Sepkusteuer und Daytrading - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.03.00 15:24:02 von
neuester Beitrag 12.03.00 16:57:16 von
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Ich habe mal eine Frage in Bezug auf die Spekulationssteuer.
Fakt ist, daß man Gewinne die nicht nach Ende eines Jahres angefallen sind, zu versteuern sind. Außerdem gilt die FIFO - Regel. Soweit so gut.
Aber andererseits, habe ich hier jetzt einen Ordner mit hunderten von Abrechnungen, weil ich letztes Jahr viel getradet habe. Wenn ich mich dransetzen würde und eine Aufstellung aller Gewinne und Verluste mache, bräuchte ich Wochen und Monate.
Vor allem Aktien, die ich innerhalb eines Tages ge- und verkauft habe usw. machen mir viel Arbeit. Gibt es da keine einfachere Methode?
Könnte der Staat keine Pauschalsteuer einführen, dann erspare ich mir die lästige Arbeit.
Freue mich auf dei Diskussion
mfg voxel
Fakt ist, daß man Gewinne die nicht nach Ende eines Jahres angefallen sind, zu versteuern sind. Außerdem gilt die FIFO - Regel. Soweit so gut.
Aber andererseits, habe ich hier jetzt einen Ordner mit hunderten von Abrechnungen, weil ich letztes Jahr viel getradet habe. Wenn ich mich dransetzen würde und eine Aufstellung aller Gewinne und Verluste mache, bräuchte ich Wochen und Monate.
Vor allem Aktien, die ich innerhalb eines Tages ge- und verkauft habe usw. machen mir viel Arbeit. Gibt es da keine einfachere Methode?
Könnte der Staat keine Pauschalsteuer einführen, dann erspare ich mir die lästige Arbeit.
Freue mich auf dei Diskussion
mfg voxel
Was würde Dir denn eine Pauschalsteuer bringen, wenn man
dank Deiner Unordnung oder Bequemlichkeit keine
Bemessungsgrundlage dafür ermitteln kann.
Am Besten Du sortierst Dir Deine Belege bereits unterjährig
in einem Extra-Ordner aufgeteilt nach Gewinnen und Verlusten,
jeweils für Trades innerhalb und außerhalb eines Jahres.
Was meinst Du eigentlich mit:
"Fakt ist, daß man Gewinne die nicht nach Ende eines Jahres angefallen sind, zu versteuern sind"
Ich hoffe, Du hast Dich nur verschrieben.
Peace Aktiengenossen
dank Deiner Unordnung oder Bequemlichkeit keine
Bemessungsgrundlage dafür ermitteln kann.
Am Besten Du sortierst Dir Deine Belege bereits unterjährig
in einem Extra-Ordner aufgeteilt nach Gewinnen und Verlusten,
jeweils für Trades innerhalb und außerhalb eines Jahres.
Was meinst Du eigentlich mit:
"Fakt ist, daß man Gewinne die nicht nach Ende eines Jahres angefallen sind, zu versteuern sind"
Ich hoffe, Du hast Dich nur verschrieben.
Peace Aktiengenossen
Hallo Steuerfüchse,
ich denke, daß Herr Eichel bei dem Aktienboom gar nicht genug Personal auftreiben kann, um allen Deutschen in den Depots herumzuschnüffeln. Selbst beim Prüfen der Kapitalertragssteuer kommt er nicht hinterher. Aus Steuerberater- und Bänkerkreisen hört man das jedenfalls. Wenn man also nicht gerade die Steuerfahndung im Hause hat, könnte es doch glatt passieren, daß man Aktiengeschäfte in seiner Steuererklärung im Eifer des Geschäfts einfach vergißt... oder sieht da jemand ein höheres Risiko as beim Day-Trading!? Schließlich gibt´s ja auch noch ein Bankgeheimnis.
Würde mich über entsprechende Erfahrungsberichte freuen.
Gruß, Magic Mitch
ich denke, daß Herr Eichel bei dem Aktienboom gar nicht genug Personal auftreiben kann, um allen Deutschen in den Depots herumzuschnüffeln. Selbst beim Prüfen der Kapitalertragssteuer kommt er nicht hinterher. Aus Steuerberater- und Bänkerkreisen hört man das jedenfalls. Wenn man also nicht gerade die Steuerfahndung im Hause hat, könnte es doch glatt passieren, daß man Aktiengeschäfte in seiner Steuererklärung im Eifer des Geschäfts einfach vergißt... oder sieht da jemand ein höheres Risiko as beim Day-Trading!? Schließlich gibt´s ja auch noch ein Bankgeheimnis.
Würde mich über entsprechende Erfahrungsberichte freuen.
Gruß, Magic Mitch
Ja Teutone es war ein Tippfehler. Sorry, aber ich denke du weisst was gemeint war.
Sonst keine Meinungen dazu?
Sonst keine Meinungen dazu?
Hi voxel,
für die Vergangenheit weiß ich auch keine VEREINFACHNUNGSMÖGLICHKEIT; aber zukünftig würde ich -falls Du ausschließlich oder fast ausschließlich steuerpflichtige Einnahmen hast, ein separates Wertpapierkonto einrichten , dann den Kontostand am Jahresanfang minus den Kontostand am Jahresende nehmen zuzüglich Deiner Entnahmen abzüglich Deiner Einlagen = Saldo ist vereinfacht der Spekugewinn.
GGf. sind einzelne nicht steuerpflichtige Umsätze rauszurechnen und evt. eine Jahresendabgrenzung vorzunehmen.Und natürlich die Werbungskosten nicht vergessen abzuziehen!
Das Finanzamt wird sich bestimmt dieser Handhabung anschließen.
ms
für die Vergangenheit weiß ich auch keine VEREINFACHNUNGSMÖGLICHKEIT; aber zukünftig würde ich -falls Du ausschließlich oder fast ausschließlich steuerpflichtige Einnahmen hast, ein separates Wertpapierkonto einrichten , dann den Kontostand am Jahresanfang minus den Kontostand am Jahresende nehmen zuzüglich Deiner Entnahmen abzüglich Deiner Einlagen = Saldo ist vereinfacht der Spekugewinn.
GGf. sind einzelne nicht steuerpflichtige Umsätze rauszurechnen und evt. eine Jahresendabgrenzung vorzunehmen.Und natürlich die Werbungskosten nicht vergessen abzuziehen!
Das Finanzamt wird sich bestimmt dieser Handhabung anschließen.
ms
Muschelsucher!
Diese Idee ist so einfach wie genial. Da hätte ich ja auch von selbst drauf kommen können. Meine Börsenausgaben (Abos usw.) finanziere ich dann auch von dem Depotkonto, Kreditzinsen werden sowieso automatisch abgezogen. Gute Idee, danke.
mfg
voxel
Diese Idee ist so einfach wie genial. Da hätte ich ja auch von selbst drauf kommen können. Meine Börsenausgaben (Abos usw.) finanziere ich dann auch von dem Depotkonto, Kreditzinsen werden sowieso automatisch abgezogen. Gute Idee, danke.
mfg
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