T-online / Telekom --> lächerliches Angebot! - 500 Beiträge pro Seite (Seite 4)
eröffnet am 09.10.04 13:43:17 von
neuester Beitrag 10.04.07 01:25:04 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 22.372.061 von samcolt am 01.07.06 17:09:14Warum hängt hier noch wer ab
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.377.713 von Friseuse am 02.07.06 14:11:11Nur der alten Zeiten willen. Ich bin aber nicht mehr investiert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.371.769 von ShanghaiSchwengel am 01.07.06 16:19:30Genau deswegen, weil es freiwillig war wird es in der Spruchstelle 8,99 plus die übliche Verzinsung geben, so ist das deutsche Recht nun mal
DTE 12,62
x 0,52 = 6,56(24)
TOI 7,23
Premium: ca. 10%
Tendenz steigend!
noch 5 Handelstage (exklusive heute) bis zum Umtausch, letzte Chance Rechte long zu nehmen und (nukleare) Shorts zu decken!
x 0,52 = 6,56(24)
TOI 7,23
Premium: ca. 10%
Tendenz steigend!
noch 5 Handelstage (exklusive heute) bis zum Umtausch, letzte Chance Rechte long zu nehmen und (nukleare) Shorts zu decken!
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.454.353 von Honeymoon am 07.07.06 17:10:14
20.000 Geld bei EUR 7,20.
20.000 Geld bei EUR 7,20.
Bei 10% Aufschlag kann man meiner Meinung nach keine vernünftige Rendite mehr erzielen.
Man kann ein bisschen mit den Dividenden argumentieren, aber Argumente wie Zinssatz oder Risikoprämie entfallen vollständig, weil es sich um eine Verschmelzung handelt. Ich empfand die Ertragsplanzahlen der T-Online recht progressiv. Ich wüsste nicht, warum da ein großer Nachschlag rauskommen sollte.
Man kann ein bisschen mit den Dividenden argumentieren, aber Argumente wie Zinssatz oder Risikoprämie entfallen vollständig, weil es sich um eine Verschmelzung handelt. Ich empfand die Ertragsplanzahlen der T-Online recht progressiv. Ich wüsste nicht, warum da ein großer Nachschlag rauskommen sollte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.518.566 von LarsTvede am 11.07.06 13:34:46ich rechte mit einer barnachzahlung von mind. rd. 35% oder 2,4 €
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.518.766 von Honeymoon am 11.07.06 13:46:10Wie kommst auf eine Nachbesserung von mindestens 35% oder 2,4 €?
Ist das mehr ein Bauchgefühl oder hast du mal in das Gutachten geschaut? Ich meine, dass T-Online im Gutachten (Beta, Planzahlen) extrem gut wegkommt.
Nach meinem Modell würde man je nach Dauer des Verfahrens und Höhe des Basiszinssatzes auf eine Rendite von 20% p.a. kommen. Allerdings nur bei deiner Nachbesserung von 35%, die ich für völlig unrealistisch halte. Aber wer weiß schon, welches Urteil bei einem Gericht herauskommen kann?
Ist das mehr ein Bauchgefühl oder hast du mal in das Gutachten geschaut? Ich meine, dass T-Online im Gutachten (Beta, Planzahlen) extrem gut wegkommt.
Nach meinem Modell würde man je nach Dauer des Verfahrens und Höhe des Basiszinssatzes auf eine Rendite von 20% p.a. kommen. Allerdings nur bei deiner Nachbesserung von 35%, die ich für völlig unrealistisch halte. Aber wer weiß schon, welches Urteil bei einem Gericht herauskommen kann?
das Bewertungsproblem ist die eine Sache, hier habe ich auch eine gewisse Skepsis ...
eine anderes Problem ist ... wie wird die Nachbesserung berechnet ?
da zwei unterbewertete Unternehmen verschmolzen werden, sind die 7,20 Euro ja so oder so zu billig, da man ja billige DTE dafür erhält
Korrigiert wird bei der Nachbesserung das Umtauschverhältnis
von 1:0,52 (lt. Gutachten derzeit) z.B. auf 1:0,70
wie gehts nun weiter ?
Differenz 0,18 DTE-Aktien = 0,18 x aktueller Kurs DTE = Nachbesserung
oder muß man den Wert der DTE - Aktie lt. Gutachten ansetzen, der ja etwas höher liegt ?
eine anderes Problem ist ... wie wird die Nachbesserung berechnet ?
da zwei unterbewertete Unternehmen verschmolzen werden, sind die 7,20 Euro ja so oder so zu billig, da man ja billige DTE dafür erhält
Korrigiert wird bei der Nachbesserung das Umtauschverhältnis
von 1:0,52 (lt. Gutachten derzeit) z.B. auf 1:0,70
wie gehts nun weiter ?
Differenz 0,18 DTE-Aktien = 0,18 x aktueller Kurs DTE = Nachbesserung
oder muß man den Wert der DTE - Aktie lt. Gutachten ansetzen, der ja etwas höher liegt ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.521.439 von donaldzocker am 11.07.06 15:41:36Meiner Meinung nach wird so gerechnet:
0,18 * Gutachtenwert für DTE = bare Nachbesserung
Nur wie will man auf 0,18 kommen?
Natürlich ist es attraktiv, weil die errechneten fairen Werte mehr als 100% über den gehandelten liegen. Aber wie will man überhaupt auf 0,18 kommen? Entweder bin ich blind oder habe zu wenig Phantasie. Eine Nachbesserung in der Größenordnung kann ich mir für einen reinen DSL-Service Provider nicht vorstellen. Die Zahlen von T-Online lagen zuletzt auch unter den Prognosen. Wie da jetzt im Gutachten mehr rauskommen soll, verstehe ich nicht. Ich sehe lediglich die Dividende als einen wichtigen Punkt, der aber keine 0,18 oder 35% ausmachen kann.
0,18 * Gutachtenwert für DTE = bare Nachbesserung
Nur wie will man auf 0,18 kommen?
Natürlich ist es attraktiv, weil die errechneten fairen Werte mehr als 100% über den gehandelten liegen. Aber wie will man überhaupt auf 0,18 kommen? Entweder bin ich blind oder habe zu wenig Phantasie. Eine Nachbesserung in der Größenordnung kann ich mir für einen reinen DSL-Service Provider nicht vorstellen. Die Zahlen von T-Online lagen zuletzt auch unter den Prognosen. Wie da jetzt im Gutachten mehr rauskommen soll, verstehe ich nicht. Ich sehe lediglich die Dividende als einen wichtigen Punkt, der aber keine 0,18 oder 35% ausmachen kann.
ok ... danke für den Hinweis
die 0,7 (0,18) sind nur ein Beispiel !!!
wenn du Recht hast, ist die ganze Sache natürlich schon attraktiv
kannst du die Gutachterwerte nochmal posten ?
die 0,7 (0,18) sind nur ein Beispiel !!!
wenn du Recht hast, ist die ganze Sache natürlich schon attraktiv
kannst du die Gutachterwerte nochmal posten ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.522.157 von donaldzocker am 11.07.06 16:08:38(alles pro Aktie)
Gutachtenwerte:
Deutsche Telekom: 28,31 Euro
T-Online: 14,71 Euro
Dividende:
Deutsche Telekom: 0,7 Euro
T-Online: 0,04 Euro
Interessant finde ich es im Übrigen nicht. Scheinbar habe ich im Gegensatz zu Honeymoon einen wichtigen Punkt übersehen.
Rein von der Planzzahlen ist T-Online ausgereizt. Bei der Dividende wird mit Sicherheit etwas adjustiert (ohne Verzinsung):
(14,71 Euro-0,04 Euro)/(28,31 Euro - 0,70 Euro) = 0,5313
(0,5313 - 0,52) * (28,31 Euro - 0,7 Euro) = 0,3128 Euro Nachzahlung je Aktie, die mit dem Basiszinsatz + 2% in historisch gesehen 5,9 Jahren gezahlt wird. Wenn das die gesamte Nachzahlung ist, dann ist die Verzinsung auf das eingesetzte Kapital (insbesondere der Andienungsverlust) negativ.
Gutachtenwerte:
Deutsche Telekom: 28,31 Euro
T-Online: 14,71 Euro
Dividende:
Deutsche Telekom: 0,7 Euro
T-Online: 0,04 Euro
Interessant finde ich es im Übrigen nicht. Scheinbar habe ich im Gegensatz zu Honeymoon einen wichtigen Punkt übersehen.
Rein von der Planzzahlen ist T-Online ausgereizt. Bei der Dividende wird mit Sicherheit etwas adjustiert (ohne Verzinsung):
(14,71 Euro-0,04 Euro)/(28,31 Euro - 0,70 Euro) = 0,5313
(0,5313 - 0,52) * (28,31 Euro - 0,7 Euro) = 0,3128 Euro Nachzahlung je Aktie, die mit dem Basiszinsatz + 2% in historisch gesehen 5,9 Jahren gezahlt wird. Wenn das die gesamte Nachzahlung ist, dann ist die Verzinsung auf das eingesetzte Kapital (insbesondere der Andienungsverlust) negativ.
Im Übrigen: Der Aufschlag beträgt zwar 10% aber man hat noch Gebühren beim Verkauf der Telekomaktien, ein Kursrisiko und man kann sich nicht 100% sicher sein, dass man wirklich anspruchsberechtigt ist, denn die Gesellschaft T-Online existiert handelsrechtlich schon längst nicht mehr. Die jetzige Hausmeinung der Telekom würde bedeuten, dass jemand eine Nachzahlung erhält, der nie Eigentümer von T-Online war. Das ist eine sehr seltsame Rechtsauffassung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.518.766 von Honeymoon am 11.07.06 13:46:10ich rechne mit 27€ + zinsen alles andere ist müll
von mir aus auch in dte aktien ich brauchs nicht bar
von mir aus auch in dte aktien ich brauchs nicht bar
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.518.766 von Honeymoon am 11.07.06 13:46:10ich rechne mit 27€ + zinsen alles andere ist müll
von mir aus auch in dte aktien ich brauchs nicht bar
von mir aus auch in dte aktien ich brauchs nicht bar
ich sehe noch folgendes Problem:
mit 14,71 ist T-Online natürlich recht hoch bewertet... dort noch einen Spielraum nach oben zu sehen, fällt schwer.
Wenn sich das Umtauschverh. noch zu unseren Gunsten ändern soll, dann müßte man ja davon ausgehen, dass die 14,71 nach oben korrigiert werden ... der derzeitige Kurs von 7,15 spielt dabei ja keine Rolle.
mit 27 EUR zu rechnen, ist schon reichlich optimistisch, obwohl es den Erstzeichnern gegenüber natürlich fair wäre ... allerdings wäre dieser Wert in keiner Weise fundamental begründbar
Ein Barangebot der DTE zu 14,71 wäre wäre wohl die sauberste Lösung gewesen ...
mit 14,71 ist T-Online natürlich recht hoch bewertet... dort noch einen Spielraum nach oben zu sehen, fällt schwer.
Wenn sich das Umtauschverh. noch zu unseren Gunsten ändern soll, dann müßte man ja davon ausgehen, dass die 14,71 nach oben korrigiert werden ... der derzeitige Kurs von 7,15 spielt dabei ja keine Rolle.
mit 27 EUR zu rechnen, ist schon reichlich optimistisch, obwohl es den Erstzeichnern gegenüber natürlich fair wäre ... allerdings wäre dieser Wert in keiner Weise fundamental begründbar
Ein Barangebot der DTE zu 14,71 wäre wäre wohl die sauberste Lösung gewesen ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.536.835 von donaldzocker am 12.07.06 09:21:24wieso sollte toi der einzige ansatzpunkt sein
wer hält DTE ernsthaft "fair" bei 28,31 € bewertet?
die ist keine 10 Euro wert !!!
wer hält DTE ernsthaft "fair" bei 28,31 € bewertet?
die ist keine 10 Euro wert !!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.536.934 von Honeymoon am 12.07.06 09:26:43Die 28,31 Euro der DTE sind realistischer als die 14,71 Euro der TOI.
Ich wünsche Euch dann viel Erfolg beim hochzuchteln.
Sollte es wirklich zu einer Nachzahlung von 35% kommen, dann bin ich auf die Begründung gespannt.
Ich wünsche Euch dann viel Erfolg beim hochzuchteln.
Sollte es wirklich zu einer Nachzahlung von 35% kommen, dann bin ich auf die Begründung gespannt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.537.698 von LarsTvede am 12.07.06 10:01:52wo bitte solln die realistisch sein, dem laden laufen die kunden en masse davon. in wenigen jahre hochgradig insolvenzgefährdet...
ne aktie ist das wert, was ein anderer dafür bereit ist zu zahlen - das lernt man im börsengeschäft frühzeitig. 28,x wird niemals wieder einer für DTE bezahlen (müssen). insofern ist dieser ansatz absolut unsinnig und nicht haltbar. aber selbst wenn das gericht letztlich 5 € nachzahlung festsetzen würde - für DTE sind das kleine fische...
unsere standpunkte liegen allerdings welten voneinander entfernt, so das ich keinen gemeinsamen nenner für eine diskussion erkennen kann.
ne aktie ist das wert, was ein anderer dafür bereit ist zu zahlen - das lernt man im börsengeschäft frühzeitig. 28,x wird niemals wieder einer für DTE bezahlen (müssen). insofern ist dieser ansatz absolut unsinnig und nicht haltbar. aber selbst wenn das gericht letztlich 5 € nachzahlung festsetzen würde - für DTE sind das kleine fische...
unsere standpunkte liegen allerdings welten voneinander entfernt, so das ich keinen gemeinsamen nenner für eine diskussion erkennen kann.
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.537.833 von Honeymoon am 12.07.06 10:08:29Honey, ich wollte nur mit dir diskutieren. Sorry, wenn ich eine andere Meinung habe.
Die Berechnung der Nachzahlung erfolgt auf Gutachtenbasis. Von daher ist der tatsächliche Kurs der Telekom nicht relevant.
Eine Insolvenzgefährdung der Telekom wäre m. E. eher kontraproduktiv. Ich erinnere nur an Babcock/Balcke Dürr.
Die Berechnung der Nachzahlung erfolgt auf Gutachtenbasis. Von daher ist der tatsächliche Kurs der Telekom nicht relevant.
Eine Insolvenzgefährdung der Telekom wäre m. E. eher kontraproduktiv. Ich erinnere nur an Babcock/Balcke Dürr.
ich halte auch die Bewertung der Telekom für realistischer als die für T-Online
ich halte die Telekom für unterbewertet beim derz. Kurs
es kann zwar sein, dass die 28 etwas hoch gegriffen sind ... aber bei einer Verschmelzung müssen ja beide Unternehmen mit dem selben Maß gemessen werden ... nur wenn es Indizien dafür gibt, dass dies nicht geschehen ist, geht die Spekulation auf
ich halte die Telekom für unterbewertet beim derz. Kurs
es kann zwar sein, dass die 28 etwas hoch gegriffen sind ... aber bei einer Verschmelzung müssen ja beide Unternehmen mit dem selben Maß gemessen werden ... nur wenn es Indizien dafür gibt, dass dies nicht geschehen ist, geht die Spekulation auf
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.540.019 von donaldzocker am 12.07.06 12:12:23Das sehe ich ähnlich. Und es existiert noch das Problem, dass ein Großteil des Wertes von TOI der Cash-Anteil ausmacht. Den kann man aber nicht höher bewerten, dann Cash ist Cash...
Dass man bei der DTE auch deutlich niedrigere Werte kommt und gleichzeitig bei TOI auf deutlich höhere Werte, kann ich mir nicht vorstellen, denn die operative Entwicklung von TOI war zuletzt deutlich schlechter als erwartet. Wie will man jetzt begründen, dass die Planzzahlen viel zu niedrig sind?
Dass man bei der DTE auch deutlich niedrigere Werte kommt und gleichzeitig bei TOI auf deutlich höhere Werte, kann ich mir nicht vorstellen, denn die operative Entwicklung von TOI war zuletzt deutlich schlechter als erwartet. Wie will man jetzt begründen, dass die Planzzahlen viel zu niedrig sind?
2000 - 2006 ?
Ein ziemlich trauriges Ende. Vor allem für die Aktionäre. Ohne weiteren Kommentar.
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.540.106 von LarsTvede am 12.07.06 12:19:47@ Alle
Hallo, ich kann mir nicht alle eure Postings durchlesen, da ich im Dt.Telekom-Thread aktiv bin.
Ich möchte nur mal kurz folgendes loswerden:
Lasst von Euren T-Online-Aktien los!
Die Telekom schert sich einen Dreck um Euch und diskutiert auch nicht mit Euch! Ihr werdet zwangsabgefunden mit den Aktien , die die Telekom vor ein paar Wochen zu 11.- € im Aktienrückkauf erworben hat und FERTIG!
Das sind knallharte Geschäftsleute!
Wenn ich euch einen Tip geben darf:
Kauf Dt.Telekom-Aktien und wartet 2-3 Jahre.
So mache ich es auch...
Und dann kommt ins Dt.Telekom-Forum. Gruss, Dirk !!
Hallo, ich kann mir nicht alle eure Postings durchlesen, da ich im Dt.Telekom-Thread aktiv bin.
Ich möchte nur mal kurz folgendes loswerden:
Lasst von Euren T-Online-Aktien los!
Die Telekom schert sich einen Dreck um Euch und diskutiert auch nicht mit Euch! Ihr werdet zwangsabgefunden mit den Aktien , die die Telekom vor ein paar Wochen zu 11.- € im Aktienrückkauf erworben hat und FERTIG!
Das sind knallharte Geschäftsleute!
Wenn ich euch einen Tip geben darf:
Kauf Dt.Telekom-Aktien und wartet 2-3 Jahre.
So mache ich es auch...
Und dann kommt ins Dt.Telekom-Forum. Gruss, Dirk !!
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.938.941 von dvred am 14.09.06 21:09:53falls du es noch nicht gemerkt hast wir sind bereits abgefunden worden und warten nur noch auf den nachschlag das ich meine 27€ wieder habe
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.540.106 von LarsTvede am 12.07.06 12:19:47
Hast Du schon mal ausgerechnet was aus MRD 4 in sieben Jahren
Zins wird?
Hast Du schon mal ausgerechnet was aus MRD 4 in sieben Jahren
Zins wird?
wir warten immer noch
nett hier.
nix mehr los hier. schade aber zu erwarten, leider:O
allen einen gute Nacht
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.804.574 von fronekmir1 am 10.01.07 01:37:36habe meine persönlichen erfahrung mit allen früheren Sparten der TK gemacht. Und werde, da alles nicht so lief wie es sollte über ein kompletten Verkauf nachdenken.
Wenn die so mit jedem Kunden umgehen wie mit mir werden die alle bald gar kein einzigen Kunden mehr haben. Und wenn es so weit ist will ich aus dem Boat sein.
Wenn die so mit jedem Kunden umgehen wie mit mir werden die alle bald gar kein einzigen Kunden mehr haben. Und wenn es so weit ist will ich aus dem Boat sein.
werde abwarten aber habe mich fast schon entschlossen zu verändern.
mfg
good traides
mfg
good traides
Leute, da geht noch was....
BGH-Urteil
Aktionärsrechte nach Zwangsausschluss gestärkt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Aktionären gestärkt, die mit dem so genannten Squeeze-out-Verfahren aus dem Unternehmen gedrängt worden sind. Nach einem aktuellen Urteil können sie sich auch dann per Anfechtungsklage gegen einen Hauptversammlungsbeschluss einer Aktiengesellschaft wehren, wenn sie infolge des Zwangsausschlusses ihre Gesellschafterstellung verloren haben.
Unter Wert verkauft
Damit gab der BGH Minderheitsaktionären der Massa AG aus Alzey Recht, die sich 1997 gegen die Übernahme der SB-Warenhäuser durch die Kölner Metro AG gewandt hatten. Sie hatten den damaligen Hauptversammlungsbeschluss angegriffen, weil sie der Meinung waren, der die Warenhäuser seien unter Wert verkauft worden. Die Vorinstanzen hatten ihre Klage abgewiesen, weil sie inzwischen infolge des Squeeze-out-Verfahrens - ein Zwangsausschluss von Kleinaktionären gegen Barabfindung - nicht mehr Gesellschafter seien. (Az: ZR 46/05 vom 9. Oktober 2006).
Klage wird zugelassen
Der BGH dagegen bejahte dagegen ihre Klagebefugnis, weil sie im vorliegenden Fall ein "rechtliches Interesse" geltend machen könnten. Zwar könnten sie dadurch ihren Ausschluss nicht rückgängig machen. Allerdings könnten sie mit einem Klageerfolg möglicherweise eine höhere Abfindung durchsetzen. Der BGH verwies den Fall zur abschließenden Entscheidung an das Oberlandesgericht Koblenz zurück
Leute, da geht noch was. Das sagt mir mein Urin, der ist nämlich magenta
BGH-Urteil
Aktionärsrechte nach Zwangsausschluss gestärkt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Aktionären gestärkt, die mit dem so genannten Squeeze-out-Verfahren aus dem Unternehmen gedrängt worden sind. Nach einem aktuellen Urteil können sie sich auch dann per Anfechtungsklage gegen einen Hauptversammlungsbeschluss einer Aktiengesellschaft wehren, wenn sie infolge des Zwangsausschlusses ihre Gesellschafterstellung verloren haben.
Unter Wert verkauft
Damit gab der BGH Minderheitsaktionären der Massa AG aus Alzey Recht, die sich 1997 gegen die Übernahme der SB-Warenhäuser durch die Kölner Metro AG gewandt hatten. Sie hatten den damaligen Hauptversammlungsbeschluss angegriffen, weil sie der Meinung waren, der die Warenhäuser seien unter Wert verkauft worden. Die Vorinstanzen hatten ihre Klage abgewiesen, weil sie inzwischen infolge des Squeeze-out-Verfahrens - ein Zwangsausschluss von Kleinaktionären gegen Barabfindung - nicht mehr Gesellschafter seien. (Az: ZR 46/05 vom 9. Oktober 2006).
Klage wird zugelassen
Der BGH dagegen bejahte dagegen ihre Klagebefugnis, weil sie im vorliegenden Fall ein "rechtliches Interesse" geltend machen könnten. Zwar könnten sie dadurch ihren Ausschluss nicht rückgängig machen. Allerdings könnten sie mit einem Klageerfolg möglicherweise eine höhere Abfindung durchsetzen. Der BGH verwies den Fall zur abschließenden Entscheidung an das Oberlandesgericht Koblenz zurück
Leute, da geht noch was. Das sagt mir mein Urin, der ist nämlich magenta
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.965.509 von Maack1 am 16.09.06 08:01:4527€ plus Zins und Zinseszins dazu noch Schmerzensgeld
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.127.217 von investor_2006 am 23.01.07 12:26:15
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.127.217 von investor_2006 am 23.01.07 12:26:15noch ist das endgültige urteil nicht da und ich gehe davon aus da dann drin steht das ich 27€ +zins abzueglich dem wert meiner DTE bekomme
Landgericht Frankfurt am Main
3-5 O 57/06
In dem Spruchstellenverfahren verschiedener Aktionäre gegen die Deutsche Telekom AG betreffend die Angemessenheit der Verschmelzungsrelation mit der T-Online International AG und Zuzahlung wurde gemäß § 6 SpruchG den aussenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt:
Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Hahn,
Bernhardstraße 10
90431 Nürnberg
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 SpruchG.
Landgericht Frankfurt am Main
Quelle bundesanzeiger
3-5 O 57/06
In dem Spruchstellenverfahren verschiedener Aktionäre gegen die Deutsche Telekom AG betreffend die Angemessenheit der Verschmelzungsrelation mit der T-Online International AG und Zuzahlung wurde gemäß § 6 SpruchG den aussenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt:
Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Hahn,
Bernhardstraße 10
90431 Nürnberg
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 SpruchG.
Landgericht Frankfurt am Main
Quelle bundesanzeiger
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