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    Falk Zinsfonds - 500 Beiträge pro Seite (Seite 2)

    eröffnet am 17.11.04 11:36:31 von
    neuester Beitrag 09.03.06 13:10:31 von
    Beiträge: 591
    ID: 926.704
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 09.03.05 18:09:43
      Beitrag Nr. 501 ()
      Rainer Regnery äussert sich zu seinen Fragen der Schweizgelder, die das Finanzamt München II nicht als Werbungskosten anerkannt hat, wegen fehlender Informationen des Zielortes.

      lesen Sie selbst: http://www.falkig.de/downloads/e-mail_stellungnahme.txt

      Weitere downloads unter http://www.falkig.de unter News!

      mfg Andrew Han.
      Avatar
      schrieb am 10.03.05 16:40:39
      Beitrag Nr. 502 ()
      Hallo zusammen,

      FALK Anleger Interessengemeinschaft sucht eingescannte, digitale oder zugefaxte Versionen aller Prospekte der FALK Immobilienfonds.

      Insbesondere aber zu folgenden:

      32 / 51 / 66 / 69 / 71 / 75

      Wir lassen prüfen, ob es hier rechtliche Möglichkeiten gibt an sein Geld ranzukommen. Die Ergebnisse werden dann auf der Website FALKIG.de veröffentlicht.

      Danke für jede Mithilfe:

      info@falkig.de
      Fax: 089-1488264252
      oder Post:
      FALK IG
      Am Oberen Luisenpark 42
      68165 Mannheim

      mfg Andrew Han.
      Avatar
      schrieb am 11.03.05 11:25:53
      Beitrag Nr. 503 ()
      Ein bischen Spass muss sein:

      Avatar
      schrieb am 11.03.05 13:56:51
      Beitrag Nr. 504 ()
      Hi Andrew,

      Spaß ist ok, aber das hast Du nicht nötig! Das die ganze Sache mit dem ZF extrem unglücklich gelaufen ist, ist wohl mittlerweile allen klar.
      Aber jetzt die Verantwortlichen ins Lächerliche zu ziehen,bringt keinem was und ist sicher nicht die feine englische Art!

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 11.03.05 15:13:33
      Beitrag Nr. 505 ()
      Hallo,

      32 ist doch längst aufgelöst.

      Frage aber: gegen wen will man denn Ansprüche durchsetzen? Ist da was zu holen?

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      Avatar
      schrieb am 13.03.05 18:16:15
      Beitrag Nr. 506 ()
      Ansprüche können durchgesetzt werden wenn z.B. Betrug vorliegt. Dann gegen die Geschäftsführer oder sonstige Verantwortliche.

      Ansonsten gegen Anlageberater, wenn die falsch beraten haben.

      Meine Anlageberaterin hat z.B. geschrieben die ZF Anlage sei SICHER und hätte kein echtes Kapitalverlustrisiko. Das habe ich schriftlich. Schon doof, wie kann man so was schreiben. Vor allem, der ZF ist ja eine unternehmerische Beteiligung und da ist doch alles möglich, wie man so sieht.

      gruss, Telcom.
      Avatar
      schrieb am 14.03.05 12:41:15
      Beitrag Nr. 507 ()
      man hier gehts ja richtig konstruktiv zur sache. umlaufverfahren wird genial kommentiert und von fachkommentaren nur so begleitet. vor allem für neuanleger ist das belabern der altfonds total interessant. hat schon mal jemand überlegt vieviel tolle alternativen es zur sanierung überhaupt gibt! die ganzen RA bzw. fachleute die schon immer alles wissen "jemand, der morgen weiß warum das, was er gestern vorhergesagt hatte, heute nicht eingetroffen ist"!!!
      Avatar
      schrieb am 14.03.05 12:55:53
      Beitrag Nr. 508 ()
      och bestimmt bei h.falk, der hat noch extra son paar mio. bei seite gelegt als überraschung zu ostern. ich weiß gar nicht wer hier bei wem was noch alles beklagen und einklagen will.
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 00:53:06
      Beitrag Nr. 509 ()
      Stand der Dinge: 15. März Nachts:

      1. Diverse Pressemeldungen

      EURO, kmi etc. melden sich zu Wort. Es gibt auch GbR Immobilien Fonds. Diese und der Zinsfonds seien die Leidtragenden. Siehe hierzu http://www.falkig.de/15601/index.html oder direkt http://www.falkig.de/downloads/zf_news_diverse.pdf

      2. FALK Capital KG manchmal kooperativer als man vermutet

      Das Sekretariat Frau Engel zeigt sich kooperativ und versendet auf Anfrage von FALK IG die Prospekte in Papierform von 32, 51, 66, 69, 71 und 75. Danke für diese Aktion. Die noch einzuscannenden Unterlagen finden FALK IG Interessierte unter http://www.falkig.de/15601/21384.html . Danke schön!

      3. FALK IG Newsletter bald auch aufs Handy

      Ab dem 17.03.2005 können FALK IG Interessierte auch den Newsletter in gekürzter Fassung auf ihr Handy abonnieren. Senden Sie den Text: "falk" an die Kurzwahl 89998 (aus allen dt. Mobilfunknetze). Dieser Service kostet Sie 2,99 Euro zzgl. 0,20 €/SMS t-mobile Transport-kosten, Vodafone Anteil 0,12 €. Mit dem Erlösanteil werden zukünftige SMS Newsletter-Nachrichten an den Sendenden versendet und bezahlt. Dieser Service ist interssant für Menschen ohne (häufigen) E-mail/Internet Zugang.

      4. Zinsfonds Umlaufverfahren: Jahresabschluß 2004 NICHT genehmigen!

      Zinsfonds-Anleger werden gebeten den Jahresabschluß 2004 zu genehmigen. FALK IG meint: Stimmen Sie mit NEIN, wenn Sie nicht sicher sind, ob dieser Geschäftsbericht den Tatsachen entspricht. Eine Sonderprüfung sämtlicher Ausgaben und Einnahmen tut not! Haben Sie den Geschäftsbericht gelesen und für richtig befunden? Falls Sie meinen es bestehen Ungereimtheiten, dann stimmen Sie mit NEIN und warten auf eine Sonderprüfung bevor Sie zustimmen.

      Mit freundlichen Grüßen,



      Ihre FALK Anleger-Interessengemeinschaft

      Statistik: 17.700 Webseiten-Zugriffe, ca. 450 Newsletter-Empfänger

      Machen Sie die FALK IG Website http://www.falkig.de bekannt! Danke.


      @MrGeradeaus:
      Mit Polemik kommt man aber auch nicht gerade viel weiter. Ich glaube die meisten hier im Forum wissen, dass RA hauptsächlich durchs Klagen ihr Geld verdienen. Dass man bei den Verantwortlichen nicht genug holen kann ist klar, aber warum sollten die ungeschoren davonkommen? Herr Falk tut mir schon leid, da er wohl auf die falschen Pferde gesetzt hat und mit zwei geschlossenen Augen geritten ist. Jetzt muss er das auch noch ausbaden. Eine Sauerei ist das! Und jetzt steht er mit nichts da, vielleicht noch ein paar vergrabene oder verschenkte Millionen, aber das was er sich in 25 Jahren aufgebaut hat, innerhalb weniger Jahre, schwups, wech.
      Falk ist ja nicht der einzige, der haften werden muss. Das werden auch viele Anlage-Berater und Vermittler, die den Zinsfonds beispielsweise fast so sicher wie Festgeld verkauft haben, obwohl es eine untern. Beteiligung war.
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 12:58:01
      Beitrag Nr. 510 ()
      telcom:
      Für mich hat das alles nichts mit Polemik zu tun, sondern alle Anleger sollten wirklich mit gesundem Realismus nachdenken bevor Sie handel. Gerne sollen alle Übeltäter bestraft werden. Allerdings zahle ich doch als Anleger nicht unnötige Kosten nur damit Gerechtigkeit herscht, wirtschaftlich aber anschl. bei mir nix rüber kommt! Das gilt auch dann wenn jetzt überall Sonderprüfungen für Geschäftsberichte/Jahresabschlüsse usw. erstellt werden sollen. Ist denn schon klar was das die Fonds kostet... Ist sichergestellt dass wenn Ansprüche bestehen überhaupt noch was zu holen sein wird und die Fonds dann auch noch auf diesen Kosten sitzen. Nichts gegen kritisches Prüfen und Hinterfragen, allerdings bin ich für größte Vorsicht bei konstenintensiven Prüfungen und tolles in Aussicht stellen von erfolgreichen Klagen, ohne hier die wirtschaftlichen Aspekte abzuwägen. Was nützt es mir wenn ich Recht bekomme aber letztlich kein Geld da ist. Als Anleger recht wenig. Wer vielen Hasen hiterher jagd fängt keinen! Das mit der Falschberatung bleibt ja jedem selbst, ich denke jeder weiß was sein Vermittler/Berater ihm erzählt hat und wie genau wer was belegen kann und ich dann sagen OK war mein Fehler, oder aber war gelogen und ich klage. Das sind zum Glück ja individuelle Entscheidungen und sind (Kosten)unabhängig von den Fonds. So schön sich dann die Berichte von KMI o.ä. für mich anhören und meine Seele streicheln, hilft es mir wirtschaftlich erst einmal nicht viel weiter. Bin gespannt wie sich die Angelegenheit mit dem Zinsfonds entwickelt, hoffe das wir uns hier nicht selbst ins Knie schießen.
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 19:25:43
      Beitrag Nr. 511 ()
      @MrGeradeaus.

      Gut, dann verstehen wir uns ja. Danke für den Kommentar.
      Das Problem, wie ich es sehe ist jedoch: Wenn wirtschaftlich jedoch nichts mehr zu holen ist, dann gibt es nur die anderen Möglichkeiten.
      Sicherlich sind solche Prüfungen nicht billig, aber es steht ja auch verdammt viel Geld auf dem Spiel. Wir reden hier von mind. 48 Mio Euro, nicht 480.000 Euro. Die Relation ist also auch wichtig.
      Und wenn man sich entscheidet einem bestimmten Hasen hinterher zu rennen, dann möchte man ja auch den richtigen fangen, der wirklich noch was zu geben hat (und wenn sich auftut, dass nach der Prüfung der Zinsfonds nichts wirtschaftlich mehr zu geben hat, tja, dann...).

      Du hörst Dich ein wenig an wie der Mann auf der 2.3. GV vorne mit dem hellbraunen langen Anzug mit den vielen netten Zitaten und weisen Sprüchen. Liege ich hier falsch?
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 19:33:16
      Beitrag Nr. 512 ()
      Bei einer Prüfung des Zinsfonds stelle ich mir im Wesentlichen folgendes vor:

      - Wurden die Darlehnsgelder bei den Empfängern auch wirklich sachgerecht verwendet?
      - Sind die finanzierten Objekte auch wirklich werthaltig oder ist das lediglich ein Statement von FALK KG?
      - Warum werden die Darlehnszinsen von den Banken einbehalten und nicht an den Zinsfonds abgegeben?

      Vielleicht fällt Euch noch was dazu ein?

      Ich möchte einfach nur wissen, wo das Geld wirklich geblieben ist. Dann lässt sich etwas besser über Realitäten der Wiederzurückholung von Darlehn reden.

      Da stimme ich voll mit MrGeradeaus überein. Erst schauen, ob wirtschaftlich noch was zu machen ist, dann erst andere Wege ansehen (Klagen etc.). Dass Rechtsanwälte gerne klagen ist klar, damit verdienen die ihr Geld, egal was beim Anleger hinten rauskommt. Zumindest gibt es hier auch schwarze Schafe. Aber: Erst wenn man weiss was wirklich drin steckt, kann man was mit anfangen. Den Aussagen von der FALK Gruppe ist nun wirklich nicht mehr zu trauen.

      mfg Andre.
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 19:35:38
      Beitrag Nr. 513 ()
      @MrGeradeaus:

      Es geht somit - und da stimme ich Dir überein - nicht um Gerechtigkeit, die gibts hier eh nicht.

      Ein gesunder Realismus, wie Du es nennst, kann nur dann gesund sein, wenn man weiß worüber man spricht. Und hierzu gehört ein gesundes Fundament einer Prüfung (durch Dritte, Neutrale).

      mfg Andre.
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 10:09:25
      Beitrag Nr. 514 ()
      Die Abstimmungsergebnisse vom 2.3.05 sind da:

      http://www.falkig.de/downloads/abstimmungsergebnisse.pdf


      Viel Spass.
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 10:41:38
      Beitrag Nr. 515 ()
      telcom:

      Nein war auf der GV nicht persönlich anwesend, aber viele die ich gut kenne. Ich sehe zur Zeit keinen Ansatz heute eine Sonderprüfung beim Zinsfonds anzustoßen. Das problem hängt meiner Ansicht nach einfach an noch vorhandener Liquidität. Sicherlich sollte der Zinsfonds aktuell nicht ohne Rechtsberatung handeln bzw. sein Handeln begleiten lassen. Gerade weil es um viele Mio. € geht wird eine Sonderprüfung erst einmal gut ein halbes Jahr brauchen um brauchbare Fakten zu liefern (ist meine persönliche Meinung u. in S. Sonderprüfung hab ich mit Bankgesellsch. Berlin doch schon einiges erlebt u. mitbekommen), die evtl. Anfangskosten werden sicher bei ca. T€ 100-200 liegen und Ergebnis offen...! Ich denke einfach die Zeit ist wohl nicht da. In der Tat hängt der Zinsfonds und Falk 80 an zwei seidenen Fäden und meine Befürchtung ist, ein zu heftiger Hauch von Ungeschicktheit und wir hängen da mit allen Eigenkapitalgeldern voll im Wind. Und da bin ich mir sicher werden unsere Segel nicht mehr halten!

      Ich finde dass der Zinsfonds sich schleunigst und ernsthaftere Gedanken darüber machen sollte ob man nicht Vorfinanzierung des 80gers in Eigenkapital 80er umwandeln kann und sollte. Klar das bringt nur dann Sicherheit wenn auch der 80er überlebt, was aber ein großes Stück dazu beitragen würde. Sollten die Banken mal richtig dumm spielen und damit dem 80er das Genick brechen (was jederzeit möglich ist) dann hat der Zinsfonds seinen Anteil garantiert mit verspielt! Bei einer Zerschlagung durch die Banken, da wette ich was drauf, wird auch schon wegen der Vor- und schon angefallenen Nebenkosten außer für die Banken rein gar nix überig bleiben und der Zinsfonds kann diesen Anteil dann schon einmal getrost abschreiben.
      Auch ohne Sonderprüfungen bin ich persönlich absolut davon überzeugt, dass es wohl gerade wegen den unterschiedlichsten Ungereimtheiten die in diesen Zeiten halt doch zu Tage treten, gerade wirtschaftlich die Banken sich alles holen werden was geht und da ist (wenn wir es alle darauf anlegen werden). Mein Fazit ZF u. 80 sollten lernen sich zu mögen und nicht gegenseitig ausspielen, da hätten sicherlich beide einen Nutzen von.

      Ein Fundament ist auch heute schon da, drehen die Banken ab, dann brauche wir weder agieren noch reagieren, nur noch zu schauen.
      Aus diesem kühlen Grund liebe ich so die Fachleute wie, KMI, DFI, oder auch Loipf. usw.. Alle wissen plötzlich so viel schlimmes von damals und man findet immer noch was über das man schreiben kann, bla bla. Und was birngts dem Anleger?! Nix, keiner der Fachleute arbeitet doch konstruktiv an Krisenbewältigung mit. Man muß ja Namen und Ruf in der Öffentlichkeit haben! Wieso gibts keine Schulterschlüsse in der Branche oder die Fachpresse macht anderen großen Initiatoren mal öffentlich Vorschläge oder Vorwürfe, wieso man z.B. gute Obj. wie die des Zinsfonds oder den 80er nicht positiv aufkauft o.ä.. Das ist ja alles kein Mist, aber... Man läßt ja lieber die Geier kreisen und macht kluge Kommentar in der Fachpresse. Das ist so etwas was wirklich aufregt!
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 18:22:33
      Beitrag Nr. 516 ()
      Hallo
      Ich werde der Verjährung bestimmt nicht zustimmen und
      das in einem Zusatz vermerken.
      Ansonsten bin ich der gleichen Meinung wie "Mr.Geradeaus".
      Mr. Geradeaus könntest du kurz schildern was genau die Umwandlung in Eigenkapital für Auswirkungen haben würde,
      diese Variante scheint mir als Laien durchaus überlegens-
      wert.

      Gruß Hotphone
      Avatar
      schrieb am 17.03.05 15:59:02
      Beitrag Nr. 517 ()
      hotphone:
      Kurz zur Umwandlung, der f80 hat rund ein Gesamtvol. von Mio.€ 185, davon ca. Mio.€ 91 Eigenkapital und dieses aktuell wohl nicht mehr als Mio.€ 35-40 an Anleger platziert. Der gesamte Rest läuft als Zwischenfinanz. was den Fonds natürlich jederzeit in eine Insolvenzsituation bringen kann, schon alleine aufgrund der geringen EK-Quote. Die gestellte Zwifi. des ZF v. rund Mio.€ 18,6 würde auf die EK-Quote des F80 natürlich sehr positiv hinsichtlich einer tragbaren Endfinanzierung des Fremdkapitals durch die Banken auswirken. Somit wäre das ein Schritt in die Richtung Zukunft für F80 und Teile von ZF Kapital in Immovermögen gewandelt. Natürlich ist für diesen Kapitalteil dann die ursprüngliche Analageausrichtung nicht mehr stimmt. Das heißt wohl dann für ein paar Jahre F80 keine Ausschüttungen solange nicht weiterverkauft wird und somit der hohe FK-Anteil zurückgeführt werden muß. Wäre dann vergleichbar mit einer Art Ansparfonds. Das ist eine Idee oder Teilidee über die man allerdings zügig nachdenken sollte. Denn Zeit kostet uns alle auch hier sehr viel Geld.
      Die derzeitige Ruhe ist hinsichtlich der Banken ja erst einmal positiv zu sehen. Im Gegensatz zu der eher kontraproduktiven Kritik der Öffentlichkeit, oder hat von euch schon einer einen guten Vorschlag von Loipf. oder KMI und Konsorten gelesen. Oh wir sollten auch nicht FAZ oder die Welt usw. vergessen. Wenn ein Öltanker auf Riff läuft bringt es wenig wenn wir geleich anfagen den Eigentümer zu verklagen und anzuprangern (die gibts in der Regel später auch noch) während die Fische sterben. Da sehe ich hier manchmal das größte Problem. Bitte Step by Step die Anlegergelder die da sind retten!!!
      Avatar
      schrieb am 17.03.05 19:18:41
      Beitrag Nr. 518 ()
      Mr.Geradeaus:
      Die Anlegergelder retten und erst dann den Verursacher der Ölpest (um im Bild zu bleiben) verklagen.
      Danke Fuuzi

      P.S. Natürlich ist die Verjährung knapp, aber muss deswegen die neue, anlegerfreundliche Satzung darunter leiden. Es ist Eure Gesellschaft.
      Avatar
      schrieb am 18.03.05 19:24:33
      Beitrag Nr. 519 ()
      Hallo,

      die Satzung muss durch, das ist klar. Aber ohne den Zusatz der Verjährung, warum auch. Das beeinflusst ja nicht die Wirtschaftsfähigkeit des Fonds.

      Bericht und Folienkopien vom heutigen Infotag in München (18.3.05) findet Ihr ab sofort unter

      http://www.falkig.de

      Dort unter News und Downloads.

      mfg Andrew Han.
      Avatar
      schrieb am 21.03.05 10:05:19
      Beitrag Nr. 520 ()
      Herr Han,

      ich stimme Ihnen zu, dass die Satzung durchgehen sollte - und das am besten ohne den Verjährungszusatz. Wenn Herr Dr. Schiessel jedoch Stimmzettel mit der von Ihnen vorgeschlagenen Vorgehensweise (bei diesem Abstimmungspunkt nichts ankreuzen und vermerken dass man dem Zusatz über die Verjährung nicht zustimmt) als nein wertet, dann wird die Satzungsänderung nicht wirksam (angenommen dieser Empfehlung folgen entsprechend viele Anleger). Was haben wir dann gewonnen? Mir ist nicht ganz transparent, wie genau es möglich ist beides bekommen zu können?

      mfg
      Glamorama
      Avatar
      schrieb am 21.03.05 12:53:25
      Beitrag Nr. 521 ()
      "Verjährung"

      In meinen Augen outed sich Dr. Schiessl, auch nicht dialogfähiger zu sein als FALK, wenn er die Verjährung nicht von vornherein auf dem Stimmzettel gesondert abstimmen läßt und jetzt "Augen zu und durch" verlangt.
      Er sollte neue Abstimmungsbögen zu einem neuen Termin rausschicken. Lieber sofort (mit neuem Termin) und nicht erst falls die Abstimmung schief gegangen ist.

      Ich finde es bemerkenswert wie kritisch Fuuzi vor 2 Monaten war und wie wenig ihn die Verjährung jetzt kratzt.

      Auch wenn Schiessl ihn sehr unterstützt hat, ich möchte für die Rettung meines Geldes jetzt nicht nur Ja-sager zum Schiessl hören. Habe Sorge, dass der Beirat ganz in seinem Fahrwasser schwimmt.
      Avatar
      schrieb am 21.03.05 23:10:19
      Beitrag Nr. 522 ()
      "verjährung"

      herr schissel scheint nun endlich die lage um falk erkannt zu haben.
      ich kann in der verjährung keinen nenneswerten unterschied zum rangrücktritt der kg-fonds erkennen. was wollt ihr denn mit eurem recht auf schadensersatz klagen zu können. falk war am 2.3. so gut wie pleite und dürfte es immer noch sein.

      ich glaube, dass jede ungemütliche aufforderung auf der druck der banken an die anleger herangetragen wird. herr falk haftet ohnehin voll, da kann es ihm auch egal sein wenn sein laden auch verklagt wird. die banken dürften hingegen planungssicherheit haben wollen, wenn sie einem lösungskonzept zustimmen. die werden den teufel tun, wenn sie damit rechnen müssen eine finanzspritze zu leisten und dieses geld wird dann von anlegern eingeklagt.

      wenn der verjährung nicht zugestimmt wird, würde es mich nicht wundern, wenn die banken dann auch irgendwann nein sagen. wo der nutzen für die anleger liegt kann ich nicht nachvollziehen, da bei falk eh nichts zu holen ist. dann kann man auch getrost darauf verzichten.

      ich finde es nur seltsam, dass jeder der sich mit der rettung der fonds befasst schnell als pro-falk abgestempelt wird und man hn lieber heute als morgen in die wüste schicken möchte. da würde es mich nicht wundern, wenn bald keiner mehr lust hat sich mit dem thema sanierung zu befassen und der fonds langsam vor die hunde geht.

      wir haben zur zeit 15% unserer einlage auf dem konto, mehr nicht. über den klageweg wird auch sicher nicht mehr dazukommen. man kann von herrn engels halten was man will, aber mit seiner aussage, dass bei ausbleiben einer lösung nur 15% zurückkommen, hatte er leider recht. es dürfte nur mehr zurückkommen, wenn jetzte alle, anleger, banken und falk zusammenarbeiten. wenn die banken nein sagen, dann ist der klageweg auch nur juristisch offen, ökonomisch ist er schon lange zu.
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 10:38:51
      Beitrag Nr. 523 ()
      ARD Fernsehteam Report Mainz:

      Für einen Fernsehbeitrag an einem Montag sucht ein ARD Team (Herr Daniel Hechler, Redakteur, Tel. 0171-5480072, daniel.hechler@swr.de) eine Person, die eine dramatische existenzbedrohende Situation wegen FALK Produkten erleben muß. Auch Personen mit etwas höheren Anlagevolumen egal ob Falkfonds oder Zinsfonds sind willkommen.

      Falls Sie Auskünfte geben möchten und damit sich selber helfen möchten indem Sie der Öffentlichkeit aufzeigen was für Schicksale auch dahinterstehen, wären Ihnen alle sehr dankbar. Insbesondere ist es auch wichtig den Banken aufzuzeigen was für Einzelschicksale sich hinter den 3.8 Milliarden Euro verbergen, denn auch Banker sind "nur" Menschen. Solange konstruktiv argumentiert wird, schadet es der Situation sicher nicht.

      Bitte melden Sie sich bei Interesse direkt an obiger Mobilnummer oder E-mailadresse.
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 10:43:21
      Beitrag Nr. 524 ()
      Dr. Schiessl`s Aussage auf der Infoveranstaltung gibt zu denken!

      Auf die Frage, ob der Zinsfonds und/oder Falkfonds 80 von vornherein betrügerisch konzipiert war antwortete er mit einem schnellen und klaren NEIN. Und das als Rechtsanwalt.

      Warum ist das bedenklich?

      1. Dr. Schiessl ist nach eigenen Aussagen der Anwalt der Anleger. Wie kann er das mit einem klaren NEIN behaupten? Er müsste doch auf der Seite der Anleger stehen und zumindest sagen:"Das gilt es zu prüfen" oder so. Aber kategorisch Nein zu sagen, klingt so, als ob er gleich alle Schadensersatzklagen vom Tisch kriegen will und keine auf den Gedanken kommt, dass es betrügerisch war.

      2. Er ist erst seit Dezember 04 mit Falk involviert (eigene Aussage). Wie kann er dann über etwas Auskunft geben, was schon mindestens 2 Jahre zurückliegt? Wenn, dann hätte Herr Falk Auskunft geben müssen.
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 10:49:05
      Beitrag Nr. 525 ()
      Um sicher zu gehen, dass die Stimmzettel gültig sind, sollte man dann doch eher Punkt 1 mit JA abstimmen. Allerdings konnten sich die Rechtsanwälte auf der Ges.Vers. am 2.3.05 in München auch nicht einigen was richtig ist!
      Da wurde Nachmittags gesagt, alle nicht abgegebenen Stimmen würden nicht gezählt und Nachts um 24h wurde dann gesagt, diese würden als Enthaltung gezählt (oder vice versa).

      Allerdings: da die Falk Capital 50% plus 1 Stimme hat, werden die in allen Punkten zumindest schon mal die einfache Mehrheit haben. Geht Punkt 1 dann doch nicht durch, dann muss eben eine neue Wahl stattfinden, wo Punkte entfernt werden, die den Konsens nicht zugelassen haben.

      Ob diese Abstimmung zur Satzung nochmal zur Wahl kommt ist eigentlich nicht zeitkritisch, denn der Zinsfonds hat ja kaum laufende Fixkosten, die zu einer Pleite führen könnte.

      Ausserdem, wollte FALK Capital KG nicht schon zum 15.3.05 Insolvenz anmelden müssen? Wir haben heute den 22.3. und ein definitives Ja der Banken ist noch immer nicht da (wird diese Woche erwartet). Den Aussagen von FALK Capital KG ist einfach nicht mehr zu trauen. Punkt schluß.

      mfg A. Han.
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 10:59:47
      Beitrag Nr. 526 ()
      Ich würde an Eurer Stelle übrigens genau darauf achten, dass wenn Zinsfondsdarlehen an den FF80 in Eigenkapital umgewandelt wird dieses Eigenkapital durch Vereinbarung vorrangig zu dem bisher bestehenden Eigenkapital wird.

      Das hätte den Vorteil für den FF80, dass die EK Quote verbessert würde (und damit die Überlebensfähigkeit) und für die Zinsfondsanleger, dass sich die Stellung in der Rangstruktur der Gläubiger praktisch nicht verändert würde.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 11:20:33
      Beitrag Nr. 527 ()
      makinchedda:

      glückwusch zu diesem kommentar! wer hierzu meint noch was gegenteiliges sagen zu müssen, dem wird nicht mehr zu helfen sein... da weiß ich auch nicht wer wem noch leid tun sollte! zeit ist geld und geld ja schon nicht mehr viel überschüssiges da. zum thema der so viel und flächendeckenden sonderprüfungen kann ich auch nur noch einmal sagen die kosten geld und brauch zeit, wer es sich leisten kann bitte gerne begleitend neben her. wer allerdings glaubt damit die aktuelle brisanz aufzulösen, nun gut... ich kann nur sagen wenn der zinsfonds sich nicht bald konstruktiv in spürbare bewegung setzt und gerade auch in richtung f80 wirds sicherlich spannend. gehts hier schief kostets den zinsfonds das erste mal auch kapital. das einfach nur noch mal zur lage wenn man die aktuellen artikel in der presse wieder ließt und glaubt das fernsehen würde auch was bringen am besten noch gelder die den fonds helfen. redner gibts in deutschland ja viele, aber wohl leider zu wenige die wirklich arbeiten. und wer sich vielleicht auch schon vor langer zeit an gbrs beteiligt hat, sollte man schon wenigstens damals gewußt haben wie die haftungstellung einer gbr aussieht, wenn man dann auch das danach folgende fondskonstrukt vielleicht nicht verstehen wollte.
      und wer sich an gbrs beteiligt kann auch mal zur kasse gebeten werden... blöd aber so kanns kommen...
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 14:18:20
      Beitrag Nr. 528 ()
      K1:

      tut mir echt leid, das ist auch kein persönlicher angriff, aber das mit dem "vorrangig" ist aus meiner sicht auch so ein edelmütiger gedanke der allerdings nur probleme und ärger bringen wird. ich kann nur empfehlen "einfache" schritte und diese dann auch tun. zwei verschiedene gesellschafterstruturen im f80 und die damit wieder erforderliche änderungen im fonds und zustimmungen der altgesellschafter. außerdem aus welchem grund eine vorrangstellung? hier gibts für mich aus sicht der f80 gesellschafter keinen grund dem zuzustimmen! zf und f80 sitzen, so dachte ich immer, wenigstens in ähnlichen booten, wenn schon nicht im selben... außerdem ändert sich natürlich die rangstruktur der gläubiger, wenn ich gesellschafter werde bin ich kein gläubiger mehr, das ist doch auch einer der positiven solleffekte für den f80 hinsichtlich der bankenfinanzierungen!


      telcom:

      zu deiner aussage:
      Dr. Schiessl`s Aussage auf der Infoveranstaltung gibt zu denken!
      Auf die Frage, ob der Zinsfonds und/oder Falkfonds 80 von vornherein betrügerisch konzipiert war antwortete er mit einem schnellen und klaren NEIN. Und das als Rechtsanwalt.
      Warum ist das bedenklich?

      solche aussagen machen einen auch bedenklich, schon eine solche frage in den raum zu stellen und eine antwort zu erwarten die nicht blöd sein muss ist auch schon eine geistreiche glanzleistung! was heißt denn betrügerisch konzipert... natürlich hat oder stellt sich doch kein konzern der weiß, dass es ihm gar nicht gut geht, vorne hin und sagt: "ach wir könnten bald pleite sein, aber liebe Kunden und Vertriebspartner verkauft unsere Produkte trotzdem weiter, denn dann könnt ihr uns und auch alle alten die nicht so guten produkte retten". tolle strategie, das hätte die öffentlichkeit und alle anderen die in keinsterweise betroffen sind dann völlig ruhig gelassen, nein im gegenteil, auch noch positive reaktionen geradezu gefordert.
      ich bin mir sogar sicher dass nicht nur ein ra ohne 2 jahre zeit gehabt zu haben, kurz und knapp mit einem klaren NEIN antworten kann. so wie die frage gestellt ist!
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 21:18:37
      Beitrag Nr. 529 ()
      @ telcom

      so sehr ich dein engagement in sachen informationsbereitstellung schätze, deine wertungen und empfehlungen sind meiner meinung nach weinig zielführend.

      1) die bank muss mir noch unterkommen, die bei herzerwärmenden interviews weich wird. im der breiten öffentlichkeit gelten geschlosse fonds immer noch als steuersparmodel. mit steuertricksern haben wohl die wenigsten mitleid. die banken erst recht nicht. die haben vor ein paar jahren noch drüber gelacht wie dumm die anleger am neuen markt sind und jetzt sollen sie mitleid haben. wers glaubt wird selig.
      die dürften sich viel eher in die enge getrieben fühlen und die reißleine ziehen. wie sollte denn deiner ansicht nach ein konstuktives interview mit einem anleger der vor der privat-insolvenz steht aussehen.

      2) erst war herr schissel bei der klage gegen falk everyones darling und kaum erkennt er die lage um falk wird er zum mittäter. wenn derartige fragen konstruktiv sein sollen, dann sollten diese leute besser das sanierungskonzept entwerfen. so eine frage kann nur von einem kommen der keine ahnung hat. es geht hier um die rettung, nicht um die schuldfrage. selbst wenn falk betrügen wollte, wir können es nicht ändern und bei falk ist auch nichts mehr zu holen.

      3) wenn die wahl in die hose geht, dann werden die banken mit sicherheit auf eine neue abstimmung warten. die abstimmung ist doc nichts anderes als die rückabsicherung der banken, dass alle an einem strang ziehen und man nicht mit bremsern arbeitet. wir können nur beten, dass die banken dem konzept zustimmen. der zinsfonds ist nicht eigenständig und lebt nur weiter, weil die banken abwarten. wenn die banken die immos verkaufen, dann gibts 15% und das wars. wir haben zwar keine fixkosten, gelder bekommen wir aber auch nicht. der zinsfonds hat kein eigenes geschäft, wo auf lange sicht von alleine einnahmen kommen. es kommen nur einnahmen, wenn die fonds dauerhaft am leben bleiben. wenn wir jetzt wochenlang über vertragsdetails streiten, dann haben wir am ende einen tollen gesellschaftsvertrag und können die gesellschaft auflösen, weil den banken das spiel zu bunt wurde.
      glaubst du wirklich, dass die banken sich freuen, wenn anleger sich formieren und versuchen bei den großen jungs mitzuspielen. die finden es süß und lachen sich in die faust dass all unsere mühen vergeblich waren und am end nur die bank gewinnt.
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 22:27:08
      Beitrag Nr. 530 ()
      @MrGeradeaus

      warum soll ich mich persönlich angegriffen fühlen? Ist schließlich Euer Geld, das im Feuer liegt.

      Solche Vereinbarungen, die eine Vorrangigkeit von nachgeschossenem Eigenkapital (um ein solches würde es sich bei der Umwandlung von FK in EK handeln) sichern sind in Sanierungssituationen nicht ungewöhnlich.

      Ich wüsste auch nicht wo das kompliziert ist - mal davon abgesehen, dass der Hebel der Zinsfondsanleger gegenüber den FF80 Kommanditisten einfach ein Stück länger ist.

      Und Apropos kompliziert: Die einfachste Lösung der Frage der Verjährung wäre ein schlichter Verzicht für ein Jahr auf die Einrede der Verjährung seitens der betreffenden Personen. Supereinfach - aber da wird merkwürdigerweise der komplizierte Weg über Junktim zu Änderungen des Gesellschaftsvertrages gewählt. Einfach mal darüber nachdenken...

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 22:45:54
      Beitrag Nr. 531 ()
      @ k1

      ich kann nicht ganz nachvollziehen, warum der zinsfonds am längeren hebel sitzen sollte. die tatsache, dass die pleite mit zeitlicher verzögerung eintritt ist doch kein bonus über den man sich freuen kann. wenn der ff80 umkippt, geht der zinsfonds auch leer aus. oder glaubst du immer noch an die traumrenditen die bei einem verkauf realisierbar sind.

      zur verjährung. würdest du jemandem geld leihen, bei dem die geier schon überm kopf kreisen. welche bank würde falk geld leihen um dann mit anzusehen, dass die anleger sich per klage die kohle krallen. nicht das ich die anleger als geier bezeichnen möchte, aber genau so wird es eine finanzierende bank sehen. wenn die anleger schon ihrem schlechten geld kein gutes nachwerfen wollen, dann werden es die banken erst recht nicht tun.
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 23:09:31
      Beitrag Nr. 532 ()
      @makinchedda

      ich bin ja fasziniert wie freigiebig Du in der Sicherheitenstruktur nach hinten treten willst. Man mag sich streiten, ob die Zinsfondsanleger was bekommen, wenn der FF80 kippt, aber selbst wenn nicht, warum unnötig was aufgeben ?

      Verjährung: Wo wollen die Banken denn "Falk" frisches Geld leihen? Vielleicht könntest Du auch "Falk" genauer präzisieren, denn das kann Falk persönlich, KG etc. heißen...

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 23:16:05
      Beitrag Nr. 533 ()
      ich kann mir nur schon jetzt das theater und die neuen klageabsichten von ff80 anlegern vorstellen, wenn neue anleger mit besseren konditionen kommen. von mir aus sollen die zinsfonds-anleger eine bevorzugte behandlung bekommen.
      ich finde die wandlung in langfristige darlehen eh besser, dann fühlt sich keiner benachteiligt. es sei denn man will immer noch 3 monate kündigungsrecht.

      falk (asset management) muss als rest-falk nach eingang des steuerbescheides mehrere mio steuern zahlen. ich kann mir kaum vorstellen, dass das finanzamt etwas stundet. wenn die banken einer rettung zustimmen, werden sie falk auch die steuer vorfinanzieren müssen. die kohle kriegen sie im kommendn jahr ja dann über dn verlustrücktrag wieder.
      Avatar
      schrieb am 23.03.05 03:28:55
      Beitrag Nr. 534 ()
      @mikanchedda

      es wurden schon ganz andere Fälle saniert
      Avatar
      schrieb am 23.03.05 12:34:29
      Beitrag Nr. 535 ()
      man man und da will sich noch jemand wundern weshalb unternehmenssanierer so viel geld bekommen "müssen". irgendwo tuts mir leid, kommentare wie die von "k1" sind so leid es mir tut überflüssiger als ein kropf am hals. immer noch einen drauf und ich hab ja doch recht, so schwer ist das doch nicht und und und. dann auch noch der spruch "es geht ja um euer geld". zinfonds am längeren hebel! ja, jetzt glaube ich biegen wir wieder auf den rechten weg ab. ich selbst hab keine angst mein geld zu verlieren, aber mir gehts um die die angst haben! ich kann gut auf solche sprüche verzichten.
      mir ists auch egal ob man doch lieber langfristiges darlehen mit dann wohl rangrücktritt gibt damit die banken dabei bleiben. das ist die zweite möglichkeit, aber bei beiden gilt handeln. die banken sind ja nicht blöd und lieber k1 wir sanieren hier auch keine fa. falk oder dessen inhaber die danach oder dadruch stink reich werden. wofür ständig solche angeblichen sicherungsmaßnahmen einbauen? die werden nix mehr bringen weil mehr als kapital sichern nicht drin ist. der zinsfondshebel ist genau 15% länger als der f80 hebel. wem bringt/interessiert die haftung entsprechender personen überhaupt noch. und dann wieder vorrangigkeit, klar gibts auch bei schiffen direkt in normalen fondskonzepten. ich denke das wissen die meisten hier auch und wir sind ja auch nicht ganz doof, davon bin ich bisher ausgegangen. hier gehts um einfache schnelle lösungen und finde es durchaus nicht unfair wenn hier gleichberechtigung herscht. ansonsten würde ich mich als f80 lieber den geiern zum frass vorwerfen und schauen wie der rest mit untergeht, das könnte man dann auch noch einmal schön fürs tv aufbereiten. es wurden allerd. auch schon ganz andere vor allem "fälle" saniert, aber mit welchen hintergründen! veilleicht gehts noch etwas konkreter, nein bitte lieber doch nicht, aber vielleicht ja bald nicht mehr notwendig... sorry allerseits für etwas einfach deutliche sprachwahl, aber ich denke es reicht! werde die konstuktiven beiträge wohl besser wieder aus dem hintergrund verfolgen.
      Avatar
      schrieb am 23.03.05 13:03:33
      Beitrag Nr. 536 ()
      @MrGeradeaus

      wenn Dir mein Posting nicht passt und Du es "überflüssig" findest, dann lese doch einfach darüber hinweg. Ich mecker ja auch nicht über Dein vollkommen inhaltsleeres Posting #527.

      Im übrigen kann man sich als Außenstehender des Eindrucks nicht erwehren, dass hier so mancher ganz uneigennützig ;-) seine Interessen versucht breitzutreten. So nach dem Motto der Zinsfonds soll doch bitte verzichten, damit der eine oder andere Fonds (Namen nenne ich mal nicht) besser da steht...

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 23.03.05 14:16:44
      Beitrag Nr. 537 ()
      k1
      beschweren über unnützliches solltest du dich schon. das posting war eher als leicht verständliche kost für die gedacht dies wohl nicht verstehen wollen. dein letzter absatz zeigt es scheint sinnlos zu sein. der zinsfonds verzichtet damit andere (wo es so viele gibt) besser da stehn so ein "bullshit"! is ja schön wenn ich verzichten soll obwohl ich außer 15% nichts habe... kann es sein das hier jemand denkfilter einbaut. die lieben außenstehenden, die sollten vielleicht manchmal besser TV sehen. allerdings hab ich noch keinen uneigennützigen außenstehenden erkennen können, den edelmütigen zeigt mir mal...! aber genug der dinge, so macht helfen wollen keinen sinn...

      bis dann mal wo es dann vielleicht heißt "wir haben fertig"
      Avatar
      schrieb am 23.03.05 16:00:34
      Beitrag Nr. 538 ()
      @makkinchedda & MrGeradeaus:

      Ich schließe mich Eurer Meinung total an, ich frage mich nun auch, warum ein RA Schiessl hier als Kollaborateur von Falk hingestellt wird. Das Konzept mit der Úmwandlung in EK für den FF80 finde ich persönlich die beste Lösung, auch wenn der ZF nicht als lfr. Anlage konzipiert war!

      @ K1:

      Eine vorzugsstellung wird nicht durchzubringen sein, von daher würde ich nicht noch versuchen, einen Keil zwischen die Anlegergruppen zu treiben

      @telcom

      Beschränke Dich bitte auf das Schreiben von Berichten und die Zurverfügungstellung von Informationen! Was soll eigentlich das mit dem Mainz-Report? Was soll das bringen? Warum wird jetzt die Kompetenz und Integrität von Dr.Schiessl in Frage gestellt? Ich habe Ihn auch den beiden Versammlungen gesehen, und ich teile Deine Meinung ganz und garnicht -
      Mir stellt sich auch die Frage, warum Du uns den KMI Report geschickt hast? Was hat das mit dem ZF zu tun? Unsere Gbr-Haftung ist auf die Einlage beschränkt, der andere Fonds ist nicht vergeleichbar, da konnte man sogar 340% abschreiben, was soll das? Willst Du die Anleger noch mehr verunsichern? Lass bitte Deine inkompetenten Meinungen in Deinen Briefen weg! Die bringen mich nur dazu, meinen Berater jedesmal mit Fragen zu löchern, um dann zu erfahren, dass, sowie es immer ist, immer nur die Hälfte im Bericht steht!
      Avatar
      schrieb am 23.03.05 16:23:08
      Beitrag Nr. 539 ()
      Wo ist das "einen Keil" zwischen Anlegergruppen treiben, wenn die Zinsfondsanleger, die FREMDKAPITAL gegeben haben eben bei "unfreiwilliger" Umwandlung in Quasieigenkapital vor den eigentlichen Eigenkapitalgebern vorrangig beleiben sollten ?

      Bei einer "normalen" Firmenrestrukturierung ist es i.d.Regel sogar so, dass die FK Geber bei Umwandlung in EK das Hauptteil des neuen EKs erhalten und die ursprünglichen EK Geber nur noch symbolische Reste erhalten.

      Klar, als FF80 Anleger würde ich auch wünschen, dass es keine Verwässerung und keine Vorrangigkeit der Zinsfondsanleger gibt. Nur wenn angeblich eh nichts da ist, dann gibt es für vernünftige FF80 Anleger auch keinen Grund, die Vorrangigkeit der Zinsfondsanlagen nicht zu gewähren (dass die Banken und andere FK-Geber vorrangig bleiben ist eh klar).

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 23.03.05 23:44:06
      Beitrag Nr. 540 ()
      genau aus den genannten gründen bin ich gegen eine wandlung der zinsfonds gelder im ek beim ff80. das gibt nur ein riesen theater wo sich keiner schlechter stellen will.
      da ist es doch einfacher die forderungen des zinsfonds in langfristiges fk zu wandeln, dann sind die rechte klar abgetrennt.

      @ k1

      die wandlung ist nicht unfreiwillig. wir müssen ja nicht wandeln.

      und wenn dann doch gewandelt wird, dann wollen die ff80 anleger im gegenzug bevorrechtigte verluste haben oder windige anwälte finden wieder neue ansätze um klagen anzustiften.

      alleine was in den letzten tagen hier wieder diskutiert wird, obwohl es meiner meinung nach nichts nenneswertes zu diskutieren gibt, macht mir täglich mehr angst das am ende wieder was abgelehnt wird und wir wieder einige monate auf ein neues konzept warten müssen.
      ich habe ja nichts gegen vorschläge, was hier aber immer wieder auftaucht ist wunschdenken, was nicht umsetzbar ist (vgl. anmerkungen von dr. schissel zu herrn han) und nur für verunsicherung sorgt.

      man sollte nicht vergessen, dass der zinsfonds zwar alle zeit der welt hat, beim ff80 aber bald die lichter ausgehen wenn nicht was passiert. der fonds ist nun mal nicht auf einen langen zustand in der schwebe ausgerichtet. wenn wir uns hier weiter bis zum erbrechen über letzte feinheiten gedanken machen, gibts bald nette briefe, wo uns leider mitgeteilt wird, das aus der sanierung nichts geworden ist. ich errinnere hier nur an den ff42, wo herr falk die schuld für die endgültige pleite den uneinsichtigen anlegern zuschiebt. der fonds ist am ende, falk hat kein geld zum nachschiessen und die anleger sind nicht bereit ihrer nachschusspficht nachzukommen. tja, wenn keiner handeln will und erst mal alles prüfen will bevor die bank die regeltilgung erhält, dann geht das ding halt pleite, einfach so. die zeit steht nun mal nicht still und sie läuft mit sicherheit nicht zu unseren gunsten. wer glaubt, dass man so lange ablehnen kann bis uns mal ein vorschlag unterbreitet wird der alle wünsche erfasst, kann nur froh sein, dass wir nicht privat haften müssen. geld wirds dann aber auch nicht mehr geben, höchstens als verlustzuweisung vom fiskus.
      Avatar
      schrieb am 24.03.05 13:50:58
      Beitrag Nr. 541 ()
      Ich kann fuuzi nur zustimmen:
      Es ist an der Zeit die neue Geschäftsführung von Falk zu unterstützen. Diejenigen, die jetzt noch bei Falk im Boot sitzen, machen auf mich einen ehrlich bemühten Eindruck. Das, was uns Falk jetzt anbietet, ist genau das, was ich mir bei der Ablehnung des Engel`schen Sanierungskonzeptes als Alternative gewünscht habe. Abgesehen davon kann der Karren von Helmut Falk selbst am besten wieder aus dem Dreck gezogen werden, er bietet es uns an und er benötigt unsere Hilfe. Herr Falk selbst ist kein Betrüger, er arbeitet unentgeldlich für die neue Geschäftsführung und haftet mit seinem privaten Vermögen. Wenn er betrügen wollte, würde er jetzt anders vorgehen. Es ist falsch, jetzt weitere Sonderprüfungen zu fordern, es ist falsch, wenn einzelne Anleger, Rechtsanwälte, Journalisten egoistische Ziele verfolgen, in jeder Zeitung findet sich eine andere Verfälschung der Tatsachen. Diese Uneinigkeit macht die Banken nur noch vorsichtiger. Aber gerade vom Wohlwollen der Banken hängt jetzt alles ab. Im Übrigen gibt es keine einfachen Pauschallösungen: Auch die Wandlung in Eigenkapital ist beim FF 80 für die Zinsfondsanleger mit Vorsicht zu sehen, da Eigenkapital nachrangig gegenüber den Zinsfondskrediten bedient wird. Hier sind die Aussagen der jetzigen Geschäftsführung für mich voll nachvollziehbar. Warum sollen wir denen solange Knüppel zwischen die Beine werfen, bis alles verloren ist? Stop, genug damit, umdenken und mitziehen - es gibt keine bessere Lösung für den Zinsfonds.
      Avatar
      schrieb am 24.03.05 20:19:21
      Beitrag Nr. 542 ()
      absolut richtig.

      tja, wären da nicht die anwälte mit ihrer klage. (vgl. anderes falk board)

      kann man die im gegenzug auch verklagen
      Avatar
      schrieb am 24.03.05 22:37:38
      Beitrag Nr. 543 ()
      @ dc608877

      Man kann über alles verschiedener Meinung sein. Gegen Meinungen anderer kann man argumentieren, polemisieren, ironisieren und auch schimpfen.

      Aber jemandem nahe zu legen, auf sein Recht zur Meinungs-Äußerung zu verzichten, ist unter aller Sau.

      Umso mehr, als es einen treffen soll, der sich wie kein anderer um Informations-Austausch verdient macht in einer Affäre, in der das Publikum nach besten Kräften desinformiert wird.
      Avatar
      schrieb am 27.03.05 20:17:54
      Beitrag Nr. 544 ()
      Falk Fond 76
      Hallo ffuser

      bitte entschuldige, dass ich erst so spät auf Deinen Beitrag #488 reagiere.Ich habe mein Prospektmaterial über den Falk Fond 76 und auch den Geschäftsbericht 2003 nochmals durchgelesen. Daraus ist zu entnehmen das es sich um einen relativ sicheren Fond handelt.
      Was das nützt wenn die ganze Gesellschaft pleite geht wird sich herausstellen.
      Ich denke wir sollten einfach mal abwarten. Viele findet noch eine GV, nur speziel unseren Fond betreffend, statt.
      Dort werden wir dann hoffentlich etwas präziser als bei der, für mich chaotischen, GV am 2. März informiert.
      Die GV für Fond 76 müsste allerdings bald sein denn die letzte war am 27.02.2004.

      Ein Verkauf des FF 76 scheint derzeit auch nicht lukrativ zu sein denn der einzige Anbieter ist nur bereit ca. ein Drittel des Einkaufswertes zu bezahlen.
      :look:

      mfg
      valentiner
      Avatar
      schrieb am 28.03.05 12:04:30
      Beitrag Nr. 545 ()
      @ opfer7

      es geht hier nicht um die einschränkung der meinungsfreiheit, sondern vielmehr um die art und weise, wie man sie verbreitet.
      die phase der gesellschafter-versammlungen hat begonnen und in den kommenden wochen dürften sich die postings verunsicherter anleger in diesem forum vermehren. wenn man sich hier hinstellt und klar sagt wie sich die anleger bei der abstimmung verhalten sollen, dann sollte man sich auch der konsequenzen seiner empfehlungen bewusst sein. andernfalls ist es wenig verwunderlich, wenn am ende klagen wie die letzte gegen das falk management auftreten.

      wenn man sich die postings von telcom ansieht, könnte man meinen er stünde in engem kontakt zu herrn prigge und würde über sämtliche entwicklungen auf dem laufenden gehalten. das es allerdings nicht so ist, verdeutlicht nochmals der kommentar von herrn schissel.

      ich fand es bei der ersten abstimmung um die bfk schon erstaunlich, wie sehr sich einige board-teilnehmer aus dem fenster gelehnt haben. sie haben das konzept bis aufs letzte kritisiert und es am ende zum kippen gebracht. finde ich an sich ok, wenn man gleichzeitig dagt wie es besser geht. leider sind diese personen jetzt nicht mehr im board zu finden.
      ich hoffe nur, dass diese abstimmung nicht auch noch gekippt wird und sich die "Nein-sager" dann aus mangel an ideen aus dem staub machen. wer hier groß mit empfehlungen um sich wirft, sollte auch dazu stehen und wissen was er macht bzw. wozu er rät. für wunschdenken ist es leider schon viel zu spät.
      Avatar
      schrieb am 28.03.05 12:13:24
      Beitrag Nr. 546 ()
      @ valentiner

      und genau aus diesem grund wäre es jetzt fatal bei den fonds die inso,venz abzuwarten. ich persönlich sehe in den objekten vom ff76 aufwärts keine dramatischen unterschiede und würde daher mal annehmen, dass die genannten marktwerte für alle objekte mehr oder weniger zutreffen.

      gerade für den ff80 würde eine insolvenz jedoch bedeuten,dass weder die anleger, noch der zinsfonds sein geld wiedersieht.
      ich kann zwar nicht einschätzen ob die zahlungsbilanz auf der falkig-seite korrekt ist, sie untermauert jedoch die ansicht, dass die anleger von einem überleben des fonds mehr haben dürften als von einer auflösung.
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 11:47:59
      Beitrag Nr. 547 ()
      Pressemeldung 05/05
      Falk Capital: Fortführungskonzept nur teilweise zu
      realisieren
      (München, 29. März 2005). Die Gesellschafter der geschlossenen
      Immobilienfonds des Münchner Fondsinitiators Falk Capital hatten mit
      ihrem positiven Votum zum Fortführungskonzept am 02.03.2005 die
      Grundvoraussetzung für eine Fortführung der Falk Gruppe geschaffen.
      Die ebenfalls erforderliche Zustimmung im Kreise der finanzierenden
      Banken konnte allerdings nicht erreicht werden. Obwohl eine Mehrheit
      im Bankenkreis die Umsetzung des Konzeptes stützen wollte, war es
      nicht möglich, alle Banken zu den erforderlichen Finanzierungsbeiträgen
      zu bewegen. Aufgrund der zum 31.03.2005 drohenden
      Zahlungsunfähigkeit hat Helmut W. Falk als persönlich haftender
      Gesellschafter deshalb für die Falk Capital KG, die Falk Development
      KG sowie die Falk Financial Marketing KG einen Antrag auf
      Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei dem zuständigen Amtsgericht in
      München gestellt.
      Die Unternehmensleitung bedauert es sehr, dass das im Interesse der
      Anleger und des Bankenkreises entwickelte Konzept keinen umfassenden
      Zuspruch erhalten hat.
      Gesichert werden konnte allerdings bis auf weiteres die Bewirtschaftung der
      Immobilien sämtlicher Falk-Fonds durch die Falk Asset Management KG.
      Dies soll zunächst mit dem Bankenkreis am 12.04.2005 nochmals erörtert
      werden, um den betroffenen Fondsanlegern im unmittelbaren Anschluss im
      Rahmen von Anlegerversammlungen eine aktuelle Information zur Situation
      ihrer Fonds geben zu können.
      Falk Capital KG
      Westendstrasse 160
      80339 München
      Tel.: (0 89) 54 09 54-0
      Fax: (0 89) 54 09 54-99

      MfG
      Nelly
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 13:04:05
      Beitrag Nr. 548 ()
      News & Artikel/News/ Einzelnachricht

      Strafanzeige gegen Vorstände der ehemaligen Falk Capital AG
      29.03.2005

      Die Rechtsanwaltskanzlei Leipold mit Sitz in Grünwald bei München, hat vergangene Woche Strafanzeige gegen die Vorstände der ehemaligen Falk Capital AG Helmut W. Falk, Thomas Engels und Dr. Thilo Köhler, sowie gegen die Geschäftsführer der ehemaligen Falk Asset Management GmbH Stefan Demske und Hans Voß gestellt. Weitere Strafanzeigen wurden gegen den Treuhänder Prometa Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft mbH vertreten durch die Geschäftsführenden Gesellschafter Dr. Paul Dieter Stock, Dr. Hans Gottfried Strohm, Dr. Ekkehart Reinelt und gegen Peter Stingl, den Geschäftsführer der ehemaligen Falk Financial Marketing GmbH bei der Staatsanwaltschaft München I eingereicht. Allen oben aufgeführten, in leitender Position handelnden Mitgliedern der Falk Gruppe wird Untreue, Betrug und Kapitalanlagebetrug, sowie möglicherweise Bankrott und Insolvenzverschleppung im Rahmen ihrer Tätigkeit für das Unternehmen insbesondere im Falk Fonds 80 und 76 sowie in der Falk Zinsfond GbR vorgeworfen. Des Weiteren wird die Rechtsanwaltskanzlei Leipold im Rahmen einer Feststellungsklage gerichtlich prüfen lassen, ob die Nichtigkeit der Beschlüsse der außerordentlichen Gesellschafterversammlung vom 02.03.2005 des Falk Fonds 80 gegeben ist. „Die Umsetzung der Beschlüsse vom 02.03.2005 wäre für unsere Mandanten fatal“, so Rechtsanwalt Leipold. Darüber hinaus wird die Kanzlei ein ihr bis heute von der Falk Gruppe verwehrtes Bucheinsichtsrecht im Bezug auf die Falk Fonds 59, 60, 73, 74, 75, 80 und den Zinsfonds für ihre Mandanten gerichtlich geltend machen. Die auf Wirtschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei vertritt bereits mehrere geschädigte Mandanten aus den verschiedenen Fondsgesellschaften gegen die Falk Gruppe. „Wegen der aus unserer Sicht falschen Information der Anleger und der immer weiter vorangetriebenen Verzögerungstaktik seitens der Falk Gruppe, sehen wir uns zum Schutz der Rechte unserer Mandanten zu diesen Maßnahmen gezwungen“ so RA Michael A. Leipold.

      Totalverlust von Fondsgeldern und gefälschte Leistungsbilanz

      In der aktuellen Ausgabe von FONDS professionell wird über die Problematik rund um die Fonds in der Rechtsform der GbR, bei denen primär die Gesellschafter selbst das Insolvenzrisiko tragen berichtet, hier bereits vorab ein Auszug: Wirtschaftsdetektiv Medard Fuchsgruber, Koordinator der Aktionsgemeinschaft „Falk-Fonds-Geschädigte“, hat neue Abgründe zutage gefördert. „Nicht nur, dass Helmut Falk in einem uns vorliegenden Rundschreiben an die Zeichner der Falk Zinsfonds GbR den annähernden Totalverlust der Fondsgelder eingestanden hat“, so Fuchsgruber, auch seien die Leistungsbilanzen 2002 und 2003 gefälscht. „Laut der vom Wirtschaftsprüfer testierten Leistungsbilanzen ist nämlich die Falk-Fonds 42 GbR schon im Jahr 2001 aufgelöst worden“, so Fuchsgruber. „In Wahrheit fordert die fondsfinanzierende Commerzbank seit November 2004 Geld von den Fondsgesellschaftern, da der Fonds laufende Kredite nicht zurückführen konnte.“ Mitglieder seiner Aktionsgemeinschaft haben jetzt Strafanzeige gegen den Wirtschaftsprüfer Horst Freiheit gestellt. (gp)

      Quelle: FONDS professionell
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 13:12:44
      Beitrag Nr. 549 ()
      News & Artikel/News/ Einzelnachricht

      Insolvenzantrag: Falk Capital zieht die Konsequenzen
      29.03.2005

      Aufgrund der zum 31. März 2005 drohenden Zahlungsunfähigkeit hat Helmut W. Falk als persönlich haftender Gesellschafter für die Falk Capital KG, die Falk Development KG sowie die Falk Financial Marketing KG einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht in München gestellt. Das geht aus einer Mitteilung des Unternehmen hervor.

      Zwar hätten die Gesellschafter der geschlossenen Immobilienfonds des Münchner Fondsinitiators mit ihrem positiven Votum zum Fortführungskonzept am 2. März 2005 die Grundvoraussetzung für eine Fortführung der Falk Gruppe geschaffen, so die Falk-Verantwortlichen. Die ebenfalls erforderliche Zustimmung im Kreise der finanzierenden Banken habe allerdings nicht erreicht werden können. Obwohl eine Mehrheit im Bankenkreis die Umsetzung des Konzepts habe stützen wollen, sei es nicht möglich gewesen, alle Banken zu den erforderlichen Finanzierungsbeiträgen zu bewegen.

      Bis auf Weiteres habe allerdings die Bewirtschaftung der Immobilien sämtlicher Falk-Fonds durch die Falk Asset Management KG gesichert werden können. Dies soll nach Angaben der Falk-Leute zunächst mit dem Bankenkreis am 12. April 2005 nochmals erörtert werden, um den betroffenen Fondsanlegern im unmittelbaren Anschluss im Rahmen von Anlegerversammlungen eine aktuelle Information zur Situation ihrer Fonds geben zu können.

      Dabei dürften unter anderem die von der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Leipold gestellten Strafanzeigen (siehe Link) gegen die gesamte Führungsmannschaft des ehemals unter Falk Capital AG firmierenden Unternehmens eine Rolle gespielt haben. Die Kanzlei mit Sitz in Grünwald bei München hatte vergangene Woche Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München I gegen die Vorstände der ehemaligen Falk Capital AG Helmut W. Falk, Thomas Engels und Dr. Thilo Köhler, sowie gegen Geschäftsführer von ehemaligen Tochterunternehmen wie auch gegen Treuhandgesellschaften eingereicht. Darin wurde den in leitender Position handelnden Mitgliedern der Falk Gruppe Untreue, Betrug und Kapitalanlagebetrug, sowie möglicherweise Bankrott und Insolvenzverschleppung vorgeworfen. (hh)

      Quelle: FONDS professionell


      Das war es dann wohl für den Zinsfonds.....
      Avatar
      schrieb am 30.03.05 19:28:54
      Beitrag Nr. 550 ()
      @ WilliOwl

      Wenn es "das mit dem Zinsfonds war",
      dann hat wohl der eine klagende Anwalt (Schiessl)
      nicht mit der verbrannten Erde gerechnet die der andere (Leipold)
      anrichten kann.
      Hat auch am 2.3. den Eindruck, dass da ein Zauberlehrling gerade erst merkt,
      was passieren kann.

      Das Irre war, wie Viele andere Zauberlehrlinge mit dem Zauberstab rühren wollten.

      Jedenfalls haben uns Fuuzi und die anderen Vielschreiber vom Januar bisher nicht ans Ufer gebracht.

      Ob es sich für die Anwälte gelohnt hat ?
      Und für die, die vor Allem Falk büßen lassen wollen ?
      (Und die Honorare zahlen)
      Avatar
      schrieb am 31.03.05 07:30:39
      Beitrag Nr. 551 ()
      Banken wollen Schulden bei Falk-Anlegern eintreiben
      München

      Die Insolvenz von drei Unternehmen aus der Falk-Capital-Gruppe könnte jene Anleger teuer zu stehen kommen, deren Fonds Tilgung und Zinszahlungen nicht mehr bedienen können. Bei mehreren dieser Fonds seien in den vergangenen Jahren geleistete Ausschüttungen nicht allein durch Mieteinnahmen verdient worden, verlautet aus Bankenkreisen. Vielmehr sei das Geld der Liquiditätsreserve entnommen oder durch Abschreibungen generiert worden. Nach dem Handelsrecht habe es sich bei den Ausschüttungen daher faktisch um Rückzahlungen der Einlagen gehandelt. Die betroffenen Anleger seien daher verpflichtet, diese Beträge an die Darlehensgeber zu zahlen, um deren Ansprüche zu befriedigen.


      "Nach dem Handelsrecht stehen die Anleger tatsächlich in der Pflicht, den Banken dieses Geld zu erstatten", bestätigt der Fondsanalyst Stefan Loipfinger. Allerdings dürfte es in vielen Fällen strittig sein; zunächst sei zu klären, in welchem Umfang Ausschüttungen tatsächlich verdient wurden oder Rückzahlungen der Einlagen darstellen.


      Insgesamt haben die Falk-Fonds Fremdkapital in Höhe von rund einer Mrd. Euro aufgenommen. Davon hat der Hauptgläubiger Forderungen von rund 310 Mio. Euro. Zu den Problemfällen zählen die Banken auch ältere Falk-Fonds, etwa die Fonds 50 und 67, die beide in ostdeutsche Immobilien investiert haben. Der Fonds 50 erwirtschaftet nur etwa ein Drittel der ursprünglich erwarteten Mieterträge. Beim Fonds 67 wähnten sich Anleger bisher in Sicherheit durch eine bis 2008 laufende Ausschüttungsgarantie in Höhe von drei Prozent. Bei den Banken gibt es jedoch Zweifel, ob der Fonds dieses Geld auch erwirtschaftete.


      Helmut Falk, persönlich haftender Gesellschafter der Falk-Gruppe, hat am Dienstag für drei seiner Unternehmen wegen drohender Zahlungsunfähigkeit die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. rhai




      Artikel erschienen in "Die Welt" am Do, 31. März 2005
      Avatar
      schrieb am 31.03.05 07:32:59
      Beitrag Nr. 552 ()
      Insolvenz
      Bei Falk haben jetzt die Anwälte das Wort


      30. März 2005 Einen Tag nach der Meldung, daß Falk Capital, einer der größten Anbieter geschlossener Immobilienfonds in Deutschland, für die Gesellschaften Falk Capital KG, die Falk Development KG sowie die Falk Financial Marketing KG einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, haben die Rechtsanwälte das Regiment übernommen: Der Geschäftsführung der Falk-Gruppe, den Treuhändern, den Wirtschaftsprüfern und auch den Vermittlern drohen nun Klagen wegen Kapitalanlagebetrug, Bankrott, Insolvenzverschleppung oder Fehlberatung.


      Die Geschäftsführung von Falk Capital sieht sich bereits Strafanzeigen wegen Untreue, Betrug und Kapitalanlagebetrug gegenüber. Unter dem Strich werfen ihnen Anwälte vor, Anleger über die wahre Lage des Unternehmens in Prospekten und Werbung für die Falk-Fonds getäuscht zu haben. „Je näher der Zeitpunkt der Vermittlung gegen Ende 2004 liegt, um so besser stehen die Chancen, Ansprüche gegen die Falk-Gruppe durchzusetzen”, sagt Michael Leipold, Rechtsanwalt in München. Er sieht es als recht wahrscheinlich an, daß man Ansprüche gegen Falk durchsetzen kann - allerdings dürfte das Problem eher in der Realisierung dieser Ansprüche stehen, erläutert er. Und die Ansprüche könnten hoch sein: Mehr als drei Milliarden Euro hat Falk am Markt plaziert.

      Zielscheibe Wirtschaftsprüfer

      Doch nicht nur gegen Falk selbst, auch gegen Treuhänder und Wirtschaftsprüfer könnten sich möglicherweise Ansprüche richten, glaubt Peter Mattil von der Kanzlei Mattil&Kollegen in München. Dabei dürften nach seiner Ansicht dem Wirtschaftsprüfer, dem auch die inhaltliche Prüfung und die Mittelverwendungskontrolle oblag, die größeren Probleme drohen. Ebenfalls mit Klagen müssen die Berater rechnen, die Falk-Fonds vermittelt haben, und zwar dann, wenn sie die Anleger nicht ausreichend auf die Risiken der Fonds hingewiesen haben. Besonders dürfte dies für den Falk-Fonds 80 und den Falk-Zinsfonds gelten, meint Mattil: „Spätestens beim Falk-Fonds 80 hätten die Vermittler merken müssen, daß die Falk-Gruppe Probleme hat.”

      Auch beim Falk-Zinsfonds könnten Klagen gegen Vermittler Erfolg haben: Die Darlehen des Fonds, der Gelder zur Zwischenfinanzierung von Immobilien der Falk-Immobilienfonds einsammelte, wurden - im Prospekt kaum merkbar erwähnt - nachrangig ohne grundbuchliche Absicherung vergeben. Die den Anlegern versprochene Verzinsung von 8Prozent nimmt sich angesichts des Risikos unbesicherter Darlehen eher bescheiden aus. Dennoch wurde für den Fonds vielfach geworben, als handele es sich um ein sicheres Investment - das könnte Beratern nun Kopfschmerzen bereiten.

      Finanzdienstleister AWD wehrt sich

      Beobachtern zufolge könnten allerdings auch viele der Klagen gegen die Vermittler der Fonds ins Leere laufen, vor allem deswegen, weil viele der Fonds offenbar von kleinen, unabhängigen Finanzberatern vermittelt wurden - hier dürften im Zweifelsfall auch bei Vorliegen einer Beraterhaftpflicht die Mittel rasch erschöpft sein. Den Aussagen von Falk, daß der Finanzdienstleister AWD bis zu einem Drittel der Fonds vertrieben habe, widerspricht man beim AWD: Man habe bis 2003 lediglich 18 der insgesamt 80 Fonds der Falk-Gruppe vermittelt. Insgesamt habe man weit weniger als 10 Prozent der Beteiligungen an Falk-Fonds vermittelt. Die beiden umstrittenen Fonds, den Falk-Fonds 80 und den Zins-Fonds, habe man gar nicht vermittelt.

      Immerhin: Wer als Anleger Klagen anstrengen will, könne vermutlich auf den Beistand seiner Rechtschutzversicherung zählen, sagt Matthias Delcker, Fachanwalt für Steuerrecht in Karlsruhe. So habe die Badische Rechtschutzversicherung AG ihre Einstandspflicht vor dem Landgericht Karlsruhe anerkannt (AZ: LG Karlsruhe 2O60/05). Dies biete Anlegern die Chance, gegen Vermittler vorzugehen, die ihrer Beratungspflicht nicht nachgekommen sind. „Ob bei den Initiatoren und sonstigen Prospektverantwortlichen des Falk-Zinsfonds etwas zu holen sein wird, können Anleger nunmehr austesten, und dies, ohne möglicherweise schlechtem gutes Geld hinterherwerfen zu müssen”, sagt Delcker.


      Text: hbe., F.A.Z., 31.03.2005, Nr. 74 / Seite 21
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      Avatar
      schrieb am 31.03.05 07:59:48
      Beitrag Nr. 553 ()
      @Dr. Zinsfonds

      Ich habe bereits seit Dezember meine sicherlich berechtigten Zweifel gegenüber manchem angemeldet, der hier gepostet hat und bei dem zwischen den Zeilen zu lesen war, dass er dann doch eher Anlageberater als Anleger war. Bei jenen war das Eigeninteresse sicherlich in eine andere Richtung orientiert, als bei den Anlegern, denn jeder Berater, der den Zinsfonds als nahezu sicher oder sogar festgeldgähnlich an den Mann gebracht hat, muss befürchten, dass er dafür jetzt grade zu stehen hat.

      Denn bei dieser sicherlich doch risikoreichen Anlage hätte der Berater auf alle Risiken (das unternehmerische des ZF, die Situation im Immo-Fondsgeschäft im Allgemeinen und die besondere Gefahr beim FF80 sowie die Gesamtsituation der Falk-Gruppe) hinweisen müssen. Insbesondere Anleger, die noch 2004 gezeichnet haben, sollten dringend überprüfen, mit welchen Angaben sie beraten, respektive geködert wurden. Denn zu diesem Zeitpunkt war (und das ist nachweisbar) bereits zu erkennen, dass Falk im Schlingerkurs war, dass die FF nicht mehr entsprechend plaziert werden konnten und dass das Modell des FF80 auf tönernden und schon bröckelnden Füssen stand (und nicht erst plötzlich im Dezember zusammenbrach). Sollte hier nicht auf die Risiken hingewiesen worden sein und dieses auch noch nachgewiesen werden können (schriftliche Gesprächsnotizen, Angebote etc.), hat man sicher gute Aussichten, wenigstens einen Teil des wohl nun kurz vor der Realisation stehenden Verlustes über eine Beraterhaftung wieder reinzuholen.

      Anleger hingegen, die sehenden Auges und mit der entsprechenden Beratung investiert haben, sollten hier ihre Einlage schon einmal als Verlust wegbuchen.

      Das Engagement von einigen auch hier im Forum in Ehren, aber dass dieses insbesondere den Anlegern die Einlagen retten würde, hat doch wohl niemand wirklich geglaubt, oder? Dafür waren die Versuche, noch etwas zu retten, viel zu unorganisiert und lediglich eigennützig (wenn ich da an einen "Retter" denke, der als Anlageberater weit über eine Million Euro im Zinsfonds stecken hat, absolut nachvollziehbar)

      Ich werde nun das Gespräch mit meinem Anlageberater suchen (dem ich ein Beratungsverschulden nachweisen kann). Evtl. kann man sich hier auch mit der Haftpflichtversicherung einigen, anderenfalls bleibt wohl keine andere Wahl, als die Gerichte zu bemühen (was schon des öfteren erfolgreich in ähnlichen Fällen praktiziert worden ist; siehe AWD in Bremen -> Posting 158 in diesem Thread)
      Avatar
      schrieb am 31.03.05 15:55:24
      Beitrag Nr. 554 ()
      manager-magazin.de, 31.03.2005, 16:34 Uhr
      http://www.manager-magazin.de/geld/geldanlage/0,2828,349036,…
      FALK CAPITAL
      Ende mit Schrecken
      Von Lutz Knappmann
      Die Rettung des angeschlagenen Fondsinitiators Falk Capital ist gescheitert. Für drei seiner Gesellschaften hat der Anbieter geschlossener Immobilienfonds Insolvenz angemeldet. Zahlreichen Anlegern droht ein böses Erwachen.
      München - Die Flaute am Immobilienmarkt fordert ein prominentes Opfer: Die Sanierung des taumelnden Münchener Fondsinitiators Falk Capital ist gescheitert. Zwar hatte sich am 2. März eine große Mehrheit der Anleger auf Sanierungsmaßnahmen geeinigt, um einen der größten deutschen Anbieter geschlossener Immobilienfonds zu retten. Mehrere Kreditinstitute schlossen sich dem Kompromiss aber nicht an.
      Jetzt hat der persönlich haftende Gesellschafter des Fondshauses, Helmut Falk, für die drei Teilgesellschaften Falk Capital KG, Falk Development KG sowie Falk Financial Marketing KG Insolvenzantrag beim Amtsgericht München gestellt. Die mit der Bewirtschaftung der Objekte betreute Falk Asset Management ist aber nicht von dem Antrag betroffen.

      Das Genick gebrochen haben dem Fondsinitiator die schlechte Lage an den Immobilienmärkten und eine Änderung der Steuergesetzgebung. Mangelnde Mieteinnahmen führten dazu, dass Falk Capital bei einigen seiner Fonds gegebene Garantiezahlungen nicht mehr leisten konnte. Zudem schränkte der Fiskus die Möglichkeiten ein, Anlagen in Immobilienfonds von der Steuer abzusetzen. Das brachte den Vertrieb mehrerer Fonds praktisch zum erliegen. Insgesamt hat Falk 80 Fonds aufgelegt, deren Emissionsvolumen 3,2 Milliarden Euro beträgt. Die Bankschulden beziffert das Unternehmen mit 1,6 Milliarden Euro.

      Während die Banken nun am 12. April über ihr weiteres Vorgehen beraten wollen, ist die Lage für die betroffenen Anleger äußerst unübersichtlich. Denn nicht jeder der 80 Falk-Fonds steckt gleichermaßen in Schwierigkeiten. Während einige wohl auch weiterhin Renditen an die Anleger ausschütten können, sieht es bei anderen Angeboten düster aus - und zwar unabhängig von der Insolvenz der drei Falk-Gesellschaften.

      "Die Insolvenz selbst hat zunächst keine Auswirkungen für die Anleger", erläutert Fondsexperte Stefan Loipfinger gegenüber manager-magazin.de. "Denn die ausstehenden Zahlungen der betroffenen Fonds wären ohnehin nicht mehr gekommen." Mit den von ihnen beschlossenen Sanierungsmaßnahmen hätten die Anleger ohnehin einem Forderungsverzicht zugestimmt. Doch im schlimmsten Fall drohen den Betroffenen nicht nur der Verlust ihrer Einlagen, sondern sogar weitere Nachzahlungen.


      Müssen Anleger Ausschüttungen zurückzahlen?

      "Alle Fonds sind eigenständige Rechtssubjekte. Entweder in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (KG) oder einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR)", erläutert Fondsanalyst Loipfinger. Für die Anleger der GbR-Modelle könnte es besonders dick kommen: Denn das ursprüngliche Verkaufsargument dieser Fonds war es, dass die Anleger sofort bis zu 70 Prozent ihrer Einlagen als Verluste abschreiben und steuerlich geltend machen konnten.

      Nicht nur, dass der Fiskus dieses Schlupfloch inzwischen gestopft hat: Ihren - nun verlorenen - steuerlichen Vorteil erkauften sich die Anleger zudem mit der persönlichen Haftung gegenüber dem Fonds. Und die kommt sie jetzt möglicherweise teuer zu stehen: "Die Mieteinnahmen der Immobilienfonds reichten in mehreren Fällen nicht mehr aus, um Zins und Tilgung zu decken", so Loipfinger. Die Anleger müssen nun unter Umständen noch einmal frisches Geld nachschießen.

      Nichts mehr zu holen

      Für Anleger, die in Fonds nach dem KG-Modell investierten, besteht diese persönliche Haftung nicht. Sie müssen maximal mit ihrer Einlage für die wirtschaftliche Schieflage geradestehen. Doch auch ihnen drohen zusätzliche Kosten. Denn um die Garantien gegenüber den Anlegern auch dann noch zu erfüllen, als die Mieteinnahmen nicht mehr ausreichten, haben einige der Falk-Fonds Geld ausgeschüttet, das sie gar nicht verdient hatten. Sie haben nach Angaben aus Bankenkreisen beispielsweise Liquiditätsreserven angezapft oder auf Abschreibungen zurückgegriffen. "Diese Zahlungen gelten laut Handelsrecht aber nicht als Ausschüttungen, sondern als Rückzahlungen der Einlagen", warnt Loipfinger. Die Gläubigerbanken könnten diese Summen nun von Anlegern zurückfordern.

      Längst haben mehrere Anwaltskanzleien dem trudelnden Fondsinitiator Klagen angedroht. Sie werfen dem Management aber auch den Wirtschaftsprüfern und den Vertriebsgesellschaften von Falk Capital Kapitalanlagebetrug, Insolvenzverschleppung und Fehlberatung vor. "Je näher der Zeitpunkt der Vermittlung gegen Ende 2004 liegt, um so besser stehen die Chancen, Ansprüche gegen die Falk-Gruppe durchzusetzen", zitiert die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" einen Münchener Anwalt. Er sehe es als recht wahrscheinlich an, dass man Ansprüche gegen Falk durchsetzen könne. Fraglich bleibe allerdings, ob sich diese Ansprüche auch realisieren lassen. Diese Befürchtung äußert auch Fondsexperte Loipfinger: "Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen."
      Avatar
      schrieb am 01.04.05 07:33:29
      Beitrag Nr. 555 ()
      Fonds mit 1,4 Milliarden Euro in der Kreide
      Banken setzen Falk-Gruppe Frist zum Nachbessern des Sanierungsplans - Anwalt sieht gute Klage-Chancen
      München - Banken haben das Sanierungskonzept der Falk-Gruppe nach Informationen der WELT abgelehnt, um sich nicht Regreßforderungen von Anlegern auszusetzen. Sie geben dem insolventen Initiator geschlossener Immobilienfonds jedoch bis zum 12. April Zeit zum Nachbessern.


      Mißfallen hat den Banken insbesondere die Vorgehensweise der Falk-Geschäftsführung und ihres Beratungsunternehmens Rölfs Partner während der jüngsten Gesellschafterversammlung. "Dort wurde mit unrichtigen Behauptungen eine gewaltige Drohkulisse aufgebaut, um die Zustimmung der Anleger zum Sanierungsplan zu erzwingen", sagt ein Banker. Hätten die Geldinstitute das Konzept angenommen, hätten sie sich damit die Falschaussagen zu eigen gemacht - und wären zur potentiellen Zielscheibe von Schadensersatzforderungen geworden.


      So sei suggeriert worden, die Falkfonds seien von einer Pleite des Unternehmens betroffen, wenn die Anleger den Rettungsplan nicht annähmen. Tatsächlich hat die Falk-Gruppe zwar inzwischen für drei ihrer vier Unternehmen Insolvenz angemeldet. Nicht betroffen ist jedoch die Falk Asset Management KG. Die Immobilien in den Fonds können weiter bewirtschaftet werden.


      Insbesondere die DZ-Bank habe sich gegen den Sanierungsplan ausgesprochen, heißt es. Ein Sprecher der Bank wollte dies auf Anfrage "nicht kommentieren". Am 12. April kommen erneut Bankenvertreter mit der Falk-Geschäftsführung zusammen. Bis dahin habe das Unternehmen Zeit, um nachzubessern, sagten Sprecher mehrerer Banken. Nach einer der WELT vorliegenden internen Auflistung ist die Summe der von den Falk-Fonds aufgenommenen Kredite größer als bisher bekannt. Danach stehen die Fonds mit insgesamt rund 1,4 Mrd. Euro bei 26 Banken in der Kreide. Größter Gläubiger ist die DZ-Bank mit 311 Mio. Euro.


      Anleger zahlreicher Fonds - darunter auch des Zinsfonds - werden einen Teil der Ausschüttungen der vergangenen Jahre an die Gläubigerbanken abführen müssen, da es sich dabei faktisch um Einlagenrückzahlungen handelte. Schlimmer betroffen sind die Anteilseigner jener GbR-Fonds, die nicht genügend Erträge erwirtschaften, um Zins- und Tilgungszahlungen zu decken. Zudem ist in einigen Fällen die Schuldsumme höher als der aktuelle Immobilienwert. Nachschüsse seien deshalb unvermeidlich, sagt der Münchner Rechtsanwalt Peter Mattil. "Diese Anleger haften persönlich mit ihrem Privatvermögen."


      Chancen sieht Mattil hingegen für Anleger, die den auf Erbpacht-Basis konzipierten Falk-Fonds 80 und den Zins-Fonds gezeichnet haben. Mattil: "Jeder Anlageberater konnte dem Prospekt des Zinsfonds entnehmen, daß die Einlagen nicht gesichert sind." Beim Fonds 80 wiederum hätten die Weichkosten von rund 25 Prozent die Berater stutzig machen müssen. Zudem sei spätestens im Herbst 2004 zu erkennen gewesen, daß der Fonds wegen der rückwirkenden Gesetzesänderung zur Erbbauzinsvorauszahlung Probleme habe. Während andere Anbieter von Erbbauzinsfonds deren Konstruktion nachträglich der neuen Gesetzeslage angepaßt haben, hat Falk dies nicht getan. Mattil: "Klagen gegen Berater haben gute Erfolgsaussichten." rhai




      Artikel erschienen in "Die Welt" am Fr, 1. April 2005
      Avatar
      schrieb am 04.04.05 21:53:50
      Beitrag Nr. 556 ()
      Nach Angaben von kanzlei Mattil zufolge (Gespräch mit Sekretariat von Herrn Voß, Fondsmanagement) hat jetzt auch die FAM Falk Asset Management KG Insolvenz angemeldet.

      Aber es ändert sich demnach wohl nicht viel, ausser, dass sich alle Fonds jetzt nach einem anderen Bewirtschafter umsehen müssen. Natürlich werden jetzt alle Fonds zu etwas schnelleren und vielleicht auch anderen Maßnahmen gezwungen (Gründung der GmbH etc.).

      mfg Andre.
      Avatar
      schrieb am 05.04.05 08:12:53
      Beitrag Nr. 557 ()
      Genau:

      News & Artikel/News/ Einzelnachricht

      Falk Capital besiegelt das endgültige Aus
      04.04.2005

      Jetzt dürfte das endgültige Aus für eine Komplettsanierung der geschlossenen Fonds bei der Münchner Falk Capital-Gruppe besiegelt sein. Wie Ralph Veil, Rechtsanwalt bei der Münchner Kanzlei Mattil & Kollegen, gegenüber FONDS professionell bestätigt, hat heute auch die Falk Asset Management KG als letztes „Überbleibsel“ der Falk Capital-Gruppe einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht München gestellt. „Das wurde uns heute auf Anfrage von der Falk-Geschäftsführung bestätigt“, so Veil.

      Damit ist nach Einschätzung von Veil auch das vom Düsseldorfer Beratungsunternehmen Rölfs Partner entwickelte Komplettsanierungspaket gescheitert. „In den Immobilienfonds übernimmt zunächst ein Insolvenzverwalter das Ruder“, so Veil. „Falk hat keine Kompetenzen mehr. Die insolvente Asset Management KG scheidet erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Gericht aus den jeweiligen KG-Immobilien-Fonds aus.“

      Mit anderen Worten: Die einzelnen Fonds müssten aufgelöst werden, es sei denn, die jeweiligen Gesellschafter entscheiden sich auf einer entsprechenden Gesellschafterversammlung für eine vorläufige Fortführung der einzelnen Fonds, was dann aber unter der Ägide eines Insolvenzverwalters geschehen müsste.

      Eine solche Lösung hält Medard Fuchsgruber, Koordinator der Aktionsgemeinschaft „Falk-Fonds-Geschädigte“ , unter Umständen sogar für vorteilhaft. „Es gibt ja schon eine Reihe ähnlich gelagerter Fälle, in denen eine professionelle Verwaltung durchaus in der Lage war, noch etwas für die jeweiligen Anleger zu retten“, so Fuchsgruber, der als Beispiele Fälle wie die BBVI Immobilienfonds oder die Columbus Immobilienfonds nennt.

      Die offizielle Meldung über die Insolvenz der Falk Asset Management KG wird entweder noch heute Nachmittag, spätestens aber im Laufe des morgigen Dienstag zu erwarten sein. (hh)

      Quelle: FONDS professionell
      Avatar
      schrieb am 05.04.05 12:57:34
      Beitrag Nr. 558 ()
      News & Artikel/News/ Einzelnachricht

      Falk Capital bestätigt Insolvenzantrag für die Falk Asset Management KG
      05.04.2005

      „Die Falk Asset Management KG (FAM) hat am 4. April 2005 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt“, heißt es in einer Pressemitteilung der Falk Capital KG. Als Grund nennen die Münchner drohende Zahlungsunfähigkeit. Darüber hatte FONDS professionell ONLINE seine Leser bereits gestern in einer Exklusivmeldung unterrichtet (siehe Link).

      Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde laut Falk wiederum der Münchner Rechtsanwalt Josef Nachmann bestellt. Nachmann war vom Amtsgericht München bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter der Falk Capital KG, der Falk Development KG sowie der Falk Financial Marketing KG bestellt worden (siehe Link). Diese Gesellschaften mussten am 29. März 2005 bereits Insolvenz anmelden.

      Der vorläufige Insolvenzverwalter strebt nunmehr an, die FAM als unternehmerische Einheit für die weitere Bewirtschaftung der Immobilien und Fonds – so weit möglich – zu erhalten. Die Arbeitsplätze bei der FAM sollen daher bestehen bleiben und die FAM so, gegebenenfalls über Sanierung und im Wege einer Auffanglösung, fortgeführt werden.

      Angesichts der Struktur der Falk Gruppe könne durch diesen Schritt auch eine nachhaltige Fortführung der Immobilien- und Fondsbewirtschaftung zum Nutzen der Anleger aus der vorläufigen Insolvenz heraus leichter umgesetzt werden, heißt es in der Mitteilung. Diese Vorgehensweise sei daher entscheidend für die Erhaltung der Fonds und den Schutz der Anleger.

      Durch eine Fortführung der FAM als Schlüsseleinheit der geschlossenen Immobilienfonds der Falk Gruppe werde auch in der vorläufigen Insolvenz die weitere Bewirtschaftung der Immobilien und der Fonds durch die FAM und ihre Mitarbeiter sichergestellt. So könne eine Grundlage für die Erhaltung der Fonds geschaffen werden.

      Die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Fonds soll zunächst mit dem Bankenkreis in einem Termin am 12. April 2005 erörtert werden. Gemeinsam mit den jeweiligen Kreditinstituten sollen dann fondsindividuelle Vorschläge erarbeitet und den Anlegern in einzelnen Gesellschafterversammlungen zur Abstimmung vorgestellt werden, um langfristige und nachhaltige Konzepte auch für die Fonds zu entwickeln.

      Für den einzelnen Fondsanleger sei dabei wichtig, dass lediglich die Verwaltungsgesellschaften der Falk Capital Gruppe von der Insolvenzantragstellung betroffen sind, heißt es in der Mitteilung, nicht jedoch die einzelnen Fondsgesellschaften als solche.

      Am Ende bitten die Falk-Verantwortlichen darum, in den nächsten Wochen von individuellen Anfragen bei der FAM oder dem vorläufigen Insolvenzverwalter abzusehen. „Solche Anfragen können derzeit nicht behandelt werden“, heißt es im Mitteilungstext. Schon angesichts der Zahl der Anleger wäre eine seriöse Bearbeitung nicht gesichert, ohne dass die derzeit zwingend erforderliche Arbeit zur Fortführung und/oder Sanierung der Gesellschaften darunter leiden würde. (hh)

      Quelle: FONDS professionell
      Avatar
      schrieb am 06.04.05 07:29:06
      Beitrag Nr. 559 ()
      Auch wenn es langsam müßig wird, hier noch ein Artikel. Aber etwas anderes als Artikel sammeln, kann man ja eh nicht mehr tun.
      Ich frage mich nur langsam, ob das hier überhaupt noch jemand liest


      Falk-Anlegern drohen Millionen-Verluste
      Zahlreiche geschlossene Immobilienfonds sind offenbar nicht mehr zu retten - Weiterer Insolvenzantrag
      von Robert Ummen, Die Welt

      Berlin/München - Für Tausende Anleger von geschlossenen Immobilienfonds der insolventen Falk-Gruppe spitzt sich die Lage dramatisch zu. Nach Informationen der WELT sind mindestens ein Dutzend Falk-Fonds offenbar nicht mehr zu retten.


      Laut Auskunft der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Mattil & Kollegen könnten die Anleger nach einem möglichen Platzen von überschuldeten Fonds und der Objekt-Verwertung durch die Banken vermutlich ihre Einlagen in zigfacher Millionenhöhe komplett verlieren. Betroffen sein sollen die Fonds 47, 50, 51, 53, 54, 55, 57, 59, 64, 67, 68, 71 und 80.


      Die Fondsverwaltungsgesellschaft Falk Asset Management KG meldete wegen drohender Zahlungsunfähigkeit am Montag Insolvenz an. In der vergangenen Woche hatten bereits die Falk Capital KG, die Development KG und Financial Marketing KG Konkursantrag gestellt. Ein von Unternehmensgründer Helmut Falk geplantes Sanierungskonzept war zuvor von den Banken abgelehnt worden. Für den 12. April sind weitere Verhandlungen mit den Gläubigerbanken angesetzt.


      Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der Münchner Rechtsanwalt Josef Nachmann bestellt, der laut Falk-Pressemitteilung anstrebe, die Asset Management KG als "unternehmerische Einheit für die weitere Bewirtschaftung der Immobilien und Fonds - so weit möglich - zu erhalten". Die Arbeitsplätze sollen angeblich erhalten werden.


      Rechtsanwalt Peter Mattil nannte die Lage der betroffenen Fonds "hoffnungslos". Die Überschuldung werde bei den einzelnen Fonds-KGs wohl zum kompletten Vermögensverlust der Zeichner führen. "Wir müssen nun befürchten, daß auch gesunde Falk-Fonds zerschlagen werden könnten", kritisierte Mattil.


      Bei einigen Fonds könnten Anleger von den Banken sogar noch zur Kasse gebeten werden. Auf Besitzer von Falk-Fonds kämen Nachschußpflichten nämlich dann zu, wenn diese als Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet wurden. Der Vorteil dieser Konstruktion besteht darin, daß man Verlustzuweisungen in unbegrenzter Höhe vornehmen kann. Der Nachteil einer solchen GbR sind die genauso unbegrenzt hohen Nachschußverpflichtungen - im Extremfall müssen die Anleger dann mit ihrem gesamten Hab und Gut haften. Brenzlig wird es, wenn die Schuldsumme höher ist als der aktuelle Immobilienwert. Anlegern rät Falk, "von individuellen Anfragen" abzusehen. Der Internet-Seite ist bislang allerdings nicht viel mehr zu entnehmen, als daß sich die Gruppe "in einer schwierigen Lage befindet".


      "Die Banken wollen ihr Geld retten", sagte Mattil. Nach einer internen Auflistung ist die Summe der von den Falk-Fonds aufgenommenen Kredite größer als bisher bekannt. Danach stehen die Fonds mit insgesamt rund 1,4 Mrd. Euro bei 26 Banken in der Kreide. Größter Gläubiger ist die DZ-Bank mit 311 Mio. Euro.


      Für einige Fonds sei die Insolvenz aber noch nicht der "Todesstoß", so Mattil. Beim Falk Fonds 60 sei gerade eine Nachschußpflicht in Höhe von fünf Prozent der Einlage beschlossen worden, um die Objektgesellschaft zu retten.


      Die von der Falk-Gruppe betreuten Objekte hatten im Umfeld des schwachen Immobilienmarktes in Deutschland kaum noch die erhofften Mieteinnahmen erzielt. Teilweise übersteigen die Zins- und Tilgungsforderungen der Banken längst die Mieteinnahmen der Fonds. Falk hatte den Anlegern aber Mindest-Mieteinnahmen garantiert und konnte die entsprechenden Zahlungen nicht mehr leisten.


      Falk gehörte zu den ganz Großen in der Branche der geschlossenen Immobilienfonds in Deutschland. Insgesamt hat das Unternehmen nach Angaben des Fondsanalysten Stefan Loipfinger 80 geschlossene Fonds mit einem Gesamtvolumen von 2,6 Mrd. Euro plaziert. Rund 950 Mio. Euro davon seien Anlegerkapital, das bei etwa 30 000 Investoren eingesammelt worden sei. Die anderen etwa 1,65 Mrd. Euro stammten von Banken.


      Artikel erschienen am Mi, 6. April 2005
      Avatar
      schrieb am 06.04.05 15:58:22
      Beitrag Nr. 560 ()
      WilliOwl
      Na ganz so schlimm ist es ja doch noch nicht! Lesen tun schon noch mehr als schreiben. Allerdings haben ja viele Kluge Externe sehr gut zum Erfolg des Sanierungskonzeptes beigetragen. Glückwunsch auch an all diejenigen die dies auch hier im Chat getan haben. Aber für die Renditefonds sowie Zinsfonds ist ja noch nicht alles im Feuer. Ich prsönlich denke fast, dass dieses Warnsignal noch früher hätte kommen müssen, wir hätten uns dann manch blödsinnge Vorschläge hier erspart. Jetzt gibt es nur noch die Chance mit einfachen auch für die Banken sinnvolle Lösungsansätze zu bereden. Welche das sind liegt auf der Hand und muß niemandem mehr erklärt werden, viele gibts da nicht. Sprüche Klopfer haben wir ja genügend. Ich hoffe wir vergessen nicht, dass die doch allzu bösen, gar listigen Vertriebspartner wohl noch immer mehr Einfluß auf ihre Kunden haben als Rattenfänger von außen. Mich persönlich hat mein Berater noch nie in die Pfanne gehauen. Mattil ist auch so ein gut situierter Robin Hood. Klar werden Banken nur das retten, wo sie auch für sich einen Vorteil sehen gegenüber einer Insolvenz oder Konkurs. Das hätte aber jedem vorher klar sein müssen. Die stützen doch keine sowieso toten Fonds (alt GbRs) oder Firmen wo sie deutlich sehen da wird nie mehr was zu holen sein... Hoffen wir nur am 12n erkennen auch die Banken das es durchaus Teillösungen gibt und Beteiligte die helfen können, wenn man sie denn vernünftig einbindet. Hoffentlich verstummen mal endlich diese Klagehetzen in der Öffentlichkeit, wenigstens bis das gerettet ist was jetzt noch geht. Wenn man schon liest das es lt. Mattil so viele Ansätze gibt aber wahrscheinlich nichts zu holen. Mich regt das unendlich auf das hier die RAs jetzt noch immer so auch von der Presse, klug zitiert werden: Mattil kritisiert das jetzt wohl viele Mio. der Anleger verloren gehen... wem wir das wohl u.a. auch zu verdanken haben! Ich persönlich bin kein Vertriebler, kenne aber viele und bin mir sicher, dass die großen Involvierten gerne schnell und gemeinsam helfen würden, wenn mann sie zusammenholen würde. Und da steckt nicht lediglich der Gedanke dahinter seinen eigenen Hintern zu retten, es soll durchaus auch seriöse Vermittler geben und denen liegt sicher auch das Wohl der Kunden am Herzen, denn da liegt auch deren Zukunft. Für mich klingt das plausibel was man mir da gesagt hat und ein Stückchen vertrauen sollte schon sein!
      Avatar
      schrieb am 06.04.05 18:26:32
      Beitrag Nr. 561 ()
      Es tut gut noch jemanden zu finden, der positiv denkt!

      Andererseits sollte man sich nichts vormachen: die Insolvenz ist für alle angemeldet, ein Verwalter bestimmt! Da ist von außer nichts mehr zu holen! Dei Dinge nehmen jetzt ihren vorgesehen Lauf und ich kann nur raten, sich insolvenzrechtliche Unterstützung zu suchen und zu nutzen!
      Ich weiß wovon ich rede, denn ich bin seit 4 Jahren als Betroffener in einer Immobilienpleite größten Ausmaßes mit Tausenden von Anlegern involviert, die seinerzeit geradeso ihren Anfang nahm!

      Viel Glück

      arolo
      Avatar
      schrieb am 07.04.05 10:36:09
      Beitrag Nr. 562 ()
      arolo
      Schon richtig, hier lohnt sich kein schön reden. Allerdings noch betreffen die Insolvenzen nicht die Fonds, sondern die Falk Gesellschaften. So gesehen kann ich mir sagen, schade, aber es ginge auch ohne die noch ganz akzeptabel.
      Avatar
      schrieb am 08.04.05 09:12:59
      Beitrag Nr. 563 ()
      HANDELSBLATT, Freitag, 08. April 2005, 06:41 Uhr


      Insolvenzverwalter übernimmt das Management - Bankentreffen am 12. April


      Falk-Fonds laufen vorerst weiter


      Von Gertrud Hussla, Handelsblatt


      Für Anleger der Falk Immobilien Fonds ist die Lage kaum noch überschaubar, seit auch die letzte Gesellschaft der Falk-Gruppe, die Falk Asset Management, Insolvenz angemeldet hat. Hinter verschlossenen Türen wird jetzt fieberhaft nach Lösungen für jeden einzelnen der rund vierzig noch laufenden Fonds gesucht.


      DÜSSELDORF. Eine mit der Insolvenzverwaltung abgestimmte Erklärung weist noch einmal darauf hin, dass lediglich die Falk-Gruppe, nicht aber die einzelnen Fonds von der Insolvenz betroffen sind. Sie werden künftig von der Insolvenzverwaltung gemanagt. Das Treffen mit den Banken am 12. April soll wie geplant stattfinden.

      Die Geschäftsführung der größten deutschen Gesellschaft für geschlossene Immobilienfonds, Falk Capital, hatte zunächst für drei Gesellschaften Insolvenz angemeldet. Anfang der Woche hatte sie auch die - mit der Verwaltung der Fonds betraute - Falk Asset Management für zahlungsunfähig erklärt. Die Falk-Gruppe war auf Grund des schwachen Immobilienmarkts und nach einer Änderung der Steuergesetze in Schieflage geraten. Etwa 30 000 Anleger haben in die Falk-Fonds insgesamt 3,2 Mrd. Euro investiert.

      Für Anleger ist jetzt entscheidend, ob die Mietobjekte ihres jeweiligen Fonds Zinsen und Tilgungsverpflichtungen der Banken erwirtschaften. So werfen einige Fonds noch Gewinne ab, andere sind so schwach vermietet, dass der Schuldendienst höher ist als die Einnahmen. Beim Fonds 50 etwa betragen die Mieteinnahmen nach Angaben des Informationsdienstes Fondstelegramm etwa ein Drittel dessen was ursprünglich erwartet wurde. Entscheidend ist auch, ob es sich bei dem Fonds um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine KG handelt.


      --------------------------------------------------------------------------------

      Die Falk-Fonds im Überblick
      http://ad22.vhb.de/pshb/fn/relhbi/sfn/cn_load_bin/id/1018063…


      --------------------------------------------------------------------------------

      Bei einer KG haften die Anteilseigner mit ihrem Einsatz, bei einer GbR haften sie im schlimmsten Fall mit ihrem gesamten Vermögen. Der Fonds 80 konnte nicht mehr komplett aufgelegt werden. Hier dürften Anleger gegenüber den Banken das Nachsehen haben, glauben Experten.

      Betroffene Anleger können sich an die Hotline der Aktionsgemeinschaft Falk Fonds Geschädigte der Fuchsgruber KG, 0800-4321-007 wenden.

      www.fonds-geschädigte.de
      http://<u>www.fonds-geschädigte.de</u>
      Avatar
      schrieb am 14.04.05 03:30:42
      Beitrag Nr. 564 ()
      um dieses forum auch am leben zu halten.

      falk ist vorerst gerettet. hat jemand was über die auswirkungen der bankenrunde auf den zinsfonds???
      Avatar
      schrieb am 14.04.05 07:44:47
      Beitrag Nr. 565 ()
      Falk Gruppe: Banken sichern fondsübergreifende finanzielle Unterstützung zu

      aus: ImmobilienWirtschaft, 13.04.2005

      Auf einer fondsübergreifenden Bankensitzung konnte unter der Leitung des vorläufigen Insolvenzverwalters der vier insolventen Unternehmen der Falk Gruppe, Josef Nachmann, ein für die Anleger der Falk-Fonds vorläufig zufrieden stellendes Ergebnis erzielt werden. Dies hat jetzt die Falk Gruppe bekannt gegeben.

      Bei den vier insolventen Unternehmen handelt es sich um Falk Capital KG, Falk Asset Management KG, Falk Development KG und Falk Financial Marketing KG. Das Ziel der Beteiligten, nämlich zunächst die Stabilität der Fonds auch im Insolvenzverfahren sicherzustellen, wurde erreicht. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Josef Nachmann, sicherte zu, im Rahmen der Fortführung der Falk Asset Management KG die Geschäftsführung sowie die Verwaltung und Bewirtschaftung der Fondsgesellschaften und der Objekte sicher zu stellen. Die Banken ihrerseits erklärten einvernehmlich, dass sie für die Kosten dieser Aufgaben die Mittel, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der einzelnen Fonds, zur Verfügung stellen. Der Treuhandgesellschafter, Firma Prometa GmbH, München, sicherte seinerseits zu, für die von ihm vertretenen Anteilseigner konstruktive wirtschaftliche Lösungen mit den Banken anzustreben.

      Nachdem nun die Bewirtschaftung für die Falk-Fonds sichergestellt ist, ist beabsichtigt in Einzelgesprächen individuelle wirtschaftliche Regelungen mit Anlegern und Banken zu treffen, soweit dies aufgrund der individuellen Fondssituation wirtschaftlich erforderlich ist.
      Für diese Falk-Fonds bestand Übereinstimmung unter den am Gespräch Beteiligten, dass sowohl die Fondsgesellschafter als auch die finanzierenden Banken Beiträge leisten müssen, um das Überleben dieser Fondsgesellschaften sicherzustellen. Die Banken, der vorläufige Insolvenzverwalter und der Treuhänder der Gesellschafter waren sich einig, dass die Verhandlungen in den Fondsgesellschaften unverzüglich fortgesetzt bzw. neu aufgenommen werden, mit dem Ziel, in den kommenden drei bis vier Monaten die wirtschaftliche Zukunft der einzelnen Fondsgesellschaften nachhaltig und dauerhaft zu regeln.





      http://www.iw-magazin.de
      Avatar
      schrieb am 14.04.05 20:27:06
      Beitrag Nr. 566 ()
      @makinchedda
      bin leider auch im Zinsfonds, weiss da irgend jemand etwas???
      bin ja froh, daß für die Fonds erst einmal positive Ansätze da sind
      Avatar
      schrieb am 14.04.05 23:20:41
      Beitrag Nr. 567 ()
      war eben mal auf der falkig seite. die ig ist ja damals im rahmen der zinsfondspleite entstanden.

      ich finde die spenden beachtlich. satte 935 €. die erste spende kam anfang februar. jetzt haben wir mitte april und das letzte posting wo-board ist die frage, ob jemand weiss wie es um den zinsfonds steht.

      mein fazit: ich weiss genau so viel wie die leute die geld gezahlt haben, nämlich gar nichts.
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 11:15:10
      Beitrag Nr. 568 ()
      HANDELSBLATT, Freitag, 15. April 2005, 09:55 Uhr


      40 Banken nahmen an dem Gespräch teil


      Falk-Anleger bekommen Gnadenfrist


      Nach der Insolvenz des größten deutschen Verwalters geschlossener Immobilienfonds, Falk Capital, werden die etwa vierzig, noch laufenden Fonds vom vorläufigen Insolvenzverwalter Josef Nachmann verwaltet und bis zum 30. Juni weiter bewirtschaftet. Entsprechende Mittel haben die beteiligten Banken auf einem Treffen am 12. April bewilligt.


      hus DÜSSELDORF. Bei einem Teil der Fonds deckten die Mieteinnahmen nicht mehr die Zins- und Tilgungszahlungen gegenüber den Banken. Die Falk-Gruppe, die Mietgarantien gegeben hatte, konnte den daraus resultierenden Verpflichtungen nicht mehr nachkommen. „Keine Bank wird bis Ende Juni den Geldhahn zudrehen“, sagte Rechtsanwalt Peter Mattil, der Fondsanleger vertritt. In die Falkfonds waren insgesamt rund 3,2 Mrd. Euro geflossen, betroffen sind etwa 30 000 Privatinvestoren.

      An dem Bankengespräch nahmen nach Informationen der Kanzlei Mattil insgesamt 40 Banken teil. Nur eine Bank scherte zunächst aus, sie wurde aber von den restlichen Instituten überzeugt, ebenfalls bis Ende Juni still zu halten. Nun hat Nachmann Zeit, Fonds für Fonds die wirtschaftliche Lage zu prüfen und eine Gesamtbestandsaufnahme zu machen. Allerdings ist nach der Zahlungsunfähigkeit der Falk-Gruppe eine Komplettlösung für sämtliche Fonds vom Tisch. Jetzt wird das Schicksal eines jeden Fonds in Absprache mit den Banken einzeln entschieden. Besonders ungewiss ist die Lage bei Fonds, die in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) laufen. Dort haften die Anleger im Ernstfall mit ihrem gesamten Vermögen. Bei den als Kommanditgesellschaft (KG) geführten Fonds ist die Haftung auf das eingesetzte Kapital begrenzt.

      Dennoch dürften auch auf den Gesellschafterversammlungen der einzelnen KG-Fonds Nachschüsse mit den Anlegern vereinbart werden, um eine Zwangsliquidation zu verhindern. So wurde bereits auf der Gesellschafterversammlung des Fonds 60 vor einer Woche ein Nachschuss von insgesamt 3,5 Mill. Euro beschlossen. Auch beim Fonds 71 dürfte ein Nachschuss fällig werden. Der Fonds 66, dessen Gesellschafter sich gestern trafen, gilt dagegen als gesund.

      Nach dem Desaster versuchen nun geschädigte Anleger ihre Berater in Regress zu nehmen. Die Fonds waren ihnen teilweise als risikofreies Steuersparmodell empfohlen worden.
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 20:44:35
      !
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      Avatar
      schrieb am 17.04.05 00:13:23
      Beitrag Nr. 570 ()
      Am kommenden Montag/Dienstag werden in WISO und Report Mainz sehr kurze Beträge über Falk Geschädigte gezeigt, so hat man mir mitgeteilt.

      mfg Andrew.
      Avatar
      schrieb am 19.04.05 13:51:40
      Beitrag Nr. 571 ()
      Sehr interessant !!

      News & Artikel/News/ Einzelnachricht

      Ex-Fonds-Manager zur Falk-Pleite: „Schieflage schon 2000 erkennbar“
      19.04.2005

      Nach der Insolvenz der Münchner Falk-Gruppe hat der ehemalige Leiter des Fonds-Managements, Rolf Brill, im ARD-Politikmagazin „Report Mainz“ schwere Vorwürfe gegen die Geschäftsleitung erhoben. Demnach habe er schon Anfang 2000 festgestellt, dass die Fonds der Falk-Gruppe zu geringe Barreserven hätten, die Prognosen zu optimistisch ausfielen und erhebliche Risiken, unter anderem durch Wechselkursschwankungen, bestünden.

      „Ich habe festgestellt, nachdem ich Einblick in die Gruppe gewonnen hatte, dass zwischen den Prospekten, die einen Vorbildcharakter in Deutschland hatten und der Wirklichkeit enorme Lücken klafften“, so Brill wörtlich gegenüber Report Mainz. Aus der jetzigen Betrachtung heraus hätte man nach Brills Aussage schon im Jahr 2000 feststellen müssen, dass „es nicht gut gehen“ konnte. Brill habe mehrfach auf die Risiken hingewiesen, habe aber kein Gehör gefunden. Nach drei Monaten habe er seine Tätigkeit bei Falk wieder beendet.

      Bislang hatte Firmengründer Helmut W. Falk behauptet, erst durch eine rückwirkende Steuerrechtsänderung zu Erbpachtfonds sei die Falk-Gruppe im November 2004 in existenzielle Schwierigkeiten geraten. Zur Frage, ab welchem Zeitpunkt dies für ihn erkennbar gewesen sei, sagte er gegenüber Report Mainz: „Auf Ende November würde ich das eingrenzen. (...) Vorher war das im grünen Bereich.“

      Brill dagegen wirft Falk vor, Anleger und Öffentlichkeit nicht rechtzeitig und umfassend über die Probleme des Konzerns informiert zu haben. So wurde beispielsweise in der Leistungsbilanz 2003 ein Fonds als „aufgelöst“ bezeichnet, dessen Gesellschafter eine Bank noch im Februar 2005 wegen Überschuldung persönlich in Haftung nahm. Brill wörtlich: „Man hätte schon den Anlegern reinen Wein einschenken müssen, vorher, man hätte es transparent innerhalb der Geschäftsberichterstattung den Anlegern darstellen müssen. Mit Sicherheit.“ Dazu Helmut W. Falk auf Nachfrage von Report Mainz: „Aus heutiger Sicht würde man sicher, wie sie es vorgeschlagen haben, eine Fußnote machen und würde das dann noch erläutern. (...) Wenn Sie so wollen, im Nachhinein war das ein Fehler.“

      Falk haftet nun mit seinem Privatvermögen. Nach Aussagen von Insidern habe er aber angegeben, kaum noch persönliches Vermögen zu haben. Die Rechte an seiner Villa in Fürstenfeldbruck bei München hat er einem Vertrauten übertragen und sich ins Grundbuch lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen.

      Die Falk-Gruppe war eine der größten Initiatoren von geschlossenen Immobilienfonds in Deutschland mit über 30.000 Anlegern und einem Investitionsvolumen von 3,2 Milliarden Euro. Am 29. März haben die Falk Capital AG, die Falk Development KG sowie die Falk Financial Marketing KG Insolvenz angemeldet, am 4. April folgte die Falk Asset Managment KG (siehe Link). Nach Angaben des Insolvenzverwalters könnten bis zu 500 Millionen Euro Anlagevermögen verloren sein, wenn eine Sanierung der Fonds nicht gelinge. (hh)

      Quelle: FONDS professionell
      Avatar
      schrieb am 24.04.05 22:52:46
      Beitrag Nr. 572 ()
      Hallo,
      ich suche Geschäfigte, die einen Falk-Fonds über Berater von der Kleber Finanz aus Oberhausen-Rheinhausen abgeschlossen haben. Habe Fonds 76 und Zinsfonds gezeichnet.
      Herr Kleber ruft mich seit 4 Wochen nicht zurück! Was ist da los ? Hat irgend jemand zur Firma Kleber Infos ?
      Danke und Gruss, irlem
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 09:53:42
      Beitrag Nr. 573 ()
      [posting]16.444.983 von irlem am 24.04.05 22:52:46[/posting]Hallo Irlem,

      stell deine Frage am besten unter FALKIG.DE, dort existiert ein Diskussionsforum speziell für "fast" jedem Fonds. Aber bitte das neue Forum nutzen.

      Gruß
      Holladrio

      P.S.: hier unter WO gibts auch noch ein zweites Forum namens FALK- Capital: vor der Insolvenz? schau da auch mal nach.
      Avatar
      schrieb am 18.05.05 08:13:28
      Beitrag Nr. 574 ()
      Immobilienfonds

      Grau ist der Ruin


      Tausende Kleinsparer haben am grauen Kapitalmarkt Beteiligungen an Immobilien gekauft. Kunden der Falk-Gruppe zittern jetzt um ihr Geld.

      Es sollte etwas Solides, Wertbeständiges sein - etwas fürs Alter. Eine Geldanlage in Immobilien erschien der Familie Melzer* genau richtig. "Nach der Aktienkatastrophe und dem Ostimmobiliendesaster kamen für uns nur Immobilien im Westen infrage", sagt Frau Melzer. Ein Heilbronner Finanzberater, empfohlen von Melzers Steuerfachmann, riet zu einem Fonds des Münchner Unternehmens Falk Capital AG. Der Fonds mit der Nummer 75 investierte in sechs Büro- und Gewerbeimmobilien. Melzers, nicht unbedarft oder leichtgläubig, forschten selbst nach und fanden "in Medien nur Gutes" über Falk. Was konnte da schon schief gehen? Und wenn sich damit auch noch Steuern sparen ließen, umso besser. Ende 2001 haben die Melzers die Verträge unterschrieben und legten 50000 Euro an. Heute wissen sie nicht, ob sie ihr Geld je wiedersehen werden.

      Die Falk-Gruppe ist pleite. Möglicher Schaden: rund drei Milliarden Euro. Betroffen sind schätzungsweise 30000 Anleger, überwiegend private Kleinsparer.

      Gelockt wurden sie nicht in ein einfaches Immobilien-Investment, sondern in eine Anlage auf dem so genannten grauen Kapitalmarkt. Hier werden hochkomplizierte Unternehmensbeteiligungen, die keiner staatlichen Überwachung unterliegen, gehandelt. Ein Milliarden-Markt, in dem sich windige Geschäftemacher tummeln, die immer erst dann für Schlagzeilen sorgen, wenn es für gutgläubige Anleger zu spät ist.

      Helmut W. Falk, Gründer, Chef und Namensgeber der Falk Capital AG aus München, galt als der Saubermann seiner Zunft, seit über 20 Jahren am Markt. Die Fachpresse urteilte fast ausschließlich positiv. Unabhängige Bewertungsfirmen, "Rating-Agenturen", verteilten viel Lob für die insgesamt 80 Falk-Fonds. Tenor: kein Verzettler, kein Mauschler, kein Gauner. Falks rechte Hand, Chefverkäufer Thomas Engels, wurde im November 2003 vom Geldanlage-Blatt "Cash." sogar als "Man of the Year" ausgezeichnet. Die Begründung dürfte in den Ohren von Falk-Kunden heute wie Hohn klingen: Engels habe als Vorsitzender des Verbandes Geschlossener Immobilienfonds "in puncto Markttransparenz und verbessertem Anlegerschutz Maßstäbe gesetzt".

      Dabei war bei Falk intern bereits Ende 2003 die Pleite einiger Fonds absehbar. Die Münchner Wirtschaftsprüfungsfirma AWT Horwath hatte in der Bilanz für das Jahr 2003 bei der Objektgesellschaft Falk-Modecenter Langenhagen "Tatsachen festgestellt, welche die Entwicklung der Gesellschaft wesentlich beeinträchtigen oder ihren Bestand gefährden können". Die Wirtschaftsprüfer warnten vor "Mietausfällen in erheblichem Umfang" auch für das Jahr 2004. Und sie informierten die Falk-Bosse "vorsorglich" auch über deren Antragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.

      Kein Wort davon gelangte zu den Anlegern und auch nicht in die "Man of the Year"-Laudatio für Falk-Chefverkäufer Thomas Engels, die ein Fachjournalist von der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" hielt. Andere Falk-Fonds, wie etwa der mit der Nummer 80 sowie der Falk-Zinsfonds, wurden weiter unter die Leute gebracht. 58 Millionen Euro pumpten rund 3000 Anleger seit März 2003 in den Zinsfonds. Er wurde allein zur Finanzierung anderer Falk-Fonds aufgelegt, die von Banken kein Geld mehr bekamen. In den Prospekten las man trotzdem: "Der Falk-Zinsfonds bietet hohe Rendite bei kurzer Laufzeit." Geworben wurde mit "acht Prozent geplante Ausschüttung". Das Anlegerinteresse war enorm. "Die erste Tranche in Höhe von zehn Millionen Euro war bereits nach vier Wochen platziert", brüstete sich Thomas Engels.

      Was die Anleger übersahen: Für ihr Geld, das an die Falk-Fonds verliehen wurde, erhielten sie keinerlei Sicherheiten. Rechtsanwalt Peter Mattil aus München, der rund 100 Falk-Geschädigte vertritt, sagt: "Die Vermittler hätten anhand des Prospektes sehen müssen, dass die Anleger keine Grundpfandrechte bekommen sollten. Dennoch wurde der Fonds als sichere Anlage angepriesen."

      Auch Richard Braun* ließ sich von den hohen Renditeversprechungen locken. Mehr als 200000 Euro hat der Schwabe in den Zinsfonds investiert, auch Erspartes für seine beiden Kinder und Geld seiner Schwiegereltern, die davon bis heute nichts wissen. Als die angekündigten Zinszahlungen ausblieben, kündigte Braun im September 2004 seine Beteiligung. Die Kündigungsbestätigung von Falk erhielt er mit Datum vom 6. Oktober - unterschrieben von Vorstand Thilo Köhler. Von seinem Geld aber hat er bis heute nichts gesehen. "Man hat mich belogen", sagt Braun.

      Auch 26 Banken, die Falk hohe Kredite gaben, fürchten um ihr Geld. Insgesamt ist von rund 1,4 Milliarden Euro Schulden die Rede. Den größten Brocken, mehr als 300 Millionen Euro, hat die DZ Bank, Spitzeninstitut der Genossenschaftsbanken, zu verdauen. Es folgen die BHW-Tochter AHBR, die Hypo-Vereinsbank, die Euro Hypo und die Landesbank Hessen-Thüringen mit jeweils mehr als 100 Millionen Euro Falk-Krediten.

      Anfang April haben die kreditgebenden Banken zusammen mit den Verantwortlichen von Falk getagt. Ergebnis: Sämtliche Fonds werden einzeln auf den Prüfstand gestellt, um zu sehen, welche Immobilien noch werthaltig sind. Dann entscheiden die Banken, ob die Fonds noch zu retten sind - indem die Institute auf Forderungen verzichten und auch die Anleger ihren Part dazu beitragen. Rechtsanwalt Roland Fritzen aus Siegburg fürchtet, "dass sich die Anleger auf Nachschuss-Pflichten einstellen müssen". Möglicherweise werden die Banken beim Schuldeneintreiben auch auf das Privatvermögen der Fondsbeteiligten zugreifen.

      Dieses Horrorszenario könnte für jene Anleger Wirklichkeit werden, die sich an einer der Falk-Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) beteiligt haben. Hier haften die Beteiligten auch mit ihrem Privatvermögen - im Extremfall bis zum letzten Hemd. Zum Beispiel für Bankschulden ihres Fonds.

      Die ersten Anleger werden bereits zur Kasse gebeten. Robert Landau× aus München zahlte 1991 75000 Euro in den GbR-Fonds 42 ein, der 27 Altbauwohnungen in Berlin-Schöneberg erwarb. Im Februar 2005 erhielt Landau Post von der Commerzbank, die 1,5 Millionen Euro Kredit an den Fonds vergeben hatte. Die Frist zur Rückführung der bestehenden Forderungen der Commerzbank sei erfolglos abgelaufen, heißt es darin. "Wir nehmen Sie daher als Gesellschafter des Falk-Fonds 42 (...) nunmehr persönlich in Anspruch." 18 972,58 Euro stellt die Commerzbank Robert Landau für anstehende Kreditschulden als Gesellschafter in Rechnung. Sollte er die gesetzte Frist vom 31. März 2005 verstreichen lassen, "behalten wir uns die Vollstreckung in Ihr persönliches Vermögen (...) vor".

      "Das ist ein Fass ohne Boden", schimpft Landau. "Von meinem eingezahlten Geld habe ich bis heute nichts wiedergesehen, und jetzt schröpfen einen noch die Banken."
      Familie Melzer dürfte das wohl erspart bleiben. Der Falk-Fonds 75, in den sie investierte, hat die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft. Das heißt, die Melzers haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage von 50000 Euro. Da sie diese Summe größtenteils per Kredit finanzierten - "nur so, wurde uns vorgerechnet, seien die Steuervorteile üppig", sagt Frau Melzer -, haben sie die Chance auf Rückabwicklung des Vertrages. Den Darlehensvertrag mit der BHW Bank hatte der Berater unterschriftsreif parat - ohne dass Melzers je mit einem BHW-Vertreter Kontakt hatten. Derartige Geschäfte können aber unzulässig sein (siehe nebenstehenden Kasten).

      Einen besseren Schutz vor den Tricks der schwarzen Schafe auf dem grauen Kapitalmarkt können die Anleger auch in Zukunft nicht erwarten. Zwar tritt am 1. Juli das neue Anlegerschutzverbesserungsgesetz in Kraft. Dann müssen die Fonds-Initiatoren ihre Prospekte bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einreichen. "Doch die prüfen nur rein formelle Dinge", sagt Rechtsanwalt Mattil. "Ob aber die Angaben zur Renditeberechnung überhaupt haltbar oder nur leere Versprechungen sind, wird vom BaFin nicht kontrolliert." Vor Tricks sind die Anleger damit nicht gefeit - das neue Gesetz ist nicht mehr als ein Papiertiger.

      Volker Pietsch, Leiter des Deutschen Instituts für Anlegerschutz (DIAS) in Berlin, sieht eine weitere Lücke. "Die persönliche Haftung der Vorstände ist beim Gesetzgeber durch den Rost gefallen. Die Lobby hat sich durchgesetzt, und die Regierung ist eingeknickt. Müssten die Manager mit ihrem Privatvermögen haften, hätte das eine abschreckende Wirkung. Deutschland bleibt Eldorado für Kapitalanlagebetrüger."

      *Name von der Redaktion geändert

      Gut zu wissen
      Anlegerrecht
      Prospekthaftung Waren Angaben in Kapitalanlage-Prospekten falsch, bewusst geschönt, unvollständig oder wurden unrealistische/falsche Versprechungen gemacht, können Anleger unter Umständen gegen den Prospektherausgeber klagen.
      Berater-/Vermittlerhaftung Verkäufer einer Geldanlage müssen unverzüglich über sämtliche damit verbundenen Risiken vollständig aufklären, also auch über die wirtschaftliche Lage des Prospektherausgebers, soweit diese aus Medien sowie den eigenen Veröffentlichungen des Heraus-gebers bekannt sind. Geschah dies nicht, können Kunden gegen Verkäufer klagen.
      Kreditbanken-Haftung Wurde ein Kreditvertrag zur Finanzierung eines Fondsanteils als "verbundenes Geschäft" von Immobilien(-fonds)vermittler und Bank abgeschlossen, kann der Vertrag unter bestimmten Umständen rückabgewickelt werden. Ein verbundenes Geschäft kann insbesondere dann vorliegen, wenn der Vertrag ein "Haustürgeschäft" war (geschlossen zu Hause oder am Arbeitsplatz). Chancen auf Rückabwicklung gibt es zudem, wenn sich Vermittler und finanzierende Bank als eine gemeinsam handelnde Einheit dargestellt haben.
      Rechtsschutz Typischerweise muss die Rechtsschutzversicherung Klagen gegen Vermittler von Geldanlagen decken. Im Fall Falk hat vor kurzem die Badische Rechtsschutzversicherung AG ihre Einstandspflicht vor Gericht anerkannt (LG Karlsruhe, Az.: 2 O 60/05).

      Frank Donovitz/Joachim Reuter
      stern-Artikel aus Heft 18/2005
      Avatar
      schrieb am 19.05.05 11:28:52
      Beitrag Nr. 575 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe bisher hier fleißig mitgelesen, habe nun aber auch ein Frage. Ich gehöre zu denjenigen, die im September 2004 noch den Zinsfonds gezeichnet haben. Deshalb hat folgender Absatz aus dem von WillyOwl eingestellten Artikel meine Aufmerksamkeit besonders erregt:

      "Auch Richard Braun* ließ sich von den hohen Renditeversprechungen locken. Mehr als 200000 Euro hat der Schwabe in den Zinsfonds investiert, auch Erspartes für seine beiden Kinder und Geld seiner Schwiegereltern, die davon bis heute nichts wissen. Als die angekündigten Zinszahlungen ausblieben, kündigte Braun im September 2004 seine Beteiligung."

      Kann ich daraus schließen, dass die nach dem ersten Halbjahr 2004 fälligen Zinsen von Falk nicht gezahlt wurden? Falls ja, betraf dies alle Anleger oder nur einzelne? Ist/war hiervon jemand betroffen, der dies bestätigen bzw. dementieren könnte?

      Vielen Dank,
      Zinsfalke
      Avatar
      schrieb am 20.05.05 09:31:58
      Beitrag Nr. 576 ()
      Hallo Zinsfalke,

      bin seit März 2003 am Zinsfonds beteiligt. Ich habe im Juni und im Dezember 2004 die Ausschüttung erhalten. Ich schätze mal, dass auch die anderen Zinsfondsanleger ihre Ausschüttung erhalten haben, denn sonst hätten sicher schon Mitte 2004 die ersten Anleger Alarm geschlagen.
      Avatar
      schrieb am 20.05.05 23:15:58
      Beitrag Nr. 577 ()
      da kann mal sehen, wie gut so mancher artikel ist. ich kann den zinsfonds-anlegern nur raten, an die empfehlung der beiräte und von herrn schissel zu denken. viele artikel sind fehlerhaft und stiften nur verunsicherung.
      Avatar
      schrieb am 24.05.05 15:33:27
      Beitrag Nr. 578 ()
      :confused:
      Hallo holladrio,
      vielen Dank für Deinen Hinweis an Irlem das Forum FAKIG.DE zu nutzen. Ich habe es versucht, bin aber leider nicht fündig geworden. Vielleicht habe ich das alte Forum benutzt. Bitte gib genauere Auskunft, bzw. jemand anderes der diesen Eintrag liest.
      Ich habe zwischenzeitlich eine Einladung zur ausserordentlichen Gesellschafterversammlung der FF76 Beteiligungsgesellschaft erhalten. Diese findet am 06.06.2005 in München, Hollday Inn, statt.
      Wer in diesem Forum fährt aus dem Raum Bamberg dorthin.
      Vielleicht können wir eine Fahrgemeinschaft bilden.

      Im übrigen wäre es interessant wie sich andere FF76 betroffene verhalten. Ich habe über keinem einzigen TOP abgestimmt und will erst abwarten was auf der Versammlung erzählt wird.

      Gruß Valentiner
      Avatar
      schrieb am 25.05.05 02:54:30
      Beitrag Nr. 579 ()
      [posting]16.700.565 von valentiner am 24.05.05 15:33:27[/posting]Hallo Valentiner,

      unter FAKIG kanst du auch nichts finden, versuchs mal mit www.falkig.de, dann unter Diskussionsforum......neues Diskussionsforum.....einzelne Fonds. Diese Seite kannst du blättern (oben rechts), also immer erst nachsehen, ob nicht schon ein Forum für den eigenen Fond eröffnet wurde.

      Viel Erfolg
      Holladrio
      Avatar
      schrieb am 04.06.05 08:04:33
      Beitrag Nr. 580 ()
      Hallo holladrio,
      vielen Dank für Deinen Hinweis.
      Ich habe mich im neuen Diskussionsforum beteiligt.
      Wahrscheinlich haben sich auch die anderen Betroffenen dort gemeldet. Hier in diesem Forum erscheinen ja keine Einträge mehr.

      Mit frdl. Gruß
      Valentiner :lick:
      Avatar
      schrieb am 09.06.05 07:58:58
      Beitrag Nr. 581 ()
      @Zinsfalke
      Kenne einen ähnlichen Fall. Allerdings wurden hier nach
      langem "Hauen und Stechen" der fällige Zins später ausbezahlt. nach Aussage von Falk, war es ein Problem mit der EDV.
      Ich persönlich denke dass man hoffte dass der Anleger es nicht merkt..
      Avatar
      schrieb am 13.06.05 07:34:20
      Beitrag Nr. 582 ()
      HANDELSBLATT, Donnerstag, 09. Juni 2005, 11:52 Uhr


      Ehemalige Verantwortliche der Not leidenden Fonds bieten Hilfe an


      Falk-Anleger stecken in der Zwickmühle


      Von Reiner Eichel


      In den nächsten drei Wochen werden die Weichen für die Zukunft der Falk-Fonds gestellt. Unbestätigten Marktgerüchten zufolge sollen etwa 30 der 80 von der Falk-Gruppe aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds Sanierungsfälle sein. Mehreren hundert Anlegern drohen Vermögensverluste, mindestens aber Renditeeinbußen.


      DÜSSELDORF. Für den 1. Juli 2005 hat der vorläufige Insolvenzverwalter Josef Nachmann die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für vier Falk-Gesellschaften angekündigt.

      Wollen die in der Regel als GmbH & Co. KG firmierenden Fonds nicht in den Insolvenz-Strudel gezogen werden, müssen sie dringend eine neue Komplementärin, also eine GmbH finden, die an die Stelle der alten Falk GmbH tritt. Die anderenfalls drohenden Konsequenzen beschreibt Rechtsanwalt Nachmann so: „Würde zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kein Ersatzkomplementär an die Stelle der Falk-Gesellschaft treten, würden aus den Kommanditgesellschaften offene Handelsgesellschaften. Für die Anleger würde dies bedeuten, dass sie in vollem Umfang persönlich haften.“ Bisher sind die Anleger Kommanditisten und haften nicht mit ihrem gesamten Vermögen, sondern nur mit der Einlage.

      Die Schieflage der Falk-Gruppe entstand, weil das Neugeschäft wegbrach, gleichzeitig aber hohe Mietgarantie-Forderungen bedient werden mussten. Einige Falk-Fonds kämpfen wegen der Krise auf dem Immobilienmarkt mit Mietausfällen. Den 2 900 Anlegern des Falk-Zinsfonds droht der Verlust eines Großteils ihrer Einlagen. Die Falk-Gruppe gehört mit einem Anlagevolumen von drei Mrd. Euro zu den größten Anbietern geschlossener Deutschland-Immobilienfonds.

      Zurzeit finden die entscheidenden Gesellschafterversammlungen statt. Als Helfer in der Not bieten sich dort Hans Voss, Geschäftsführer der vorläufig insolventen Falk Asset Management KG, und Thilo Köhler, ehemaliger Finanzvorstand der ebenfalls insolventen Falk Capital KG, an. Voss hat sich bereit erklärt, die Geschäftsführung der Fonds über vorsorglich gegründete Komplementär-GmbHs zu übernehmen. Gleichzeitig bemühen sich Voss und Köhler darum, die künftige Verwaltung von Fonds und deren Immobilien zu übernehmen. Sie wollen über einen Management-Buy-Out eine Auffanggesellschaft für die bisherigen Mitarbeiter gründen und wären bereit, einen Finanzinvestor zu beteiligen. Dieses Vorhaben wird vom vorläufigen Insolvenzverwalter Nachmann unterstützt.

      Der Rechtsanwalt Michael Leipold, der als Vertreter mehrerer Anleger an den Gesellschafterversammlungen teilnimmt, hat nach den Veranstaltungen allerdings den Eindruck gewonnen, dass Voss nur dann bereit ist die Geschäftsführung zu übernehmen, wenn seine zukünftige Gesellschaft gleichzeitig bis zum Jahresende 2007 laufende Verwaltungsverträge erhalte. Leipold-Kollege Ralph Veil von der Münchner Kanzlei Mattil & Kollegen moniert: „Es wurden keine Alternativen angeboten.“ Dazu sei drei Monate Zeit gewesen. Angesichts der knappen Zeit stellt Leipold nun fest: „Die Anleger haben keine andere Wahl als zuzustimmen.“ Das Problem, wenn es bei dieser Konstruktion bleibt: Voss macht Geschäfte mit sich selbst, weil er als jeweiliger Fondsgeschäftsführer Verhandlungspartner der Verwaltungsgesellschaft ist, an der er wiederum beteiligt ist.

      Köhler und Voss weisen die Darstellung der Anwälte zurück: „Ich übernehme die Geschäftsführerposition, weil niemand – insbesondere auch aus dem Gesellschafterkreis – bereit war, diese Position zu übernehmen“, sagt Voss. In einer gemeinsamen Erklärung von Köhler und Voss heißt es, dass sie keine Verträge mit sich selbst, insbesondere keinen Bewirtschaftungsverträge schließen würden.

      Grundsätzlich könnte der von Leipold erhobene „Klüngel“-Verdacht umgangen werden. „Es wird mit einer Vielzahl von Interessenten verhandelt“, sagt Insolvenzverwalter Nachmann. Zumindest ein Fonds- und Immobilienverwalter hat bereits Interesse an der Verwaltung der Falk-Fonds signalisiert. Frank Schaich, Vorstand der IC Immobilien Holding AG in Unterschleißheim, sagt: „Wir sind von Beiräten der Fonds angesprochen worden.“ Als Voraussetzung für eine Beteiligung am Management-Buy-Out nennt er: „Wir beanspruchen die Unternehmensführung.“ Die IC verwaltet neben den eigenen fremde Fonds mit einem Investitionsvolumen von rund 3,2 Mrd. Euro.

      Ein pikanter Nebenaspekt: Gegen Voss und Köhler ermittelt die Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Untreue, des Betruges und der Insolvenzverschleppung, gegen die Ex-Falk-Capital-Vorstände Helmut Falk, Thomas Engels und Thomas Suk zusätzlich dazu noch wegen Kapitalanlagebetrug. „Der Anfangsverdacht hat sich erhärtet. Mit einem Abschluss der Ermittlungen ist in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Christian Schmidt-Sommerfeld.
      Avatar
      schrieb am 14.06.05 23:50:08
      Beitrag Nr. 583 ()
      :yawn:
      Hallo WilliOwi,
      es gibt ja doch noch Beiträge in diesem Forum. Und was für interessante.
      Vielen Dank dafür.
      Ich habe mir erlaubt Deinen Beitrag zu kopieren und ins neue Forum unter FF76 einzustellen.
      Bitte beteilige Dich doch auch im neuen Forum. Dort geht es etwas geordneter zu.
      Wenn Du Hilfe brauchst um dorthin zu kommen, kann ich Dir gerne mit Rat beistehen.
      Melde Dich hier einfach wieder oder bei meiner Emailadresse. ellnervmmc@onlinehome.de

      Gruß Valentiner
      Avatar
      schrieb am 15.06.05 00:17:12
      Beitrag Nr. 584 ()
      hallo leute,

      das neue Forum von der Falk Interessengemeinschaft ist jetzt state-of-the-art, endlich besser strukturiert, keine Doppelteinträge etc.

      zu finden unter

      http://falkig.foren-city.de

      mfg

      Andrew Han.
      Avatar
      schrieb am 28.06.05 07:57:53
      Beitrag Nr. 585 ()
      Falk Zinsfonds: Anwalt warnt vor Verjährungsfrist
      27.06.2005

      Wegen drohender Verjährung in Sachen Falk Zinsfonds besteht nach Ansicht des Rechtsanwalts Ralph Veil von der Münchner Kanzlei Mattil & Kollegen für Anleger unmittelbarer Handlungsbedarf.

      Seines Erachtens befindet sich im Prospekt des Falk Zinsfonds eine Regelung, wonach Ansprüche aus Prospekthaftung wegen Unrichtigkeit, Unvollständigkeit oder sonstiger Prospektmängel sechs Monate nach Kenntnis der Prospektfehler verjähren. Wann jeweils Kenntnis darüber vorlag und ob die Sechs-Monats-Klausel wirksam ist, könne er jedoch nicht abschließend beurteilen.

      Von Seiten der Vertretung der Anleger der Falk Zinsfonds GbR sei zu erfahren gewesen, dass keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen für die Gesamtheit der Anleger eingeleitet wurden, so dass nunmehr jeder Anleger selbst entsprechende Maßnahmen einzuleiten habe. Um nicht in das Risiko der Verjährung zu laufen, sollten vorsichtige Anleger diesen Schritt gehen, rät Veil. (rmk)
      Avatar
      schrieb am 29.06.05 15:17:02
      Beitrag Nr. 586 ()
      Gibt es seit 3 Monaten nichts Neues mehr zum Zinsfonds?
      Avatar
      schrieb am 30.06.05 08:33:05
      Beitrag Nr. 587 ()
      Insolvenz der Falk-Gruppe soll auf August verschoben werden
      München - Die Unternehmen der Falk-Gruppe werden nicht zum 1. Juli in die Insolvenz gehen, berichtet der Rechtsanwalt Ralph Veil aus der Münchner Kanzlei Mattil & Kollegen. Dies habe sich bei Verhandlungen in den vergangenen Tagen gezeigt.


      Der Münchner Initiator geschlossener Immobilienfonds hat zwar ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet. Die endgültige Zahlungsunfähigkeit wurde aber bisher nicht festgestellt. Offenbar sei mit dem 1. Juli ein sehr früher Termin als Drohkulisse bemüht worden, kritisiert Veil. "Damit stellt sich einmal mehr der Verdacht, daß in den vergangenen Wochen unnötiger Druck auf die Anleger ausgeübt wurde, um keine alternativen Geschäftsbesorger-Angebote einzuholen."


      Der frühere Finanzvorstand der Falk Capital KG, Thilo Köhler, und der Geschäftsführer des Treuhänders Prometa, Hans Voß, versuchen seit geraumer Zeit, die Anleger zu überzeugen, die Geschäftsführung der Falk-Fonds an eine noch zu gründende Auffanggesellschaft zu übertragen. Pikanterweise wollen Köhler und Voß diese Gesellschaft selbst ins Leben rufen und leiten. Derzeit unterliegt die Fondsverwaltung noch der Falk Asset Management KG (FAM).


      Die Gebühren, die Köhler und Voß mit ihrer Nachfolgegesellschaft erheben wollen, seien "alles andere als marktkonform", rügt Veil. Diese Auffassung vertritt auch der Fondsanalyst Stefan Loipfinger: "Ein Angebot der IC Immobilien, die Verwaltung der Fonds zu übernehmen, wurde den Anlegern nie ernsthaft vorgestellt - obwohl die Gebühren dieses ausgewiesenen Profis im Krisenmanagement vermutlich geringer als beim Köhler-Voß-Modell ausgefallen wären". Mangels Konkurrenz könnten Köhler und Voß daher den Preis für ihre Arbeit vollkommen selbst bestimmen.


      Am heutigen Donnerstag tagen die Gesellschafterversammlungen von gleich 30 Falk-Fonds. "Als neuer Insolvenztermin soll dabei der 1. August ins Spiel gebracht werden", sagt Veil. Bis dahin werde die FAM voraussichtlich die einzelnen Fonds weiter verwalten.


      Sollte es zu einer Insolvenz der FAM kommen, ohne daß ein neuer Verwalter bestellt ist, bedeute dies nicht automatisch, daß die Anleger der Fonds von diesem Zeitpunkt an unbeschränkt persönlich und gesamtschuldnerisch haften, betont Veil. Der Anwalt widerspricht damit einer Darstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters Josef Nachmann.


      Vielmehr würden die Fonds in diesem Fall aufgelöst und liquidiert. Sollte sich im Liquidationsverfahren zeigen, daß die Verbindlichkeiten aus dem Vermögen nicht befriedigt werden können, werde ein Insolvenzverfahren eröffnet. Veil: "Dabei haften die Anleger als Kommanditisten selbstverständlich nicht persönlich für verbleibende Schäden." rhai




      Artikel erschienen in "Die Welt" am Do, 30. Juni 2005
      Avatar
      schrieb am 13.07.05 07:40:38
      Beitrag Nr. 588 ()
      Nicht alle Falk-Fonds werden überleben
      Neuer strategischer Partner in Sicht: Insolvenzverwalter verhandelt mit Hochtief und der IC-Gruppe
      München - Der Baukonzern Hochtief oder der Immobilienfonds-Initiator IC-Gruppe sollen als strategischer Partner in die Verwaltung der Falk-Fonds einsteigen. Mit ihnen und anderen namhaften Unternehmen werde derzeit intensiv verhandelt, sagt Falk-Insolvenzverwalter Josef Nachmann. Das Ergebnis werde voraussichtlich am 20. Juli bekanntgegeben.


      Der künftige strategische Partner werde die Mitarbeiter der Falk Asset Management (FAM) übernehmen und die Fonds sowie deren Immobilien managen. Die Schulden der FAM würden nicht mit übernommen, erläutert Nachmann. Sie würden in das Insolvenzverfahren einfließen, das wohl am 1. August eröffnet werde.


      Fondsanalyst Stefan Loipfinger hält Hochtief nicht für den geeigneten Partner: "Das Unternehmen hat zwar Erfahrungen im Facility Management, nicht jedoch in der Fondsverwaltung." Diese Fähigkeit habe hingegen die IC-Gruppe in der Vergangenheit bereits unter Beweis gestellt. Offen ist, in welchem Umfang die FAM-Manager Thilo Köhler und Hans Voß am neuen Geschäftsbesorger beteiligt sein werden. "Der strategische Partner wird auf jeden Fall das Sagen haben", betont der Insolvenzverwalter. Die Pläne der beiden Manager, die selbst die Auffanggesellschaft ins Leben rufen und leiten wollten, waren heftig kritisiert worden. Die Gebühren, die sie erheben wollten, seien "alles andere marktkonform", monierte Ralph Veil aus der Münchner Kanzlei Mattil, die zahlreiche Falk-Geschädigte vertritt.


      Die Insolvenz einiger Fonds sei nicht auszuschließen. Für die "größere Zahl der Fonds" bestehe diese Gefahr derzeit jedoch nicht, meint Nachmann. Die Banken hätten sich in Gesprächen "sehr konstruktiv gezeigt". Die Kreditgeber der Fonds seien bereit, "Zinsen zu stunden und eventuell auf einen Teil des verliehenen Kapitals zu verzichten".


      Im Gegenzug müßten die Anleger jener in Schieflage geratener Fonds, die als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) konzipiert sind, Nachschüsse leisten. Offen ist, in welchem Umfang dies der Fall sein wird. Bei GbR-Fonds haften Anleger zwar grundsätzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen. Gerichte hätten jedoch in der Vergangenheit Anleger von dieser Verpflichtung ausgenommen, wenn die Fondsgesellschaft bereits vor Beitritt der Anteilszeichner die Kredite aufgenommen hatte, erläutert Veil.


      Bei etlichen notleidenden Fonds, die als Kommanditgesellschaften (KG) aufgelegt wurden, müssen Anleger erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen. Die Zahlungen seien nicht durch Gewinne erwirtschaftet, sondern dem Fondsvermögen entnommen worden, stellt Nachmann fest. Insgesamt handele es sich um rund 108 Mio. Euro. Bei den KG-Fonds 68 und 75 müßten zudem neue Nutzungskonzepte entwickelt werden. In jedem der beiden Fonds gelte wenigstens ein Objekt als weder vermiet-, noch veräußerbar. Insgesamt halten die beiden Fonds sechs Immobilien. Wie aus Bankenkreisen verlautet, bestehe kein Interesse an einer Insolvenz dieser Fonds. Eine Zwangsversteigerung der Objekte würde nicht annähernd genug Geld einbringen, um die Schulden zu decken.


      Anleger, die im Falk-Zinsfonds engagiert sind, sollten umgehend verjährungsunterbrechende Maßnahmen durch Einleitung eines Schiedsverfahrens einleiten, rät Rechtsanwalt Veil. Im Zinsfonds-Prospekt befinde sich eine Klausel, wonach "Ansprüche auf Prospekthaftung wegen Unrichtigkeit, Unvollständigkeit oder sonstiger Prospektmängel sechs Monate nach Kenntnis der Prospektfehler verjähren". Die Kanzlei Mattil habe für ihre Mandanten bereits ein Schiedsverfahren eingeleitet. Anleger könnten die Adresse der Gütestelle ihres Bundeslandes bei jedem Gericht erfragen. rhai




      Artikel erschienen in "Die Welt" am Mi, 13. Juli 2005
      Avatar
      schrieb am 04.08.05 14:58:04
      Beitrag Nr. 589 ()
      Hallo,
      habe eine kleine Gruppe von Geschädigten durch Kleber Finanz. Bin auf dem aktuellen Stand, werde auch anwaltlich beraten.
      Wollen wir uns mal austauschen?
      Viele Grüße
      Gerhard Müller
      06205/104286
      mueger1@web.de
      Avatar
      schrieb am 16.09.05 21:03:23
      Beitrag Nr. 590 ()
      Düsseldorf, 15.09.2005

      Klage gegen Falk-Fonds-Vermittler abgewiesen:
      LG München sieht keinen Prospektfehler bei Falk Fonds 42



      Das Landgericht München I hat die Schadenersatzklage eines Falk-Fonds 42-Anlegers gegen seinen Vermittler abgewiesen. Die Risikohinweise im Prospekt zu einer möglichen Nachschußpflicht seien unabhängig von den Aussagen des Vermittlers ausreichend gewesen (Urteil vom 9.8.2005, Az. 10 O 24460/04, nicht rechtskräftig). Das berichtet der Düsseldorfer Branchennewsletter `kapital-markt intern` (`k-mi`) in seiner aktuellen Ausgabe.

      Die Falk Capital-Gruppe war mit 3,2 Mrd. Euro Gesamtinvestitionsvolumen einer der größten deutschen Anbieter geschlossener Immobilienfonds. 2004 ist die Falk-Gruppe auch aufgrund von Management-Fehlern stark unter Druck geraten. Vor allem die Anleger der zahlreichen Falk-Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR befürchten, daß sie nicht nur ihre Einlage verlieren, sondern auch zu erheblichen Nachschußzahlungen verpflichtet werden.

      Auf dieses Risiko einer Nachschußpflicht sei jedoch im Prospekt der Falk Fonds 42 GbR ausreichend hingewiesen worden, urteilte nun das Münchener Gericht. Der Anleger stützte seine Klage gegen den Vermittler in diesem Fall auf die Behauptung, daß dieser ihm verschwiegen habe, daß bei diesem geschlossenen Fonds "eine Nachschußpflicht auf ihn zukomme". Das LG München wies die Klage jedoch als "unbegründet" zurück. Selbst wenn der Vermittler "nicht über die jährliche Nachschußpflicht aufgeklärt hätte", so die Auffassung des Gerichts angesichts des umstrittenen Verlaufs des Beratungsgesprächs, "wäre dieser Aufklärungsmangel für die Anlageentscheidung nicht ursächlich geworden, da eben diese Nachschußpflicht sich eindeutig aus dem (...) Prospekt ergibt".
      Avatar
      schrieb am 09.03.06 13:10:31
      Beitrag Nr. 591 ()
      Kapitalanlagerecht - CLLB Rechtsanwälte

      Hoffnung für Anleger des Falk-Zinsfonds. CLLB-Rechtsanwälte erstreiten gegen Anlagevermittler 100%ige Rückabwicklung der Beteiligung


      Hoffnung für Anleger des Falk-Zinsfonds
      CLLB-Rechtsanwälte erstreiten vollständige Rückabwicklung der Beteiligung

      München/Landshut, 08.03.2006 – Mit Urteil vom 08. 03. 2006 erreichte ein von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretener Anleger beim Landgericht Landshut erstmals die vollständige Rückabwicklung seiner Beteiligung am Falk-Zinsfonds.
      Im Oktober 2005 hatte die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte u.a. beim Landgericht Landshut für mehrere Anleger Klage gegen Anlageberater wegen Falschberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung von Beteiligungen am Falk-Zinsfonds eingereicht.

      Das Landgericht Landshut hat nun mit Urteil vom 08.03.2006 erstmals einen Anlageberater zur vollständigen Rückabwicklung einer von ihm empfohlenen Beteiligung am Falk-Zinsfonds verurteilt. (Az.: 24 O 2958/05), da der Anlageberater nach den Feststellungen des Gerichts nicht vollständig über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt hat. Der Anlageberater wurde deshalb durch das Gericht verpflichtet, dem Anleger sein gesamtes investiertes Kapital zurückzuerstatten.

      Den vertretenen Anlegern wurde der Falk-Zinsfonds als gleich-wertige Alternative zum Sparbuch empfohlen. Die Ausschüttungen in Höhe von 8% p.a, so die Anlageberater, seien garantiert. Verlustrisiken bestünden nicht. Weiter wurde den Anlegern versichert, das investierte Kapital bereits nach einem Jahr, spätestens jedoch zwei Jahre nach Zeichnung, vollständig zurück zu erhalten. Die Tatsache, dass das eingesetzte Kapital nicht durch entsprechende Grundbucheintragungen gesichert war, wurde den Anlegern verschwiegen. Mit der Insolvenz der Falk-Gruppe Anfang 2005 befürchteten die Anleger den Verlust ihrer in den Falk-Zins Fonds investierten Gelder und reichten Klage ein.

      „Anleger, denen ihre Beteiligung am Falk-Zinsfonds ebenfalls über einen Anlageberater vermittelt wurde, sollten daher unbedingt prüfen lassen, ob auch ihnen Ansprüche auf Rückabwicklung gegen den Anlageberater zustehen“, so Rechtsanwalt Cocron von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte in München. Da nicht alle Anlageberater über eine Haftpflichtversicherung verfügen, kann diesbezüglich im Einzelfall Eile geboten sein, da im Rahmen der Durchsetzung der Ansprüche das Prioritätsprinzip gilt.


      Pressekontakt: István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, Ohmstr. 1, 80802 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: cocron@cllb.de; Web: www.cllb.de


      [09.03.2006]
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