Spekulationssteuer!!! Hilfe erbeten. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.03.00 17:12:33 von
neuester Beitrag 30.07.00 09:40:26 von
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ich habe mal eine frage bezüglich der spekulationssteuer.
ab 1000 dm gewinnen realisiert vor einem jahr frist muß ich spekulationssteuer in höhe meines eigenen steuersatzes zahlen, vorausgesetzt ich gebe meine gewinne an.
jetzt meine frage: ich bin student und habe keinen steuersatz, da ich (offiziell) nur knapp 4000 dm im jahr verdiene.wie werden meine spekulationsgewinne dann versteuert? werden sie als "normales Einkommen" gesehen??
bitte helft mir
fuckfrog
ab 1000 dm gewinnen realisiert vor einem jahr frist muß ich spekulationssteuer in höhe meines eigenen steuersatzes zahlen, vorausgesetzt ich gebe meine gewinne an.
jetzt meine frage: ich bin student und habe keinen steuersatz, da ich (offiziell) nur knapp 4000 dm im jahr verdiene.wie werden meine spekulationsgewinne dann versteuert? werden sie als "normales Einkommen" gesehen??
bitte helft mir
fuckfrog
Den Begriff Spekulationssteuer gibt es nicht mehr. Nach dem z. Zt. gültigen Gesetz musst Du alle Gewinne, die Du innerhalb eines Jahres machst, als Einkommen versteuern. Da der Steuersatz (Höchstsatz 53 %) bis zu einer gewissen Summe progressiv ist, ist der Prozentsatz nicht genau feststellbar, da er von der Höhe Deines Einkommens abhängig ist. Ich bin garantiert kein Finanzheini, aber Du solltest vorsichtig damit umgehen (was ich angebe), wenn die Juns Dich mal am Arsch haben, wirst Du nicht mehr froh. Also Geldverdienen und innerhalb eines Jahres angeben. Wenn noch Fragen Otiradi@aol.com
Otiradi mit einem herzlichen "Oti an die Freude"
Otiradi mit einem herzlichen "Oti an die Freude"
hi fuckfrog,
steuern musst du erst zahlen, wenn dein gesamtes zu versteuerndes einkommen über ca. 14.000 dm liegt.
spekulationsgewinne (private veräußerungsgeschäfte wie es jetzt so schön heißt) sind voll zu versteuern, wenn sie über 1.000 dm (freigrenze) liegen. sie werden zu deinen anderen einkünften gerechnet. liegt dieses in der summe unter 14.000 dm, dann bleibst du steuerfrei. glück gehabt ;-))
cu,
nachtmann
steuern musst du erst zahlen, wenn dein gesamtes zu versteuerndes einkommen über ca. 14.000 dm liegt.
spekulationsgewinne (private veräußerungsgeschäfte wie es jetzt so schön heißt) sind voll zu versteuern, wenn sie über 1.000 dm (freigrenze) liegen. sie werden zu deinen anderen einkünften gerechnet. liegt dieses in der summe unter 14.000 dm, dann bleibst du steuerfrei. glück gehabt ;-))
cu,
nachtmann
Also, das sehe ich ähnlich -
asserdem, bei 1000 DM Gewinnen und 4000 DM Einkommen ist das noch überhaupt kein Problem, da die Freibeträge, glaube ich, über 6000 DM sind.
Und es gibt bei grösseren Beträgen noch eine viel besser Möglichkeit - einfach ein Jaht und einen Tag mit dem Verkauf warten.
Max
asserdem, bei 1000 DM Gewinnen und 4000 DM Einkommen ist das noch überhaupt kein Problem, da die Freibeträge, glaube ich, über 6000 DM sind.
Und es gibt bei grösseren Beträgen noch eine viel besser Möglichkeit - einfach ein Jaht und einen Tag mit dem Verkauf warten.
Max
Hi fuckfrog,
bis zu einem jährlichen Einkommen von rd. 15.000,--DM mußt Du keine Steuer zahlen, verheiratet(Splittingtabelle rd. 26.000,--DM).
Habe leider keine Tabelle für 2000 im Moment (da heute Sonntag ist).
Danach geht es los, z.Bsp. bei zu versteuerndem Einkommen von 35.000,--DM rd. 6.000,--DM Einkommensteuer(98 er Zahlen, etwas weniger für 2000),bei Splitting(verheiratet)für 2000 bei 35.000,--DM Steuer 1.940,--DM -entspricht 5,54%.
Mehr Fragen? Ms
bis zu einem jährlichen Einkommen von rd. 15.000,--DM mußt Du keine Steuer zahlen, verheiratet(Splittingtabelle rd. 26.000,--DM).
Habe leider keine Tabelle für 2000 im Moment (da heute Sonntag ist).
Danach geht es los, z.Bsp. bei zu versteuerndem Einkommen von 35.000,--DM rd. 6.000,--DM Einkommensteuer(98 er Zahlen, etwas weniger für 2000),bei Splitting(verheiratet)für 2000 bei 35.000,--DM Steuer 1.940,--DM -entspricht 5,54%.
Mehr Fragen? Ms
Hallo Jungs,
gilt die neue Steuerrregelung jeweils für einen Dauer von einem Jahr, ab kauf. Oder zum Jahresende des darauffolgenden Jahres?
MfG
gilt die neue Steuerrregelung jeweils für einen Dauer von einem Jahr, ab kauf. Oder zum Jahresende des darauffolgenden Jahres?
MfG
Hi Tschines,
gilt immer ab Kauf, Achtung bei Verkauf: ein Jahr und einen Tag !!,erst dann steuerfrei.
ms
gilt immer ab Kauf, Achtung bei Verkauf: ein Jahr und einen Tag !!,erst dann steuerfrei.
ms
danke jungs.
ich denke, wenn ich alle werbungskosten abziehe werde ich unter den 14.000 dm bleiben. allerdings wissen die jungs wegen mei´nen spekulationsgewinnen dann für die nächsten jahre bescheid.
ich denke, wenn ich alle werbungskosten abziehe werde ich unter den 14.000 dm bleiben. allerdings wissen die jungs wegen mei´nen spekulationsgewinnen dann für die nächsten jahre bescheid.
Hi,nächstes Jahr soll es billiger werden, halber Steuersatz auf Spekulationsgewinne!
Na dann...
Na dann...
Hallo 50-er!
dr.max--
Die Freibeträge greifen nicht für Spekulationsgewinne in Form von
Kursgewinnen. Der Freibetrag (ALT DM 6.200-Neu DM 3.100) sagt zB. aus, wieviel Geld Du jährlich an Zinsen (Dividenden, Spareinlagen in
festverzinsliche WP oder Sparbuch,..) einstreichen darfst ohne daß
das Finanzamt die Hand aufhält. Alle Einkünfte aus Zinsen, die darüberhinaus laufen, werden nach dem KEStG mit 30% Steuer belastet.
Auf http://haufe.de/svc/onlr/svc_onlr_main.asp?class=esttarif&x=… befindet sich ein Program zur Berechnung der Einkommenssteuer.
Desweiteren kann man sich den Grenzsteuersatz berechnen lassen.
Unter quicken.de findet Ihr auch ab und zu einige hilfreiche Steuertricks und -tipps. Es lohnt sich bestimmt, einen Blick auf diese Seiten zu wagen.
Blumi
dr.max--
Die Freibeträge greifen nicht für Spekulationsgewinne in Form von
Kursgewinnen. Der Freibetrag (ALT DM 6.200-Neu DM 3.100) sagt zB. aus, wieviel Geld Du jährlich an Zinsen (Dividenden, Spareinlagen in
festverzinsliche WP oder Sparbuch,..) einstreichen darfst ohne daß
das Finanzamt die Hand aufhält. Alle Einkünfte aus Zinsen, die darüberhinaus laufen, werden nach dem KEStG mit 30% Steuer belastet.
Auf http://haufe.de/svc/onlr/svc_onlr_main.asp?class=esttarif&x=… befindet sich ein Program zur Berechnung der Einkommenssteuer.
Desweiteren kann man sich den Grenzsteuersatz berechnen lassen.
Unter quicken.de findet Ihr auch ab und zu einige hilfreiche Steuertricks und -tipps. Es lohnt sich bestimmt, einen Blick auf diese Seiten zu wagen.
Blumi
Hallo 50er,
als dzt. nicht in D Steuerpflichtiger habe ich folgende Frage:
Wie werden denn die Veräusserungsgewinne / verluste dokumentiert bzw. nachgewiesen ?
Bekommt Ihr von der Bank eine genaue Aufstellung fürs ganze Jahr ?
Gilt es als zumutbar, selbst so eine Verwaltung zu führen (bei oft vielen
Transaktionen pro Woche oder sogar Tag) ? Wie kontrolliert das
Finanzamt ?
Vielen Dank,
florentin
als dzt. nicht in D Steuerpflichtiger habe ich folgende Frage:
Wie werden denn die Veräusserungsgewinne / verluste dokumentiert bzw. nachgewiesen ?
Bekommt Ihr von der Bank eine genaue Aufstellung fürs ganze Jahr ?
Gilt es als zumutbar, selbst so eine Verwaltung zu führen (bei oft vielen
Transaktionen pro Woche oder sogar Tag) ? Wie kontrolliert das
Finanzamt ?
Vielen Dank,
florentin
Hi 5oer,
zu dem Theme habe ich auch eine Frage. Kann ich Verluste aus Wertpapiergeschäften mit betrieblichen Gewinnen (bin Freiberufler) - quasi wie Werbungskosten - verrechnen?
Ergänzend die Frage, über welchen Zeitraum kann der Verlust angesetzt werden?
Nur im aktuellen Jahr des Verlustes oder auch im darauf folgenden (Die Verrechnung von Verlusten mit Aktiengewinnen kann ja über das Geschäftsjahr hinaus erfolgen)?
Gruß avogadro
zu dem Theme habe ich auch eine Frage. Kann ich Verluste aus Wertpapiergeschäften mit betrieblichen Gewinnen (bin Freiberufler) - quasi wie Werbungskosten - verrechnen?
Ergänzend die Frage, über welchen Zeitraum kann der Verlust angesetzt werden?
Nur im aktuellen Jahr des Verlustes oder auch im darauf folgenden (Die Verrechnung von Verlusten mit Aktiengewinnen kann ja über das Geschäftsjahr hinaus erfolgen)?
Gruß avogadro
Hey
zu deiner Frage.
Kann ich Verluste aus Wertpapiergeschäften mit betrieblichen Gewinnen (bin Freiberufler) - quasi wie Werbungskosten - verrechnen?
LEIDER NEIN, Du kannst NUR die -innerhalb eines Jahres realisierte
Verluste aus AktienVERKÄUFEN -
mit
realisierten AKTIENGewinnen innerhalb der Jahresfrist VERRECHNEN!!
Wenn du mehr als 999.-DM pro PERSON innerhalb der Frist machst,
mußt du jede Mark davon zu deinem sonstigen Einkommen(als Freiberufler
also zu deinen Gewinnen aus fb. Tätigkeit)dazuaddieren/(abzgl. deiner Ausgaben für Aktien An u. Verkaufskosten für die betreffenden Aktien)
wie z.B. auch Mieteinnahmen, die ja auch zu versteuern sind als Einnahme,
und diese Gesamtsumme wird enspr. EKsteuertabelle nach deinem daraus zu errechnenden Steuersatz versteuert.
Hast du in einem JAhr z.B. NUR VERLUSTE INNERHALB DER Frist "realisiert , mußt du diese in der entspr. Jahressteuererklärung
angeben und kann sie so fürs folgende Jahr mit "rübernehmen".
ABer auchhier nur auszugleichen mit realisierten Gewinnen innerhalb der JAhresfrist.
Hoffe, ich konnte dir einwenig weiterhelfen!
Gruß EVA
zu deiner Frage.
Kann ich Verluste aus Wertpapiergeschäften mit betrieblichen Gewinnen (bin Freiberufler) - quasi wie Werbungskosten - verrechnen?
LEIDER NEIN, Du kannst NUR die -innerhalb eines Jahres realisierte
Verluste aus AktienVERKÄUFEN -
mit
realisierten AKTIENGewinnen innerhalb der Jahresfrist VERRECHNEN!!
Wenn du mehr als 999.-DM pro PERSON innerhalb der Frist machst,
mußt du jede Mark davon zu deinem sonstigen Einkommen(als Freiberufler
also zu deinen Gewinnen aus fb. Tätigkeit)dazuaddieren/(abzgl. deiner Ausgaben für Aktien An u. Verkaufskosten für die betreffenden Aktien)
wie z.B. auch Mieteinnahmen, die ja auch zu versteuern sind als Einnahme,
und diese Gesamtsumme wird enspr. EKsteuertabelle nach deinem daraus zu errechnenden Steuersatz versteuert.
Hast du in einem JAhr z.B. NUR VERLUSTE INNERHALB DER Frist "realisiert , mußt du diese in der entspr. Jahressteuererklärung
angeben und kann sie so fürs folgende Jahr mit "rübernehmen".
ABer auchhier nur auszugleichen mit realisierten Gewinnen innerhalb der JAhresfrist.
Hoffe, ich konnte dir einwenig weiterhelfen!
Gruß EVA
Gruezi,
als Beamtengaul (nur voruebergehend!!!) steht mir ein Wohnsitzwechsel ins Ausland (BENELUX) bevor. Unterliege ich der Spekulationsteuer, wenn ich nach dem Wohnsitzwechsel meine Aktien sozusagen von BENELUX aus verkaufe ?
als Beamtengaul (nur voruebergehend!!!) steht mir ein Wohnsitzwechsel ins Ausland (BENELUX) bevor. Unterliege ich der Spekulationsteuer, wenn ich nach dem Wohnsitzwechsel meine Aktien sozusagen von BENELUX aus verkaufe ?
Erst ab einem Grundfreibetrag ab ca. 13500 Dm im Jahr fällt Einkommenssteuer an.
4000 Einkommen plus 1000 Dm Gewinn= 5000 Dm , bleibt Steuerfrei, Du könntest also 9500 Dm Kursgewinne realisieren ohne Steuern zu bezahlen
4000 Einkommen plus 1000 Dm Gewinn= 5000 Dm , bleibt Steuerfrei, Du könntest also 9500 Dm Kursgewinne realisieren ohne Steuern zu bezahlen
was kassiert das finanzamt, falls man vergessen hat, die
spekulationsgewinne anzugeben ? gibt es erfahrungen oder stehen
irgendwo beispiele ???
danke ;-))
spekulationsgewinne anzugeben ? gibt es erfahrungen oder stehen
irgendwo beispiele ???
danke ;-))
Hi Juemutz,
habe heute erst Deinen Beitrag gelesen - Du hast mich um eine Illusion ärmer gemacht. Trotzdem danke für Deine rasche Antwort.
Gruß avogadro
habe heute erst Deinen Beitrag gelesen - Du hast mich um eine Illusion ärmer gemacht. Trotzdem danke für Deine rasche Antwort.
Gruß avogadro
Nachtman hat Recht - hier die Quelle_
ESt-Freibetrag (vgl. § 32 a Abs. 1 EStG in Verbindung mit den ESt-Tabellen, die fangen halt erst bei ca. 13.000 DM / Jahr an, das heißt dann Grundfreibetrag).
ESt-Freibetrag (vgl. § 32 a Abs. 1 EStG in Verbindung mit den ESt-Tabellen, die fangen halt erst bei ca. 13.000 DM / Jahr an, das heißt dann Grundfreibetrag).
Machen wir´s mal etwas komplizierter: ich habe seit ein paar Monaten AGFB, die bald in Primacom getauscht werden(AGFB besteht z.Zt. ausschließlich aus einer Beteiligung an Primacom). Die Jahresfrist wird zum Umtausch-Zeitpunkt noch nicht abgelaufen sein. Ich besitze dann Primacom-Aktien, die ich zum steuerfreien Verkauf ein Jahr ab Umtausch halten muß(allein das ist schon nicht toll, weil "mein Jahr" dann wieder von vorn beginnt). Mit dem Umtausch wird automatisch Steuer auf die AGFB fällig - sagen einige Steuerberater. Andere sagen das Gegenteil. Herr Hackenberg(Vorstand Primacom) sagt: keine Steuer.
Meine Frage: wie bekomme ich heraus, wer Recht hat?
Meine Frage: wie bekomme ich heraus, wer Recht hat?
Die Frage von asdf interessiert mich auch.
Ich habe vor kurzem Balaton in Sparta getauscht. Die Frage ist auch hier, ob Die Kursgewinne von Balaton versteuert werden müssen.
Gruß, Chriss
Ich habe vor kurzem Balaton in Sparta getauscht. Die Frage ist auch hier, ob Die Kursgewinne von Balaton versteuert werden müssen.
Gruß, Chriss
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