checkAd

    kann das denn sein ? Keine Steuern bei hohem Vermögen ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.10.04 15:33:56 von
    neuester Beitrag 01.12.04 15:56:05 von
    Beiträge: 33
    ID: 911.066
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.891
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 15:33:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      am Wochenende hatten wir im Bekanntenkreis ein Streitgespräch.
      Es wurde folgendes behauptet.
      Jemand verkauft sein Haus für 500.000 Euro, kauft sich dann
      Aktien mit keiner oder niedriger Dividendenrendite, kündigt seinen Job und zahlt so gut wie keine Steuern und kann sich
      sogar noch freiwillig gesetzlich krankenversichern. Er zahlt dann die Mindesprämie von ca. 100 Euro weil er ja kein Einkommen hat.
      Ist da was dran?? Geht sowas wirklich in Deutschland ?

      Gruß
      Acelius
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 15:39:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      ähh zwischne haus verkauft und aktien kauf ... ?
      kommt doch eine steuer ??

      der rest ist ganz in ordnung !! bzw. möglich !!
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 15:40:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      naja nur die krankenkasse wird wohl nicht ewig mit-machen ... dann ab in die private !!
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 15:41:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Es geht.

      Dafür musss er aber nicht sein Haus verkaufen!

      gruss hu.
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 15:42:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      müßte gehen.

      Allerdings muß er, eine Whg. mieten, Aktien verkaufen um zu leben etc.

      Die Diskussion gibt es schon lange. Die Einkommen verschieben sich immer weiter in Richtung Kapitaleinkünfte bzw. Aktienverkauf und sind nicht sozialversicherungspflichtig oder steuerpflichtig.

      Gruß Vorstopper

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4200EUR +2,44 %
      Die bessere Technologie im Pennystock-Kleid?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 16:22:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das glaube ich nicht, daß das so ohne weiteres gehen wird. Angenommen er verkauft HEUTE sein Haus, dann bedeutet dies, daß er es 10 Jahre gehalten hat. Vor 10 Jahren jedoch gab es die 7b Abschreibung. Müssten da nicht die Subventionen zurück bezahlt werden?:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 16:24:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      Es dürfte beträchtlich sein, ob er dieses Haus seinerzeit gekauft hat, oder selbst gebaut mit dem üblichen Abschreibungsmodus.
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 16:43:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Mal anders herum gefragt: Warum sollte das nicht gehen?

      Soll er die 500.000€ jährlich versteuern? Sid doch keine
      Einnahme. Die hat er doch vorher schon besessen, halt nur
      nicht Form einer Zahl auf dem Konto, sondern in Stein und Boden.
      Reine Umwandlung, keine Schaffung. Er braucht auch gar keine Aktien
      zu kaufen, wenn er nicht will.

      Gruß,

      KeinGrund...
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 16:48:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      Und was ist mit den steuermindernden Abschreibungen?! Die müßten dann doch nacherhoben werden.
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 16:50:45
      Beitrag Nr. 10 ()
      Prizipiell geht es schon. Nur das dein Geld bei Aktien recht schnell weg sein kann - zumindest ein Teil davon. Du mußt ja auch von was leben. Und bei 500 TEUR müßten die Aktien schon 10 % p.a. abwerfen. Da bist du, wie bei Renten auch bei netten Beträgen in der Einkommensteuer. Es sei denn, du nimmst deinen Wohnsitz woanders. Also allgemein bist Du dein Geld eher los, wenn Du dein Haus nicht behälst. :lick:
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 17:06:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zu #1:
      Wer nur Vermögen hat und keine Einkünfte, zahlt keine Einkommensteuer.
      Wer kein Vermögen hat und keine Einkünfte, zahlt ebenfalls keine Einkommensteuer.
      Eine Vermögensteuer wird derzeit nicht erhoben.
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 17:12:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      Wer kein Einkommen hat, bekommt Wohngeld.
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 17:48:13
      Beitrag Nr. 13 ()
      ...und wer Milliardenverlust macht bei UMTS Stichwort Vodafone - der kann die Miesen auch einfach abschreiben. D.h. im Grunde trägt der Staat das Unternehmerische Risiko indem er so eine Steuerpolitik betreibt.

      Zum Heulen :cry::cry::cry::cry:

      gruß Vorstopper
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 17:50:31
      Beitrag Nr. 14 ()
      #1
      Findest Du, dass 500000€ ein hohes Vermögen ist?
      Warum sollte man darauf noch einmal Steuern zahlen, das ist doch schon alles x-mal versteuert?
      Kommunisten und Sozialisten sind Diebe!
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 21:29:30
      Beitrag Nr. 15 ()
      Zu #13:
      Wer Milliardengewinne macht, muss Milliarden versteuern.
      Wer Milliarden Verluste macht, kommt vom Staat keinen einzigen Euro und kann allernfalls die Verluste von Gewinnen abziehen.
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 21:34:38
      Beitrag Nr. 16 ()
      Kann das sein? Keine Tabaksteuer bei hohem Einkommen und hohem Vermögen?
      Mein Onkel hat ein hohes Einkommen und ein Millionenvermögen, raucht aber nicht und zahlt keine Tabaksteuer. Liegt hier Steuerhinterziehung der Tabaksteuer vor?
      Avatar
      schrieb am 05.10.04 23:54:17
      Beitrag Nr. 17 ()
      Herr Müller fährt mit seinem Kleinwagen täglich 20 km von Plochingen nach Stuttgart zur Arbeit bei Daimler-Benz in Stuttgart und braucht dafür nur 1 Liter Benzin.
      Herr Maier fährt mit seinem Geländewagen 10 km zur Arbeit von Stuttgart-Vaihingen zu Daimler-Benz in Stuttgart und braucht dafür 1,5 Liter Benzin.
      Warum muss Herr Maier für seinen Weg zur Arbeit mehr Mineralölsteuer bezahlen als Herr Müller, obwohl er extra von Bremen nach Stuttgart gezogen ist, um hier Arbeit zu finden ????????
      Avatar
      schrieb am 06.10.04 00:04:41
      Beitrag Nr. 18 ()
      Jakob Pfleiderer wohnt auf der Schwäbischen Alb, hat dort viele Streuobstwiesen und macht von den dort wachsenden Äpfeln Most.
      Gisbert Neumann arbeitet in der Sektfabrik Rilling in Esslingen und kauft dort zum Hausgebrauch seinen von ihm selbst hergestellten Sekt im Fabrikverkauf.
      Warum muss Neumann für seinen selbst hergestellten Sekt auch noch im Fabrikverkauf Sektsteuer bezahlen und Pfleiderer zahlt für seinen Most keine Steuern, obwohl er sogar noch Fördermittel zum Erhalt seiner Streuobstwiesen bekommt ???????????????ß
      Avatar
      schrieb am 06.10.04 15:16:31
      Beitrag Nr. 19 ()
      #16:

      Selbstverständlich muß Dein Onkel die vorenthaltene Tabaksteuer
      nur dann nachzahlen, wenn er ein Ex-Raucher ist, denn:

      "Wer mit dem Rauchen aufhört, schadet dem Staat wissentlich
      und vorsetzlich im beträchtlichen Maße."

      Die dem Staat vorenthaltenen Steuergelder werden dabei rückwirkend verzinst.
      Dein Onkel wird zudem dazu aufgefordert, das Rauchen ohne Verzug
      wieder aufzunehmen, denn:

      Aufgrund seiner nun steigenden Lebenserwartung als Nichtraucher begibt er
      sich in den Verdacht - über der allgemein veranschlagten Kalkulation für Raucher -
      Rentengelder erschleichen zu wollen.
      Dieses betrügerische Verhalten kann mit Freiheitentzug geahndet werden, der
      selbstkostenpflichtig und ohne Chance auf Bewährung abgesessen werden muß.

      Hoffen wir, daß Dein Onkel nie geraucht hat!!!

      Gruß,

      KeinGrund...
      Avatar
      schrieb am 08.10.04 18:35:29
      Beitrag Nr. 20 ()
      @17
      warum fährt Herr Maier nicht gemeinsam mit Herrn Müller und dessen Frau nach Augsburg zu der Puppenkiste, um dem
      Mann der die teuren Autos fährt zu imponieren und da-
      rüberhinaus noch ein Fläschen Oel zu spenden das sie ja gespart haben, weil sie zusammen gefahren sind. Auch koennte die Frau des Herrn Maier in irgendeiner Art und Weise, die mir im Moment nicht einfällt -oder einfallen will von dem Ersparten positiv partitionieren.

      So koennte es gehen - Jawohl

      Gruß Vorstopper
      Avatar
      schrieb am 09.10.04 22:10:20
      Beitrag Nr. 21 ()
      #1

      Die Krankenkasse, die 100€ verlangt hätte ich auch gern. AFAIK wird bei freiwillig Versicherten ein Einkommen von ein bißchen mehr als ca. 1700€ angesetzt auch wenn man weniger verdient.
      Übrigens zahlen deutsche AGs für Ihre Gewinne doch Körperschafts- und Gewerbesteuer.
      Avatar
      schrieb am 09.10.04 22:19:49
      Beitrag Nr. 22 ()
      AFAIK wird bei freiwillig Versicherten ein Einkommen von ein bißchen mehr als ca. 1700€ angesetzt auch wenn man weniger verdient.


      Das stimmt so nicht. Bei hauptberuflich Selbständigen wird zwar mindestens der viezigste Teil der monatlichen Bezugsgrösse zugrundegelegt (§ 240 Abs. 4 Satz 2 SGB V), es gibt aber auch freiwillige Mitglieder, die nur den neunzigsten Teil der monatlichen Bezugsgrösse bezahlen. Zur Zeit ergibt sich daraus ein unterstelltes monatliches Einkommen von ca. 800 EUR.
      Avatar
      schrieb am 10.10.04 17:46:59
      Beitrag Nr. 23 ()
      #22

      Wie kommt man denn an so eine Regelung. Ich weiß, daß Studenten einen recht günstigen Tarif haben, aber für wen gilt das noch?
      Avatar
      schrieb am 11.10.04 08:04:43
      Beitrag Nr. 24 ()
      @Biene Willi: Freiwillig Versicherte, die nicht hauptberuflich selbständig sind und deren Einkommen 800 EUR nicht übersteigt, zahlen nur den Mindestbeitrag.
      Könnte das für dich zutreffen?
      Oder bist du Schüler oder Student?
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 11:31:26
      Beitrag Nr. 25 ()
      @NATALY

      Nein, ich bin selbständig. Ich mach mir nur Gedanken über die Zeit nach einer möglichen Geschäftsaufgabe. Bisher bin ich davon ausgegangen, daß ich dann ca. 210-260€ Krankenkassenbeiträge zahlen muß. In hab ich mir schon überlegt, im Fall des Falles studieren zu gehen. Aber scheinbar ist das gar nicht nötig um an einen günstigeren Tarif zu kommen.
      Man lernt doch nie aus. Danke für die Info.
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 17:38:43
      Beitrag Nr. 26 ()
      @BieneWilli: Der günstige Studentenbeitrag nach § 236 SGB V könnte ohnehin an der Altersgrenze in § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V scheitern:

      SGB 5 § 236 Beitragspflichtige Einnahmen der Studenten und Praktikanten


      (1) Für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 und 10 Versicherungspflichtigen gilt als
      beitragspflichtige Einnahmen ein Dreißigstel des Betrages, der als
      monatlicher Bedarf nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 des
      Bundesausbildungsförderungsgesetzes für Studenten festgesetzt ist, die nicht
      bei ihren Eltern wohnen. Änderungen des Bedarfsbetrags sind vom Beginn des
      auf die Änderung folgenden Semesters an zu berücksichtigen.

      (2) § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 und Abs. 2 sowie die §§ 228 bis 231
      gelten entsprechend. Die nach § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 4 zu bemessenden
      Beiträge sind nur zu entrichten, soweit sie die nach Absatz 1 zu bemessenden
      Beiträge übersteigen.



      SGB 5 § 5 Versicherungspflicht


      (1) Versicherungspflichtig sind



      9. Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
      eingeschrieben sind, unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz oder
      gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wenn für sie auf Grund über- oder
      zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht, bis
      zum Abschluß des vierzehnten Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung
      des dreißigsten Lebensjahres; Studenten nach Abschluß des vierzehnten
      Fachsemesters oder nach Vollendung des dreißigsten Lebensjahres sind nur
      versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie
      persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in
      einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der
      Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen,
      Avatar
      schrieb am 22.10.04 05:10:01
      Beitrag Nr. 27 ()
      falls es noch jemanden interessiert, in meiner PKV zahle ich falls Bock nur noch um die 100€, vorausgesetzt ich habe vorher kräftig eingezahlt indem ich einen sehr guten Tarif hatte. So wie ich momentan. Das heisst aber das ich dann 1000€/Jahr Selbstbehalt habe, Zahnersatz nur noch 70%
      und im Krankenhaus ein 2-Bettzimmer bekomme.:)
      Immer noch Meilen besser als was die GKV bietet;)
      Und was #1 angeht:
      Natürlich ist das in Deutschland möglich.
      Das Haus wird Spekulationssteuerfrei nach 10 Jahren verkauft. Aktien kaufen ohne Dividende heisst keine Einkommen aus festverzinslichen Anlagen->Freibetrag wird nicht mal angekratzt, nach Jahr und Tag wird umgeschichtet oder aber nur der Teil verkauft den ich zum Leben brauche. Behalte ich die zuerst gekauften Aktien länger kann ich diese wann immer ich will verkaufen und den Erlös (ob mit Gewinn oder Verlust ist egal) zum weiteren Leben verwenden.
      Dioe neuen Aktien aus der Umschichtung müssen wiederum Jahr und Tag gehalten werden.
      Besser/sicherer sind noch Fonds, hier gilt das gleiche wie bei Aktien.
      und wer mit 2500€ (netto versteht sich....) auskommt, dem reichen schon 6% jährlich, das ist doch wohl zu schaffen.... :kiss:
      Avatar
      schrieb am 22.10.04 22:31:56
      Beitrag Nr. 28 ()
      :)und man beachte:
      mit nur 6% Ertrag wird das Vermögen niemals aufgebraucht....
      Avatar
      schrieb am 23.10.04 18:42:54
      Beitrag Nr. 29 ()
      "freiwillig gesetzlich krankenversichern" geht aber nicht so einfach wie beschrieben!!
      Avatar
      schrieb am 23.10.04 18:44:24
      Beitrag Nr. 30 ()
      :rolleyes: ok ok, steht da oben schon, ich hatte nur die erste Seite gelesen...
      Avatar
      schrieb am 23.10.04 18:49:06
      Beitrag Nr. 31 ()
      @ reindste

      welche Kasse ist das, die einen "Rabatt" gibt, weil man jahrelang einen teuren Tarif bezahlt hatte :confused:

      Meine macht das jedenfalls leider nicht.
      Avatar
      schrieb am 26.10.04 16:18:30
      Beitrag Nr. 32 ()
      es werden allgemein rückstellungen gebildet und dann nochmal speziell für das mitglied das einzahlt, je länger und teurer versichert desto mehr rückstellungen. LKH, top-versicehrung und super konstant über die letzten 20 jahre.
      Avatar
      schrieb am 01.12.04 15:56:05
      Beitrag Nr. 33 ()
      ..bin Student und muss mich bald freiwillig versichern (gesetzlich), da bald 30..nun habe ich gehört, dass manche gesetzliche Kassen Einkünfte aus Kapitalerträgen (bei mir nur Spekulationsgewinne, sonst kaum andere Einkünfte) zur Berechnung des Beitragssatzes heranziehen, andere nicht(muss wohl in der jew. Satzung der KK vermerkt sein) und ich somit den Mindestsatz bezahlen müsste..

      Ist diese Info richtig und weiß jemand eine Krankenkasse, die Spekugewinne für die Festsetzung des monatl.Beitrags als freiw.versichertes Mitglied nicht heranzieht?


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      kann das denn sein ? Keine Steuern bei hohem Vermögen !