Private Haftpflichtversicherung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.11.04 09:49:56 von
neuester Beitrag 08.11.04 16:03:52 von
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ID: 922.707
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Hallo,
muß ich als Vermieter eine private Haftpflicht abschließen, welche Risiken die aus dem Eigentum bzw. der Vermietung einer ETW herrühren? Oder sind alle Risiken durch die Haftpflicht des Mieters abgedeckt?
Würde mich freuen, wenn mich jemand zu dem Thema aufklären könnte.
Vielen Dank u. Gruß
Freddy
PS: Welche Haftpflichtleistungen machen generell Sinn Eurer Meinung nach?
muß ich als Vermieter eine private Haftpflicht abschließen, welche Risiken die aus dem Eigentum bzw. der Vermietung einer ETW herrühren? Oder sind alle Risiken durch die Haftpflicht des Mieters abgedeckt?
Würde mich freuen, wenn mich jemand zu dem Thema aufklären könnte.
Vielen Dank u. Gruß
Freddy
PS: Welche Haftpflichtleistungen machen generell Sinn Eurer Meinung nach?
Hallo Freddy,
wenn z.B. beim nächsten Sturm eine lose Dachziegel einen Passanten erschlägt, so ist dies sicher nicht Sache des Mieters, sondern die Eigentümer haften.
Brauchst aber eigentlich keine eigene Versicherung hierfür - normalerweise hat die Eigentümergemeinschaft (sind ja wohl mehrere ETWs im Objekt) eine Hausbesitzerhaftpflicht. Mal die Hausverwaltung fragen.
Gruß link68
wenn z.B. beim nächsten Sturm eine lose Dachziegel einen Passanten erschlägt, so ist dies sicher nicht Sache des Mieters, sondern die Eigentümer haften.
Brauchst aber eigentlich keine eigene Versicherung hierfür - normalerweise hat die Eigentümergemeinschaft (sind ja wohl mehrere ETWs im Objekt) eine Hausbesitzerhaftpflicht. Mal die Hausverwaltung fragen.
Gruß link68
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung empfiehlt sich nicht nur für Vermieter von Häusern und Grundstücken, siondern auch für Vermieter von ETW.
Diese Versicherung ist jedoch keine Pflichtversicherung.
Die private Haftpflicht des Mieters hat damit nichts zu tun.
Eine HGH für eine ETW kostet netto 36€ im Jahr.
Bei Hausvermietungen würde ich so etwas in jeden Fall empfehlen (Thema Winterdienst). Bei ETW bist Du in erster Linie für die bauliche Instandhaltung zuständig. Aber auch die Beleuchtung und Reinigung der Aufgänge ist häufig Grund von Haftpflichtansprüchen.
Diese Versicherung ist jedoch keine Pflichtversicherung.
Die private Haftpflicht des Mieters hat damit nichts zu tun.
Eine HGH für eine ETW kostet netto 36€ im Jahr.
Bei Hausvermietungen würde ich so etwas in jeden Fall empfehlen (Thema Winterdienst). Bei ETW bist Du in erster Linie für die bauliche Instandhaltung zuständig. Aber auch die Beleuchtung und Reinigung der Aufgänge ist häufig Grund von Haftpflichtansprüchen.
ich hab mir auch eine private haftpfl. zugelegt ....
35 euro jährlich bei cosmosdirekt.de denke dat kann nicht schaden ...
grüße und schöne woche ....
35 euro jährlich bei cosmosdirekt.de denke dat kann nicht schaden ...
grüße und schöne woche ....
nino,
Das hast Du am falschen Ende gespart, macht aber nix
Du hast eine Selbstbeteiligung, keine Ausfalldeckung...
16€ im Jahr mehr und Du hättest einen besseren Schutz.
Das hast Du am falschen Ende gespart, macht aber nix
Du hast eine Selbstbeteiligung, keine Ausfalldeckung...
16€ im Jahr mehr und Du hättest einen besseren Schutz.
@ #5
Darf man wissen, wie der "bessere Schutz" beim Namen heißt Versman? Bin nämlich grad am recherchieren was ich abschließen soll.
Vielen Dank u Gruß
Freddy
Darf man wissen, wie der "bessere Schutz" beim Namen heißt Versman? Bin nämlich grad am recherchieren was ich abschließen soll.
Vielen Dank u Gruß
Freddy
Ist die Haftpflichtkasse Darmstadt.
Ein paar Deckungserweiterungen über einen Maklerpool.
Ein paar Deckungserweiterungen über einen Maklerpool.
@All:
Ich würde mir mal die Privathaftpflicht der HUK 24 anschauen. Topdeckung, Top-Preis, keine Mankos.
Siehe www.huk24.de
Bin selbst dort. Ist echt überzeugend.
Übrigens: Meines Wissens ist die Vermieterhaftpflicht in manchen Konstellationen (z.B. Vermietung einer Wohnung im ansonsten selbstgenutzten Zweifamilienhaus) bereits in der Privathaftpflicht des Hauseigentümers enthalten! Steht in den Bedingungen.
Ich würde mir mal die Privathaftpflicht der HUK 24 anschauen. Topdeckung, Top-Preis, keine Mankos.
Siehe www.huk24.de
Bin selbst dort. Ist echt überzeugend.
Übrigens: Meines Wissens ist die Vermieterhaftpflicht in manchen Konstellationen (z.B. Vermietung einer Wohnung im ansonsten selbstgenutzten Zweifamilienhaus) bereits in der Privathaftpflicht des Hauseigentümers enthalten! Steht in den Bedingungen.
@ StartraderFreddy:
Nachdem Deine vermietete ETW innerhalb einer EWG liegt,
schließt i.d.R. die Hausverwaltung einen Haftpflichtvertrag für das ganze Gebäude ab. Schutz besteht dann für das Verkerssicherungsrisiko( also z.B. wegen Räum- und Streupflicht) und für Schäden, die vom Gebäude ausgehen (z.B. für herabfallende Dachziegel, Umweltschaden durch Gebäudebrand usw.)
Die PH des Mieters kommt nur für Schäden auf, die er in der Wohnung -ohne Vorsatz- an mit der Wohnung fest verbundenen Einrichtungen verursacht (z.B. Schaden an der mit gemieteten Küche, Waschbecken, Fußboden usw., aber nicht Fensterglas!), oder Schäden, die von ihm eingebrachte Gegenstände verursachen, z.B. sein Fernseher brennt und verursacht damit Gebäudeschaden, oder seine Waschmaschine läuft aus und verursacht Gebäudeschaden und Schaden an der Einrichtung des Nachbarn darunter.
Falls Du eine gesonderte Haftpflicht für Vermieter einer ETW abschließen würdest (Prämie dann steuerlich ansetzbar), sichert diese nur die Verkerssicherungspflicht unmittelbar vor dem Eingangsbereich Deiner Wohnung (nachdem ja bereits alles andere durch die Haushaftpflichtversicherung abgedeckt ist). Diese zusätzliche Haftpflicht kostet fast nichts, da die Prämie im Prinzip den Verwaltungskosten des Versicherers plus Gewinnanteil entspricht (Schäden gibt es so gut wie nie!).
Das kannst Du Dir also sparen.
Aber erkundige Dich bei der Hausverwaltung wegen der Haushaftpflicht!
Nachdem Deine vermietete ETW innerhalb einer EWG liegt,
schließt i.d.R. die Hausverwaltung einen Haftpflichtvertrag für das ganze Gebäude ab. Schutz besteht dann für das Verkerssicherungsrisiko( also z.B. wegen Räum- und Streupflicht) und für Schäden, die vom Gebäude ausgehen (z.B. für herabfallende Dachziegel, Umweltschaden durch Gebäudebrand usw.)
Die PH des Mieters kommt nur für Schäden auf, die er in der Wohnung -ohne Vorsatz- an mit der Wohnung fest verbundenen Einrichtungen verursacht (z.B. Schaden an der mit gemieteten Küche, Waschbecken, Fußboden usw., aber nicht Fensterglas!), oder Schäden, die von ihm eingebrachte Gegenstände verursachen, z.B. sein Fernseher brennt und verursacht damit Gebäudeschaden, oder seine Waschmaschine läuft aus und verursacht Gebäudeschaden und Schaden an der Einrichtung des Nachbarn darunter.
Falls Du eine gesonderte Haftpflicht für Vermieter einer ETW abschließen würdest (Prämie dann steuerlich ansetzbar), sichert diese nur die Verkerssicherungspflicht unmittelbar vor dem Eingangsbereich Deiner Wohnung (nachdem ja bereits alles andere durch die Haushaftpflichtversicherung abgedeckt ist). Diese zusätzliche Haftpflicht kostet fast nichts, da die Prämie im Prinzip den Verwaltungskosten des Versicherers plus Gewinnanteil entspricht (Schäden gibt es so gut wie nie!).
Das kannst Du Dir also sparen.
Aber erkundige Dich bei der Hausverwaltung wegen der Haushaftpflicht!
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