Frage an Nataly wegen Gerichtskosten - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.11.04 14:57:36 von
neuester Beitrag 12.11.04 22:53:27 von
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Nataly, ich habe gerade den Fall mit dem dreisten RA und dem Vergleich beim Bonner Landgericht gelesen.
Hat der RA nicht vor dem Prozess die aus dem Streitwert (2,3 Mio €) resultierenden Prozesskosten im Voraus bezahlen müsssen ?
Ich frage deshalb, weil mein Fall abgeschmettert wurde, weil der genaue Schaden nicht beziffert wurde.
Ich hätte gigantische Prozesskosten bezahlen müssen, deshalb hatte der RA eine Feststellungsklage führen wollen, aber das ist ja " in die Hosen gegangen "
Hat der RA nicht vor dem Prozess die aus dem Streitwert (2,3 Mio €) resultierenden Prozesskosten im Voraus bezahlen müsssen ?
Ich frage deshalb, weil mein Fall abgeschmettert wurde, weil der genaue Schaden nicht beziffert wurde.
Ich hätte gigantische Prozesskosten bezahlen müssen, deshalb hatte der RA eine Feststellungsklage führen wollen, aber das ist ja " in die Hosen gegangen "
Das ist eine sehr interessante Frage. Daran anknüpfend stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis die Gerichtskosten auf den Kläger (RA) und den Beklagten (Fiskus) aufgeteilt werden, wenn der Kläger nur einen geringen Teil seiner Forderung erhält.
Wo kann man sich denn da schlau machen, wie so etwas gehandhabt wird, oder kann das das Gericht frei (ohne Vorschriften) entscheiden, wer wieviel zahlt ?
ich kenne den fall zwar nicht aber hier einige grundsätzliche ausführungen zu dem thema:
eine feststellungsklage ist die falsche klageart, wenn der schaden schon bezifferbar ist, dann muss eine leistungsklage erhoben werden..das kostet allerdings aus dem streitwert die vollen gerichtsgebühren zu beginn des prozesses..ergibt sich alles aus dem gesetz..möglich wäre auch nur eine teilklage, dann besteht aber die gefahr, dass die restlichenn ansprüche verjähren, aber auch das kann man versuchen zu regeln, was aber hier jetzt zu weit gehen würde...
invest2002
eine feststellungsklage ist die falsche klageart, wenn der schaden schon bezifferbar ist, dann muss eine leistungsklage erhoben werden..das kostet allerdings aus dem streitwert die vollen gerichtsgebühren zu beginn des prozesses..ergibt sich alles aus dem gesetz..möglich wäre auch nur eine teilklage, dann besteht aber die gefahr, dass die restlichenn ansprüche verjähren, aber auch das kann man versuchen zu regeln, was aber hier jetzt zu weit gehen würde...
invest2002
@dummensteuer:
Dein Fall zeigt, wie notwendig eine RS-Versicherung sein kann. Es reicht nicht aus, recht zu Haben, man muß es auch bekommen. Und das kann teuer sein.
Dein Fall zeigt, wie notwendig eine RS-Versicherung sein kann. Es reicht nicht aus, recht zu Haben, man muß es auch bekommen. Und das kann teuer sein.
wieso eigentlich 2 threads zu ein und demselben thema...das ist doch nun wirklich nicht notwendig...
invest2002
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