Wohnungsprivatisierung. Bei den Eigentumsanteilen vergessene Mansarden. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.11.04 13:58:45 von
neuester Beitrag 14.11.04 18:03:42 von
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Wohnungsprivatisierung. Bei den Eigentumsanteilen vergessene Mansarden.
Unsere ETW waren ehemals Mietwohnungen.
Bei der Zuordnung der Eigentumsanteile (in Tausendstel) wurden einige Mansarden vergessen.
Ergebnis:
Nun haben einige Neueigentümer Mansarden für die sie kein Wohngeld zahlen. Die Mansarden sind nicht in ihren Tausendstel Eigentum enthalten.
Fehler korrigieren wollen die Benachteiligten; geht nicht mehr ist so "auf ewig" festgeschrieben sagen die anderen.
Wie ist die Rechtslage?
Haftet der ausführende Notar bzw. korrigiert kostenlos?
Für Auskunft Dank schon mal im voraus
xn
Unsere ETW waren ehemals Mietwohnungen.
Bei der Zuordnung der Eigentumsanteile (in Tausendstel) wurden einige Mansarden vergessen.
Ergebnis:
Nun haben einige Neueigentümer Mansarden für die sie kein Wohngeld zahlen. Die Mansarden sind nicht in ihren Tausendstel Eigentum enthalten.
Fehler korrigieren wollen die Benachteiligten; geht nicht mehr ist so "auf ewig" festgeschrieben sagen die anderen.
Wie ist die Rechtslage?
Haftet der ausführende Notar bzw. korrigiert kostenlos?
Für Auskunft Dank schon mal im voraus
xn
neue Teilung erstellen lassen
Wir haben demnächst ETW-Versammlung.
Vorher hätte ich es gerne etwas genauer gewußt.
Die Mansarden für die kein Wohngeld gezahlt wird obwohl selbstverständlich Kosten (Versicherungen/Verwaltung, ggfs. Dachreparaturen, Reinigung der Zugänge, usw.) für die Allgemeinheit entstehen, sind Sondereigentum.
Daß da offensichtlich Unrecht/Fehler vorliegt ist offenbar.
Nur, besteht ein Rechtsanspruch auf Korrektur?
Die Mansardenbesitzer kapieren das nicht freiwillig
Wer muß die Korrektur veranlassen und durchsetzen?
Der Verwalter?
Ist der damals ausführende Notar wg. seines Fehlers zur Kostenübernahme verpflichtet?
Gibt es eine einfache Lösung ohne Grundbuchamt?
Dank für jeden näheren Hinweis
xn
Vorher hätte ich es gerne etwas genauer gewußt.
Die Mansarden für die kein Wohngeld gezahlt wird obwohl selbstverständlich Kosten (Versicherungen/Verwaltung, ggfs. Dachreparaturen, Reinigung der Zugänge, usw.) für die Allgemeinheit entstehen, sind Sondereigentum.
Daß da offensichtlich Unrecht/Fehler vorliegt ist offenbar.
Nur, besteht ein Rechtsanspruch auf Korrektur?
Die Mansardenbesitzer kapieren das nicht freiwillig
Wer muß die Korrektur veranlassen und durchsetzen?
Der Verwalter?
Ist der damals ausführende Notar wg. seines Fehlers zur Kostenübernahme verpflichtet?
Gibt es eine einfache Lösung ohne Grundbuchamt?
Dank für jeden näheren Hinweis
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