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    Kündigung Berlindarlehen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.10.04 23:48:04 von
    neuester Beitrag 11.10.04 15:00:25 von
    Beiträge: 7
    ID: 912.595
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      Avatar
      schrieb am 08.10.04 23:48:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mir sind mehrere Berlindarlehen von der Berliner Hyp
      gekündigt worden.
      Meine Refinanzierungsbank will nun Vorfälligkeitsent-
      schädigung kassieren.
      Mein Hinweis,daß es sich um einen Verbraucherkredit handelt,
      und ich somit ein ordentliches Kündigungsrecht von
      3 Monaten habe(BGB 489) wird nicht akzeptiert.

      Wer hat auch ein entsprechendes Problem.

      Bitte um Erfahrungsaustausch.

      mfG

      Profiteur
      Avatar
      schrieb am 09.10.04 10:53:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Berlin-Hyp ist da noch recht moderat.
      Hatte noch zwei andere bei anderen Banken, die sind schon 1995 gekündigt worden, wegen niedriger Zinsen.
      Aber ne Sauerei ist es schon, geht einem ganz schön Kohle verloren.

      Aber was willste machen, die Banken können machen was se wollen.
      Avatar
      schrieb am 09.10.04 11:49:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      warum sollen die Berlindarlehensnehmer Dir Zinsen schenken? Wenn Kündigungsmöglichkeiten im Vertrag enthalten sind, dann dürfen sie die auch ausnutzen. Ist doch unsinnig für die, höhere Zinsen zu zahlen als notwendig.

      Wenn ich es richtig verstehe, wurde ein Kredit aufgenommen, um das Berlindarlehen zu zeichnen. Wenn es sich um ein verbundenes Geschäft handelt, kann man eventuell (!) die Rückzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung gestalten. Ansonsten sehe ich auch hier keinen Grund, warum die refinanzierende Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen dürfen sollte.
      Avatar
      schrieb am 11.10.04 13:26:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Profiteur

      Das Thema hatten wir doch schon in einem von Dir
      am 10.8. aufgemachten Thread. Warum will Deine
      finanziernde Bank denn eine Vorfälligkeitsent-
      schädigung? Ist Dein Darlehen grundbuchbesichert?

      Gruß
      NmA
      Avatar
      schrieb am 11.10.04 14:07:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo NMA

      das Darlehen ist nicht grundpfandrechtlich gesichert.
      Man beruft sich auf die Individualvereinbarung bei
      der Zinsanpassung vor 2Jahren.
      Da steht tatsächlich,daß ich nur gegen Vorfälligkeits-
      entschädigung vor Zinsbindungsende zurückführen kann.

      Allerdings habe ich mittlerweile Abs.4 §489 gelesen,der
      besagt: Das 3monatige Kündigungsrecht kann nicht durch
      Vertrag ausgeschlossen oder zu meinem Nachteil verändert
      werden.

      Wahrscheinlich kommen die jetzt mit dem Aspekt des
      gewerblichen Zwecks des Darlehens.

      Da ich aber Geschäftsführer meiner GmbH bin(Angestellter)
      das Darlehen aber als natürliche Person aufgenommen habe,
      hat die BAnk auch da schlechte Karten.(Vermögensverw.)
      In diesem Fall werde ich es ,wenn nötig,auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen.

      mfG
      Profiteur

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      Avatar
      schrieb am 11.10.04 14:50:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Profiteur

      Mal rein interessehalber:

      - wie lange ist die Zinsbindung noch
      - Zinssatz
      - wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung (Zinssatz nach PAngV)
      - hat die Bank Dir mittgeteilt, auf welcher Basis sie das Vorfälligkeitsentgelt berechnet hat?

      Gruß
      NmA
      Avatar
      schrieb am 11.10.04 15:00:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zinsbindung bei Rückzahlung (01.05.05) 3,5Jahre
      Berechnung:aktuell herrschenden Zinsen bei Rückzahlungstermin .Methode:Kapo Barwertstrom/Abzinsung.

      Habe eben Anruf bekommen.
      Man nimmt noch mal Rücksprache mit der RA Abteilung

      Gruß
      Profiteur


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