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    Knifflige Frage bzgl. Pfändung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.11.04 01:19:28 von
    neuester Beitrag 15.11.04 16:16:22 von
    Beiträge: 10
    ID: 925.655
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      Avatar
      schrieb am 15.11.04 01:19:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebes Forum!

      Folgender Sachverhalt:

      - Privatinsolvenz
      - keine eigene Bankverbindung
      - Zahlungsverkehr (insbesondere Zahlungseingänge) laufen über ein Unterkonto eines Verwandten (Kontovollmacht wurde erteilt)

      Frage:

      Besteht die Möglichkeit, dass ein Gläubiger von dieser Variante "Wind bekommen" kann und auch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß durchsetzen kann, obwohl der Schuldner nicht Kontoinhaber, sondern nur Bevollmächtigter ist?

      Wäre nett, wen mir ds jemand beantworten könnte. Ich habe bisher leider keine Antworten gefunden...
      Avatar
      schrieb am 15.11.04 06:35:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      # 2

      Wenn es raus kommt, machst du dich auf jedenfall strafbar.
      Avatar
      schrieb am 15.11.04 08:24:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      #1

      Wenn er davon Wind bekommt, kann er zunächst noch nicht pfänden!
      Er kann aber die Konstruktion anfechten. Dies ist i.d.R. sehr mühsam und auch riskant,
      da es eben nicht reicht, besagten "Wind" vor Gericht zu präsentieren.

      Pfändungsfreie Einkommensbestandteile und Vermögen bleiben sowieso tabu.

      Mein Tipp:
      Konstruktive Vergleichsangebote an den Gläubiger, ich habe schon mit absurden Quoten (weniger als 5%)
      Erfolg gehabt. Realistisch sind je nach Betrag und Sachlage 10 - 50%.

      KD
      Avatar
      schrieb am 15.11.04 09:00:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      noch funzt das, aaaaaaber:

      banken sind (neuerdings) dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob geldeingänge auf konten auch wirklich dem kontoinhaber zuzuordnen sind. wenn zahlungseingänge für bevollmächtigte eingehen, müssen diese zurück an den auftraggeber gegeben werden.
      das ergibt sich aus den regelungen zu geldwäsche, terrorbekämpfung und den auskunftsrechten der behörden ab 2005.

      btw:
      bei einer privatinsolvenz kann man bedenkenlos ein konto haben, da der insolvenzverwalter sowieso ein pfändungsverbot erläßt ;)
      Avatar
      schrieb am 15.11.04 10:02:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      @greatmr:

      Quelle?

      Ich stelle es mir einfach unmöglich vor, das für alle Geldeingänge zu prüfen. Also sollte es wohl eine - vielleicht von Bank zu Bank unterschiedliche - Grenze geben, ab der diese Prüfung ernsthaft gemacht wird. Trotzdem bleibt das Problem, wenn zwei oder mehr Personen auf das Konto zugreifen.

      Wenn allerdings ein Unterkonto z.B. immer von genau einer Bankkarte belastet wird, ist der Verdacht hoch, daß das eingehende Geld nur für den Bevollmächtigten ist, klar. Aber sonst?

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      Avatar
      schrieb am 15.11.04 12:49:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo, Leute,

      vielen Dank für die bisherigen Meinungen.

      Ich möchte vielleicht noch folgende Fakten ergänzen:

      - Der Banker, der das Unterkonto eröffnet hat, wurde darüber informiert, dass der Bevollmächtigte (dieser war bei der Kontoeröffnung selbst anwesend) in einer Privatinsolvenz ist und das Konto in erster Linie für seinen eigenen Zahlungsverkehr nutzen möchte.

      - Der Schuldner war bisher arbeitslos und die Zahlungen an die Gläubiger wurden in der Vergangenheit über einen Treuhänder abgewickelt. Der Schuldner steht unmittelbar vor einem Wiedereintritt ins Berufsleben, möchte aber zunächst einmal sein Einkommen vor potentiellen Pfändungen schonen (das war das Motiv für die Errichtung des Unterkontos; er hätte auch von der Bank gemäß ZKA-Empfehlung eine eigenes Konto bekommen können)

      Ich bin selbst gelernter Banker, aber schon seit einiger Zeit aus dem Beruf raus. Daher habe ich nicht mehr wirklich Ahnung von diesen Pfändungstamtam. aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass die variante mit dem Unterkonto eigentlich relativ sicher ist. Greatmr hat da aber eine interessante These in den Raum gestellt, an der was wahres dran sein könnte. Aber wenn dem so wäre, warum hat den der Banker wissentlich dieses Unterkonto eröffnet?
      Avatar
      schrieb am 15.11.04 13:01:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      schau mal hier:

      http://www2.janolaw.de/rechtsberatung/rechtsberatung.jsp?cla…


      wegen des bankers:
      da hat der junge sich weit aus dem fenster gelehnt. bei der kontoeröffnung ist unter anderem zu erfragen, ob das konto für eigene oder für fremde rechung erfolgt. das scheint er hier wissentlich anderes gemacht zu haben. im extremfall könnte er dafür ein paar wegen beihilfe (steuerhinterziehung, geldwäsche usw.) bekommen. die meisten banker sind sich nicht bewusst, dass sie in der hinsicht immer mit einem bein im knast stehen .... :rolleyes:
      diese prüfungsgeschichte wegen der umsätze bevollmächtigter kenne ich seit dem sommer diesen jahres - wird sicher auch bei allen banken je nach risikoeinschätzung anders gehandhabt.
      Avatar
      schrieb am 15.11.04 14:10:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,

      arbeite selber bei einer Bank. Bei uns werden mittlerweile alle Eingänge automatisch abgegelichen. Da fallen dann auch so ebay-buchungen über 12,48 € bei denen der Mitgliedsname anstatt des richtigen Namens benutzt werden. Kann das also nur bestätigen.

      Kann natürlich nicht sagen inwieweit andere Banken diese Prüfungen vornehmen.
      Avatar
      schrieb am 15.11.04 16:12:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      Denkbar wäre auch Folgendes:

      Hans Müller eröffnet ein Girokonto mit 0 Euro Dispokredit.

      Er gibt seinem Freund Gerd Meier (der pleite ist und vor dem Gerichtsvollzieher flüchtet) die Bankkarte, so daß dieser Bargeld am Automaten abheben kann ohne in Erscheinung zu treten (erweiterbar mit home-banking für Überweisungen).

      Alle Einzahlungen müssen jedoch auf den Kontoinhaber Hans Müller lauten.
      Avatar
      schrieb am 15.11.04 16:16:22
      Beitrag Nr. 10 ()
      ...es sind jedoch in manchen Geldinstituten Bareinzahlungen mit der Bankkarte am Automaten möglich, so daß man auch dort anonym auf das Girokonto einzahlen kann.


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