die zunehmende Wirtschaftskriminialtät von Großunternehmern wird in weiten, gehobenen Kreisen
      immer noch als Hobby, Kavaliersdelikt, ja Bagatellfall betrachtet,
      und nur mit milden Strafen, wenn überhaupt, geahndet :mad:

      Hier muss - bei den white collar Großbetrügern , Waffenschiebern, Industriespionen, Lebensmittelstreckern,
      der Futtermittelmafia, Schein- und Briefkastenfirmen, Anlegerbetrüger,
      viel härter strafrechtlich vorgegangen werden !
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 14:53:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      ich hab von politischen meinungsäusserungen ehrbarer unternehmer gesprochen.
      steuerhinterziehung subventionsbetrug und alles was mit dem erschleichen öffentlicher aufträge zusammen hängt ist so ziemlich das schlimmste was es zu verfolgen gilt.

      verdreifachung der geld und haftstrafen wäre ein anfang.


      aber ein ehrbarer unternehmer ()den es vielleicht nur theoretisch gibt) hat dennoch einen höheren wert für die gesellschaft als ein sozialhilfebeziehender imam,und dem sollte man in punkto meinungsäusserung mehr freiraum lassen.

      im übrigen: ein islamist in frankreich mit fundamentalistischen sprüchen und kopftuchfan der womöglich noch westliche sozialknete kassiert ist doch eine wandelnde lüge.ginge es ihm um religion wäre er in arabien.
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 14:55:18
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ehe Ihr weiterdiskutiert möchte ich anlässlich #3 vorsichtig daran erinnern, dass die Grundrechte auch Sozialhilfeempfängern zustehen...

      Außerdem wäre es schön, wenn webmaxx den ersten Satz in #1 erläutern würde: Ich kann mich nicht erinnern, dass hier ein fundamentalistischer Imam aufgetreten wäre.
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 14:58:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      polymod natürlich

      aber in punkto bankgeheimnis zb muss der datenschutz wenn man geld vom staat will aufgehoben werden,das gilt ja nicht zwingen dann auch für alle bürger.

      ausserdem hat berlin nur einen der organisatoren abgeschoben und jeder normalbürger darf sich mehr erlauben und kongresse organisieren wie er will bzw ein staatsbürger eines anderen landes hat das recht auf ein verfahren bevor man abgeschoben wird oder ähnliches.
      ein illegaler hat das nicht ,selbstredend,wie auch schily fand.
      hier fehlen aber die infos,es wird soviel info gebracht um die stimmung in die richtige ecke zu drängen.typisch.
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 15:01:48
      Beitrag Nr. 10 ()
      ein arbeitnehmer oder selbständiger darf selbstverständlich seine meinung sagen,ein sozialhilfeempfänger bekommt jedoch geld das nach ebstimmten wertvorstellungen erwirtschaftet wurde,hier muss es einschränkungen geben

      Ich verurteile die Aussagen dieses Imams(#1), aber noch mehr verurteile ich die antidemokratischen Ansichten eines whitehawk :mad:
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 15:05:57
      Beitrag Nr. 11 ()
      ok ich rudere zurück und entschuldige mich

      gegen sozialhilfeempfänger habe ich ncihts,auch wenn ich dies manchmal unsympathisch finde.
      es bezog sich auf die vermutung das der imam mäglicherweise (ich weiss es ja nciht9 illegal in frankreich weilte.in diesem fall hat er natürlich kein recht auch noch verbal stunk zu machen.
      ich finde die abschiebung seltsam wenn es ein legaler franzose war,aber wenn er illegal war klatsche ich beifall.
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 15:17:32
      Beitrag Nr. 12 ()
      #11

      legaler franzose

      Wie bitte schiebt man einen "legalen Franzosen" ab und wohin?Ausserdem muss der Imam nicht illegal in Frankreich gelebt haben, sondern hatte evtl. eine Aufenthaltserlaubnis.
      Du postest hier einen Schwachsinn zusammen!
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 15:24:03
      Beitrag Nr. 13 ()
      gernadabei das ist doch medienmanipulation


      in berlin war eben dieser illegale und ich hab mir gedacht: was ist den jetzt los,kann man in nem rechtsstaat einfach so abschieben nach lust und laune?

      kann man natürlich nciht,es wurde einfach so getan als ginge das um stärke zu zeigen.


      es wäre für mich bedenklich wenn man einen legal in frankreich lebenden staatsbürger eines anderen staates ohne verfahren in sein heimatland wegen einer solchen äusserung abschieben könnte.


      die wichtigen infos werden doch verschwiegen.
      ich vermute daher das er illegal war,wenn nicht hätte ich gerne die rechtsgrundlage oder infos über das verfahren oder ähnliches.
      das ist manipulation der medien sonst nix.
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 15:28:11
      Beitrag Nr. 14 ()
      #8 Hi, PolyMod. Tach auch :D

      Hatte PC-Ausfall, deshalb melde ich mich erst jetzt.Sorry.

      Ich wollte ja gleich einen zweiten Beitrag mit der Erläuterung hinterherschicken:

      Wenn hier bei W:O ähnliche Maßstäbe beim Thema Meinungsäußerung - egal zu welchen Themen - angelegt würden, wäre die Hälfte aller User eben nicht nur in Quarantäne ;) - sondern des Internets verwiesen....


      Um vorzubeugen: Ich bin gegen Gewalt, a u c h zwischen Männern und Frauen. Ich formuliere das so, weil ich, obwohl von kräftiger Statur, schon dreimal von Ladies verhauen worden bin...
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 15:37:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      ... "weisser Vogel"
      aber ein ehrbarer unternehmer ()den es vielleicht nur theoretisch gibt) hat dennoch einen höheren wert für die gesellschaft als ein sozialhilfebeziehender imam,und dem sollte man in punkto meinungsäusserung mehr freiraum lassen.

      eben nicht, und das ist auch gut so :mad:

      in Deutschland existiert kein preussischen Drei-Klassenwahlrecht ...
      und Meinungsrecht !

      und dein Weihnachtswunsch wird sein :

      das Grundgesetz Artikel 1 bis 3

      auch wenn der Inhalt für dich unverständlich sein sollte
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 15:41:18
      Beitrag Nr. 16 ()
      #13

      nach meiner Kenntnis musst erstmal unterschieden werden, ob jemand hier (oder in Frankreich) politisches Asysl geniesst oder nur eine Aufenthaltserlaubnis/Duldung aus anderen Gründen hat.
      Einen anerkannten Asylanten kann man nicht mir nichts dir nichts abschieben. Aber schon jemand, der hier sich aus anderen Gründen (Arbeit) aufhält. Grundlage dafür ist, dass er gegen Gesetze verstossen hat oder die öffentliche Ordnung gefährdet. Ein Aufruf zur Gewalt dürfte dem schon entsprechen.
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 15:44:28
      Beitrag Nr. 17 ()
      gernDabei,

      jaja, man kann bei jedem Moslemverbrechen, bzw. jedem Islamverdikt das dazu aufruft, einen Fall aus der eigenen Kultur nennen,

      und

      schwupdiwups, ist es scheißegal wenn ein Imam zu Mißhandlungen aufruft.

      Laut AI ist innerfamiliäre Gewalt in türkischen Familien zu 30-50% normal.

      Der Koran billigt diese Mißhandlung ausdrücklich, und zwar nicht erst bei Ehebruch, sondern bereits bei Weigerung zum Geschlechtsverkehr.

      Wenn ein Imam Moslems an dieses "Recht" erinnert, ruft er zu einer Straftat auf.

      Moralisch steht er auf einer Stufe mit einem Neonazi, der dazu aufruft, Ausländer zu verprügeln. Diskriminierung bleibt Diskriminierung, egal ob geschlechsspezifisch oder rassisch motiviert.

      Deine Inschutznahme eines Hetzers, der zu Mißhandlungen aufruft, beschämt dich zutiefst. Du solltest deinen Standpunkt dringend überdenken und korrigieren.

      Daß es dir nicht einmal in den Sinn kommt, Mitgefühl mit den Opfern dieses Imams zu zeigen, sondern du dich mit dem Täter, dessen Rede vielfaches Leid nach sich zieht, solidarisierst, .......da fehlen mir glatt die Worte.

      Generell:

      Dieser Imam war so blöd, sich öffentlich zu äußern.

      In Moscheen wird der Koran gelehrt - und dieser sagt nunmal, daß Mann Frau verprügeln darf, wenn sie wiederspenstig ist.

      Er hat also nur seinen Religion ausgelebt.

      "Religionsfreiheit" oder Menschenrechte.

      Vor dieser Wahl steht Europa.

      Übrigens, in Europa gibt es tausende Moscheen, wer glaubt, daß dieser Imam ein krasser Einzelfall ist, ist naiv.
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 15:47:52
      Beitrag Nr. 18 ()
      gilybear ich fordere das doch gerade nicht.

      nur habe ich hier keine infos und kann den fall nicht beurteilen.

      zb hat ja auch der organisator des islamkongresses jetzt in seiner heimat seine gesamte würde und kann seine meinung äussern wie jeder andere mensch auch.
      das muss aber nicht zwingend in frankreich/deutschland sein.
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 15:50:25
      Beitrag Nr. 19 ()
      #13 zur Info



      § 45 Ausweisung (Ausländergesetz)

      (1) Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.

      (2) Bei der Entscheidung über die Ausweisung sind zu berücksichtigen

      1. die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts und die schutzwürdigen persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Bindungen des Ausländers im Bundesgebiet,
      2. die Folgen der Ausweisung für die Familienangehörigen des Ausländers, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und mit ihm in familiärer Lebensgemeinschaft leben, und
      3. die in § 55 Abs. 2 genannten Duldungsgründe.

      (3) Eine Verwaltungsvorschrift eines Landes, Ausländer oder bestimmte Gruppen von Ausländern bei Vorliegen der in Absatz 1 und in § 46 bezeichneten Gründe oder einzelner dieser Gründe nicht oder in der Regel nicht auszuweisen, bedarf des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Innern.
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 15:54:17
      Beitrag Nr. 20 ()
      eben,im groben sagt das gesetzt doch schon immer :

      abschiebehindernis ist eine arbeit und ein abschiebegrund ist zb der bezug von sozialknete.völlig natürlich und logisch und demokratisch einwandfrei.
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 16:16:51
      Beitrag Nr. 21 ()
      #7
      ich hab von politischen meinungsäusserungen ehrbarer unternehmer gesprochen.
      steuerhinterziehung subventionsbetrug und alles was mit dem erschleichen öffentlicher aufträge zusammen hängt ist so ziemlich das schlimmste was es zu verfolgen gilt.


      Nein das schlimmer sind Gewalttäter, Mörder und Totschläger, für die unsere Gerichte immer sehr viel Verständnis haben!

      verdreifachung der geld und haftstrafen wäre ein anfang


      Schon heute sind die Haftstrafen für Steuerhinterziehung höher als für manchen sog. Totschlag [Mord].
      Der Vater von Steffi Graf war bsp. über 5 Jahre im Gefängnis. Da lacht so mancher Gewältäter, der nach 3-4 Jahren schon wieder fleißig der Allgmeinheit zur Last fällt und so manchen Sozialarbeiter in Lohn und Brot bringt. Die ganze `68er Sozialarbeiterindustrie will ja bedient werden!
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 16:31:30
      Beitrag Nr. 22 ()
      @ webmaxx
      Schon dreimal von Ladies verhauen worden?
      Vielleicht solltest du deine Besuche in S / M -
      Studios ein wenig reduzieren :D

      Es läuft immer solange, wie mann´s sich bieten läßt
      und gehört sicher zu den Tabus in dieser Gesellschaft.
      Super deine Offenheit, Respekt!

      Mich hat so noch keine angefaßt, ich erwehre mich nämlich
      heftig derartiger Angriffe :)

      Zum Thema Imam und Co. trag ich nichts bei, die erledigen sich schon selbst und damit ist das Thema gegessen.

      DS
      ( der nix von Haue hält und auch nichts austeilt)
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 16:32:35
      Beitrag Nr. 23 ()
      was bekäme dieser ehrenwerte Herr eigentlich in der BRD an Sozialhilfe ?

      käme so auf ca. 9000 € wenn man davon ausgeht, daß bei 19 Personen 800€ für je 4 Personen angesetzt werden.

      Zusätzlich fielen für den Steuerzahler fette Gesundheitskosten an ect.
      http://www.tacheles-sozialhilfe.de/info/sozialhilfe_berechnu…

      Nimmt man noch Sachleistungen hinzu, dürften wohl die 1000€ mtl. geknackt werden. Allahu akbar.:laugh:

      Wie wird so einer wohl seine 16 Kinder erziehen ?

      na klar, westlichen Werten gemäß wie Multi-Kulti und Gleichbereichtigung natürlich.

      Wenn seine Kinder eines tages ebenso fleißig karnickeln wie dieser Prediger des Friedens, und diese Kinder dann auch nochmal, sind die Franzmänner- und frauen bald Minderheit im eigenen Land.

      egalité, fraternité, liberté, adieu
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 16:36:45
      Beitrag Nr. 24 ()
      # 21 Tetrapack
      Schon heute sind die Haftstrafen für Steuerhinterziehung höher als für manchen sog. Totschlag [Mord].

      son Scheiß kannste in Zaire zum Deutschen Unternehmertag
      oder in Pakistan zum Muttertag erzählen !

      meno, in welchem Dorf, Bantu-Kral der Oberpfalz lebst du denn ?
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 22:23:29
      Beitrag Nr. 25 ()
      #22 Dollarscheffler


      Ist zwar nicht zum Thema, muß ich aber doch richtig stellen:

      Mit Sado/Maso (vor allem Maso) hab ich nix am Hut!

      Einmal wars eine völlig überraschende, gewaltige Ohrfeige von der (Ex-) Schwiegermutter im Zuge der Scheidungsauseinandersetzungen (6,5 Jahre hats gedauert): Bevor ich spontan zurückhauen konnte, ließ sie sich fallen und schrie gellend um Hilfe, das Aas - war toll ausgedacht, nur das Timing war schlecht - keine Zeugen weit und breit; gegenseitige Anzeigen verliefen im Sande.

      das andere Mal im Bett (danach), als ich meiner Beziehungskiste anrkündigte, gegenüber ihrer Mutter Heiratsabsichten zu äußern und ein Placet einzuholen - gab jede Menge blaue Flecken...

      Das dritte Mal ist schon zu lange her - und die mütterlichen Erziehungsversuche klammere ich auch aus.


      Was hat dieser Imam nun genau getan? Hat er von den Regeln bei Ehebruch erzählt, diese verteidigt oder gar zur Einhaltung derselben aufgerufen ? Im letzteren Falle gehört er tatsächlich geliftet...

      Interessant ist doch hier eigentlich, wie unsere MULTIKULTI-FANS die Sache sehen... :D


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