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    Werbungskosten Notebook und Handy - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.10.04 21:07:37 von
    neuester Beitrag 25.10.04 22:55:40 von
    Beiträge: 9
    ID: 917.956
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      schrieb am 25.10.04 21:07:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich hab folgende Fragen:
      Ich bin gerade bei der Einkommensteuererklärung 2003.
      Ich hab mir im Mai 2003 ein Notebook (900€ bei Karstadt), ein Gigaset M105 Data zur schnurlosen Internetverbindung passend zu meiner Telefonanlage (für ca. 50 € bei ebay mit Rechnung vom Händler), Notebooktasche (40 € bei Mediamarkt mit Rechnung) und Handy (80€ bei ebay mit Rechnung)gekauft.
      Alles 2003 gekauft.

      Ich erziele nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.

      Kann ich das als Werbungskosten ohne große Nachweise geltend machen ????

      Danke für eure Meinungen
      Avatar
      schrieb am 25.10.04 21:18:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich habe mir vor ein paar Jahren einen Porsche gekauft. Hatte auch nur Einkünfte aus unselbständiger Arbeit. Hm....rate mal....Kann man es absetzen oder nicht...?;)
      Avatar
      schrieb am 25.10.04 21:28:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn Du mit dem Porsche Kohle gescheffelt hast und diese auch versteuert hast, kannst Du sicher ... :laugh::laugh::laugh:

      Kenne einen Notarzt, der klebt sich sogar ein Blaulicht auf seinen Porsche, wenn er damit zum Einsatz fährt. :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 25.10.04 21:38:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Leider war ich da noch angestellt...;)

      Kohle stammte doch aus Spekugewinnen!! Aber das ist ja n anderes Thema...;);)
      Avatar
      schrieb am 25.10.04 22:00:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Werbungskosten fürs Notebook kannst du in Höhe deines beruflichen Anteils seit irgendwann absetzen. Ob das auch schon 2003 galt, weiß ich nicht genau. Auf jeden Fall kannst du die Kosten dann nur über 3 Jahre verteilt absetzen. Die Notebooktasche gehört dann dazu und kann voll abgesetzt werden. Für den Rest musst du dem Finanzamt erstmal klar nachweisen, dass du irgendwas davon für deinen Job brauchst.

      Mein Tipp: Schau mal in einer guten Buchhandlung in ein gutes Steuerberatungsbuch.

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      schrieb am 25.10.04 22:02:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich würde sowohl das Notebook und als auch den Internetzugang ausschließlich zur Fortbildung benutzen und würde darüberhinaus auch nicht vergessen, für die Damen und Herren Deines Finazamtes auch Quittungen für gekaufte Software(natürlich gebraucht!) beizulegen:D

      Schöne Grüße von Stephen
      Avatar
      schrieb am 25.10.04 22:04:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      der name: munich..
      und der kerl kennt nen notarzt der mit nem porsche zum einsatz fährt(:Dboah ey:D ), also der wahrheitsgehalt ist mit dem namen jedenfalls gestiegen!!!

      sach mal, paßt denn der notfallkoffer überhaupt in den scönen wagen???? und der defi erst...
      Avatar
      schrieb am 25.10.04 22:26:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,

      zu deiner Frage:

      1) Notebook: Um dein Notebook absetzen zu können, sollte ein Zusammenhang mit deinen Einkünften aus nichtselbst. Arbeit vorhanden sein.
      Um die Prüfung durch das FA zu erleichtern, würde ich versuchen, vom Arbeitgeber eine Bescheinung zu bekommen, aus der hervorgeht, das du das Notebook beruflich benötigst.

      Du kannst das Notebook über 3 Jahre verteilt steuerlich geltend machen. Da du es vor dem 30.06.2003 gekauft hast, bekommst du für 03 die komplette Afa(Richtlinie 44 ESTGRichtlinie)-also 300 Euro.

      2)Beim Gigaset fällt es mir schwer, eine Abgrenzung zwischen den Kosten der privaten Lebensführung(also nicht absetzbar) und einer beruflichen Veranlassung zu sehen-aber ich habe auch keine Ahnung, was du beruflich machst.

      3)Notebooktasche siehe Notebook-must du zu den 900 Euro hinzurechnen, weil eine Notebooktasche ohne Notebook wenig Sinn macht.
      Wenn du Glück hast, könnte die Tasche einmal in voller Höhe aber auch als geringwertiges Wirtschaftsgut(weil unter 400 Euro) durchgehen...

      4)Beim Handy sehe ich keine berufliche Veranlassung-vielleicht mit Bestätigung des Arbeitgebers, sonst Kosten der privaten Lebensführung.

      Aber mal so nebenbei-wenn du Einkünfte aus Aktiengewinnen oder Dividenden hast, könntest du die Positionen eventuell als Werbungkosten gegenrechnen-müsstest du nur glaubhaft darlegen..

      Hoffe, dir geholfen zu haben..

      Gruss Joe
      Avatar
      schrieb am 25.10.04 22:55:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      erst mal danke für die schnellen nützlichen Antworten,

      jetzt noch kurz eine praktische frage:
      Wo schreib ich denn das Notebook in die Steuererklärung rein und wie kennzeichne ich das mit dem 35 - 50% (mehr als 50% nachzuweisen, ist denke ich sehr aufwendig) beruflichen Anteil und der 3 jährigen Abschreibung, macht der Steuerbeamte automatisch, wenn ich Notebook 900€ in eine Zeile bei Werbungskosten reinschreibe.


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