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    Frage zur Rürup Rente - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.10.04 11:35:55 von
    neuester Beitrag 02.11.04 15:29:54 von
    Beiträge: 20
    ID: 918.133
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      schrieb am 26.10.04 11:35:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ab nächstem Jahr gibt es bekanntlich die sogenannte Rürup-Rente. Bei dieser kann man die Beiträge zu 60 % abschreiben. Außerdem ist sie vor Hartz IV geschüzt.
      Ich überlege also, zusätzlich zur Riesterrente einen solchen Vertrag abzuschließen.
      Weiß jemand, ob bei der Rüruprente eine Beitragsgarantie gesetzlich vorgeschrieben ist? Bei der Riesterrente ist das ja bekanntlich so, und führt dazu, daß z.B. bei Cosmos nur die Hälfte der Beiträge in die Fonds investiert wird, die andere Hälfte festverzinslich.
      Avatar
      schrieb am 26.10.04 12:31:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Beiträge abschreiben? :laugh:
      Du meinst wohl, dass man insgesamt im Jahr 2005 60% der 20.000 für Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen kann...
      Also insgesamt 12.000€! Hat aber nicht nur mit Rürup oder Riester zu tun...
      60% auch nur im Jahr 2005!!!
      Steigert sich mit den Jahren bis man die vollen 20.000€ steuerlich geltend machen kann!
      Avatar
      schrieb am 26.10.04 12:40:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Denk auch daran, dass bei Rürup das Geld beim Tod des Versicherungsnehmers vor dem 60.Lebensjahr verfällt. D.h. wenn du Pech hast ist alles was du einzahlst futschi...
      Avatar
      schrieb am 26.10.04 12:42:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      ..bzw. deine Erben haben Pech. du hast dann ja nicht mehr so viel davon...:)
      Avatar
      schrieb am 26.10.04 12:52:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      Rürup-Rente ist doch der totale Beschiß.

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      schrieb am 26.10.04 14:16:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das beantwortet leider alles nicht meine Frage: Gesetzlich vorgeschriebene Beitragsgarantie oder nicht?

      Daß das Geld weg ist, wenn man vor der Rente stirbt, ist mir klar. Es geht hier um echte Altersvorsorge, nicht ums Vererben. Das ganze hat auch eine positive Seite: Entweder die Kosten sind deutlich geringer als bei normalen Policen, oder die Versicherer werden höhere Überschüsse erwirtschaften, die sie m.W. zum Großteil an die Versicherten ausschütten müssen.
      Avatar
      schrieb am 26.10.04 14:17:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,

      ich kann nur einen Tod sterben - entweder insolvenzsichere Altersversorgung oder Beitragsrückgewähr im Todesfall.

      Es können übrigens Hinterbliebenen Renten eingeschlossen werden - soviel zum Thema Verlust bei Tod.

      Die 60% von 20.000 Euro sind zwar weitstgehend richtig - hier ist allerding eine Reduzierung nach Status (z.B. Beamte) und Aufwänden (z.B. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung) durchzuführen. Das ganze Thema ist eine mehrseitige Abhandlung - deshalb: beratungsintensiv und nur durch Profis gewährleistet.

      Viele Grüße
      CreInPhan.
      Avatar
      schrieb am 26.10.04 14:58:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      @CreInPhan,

      Du hast Dich ja scheinbar näher mit dem Thema befaßt.
      Weißt Du, ob - wie bei der Riesterrente - eine Beitragsgarantie vorgeschrieben ist?
      Avatar
      schrieb am 28.10.04 22:04:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      In der FAZ vom Dienstag haben sie vorgerechnet, dass man bei der Rüruprente durch die nachgelagerte Steuer je nach Alter sogar draufzahlt...

      Das Prinzip, dass beim Tode "alles weg ist" ist aber für eine Rentenversicherung (Versicherung gegen ALtersarmut)genau richtig, weil so deutlich höhere Renten gezahlt werden können.
      Avatar
      schrieb am 01.11.04 11:28:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      Im Stern war jetzt ein Artikel zu dem Thema. Bei der Riesterrente wurde als Bedingung die Beitragsgarantie angegeben, bei Rürup nicht.
      Also kann man dort wohl komplett in Fonds investieren! :)
      Avatar
      schrieb am 01.11.04 11:32:49
      Beitrag Nr. 11 ()
      @42,

      In der FAZ vom Dienstag haben sie vorgerechnet, dass man bei der Rüruprente durch die nachgelagerte Steuer je nach Alter sogar draufzahlt...

      Den Artikel kenne ich nicht, aber es kommt natürlich darauf an, von welchen Alternativen man ausgeht.
      Ich gehe davon aus, daß man die späteren Renten in jedem Fall voll versteuern muß. Dann fährt man mit der nachgelagerten Besteuerung auf jeden Fall besser, denn die Abschreibungsmöglichkeit habe ich jetzt. Das Geld kassiert man Jahr für Jahr und man kann es schwerlich wieder weggenommen kriegen.
      Eine eventuell geringere oder gar nicht erfolgende Rentenbesteuerung in 30 Jahren ist dagegen "Prinzip Hoffnung" und mehr nicht.
      Avatar
      schrieb am 01.11.04 20:42:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      Eine Beitragsgarantie ist nicht verlangt!

      Nur:
      Rente ab frühestens 60. Lebensjahr
      nur Rente
      keine Kapitalisierung
      keine Veräußerbarkeit
      keine Beleihbarkeit
      keine Vererblichkeit
      keine Übertragbarkeit

      Also Super-Sache!!

      Aufklärung über die Höchstgrenze:

      AN-Anteil zur ges. RV 4000,-€
      AG-Anteil zur ges. RV 4000,-€
      private Rentenversicherung 2400,-€
      Summe 10400,-€

      60% (im Jahr 2005) 6240,-€
      abzüglich steuerfreie AG-Anteil 4000,-€
      abziehbar 2240,-€

      Höchstbetrag 20000,-€
      60% 12000,-€
      abzüglich steuerfreie AG-Anteil 4000,-€
      maximaler Abzugsbetrag 8000,-€

      Ergebnis: abziehbar 2240,-€

      Wer hat gesagt, dass es einfach ist??
      Avatar
      schrieb am 01.11.04 20:48:20
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Tom_Der_Segler,

      Rente ab frühestens 60. Lebensjahr
      nur Rente
      keine Kapitalisierung
      keine Veräußerbarkeit
      keine Beleihbarkeit
      keine Vererblichkeit
      keine Übertragbarkeit

      Also Super-Sache!!



      Es kommt halt immer darauf an, was man will!
      Eine LV, bei der ich jederzeit ohne zusätzliche Kosten Kündigen oder Teilkündigen kann, habe ich bereits.
      Zusätzlich will ich etwas ansparen, was definitiv nur für die Rente gedacht ist.
      Da macht eine Rürup-Rente schon Sinn, zumal sich diese "Nachteile" zum Teil ins positive verkehren:
      Sie ermöglichen die Unantastbarkeit bei Hartz IV. Und sie führen natürlich zu höheren Renten, weil verfallene Ansprüche der vorher sterbenden Sparer zu Gewinnüberschüssen führen, von denen die Rentner profitieren.
      Avatar
      schrieb am 01.11.04 21:21:25
      Beitrag Nr. 14 ()
      Und sie führen natürlich zu höheren Renten, weil verfallene Ansprüche der vorher sterbenden Sparer zu Gewinnüberschüssen führen, von denen die Rentner profitieren.

      nur wenn sich genug Idioten finden, die bei dem Spiel mitmachen. Das ganze ist genauso hirnrissig wie eine Unfallversicherung mit Beitragsrückerstattung.
      Avatar
      schrieb am 01.11.04 21:43:00
      Beitrag Nr. 15 ()
      @#12 und #14

      Ich finde die Punkte die Ihr ironischerweise als Super Sache gepriesen habt tatsächlich als super sache.

      All diese Punkte schmälern sonst bei gleichen Aufwand die Rente und letztlich geht es hier um die Rente und nicht um die Absicherung der Erben. Bei der Betriebsrente ist es genau so. Allerdings gibt es hier für den Ehepartner noch was (meist 60% der eigentlichen Rente). Bei den Betriensrentensysteme haben sich genug Idioten gefunden damit das System funktioniert, zumahl hier die Kosten minimiert sind. Bei privaten Rürupmodellen muß man dann auch wieder auf die Kosten achten. Warten wir es ab.

      Wenn Ihr keine Rentenversicherung wollt, sondern Vermögensaufbau dann seid Ihr allerdings bei der Rüruprente im falschen Film.
      Avatar
      schrieb am 01.11.04 22:38:22
      Beitrag Nr. 16 ()
      @42,

      I couldn`t agree more!
      Viele hier scheinen wirklich nicht zwischen Altersvorsorge und Vermögensbildung unterscheiden zu können/wollen.
      Alleine durch die Abschreibungsmöglichkeit bekomme ich - wenn ich den Sparbetrag darum erhöhe - später eine ca. 30 % höhere Rente! Hinzu kommen - wie schon genannt - höhere Überschußbeteiligungen.
      Und die Sicherheit, daß diese Altersvorsorge auch bei längerer Arbeitslosigkeit nicht angetastet wird.
      Avatar
      schrieb am 02.11.04 07:53:43
      Beitrag Nr. 17 ()
      Viele hier scheinen wirklich nicht zwischen Altersvorsorge und Vermögensbildung unterscheiden zu können/wollen.

      alle diese Vorteile habe ich bei meiner Direktversicherung auch, mittlerweile bekommt meine Frau im Todesfall schon mehr als die Summe der eingezahlten Beiträge. Und diese ist komplett Arbeitgeberfinanziert.

      Ich möchte wirklich niemanden von dieser Art der Vermögensvernichtung abhalten, aber wenn kein anderer mitmacht, der vor Euch ins Gras beißt, wird Eure Rechnung leider nicht aufgehen.
      Avatar
      schrieb am 02.11.04 09:53:40
      Beitrag Nr. 18 ()
      @DeepImpact,

      alle diese Vorteile habe ich bei meiner Direktversicherung auch

      Leider nicht. Es gibt zwar einen Steuervorteil (Pauschalversteuerung), der ist aber geringer als die Abschreibungsmöglichkeit.
      Einen Schutz vor Hartz IV gibt es bei der Direktversicherung nicht.

      Dennoch ist ein Direktversicherung keine schlechte Sache. Ich habe auch eine, schon viele Jahre. Aber man kann dort nur relativ geringe Summen anlegen und so bleibt halt die Frage, wie man zusätzliche Altersvorsorge sinnvoll betreiben kann.
      Avatar
      schrieb am 02.11.04 13:48:11
      Beitrag Nr. 19 ()
      Was ich bei der ganze Sache so schade finde, ist die Bevormundung des Bürgers durch den Staat bis zum Anschlag durch diese Regelwerk.


      Sicher, ALGII-Sicherheit ist gut, aber zu welchem Preis ?

      Und was ist an Vererblichkeit so schlimm? Wieso müssen meine Kinder wieder von neuem anfangen, sauer zu sparen? Mein Geld liegt ja doch noch beim Versicherer, oder?
      Avatar
      schrieb am 02.11.04 15:29:54
      Beitrag Nr. 20 ()
      @Tom_der_Segler,

      ich bin nun wahrlich kein Freund dieser Bundesregierung, aber hier finde ich ihre Entscheidung schon nachvollziehbar:
      Steuerliche Förderung gibt es nur für die Altersvorsorge.
      Wer ein Produkt sucht, bei dem er zwischendurch auch mal Geld für ein neues Auto abzwacken kann, oder mit dem sich seine Erben später vielleich ein Haus bauen können, der kann das gerne abschließen.
      Aber steuerlich gefördert wird es halt nicht.


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