checkAd

    ebay.de - Vor dem Ende? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.10.04 19:54:14 von
    neuester Beitrag 14.10.04 12:30:48 von
    Beiträge: 16
    ID: 914.013
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 639
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 13.10.04 19:54:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Der Bundesgerichtshof - ich hoffe, ich habe das richtig im Ohr - berät darüber, ob für erworbene Artikel bei ebay ein Rückgaberecht besteht, da die Bedingungen für eine echte Auktion nicht bestehen würden.

      Was wird dann aus ebay.de?
      Avatar
      schrieb am 13.10.04 20:02:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      hä????
      Avatar
      schrieb am 13.10.04 20:04:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Welchen Teil des Postings hast Du nicht verstanden?
      Avatar
      schrieb am 13.10.04 20:11:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      den-----Was wird dann aus ebay.de?-----
      Avatar
      schrieb am 13.10.04 20:16:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Du erwirbst ein Teil bei ebay und stellst fest, das gibt´s doch als Artikel im Sonderangebot bei media-Markt. Und dann schreibst du einen Brief, daß der erworbene Artikel nicht gefallt und Du ihn zurückschickst und Dein Geld wieder haben willst.

      Das gibt ein schönes Chaos.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Rallye II. – Neuer Anstoß, News und was die Börsencommunity jetzt nicht verpassen will…mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 13.10.04 20:18:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      gibts dafür nicht extra die privatauktion??
      Avatar
      schrieb am 13.10.04 20:21:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      Aus aller Welt



      Ebay: BGH prüft Käufer-Rechte


      Karlsruhe - Unzufriedene Ebay-Käufer können möglicherweise die ersteigerten Artikel wieder loswerden und die Bezahlung verweigern. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob das zweiwöchige Widerrufsrecht bei "Fernabsatzverträgen" auch für Ebay gilt. Urteil: 3. November. dpa

      erschienen am 30. September 2004 in Aus aller Welt
      Avatar
      schrieb am 13.10.04 20:23:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zwei, eins, deins?
      ebay-Verträge auf dem Prüfstand



      Online-Auktionär ebay: Vetrag ist Vertrag?




      Nächtelang vorm Rechner hocken, hoffen, fiebern, zittern: Für hundertausende Deutsche spielen sich solch kleinen Dramen ab, seit es das Online-Auktionshaus ebay gibt. Seitdem sind Sofa, Service oder gar das neue Auto nur einen Mausklick entfernt. Was aber, wenn das Sofa doch nicht zur Teppichfarbe passt und das gute Stück zum häuslichen Fanal wird? Bislang galt: Wer bei ebay etwas ersteigert, der schließt einen rechtsgültigen Vertrag. Widerrufsrecht gilt bei den Versteigerungen nicht.

      Das allerdings könnte sich nun ändern. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft derzeit, ob das Widerrufsrecht bei so genannten Fernabsatzverträgen - also beim Kauf per Telefon - auch für das Internet gilt. Bereits bei der heutigen mündlichen Verhandlung deutete die Senatsvorsitzende Katharina Deppert an, bestimmte Gesichtspunkte des Verbraucherschutzes könnten dafür sprechen, die Frist auch beim Online-Kauf anzuwenden.

      Begründung: Wie bei einer telefonischen Order erfolge die Bestellung über ebay "relativ blind", so dass der Käufer eventuell eine nachträgliche Möglichkeit haben müsse, sich vom Geschäft zu lösen. Endgültig geklärt ist die Frage damit aber noch nicht. Der BGH wird sein Urteil erst zu einem späteren Zeitpunkt verkünden.
      Avatar
      schrieb am 13.10.04 20:28:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      Alles geklärt?

      :)
      Avatar
      schrieb am 13.10.04 22:42:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      Typisch - solche Diskussionen kann´s nur in Deutschland geben!

      Jeder der bei Ebay was kauft kennt die Bedingungen.
      Sich hinterher beschweren ist eine unfeine Art mancher Zeitgenossen.
      Wer was umtauschen will soll gefälligst im Fachhandel kaufen - und zahlen!

      Ebay ist das Beste was das Internet hervorgebracht hat.

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 13.10.04 22:48:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      Als Verkäufer täte ich argumentieren wie Du.

      Als Käufer ist mir die andere Variante die sympathischste.
      Avatar
      schrieb am 13.10.04 23:17:30
      Beitrag Nr. 12 ()
      email,

      nach geltendem EU recht musst Du als Verkäufer sogar bei gebrauchten waren eine 1jährige Garantie gewähren sowie Rückgabe und Umtausch. Nur wenn Du es ausdrücklich ausschliest und der Käufer es mit der abgabe eines Gebots akzeptiert gilt das nicht. Also wo ist das problem???
      Avatar
      schrieb am 14.10.04 08:34:22
      Beitrag Nr. 13 ()
      Habe vor einigen Tagen einen Beitrag über den Verkauf von gefälschter Markenware bei ebay gesehen: Test von 10 ersteigerten Polohemden von Ralph Lauren waren alle 10 Fälschungen...das hat mich doch etwas nachdenklich gemacht :)

      Diesbezüglich wird auf ebay noch einiges zukommen. Ich würde nicht soweit gehen, daß es an die Existenz geht, aber bei der Ersteigerung diverser Artikel werde ich mich zurückhalten und Aktionären würde ich ein "strong sell" empfehlen, aber wer hat schon ebay im Depot :D
      Avatar
      schrieb am 14.10.04 10:28:26
      Beitrag Nr. 14 ()
      diesen test würd ich gerne mal sehen,vielleicht steckt die kaufhaus mafia dahinter und versucht arbeitsplätze brutal zu retten.


      einklagrecht ist nicht schlecht,nur interessiert das ebay nicht,das müssen die teilnehmer dann schon unter sich ausmachen,wichtig ist das umsatz gemacht wird,ggf können anwälte sich ein zubrot verdienen.

      geschäfte werden dann im zweifel eben nur noch unter vertrauenswürdigen leuten gemacht,wie im täglichen leben auch.
      Avatar
      schrieb am 14.10.04 12:04:06
      Beitrag Nr. 15 ()
      Da sind wohl einige "Frühkapitalisten" unterwegs, die sich ein Extraschnäppchen durch Strecken des Weines sichern wollen. Gewinne lassen sich ja professionell nur dadurch erzielen, indem man einige übers Ohr haut. Du mußt schauen, daß Du unbedingt billig absahnst und das beste wäre, Du hilfst bei Versteigerungen etwas nach beim Bieten, damit dein fauler Ladenhüter auch so richtig schwung kriegt.

      Das Ebay-Konzept ist irgendwie darauf ausgelegt, Lug und Betrug regelrecht zu produzieren und das ganze wird dann verhüllt mit individuellen Schnäppchen.

      Vielleicht sehe ich das auch nur zu negativ und ich muß einmal in die Ebay-Universität gehen.

      Für die Krämerseelen auf beiden Seiten der Theke ein Paradiso.

      So stellen sich mir immer noch die Haare, wenn ich höre, daß sich Leute über ebay für mehrere tausend €s laptops gekauft haben oder Kameras oder sonstwas. Da muß ein riesiger gewaltiger Abschlag gegeben sein, bevor ich sowas mache.

      Aber es ist anscheinend wie an der Börse. Das prickelnde Gefühl, demnächst dieses Teil zu besitzen, schaltet andere Regionen des Gehirns aus.

      Liebhaber von den einem oder anderem Artikel, verbunden mit Diskretion, mögen ebay reizvoll finden. Einen Hype kann ich kaum nachvollziehen - es sei denn, ich will meinen Schrottkühlschrank irgendwie noch loswerden.
      Avatar
      schrieb am 14.10.04 12:30:48
      Beitrag Nr. 16 ()
      In Anwandlung an bestimmte Threads könnte das Motto lauten:

      ebay 2004 -

      Gebt zurück - was Euch kaputt macht !


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      ebay.de - Vor dem Ende?