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    Schenkungsfreibetrag personenabhängig? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.10.04 14:38:24 von
    neuester Beitrag 25.10.04 18:59:56 von
    Beiträge: 3
    ID: 917.802
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      Avatar
      schrieb am 25.10.04 14:38:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe Steuerexperten,

      folgendes Modell:

      Eltern schenken ihrem Kind A unter Ausnutzung des vollen Schenkungsfreibertrages Anteile an einer Immobilie. Die Frist bis zur nächsten möglichen steuerfreien Schenkung läuft seit ca. 5 Jahren.

      Nun möchte der Großvater diesem Kind A ebenfalls eine Immobilie schenken. Muss die volle Frist abgewartet werden, oder gilt sie niht, weil der Schenker eine andere Person ist?

      Wo liegt die Freigrenze bei Großeltern (m.E. geringer)?

      Besten Dank im voraus für die Infos!

      Viele Grüße,

      Mucker
      Avatar
      schrieb am 25.10.04 15:51:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Mucker,

      in Deinem Beispiel gilt die 10-Jahres-Frist nicht, weil der Schenker eine andere Person ist. Siehe § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG: "Mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile werden in der Weise zusammengerechnet, daß..."

      Übrigens: Das aktuelle Erbschaftsteuergesetz findest Du unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/erbstg_1974/in…
      (Laß Dich nicht von dem "1974" verwirren... es ist die aktuelle Fassung!)

      Zur zweiten Frage: Der FreiBETRAG (Freigrenze ist was anderes...) liegt bei 51.200 Euro. Siehe § 15 Abs. 1 Steuerklasse I Nr. 3 ErbStG in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG.

      Gruß
      wassermann1978
      Avatar
      schrieb am 25.10.04 18:59:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Lieber Wassermann,

      vielen herzlichen Dank für Deine kompetente Antwort!

      Viele Grüße,

      Mucker


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