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    Befreiung von der BfA für AG Vorstände - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.10.04 12:45:44 von
    neuester Beitrag 27.10.04 18:40:40 von
    Beiträge: 5
    ID: 917.513
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      schrieb am 24.10.04 12:45:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich komme zurück auf die bis 06.11.2003 bestehende Lücke im SGB IV: Befreiung von der Sozialversicherungspflicht für Vorstände von AGen auch für das abhängige Beschäftigungsverhältnis.

      Wer kennt zumindest EINEN Fall, bei dem der Ausstieg unter folgender Konstellation geklappt hat?
      - Abhängige Beschäftigung ohne Geschäftsanteile
      - Gründung einer AG mit Vorstandsbestellung bis 06.11.2003
      - Keine Umsätze in der AG, nur Verwaltung eigenen Vermögens
      - Keine Vergütung aus der AG für die Vorstandstätigkeit

      -Erwartungsgemäß- wehrt sich die bei mir zuständige GKV (als zuständige Entscheidungsbehörde), im Wesentlichen mit dem Argument, es liege ein Missbrauch vor, der Befreiung zuzustimmen.

      Angeblich gibt es derzeit anhängige Verfahren vor den Sozialgerichten. Kennt jemand einen Fall?
      Oder: Kennt einer von Euch einen spezialisierten, in dieser Frage erfahrenen Anwalt?

      :) Merci für Eure Antworten vorab!
      Avatar
      schrieb am 24.10.04 17:10:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Guckst du hier:

      Befreiung von der Rente mit Tücken

      Vorstände einer Aktiengesellschaft (AG) können sich erst dann von der Rentenversicherungs-Pflicht befreien lassen, wenn die AG im Handelsregister eingetragen ist. Dies entschied das Sozialgericht Frankfurt/Main (Az.: S 20 KR 2217/04).

      Nach Auffassung der Richter existiert eine AG rechtlich betrachtet erst mit dieser Eintragung. Daher könne sie auch erst ab diesem Zeitpunkt einen Vorstand berufen. Mit dieser Begründung wurde die Klage des AG-Vorstands auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungs-Pflicht abgewiesen.

      Angestellter zusätzlich AG-Vorstand?
      Der Mann ist hauptberuflich in einer Gebäude- und Betriebstechnik GmbH beschäftigt. Als Angestellter unterliegt er somit der SV-Pflicht. Anfang November 2003 gründete er eine AG und ließ sich zum Vorstand bestellen, ohne seine bisherige Tätigkeit als abhängig Beschäftigter aufzugeben. Einziger Zweck der AG soll die Verwaltung eigener Vermögenswerte sein.

      Mit dieser Maßnahme war es bis 31. Dezember 2003 möglich, sich zugleich von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Renten-Versicherung zu lösen. Denn bis dahin waren alle Vorstandsmitglieder einer AG für sämtliche berufliche Tätigkeiten von der Rentenversicherungs-Pflicht befreit (nach §1 SGB VI), also auch für Arbeitnehmer-Tätigkeiten (VersicherungsJournal 5.9.2003).

      Verzögerte Eintragung ließ schöne Idee platzen
      Doch der Plan des Mannes hatte einen „Schönheitsfehler”, wie das Sozialgericht feststellte. Die AG wurde erst nach der Änderung des Gesetzes, also 2004, in das Handelsregister eingetragen. Daher galt für den Mann bereits die neue Regelung.

      Seit 2004 ist das Schlupfloch aus der gesetzlichen Rente verschlossen. Jetzt gelingt die Befreiung von der Versicherungs-Pflicht nur für solche Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit der Vorstandstätigkeit stehen. Bleibt der „Vorstand” also zum Beispiel Arbeitnehmer, bleibt er für das Einkommen aus abhängiger Beschäftigung auch in der gesetzlichen Renten-Versicherung (VersicherungsJournal 11.11.2003).

      Zeitbomben auch für rechtzeitige eingetragene AG’s
      Auch rückwirkend für die Zeit vor 2004 könne die Versicherungs-Freiheit auf die Beschäftigung als AG-Vorstand beschränkt bleiben, sofern Missbrauchs-Fälle vorlagen (Gründung einer Schein-AG, bei der die Vergütung keine ausreichende und dauerhafte Absicherung der Vorstände gewährleistet). Damit droht bereits ausgestiegenen Renten-Versicherten und deren Arbeitgebern Ärger, hatten Vorsorge-Experte Hans-Dieter Stubben sowie die Renten-Versicherungsträger bereits Mitte 2003 gewarnt (VersicherungsJournal 12.8.2003). Der Arbeitgeber haftet für die Zahlung der Renten-Beiträge. Nachzahlungen in voller Höhe und Strafen drohen bei einer Betriebsprüfung.

      Zahlreiche weitere Urteile erwartet
      Derzeit liegen einige hundert Fälle vor Sozialgerichten, die sich ebenfalls um den Ausstieg aus der gesetzlichen Rentenversicherung von Angestellten drehen, die mit dem Trick des AG-Vorstands ihre Altersvorsorge auf private Basis umstellen lassen wollten.
      Detlef Pohl
      http://www.versicherungsjournal.de/mehr.php?Nummer=40001&von…
      Avatar
      schrieb am 24.10.04 18:37:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      verflixt, Eintragung bei uns am 19.01.04.....:(
      Avatar
      schrieb am 27.10.04 10:14:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Mensch mach dir keinen Kopf, zahl weiter ein und schreib das Geld mehr oder weniger ab!!

      Schubi
      Avatar
      schrieb am 27.10.04 18:40:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      vielen Dank auch :)
      Bei einem Dinks Haushalt sind das läppische 2000 Euro im Monat nur Rentenbeitrag. Anlegen oder Abschreiben? egal, dann arbeiten wir halt bisschen länger...


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