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    Anmeldung eines Gewerbes neben hauptberuflicher Tätigkeit - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.10.04 15:09:36 von
    neuester Beitrag 18.10.04 22:08:36 von
    Beiträge: 13
    ID: 915.050
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      Avatar
      schrieb am 17.10.04 15:09:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Moin!
      Bin momentan in einem festen Arbeitsverhältnis beschäftigt und plane, erstmal nebenberuflich, als freier Finanzmakler zu arbeiten. Wie muss ich das ganze besteuern? Was muss ich bei der Gewerbeanmeldung berücksichtigen? Muss ich IHK-Mitglied werden? Was muss ich befürchten wenn mein AG(eine Bank) davon Wind bekommt? :(
      Gruss,
      JJ
      Avatar
      schrieb am 17.10.04 15:14:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      befürchten mußt du, gefeuert zu werden (auch fristlos!!) und schadenersatzansprüche, wenn du deinem AG konkurrenz machst :rolleyes:
      ausser natürlich, dein arbeitsvertrag erlaubt solche nebenbeschäftigungen
      Avatar
      schrieb am 17.10.04 15:14:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du wirst automatisch Mitglied bei der IHK, da in diesem Land ja kein Furz außerhalb einer Gilde, Zunft, Genossenschaft oder Vereinigung getan werden kann.

      Von wegen freie Marktwirtschaft.
      Avatar
      schrieb am 17.10.04 15:17:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      muß ich IHK Mitglied werden :laugh:.wenn du dein Gewerbe angemeldet hast wirst du erstaunt sein,wieviel Faultierfarmen sich von dir ernähren wollen :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.10.04 15:25:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      als erstes würde ich dir raten deinen AG darüber zu informieren.

      dazu bist du nämlich verpflichtet.

      egal ob in der gleichen branche oder etwas völlig anderes.

      Zig@

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      Avatar
      schrieb am 17.10.04 15:52:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Was du vorhast könnte Ärger geben.Besser währe es die
      nebenberufliche Finanzberatung über eine andere
      Person zb Ehefrau, Mutter Vater oder was weiss ich laufen
      zu lassen.
      problem liegt darin ,dass du Angestellter einer Bank bist
      und natürlich nur dort deren Produkte vertreiben sollst.

      rambo
      Avatar
      schrieb am 17.10.04 15:58:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      und vergiss nicht die Haftungsfrage wenn deine Mutter mit ihrem Namen herhält :eek:
      Avatar
      schrieb am 17.10.04 16:02:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      Servus!
      Vielen Dank erstmal für die Antworten.
      Beim AG anmelden fällt schonmal aus...würde nie genehmigt werden ;)
      Ich möchte meinem AG in keinster Weise Konkurrenz machen. Ich würde die Bankkunden genauso weiter beraten wie vorher, nur nebenher mein eigenes Ding versuchen aufzubauen da ich eigentlich so schnell wie möglich aus dieser Bank rausmöchte, mich aber net traue direkt in die Selbstständigkeit zu gehen. Wie gross sind denn die Chancen erwischt zu werden?
      Avatar
      schrieb am 17.10.04 16:19:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8
      Die Chance erwischt zu werden betrachte ich als sehr hoch,
      halte deinen Arbeitgeber nicht für dümmer als er ist.
      (und vergeß nicht die Kunden und Ihr Mundwerk)

      Übrigens vergesse als Finazmakler nicht deine
      Genehmigung, müßte der 34c sein,
      (bei der Gewerbeanmeldung bekannt).
      Und ganz wichtig, wie ist es mit einer Haftung,
      bei Fehlberatung uä ??????

      Ansonsten viel erfolg bei der Selbstständigkeit.
      Avatar
      schrieb am 17.10.04 17:45:24
      Beitrag Nr. 10 ()
      vergiss vor allem nicht die Kollegen und deren Neid! Dein Arbeitgeber wird Wind davon bekommen, noch bevor Du Deinen ersten Abschluss getätigt hast.
      Avatar
      schrieb am 17.10.04 19:47:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      #7
      ja, hm, wie is denn das? müsste der/die jenige dann ne vermögensschadenhaftpflicht abschliessen? greift die auch wenn ich den schaden als untervermittler anrichte?

      #9
      yap, is der 34c. brauch ich allerdings erst wenn ich darlehen und investments verkaufe...am anfang wollte ich nur vers machen(steuerschlussverkauf).

      #10
      klar, denen würd ich auch nix davon erzählen!

      aber jetzt mal ehrlich....wie soll mein ag das rausbekommen? ausser ein bankkunde wird zufällig auch mein eigener kunde...was ich schon versuche zu umgehen!

      wie sieht das mit der rechtliche seite aus? was für scheine/ausgaben kommen denn auf mich zu? soweit ich weiss muss ich als kleinunternehmer keine beiträge zur ihk oder so zahlen, oder? das ganze soll ja wirklich erstmal nur ein testballon sein um zu schauen ob es sich lohnt. ist halt wirklich ein risiko die festanstellung aufzugeben...
      Avatar
      schrieb am 17.10.04 20:13:16
      Beitrag Nr. 12 ()
      Wie auch schon weiter oben treffend erwähnt, Dein AG wird eher davon Wind bekommen wie Du den ersten Abschluss, da kannst Du Dich echt drauf verlassen!

      Nimm es nicht persönlich, aber entweder Du willst weiter den Trottel für Deinen Chef machen oder Du ziehst Deine Selbständigkeit durch!

      Ohne Risiko geht nunmal nichts, genausogut kannst Du nächste Woche Deine Kündigung erhalten!

      Wenn Du zwischendurch kurz arbeitslos bist, kannst Du (nur noch dieses Jahr!) Ich-AG-Förderung beantragen (600 Euro im 1. Jahr). IHK u.a. werden sich melden, in den ersten 3 Jahren bist Du aber erstmal beitragsfrei. Bei Förderung wäre da noch die Rentenvers.pflicht (monatl. mind. 78 Euro, Krankenvers. kannst Du gesetzlich bleiben oder in eine private gehen, ab 140 Euro ca. monatl incl. Pflegevers.)

      Wenn Dir das alles zuviel ist, dann bleibe weiter angestellt, aber jammere nicht jeden Abend über Deinen (bösen) Chef!
      Avatar
      schrieb am 18.10.04 22:08:36
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hi,

      spätestens wenn Du in der AVAD eingetragen bist kriegen die das auf der Bank mit. Ausserdem ist das Steuerspar?? Jahresendgeschäft gelaufen bis Du Deine Zulassung nach 34c hast. Wie sieht es mit Qualifikation in Bezug auf die EU Vermittlerrichtlinie ab nächstem Jahr aus. Machs oder lass es bleiben, aber keine halben Sachen!

      Gruß DaKai


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