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    Mallorca Lifestyle AG: Hauptversammlung am 06.12.2004 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.10.04 22:26:52 von
    neuester Beitrag 01.08.05 10:46:34 von
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      Avatar
      schrieb am 30.10.04 22:26:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Unglaublich, aber wahr. Die Mallorca Lifestyle AG lädt zur Hauptversammlung ein.

      Wer nicht selbst kommen kann: Mail an skyper2000@web.de - ich sorge für eine Vertretung der Stimmen.



      Mallorca Lifestyle AG
      Düsseldorf
      - Wertpapier-Kenn-Nummer 513 610 –
      Einladung zur Hauptversammlung 2004
      Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur Hauptversammlung am 06. Dezember 2004 um 10.00 Uhr im Mercure Hotel am Stresemannplatz, Am Stresemannplatz 1, 40210 Düsseldorf ein.

      Tagesordnung
      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2001

      2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2001
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2001 Entlastung zu erteilen

      3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2001
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2001 Entlastung zu erteilen.

      4. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns / Bilanzverlustes für das Geschäftsjahr 2001.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor den Bilanzverlust auf neue Rechung vorzutragen.

      5. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2002

      6. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2002
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2002 Entlastung zu erteilen

      7. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns / Bilanzverlustes für das Geschäftsjahr 2002.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor den Bilanzverlust auf neue Rechung vorzutragen.

      8. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2002
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2002 Entlastung zu erteilen.

      9. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2003

      10. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns / Bilanzverlustes für das Geschäftsjahr 2003.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor den Bilanzverlust auf neue Rechung vorzutragen.

      11. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2003
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung zu erteilen

      12. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2003
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung zu erteilen.

      13. Beschlussfassung zur Wahl eines Abschlussprüfers
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor aus Kostengründen auf eine Abschlussprüfung zu verzichten, da dies nach den handelsrechtlichen Vorschriften nicht notwendig ist.

      14. Aufhebung der Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. Dezember 2001 zu TOP 3 und TOP 4
      Aktionäre der Gesellschaft haben beim Landgericht Düsseldorf die Beschlüsse der Hauptversammlung zu den vorgenannten Tagesordnungspunkten der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21.12.2001 angefochten. Die Beschlüsse wurden rechtskräftig für nichtig erklärt, so dass sie neu zu fassen sind: 14.a Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2000
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2000 Entlastung zu erteilen.
      14.b Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2000
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2000
      Entlastung zu erteilen.


      15. Neufassung der Satzung
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor die bestehende Satzung insgesamt aufzuheben und wie folgt neu zu fassen:

      I. Allgemeine Bestimmungen

      § 1
      Firma und Sitz
      1. Die Firma der Gesellschaft lautet
      BA 6 AG
      2. Der Sitz der Gesellschaft ist Geldern.



      § 2
      Geschäftsjahr
      Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


      § 3
      Gegenstand
      Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme von Holding- und Managementaufgaben einschließlich der Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die den Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmensverträge abzuschließen.


      § 4
      Bekanntmachungen
      Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im elektronischen Bundesanzeiger.

      II. Grundkapital und Aktien

      § 5
      Grundkapital und Aktien, genehmigtes Kapital
      1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EURO 1.000.000 ( in Worten: EURO eine Million). Es ist in einer Globalurkunde über 1.000.000 Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) eingeteilt. Der auf die einzelnen Stückaktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt 1 EURO.
      2. Die Aktien lauten auf den Inhaber.
      3. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien und auf Ausstellung einer Mehrfachurkunde wird ausgeschlossen. Es wurde eine Globalurkunde über alle Aktien gebildet. Diese ist bei der Clearstream Banking AG hinterlegt.
      4. Der Vorstand wird ermächtigt, daß Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf von 5 - fünf - Jahren nach Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EURO 500.000,-- (in Worten: EURO fünfhunderttausend) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).
      Über die Ausgabe der neuen Aktien, den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich eines Ausschlusses der bisherigen Aktionäre über das Bezugsrecht entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.


      III. Vorstand

      § 6
      Zusammensetzung des Vorstandes, Vertretung der Gesellschaft
      1. Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Die konkrete Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt.
      2. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein.
      3. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
      4. Der Aufsichtsrat kann, wenn mehr als ein Vorstand bestellt ist, einen Vorsitzenden des Vorstandes bestimmen .



      § 7
      Aufstellung des Vorstandes
      Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder. Er kann auch stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen.

      IV. Aufsichtsrat

      § 8
      Zusammensetzung des Aufsichtsrates
      Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.


      § 9
      Dauer der Amtszeit
      1. Die Aufsichtsratsmitglieder werden jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei ist das Geschäftsjahr, in dem gewählt wird, nicht mitzurechnen. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus, so ist das an seiner Stelle in den Aufsichtsrat eintretende Mitglied nur für die Zeit bis zum Ablauf der Wahlzeit der übrigen Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.
      2. Gleichzeitig mit den ordentlichen Aufsichtsratsmitgliedern kann für jedes Aufsichtsratsmitglied ein Ersatzmitglied gewählt werden. Sind Ersatzmitglieder gewählt, so tritt das Ersatzmitglied für die Dauer der restlichen Amtszeit des ausscheidenden ordentlichen Mitglieds an dessen Stelle.
      3. Die Teilnahme von Ersatzmitgliedern des Aufsichtsrates an Aufsichtsratssitzungen ist nicht gestattet.



      § 10
      Vorsitz des Aufsichtsrates
      1. Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter zu wählen. Ihre Amtszeit richtet sich nach der Dauer des Aufsichtsratsamtes.
      2. Der Stellvertreter wird anstelle des Vorsitzenden tätig, wenn dieser verhindert ist.



      § 11
      Einberufung des Aufsichtsrates
      Der Aufsichtsrat ist von seinem Vorsitzenden mündlich, fernmündlich, schriftlich, fernschriftlich, mittels Telefax, E-mail oder telegraphisch einzuberufen.


      § 12
      Beschlußfassung des Aufsichtsrates
      1. Die Beschlüsse des Aufsichtsrates bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
      2. Der Vorsitzende bestimmt die Art der Abstimmung, sofern keine Mehrheit an Mitgliedern eine abweichende Art der Abstimmung verlangt.
      3. Schriftliche, fernschriftliche, gemailte oder telegraphische Beschlussfassungen des Aufsichtsrates sind nur zulässig, wenn kein Mitglied diesem Verfahren widerspricht.



      § 13
      Erklärungen des Aufsichtsrates
      Der Aufsichtsratsvorsitzende ist befugt, Erklärungen des Aufsichtsrates in dessen Namen abzugeben.


      § 14
      Erstattung von Auslagen, Vergütung
      Die Aufsichtsratsmitglieder haben Anspruch auf ein Sitzungsgeld und Erstattung ihrer Auslagen, soweit sie diese den Umständen nach für erforderlich halten durften. Die Hauptversammlung kann beschließen, daß Aufsichtsratsmitglieder außerdem eine Vergütung erhalten.


      § 15
      Geschäftsordnung des Aufsichtsrates
      1. Der Aufsichtsrat kann sich und seinen Ausschüssen eine Geschäftsordnung geben.

      V. Hauptversammlung

      § 16
      Einberufung der Hauptversammlung
      1. Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand einberufen. Sie findet in einem höchstens 100 km großen Umkreis von Geldern oder am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse statt.
      2. Die Hauptversammlung ist mindestens einen Monat vor dem Tag der Hauptversammlung einzuberufen. Der Tag der Einberufung und der Tag der Versammlung sind hierbei nicht mitzurechnen.



      § 17
      Leitung der Hauptversammlung
      1. Die Hauptversammlung wird vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates geleitet. Wenn sowohl er als auch der Stellvertreter verhindert sind, kann der Aufsichtsrat einen Versammlungsleiter bestimmen.
      2. Alle Beschlüsse der Hauptversammlung können mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Stimmen gefasst werden, soweit nicht das Gesetz zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt.



      § 18
      Teilname an der Hauptversammlung
      1. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am 5. Werktag vor dem Versammlungstag bei Hinterlegungsstelle oder den sonstigen in der Einladung bekannt gegebenen Stellen ihre Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.
      2. Die Einzelheiten über die Hinterlegung der Aktien und die Ausstellung der Stimmkarten sind in der Einladung bekannt zu machen.
      3. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.
      4. Sonnabende gelten nicht als Werktage im Sinne von Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3
      5. Sind Aktienurkunden nicht ausgegeben, so ist bei der Einladung zu der Hauptversammlung bekannt zu geben, unter welchen Voraussetzungen die Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung zugelassen werden.
      6. In der Hauptversammlung gewährt je eine Stückaktie eine Stimme.


      VI. Jahresabschluß und Gewinnverteilung

      § 19
      Jahresabschluß und Gewinnverteilung
      Der Vorstand hat den Jahresabschluß aufzustellen und dem Aufsichtsrat mit einem Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinnes vorzulegen. Billigt der Aufsichtsrat nach Prüfung den Jahresabschluß, ist dieser festgestellt. Hernach hat der Vorstand die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen.

      VII. Schlußbestimmungen

      § 20
      Fassungsänderung
      Der Aufsichtsrat ist befugt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen.


      § 21
      Gründungskosten
      Die notwendigen Kosten der Gründung, also Notar- und Gerichtskosten, Kosten der Veröffentlichung und Druckkosten der Aktie sind von der Gesellschaft bis zum Gesamtbetrag von EURO 11.500,00 zu tragen. Auf diesen Betrag werden die Gründungskosten geschätzt..

      16. Wahlen zum Aufsichtsrat
      Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben ihre Mandate mit Ablauf der Hauptversammlung 2004 niedergelegt. Dem gemäß sind die Vertreter der Anteilseigner neu zu wählen.
      Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden !
      Der Aufsichtsrat schlägt vor folgende Herren zu Mitgliedern des Aufsichtsrates für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu wählen, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt (Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem gewählt wird, nicht mitgerechnet) zu wählen: Herrn Dirk Pfaff, Werbegrafiker, Köln; Herrn Karl Heinz Sommer, Kaufmann, Mallorca; Herrn R. Goodman, Kaufmann, London. Die vorgeschlagenen Mitglieder des Aufsichtsrates haben die nachfolgenden Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
      bildenden Aufsichtsräten oder in anderen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen inne: Herrn Pfaff: - keine. Herr Sommer: - keine. Herr Goodman: - keine


      Hinweis:

      Die Jahresabschlüsse der Gesellschaft für die Zeiträume vom 01.01.2000 bis zum 31.12.2000, vom 01.01.2001 bis zum 31.12.2001, vom 01.01.2002 bis zum 31.12.2002 und vom 01.01.2003 bis zum 31.12.2003 liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. Vorgenannte Unterlagen können auch postalisch bei der Gesellschaft angefordert werden.



      Teilnahmebedingungen

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre unserer Gesellschaft berechtigt, die sich zu Beginn der Hauptversammlung durch Vorlage einer Hinterlegungsbescheinigung ihres Kreditinstitutes, einer Wertpapiersammelbank, eines anderen Kreditinstitutes oder eines deutschen Notars oder in sonstiger geeigneter Weise legitimieren. Hinterlegungsbescheinigungen gelten nur dann als ordnungsgemäß, wenn sie die Erklärung enthalten, dass die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einem in- oder ausländischen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

      Sofern die Legitimation mittels einer Hinterlegungsbescheinigung erfolgen soll, bittet die Gesellschaft darum, diese Hinterlegungsbescheinigung vor der Hauptversammlung bei der Mallorca Lifestyle AG unter folgender Anschrift einzureichen: Mallorca Lifestyle AG, Schirmerstrasse 54, 40211 Düsseldorf. Den Aktionären werden dann umgehend Eintrittskarten zur Hauptversammlung übermittelt.

      Die Gesellschaft weist darauf hin, dass das Stimmrecht auch durch einen Vertreter, beispielsweise eine Aktionärsvereinigung oder ein Kreditinstitut ausgeübt werden kann.




      Düsseldorf im Oktober 04

      Biesen

      Vorstand
      Avatar
      schrieb am 31.10.04 01:56:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.11.04 10:10:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wer kommt zur Hauptversammlung nach Düsseldorf? Einfach mal den alten GSC-Bericht lesen. Es wird sich lohnen :o)
      Avatar
      schrieb am 06.11.04 15:40:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,
      bitte bitte kann mir einer eine Karte abtreten, würde gerne teilnehmen, den Event mitnehmen...habe aber keine Aktie, obwohl ich den Laden seit 2000 beobachte....
      Avatar
      schrieb am 06.11.04 16:53:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Jeder der gerne ins Theater geht ist bei dieser Hauptversammlung am besten aufgehoben.
      Diese HV wird wieder ein reines Chaos werden.:D

      Hoffnungen mach ich mir schon lange nicht mehr , noch etwas von meinen Geld wiederzusehen.:cry:
      Die Staatsanwaltschaft ermittelt immer noch , erst wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind und ein Urteil gefällt worden ist werden die zivilen Klagen wider aufgenommen.:confused:

      Wenn ich frei habe werde ich an der HV teilnehmen.

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      Avatar
      schrieb am 15.11.04 10:52:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      Bin wirklich mal auf die Jahresabschlüsse 2001 bis 2003 gespannt ...
      Avatar
      schrieb am 16.11.04 15:23:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,
      ich als Großaktionär :laugh: überlege noch hinzufahren.
      Vielleicht werde ich ja eines Tages aufwachen und in mein Depot schauen und unglaublich reich sein.:D:laugh::cool:

      Nun, so recht weiß ich nicht was da noch kommen soll, Börsenmantel hin oder her, nur wenn Malle an einer Börse gelistet ist, kann man sie vielleicht irgendwann mit Gewinn verticken.
      Wer will sonst sowas schon haben?

      Hat jemand nähere Infos zu dem Übernahmespezie, was will er genau machen?
      Avatar
      schrieb am 25.11.04 11:43:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hat schon jemand den Jahresabschluß bekommen?
      Avatar
      schrieb am 25.11.04 18:18:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo alle zusammen

      Nein , ich habe noch kein Jahresabschluss der letzen beiden Jahre bekommen , auch habe ich noch keine Einladung zur HV am 06.12. bekommen.
      Wird aber langsam Zeit !!!

      Warscheinlich wollen Sie uns nicht dabei haben.
      Aufsichtrat und Vorstand stecken unter einer Decke ,die Verbrecher !!!:mad:
      Avatar
      schrieb am 25.11.04 20:44:45
      Beitrag Nr. 10 ()
      Das wird ein Problem Deiner Bank sein, die die Infos nicht weiterleitet, weil diese eventuell nur börsengelistete AGs überwacht.:rolleyes:

      Es würde mir schon reichen, zu sehen ,was im Jahr 2001 war. Was mit dem Chic Palace geschehen ist und ob weitere Deals zulasten der AG getätigt wurden.

      Nichtsdestotrotz sollte die geplante KE auch im Interesse aller nicht mit Anfechtungsklagen ala Karstadt torpediert werden.
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 18:12:26
      Beitrag Nr. 11 ()
      Warum eigentlich die Kapitalerhöhung ?
      Das kann doch nur zu Lasten der geschädigten gehen !!
      Ich habe heute den Hinterlegungsbescheid von meiner Bank bekommen, auch wird mir eine Einladung zur HV zugestellt.
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 21:31:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      Weshalb zu LAsten der geschädigten Aktionäre? Wenn ich an das "saubere" Übernahmeangebot zu 0,01 Euro seinerzeit denke (um Bankgebühren zu sparen,h,ha,ha!), dann kann eine Kapitalzufuhr und eine damit mögliche Ingangsetzung des geschäftsbetriebes nur positiv sein. Fraglich ist allerdings nur, ob potentielle Käufer dieser neuen Aktien ein gutes Geschäft machen oder ihre Einlage direkt, also bezogen auf die Gesamtzahl der Aktien,:laugh: stark verwässert:eek: wird.
      Avatar
      schrieb am 30.11.04 15:45:00
      Beitrag Nr. 13 ()
      Am 01.11.04 habe ich die Geschäftsberichte der letzten 3 Jahre angefordert.
      Erst heute am 30.11.04 habe ich Post bekommen , das ich noch ein Nachweis erbringen müsse das ich in einer Eigenschaft Aktionär bin !
      Meine Bank hat letzte Woche den Hinterlegungsschein der Aktiengesellschaft zugeschickt.

      Was ein lahmarschiger Laden !!!

      Warscheinlich bekomme ich meine Einladung zur HV erst nach der HV , denn vor der Zeit ist nach der Zeit
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 11:13:37
      Beitrag Nr. 14 ()
      Heute sind die Jahresabschlüsse 2001 - 2003 angekommen.

      Hier die "Highlights":

      2001: Jahresfehlbetrag 26.636,61 Euro; Verlustvortrag: 1.263.664,65 Euro; Personalaufwand: 58.287,29 Euro(!) - wofür auch immer ...

      2002: Jahresfehlbetrag: 315.443,86 Euro

      2003: Jahresfehlbetrag: 12.215,41 Euro; Bilanzsumme: 2.158,77 Euro (!), Kassenbestand: 1.786,77 Euro

      Wir sehen uns am Montag!
      Avatar
      schrieb am 04.12.04 15:10:20
      Beitrag Nr. 15 ()
      An alle Aktionäre: so soll abgestimmt werden.


      Zu Top 2 stimme ich mit NEIN

      Zu Top 3 stimme ich mit NEIN

      Zu Top 6 stimme ich mit NEIN

      Zu Top 8 stimme ich mit NEIN

      Zu Top 11 stimme ich mit NEIN

      Zu Top 12 stimme ich mit NEIN

      Zu Top 14a stimme ich mit NEIN

      Zu Top 14b stimme ich mit NEIN

      Zu Top 15 stimme ich mit NEIN

      Zu Top 16 stimme ich mit NEIN

      noch ein schönes Wochenende
      Avatar
      schrieb am 04.12.04 18:43:12
      Beitrag Nr. 16 ()
      Wie ist der Jahresfehlbetrag 2002 begründet?

      Was war Gegenstand?

      Wenn wirklich so viel in der Kasse ist, fand ich das damalige Aufkaufangebot zu 1 Cent höchst dreist!:eek:
      Avatar
      schrieb am 05.12.04 15:54:08
      Beitrag Nr. 17 ()
      Morgen ist es soweit. Hoffe, dass GSC Research wieder einen HV-Bericht veröffentlicht.
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 09:04:29
      Beitrag Nr. 18 ()
      In einer Stunde geht es los!!!
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 10:40:42
      Beitrag Nr. 19 ()
      Die Nacht der langen Messer, es ist soweit
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 12:03:52
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hallo Leidensgenossen,

      auch ich wollte Heute an der HV teilnehmen! Aber da hat mir die MLS AG einen strich durch die Rechnung gemacht. Lt. meiner Bank sollte mir die Mallorca die Karten für die HV zusenden. Aber das haben die natürlich nicht gemacht! Die werden schon ihre Gründe dafür haben. Meine Investition habe ich sowieso schon lange abgeschrieben. Wenn es irgendwann doch noch mal was geben sollte, schön. Das war das erste und letzte mal das ich mich vorbörslich an einer Möchtegerne-AG beteiligt habe. Das Wort Verbrecher für die Geschäftsführung und Vorstand ist noch geschmeichelt. Ich hoffe das doch jemand an der HV teilnehmen konnte und darüber in diesem Forum berichtet.
      Gruß Hugo4Fun ;-(
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 09:44:08
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hallo, habe heute durch reinen Zufall diese Diskussion mitbekommen, leider einige Tage zu spät, sodass ich nicht auf der Hauptversammlung sein konnte.

      Ich - und auch einige Bekannte - sind Aktionäre dieser "AG" und wurden von unseren Banken (keine meiner Bekannten) nicht informiert. Meine Bank sagte mir gerade, dass sie auch keine Informationen von einer HV erhalten habe. Bisherige Nachrichten (wie z.B. Kaufangebote zur Mallorca Lifestyle) wurden aber immer uebermittelt. Schon sehr komisch, dass man nicht zur HV eingeladen wird.

      Ich kann nur hoffen, dass die Vorstaende nicht entlastet worden sind und auch die Satzungsänderung nicht so vollzogen worden ist. Die damaligen Versprechen muss ich auch heute noch komplett bezweifeln, die Mallorca Lifestyle kann ich nur als unverantwortlich bezeichnen, alles andere müssen Gerichte entscheiden...

      Bitte um Infos von der HV.

      Danke
      Avatar
      schrieb am 10.12.04 11:36:56
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hallo,

      hat irgendjemand an der HV teilgenommen und kann infos posten.

      ;-)
      Avatar
      schrieb am 10.12.04 15:49:57
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hier der Bericht von GSC Research (www.gsc-research.de). Er darf hier veröffentlicht werden, da er unter die Rubrik GSC Caution fällt. Dieses Prädikat erhalten nur unseriöse Firmen. Wer mehr über den ominösen Herrn Eck erfahren möchte, schaut am besten unter diesem Link nach:

      http://www.wams.de/data/2004/05/16/278652.html?search=peter+…



      HV-Bericht Mallorca Lifestyle AG

      Nach einer Pause von fast drei Jahren fand am 6.12.2004 wieder eine Hauptversammlung der Mallorca Lifestyle AG statt. Entsprechend umfangreich war die Tagesordnung, auf der unter anderem die Jahresabschlüsse 2001, 2002 und 2003 vorgelegt wurden. Außerdem wurde über eine komplette Neufassung der Satzung beschlossen, die unter anderem eine Änderung der Firmierung und des Geschäftsgegenstandes sowie eine Sitzverlegung umfasste. Die Geschäftstätigkeit, die ursprünglich auf den Betrieb einer Diskothek auf Mallorca abgestellt war, hat die Gesellschaft schon lange eingestellt.

      Eröffnet wurde die Veranstaltung im Mercure Hotel in Düsseldorf um 10 Uhr überraschend von Peter Eck, der zwar bis zum 05.02.2001 im Aufsichtsrat der Gesellschaft vertreten war, zum Zeitpunkt der Hauptversammlung aber keine Funktion ausübte. Bekannt ist Eck dagegen vielen HV-Besuchern als "Berufsaktionär".

      Eck informierte die rund 20 versammelten Aktionäre, dass der Aufsichtsrat des Unternehmens komplett zurückgetreten sei. Offenbar hatten einige Aktionäre die Staatsanwaltschaft informiert, dass die Herren hier anzutreffen wären und gegebenenfalls festgenommen werden könnten, so dass die betreffenden Personen es vorzogen, nicht mehr zu erscheinen. Zunächst musste also ein Versammlungsleiter gewählt werden. Laut Gesetz wäre dies der älteste anwesende Aktionär und damit eine Dame aus der hinteren Reihe gewesen. Nachdem sich auf Anfrage aber kein Widerspruch dagegen erhob, übernahm dann Herr Eck diese Position.

      Als erstes betonte er, er werde keine ähnlich turbulente Hauptversammlung wie beim letzten Mal zulassen, als es zu "Ausschreitungen" gekommen sei, und sich nicht scheuen, nötigenfalls Saalverweise auszusprechen. Sodann erläuterte er die Formalien und wies darauf hin, dass die Stimmkarten nicht rechtzeitig angekommen seien. Behelfsweise wurden daher Notizzettel des Hotel Mercure mit Filzstift und einer Signatur mit "1", "2" etc. als solche ausgehändigt. Ähnlich rustikal wurde die Präsenzliste handschriftlich mit Kugelschreiber auf Hotelpapier angefertigt.

      Auf Nachfrage aus dem Plenum, ob es denn keinen Geschäftsbericht gebe, antwortete Herr Eck, man sei nicht auf eine Aushändigung desselben eingerichtet; die Jahresabschlüsse lägen jedoch zur Einsicht aus. Steuerbescheinigungen werde man auf Wunsch nach der HV zusenden.

      Ferner wies er auf einen Gegenantrag zur Tagesordnung hin, der zwar außerhalb der gesetzlichen Frist zugegangen sei, den "wir aber selbstverständlich zulassen" und den er auch allen Aktionären, die die Jahresabschlüsse angefordert hatten, zugesandt habe. Schließlich stellte Herr Eck die erste Präsenz mit 59.100 der insgesamt 1 Mio. Aktien (= 5,9%) fest und fragte, ob es Wortmeldungen zu der Tagesordnung gebe. Ein Bericht vom anwesenden Alleinvorstand Reiner Biesen war nicht vorgesehen.


      Allgemeine Aussprache

      In der ersten Fragerunde meldeten sich die Aktionäre Henrik von Lukowicz und Rechtsanwalt Toni Riedel zu Wort. Dabei blieb es auch für die restliche Diskussion, da die Rednerliste von Herrn Eck gleich wieder geschlossen wurde und er trotz wiederholtem Protest aus dem Aktionariat nur noch Nachfragen derselben zwei Aktionäre, aber keine zusätzlichen Fragen mehr zuließ.

      Beantwortet wurden die Fragen allesamt von Herrn Eck. Der Vorstand ließ über den Vorsitzenden lediglich mitteilen, dass er sich alle Antworten zu Eigen mache, äußerte während der ganzen Versammlung sonst jedoch kein Wort. Herr Eck seinerseits verwies während seiner Antworten immer wieder darauf, dass nahezu alle Geschäftsunterlagen von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden seien und er aus diesem Grund viele Detailfragen nicht beantworten könne.

      Herr Riedel richtete seine Fragen direkt an den Vorstand und bat darum, erst einmal den gesamten Vorgang rund um die Übernahme der Bollmark S.A. und die Diskothek Chic Palace zu erläutern. Insbesondere wollte er wissen, ob die Diskothek nun gekauft wurde oder nicht und wie die Beziehungen zu Organen und von diesen kontrollierten oder ihnen nahestehenden Gesellschaften aussehen, vor allem der immer wieder auftauchenden Aktiv Bau. Auch wollte er wissen, wer überhaupt für die Gesellschaft handelte und beispielsweise Kontovollmacht besitzt.

      Herr von Lukowicz beschwerte sich zunächst, dass die Unterlagen nicht, wie in der Tagesordnung angegeben, vor der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft ausgelegen haben. Überhaupt war ihm nicht klar, wo sich die Geschäfträume überhaupt genau befinden. Wie Herr von Lukowicz den ortsfremden Aktionären erklärte, befindet sich in der angegebenen Schirmerstraße 54 nämlich der ehemalige Güterbahnhof und es sitzen dort Dutzende von Unternehmen. Ein Namensschild oder eine Klingel waren dort nach seiner Information nicht aufzufinden. Auch fragte er, warum die HV zum Teil jahrelang außerhalb der gesetzlichen Frist stattfindet und warum die Einladung nur im elektronischen und nicht satzungsgemäß im Print-Bundesanzeiger erschien.

      Den Fragen bezüglich Chic Palace schloss er sich an und bat den Vorstand zudem darum, den im Jahresabschluss versäumten Lagebericht nachzuholen. Auch fragte er nach dem Grund der Umbuchung der Bollmark S.A. von "Anteile an verbundenen Unternehmen" in "Wertpapiere des Umlaufvermögens" in der Bilanz und wie es möglich war, schon am 23.11.2001 über die Gewinnverwendung des Jahres 2001 zu beschließen. Weiter wollte er wissen, warum der Kauf der Bollmark S.A. rückabgewickelt wurde und ob die Aktiv Bau tatsächlich insolvent sei.

      Ferner bedauerte er, dass der Ex-Aufsichtsratsvorsitzende Sir Robert Goodman nicht persönlich anwesend war und fragte stattdessen den Vorstand, warum man diesem ein Darlehen gab und dieses teilweise abgeschrieben werden musste. Auch die Abwesenheit des Herrn Rüger bedauerte er, denn dieser habe die Aktionäre beim letzten Mal belogen. Zudem wurden schriftliche Antworten bis 15. Januar 2001 versprochen, auf die man heute noch warte. Schließlich fragte er noch nach dem Portal mallorca-ag.de und dessen Einstellung, den Terminen der AR-Sitzungen, den Bezügen der Organe und den anhängigen Klagen.

      In seiner Antwort erklärte Herr Eck, dass die Gesellschaft unter dieser Adresse in Düsseldorf nur postalisch zu erreichen ist. Deshalb solle auch eine Sitzänderung nach Geldern beschlossen werden, wo der Vorstand wohnhaft ist. "Es macht schließlich wenig Sinn, wenn der Vorstand, der für seine Tätigkeit kein Gehalt bezieht, auch noch jeden Tag nach Düsseldorf fährt und dort nichts tut", erläuterte er die Sachlage. Die Unterlagen waren nach seiner Aussage bei einem befreundeten Unternehmen unter der gleichen Anschrift ausgelegt. Wie die Aktionäre diese Räumlichkeiten genau finden sollen, konnte er nur sehr vage erklären und gab diese nach langem Überlegen mit "rechts neben Kultur + Trend" an.

      In die gleiche Richtung zielte die Frage von Herrn Riedel und Herrn von Lukowicz nach den ladungsfähigen Anschriften der Aufsichtsratsmitglieder, da insbesondere der ehemalige Vorsitzende Sir Robert Goodman in England praktisch nicht zu erreichen sei. Herr Eck bestätigte, dass dies sicher nicht einfach sei, die geforderten Anschriften wollte er aber nicht herausgeben. Ihm erschien dies auch nicht nötig, nachdem der Aufsichtsrat ja komplett zurückgetreten war. Er schlug als Alternative vor, nach erfolgter Wahl die ladungsfähigen Anschriften der neuen Aufsichtsratsmitglieder mitzuteilen, womit sich die Aktionäre aber natürlich nicht zufrieden gaben.

      Herr Riedel verlangte dann nach näheren Informationen zu dem Angebot des nun zurückgetretenen Aufsichtsratsvorsitzenden Robert Goodman, der den Aktionären für ihre Papiere in einem im Bundesanzeiger vom 12.2.2003 veröffentlichten Angebot 0,01 Euro geboten hat. In dieser Veröffentlichung stand auch, dass die Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb wohl eingestellt habe. Da die Mittelung vom Vorstand unterschrieben war, müsse dieser Kenntnis haben. Er forderte eine Stellungnahme.

      Wie Herr Eck nach Rücksprache mit dem Vorstand ausführte, erfolgte diese Veröffentlichung nicht in Abstimmung mit der Gesellschaft und der Vorstand distanziert sich von diesem Angebot. Er habe dieses auch nicht unterschrieben, sondern sei in dem Schreiben ohne sein Wissen lediglich erwähnt worden. Weitere Angaben machte Herr Eck zu diesem Thema nicht. "Da müssen Sie schon Herrn Goodman fragen, was er mit diesem Angebot bezweckt hat", so der Versammlungsleiter.

      Von großem Interesse für die beiden Redner waren ferner Geschäftsbeziehungen zwischen der Mallorca Lifestyle AG und verschiedenen anderen Unternehmen, mit denen, so die Vermutung, diverse für das Unternehmen nachteilige Verträge geschlossen worden waren. Speziell angesprochen wurden die Firmen Net Incubator, Mediasource und Gastro AG sowie das Darlehen einer "Geldtransit".

      Wie Herr Eck in seiner Antwort erklärte, gab es mit all diesem Unternehmen keine geschäftlichen Beziehungen mit Ausnahme der Zur-Verfügung-Stellung von Büroräumen durch Net Incubator für rund neun Monate. Auch diese geschah allerdings unentgeltlich, es ist kein Geld geflossen. Mit der Mediasource AG hätten zu keinem Zeitpunkt Geschäftsbeziehungen bestanden und es hätte auch keinerlei Geldflüsse zwischen diesen Gesellschaften gegeben, betonte Eck.

      Wie er auf entsprechende Nachfrage weiter ausführte, sind der Gesellschaft auch keine Verträge mit Organmitgliedern bekannt und es hat auch keine diesbezügliche Anfrage gegeben. Befragt nach einem Darlehen der Gesellschaft an Herrn Goodman, das, wie Herr von Lukowicz aus dem Jahresabschluss zu erkennen meinte, nur zum Teil zurückgeführt wurde, betonte der Versammlungsleiter, dass die Rückzahlung vollumfänglich erfolgt ist.

      Auf die Anmerkung aus dem Aktionariat, dass es sich hierbei doch auch um einen Vertrag mit einem Aufsichtsratsmitglied handelt, ging er nicht ein. Auch Herr von Lukowicz erhielt zu seiner Anmerkung, dass laut Geschäftsbericht eindeutig Abschreibungen auf dieses Darlehen vorgenommen wurden, keine Stellungnahme. Herr Eck verwies lediglich immer wieder auf die von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Unterlagen.

      Im weiteren Verlauf der Diskussion sprach Herr Eck später auch von einem Darlehen der Firma Gastro an die Mallorca Lifestyle AG. Zu den Aktionären dieses Unternehmens konnte er keine Angaben machen, unterzeichnet war der Vertrag, wie er nach Rücksprache mit Vorstand Biesen mitteilen konnte, aber vom ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Rüger. "Hätten wir dieses Darlehen nicht erhalten, wäre die Mallorca Lifestyle längst insolvent", verdeutlichte er den Sinn dieser Ausleihung.

      Zum von knapp 20 Aktionären eingeleiteten Verfahren hinsichtlich Prospekthaftung konnte Herr Eck auf eine entsprechende Anfrage nicht viel sagen. Wie er die Anwesenden informierte, ruht das Verfahren derzeit, bis die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen die ehemaligen Organmitglieder aufgrund verschiedener Anzeigen zu einem Ergebnis gekommen sind.

      Von Herr Lukowicz wurde Herrn Eck mehrfach zu einer Stellungnahme aufgefordert, ob er im Internet unter dem Pseudonym "Zorrozocker" massiv für den Kauf der Mallorca-Lifestyle-Aktie geworben habe. Herr Eck erklärte hierzu nur, dass das Thema nichts mit der Hauptversammlung zu tun habe. Ebenfalls mehrfach fragte der Aktionär, wie sich der Vorstand die Zukunft der Gesellschaft vorstelle. Er konnte nicht erkennen, wie es mit der Mallorca Lifestyle weitergehen soll. Auf dieses Thema wurde jedoch nicht eingegangen.

      Ein weiterer Themenkomplex behandelte die Diskothek "Chic Palace" auf Mallorca, die sich laut Aussage des Vorstands von der letzten Hauptversammlung im Besitz der Gesellschaft befindet. Wie Herr von Lukowicz ausführte, ist dies laut den jetzt vorliegenden Unterlagen aber nicht der Fall. Danach besaß die Mallorca Lifestyle AG lediglich eine Option auf den Erwerb der Aktien der Betreiberfirma Bollmark S.A.. Er konnte nicht begreifen, dass nur für eine Option ein Preis von 255.000 Euro gezahlt wurde. Zudem erkundigte er sich nach dem vereinbarten Kaufpreis.

      In seiner Antwort versuchte Herr Eck, die vertragliche Gestaltung dieses Geschäfts darzustellen. Danach hat die Mallorca Lifestyle AG von der Aktiv Bau AG eine Option auf den Kauf der spanischen Firma Bollmark S.A. erworben. Diese Firma ist im dortigen Grundbuch als Eigentümerin des Chic Palace eingetragen. Nach Auffassung des damaligen Vorstands Kuhlmann war dies für die Mallorca Lifestyle AG der kostengünstigste und risikoärmste Weg, diesen Grundbesitz zu erwerben. Für die gezahlten 255.000 Euro erhielt er das auf zwei Jahre befristete Recht, die Aktien der Bollmark S.A. komplett zu erwerben und den Geschäftsbetrieb auf Mallorca zu führen. Auf Nachfrage erfuhren die Aktionäre, dass Robert Goodman der Generalbevollmächtigte bei der Bollmark S.A. war.

      Allerdings war er mangels finanzieller Mittel nicht möglich, die Option dann auch auszuüben. Ein Grund war das gescheiterte Internetportal, in das "nicht unerhebliche Beträge" investiert wurden. Die geplante Weiterentwicklung dieser Plattform war nicht möglich, da die vorgesehenen Mittel aus dem Börsengang nicht vereinnahmt werden konnten. Aufgrund der zu diesem Zeitpunkt schon sehr negativen Presse und auch der schon deutlich eingetrübten Stimmung an der Börse war das IPO nicht mehr durchzuführen.

      Aus diesem Grund fehlten dann auch die Mittel, um die Option auszuüben, so dass die 255.000 Euro verloren gingen und wertberichtigt werden mussten. Der Vorstand habe zwar noch versucht, das Geschäft auf Mallorca so weit hochzufahren, dass die finanziellen Mittel aus dem operativen Geschäft hätten generiert werden können, auch dies ist aber nicht gelungen. Den vereinbarten Kaufpreis konnte Herr Eck nicht nennen - die Unterlagen liegen schließlich bei der Staatsanwaltschaft. Er schätze den Betrag aber auf 1,4 Mio. Euro.

      In einer Nachfrage erkundigte sich Herrn von Lukowicz, wieso die Aktien der Bollmark S.A. im Jahresabschluss aufgeführt wurden, obwohl sie sich offenbar nie im Besitz der Gesellschaft befunden haben. Herr Eck erklärte dies damit, dass die Optionen als Wertpapiere gebucht worden seien.

      Alle diese Fragen wurden in drei Runden mehrfach gestellt und nach Ansicht der Gesellschaft dann auch ausreichend beantwortet. Dieser Feststellung von Herrn Eck widersprachen Herr von Lukowicz und Herr Riedel allerdings entschieden. Andere Aktionäre waren auch unzufrieden, sie durften wie eingangs geschildert aber überhaupt keine Fragen stellen. Die beiden Redner gaben daraufhin eine lange Liste mit Fragen als unbeantwortet zu Protokoll des Notars.


      Abstimmungen

      Die Präsenz wurde vor den Abstimmungen mit 62.550 Aktien oder 6,26 Prozent des Grundkapitals bekannt gegeben. Frau Beatrix Bereths, die wie der Vorstand und Herr Eck in Geldern wohnt, vertrat mit einer Vollmacht über 47.250 Aktien dabei deutlich die Mehrheit. Wie Herr Eck auf Nachfrage bekannt gab, hält die Verwaltung, die ja nach dem Rücktritt des Aufsichtsrats mit Herrn Biesen auch nur noch aus einer Person besteht, keine Aktien.

      Abgestimmt wurde dann unter TOP 1 bis TOP 12 zunächst über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für die Jahre 2001, 2002 und 2003 und den Vortrag des Bilanzverlusts auf neue Rechung für die jeweiligen Jahre. Herr von Lukowicz hatte zu den Entlastungen jeweils Gegenanträge eingereicht. Trotzdem wurden alle Punkte gegen die Stimmen aller anwesenden Kleinaktionäre bei 48.500 Jastimmen beschlossen. Mehrere Aktionäre gaben Widerspruch zu Protokoll des Notars. Bei der ersten Beschlussfassung verweigerte Herr Eck sogar die Stellung eines Gegenantrags.

      Unter TOP 13 war vorgeschlagen, auf die Wahl eines Abschlussprüfers aus Kostengründen zu verzichten. Herr von Lukowicz hielt eben dieses nach den Geschehnissen der letzten Jahre allerdings für zwingend geboten und stellte einen entsprechenden Gegenantrag. Zudem sieht die Satzung einen Prüfer vor. Mit den Stimmen von Frau Bereths wurde aber auch dieser Punkt im Sinne der Verwaltung beschlossen. Diverse Widersprüche waren die Folge.

      TOP 14 beinhaltete die Aufhebung der Entlastungsbeschlüsse der Hauptversammlung aus 2001. Einige Aktionäre hatten diese Beschlüsse wie angekündigt (siehe Bericht) angefochten und erreicht, dass sie vom Gericht für nichtig erklärt wurden. Weiterhin wurde unter Unterpunkt a und b vorgeschlagen, neu über die Entlastung für das Jahr 2000 abzustimmen. Trotz Gegenantrag von Herrn von Lukowicz wurde auch dieser Punkt gegen 14.350 Aktien aus den Reihen der Kleinaktionäre allein mit den Stimmen von Frau Behrets beschlossen.

      Es folgte mit TOP 15 die komplette Neufassung der Satzung. Wesentliche Punkte waren die Umfirmierung in "BA 6 AG", die Änderung des Unternehmensgegenstandes dahingehend, dass das Unternehmen künftig Holding- und Managementaufgaben übernehmen sowie das eigene Vermögen verwalten soll und die Verlegung des Hauptversammlungsortes, die künftig in einem Umkreis von höchstens 100 km um Geldern oder am Sitz einer Wertpapierbörse stattfinden soll.

      Insbesondere zum letzten Punkt äußerte Herr von Lukowicz Bedenken. Schließlich bedeute dieser Passus, dass das nächste Aktionärstreffen auch in Holland stattfinden könnte. Seiner Meinung nach wäre die Satzungsänderung eindeutig zum Nachteil der Kleinaktionäre. Er fragte auch nach der Bedeutung des vorgeschlagenen Firmennamens. Wie Herr Eck ausführte, handelt es sich bei "BA 6" um das Börsenkürzel der Gesellschaft, das nun auch als Firmierung gewählt werden soll, um sich von dem stark negativ vorbelasteten Namen "Mallorca Lifestyle" zu trennen.

      Allerdings, so fuhr Herr Eck, nachdem er wie gewünscht die neue Satzung verlesen hatte, fort, hatte Herr Scheunert ebenfalls einen Gegenantrag eingereicht. Nach dessen Vorschlag sollte die Firmierung nicht in "BA 6", sondern in "BA Investors AG" geändert werden. Weitere Fragen zu diesem Thema ließ der Vorsitzende nicht zu, sondern begann sogleich mit der Abstimmung. Zuvor gab er die Präsenz neu mit 118.680 Aktien oder 11,87 Prozent des Grundkapitals fast doppelt so hoch wie zuvor an.

      Mehrere Aktionäre widersprachen dieser plötzlichen Stimmenvermehrung, schließlich hatte offensichtlich kein zusätzlicher Aktionär den Versammlungsraum betreten. Wie sich bei einem Blick in die Präsenzliste herausstellte, vertrat plötzlich der auch schon vorher anwesende Frank Scheunert in Vollmacht 55.830 Stimmen. Bei der folgenden Abstimmung wurde die ursprünglich geplante neue Satzung einstimmig abgelehnt und die nach Vorschlag von Herrn Scheunert veränderte Fassung gegen die Stimmen aller Kleinaktionäre bei 14.350 Nein- und 104.330 Jastimmen mit deutlich mehr als den erforderlichen 75 Prozent beschlossen. Die Firmierung lautet nun also, sollte die Satzungsänderung eingetragen werden, auf "BA Investors AG".

      Als letzter Punkt stand unter TOP 16 die Neuwahl des Aufsichtsrats auf der Tagesordnung. Laut Beschlussvorlage waren die Herren Pfaff, Sommer und Goodman vorgesehen, die alle nicht anwesend waren. Wie Her Eck miteilte, stand Herr Goodman auch nicht mehr zur Verfügung. Zu diesem Punkt gab es gleich zwei Gegenvorschläge. Der von Herrn von Lukowicz lautete auf die Herren Gerwig, Wahler und ihn selbst, der von Herrn Scheunert auf die Herren Rolle und Eck sowie Frau Bereths.

      Genannt werden müssen vor der Wahl die Mandate, die die Kandidaten in ähnlichen Gremien besetzen. Herr Eck musste dabei sehr lange überlegen; erst durch Mithilfe der anwesenden Aktionäre gelang es ihm, das Mandat bei der CBB Holding zu nennen. Außerdem gab er ein Aufsichtsratsmandat bei der Mediasource AG an. Wie angesichts der Mehrheitsverhältnisse zu erwarten, wurden dann letztere drei Personen mit den Stimmen von Herrn Scheunert und Frau Bereths mit einer Zustimmung von 104.330 Stimmen gewählt.

      An dieser Stelle wollte Herr von Lukowicz noch einen Antrag auf Sonderprüfung stellen, der auch von den übrigen Kleinaktionären unterstützt wurde. Herr Eck ließ diesen aufgrund von formalen Mängeln allerdings nicht zu. Nachdem der Notar alle Widersprüche ins Protokoll aufgenommen hatte, schloss er die Hauptversammlung kurz vor 14 Uhr.


      Fazit

      Bei der Mallorca Lifestyle AG herrscht das totale Chaos: Der Geschäftsbetrieb wurde eingestellt, nachdem das Geld fast komplett verschwunden ist (im Jahresabschluss 2003 beläuft sich die Bilanzsumme nur noch auf 2.158 Euro!), der Aufsichtsrat ist komplett zurückgetreten, da er fürchten musste, noch auf der Hauptversammlung verhaftet zu werden und der Vorstand sagte während der gesamten Hauptversammlung kein einziges Wort. Alle Ausführen tätigte Herr Peter Eck, der nun nach fast dreijähriger Pause auch wieder dem Aufsichtsrat der Gesellschaft angehört.

      Einmalig ist sicherlich, dass ein Versammlungsleiter, der nicht Organ der Gesellschaft ist, so tiefe Kenntnisse der entsprechenden Gesellschaft besitzt. Genauso einmalig ist, dass ein Vorstand keinerlei Angaben macht oder Fragen beantwortet. Biesen antwortete auch auf direkt an ihn gestellte Fragen nicht und die Aktionäre fragten sich, ob er überhaupt Deutsch versteht. Bemerkenswert erscheint auch die Form der Versammlungsleitung durch Peter Eck; die nach Ansicht des Autors begangenen diversen Verstöße gegen das Aktienrecht dürften gerade ihm eigentlich nicht passieren, da er ja sonst bei Hauptversammlungen auf der Aktionärsseite sitzt und versucht, der Verwaltung die Regeln zu erklären.

      Wie die Investoren um Peter Eck, deren Beteiligungshöhe nicht klar ist, sich die Zukunft der Gesellschaft vorstellen, ist völlig offen. Auf entsprechende Fragen wurde mit keinem Wort eingegangen. Allgemein wurden vom Vorsitzenden überhaupt nur sehr wenige Fragen zugelassen und noch weniger beantwortet. Durchaus von Vorteil für die Verwaltung war hierbei, dass nahezu alle Geschäftsunterlagen von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurden.

      Die Diskussion wurde vom Vorsitzenden bereits kurz nach Eröffnung wieder abgebrochen, was nach Ansicht des Autors allein schon ein Anfechtungsgrund ist. Folglich sind viele Fragen zur unrühmlichen Vergangenheit der Mallorca Lifestyle AG noch unbeantwortet. Antworten werden die geschädigten Aktionäre, nachdem sich die ehemaligen Organe mit Ausnahme des marionettenhaften Vorstands abgesetzt haben, wohl nicht mehr erhalten.

      Alles in allem bleibt das traurige Fazit, dass eine Zukunft für die Gesellschaft, von der auch die freien Aktionäre etwas haben könnten, nicht erkennbar ist. Eine Insolvenz dürften die Investoren zwar zu verhindern versuchen, um vielleicht wenigstens die Verlustvorträge nutzen zu können, die sich immerhin auf 1,6 Mio. Euro belaufen. Das dürfte aber auch der einzige noch denkbare Wert bei der Mallorca Lifestyle AG sein, die künftig als BA Investors AG firmieren wird. Mangels Börsennotierung ist dem Mantel kein Wert beizumessen. Ob sich auf dem Klageweg noch Schadersatz- oder ähnliche Zahlungen für die geschädigten Aktionäre ergeben könnten, wird sich zeigen.


      Kontaktadresse

      Mallorca Lifestyle AG
      Schirmerstraße 54
      40211 Düsseldorf

      Tel.: n.bek.
      Fax: n.bek.

      Email: n.bek.
      Internet: n.bek.
      Avatar
      schrieb am 11.12.04 10:55:05
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hallo,

      vielen Dank für den ausgezeichneten Bericht.

      Mein Geld habe ich abgeschrieben, ich binn mitlerweile sehr amüsiert über das ganze Geschehen.

      Mal sehen was noch so kommt
      Avatar
      schrieb am 22.12.04 00:53:02
      !
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      Avatar
      schrieb am 26.01.05 23:37:55
      Beitrag Nr. 26 ()
      Bundesanzeiger vom 26.01.2005

      Veröffentlichung nach § 246 Abs. 4 AktG

      Gemäß § 246 Abs. 4 AktG gibt die Mallorca Lifestyle AG, Düsseldorf, HRB 38
      160, bekannt, dass gegen die auf der Hauptversammlung der Gesellschaft vom
      06.12.2004 zu sämtlichen Tagesordnungspunkten gefassten Beschlüsse eine
      Anfechtungsklage von 5 Aktionären erhoben wurde. Die Klage wird beim
      Landgericht Düsseldorf unter den Aktenzeichen 41 O 5/05 geführt. Termin zur
      mündlichen Verhandlung ist noch nicht bestimmt.
      Avatar
      schrieb am 07.06.05 15:21:26
      Beitrag Nr. 27 ()
      Die mündliche Verhandlung soll am 10. August im Düsseldorfer Landgericht stattfinden.
      Avatar
      schrieb am 21.07.05 17:19:26
      Beitrag Nr. 28 ()
      Mallorca Lifestyle AG
      Düsseldorf
      WKN 513 610
      Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 2005
      Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur Hauptversammlung am 07. September 2005 um 14.00 Uhr im Mercure Hotel am Stresemannplatz, Am Stresemannplatz 1, 40210 Düsseldorf ein.



      Tagesordnung
      1. Beschlussfassung über die Bestätigung des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 06.12.2004 zu Wahlen zum Aufsichtsrat.
      Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 06.12.2004 hat • Herr Tobias Rolle, Winterbach, Börsenmakler
      • Frau Beatrix Bereths, Geldern, Kauffrau
      • Herr Peter Eck, Geldern, Privatier

      zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt.
      Gegen diesen Beschluss haben Aktionäre Anfechtungsklage erhoben.
      Aus Gründen der Rechtssicherheit schlägt der Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:
      Der zu TOP 16 der ordentlichen Hauptversammlung vom 06.12.2004 gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt:
      „Herr Tobias Rolle, Winterbach, Frau Beatrix Bereths, Geldern und Peter Eck, Geldern werden zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt“
      wird gem. § 244 Satz 1 AktG bestätigt.
      Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat setzt sich ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen.

      2. Beschlussfassung über die Bestätigung des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 06.12.2004 über die Aufhebung der Satzung und Neufassung der Satzung.
      Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 06.12.2004 hat unter TOP 15 beschlossen, die Satzung insgesamt aufzuheben und neu zu fassen und in diesem Zusammenhang die Firma, den Sitz und den Unternehmensgegenstand zu ändern.
      Gegen diese Beschlussfassung ist Anfechtungsklage erhoben worden.
      Aus Gründen der Rechtssicherheit schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor folgenden Beschluss zu fassen:
      Der zu TOP 15 der ordentlichen Hauptversammlung vom 06.12.2004 gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt:
      Die Satzung wird insgesamt aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
      I. Allgemeine Bestimmungen

      § 1
      Firma und Sitz
      1. Die Firma der Gesellschaft lautet
      BA Investors AG
      2. Der Sitz der Gesellschaft ist Geldern.



      § 2
      Geschäftsjahr
      Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


      § 3
      Gegenstand
      Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme von Holding- und Managementaufgaben einschließlich der Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die den Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmensverträge abzuschließen.


      § 4
      Bekanntmachungen
      Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich- im elektronischen Bundesanzeiger.

      II. Grundkapital und Aktien

      § 5
      Grundkapital und Aktien, genehmigtes Kapital
      1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EURO 1.000.000 ( in Worten: EURO eine Million). Es ist in einer Globalurkunde über 1.000.000 Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) eingeteilt. Der auf die einzelnen Stückaktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt 1 EURO.
      2. Die Aktien lauten auf den Inhaber.
      3. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien und auf Ausstellung einer Mehrfachurkunde wird ausgeschlossen. Es wurde eine Globalurkunde über alle Aktien gebildet. Diese ist bei der Clearstream Banking AG hinterlegt.
      4. Der Vorstand wird ermächtigt, daß Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf von 5 - fünf - Jahren nach Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EURO 500.000,-- (in Worten: EURO fünfhunderttausend) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).
      Über die Ausgabe der neuen Aktien, den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich eines Ausschlusses der bisherigen Aktionäre über das Bezugsrecht entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.


      III. Vorstand

      § 6
      Zusammensetzung des Vorstandes, Vertretung der Gesellschaft
      1. Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Die konkrete Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt.
      2. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein.
      3. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
      4. Der Aufsichtsrat kann, wenn mehr als ein Vorstand bestellt ist, einen Vorsitzenden des Vorstandes bestimmen .



      § 7
      Aufstellung des Vorstandes
      Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder. Er kann auch stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen.

      IV. Aufsichtsrat

      § 8
      Zusammensetzung des Aufsichtsrates
      Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.


      § 9
      Dauer der Amtszeit
      1. Die Aufsichtsratsmitglieder werden jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei ist das Geschäftsjahr, in dem gewählt wird, nicht mitzurechnen. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus, so ist das an seiner Stelle in den Aufsichtsrat eintretende Mitglied nur für die Zeit bis zum Ablauf der Wahlzeit der übrigen Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.
      2. Gleichzeitig mit den ordentlichen Aufsichtsratsmitgliedern kann für jedes Aufsichtsratsmitglied ein Ersatzmitglied gewählt werden. Sind Ersatzmitglieder gewählt, so tritt das Ersatzmitglied für die Dauer der restlichen Amtszeit des ausscheidenden ordentlichen Mitglieds an dessen Stelle.
      3. Die Teilnahme von Ersatzmitgliedern des Aufsichtsrates an Aufsichtsratssitzungen ist nicht gestattet.



      § 10
      Vorsitz des Aufsichtsrates
      1. Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter zu wählen. Ihre Amtszeit richtet sich nach der Dauer des Aufsichtsratsamtes.
      2. Der Stellvertreter wird anstelle des Vorsitzenden tätig, wenn dieser verhindert ist.



      § 11
      Einberufung des Aufsichtsrates
      Der Aufsichtsrat ist von seinem Vorsitzenden mündlich, fernmündlich, schriftlich, fernschriftlich, mittels Telefax, E-mail oder telegraphisch einzuberufen.


      § 12
      Beschlußfassung des Aufsichtsrates
      1. Die Beschlüsse des Aufsichtsrates bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
      2. Der Vorsitzende bestimmt die Art der Abstimmung, sofern keine Mehrheit an Mitgliedern eine abweichende Art der Abstimmung verlangt.
      3. Schriftliche, fernschriftliche, gemailte oder telegraphische Beschlussfassungen des Aufsichtsrates sind nur zulässig, wenn kein Mitglied diesem Verfahren widerspricht.



      § 13
      Erklärungen des Aufsichtsrates
      Der Aufsichtsratsvorsitzende ist befugt, Erklärungen des Aufsichtsrates in dessen Namen abzugeben.


      § 14
      Erstattung von Auslagen, Vergütung
      Die Aufsichtsratsmitglieder haben Anspruch auf ein Sitzungsgeld und Erstattung ihrer Auslagen, soweit sie diese den Umständen nach für erforderlich halten durften. Die Hauptversammlung kann beschließen, daß Aufsichtsratsmitglieder außerdem eine Vergütung erhalten.


      § 15
      Geschäftsordnung des Aufsichtsrates
      1. Der Aufsichtsrat kann sich und seinen Ausschüssen eine Geschäftsordnung geben.

      V. Hauptversammlung

      § 16
      Einberufung der Hauptversammlung
      1. Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand einberufen. Sie findet in einem höchstens 100 km großen Umkreis von Geldern oder am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse statt.
      2. Die Hauptversammlung ist mindestens einen Monat vor dem Tag der Hauptversammlung einzuberufen. Der Tag der Einberufung und der Tag der Versammlung sind hierbei nicht mitzurechnen.



      § 17
      Leitung der Hauptversammlung
      1. Die Hauptversammlung wird vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates geleitet. Wenn sowohl er als auch der Stellvertreter verhindert sind, kann der Aufsichtsrat einen Versammlungsleiter bestimmen.
      2. Alle Beschlüsse der Hauptversammlung können mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Stimmen gefasst werden, soweit nicht das Gesetz zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt.



      § 18
      Teilname an der Hauptversammlung
      1. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am 5. Werktag vor dem Versammlungstag bei Hinterlegungsstelle oder den sonstigen in der Einladung bekannt gegebenen Stellen ihre Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.
      2. Die Einzelheiten über die Hinterlegung der Aktien und die Ausstellung der Stimmkarten sind in der Einladung bekannt zu machen.
      3. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.
      4. Sonnabende gelten nicht als Werktage im Sinne von Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3
      5. Sind Aktienurkunden nicht ausgegeben, so ist bei der Einladung zu der Hauptversammlung bekannt zu geben, unter welchen Voraussetzungen die Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung zugelassen werden.
      6. In der Hauptversammlung gewährt je eine Stückaktie eine Stimme.


      VI. Jahresabschluß und Gewinnverteilung

      § 19
      Jahresabschluß und Gewinnverteilung
      Der Vorstand hat den Jahresabschluß aufzustellen und dem Aufsichtsrat mit einem Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinnes vorzulegen. Billigt der Aufsichtsrat nach Prüfung den Jahresabschluß, ist dieser festgestellt. Hernach hat der Vorstand die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen.

      VII. Schlußbestimmungen

      § 20
      Fassungsänderung
      Der Aufsichtsrat ist befugt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen.


      § 21
      Gründungskosten
      Die notwendigen Kosten der Gründung, also Notar- und Gerichtskosten, Kosten der Veröffentlichung und Druckkosten der Aktie sind von der Gesellschaft bis zum Gesamtbetrag von EURO 11.500,00 zu tragen. Auf diesen Betrag werden die Gründungskosten geschätzt.


      wird gem. § 244 Satz 1 AktG bestätigt.


      Teilnahmebedingungen

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre unserer Gesellschaft berechtigt, die sich zu Beginn der Hauptversammlung durch Vorlage einer Hinterlegungsbescheinigung ihres Kreditinstitutes, einer Wertpapiersammelbank, eines anderen Kreditinstitutes oder eines deutschen Notars oder in sonstiger geeigneter Weise legitimieren. Hinterlegungsbescheinigungen gelten nur dann als ordnungsgemäß, wenn sie die Erklärung enthalten, dass die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einem in- oder ausländischen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

      Die Gesellschaft weist darauf hin, dass das Stimmrecht auch durch einen Vertreter, beispielsweise eine Aktionärsvereinigung oder ein Kreditinstitut ausgeübt werden kann. Sie weißt weiter darauf hin, dass Anträge von Aktionären an folgende Anschrift zu richten sind:

      Mallorca Lifestyle AG
      Postfach 1347
      47593 Geldern
      Telefax: 01212-6-22 333 111

      Rechtzeitig eingegangene Anträge werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.




      Im Juli 2005
      Avatar
      schrieb am 22.07.05 18:27:10
      Beitrag Nr. 29 ()
      Wer geht denn zur HV ?
      Dann geht das gleiche Theater wieder von vorne los , wie bei der letzten HV
      Dann müßen wir wieder mit NEIN stimmen.
      Avatar
      schrieb am 22.07.05 22:09:39
      Beitrag Nr. 30 ()
      Lasst doch zur Abwechslung einmal den Neuanfang zu. Das jährlich Blockieren bringt auch keinem was, am wenigsten den Minderheitsaktionären. Gerade jetzt, wo der Börsenzug wieder Fahrt aufnimmt, ist die Investorenecke doch ein Zugpferd. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 23.07.05 11:25:50
      Beitrag Nr. 31 ()
      Es gehören keine Leute in den Aufsichrat oder Vorstand , die mit der Mallorca Lifestyle vorbelastet sind.
      Avatar
      schrieb am 26.07.05 12:33:25
      Beitrag Nr. 32 ()
      So sehe ich das auch, ich meine wie ralfho. Nur mit einem kompletten Neuanfang wäre der Mantel etwas wert. Dafür werden die Minderheitsaktionäre aber keinen Beschluß hinbekommen. Im übrigen nutzen die alten Strategen bereits den Namen BA Investors AG, obwohl keine rechtliche Grundlage dazu gegeben ist. Mir wurden diese Informationen einschließlich entsprechender Beweise zugespielt. Z.B. werden intern über diese Firmierung Kosten aus Rechtsverfahren abgerechnet, die letztlich nichts mit der Mallorca Lifestyle zu tun haben. Da passieren unerklärliche Dinge die sicherlich von einigen Personen mit großer krimineller Energie vorangetrieben werden.
      Es wird für den letzten HV Versammlunsleiter richtig eng.
      Avatar
      schrieb am 31.07.05 19:31:31
      Beitrag Nr. 33 ()
      Wer nicht zur Hauptversammlung am 07.09.2005 kommen kann und möchte, dass ich die Stimmen vertrete: bitte Mail an skyperhh@gmx.de
      Avatar
      schrieb am 01.08.05 10:46:34
      Beitrag Nr. 34 ()
      [posting]17.406.493 von SkyperHH am 31.07.05 19:31:31[/posting]Sehr gut SkyperHH. Ich bin davon ausgegangen, daß wir Sie an die andere Seite verloren hätten. :cool:


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      Mallorca Lifestyle AG: Hauptversammlung am 06.12.2004