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    Spekulationssteuer!!! Hilfe erbeten. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.03.00 17:12:33 von
    neuester Beitrag 30.07.00 09:40:26 von
    Beiträge: 21
    ID: 92.544
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      Avatar
      schrieb am 12.03.00 17:12:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      ich habe mal eine frage bezüglich der spekulationssteuer.

      ab 1000 dm gewinnen realisiert vor einem jahr frist muß ich spekulationssteuer in höhe meines eigenen steuersatzes zahlen, vorausgesetzt ich gebe meine gewinne an.

      jetzt meine frage: ich bin student und habe keinen steuersatz, da ich (offiziell) nur knapp 4000 dm im jahr verdiene.wie werden meine spekulationsgewinne dann versteuert? werden sie als "normales Einkommen" gesehen??

      bitte helft mir

      fuckfrog
      Avatar
      schrieb am 12.03.00 17:30:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Den Begriff Spekulationssteuer gibt es nicht mehr. Nach dem z. Zt. gültigen Gesetz musst Du alle Gewinne, die Du innerhalb eines Jahres machst, als Einkommen versteuern. Da der Steuersatz (Höchstsatz 53 %) bis zu einer gewissen Summe progressiv ist, ist der Prozentsatz nicht genau feststellbar, da er von der Höhe Deines Einkommens abhängig ist. Ich bin garantiert kein Finanzheini, aber Du solltest vorsichtig damit umgehen (was ich angebe), wenn die Juns Dich mal am Arsch haben, wirst Du nicht mehr froh. Also Geldverdienen und innerhalb eines Jahres angeben. Wenn noch Fragen Otiradi@aol.com
      Otiradi mit einem herzlichen "Oti an die Freude"
      Avatar
      schrieb am 12.03.00 17:39:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      hi fuckfrog,
      steuern musst du erst zahlen, wenn dein gesamtes zu versteuerndes einkommen über ca. 14.000 dm liegt.
      spekulationsgewinne (private veräußerungsgeschäfte wie es jetzt so schön heißt) sind voll zu versteuern, wenn sie über 1.000 dm (freigrenze) liegen. sie werden zu deinen anderen einkünften gerechnet. liegt dieses in der summe unter 14.000 dm, dann bleibst du steuerfrei. glück gehabt ;-))
      cu,
      nachtmann
      Avatar
      schrieb am 12.03.00 17:40:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Also, das sehe ich ähnlich -

      asserdem, bei 1000 DM Gewinnen und 4000 DM Einkommen ist das noch überhaupt kein Problem, da die Freibeträge, glaube ich, über 6000 DM sind.

      Und es gibt bei grösseren Beträgen noch eine viel besser Möglichkeit - einfach ein Jaht und einen Tag mit dem Verkauf warten. :)

      Max
      Avatar
      schrieb am 12.03.00 17:46:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi fuckfrog,
      bis zu einem jährlichen Einkommen von rd. 15.000,--DM mußt Du keine Steuer zahlen, verheiratet(Splittingtabelle rd. 26.000,--DM).
      Habe leider keine Tabelle für 2000 im Moment (da heute Sonntag ist).
      Danach geht es los, z.Bsp. bei zu versteuerndem Einkommen von 35.000,--DM rd. 6.000,--DM Einkommensteuer(98 er Zahlen, etwas weniger für 2000),bei Splitting(verheiratet)für 2000 bei 35.000,--DM Steuer 1.940,--DM -entspricht 5,54%.
      Mehr Fragen? Ms

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      Avatar
      schrieb am 12.03.00 19:20:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Jungs,
      gilt die neue Steuerrregelung jeweils für einen Dauer von einem Jahr, ab kauf. Oder zum Jahresende des darauffolgenden Jahres?

      MfG
      Avatar
      schrieb am 12.03.00 19:27:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi Tschines,
      gilt immer ab Kauf, Achtung bei Verkauf: ein Jahr und einen Tag !!,erst dann steuerfrei.
      ms
      Avatar
      schrieb am 13.03.00 19:58:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      danke jungs.

      ich denke, wenn ich alle werbungskosten abziehe werde ich unter den 14.000 dm bleiben. allerdings wissen die jungs wegen mei´nen spekulationsgewinnen dann für die nächsten jahre bescheid.
      Avatar
      schrieb am 13.03.00 22:24:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hi,nächstes Jahr soll es billiger werden, halber Steuersatz auf Spekulationsgewinne!
      Na dann...
      Avatar
      schrieb am 18.03.00 02:53:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo 50-er!

      dr.max--

      Die Freibeträge greifen nicht für Spekulationsgewinne in Form von
      Kursgewinnen. Der Freibetrag (ALT DM 6.200-Neu DM 3.100) sagt zB. aus, wieviel Geld Du jährlich an Zinsen (Dividenden, Spareinlagen in
      festverzinsliche WP oder Sparbuch,..) einstreichen darfst ohne daß
      das Finanzamt die Hand aufhält. Alle Einkünfte aus Zinsen, die darüberhinaus laufen, werden nach dem KEStG mit 30% Steuer belastet.

      Auf http://haufe.de/svc/onlr/svc_onlr_main.asp?class=esttarif&x=… befindet sich ein Program zur Berechnung der Einkommenssteuer.
      Desweiteren kann man sich den Grenzsteuersatz berechnen lassen.
      Unter quicken.de findet Ihr auch ab und zu einige hilfreiche Steuertricks und -tipps. Es lohnt sich bestimmt, einen Blick auf diese Seiten zu wagen:).

      Blumi
      Avatar
      schrieb am 23.03.00 19:35:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo 50er,

      als dzt. nicht in D Steuerpflichtiger habe ich folgende Frage:

      Wie werden denn die Veräusserungsgewinne / verluste dokumentiert bzw. nachgewiesen ?
      Bekommt Ihr von der Bank eine genaue Aufstellung fürs ganze Jahr ?
      Gilt es als zumutbar, selbst so eine Verwaltung zu führen (bei oft vielen
      Transaktionen pro Woche oder sogar Tag) ? Wie kontrolliert das
      Finanzamt ?

      Vielen Dank,

      florentin
      Avatar
      schrieb am 23.03.00 20:29:11
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hi 5oer,
      zu dem Theme habe ich auch eine Frage. Kann ich Verluste aus Wertpapiergeschäften mit betrieblichen Gewinnen (bin Freiberufler) - quasi wie Werbungskosten - verrechnen?
      Ergänzend die Frage, über welchen Zeitraum kann der Verlust angesetzt werden?
      Nur im aktuellen Jahr des Verlustes oder auch im darauf folgenden (Die Verrechnung von Verlusten mit Aktiengewinnen kann ja über das Geschäftsjahr hinaus erfolgen)?

      Gruß avogadro
      Avatar
      schrieb am 23.03.00 21:35:05
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hey
      zu deiner Frage.
      Kann ich Verluste aus Wertpapiergeschäften mit betrieblichen Gewinnen (bin Freiberufler) - quasi wie Werbungskosten - verrechnen?

      LEIDER NEIN, Du kannst NUR die -innerhalb eines Jahres realisierte
      Verluste aus AktienVERKÄUFEN -
      mit
      realisierten AKTIENGewinnen innerhalb der Jahresfrist VERRECHNEN!!

      Wenn du mehr als 999.-DM pro PERSON innerhalb der Frist machst,
      mußt du jede Mark davon zu deinem sonstigen Einkommen(als Freiberufler
      also zu deinen Gewinnen aus fb. Tätigkeit)dazuaddieren/(abzgl. deiner Ausgaben für Aktien An u. Verkaufskosten für die betreffenden Aktien)

      wie z.B. auch Mieteinnahmen, die ja auch zu versteuern sind als Einnahme,
      und diese Gesamtsumme wird enspr. EKsteuertabelle nach deinem daraus zu errechnenden Steuersatz versteuert.


      Hast du in einem JAhr z.B. NUR VERLUSTE INNERHALB DER Frist "realisiert , mußt du diese in der entspr. Jahressteuererklärung
      angeben und kann sie so fürs folgende Jahr mit "rübernehmen".
      ABer auchhier nur auszugleichen mit realisierten Gewinnen innerhalb der JAhresfrist.
      Hoffe, ich konnte dir einwenig weiterhelfen!
      Gruß EVA
      Avatar
      schrieb am 27.03.00 20:07:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      Gruezi,
      als Beamtengaul (nur voruebergehend!!!) steht mir ein Wohnsitzwechsel ins Ausland (BENELUX) bevor. Unterliege ich der Spekulationsteuer, wenn ich nach dem Wohnsitzwechsel meine Aktien sozusagen von BENELUX aus verkaufe ?
      Avatar
      schrieb am 27.03.00 20:23:29
      Beitrag Nr. 15 ()
      Erst ab einem Grundfreibetrag ab ca. 13500 Dm im Jahr fällt Einkommenssteuer an.
      4000 Einkommen plus 1000 Dm Gewinn= 5000 Dm , bleibt Steuerfrei, Du könntest also 9500 Dm Kursgewinne realisieren ohne Steuern zu bezahlen
      Avatar
      schrieb am 27.03.00 20:44:11
      Beitrag Nr. 16 ()
      was kassiert das finanzamt, falls man vergessen hat, die
      spekulationsgewinne anzugeben ? gibt es erfahrungen oder stehen
      irgendwo beispiele ???
      danke ;-))
      Avatar
      schrieb am 27.03.00 23:04:06
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hi Juemutz,
      habe heute erst Deinen Beitrag gelesen - Du hast mich um eine Illusion ärmer gemacht. Trotzdem danke für Deine rasche Antwort.

      Gruß avogadro
      Avatar
      schrieb am 28.03.00 00:49:19
      Beitrag Nr. 18 ()
      Nachtman hat Recht - hier die Quelle_

      ESt-Freibetrag (vgl. § 32 a Abs. 1 EStG in Verbindung mit den ESt-Tabellen, die fangen halt erst bei ca. 13.000 DM / Jahr an, das heißt dann Grundfreibetrag).
      Avatar
      schrieb am 30.03.00 19:05:52
      Beitrag Nr. 19 ()
      Machen wir´s mal etwas komplizierter: ich habe seit ein paar Monaten AGFB, die bald in Primacom getauscht werden(AGFB besteht z.Zt. ausschließlich aus einer Beteiligung an Primacom). Die Jahresfrist wird zum Umtausch-Zeitpunkt noch nicht abgelaufen sein. Ich besitze dann Primacom-Aktien, die ich zum steuerfreien Verkauf ein Jahr ab Umtausch halten muß(allein das ist schon nicht toll, weil "mein Jahr" dann wieder von vorn beginnt). Mit dem Umtausch wird automatisch Steuer auf die AGFB fällig - sagen einige Steuerberater. Andere sagen das Gegenteil. Herr Hackenberg(Vorstand Primacom) sagt: keine Steuer.
      Meine Frage: wie bekomme ich heraus, wer Recht hat?
      Avatar
      schrieb am 31.03.00 09:11:03
      Beitrag Nr. 20 ()
      Die Frage von asdf interessiert mich auch.

      Ich habe vor kurzem Balaton in Sparta getauscht. Die Frage ist auch hier, ob Die Kursgewinne von Balaton versteuert werden müssen.

      Gruß, Chriss
      Avatar
      schrieb am 30.07.00 09:40:26
      Beitrag Nr. 21 ()
      .


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