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    Hilfe!!! DKV erhöht Beiträge um 18 % in der PKV - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.11.04 18:21:09 von
    neuester Beitrag 09.12.04 02:44:51 von
    Beiträge: 173
    ID: 926.935
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      Avatar
      schrieb am 17.11.04 18:21:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      An die PKV-Experten,
      habe gerade ein Schreiben der DKV erhalten, dass die Beiträge ab nächstem Jahr für die PKV (inkl. Pflegeversicherung) um 18 % steigen bei mir.
      Hat jemand Erfahrungen mit anderen Top-Versicherern (HUK-Coburg, AXA und Debeka - lt. Finanztest die Top 3 bei den Tarifen und den erwarteten Beitragssteigerungen) diesbezüglich gemacht??
      Wie sieht es mit einer Kündigung zum 30.11.2004 aus bei PKV?

      Was sollte man beachten und was sagt Ihr zu dem leidigen Thema Altersrückstellungen - die man ja leider nicht mitnehmen darf...

      Wäre für schnelle und umfassende Informationen sehr dankbar!!
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 18:28:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du solltest eine Gesellschaft wählen, die nur einen Tarif für alle Versicherten haben. Dieses ist z. B. bei LVM und Alte Oldenburger der Fall.

      Bei der Verbraucherzentrale kannst Du Dir eine Versichernungsberatung einholen. Die kostet zwar einige €, die lohnen sich aber. Habe ich auch gemacht und mich dann für LVM entschieden.
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 18:34:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Geiler Tip für dich!!!!:laugh::laugh::laugh::laugh:
      Ruf doch die Auskunft an 11883 da werden sie geholfen.;);):):):):confused::confused::confused:
      Ps Bin selbst auch in der DKV, seit 1985 wäre schon ein Hammer wenn das so sein sollte.
      Ich kann leider nicht mehr wechseln. Nur, die anderen PKV´s werden bestimmt die Beiträge auch erhöhen.
      Natürlich kannst du die Altersrückstellung mit zu einer andern PKV nehmen.
      Vergleich bitte bei den "günstigeren" die Leistung (GOÄ)
      Bin seit 19 Jahren bei der DKV und meist zufrieden.
      Habe früher selbst die DKV im Außendienst verkauft und zwar sehr gut und viel. Meine damaligen Kunden siond auch zufrieden.
      Beim Wechsel musst du genau aufpassen. GESUNGHEITSFRAGEN
      Eine kleine falsche oder vergessene Auskunft (Massagen für den Rücken) dann schmeisen sie dich auch nach 3 Jahren raus. Du kannst doch deine Beiträge bestimmt von der Steuer absetzen, dann macht es doch nicht soviel aus .
      Schreib ruhig zurück wenn du magst.

      Gruß
      Wachsi
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 18:37:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wie soll das funktionieren mit der Altersrückstellung mitnehmen?? Habe ich noch nie gehört....
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 18:42:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      habe heute auch von denen Post bekommen bei mir sind es 13% würde mich auch Interessieren wie es mit einer Kündigung aussieht zum 1.1.05 da dann die Beitragsanpassung wirksam wird.

      :confused:

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      Avatar
      schrieb am 17.11.04 18:52:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      moin,

      altersrückstellungen können definitiv nicht mitgenommen werden!

      verbraucherzentrale kann ich auch empfehlen. von den gesellschaften, die du aufgezählt hast (huk, axa, debeka) taugt nur die debeka. sind nicht die billigsten, aber kulant, geringste beitragssteigerung, nur ein tarif vorhanden und das unternehmen (versicherungsverein) ist kerngesund. das einzige problem bei denen: bei den gesundheitsfragen stellen die sich ziemlcih pingelig an. ansonsten ist auch die SDK und die LKH empfehlenswert.

      gruß

      eisenbart
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 19:08:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      Bin schon seit Jahren beim Deutschen Ring privat Krankenversichert. Hatte nie Probleme. Bereits seit 4 Jahren keine Beitragserhöhung mehr gehabt. Hab die Tage ein Schreiben bekommen, dass auch für 2005 der Beitrag stabil bleibt.:)
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 19:18:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      na das wär ja nen ding,
      sollte das wirklich so sein sollten wir uns hier mal alle, sprich dkv´ler austauschen. werde am wochende sehen ob und wie hoch meine erhöhung sein wird.
      lasst den thread am leben, mal sehen wir uns organsisieren....

      gruß
      gopa
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 19:21:19
      Beitrag Nr. 9 ()
      mein gott,
      die aufregung hat glatt ein "wie" unterschlagen..:laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 19:36:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      hallo berni 1972,

      alterungsrückstellungen sind definitiv nicht mitzunehmen - leider.

      schon mal über provisions- und vertriebskostenfreie Tarife nachgedacht? In den threads werden natürlich immer die gesellschaften genannt, die natürlich auch eine vertreterprovision beinhalten, da leider 95-98% der versicherten ja nur die produkte kennen, die versicherungsvertreter anbieten, oder die aus der werbung bekannt sind. für provisions- und vertriebskostenfreie verträge wird natürlich nicht geworben, sonst wären es ja keine vertriebskostenfreie tarife.

      die ersparnis in diesen tarifen - bei exzellentem tarifwerk und ratings - ist ausserordentlich.

      solltest du nicht weiter kommen, melde dich einfach.

      gruss schaibo
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 20:44:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      habe von der halleschen den Tarif NK mit SB 1100 Euro angeboten bekommen ...
      die sagten mir auch, daß der Beitrag nach 3 Jahren um die Hälfte gesenkt wird wird ...
      stimmt das ...
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 21:48:23
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ein Kernproblem ist wirklich, ob die Gesellschaften einen Tarif für alle Kunden haben, oder ob sie alle Jahre wieder einen neuen Tarif auflegen und die alten Gruppen schließen. Dann berechnen sich die Prämien aus den Aufwendungen für die jeweilige Gruppe... und weil die Leute dann immer älter werden steigen die Kosten und die Tarife explodieren irgendwann.

      Bei den Gesundheitsfragen sind die PKVs m.E. zu Recht sehr genau. Man sollte wirklich alles angeben. Wenn sie Ärzte dann nicht anschreiben, ist das nicht das Problem des Kunden.

      Ehe Du Deine PKV kündigst, solltest Du aber klären ob Du zu vertretbaren Kosten wo anders Versicherungsschutz findest. Einige Monate "Übergangszeit" kann man vielleicht noch als reiner Selbstzahler zurecht kommen... würde ich aber von abraten.

      Im Falle einer Beitragserhöhung hast Du als Versicherungskunde immer ein Sonderkündigungsrecht.

      In Puncto Service und Beitragsstabilität hat die PKV der R+V auch einen guten Ruf.
      http://www.ruv.de/produkte/1_privatkunden/krankenversicherun…
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 22:02:58
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo LouMannheim,

      das stimmt nicht! Definitiv nicht!

      Zu den Anpassungen, glaubt Ihr wirklich, dass Ihr vor Anpassungen davon laufen könnt indem Ihr die Gesellschaft wechselt?

      Also, wenn sich jemand innerhal der vergangenen drei jahre bei der DKV oder der abz versichert hat und der meinung ist, dass er ein falsche Entscheidung getroffen hat - so what - der Verlust hält sich in grenzen - er soll wechseln.

      Wer glaubt es gebe Abschlusskostenfreie Tarife in der PKV - bitte nennt Sie beim Namen!

      Wenn jemand der Meinung ist es gäbe die eine - alle glücklich machende PKV - vergesst es!

      LKH, SDK, LVM, AXA, DeBeKa, HUK etc. - alle haben Vor- und Nachteile! Alle kalkulieren unterschiedlich und werden deshalb unterschiedlich hoch anpassen. Alle haben unterschiedlich hohe Stornofaktoren! Jeder glaubt es besser zu wissen!

      Ein tarif, der seit 3 oder 4 Jahren nicht angepasst wurde, kann der noch der heutigen Kostensituation entsprechen, oder hat der Versicherer für seine Kunden den medizinischen Fortschritt abgeschafft, die Behandlungskosten eingefroren und die erschossen, die es wagen länger zu leben als er kalkuliert hat.

      Bei manchen Versicherern müssen die Kunden spätestens mit 70 erschlagen werden, weil das geld alle ist! Wer das ist?Lest meine Postings und Ihr könnt es erahnen.

      Das Geheimnis ist - Leistungen vergleichen und eigene Ansprüche definieren!

      Dann schauen wer diese individuellen Ansdprüche in welcher Form befriedigt!

      Und dann überlegen warum eine Gesellschaft das für 100 Euro mehr oder weniger machen können sollte. Die Behandler die ich aufsuche und die Krankheiten die ich bekomme sind völlig unabhängig von der Wahl eines Versicherers.

      Und das Mär von dem einen Tarifwerk könnt Ihr auch vergessen. Wenn eine Alte Oldenburger mit 30.000 Vollversicherten mehr als ein Tarifwerk hätte, dann wäre das riskant! Wenn eine DKV mit 800.000 Vollversicherten 2 oder 3 Tarifwerke hat - was solls?

      Und zur anfänglichen Frage - bitte erst überlegen, dann nachdenken, dann bearten lassen, dann prüfen, dann ggf. einen neuen Vertrag abschließen (abschließen nicht beantragen), alle Gesundheitsfragen mehr als Gewissenhaft beantworten und dann - wirklich erst dann - kündigen!

      Wer ohne qualifizierte Beratung, ohne Kenntnis von Leistungsaussagen, deren Bedeutung oder Kenntnis der Kalkulation eine private Krankenversicherung abschließt oder wechselt wird mit finanzielle Verlusten nicht unter lebenslänglich bestraft!

      Das ist keine Haftpflichtversicherung, die ich jedes Jahr wechseln kann.
      Auch keine Rentenversicherung oder Investmentfonds, wo ich ein paar tausend Euro verzocke!
      Das ist noch nit einmal eine BU - bei der es schon um meine Existenz gehe!

      Das ist das nachhaltigste Produkt, dass ich privat erwerben kann - es hält lebenslang oder auch nicht!

      Viele Grüße
      CreInPhan

      20 Jahre Krankenversicherung
      ehemaliger Produktmanager einer PKV
      Spezialist für private Krankenversicherung
      und
      Versicherungsmakler

      P.S.: Und sagt nachher bitte nicht, es hätte Euch keiner gewarnt!

      Und für den Fall, dass irgendeiner denkt - hey der haut ja auf den Putz. Erstens: es ist mein Beruf, zweitens: es soll nur zum Nachdenken anregen und drittens: Wer Menschen bewegen will muss sie berühren! Zur Not auch emotional!
      Avatar
      schrieb am 18.11.04 10:36:39
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ berni,

      hat die DKV irgend ne "spezielle Begründung" angegeben, oder nur das "allgemeine blabla"?

      seit wann bist Du da versichert? welche Tarife? SB?

      wie waren die Anpassungen bislang?
      Avatar
      schrieb am 18.11.04 12:42:53
      Beitrag Nr. 15 ()
      @CreInPhan,

      ich finde es gut, daß Du auf einige grundsätzliche Dinge hinweist.
      Viele haben die irrige Vorstellung, sie könnten durch das Beachten von bestimmten Aspekten wie "Ein Tarifwerk" den Kostenfaktoren ein Schnippchen schlagen.
      Das ist völlig absurd.
      Die Beiträge der PKV haben sich in den letzten 10 Jahren wohl etwa verdoppelt, teilweise verdreifacht. Wer genauere Zahlen hat, kann sie gerne posten.
      Also eine Steigerung weit oberhalb der Inflationsrate.
      Die Gründe dafür sind nicht in den Verwaltungskosten der Gesellschaften zu suchen (diese liegen bei ca. 3 %) sondern in Ursachen, die alle Versicherer treffen: Medizinischer Fortschritt und vor allem längere Lebenserwartung. Die erhöht die Kosten heute und vor allem den Bedarf an Altersrückstellungen.
      Beides (medizinischer Fortschritt und steigende Lebenserwartung) wird weiterschreiten, insofern müßte man eigentlich in den nächsten Jahrzehnten ähnliche Beitragsentwicklungen wie im vergangenen Jahrzeht befürchten.
      Je nach Versicherer etwas unterschiedlich natürlich, primär davon abhängig, welche Kostenerstattungspraxis man hat und vor allem, welche Altersrückstellungen man bereits berücksichtigt.
      Aber es wird alle in erheblichem Maße treffen. Und in der Form für viele unbezahlbar werden.
      Letztlich wird es m.E. darauf hinauslaufen, daß auch die PKVs nicht mehr alles bezahlen werden. Tarifänderungen wie bei der AXA, die hier auf Grund ihrer Einseitigen Änderung mit Recht kritisiert werden, werden letztlich üblich.
      Nicht zwangsweise vermutlich, aber nach dem Motto: "Wir mußten die Beiträge ihres Vertrages leider erneut um 20 % anheben. Wir weisen sie darauf hin, daß es einen vergleichbaren Tarif mit folgender Zusatz-Klausel ... gibt, den wir Ihnen zum alten Beitrag anbieten können."
      Avatar
      schrieb am 18.11.04 16:26:00
      Beitrag Nr. 16 ()
      Habt ihr Euch einmal die DKV-HP angesehen? Dort steht einiges zu den Beitragserhöhungen.

      Bei mir wurde vor zwei Jahren kräftig erhöht, ca. um 15%. Ob ich diesmal auch dabei bin, weiß ich nicht, zumindest habe ich noch keine Benachrichtigung erhalten.

      Die DKV bildet "Altersgruppen", fasst hierei jeweils 5 Jahrgänge zusammen. Ahnlich wie bei der KFZ-Versicherung wird dann geschaut, wie viele "Schäden" pro Gruppe eintreten.

      Ein Wechsel kommt eigentlich - zumindest für langjährige Mitglieder - nicht in Betracht, da die Rückstellungen noch nicht mitgenommen werden können.

      Ab 65 soll dann der maximale Beitrag den der Obergrenze der GKV nicht übersteigen.

      Betrachtet man aber, dass die GKV ja fast nichts mehr bezahlt, fährt man mit der PKV doch besser??? Oder?
      Avatar
      schrieb am 18.11.04 16:39:28
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ich bin seit ich 22 Jahre alt bin privat versichert und spare seitdem jedes Monat meine Ersparniss ggü- der gesetzlichen Krankenversicherung in einen Rentenfonds kurzlaufend und auf ein Tagesgeldskonto. Das benutze ich wenn (womit ich rechne) auf einmal bei mir im Alter die Beiträge stark steigen werden. Damit bin ich zwar nicht 100% auf der sicheren Seite, aber ich kann es kompensieren. Wenn das alle so machen, dann denke ich kann das gejammere nicht so groß sein!!
      Avatar
      schrieb am 18.11.04 16:47:59
      Beitrag Nr. 18 ()
      @schubert

      Das macht aber nur Sinn, wenn du im Angestelltenverhältnis bist und dein Chef annähernd die Hälfte dazu zahlt.

      Aber was machen die Selbstständigen?
      Avatar
      schrieb am 18.11.04 18:09:56
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo Opla,

      das gleiche wie Schubert - nur die Ersparnis ist ja noch höher!!!!

      Viele Grüße
      Thorulf Müller
      Versicherungsmakler
      Avatar
      schrieb am 18.11.04 18:12:02
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hallo Opla,

      das gleiche wie Schubert. Ein Selbstständiger spart ja noch mehr.

      Der angestellte spart weniger, weil der AG mitspart. Hier gibt es die Möglichkeit von Beitragsentlasungskomponenten - Achtung nicht immer geeignet - bzw. niedriger Selbstbehalte und höherer Beiträge. dadurch werden auch höhere Alterungsrückstellungen aufgebaut!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 18.11.04 21:47:15
      Beitrag Nr. 21 ()
      @teufelstaube

      keine Begründung, nur allgemeines Blabla, muss dazu sagen, dass die DKV bisher seit Jahren nicht mehr erhöht hat, nur wundert mich die Heftigkeit jetzt (Q20/Q30 ohne SB)

      @Midas2000

      was meinst Du mit:

      "Tarifänderungen wie bei der AXA, die hier auf Grund ihrer Einseitigen Änderung mit Recht kritisiert werden, werden letztlich üblich."

      Was hat die Axa gemacht und ist die Axa weiterhin empfehlenswert?? Bei Finanztest belegte sie zuletzt noch den 1. Platz.
      Avatar
      schrieb am 19.11.04 09:30:15
      Beitrag Nr. 22 ()
      Versteh ich auch nicht ganz. Ich weis das ich jetzt zahle in der PKV und ich weis was ich vorher gezahlt habe in der GKV.

      Die Differenz spar ich.

      So einfach ist das.
      Avatar
      schrieb am 19.11.04 12:56:37
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hallo Bernie1972,

      die AXA hat zum 01.01.2004 die bedingungen geändert!

      § 1 medizinisch notwendige Heilbehandlung - erweitert um zu angemessenen Preisen!

      § 5 Abs. 2 Kürzung bei Übermaßbehandlungen erweitert um Herabsetzungsbefugnis bei nicht angemessenen Kosten!

      Die Bedingungsänderungen sollen auch für den Bestand Gültigkeit haben. Dagegen klagt der BdV in Köln!

      Das Finanztest die Feinheiten der bedingungen und der Kalkulation nicht bewertet sollte allgemein bekannt sein. Finanztest bewertet überwiegend banale Leistungen (Zahnersatz ist % Satz wichtig, nicht die Detailaussagen) in relation zum Preis!

      Der preis hat aber viel mit Kalkulation zu tun - wenn ich aggressiv kalkuliere habe ich also bei Finanztest einen Vorteil! Ob das auch zum Vorteil des Kunden ist? Ich wage es zu bezweifeln!

      Viele Grüße
      CreInPhan

      P.S. AXA ist dann empfehlenswert, wenn der Kunde die Bedingungsbesonderheiten der AXA kennt, akzeptiert und abzeichnet!
      Avatar
      schrieb am 19.11.04 13:15:55
      Beitrag Nr. 24 ()
      @CrelnPhan,

      Zahnersatz ist % Satz wichtig, nicht die Detailaussagen

      Dazu habe ich mal eine Frage: Bei meinem Tarif ist es so, daß die 80 % Zahnersatz nur auf die Materialkosten angewendet werden. Wenn also z.B. eine Krone insgesamt 500 EUR kostet, davon 200 EUR Materialkosten für die Krone, 300 EUR Behandlungskosten im Zusammenhang damit durch den Zahnartzt, zahle ich nur 40 EUR Eigenanteil, und nicht 100 EUR. Das hat mich damals sehr positiv überrascht.
      Ist das immer so, oder variiert das von Gesellschaft zu Gesellschaft?

      Was auf jeden Fall variiert: Bei manchen gilt ein Inlay als Zahnbehandlung, bei anderen als Zahnersatz.
      Avatar
      schrieb am 19.11.04 13:52:11
      Beitrag Nr. 25 ()
      Midas,

      Das ist leider nicht immer so.
      Die HUK erstattet dann auch nur 80% der dazugehörigen Behandlungskosten.
      Sogar der Heil- udn Kostenplan wird nur zu 80% bezahlt.
      Kronen und Brücken werden nur im Frontzahnbereich erstattet, Verblendungen nur bis Zahn 5.
      Vor- und Nachbehandlungen ebenfalls nur 80%!

      Billig ist ebend nicht immer auch gut:cry:
      Avatar
      schrieb am 19.11.04 14:21:13
      Beitrag Nr. 26 ()
      Wenn es nach der aktuellen Bundesregierung gehen sollte, ist die PKV sowieso demnächst ...

      Ich bin auch bei der DKV seit 8 Jahren vollversichert und nur mässig zufrieden, soll heißen ich würde lieber heute als morgen kündigen, wenn ich meine Altersrückstellungen mitnehmen könnte. ;)

      Mal abgesehen davon, dass vorletztes Jahr die Beiträge um fast 30 % angehoben wurden, versucht sich die DKV als Marktführer in der PKV Kostenstandards durchzusetzen.

      Obwohl mein Zahntarif eine Erstattung über dem 2,3 fachen Satz vorsieht, werden z.B.standardmässig alle Zahnarztrechnungen die einen höheren Satz beinhalten, auf das 2,3 fache gekürzt, mit immer der dem selben Text, dass die Begründung des Arztes nicht ausreichend sei. In welcher Form die Begründung des Mehraufwandes akzeptiert wird, wurde mir aber nicht mitgeteilt. Ich habe aufgrund dieser, vertragswidrigen Praxis der DKV die letzten Jahre bestimmt mehr wie € 2.000, zusätzlich zum Selbstbehalt, aus eingener Tasche bezahlen müssen. :eek: Es gibt ja nur 2 mögliche Repliken, entweder der Patient streitet sich mit seinem Zahnarzt, der wie in meinem Fall seinen überdurchschnittlichen Aufwand auch bezahlt haben möchte, oder man lässt sich mit der DKV auf einen Rechtsstreit ankommen.

      Ich tendiere zu zweitem, da ich Rechtsschutz versichert bin. Kennt jemand einen auf Versicherungsrecht spezialiserten Rechtsanwalt im Umkreis von München, der Erfahrung mit den Abrechunsmodalitäten der DKV hat?!? :cool:
      Avatar
      schrieb am 19.11.04 14:52:47
      Beitrag Nr. 27 ()
      Hallo Midas,

      hier würde mich schon interessieren, welche Gesellschaft mit welchem Tarif sich so verhalten hat?

      Es verhält sich "generell" so (Ausnahmen von der regel könnten verschioedene Gründe haben), dass die persönliche Leistung des Zahnarztes dem Zahnersatz zugerechnet wird.

      Versman hat hier auch schön dargestellt das nicht alles Gleich ist:

      Also Verblendungen bis wohin? Implantatregelungen? Inlays? zahntechnische Material- und Laborkosten mit eigenem Preisverzeichnis, nach BEL, BEL + X% oder BEB!

      Lieber Stockpicker,

      das ist nicht die Meinung der regierung, sondern Wahlkampfrethorik. Die PKV wird nicht abgeschafft!

      Eine einfache rechnung - ca. 25% des Umsatzes der Arztpraxen wird von 10% der Patienten bezahlt - den Privatpatienten! Jetzt kannst Du ganz einbfach ausrechnen was passiert, wenn Du die PKV abschaffst!

      Das geht aber noch weiter - die Quersubventionierungen sind viele!

      Und bei der Gelegenheit gleich noch eins zu Kopfpauschalen:

      Der Durchschnittsbeitrag eines gesetzlich Versicherten liegt nicht bei 169 Euro - auch dann nicht, wenn ich das beitragsaufkommen der gesetzlichen Kassen durch ca. 76. Millionen Versicherte teile!

      Wer diesen Scheingefechten folgt - seit wann halten Politiker versprechen ein, die versprechen sich doch ständig. Das soll doch nur vom tatsächlichen Problem ablenken!

      Glaubt Ihr ernsthaft, dass die Politiker, die noch nicht einmal die Gesundheitsreform 2004 hinbekommen haben einen generellen Wandel der sozialen Sicherungssysteme hinbekommen. Das kann kein Politiker ernsthaft tun, der Morgen noch Politiker sein will!

      P.S. Lest doch einmal Atr. 33 des GG! Wenn ihr mir dann noch erklärt, wie ich Beamte in eine Bürgerversicherung bekomme? Berücksichtigt bei Euren Überlegungen, dass mehr als 2/3 aller Beamte Länderbeamte sind! Und dann fragt Euch wie die Politiker eine Bürgerversicherung umsetzen wollen, die die Politiker aussen vor lässt!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 19.11.04 15:46:04
      Beitrag Nr. 28 ()
      Naja, dann zahl ich aber lieber nur 109€ in der GKV!
      Avatar
      schrieb am 19.11.04 16:09:22
      Beitrag Nr. 29 ()
      @CrelnPhan,

      hier würde mich schon interessieren, welche Gesellschaft mit welchem Tarif sich so verhalten hat?

      Ich bin bei der Mannheimer im Tarif VS 100 versichert.
      Die hat nach der Problematik der LV wohl keinen besonders guten Ruf mehr, gehört aber mittlerweile zur Uniqa.

      Von den Leistung her ist der Tarif top, ich habe sie schon sehr umfangreich in Anspruch genommen und hatte noch nie Probleme. :)

      Von der Beitragsentwicklung bin ich dagegen nicht gerade begeistert. Die jüngste Erhöhung lag bei ca. 12 %. Dafür gab es im Vorjahr keine Erhöhung.
      Aber insgesamt hat sich der Beitrag in 8 Jahren mehr als verdoppelt! :(
      Avatar
      schrieb am 19.11.04 16:10:41
      Beitrag Nr. 30 ()
      Birk,

      Glaubst Du daran?
      Mit dem Beitrag wird Deine Versichertenkarte und die Verwaltung bezahlt.
      Den Rest musst Du dann privat absichern.

      Wer an solche Reformmodelle glaubt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann.
      Die letzte Gesundheitsreform war doch ein weiterer von vielen Warnschüssen der Politik, getreu dem Motto "Seht her, so geht es nicht".

      Warum wird eigentlich die Pflegeversicherung nicht schon jetzt begraben?

      Die Politiker wollen erst einmal 2006 Eure Stimmen
      Die Wahrheit kommt nach der Wahl:mad:
      Avatar
      schrieb am 19.11.04 16:14:12
      Beitrag Nr. 31 ()
      Mittlerweile gibt es einen neuen Tarif VSC,
      der von den Leistungen etwas geringer, aber auch noch relativ gut und ca. 30 % günstiger ist.
      Fair finde ich, daß die Mannheimer mich von sich aus auf den neuen Tarif hingewiesen hat. Das ist wohl eher unüblich.
      Avatar
      schrieb am 19.11.04 16:57:07
      Beitrag Nr. 32 ()
      Hallo Midas,

      ich halte von der Mannheimer sehr viel - ist aber ein absoluter Leitungsanbieter und wurde zu preiswert gestaltet!

      Bestmögliche Leistungen und günstiger Beitrag - das widerspricht sich dimetral!

      Das mit dem VSC soltest Du noch ein paar Tage überlegen! Die entscheidende Frage ist, wie sich die Mannheimer nach dem erneuten Eigentümerwechsel entwickeln wird, wie sie positioniert wird! Das dauert noch ein paar Tage!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 19.11.04 17:34:18
      Beitrag Nr. 33 ()
      @CrelnPhan,

      danke für Deine Meinung. Ich habs auch nicht eilig mit dem Tarifwechsel.
      Bei der Mannheimer ist es zum Glück so, daß bei einem Tarifwechsel die volle Altersrückstellung berücksichtigt wird. (Manche Anbieter stufen einen ja einfach in den neuen Tarif so ein, als hätte man ihn zum selben Eintrittsalter abgeschlossen).
      Insofern macht es - solange der Arbeitgeber die Hälfte bezahlt - durchaus Sinn, einen umfangreichen Tarif zu haben und erst später, falls erforderlich, auf einen günstigeren zu wechseln.
      Avatar
      schrieb am 27.11.04 09:57:32
      Beitrag Nr. 34 ()
      Ich habe heute ein Schreiben von der Universa bekommen, mein Beitrag verringert sich um 2,32€ (Tarif A310, ZA100, ST2/100, KT43 97€/Tag,PVN, RD-95, AZ). Ich bin seit 2000 bei der Universa versichert.

      Da sieht man wieder einmal, dass niedrige Selbstbeteiligungen auf die Dauer zu geringeren Beiträgen führen. (Stichwort Altersrückstellungen) Wer es sich in jungen Jahren leisten kann, sollte deshalb auf hohe Selbstbeteiligungen verzichten, auch wenn das auf den ersten Blick teurer erscheint. Wer das nicht kann, der sollte in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
      Avatar
      schrieb am 27.11.04 11:22:40
      Beitrag Nr. 35 ()
      @#34,


      ...wahrscheinlich haben die Dein Geschimpfe vom letzten Jahr gehört?!!:laugh:;)

      (..oder verwechsle ich Dich da jetzt?:eek: )
      Avatar
      schrieb am 27.11.04 12:48:28
      Beitrag Nr. 36 ()
      ja, der bin ich.
      Avatar
      schrieb am 27.11.04 16:17:01
      Beitrag Nr. 37 ()
      bin bei der signal iduna versichert.
      bekam heute die erhöhung um 16,5 %.
      dabei wurde in den letzten jahren schon kräftig erhöht.
      wo soll das hinführen ?
      Avatar
      schrieb am 27.11.04 16:28:10
      Beitrag Nr. 38 ()
      @16 von pista: Die DKV bildet " Altersgruppen" , fasst hierei jeweils 5 Jahrgänge zusammen. Ahnlich wie bei der KFZ-Versicherung wird dann geschaut, wie viele " Schäden" pro Gruppe eintreten.

      Das ist meiner Meinung nach brandgefährlich. Die Prämien der PKV errechnen sich im Prinzip aus den Aufwendungen für diese Gruppen zzgl. Kosten der Versicherung. Mit diesem Modell kann man in jungen Jahren wirklich prima Tarife anbieten. Wenn die Leute im Schnitt 40 Jahre alt sind, sind die Gesundheitskosten günstiger als in 25 Jahren, wenn die Leute im Schnitt 65 Jahre alt sind.

      @#26 von stockpicker999: Obwohl mein Zahntarif eine Erstattung über dem 2,3 fachen Satz vorsieht, werden z.B.standardmässig alle Zahnarztrechnungen die einen höheren Satz beinhalten, auf das 2,3 fache gekürzt, mit immer der dem selben Text, dass die Begründung des Arztes nicht ausreichend sei. In welcher Form die Begründung des Mehraufwandes akzeptiert wird, wurde mir aber nicht mitgeteilt. Ich habe aufgrund dieser, vertragswidrigen Praxis der DKV die letzten Jahre bestimmt mehr wie € 2.000, zusätzlich zum Selbstbehalt, aus eingener Tasche bezahlen müssen. Es gibt ja nur 2 mögliche Repliken, entweder der Patient streitet sich mit seinem Zahnarzt, der wie in meinem Fall seinen überdurchschnittlichen Aufwand auch bezahlt haben möchte, oder man lässt sich mit der DKV auf einen Rechtsstreit ankommen.

      Es ist doch ein altbekanntes Thema, daß gegenüber Versicherungen teurer abgerechnet wird als gegenüber den Kunden direkt.
      Ich finde diese Praxis der DKV in Ordnung (obwohl ich dort weder Kunde noch Mitarbeiter noch sonstwie interessiert bin sage ich das). Hast Du mal in die GOÄ (bzw. das zahnärztliche Äquivalent) geguckt? Für den Regelfall abzurechnen ist der 1,0 fache Satz. In der Praxis wird bis zum 2,3 fachen Satz von den PKVs akzeptiert. Viele Ärzte berechnen bei Privatpatienten grundsätzlich den 3,5 fachen Satz, was leider in der Vergangenheit durch PKVs auch allzuoft bezahlt worden ist. Der Arzt hat hinsichtlich seiner Gebühren ein Ermessen. Zu dessen Ausübung gehört, daß er den von ihm abgerechneten Fall in der Rechnung schriftlich begründen muß. Fehlt es an einer solchen Begründung, ist das Ermessen fehlerhaft ausgeübt, und er kann keine Gebühren in der in der Rechnung ausgestellten Höhe verlangen.

      Wenn die PKVs solche Rechnungen trotzdem immer zahlen, müssen sie das über die Beiträge wieder auf die Versichertengemeinschaft umlegen. Das geht auf die Dauer nicht.

      Es mag ja sein, daß in Deinem Fall die Behandlung besonders aufwendig war und daß der 3,5fache (oder wasauchimmerwievielte) Satz daher in Ordnung wäre. Dann muß der Rechnungssteller dazu aber auch ein oder zwei Sätze in seiner Rechnung schreiben.

      Du solltest mit Deiner Versicherung sprechen und fragen, wie Du Dich da in Zukunft verhalten sollst. 2.000 Euro sind viel Geld, das draufzulegen ich nicht so ohne weiteres akzeptieren würde.
      Avatar
      schrieb am 27.11.04 16:41:48
      Beitrag Nr. 39 ()
      Hallo,

      im Wesentlichen kann ich den Kollegen wie CreInPhan nur zustimmen.

      Zwei Punkte seien aber noch angemerkt, um die Debatte vielleicht auch etwas zu versachlichen:

      1. Selbst Morgen & Morgen bewerten eine jährliche Erhöhung des Versicherungsbeitrags um fünf Prozent als neutral. Dieser Wert entspricht übrigens der statistisch-durchschnittlichen Preissteigerung des Dienstleistungssektors allgemein - streng genommen wären damit also der Sondereffekt des medizinisch-technischen Fortschritts sowie die Demografie noch gar nicht erfasst.

      2. In den USA wird unter Fachleuten längst die ernsthafte Debatte geführt, ob alles, was medizinisch möglich ist, zukünftig überhaupt finanzierbar sein wird (bezogen auf die Leistungsfähigkeit der gesamten Volkswirtschaft). Praktisch bedeutet dies: die Kosten laufen den Versicherern schlicht davon, sofern die finanzielle Übernahme der Leistungen nicht begrenzt wird. Die GKV kann dies durch stetige Anpassung tun und nutzt diese Möglichkeit ja auch schon längere Zeit. Die PKV kann dies eben nicht: ein zugesagter Leistungskatalog gilt, auch wenn er in zehn Jahren das Dreifache kosten sollte.

      Unabhängig von qualitativen Merkmalen einzelner Versicherer ist daher meines Erachtens aus ganz offensichtlichen Gründen mit einer durchschnittlichen Beitragssteigerung von mindestens fünf Prozent p. a. zu rechnen. Der Rest ist simples Prozentrechnen:
      Angenommen Versicherer X müsste um jährlich 5 % anpassen, tut dies jedoch nur alle paar Jahre, um in den anderen Jahren mit stabilen Beiträgen werben zu können (der Kunde möchte es ja schließlich gern glauben). Dann muss X seine Beiträge wie folgt anpassen:
      - jährlich um + 5,0 % oder
      - alle zwei Jahre um +10,25 % oder
      - alle drei Jahre um +15,76 % oder
      - alle vier Jahre um +21,55 %
      und so weiter.

      Es ist also für alle Beteiligten fatal, sich die Kostenprogression des Gesundheitswesens einfach "wegzuwünschen": das dicke Ende kommt früher oder später ohnehin. Dann lieber regelmäßige moderate Anpassungen - natürlich ein intern seriöses Wirtschaften des Versicherers vorausgesetzt.

      Beste Grüße,

      M. H. Schrammke
      http://www.investmentpartner.de
      Avatar
      schrieb am 27.11.04 17:48:26
      Beitrag Nr. 40 ()
      @investmentpartner,

      sie schneiden da ein zentrales Problem an.
      Wobei ich 5 % jährliche Kostensteigerung in dem Sektor ohne Berücksichtigung des medizinischen Forschritts nicht ganz nachvollziehen kann.
      Wo soll das denn herkommen? Die Gehälter in dem Bereich steigen sicher nicht so stark.
      Mit Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts dürfte die Zahl dagegen realistisch sein.
      Hinzu kommt die längere Lebenserwartung, so daß man wohl mit 6 - 8 % jährlich steigenden Beiträgen rechnen muß.
      Es ist wohl klar, daß sich den heutigen Topschutz in 20 Jahren kaum noch jemand wird leisten können, egal welchen Versicherer er wählt.
      Da werden letztlich fast alle auf deutlich abgespeckte Tarife wechseln müssen.
      Angesichts des medizinischen Fortschritts dürfte die dafür erhältliche Versorgung im Schnitt dennoch besser sein als heute. Dennoch ist zu befürchten, daß auch eigenlich notwendige Maßnahmen im Einzelfall am Kostenfaktor scheitern könnten. So bitter das ist.
      Avatar
      schrieb am 27.11.04 18:05:49
      Beitrag Nr. 41 ()
      Jedes Jahr das gleiche, dumme, Geschreibsel von
      "Die XY erhöht um x%".

      Und Antworten wie "mit 5% muss mann rechnen" sind genauso dumm!


      Leistungen und Beiträge werden in € erbracht.


      Wer nur 80,-- € Beitrag zahlt, für den sind 24,-- €
      Beitragserhöhung natürlich "unverschämte" 30%

      Für den der 480,-- € zahlt sind 24,-- € Beitragserhöhung
      natürlich "nur" 5%


      Die 24,-- EUR bedeuten nichts anderes, als das entprechend pro Kopf 24,-- mehr gebraucht werden.
      Sei es aus vermehrtem Leistungsbezug, sei es als Erhöhung
      der Alterungsrückstellung wg. gestiegener Leistungsinanspruchnahme oder gesunkener Stornoraten.

      Wird wohl ein Mischmasch sein ( steigende Leistungen brauchen letztlich auch steigene Alterungsrückstellungen)




      Grundsätzlich gilt:

      Wenn bei gleicher Leistung ein Beitrag heute geringer ist
      wird er prozentual stärker steigen.

      Ob mann dann bezogen auf die gesammte Vertragslaufzeit
      insgesammt mehr oder weniger gezahlt hat, als in einem Tarif der dirket einen höheren Anfangsbeitrag hatte...who knows
      Avatar
      schrieb am 27.11.04 18:12:16
      Beitrag Nr. 42 ()
      Hallo RRichter,

      Ihr Beitrag zeugt von einer hohen Unkenntnis des Themas Kalkulation oder PKV im allgemeinen.

      Das Thema fünf-Jahres Gruppen oder nicht ist mitnichten brandgefährlich.

      Es gibt unternehmen, die kalkulieren Eintrittsalterbeiträge (und nur darum geht es) in 5er Gruppen (z.B. 25-29) oder in 1er Gruppen (z.B. 24, 25, 26, 27, 28, 29, etc.)

      Auch Ihr Ausflug in das Reich des Gebührenrechts ist leider Mißlungen - der REGELhöchstsatz laut GOÄ und GOZ ist das 2,3 fache und nicht das 1 fache. Umgerechnet in das Punktesystem der kasse liegt der Steigerungsfaktor für Kassenpatienten ohne Budgetierung, Regress und Fallögruppenpauschalen bei ca. 1,5 - 1,6 fach!

      Und um es einfach zu sagen - entweder hat der Arzt falsche Begründungen geschrieben - oder die DKV hat (wie sehr oft) unrecht. Das ist bei denen Prinzip! Die Kürzungen bei Material- und Laborkosten ist übrigens Bedingungsgerecht, weil bei der DKV - selbst in den TOP Tarifen - nur "übliche" Preise versichert sind.

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 27.11.04 18:48:06
      Beitrag Nr. 43 ()
      zu 41
      das seh ich wirklich anders.

      also mein beitrag ist in den letzten 5 jahren von 300 auf 425 euro gestiegen, das sind fast 40%.
      wenn das so weitergeht, ist es ja nicht mehr zu bezahlen.
      Avatar
      schrieb am 27.11.04 22:02:04
      Beitrag Nr. 44 ()
      Meine PKV, die Hallesche, hat den Tarif um ca. 8,8 % für 2005 erhöht.

      Ich akzeptiere dies, da ich schon seit Jahren die Ersparnisse von PKV zu GKV nicht verschnabuliere, sondern für spätere Zeiten anlege.
      Avatar
      schrieb am 28.11.04 00:45:06
      Beitrag Nr. 45 ()
      zu #34 DeepImpakt.

      Also ich habe einen Top Tarif mit hoher SB, der durch die Beitragsanpassung(Pflege) auch günstiger geworden ist. Von meinem monatlichen Beitrag gehen 1/3 in die Altersrückstellungen.

      Ich kann dein Posting also nicht so richtig nachvollziehen?!?!?
      Avatar
      schrieb am 28.11.04 11:05:09
      Beitrag Nr. 46 ()
      Du kennst aber schon den Zusammenhang zwischen der gewählten Selbstbeteiligung, dem zu zahlenden Beitrag und den damit gebildeten Altersrückstellungen?
      Avatar
      schrieb am 28.11.04 12:05:40
      Beitrag Nr. 47 ()
      @ Dj

      "Von meinem monatlichen Beitrag gehen 1/3 in die Altersrückstellungen."

      Interessant, woher beziehst Du diese Erkenntnis?
      Avatar
      schrieb am 28.11.04 13:40:54
      Beitrag Nr. 48 ()
      von der Gesellschaft wo ich versichert bin.

      Glaub mir, da habe ich den richtigen Informationsfluss :-)
      Avatar
      schrieb am 28.11.04 15:02:18
      Beitrag Nr. 49 ()
      darf man fragen bei welcher Gesellschaft Du versichert bist ? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.11.04 15:28:44
      Beitrag Nr. 50 ()
      Ich denke, 1/3 des Beitrages in die Altersrückstellungen ist nicht ungewöhnlich.
      Ich habe mir jetzt mal die Altersrückstellungen meines Vertrages (Mannheimer) berechnen lassen, und es sind knapp 40 % der in 8 Jahren gezahlten Beiträge.
      Ein paar Zinsen haben sie hoffentlich erwirtschaftet, also kommt das mit dem drittel ganz gut hin.
      Avatar
      schrieb am 28.11.04 21:29:49
      Beitrag Nr. 51 ()
      Mannheimer ist im KV Bereich auch ok. Zum Glück hat man ja die Spartentrennung :-)

      Ich bin verischert bei der Victoria Tarif XL.
      Avatar
      schrieb am 28.11.04 21:54:37
      Beitrag Nr. 52 ()
      @ Dj

      Achso, du meinst die 30,-- bis 40,-- € Alterungsrückstellungen mit dennen du dein künstliches
      Hüftgelenk, die Augen-Op´s wg. grauem star, díe Prostata-OP und den Herzschrittmacher finanzierst....

      Achso...
      Avatar
      schrieb am 28.11.04 23:01:32
      Beitrag Nr. 53 ()
      Ja, 30% Altersrückstellung hört sich doch erst einmal ganz gut an:D
      Dieser prozentuale Betrag verringert sich jedoch mit zunehmenden Alter, und dann hast Du in Summe stolze 3000€ an Rückstellungen gebildet, die schon vor erreichen des Rentenalters dahingeschmolzen sind - Bravo!

      Aber das kannst Du ja selbst wieder gerade biegen, vielleicht besser als die Victoria:laugh:, brauchst ja nur die Ersparnis zur GKV gewinnbringend anlegen - dann kann nix mehr passieren.
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 00:21:41
      Beitrag Nr. 54 ()
      @ Versmann


      Ganz genau das ist die Devise. Den ersparten Anteil erstens als Rückstellung für die SB zu bilden und dann noch weiter zu sparen.

      Bis jetzt geht dies super auf. Ich denke, dass meine private Rückstellung immer besser ist, als die der Versichtertengemeinschaft!!
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 09:41:06
      Beitrag Nr. 55 ()
      @ Dj

      Absolut richtig deine Strategie!

      Mach ich genauso!

      Ich wollte nur deutlich machen, das mann bei diesen "Minibeiträgen" nicht wirklich von "Alterungsrückstellungen" sprechen kann!

      Das muss dann schon privat erfolgen!

      Zumal mann auch berücksichtigen muss, das gerade bei Tarifen mit hoher SB gerne auch die SB angehoben wird
      (muss) um die Beitragssenkende Wirkung zu erhalten.

      Die Beitragsentwicklung läßt am ehesten noch mit Tarifen der gleichen Gesellschaft vergleichen.

      Hab selber den ASZ/SB 30 (2.700,-- SB) der SIGNAL-IDUNA.

      Zahle ab Jan. hierfür 103,75 (ohne GZ) nach 79,81 dieses Jahr.(geb. 1970)

      Ein Freund (geb. 1969) von mir hat sich zur gleichen zeit(1994) bei SIGNAL versichert und zahlt jetzt für den A100 SB 2( 260,--SB) Z100 und VS100/1 rund 341,-- .

      Also zahlt er rund 2.847,-- mehr im Jahr, mehr als meine SB:laugh::laugh::laugh:

      Die Beitragsentwicklung in den letzten jahren war bei der SIGNAL allgemein nicht so berauschend, haben auch viel Geld verzockt und die BRE halbiert!

      Da bin ich froh "so wenig wie möglich" an Beitrag zu zahlen.

      Immerhin habe ich allen in den letzten 4 Jahren rund 10.000,-- € weniger Beitrag gezahlt als mein Kumpel
      und das ist bereits ein schöner Grundstock für meine persönliche "Alterungsrückstellung".

      Einen Vorteil hat das ganze noch:
      Die ganze Thematik bezgl. portabilität der Rückstellungen bei Wechsel, oder Verlust bei Kündigung und Tod ist nicht so bedeutend...
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 18:41:01
      Beitrag Nr. 56 ()
      @42 von CreinPhan:

      Die GOÄ finden Sie in http://www.e-bis.de/goae/defaultFrame.htm

      § 5 bestimmt, daß im Allgemeinen der 2,3fache Satz gilt. In den dort bestimmten Ausnahmefällen sind niedrigere Sätze abzurechnen. Sie haben Recht, sorry.

      Dennoch ist entscheidend, daß der Arzt für höhere Gebührensätze eine Begründung schreiben muß. Hier hat er ein Ermessen, daß er im Einzelfall ausüben kann. Schreibt er nichts übt er kein Ermessen aus. Also bekommt er nicht mehr.

      Die Kürzung von korrekt berechneten Arztleistungen durch meine PKV würde ich mir nicht gefallen lassen, insbesondere wenn ich schon vorverauslagt habe.

      Es gibt PKVs, die leisten aber nur bis zu niedrigeren Sätzen (ich kenne jemand, der hat sich nur bis zum 1,7fachen Satz abgesichert). Da müßte man also in den konkreten Versicherungsbedingungen nachgucken...

      Unter 5-Jahres Gruppen verstand ich etwas anderes: geschlossene Tarife, zu denen nach Schluß keine neuen Versicherungsnehmer mehr dazu kommen.
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 19:06:06
      Beitrag Nr. 57 ()
      ...zu den Alterungsrückstellungen:

      also ich werde im Januar 42, bin seit 12.92 bei Universa versichert.
      ab Januar zahle ich für die KV (amb/stat./zahn) ohne Alterssicherungszuschlag 149,8€ bei 1300€ SB auf alles. Der Tarif ist mit einer SB-Halbierung ab 65 kalkuliert.

      zudem steht im Nachtrag: "Anrechnung der Alterungsrückstellung :77,44€"

      und dann als Erläuterung: "Der Betrag stellt einen Nachlass zum Tarifbeitrag dar, dessen fiktiver Kapitalwert bezogen auf den 1.1.05 insgesamt 16440,00€!! beträgt. Darin enthalten sind Überschussmittel bzw. Zinsgutschriften in Höhe von 1370€, die die universa dem Vertrag zum 1.1.05 aus Unternehmensmitteln gutgeschrieben hat...."

      ich habe spasseshalber mal nachgerechnet, wieviel Beitrag ich in den Jahren 1993-einschl. 2004 bezahlt habe: es waren 15310€; Beitragsrückerstattungen nicht berücksichtigt.
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 19:13:10
      Beitrag Nr. 58 ()
      ..noch nen Tip für Selbständige:

      einige PKV-Gesellschaften gewähren einen Nachlass/verzichten auf Ratenzahlungszuschlag von +/-4%.

      Wer das Geld gerade flüssig hat, sollte mal nachrechnen und umstellen; es lohnt sich.
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 20:33:50
      Beitrag Nr. 59 ()
      @Teufelstaube,

      und dann als Erläuterung: " Der Betrag stellt einen Nachlass zum Tarifbeitrag dar, dessen fiktiver Kapitalwert bezogen auf den 1.1.05 insgesamt 16440,00€!! beträgt. Darin enthalten sind Überschussmittel bzw. Zinsgutschriften in Höhe von 1370€, die die universa dem Vertrag zum 1.1.05 aus Unternehmensmitteln gutgeschrieben hat...."

      ich habe spasseshalber mal nachgerechnet, wieviel Beitrag ich in den Jahren 1993-einschl. 2004 bezahlt habe: es waren 15310€; Beitragsrückerstattungen nicht berücksichtigt.


      Das kommt mir nicht ganz stimmig vor. Wenn von den 16440 EUR Altersrückstellungen 1370 EUR Zinsen und Überschüsse sind, müssen 15070 EUR von Deinen Beiträgen "gespart" worden sein. Bei Beiträgen von insgesamt 15310 EUR kann das auf keinen Fall sein. Ein paar Leistungen wird ja auch die Universa zahlen müssen.
      Oder sind die 15310 EUR Deine Hälfte, und der Arbeitgeber hat nochmal soviel gezahlt? Dann könnte es etwa hinkommen.
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 20:55:09
      Beitrag Nr. 60 ()
      Mann achte auf das "Zauberwort"
      "fiktiver Kapitalwert"


      "wir tun so als ob...":laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.11.04 09:59:23
      Beitrag Nr. 61 ()
      @#59,

      ..die Beitragssumme 1993-2004 habe ich anhand der Versicherungsscheine/Nachträge (die ich aufbewahrt habe) zusammengerechnet.

      @#60,

      :confused:

      Du magst das jetzt schlechtreden wollen; der Abschlag i.H. v. 77,44€ auf den mtl. Tarifbeitrag ist jedenfalls ziemlich real!:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.11.04 12:06:08
      Beitrag Nr. 62 ()
      @ Teufelstaube

      Ich will da nichts "schlecht reden", nur
      falsche vorstellungen "geraderücken".

      Fiktiv heist wörtlich "nicht real" und ist auch so zu verstehen!

      Da sind also keineswegs reale 16.440,-- EUR vorhanden.
      Können ja auch garnicht, denn wie Du selber schon berechnet hast!

      Die Minderbeitrag zum Neueintrittsbeitrag, die 77,44€
      bedeuten nichts anderes, als das ein Neuversicherter
      eben diesen Betrag zusätzlich aufbringen muss,
      um zum Zeitpunkt X auf den selben
      Kapitalbetrag an realen Rückstellungen zu kommen.

      Es liegt hier die simple Formel "Zeit x Geld" vor.

      Dadurch das du früher angefangen hast zu sparen, musst
      du jetzt mtl. weniger aufbringen um auf das gleiche Endresultat zu kommen.


      Bei einem Rechnungszins von 3,5% hast du mit 77,44 € mtl.
      in 14 Jahren 16.440,-- erreicht.

      Meine Darstellung ist natürlich vereinfacht, in der Praxis ist die Kalkulation der PKV komplizierter,
      deswegen schreibt die Universa ja auch von einem fiktiven Kapitalwert.
      Avatar
      schrieb am 30.11.04 18:28:19
      Beitrag Nr. 63 ()
      ..wie ich das so sehe ist die Anrechnung der Alterungs rückstellung (nicht Altersrückstellung!)in Höhe von 77,44 ein dauerhafter Beitragsnachlass auf den jeweiligen Tarifbeitrag, quasi eine "lebenslange Rente" die den Tarifbeitrag mindert, und deren Aufbau vermeiden soll, dass der Zahlbeitrag aufgrund des Älterwerdens (nicht aufgrund der steigenden Lebenserwartung) ansteigt. Dieser Nachlass/Rente hat ja nun durchaus einen Wert: ich muss nämlich 77,44€ weniger bezahlen als jemand der im gleichen Jahr geboren ist, aber erst im aktuellen Jahr in den Tarif einsteigt. Diese "Rente" wird offensichtlich mit 16440€ bewertet.
      Avatar
      schrieb am 01.12.04 13:54:29
      Beitrag Nr. 64 ()
      @all,

      gibt es irgendwo eine neutrale Übersicht, welche Versicherungen langfristig die Beiträge am stabilsten gehalten haben und welche ständig nachkalkulieren müssen ?
      Avatar
      schrieb am 01.12.04 21:54:20
      Beitrag Nr. 65 ()
      Hallo Diego,

      eigentlich nein - aber es gibt von einigen Versicherern entsprechende Beispiele!

      Und nun zu den Fakten - das ist mit dem festen Blick in den Rückspiegel Auto fahren! Die Beitragsstabilität der Vergangenheit sagt nichts über die der Zukunft.

      Wenn ein Kunde sich heute orientiert muss er analysieren, welche Gesellschaft aggressiv und welche auskömmlich kalkuliert. dazu gehört eine sehr hoch qualifizierter Makler, Bilanzkenntnis, Kalkulationskenntnis und Bedingungswissen!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 13:00:35
      Beitrag Nr. 66 ()
      Frage an´s Forum:

      Ich habe mir meinen Tarif bei der LVM vorgenommen und einmal gedanklich eine höhere SB durchgerechnet:

      Mein jetziger Tarif mit 200 EUR SB kostet mich p.a. ca. 1950 EUR Gesamtbeitrag.

      Die nächsthöhere Stufe in der SB liegt bei 490 EUR und würde mich p.a. ca. 1350 EUR kosten.

      Mit anderen Worten: Eine höherer Eigenanteil von 290 EUR (490-200) bringt mir eine Beitragsersparnis von 600 EUR (1950-1350)!!

      Das ist simpelste Mathematik.... Aber wo ist der Trick ???

      Eine neue gesundheitliche Einstufung/Bewertung erfolgt nicht!

      Also - wo steckt der Pferdefußßßßß ?? Was "verliere" ich dabei??

      May I have your votes please !!
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 13:26:57
      Beitrag Nr. 67 ()
      CrelnPhan,

      kennst Du einen "sehr hoch qualifizierter Makler mti Bilanzkenntnis, Kalkulationskenntnis und Bedingungswissen" , den Du empfehlen kannst ?

      diego
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 15:08:20
      Beitrag Nr. 68 ()
      Hallo Diego2,

      ja, ich kenne einen - Spezialist für Kennzahlen, Kalkulation und Bedingungen. Der führt zu diesen Themen sogar Seminare durch für Makler, Mehrfachagenten und Maklerbetreuer. Ist aber Unternehmensberater:

      Cre-In-Phan Sellsulting Unternehmensberatung

      Und nur wegen der Verwechslungsgefahr - das ist der gleiche, der als Cre-In-Phan Insurance Versicherungsmakler auch PKV und BU Beratungen bei Privatpersonen durchführt - allerdings eher selten, weil das Jahr nur 365 tage hat!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 16:36:48
      Beitrag Nr. 69 ()
      Ist das der CreInPhan, der noch Zeit hat, hier zu posten?

      Grüße vom Dangerseeker ;)
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 17:14:11
      Beitrag Nr. 70 ()
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 19:32:36
      Beitrag Nr. 71 ()
      Ja, selten - aber er tut es!

      Manchmal nimmt man sich Zeit.

      Wenn mkan weiß, wie "Kunden" und "Verbraucher" hier sprechen, dann schult das auch für die Beratung.

      Buchen wir das als Arbeitszeit.

      Außerdem kämpfe ich gerne gegen die Unwissenheit mit der über private Krankenversicherung im allgemeinen diskutiert wird!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 19:55:44
      Beitrag Nr. 72 ()
      @ Taufelstaube

      Das mit der "rente" kann schon nicht stimmen, da du dich bezogen Auf die ALterungsrückstellungen ja noch in der
      ansparphase befindest!


      Ich versuchs mal so zu erklären:

      Der Beitrag der PKV ist für die gesammte Vertragslaufzeit
      als gleichbleibende Prämie kalkuliert.
      Deckt also inkl. Zinsen den erwarteten Leistungsbedarf ab.

      Angenohmmen Du als 30 Jähriger Mann hast bis 42
      statistisch 7.500,-- an Arztkosten.
      Dann hast du bei gezahlten 15.000,-- EUR
      ein "Guthaben" (Alterungsrückstellungen) von 7.500,--
      angespart.
      Weiter hat 42 Jähriger Mann bis zum Vetragsende noch 52.500,-- EUR Arztkosten.

      Dann muss ein 42 Jähriger Neueinteiger mit seinen Beiträgen diese 52.500,-- aufbringen,

      Du als "Altversicherter" bekommst aber ja noch "Zinsen"
      auf "Deine" Rückstellungen, auf 7.500,-- EUR.

      Diese Zinsen hierauf betragen über die gesammte Vertragslaufzeit jetzt auch 7.500,-- EUR.


      Dann brauchst Du ab heute also insgesammt 15.000,--
      weniger einzahlen als ein "neuer".

      Das macht dann im Monat 77,--

      Somit hat dein Beitragsnachlaß "fiktiven" Kapitalwert
      von 15.000,-- auch wenn "real" nur 7.500,-- an tatsächlichen Kapitalanlagen vorhanden sind.


      Hoffe das Grundprinzip ist jetzt einigermaßen klar geworden.

      Freue mich wenns verstanden wird, gib mir bitte feedback

      Gruß
      VeryBest



      P.S. Vertragslaufzeit mein die tatsächliche versicherte Zeit, nicht die statistische Lebenserwartung!
      (Stichwort: Stornowahrscheinlichkeiten)
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 19:59:27
      Beitrag Nr. 73 ()
      @ Taufelstaube

      Das mit der "Rente" kann schon nicht stimmen, da du dich bezogen auf die ALterungsrückstellungen ja noch in der
      ansparphase befindest!


      Ich versuchs mal so zu erklären:

      Der Beitrag der PKV ist für die gesammte Vertragslaufzeit
      als gleichbleibende Prämie kalkuliert.
      Deckt also inkl. Zinsen den erwarteten Leistungsbedarf ab.

      Angenohmmen Du als 30 Jähriger Mann hast bis 42
      statistisch 7.500,-- an Arztkosten.
      Dann hast du bei gezahlten 15.000,-- EUR
      ein " Guthaben" (Alterungsrückstellungen) von 7.500,--
      angespart.
      Weiter hat 42 Jähriger Mann bis zum Vetragsende noch 52.500,-- EUR Arztkosten.

      Dann muss ein 42 Jähriger Neueinteiger mit seinen Beiträgen diese 52.500,-- aufbringen,

      Du als " Altversicherter" bekommst aber ja noch " Zinsen"
      auf " Deine" Rückstellungen, auf 7.500,-- EUR.

      Diese Zinsen hierauf betragen über die gesammte Vertragslaufzeit jetzt auch 7.500,-- EUR.


      Dann brauchst Du ab heute also insgesammt 15.000,--
      weniger einzahlen als ein " neuer" .

      Das macht dann im Monat 77,--

      Somit hat dein Beitragsnachlaß "fiktiven" Kapitalwert
      von 15.000,-- auch wenn " real" nur 7.500,-- an tatsächlichen Kapitalanlagen vorhanden sind.


      Hoffe das Grundprinzip ist jetzt einigermaßen klar geworden.

      Freue mich wenns verstanden wird, gib mir bitte feedback

      Gruß
      VeryBest



      P.S. Vertragslaufzeit mein die tatsächliche versicherte Zeit, nicht die statistische Lebenserwartung!
      (Stichwort: Stornowahrscheinlichkeiten)
      Avatar
      schrieb am 02.12.04 22:09:09
      Beitrag Nr. 74 ()
      Hallo,

      der Anrechnungsbetrag, also die Differenz des bereinigten Krankheitskostenvertrages EA heute zum zu zahlenden Beitrag, ist der geldwerte Gegenwert der bis dahin gebildetetn Alterungsrückstellung.

      Ich beschäftige mich damit seit ca. 16 Jahren - also bitte!

      Warum weist die Universa ihn fiktiv aus - weil sonst dem Kunden suggeriert werden könnte, dass wären seine Sparanteiele - aber die Alterungsrückstellung ist ebenfalls fürs Kollektiv kalkuliert.

      Das ganze lässt sich schwer vereinfachen - aber die kalkulation ergibt sich aus den Kopfschäden nach Leistungsarten unter Berücksichtigung der Restlebenswahrscheinlichkeit.

      Es ist aber so, dass ich aus dem Anrechnungsbetrag - mit einigen KnowHow und der Sterbetafel, den Tarifen und dem Eintrittsalter - die bis dahin gebildete Alterungsrückstellung berechnen kann.

      Im Prinzip ist die Alterungsrückstellung das, was ich im Gegensatz zu einem gleichaltrigen und gleich gesunden Anderen, der sich heute versichert, nicht mehr zahlen muss!

      Alles andere sind Vermutungen und Unwissen.

      Warum ich als 35jähriger mit 5 Jahren Versicherungsdauer mehr zahle als der heutige 30jährige, weil die Laufzeit für den Inflationsausgleich fünf Jahre kürzer ist - und damit tragen Zinseszinsfaktoren!

      Sorry, aber wer das lernen will - fragt mich wann ich wo die nächsten Seminare mache!

      Viele Grüße
      Thorulf Müller
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 10:17:46
      Beitrag Nr. 75 ()
      CrelnPhan,

      du solltest ein wenig von deinem hohen roß runterkommen ...
      sowas hat noch keinen geschadet ...
      dann fragt auch vielleicht mal wieder jemand an ...
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 10:42:30
      Beitrag Nr. 76 ()
      Wo Sie recht haben, haben Sie recht, Herr Müller.

      Es ist wohl tatsächlich so das diese "fiktiven" Kapitalwerte durch "reale" Bilanzwerte gedeckt sind.


      Die Höhe ist aber nicht "individuell" "angespart" wurden, sondern durch "Gutschriften" wie der zum 01.01. zu erkären.

      Ich vermute (und bitte Teufelstaube das nach möglichkeit in Erfahrung zu bringen) das in der Vergangenheit schon ähnliche "Gutschriften" erfolgten.

      Denn lt. Universa (telf.) beträgt der "Sparanteil"
      im Beitrag tatsächlich ca. 30% .

      Bei gezahlten Beiträgen von rund 15.000,--
      dürften also nur ca 5000,-- + Zinsen persönlich angespart worden sein.

      Teufelstaube profitiert als von einer "Subvention"
      vonm fast 10.000,--!!!

      Gut für Teufelstaube, schlecht für?????

      Das Geld ist ja nicht vom Himmel gefallen, es muss also anderen Fehlen!

      Es zeigt sich aber wohl einiges ganz deutlich:

      Die PKV darf anscheinden nach gutdünken erhebliche Mittel
      "sozial" verteilen um "größere" Beitragsanpassungen in einzelnen Tarifen "abzufedern".

      Für den Kunden letzendlich ein Lotteriespiel.

      Werde ich bezuschußt, oder bezuschuße ich andere?
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 11:30:28
      Beitrag Nr. 77 ()
      ...mit dem von mir in #63 benutzten Begriff "Rente" war gemeint, dass es eine dauerhafte "Zahlung" in meinen Vertrag gibt, die den jeweiligen aktuellen Tarifbeitrag mindert und deren Anrechnung zum Zahlbeitrag führt. Quasi wie eine jeweils sofort beginnende Leibrente.
      Das entspricht im Grunde den Ausführungen aus #74.

      Ne Gutschrift hab ich eigentlich fast jedes Jahr bekommen, zunindest immer, wenn es ne BAP gab.
      Die Höhe der Gutschriften ist sehr unterschiedlich und erfolgt immer zum 01.01.

      2005:1370€
      2004:250€
      2003:150€
      2002:1710€

      in den Jahren davor und seit 1997 wurde immer nur der Gesamtstand des "fiktiven Kapitalwertes" und der minatliche Anrechnungsbetrag angegeben, nicht der Zuwachs/die Zuschreibung. Den Zuwachs muesste ich jetzt mal ausrechnen; wenn ich Zeit dazu hab.
      Davor wurde immer nur der monatliche Anrechnungsbetrag ausgewiesen.

      Ich find´s grundsätzlich gut, wenn die Werte wie aktuell ausgewiesen werden, weil´s das Ganze etwas transparenter macht.
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 12:05:41
      Beitrag Nr. 78 ()
      @ Teuflestaube

      herzlichen Glückwunsch zu den Subventionen;)


      Diese Transparenz würd ich mir bei allen wünschen, schon richtig.

      Viel wünschenswerter finde ich eine "gerechtere" Verteilung der Finanzmittel.

      Eine Verteilung nichtnach dem angeblichen "Bedarf",
      sondern nach der tatsächlich erbrachten eigenen Sparleistung.

      Aber diese Diskusion führt hier zu nichts, da müssen wir mit Leben, das es in der PKV, z.t. auch aufgrund gesetzlicher Vorschriften, eine Subvention von i.d.R. "reichen alten" durch "arme Junge" gibt, und anscheinend eben auch von billigen Tarifen durch teuere.

      Naja... ich zahl halt so wenig als möglich ein, dann kann mir auch nur wenig abnehmen und umverteilen.:(
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 14:33:12
      Beitrag Nr. 79 ()
      Was mich (als jemand der selbst noch keinen Tarifwechsel durchgeführt hat) etwas stutzig macht, ist der Ansatz einer fiktiven Rente.
      Das heißt ja wohl, daß als Basis der Tarif mit dem neuen Abschlußalter gewählt und um die Rente vermindert wird.

      Beispiel: Beitrag eines 30 Jährigen im neuen Tarif 100 EUR, eines 40 Jährigen 150 EUR. Jemand, der mit 30 einen anderen (teureren) Tarif abgeschlossen hat, wechselt nun und bekommt 70 EUR fiktive Rente. D.h. er zahlt nicht 100 EUR, sondern 150 - 70 = 80 EUR.

      Soweit so gut.
      Das Problem dabei: Die Rente ist vermutlich fix, der Tarifbeitrag steigt dagegen.

      Beispiel: Nach 10 (für Optimisten: nach 15) Jahren hat sich der Beitrag in dem Tarif verdoppelt. Ein 30 Jähriger zahlt dann 200 EUR. Ein 40 Jähriger 300 EUR.
      Unser "Beispielmann" (der ja seit er 30 war bei der Gesellschaft versichert ist, nur eben die ersten 10 Jahre in einem höheren Tarif) zahlt nun 300 - 70 = 230 EUR, also 30 EUR mehr als wenn er gleich den niedrigeren Tarif gewählt hätte.
      Noch nicht dramatisch, aber bis zum Rentenalter knallt der Nachteil bei dieser Kalkulationsart ganz schön durch!

      Sehe ich das so richtig, oder ist da ein Denkfehler?
      Machen das alle Gesellschaften so?
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 14:55:39
      Beitrag Nr. 80 ()
      @#79,

      ...ob das jetzt wirklich ne Art "Rente" ist, weiss ich nicht.

      Den Begriff hab ich benutzt, um leichter erläutern zu können, wie ich das verstanden habe.
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 15:00:07
      Beitrag Nr. 81 ()
      Hallo Midas,

      Denkfehler! Ganz klar! Ich weiß nur nicht wo, weil Du das für mich etwas kompliziert darstellst!

      Also - den Anrechnungsbetrag nimmst Du bei Umwandlungen mit - aber nicht mehr, als Du für den Beitrag des neuen Tarifs zum ursprünglichen Eintrittsalter benötigst!
      Davon weiche aber Unternehmen zum Vorteil des kunden ab und wenden den Verbandsgeschäftsplan an. Danach bis maximal zum halben Beitrag des jüngsten Eintrittsalters eines Erwachsenen. Und wenn dann noch etwas übrig ist, dann wird eine Restdeckungsrückstellung gebildet. Das ist die Regelung für ST - und den letzten Teil setzt meiner Kenntnis nach kein Versicherer außerhalb ST um!

      Dein Beispiel kanckt vermutlich da, wo Du versuchst zukünftige Entwicklungen im Neugeschäfts- und bestandsbeitrag zu simulieren. Du vergisst, dass sich die Anrechnung weiter erhöht. Es wird ja auch weiter bespart - die AR!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 15:00:54
      Beitrag Nr. 82 ()
      @80,

      die entscheidende Frage ist, ob dieser "Rabatt" dynamisch oder fix ist.
      Weist Du das?
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 15:01:08
      Beitrag Nr. 83 ()
      Hallo LouMannheim,

      warum sollte ich das? Sitze ich drauf?

      Was ich hier beitrage sind Fakten! Und das ist mein gelernter beruf!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 15:10:10
      Beitrag Nr. 84 ()
      Hallo Teufelstaube,

      die Höhen schwanken, weil neben der Alterungsrückstellung (geplanter Anrechnungsbetrag) auch Direktgutschriften und Limitierungsmittel greifen könnten. Die fallen aber jährlich anders aus!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 15:14:35
      Beitrag Nr. 85 ()
      @#84,

      Danke!

      ...im übrigen war es bei mir so, dass ich vor einigen Jahren aus den Einzeltarifen mit sb600 ambulant in den Kompakttarif VE1300h gewechselt bin, und beitragstechnisch auf einmal ein paar Jahre jünger war als bei Abschluss der PKV.
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 15:14:38
      Beitrag Nr. 86 ()
      Hallo VeryBestFLV,

      das mit den tatsächlich erbrachten Sparleistungen könnte nach hinten losgehen, wenn Sie kurz nach Eintritt in die PKV schwer krank werden.

      Das wäre dann die Individualsierung der Alterungsrückstellung und die Portabilität! Der Versicherungsgedanke - viele kann es treffen und einen triffts - ist dann aber aufgegeben.

      Wir könnten dann auf PKV Unternehmen verzichten und FLV`s abschließen!

      Die Transparenz der Universa erbringen andere Versicherer nicht. Die Universa ist hier am weitesten entwickelt!

      Subventionen von einzelnen Personen oder tarifübergreifend ist nicht möglich. Entweder alle in einem Tarif oder keiner. Erlaubt sind nur Sonderlimitierungen für über 65 jährige! Und die Limitierungen stammen aus Zinsüberschüssen und der RfB - nicht aus Beiträgen!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 15:16:18
      Beitrag Nr. 87 ()
      Hallo Teufelstaube,

      die Universa gehört zu den Unternehmen, die das tun. Die DKV auch!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 15:27:43
      Beitrag Nr. 88 ()
      Hallo Midas,

      weder dynamisch noch fix. Das sind m.E. die falschen Begrifflichkeiten.

      Du zahlst permanent in die AR ein - auch wenn Du tatsächlich mehr kostest als Du zahlst, weil es ein kollektiver Vorgang ist. Das endet erst wenn die Ansparphase in die Entnahmephase übergeht. Und das ist kein fixer Termin, sondern in Abhängigkeit verschiedener Faktoren.

      Dadurch erhöht sich permanent die Anrechung - das drückt sich dadurch aus, das ein Gleichaltriger, der sich heute neu versichert, mehr zahlt!

      Im Prinzip steigt aber nur die kalkulatorische Differnez zum neugeschäftsbeitrag Deines aktuellen Alters.

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 15:31:26
      Beitrag Nr. 89 ()
      @ CreInPhan

      Da haben Sie mich misstverstanden.

      Der "Sparbeitrag" liegt lt. Univers bei ca. 30%
      des Beitrages. ob ich nun Krank bin oder nicht.

      Für den "Risikoausgleich" gibt es ja auch
      den "Risikobeitrag"

      Aus welchem Topf das Geld letztendlich kommt, ist doch völlig schnuppe, irgendwie muss es da ja auch zuerst reingekommen sein.

      Und bei der "Entnahme" sollte eben besser berücksichtigt werden wer wieviel reingetan hat.

      Alles andere ist Umverteilunng.

      Und an dieser Umverteilung beteilige ich mich sowenig als möglich.

      Was würde passieren wenn alle versicherten jetzt doch "ihre" Rückstellungen bei wechsle mitnehmen könnten?

      Dann würde Teufelstaube diesen "fiktiven" Kapitalwert
      mitnehmen, und mal eben 10.000,-- EUR "Gewinn" einstreichen.

      Da aber auch bei der Universa kein Geld vom Himmel fällt, fehlt diese Geld einem anderen, der in einem anderen Tarif leider nicht mit "Gutschriften" überschüttet wurde.

      Der bekommt dann vieleicht bei eingzahlten "Sparbeiträgen"
      von 15.000,-- nur 10.000,-- raus:eek:
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 15:55:25
      Beitrag Nr. 90 ()
      Hallo VeryBestFLV,

      >Der " Sparbeitrag" liegt lt. Univers bei ca. 30%
      des Beitrages. ob ich nun Krank bin oder nicht<

      Nein, er liegt zu unterschiedlichen Zeitpunkten unterschiedlich hoch! 30% ist ein Durchschnittswert, wenn überhaupt. Und dann wäre noch die Frage aus welchen Bilanzdaten er berechnet wurde. Das ist leider nicht so einfach!

      >Aus welchem Topf das Geld letztendlich kommt, ist doch völlig schnuppe, irgendwie muss es da ja auch zuerst reingekommen sein.<

      Das ist zwar nicht falsch - aber dennoch nicht wirklich richtig. Der geldfluss ist sehr komplex und es gibt verschiedene Quellen. Beitrag - hier planmässige Zuführung und versicherungsgeschäftliches Ergebnis - und Kapitalanlageergebnis!

      >Und bei der " Entnahme" sollte eben besser berücksichtigt werden wer wieviel reingetan hat.<

      Genau das passiert - bei dem beitragsteil "planmässige Zuführung", bei dem Überzins aus AR und beim gesetzlichen Zuschlag! s.a. VAG und KalkV

      >Alles andere ist Umverteilunng. Und an dieser Umverteilung beteilige ich mich sowenig als möglich<

      Sorry, aber das ist teilweise der fall! Und das ist im Prinzip auch "Versicherung"!

      >Was würde passieren wenn alle versicherten jetzt doch " ihre" Rückstellungen bei wechsle mitnehmen könnten? Dann würde Teufelstaube diesen " fiktiven" Kapitalwert
      mitnehmen, und mal eben 10.000,-- EUR " Gewinn" einstreichen.<

      Ich hoffe, dass das nicht passiert - das mit der Portabilität. Aber den fiktiven Kapitalwert wird er dann nicht mitnehmen - sondern einen Betrag der sich aus irgendwelchen Faktoren berechnet, die wir noch nicht kennen, weil sich noch keiner "wirklich" Gedanken gemacht hat! Es geht nicht, weil der Verbrauch des Deckungskapitals auch Kollektiv geschieht - einer mehr, ein anderer weniger!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 16:39:05
      Beitrag Nr. 91 ()
      @CrelnPhan,

      ich denke das Problem das VerybestFLV mit den von Teufelstaube genannten Zahlen hat - und das ich auch habe - ist, daß sie nicht stimmig erscheinen.
      Angeblich wurde mehr in die Altersrückstellungen gestellt, als er in den 12 Jahren insgesamt an Beiträgen gezahlt hat.
      Die Verzinsung (die vielleicht bei 5 % liegt, das sind ja primär Renten und keine Hedgefonds) macht aber über diesen Zeitraum bei einem monatlichen Sparplan relativ wenig aus.
      Also müßten über 90 % der Beiträge in Altersrückstellungen geflossen sein, und weniger als 10 % für Leistungen eingesetzt worden sein.
      Das kann individuell sogar stimmen, im Schnitt des Kollektivs sind diese Relationen einfach absurd.
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 17:24:46
      Beitrag Nr. 92 ()
      > Und bei der " Entnahme" sollte eben besser berücksichtigt werden wer wieviel reingetan hat.<

      "Genau das passiert..."

      Ja eben nicht!

      5.000,-- eigener Einzahlung stehen 10.000,-- EUR
      Gutschrift gegenüber.
      ( Das das ca. summen sind, wissen hoffentlich alle)


      Das steht in keiner vernünftigen Relation zueinander!

      Umverteilung soll und muss über den Risikobeitrag geschehen.

      Wenn der "Sparbeitrag" mit umverteilt wird, können wir ja gleich das Umlageverfahren der GKV nehmen!
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 17:31:16
      Beitrag Nr. 93 ()
      Hallo Midas,

      die Verzinsung liegt nicht bei 5% - die Deckungsrückstellung verzinst sich exakt mit 3,5%!

      Überzinsen werden gemäß § 12 VAG verwendet!

      Die Zuführung zur Alterungsrückstellung eines 29 jährigen Mannes bei einer stationären Ergänzungsversicherung betragen "fiktiv" über 90%!

      Das Spiel mit der Deckungsrückstellung ist aber in Wahrheit noch viel komplexer!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 17:33:11
      Beitrag Nr. 94 ()
      @#91,

      ..ich hab die Beiträge nochmal zusammengerechnet:

      15310€ für die Zeit vomm 1.1.1993-31.12.2004. Die Angaben aus meinem ersten Posting dazu stimmen also.

      die paar Beiträge aus 1992 hab ich nicht berücksichtigt.
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 17:34:22
      Beitrag Nr. 95 ()
      Hallo VeryBestFLV,

      doch, Du zahlst auch die Sparanteile kollektiv!

      Der Sparanteil ist doch der Schaden der Zukunft - und zwar der Durchschnittliche auf heutigem Kostennieveau!

      Viele Grüße
      CreInPhan

      Versicherung ist immer Umlageverfahren - seit wann sollte das anders sein?

      Die GKV ist Demographie abhängig - die PKV nicht.

      Die GKV ist Umlage im Sinne von - heute einnehmen/heute ausgeben!
      Die PKV sammelt kollektiv für zukünftige Schäden des Kollektivs an - das ist der Unterschied!
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 18:21:23
      Beitrag Nr. 96 ()
      @ Cre

      ja is schon richtig, das mit dem Kollektiv und dem Schaden in der Zukunft.

      Das alles erklärt aber nicht die Diskrepanz zwischen gezahltem Beitrag und den ausgewiesenen Rückstelungen.

      Ist doch nicht so schwer zu begreifen oder?

      Anders gesagt: wenn die UNIVERSA für jeden versicherten mehr Rückstellungen hätte als an Beitrag gezahlt wurde,
      woher kam dann das geld für Leistungen, Kosten etc. ???

      Geht nicht, richtig. Also werden dem einen Kunden "zuviel" an Rückstellung zugewiesen und dem anderen "zuwenig"
      Mann könnte ja auch sagen zuviel Rente gezahlt Um mal dabei zu bleiben), mehr als er "verdient hat", und da wie bekannt, kein Geld vom himmel fällt, fällt dafür die "Rente" eines anderen halt niedriger aus.


      Nein, nein hier wurde über das "versicherungstechnisch"
      gebotene hinaus Geld umverteilt!

      Und das ist schlecht so.


      (Im allgemeinen, aber gut für Teufelstaube:lick:)
      Avatar
      schrieb am 04.12.04 14:46:15
      Beitrag Nr. 97 ()
      Hallo VeryBestFLV,

      nein, die Deckungsrückstellung für den Bestand wird versicherungstechnisch ermittelt und ausgewiesen (also gebildet!).

      Es ist nicht ein von Dir eingezahlter Betrag der Dir in irgendeiner Art und Weise persönlich gehört.

      Die Bildung des Deckungskapitals steht am Anfang einer privaten Krankenversicherung im Vordergrund - deshalb bildet sich am Anfang relativ viel - dazu kommen 3,5 % Rechnungszins und Zuführungen aus Limitierungen und Direktgutschriften nach § 12 VAG.

      Das ist schon real. Wenn ich mich zu einer reichen Versicherungsgesellschaft begebe, dann profitiere ich von dem bereits vorhandenen Reichtunm und den daraus generierten Kapitalerträgen. Die Universa hatte in den vergangenen 20 Jahren mit die höchsten Nettozinsen der PKV-Unternehmen. Und dieser Überschuss ist zu mindestens 80 bzw. 90 % den Kunden zur Verfügung zu stellen.

      Das Kapital das verzinst wird ist Marktdurchschnitt - und unter Berücksichtigung der Jahre, die die Universa Vollversicherungen macht relativ hoch und stark wachsend!

      Und es ist ein VVaG - d.h. keine Dividenden - außer Bar-BRE keine Geldabflüsse aus dem Kreislauf!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 04.12.04 16:07:31
      Beitrag Nr. 98 ()
      Hallo Cre,

      das ist ja alles richtig, §12, RFB, bla bla bla.

      Aber alle Kalkulationsbestandteile zusammen können nicht das kleine 1x1 ersetzen.

      Profitiere tut Teufelstaube aber doch ganz persönlich von der Rückstellung: durch den Beitragsnachlaß.


      Wenn alle die sich vor 12 Jahren mit 30 bei der Universa versichert haben, heute eine Rückstellung haben die höher ist als die Summe der eingezahlten Beiträge, dann müsse ander die "Zeche" bezahlt haben. ( Risikokosten, Verwaltungskosten, Abschlusskosten)

      D.H. deren Partizipation am "Reichtum" war dann entsprechend geringer.

      Wenn einer überproportional vom Kuchen nascht, gibt es mindestens einen anderen, der nur unterproportional
      beglückt wird.

      Es gibt also wenigsten einen ( Tarif , oder Jahrgang)
      der Teufelstaubes überprportionalen Beitragsnachlaß mit einem unterproportionalen Beitragsnachlass finanziert.

      Es gibt also defenitiv bei der Univerrsa Kunden, die bei einer "gerechten" verteilung der "Gutschriften" weniger zu zahlen hätten, als Sie heute an Beiträgen zahlen.


      Diese Gruppe zu lokalisieren, das wär mal nett :cool:
      Avatar
      schrieb am 04.12.04 16:36:47
      Beitrag Nr. 99 ()
      Hallo VeryBestFLV,

      nein!

      1. Ist die Alterungsrückstellung alleine ca. 3mal!!! so hoch wie die Beitragseinnahme!!!!

      2. Ist die monatliche Differnz zwischen dem Beitrag den er heute zahlt und dem er zahlen müsste, wenn er sich heute NEU versichert hochgerechnet und fiktiv mit einem Deckungskapital in Höhe von X hinterlegt. Sonst müsste er ja den höheren beitrag zahlen, wenn er noch keine Alterungsrückstellung aufgebaut hätte!

      Und das ist fiktiv und kollektiv und nicht real und persönlich im Sinne eines Sparbuchs!

      Die andere Annhame - das irgendwer weniger hat weil Teufelstaube mehr hat - ist falsch. Es kann aber sein, dass Mitglieder anderer Tarife zu unterschiedlichen Zeitpunkten aufgrund unterschiedlicher Anpassungsbedarfe unterschiedlich hohe Limitierungsmittel erhalten haben!

      Das hat aber wiederrum nichts mit planmässiger Zuführung zur Alterungsrückstellung zu tun. Das kann aber aufgrund unterschiedlicher Anpassungszeitpunkte auch differieren.

      Und bei Anpassungen sind die neuen - vom BGH in einem Urteil festgelegten - verschärften Spielregeln zu beachten. Durch das Urteil wurde Gerechtigkeit und vorausschauendes Verhalten sogar erschwert.

      Letztendlich zeigt sich an dem Beispiel m.E. nur, die besonders zukunftsorientierte Kalkulation einiger Unternehmen im Vergleich zu wesentlich preisaggresiveren Wettbewerbern.

      Die Bildung möglichst hoher Rückstellungen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt sorgen für überproportionale Zinseinkünfte und damit zu höheren Limitierungsmitteln. Das ist Beitragsstabilität!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 04.12.04 16:38:01
      Beitrag Nr. 100 ()
      ich bin jetzt seit 4 Jahren bei der Universa und habe bereits jetzt einen Beitragsnachlaß von 12% auf den Beitrag im Tarif A310.

      In 10 Jahren werde ich in den Tarif A620 wechseln und dann dank meiner gebildeten Altersrückstellung und dem damit verbunden Beitragsnachlass kostenlos bei der Universa versichert sein. :D
      Avatar
      schrieb am 04.12.04 17:31:21
      Beitrag Nr. 101 ()
      ...es kamen in der Vergangenheit ja auch noch Stornogewinne dazu, also Gelder aus Rückstellungen von Kunden die gekündigt haben; vielleicht erklärt das einen Teil.?
      Avatar
      schrieb am 04.12.04 18:01:20
      Beitrag Nr. 102 ()
      Hallo Cre,

      Doch!

      Aber es macht ja keinen Sinn jetzt zum x-ten male das gleiche zu schreiben.

      Teufelstaube hat einen Beitragsnachlaß des Kapitalwert der nach allen Regeln der Finanz- und Versicherungs matehmatik nie und nimmer mit eigenen Beiträgen auch nur im entferntesten begründet werden kann.

      Absolut unmöglich ist es das alle Universa kunden einen ähnliche "Rendite" auf den in Ihren Beiträgen enthaltenen
      "Sparanteilen" ausgewiesen haben.

      Denn dann müssten die Rückstellungen nicht beim 3 fachen der Beitragseinnahmen sein, sondern beim hundertfufzigfachen:laugh:

      Ich behaupte ja nicht, das die Verteilung der RFB Mittel ungesetzlich sei.


      Nur ungerecht!

      "Die andere Annhame - das irgendwer weniger hat weil Teufelstaube mehr hat - ist falsch. Es kann aber sein, dass Mitglieder anderer Tarife zu unterschiedlichen Zeitpunkten aufgrund unterschiedlicher Anpassungsbedarfe unterschiedlich hohe Limitierungsmittel erhalten haben !"
      :laugh::laugh::laugh:


      Unterschiedlich heist, der eine mehr, der andere weniger.

      Also genau das was ich gesagt habe.
      Avatar
      schrieb am 04.12.04 20:24:04
      Beitrag Nr. 103 ()
      @CrelnPhan,

      Wenn ich mich zu einer reichen Versicherungsgesellschaft begebe, dann profitiere ich von dem bereits vorhandenen Reichtunm und den daraus generierten Kapitalerträgen

      Ich denke, da liegt der Hund begraben. Vermutlich - nur so lassen sich die Zahlen erklären - profitieren neue Kunden von den Erträgen, die andere Kunden bereits aufgebaut haben.
      Das ist natürlich schon eine Umverteilung, denn wenn die Kapitalerträge komplett dem jeweiligen Jahrgang zur Verfügung stehen würden, der sie auch aufgebaut hat, müßten diese Altkunden heute weniger zahlen.
      Avatar
      schrieb am 04.12.04 20:30:47
      Beitrag Nr. 104 ()
      @DeepImpact,

      ich bin jetzt seit 4 Jahren bei der Universa und habe bereits jetzt einen Beitragsnachlaß von 12% auf den Beitrag im Tarif A310.

      Ist es wirklich ein Nachlaß um 12 %, oder ist es ein fixer Betrag, der derzeit 12 % entspricht?
      Ersteres wäre natürlich noch attraktiver als die Variante, wie es bei Teufelstaube scheinbar gelaufen ist.

      @Teufelstaube,

      ...es kamen in der Vergangenheit ja auch noch Stornogewinne dazu, also Gelder aus Rückstellungen von Kunden die gekündigt haben; vielleicht erklärt das einen Teil.?

      Das ist natürlich ein Aspekt. Kann aber m.E. nicht soviel ausmachen. In den letzten Jahren - vor allem aufgrund des gesetzlichen Zuschlags - sind die Stornoquoten deutlich gesunken.
      Außerdem müßte die Universa, wenn sie wirklich so gut ist wie ich hier immer lese, ja deutlich geringere Stornoraten haben als andere Anbieter mit schlechteren Leistungen oder höheren Beitragssteigerungen.
      Also müssen auch ihre Stornogewinne unterdurchschnittlich sein.
      Oder sie haben wirklich einen Zauberstab, mit dem sie Geld herbeizaubern können.
      Avatar
      schrieb am 04.12.04 23:39:25
      Beitrag Nr. 105 ()
      Midas2000,

      Du hast Recht, es ist ein fixer Betrag, der einem 12% Beitragsnachlass entspricht. Die Anrechnung der Altersrückstellungen (Beitragsminderung) beläuft sich bei mir auf 16,99 €.

      Allerdings bin auch ich über die Höhe der Altersückstellungen bei der Universa erstaunt. Ich als Angestellter profitiere doppelt davon, da die Hälfte der Altersrückstellungen vom Arbeitgeber finanziert wird.

      DI
      Avatar
      schrieb am 05.12.04 12:12:03
      Beitrag Nr. 106 ()
      Ändert sich eigentlich bei einer Tarifänderung nur der "Anrechnungsbetrag" ( Beitragsnachlaß) oder aber auch der "fiktive" Kapitalwert?

      Vieleicht kann teufelstaube mal eine Tarifänderunf "simulieren" und sich den Kapitalwert nennen lassen?

      Wenn sich der Kapitalwert mit ändert, kann er schlecht ducrh "reales Kapital "in der Bilnaz gedeckt sein.
      Avatar
      schrieb am 05.12.04 13:58:06
      Beitrag Nr. 107 ()
      na der Kapitalwert kann sich ja wohl nicht ändern. Das ist ja gerade der Sinn der Sache, in jungen Jahren hohe Rückstellungen zu bilden, die im Alter auf den Tarif angerechnet werden.

      Was mich aber wundert ist folgendes: Bis zum letzten Jahr bekam ich die Höhe der Altersrückstellungen auf den Cent genau aufgelistet, das hat die Universa diesmal nicht mehr getan. Bei mir beliefen sich die Altersrückstellungen in 3 Jahren auf über 5000,-€ ! Dieses Jahr erfolgte lediglich eine Beitragsanpassung + Verrechnung der Altersrückstellungen (Beitragsminderung).

      Vielleicht kann Teufelstaube ja mal was schreiben, ob es bei ihm genauso war.
      Avatar
      schrieb am 05.12.04 14:43:23
      Beitrag Nr. 108 ()
      @DeepImpact,

      Allerdings bin auch ich über die Höhe der Altersückstellungen bei der Universa erstaunt.

      Nach dem was Du und Teufelstaube schreiben, scheinen die Altersrückstellungen bei der Universa tatsächlich besonders hoch zu sein.
      In meinem Fall (Mannheimer VS 100) sind es nach 8 Jahren gut 10.000 EUR. Also eine ähnliche Summe.
      Nur ist der Tarif VS 100 der Toptarif der Mannheimer und entsprechend teuer. Prozentual wird also weniger zurückgestellt.

      Ich als Angestellter profitiere doppelt davon, da die Hälfte der Altersrückstellungen vom Arbeitgeber finanziert wird.

      Das sehe ich genauso. Deshalb bleibe ich auch erstmal im Toptarif, solange der Arbeitgeber die Hälfte zahlt.
      Das wird wohl irgendwann durch eine neue "Reform" eingefroren werden. Erst dann plane ich in einen deutlich günstigeren Tarif zu wechseln.
      Avatar
      schrieb am 05.12.04 16:50:10
      Beitrag Nr. 109 ()
      Hallo VeryBestFLV und die anderen,

      wenn sich der Anrechnungsbetrag ändert, dann ändert sich auch der fiktive kapitalwert.

      Und auf "NULL" kann ich den Beitrag leider nicht fahren! Der Anrechnungsbetrag geht ja auch nicht von dem Beitrag ursprüngliches Eintrittsalter, sondern aktuelles Alter runter!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 05.12.04 17:15:56
      Beitrag Nr. 110 ()
      Hallo, Cre,

      wie kann sich der "fiktive Kapitalwert" ändern, wenn er durch "reales Bilanzkapital" gedeckt ist?

      Telef. auskunft der Universa:

      Frage: "Ist die Summe der fiktiven Kapitalwerte gleich der Summe der Rückstellungen?"

      Antwort: "Ja"


      Entweder der fiktive Kapitalwert bleibt gleich, oder erst
      ist wirklich nur eine "fiktive" Rechengröße und entpricht nicht den wirklichen vermögenswerten der Universa-Bilanz!

      Dann hat die Universa mich am Telef. belogen!
      Avatar
      schrieb am 05.12.04 18:32:54
      Beitrag Nr. 111 ()
      CreInPhan,

      das stimmt definitiv nicht, der fiktive Kapitalwert ändert sich nicht, zumindest wird er nicht geringer. Auch wird dieser auf alle Tarife angewandt, neuerdings sogar auf den Standadtarif.

      Gruß,

      DI
      Avatar
      schrieb am 05.12.04 20:05:54
      Beitrag Nr. 112 ()
      Hallo DeepImpact,

      hatte ich je etwas anderes gesagt! Natürlich nehme ich ihn bei Umwandlungen mit - auch beim Standardtarif - ich glaube ich hatte auch bereits die Spielregeln für den Standardtarif genannt. Und einige Versicherer wenden die Spielregeln des Standardtarifs auch für Ihre eigenen Tarife an, andere nicht! Kann ich alles belegen - sogar die Gesellschaften entsprechend raten!

      Ändern sich aber durch Anpassungen die Profile, dann kann es - rein theoretisch bitte - auch zu Reduzierungen kommen!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 05.12.04 20:16:59
      Beitrag Nr. 113 ()
      Hallo VeryBestFLV,

      frage mich gerade mit wem Du wann bei der Universa telefoniert hats. Ich kenne den Laden ziemlich gut und tausche mich mit den Mitarbeitern dort auch gelegentlich zu dem Thema aus!

      Ich denke nicht, dass man Dich belogen hat - es kommt auf Deine Frage an - und die ist richtig beantwortet.

      Wenn ich richtig gelesen habe, was ich geschrieben habe, dann steht dort - "ändert sich der Anrechnungsbetrag, dann ändert sich auch der fiktive Kapitalwert". Wann verändert sich der Anrechnungsbetrag - bei Anpassungen oder mit der zeit - den Jahren - durchs Älter werden!

      Und im Prinzip ist das, was dort in den Policen steht, der Teil der Alterungsrückstellungen eines Vertrages, die vorhanden sind! Es bleibt aber fiktiv, weil man es sich nicht auszahlen lassen kann und weil es letztendlich ein kollektives Vermögen bleibt.

      Das steht alles bereits in meinen vorherigen Beiträgen.

      Wieso klopfst Du so penetrant auf diesem Punkt herum? Was willst Du von mir genau wissen? Bisher hast Du doch die ganze Zeit behauptet, dass könne nicht sein!
      Ich beantworte gerne Fragen - aber irgendwie geht es mir hier gerade um "das ist richtig und das ist falsch und das ist im Detail noch nicht umfassend und vollständig richtig beantwortet oder in der Nuance vielleicht noch nicht generell verständlich". Ich wollte hier keine umfassende Analyse der Alterungsrückstellungen und der Geldflüsse eines privaten Krankenversicherers schreiben. Wenn Dich das interessiert, dann nehme ich Dich gerne in meinen E-Mail Verteiler meiner Seminare zu dem Thema auf!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 05.12.04 21:28:07
      Beitrag Nr. 114 ()
      ok CreInPhan, dann hatte ich Dich falsch verstanden.
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 08:57:34
      Beitrag Nr. 115 ()
      Guten morgen allerseits.

      Hallo Cre,

      Mal im ernst, schreib ich chinesich?

      Der Anrechnungsbetrag ändert sich nicht nur
      bei "..Anpassungen oder mit der Zeit..."
      sondern auch bei Tarif-ÄNDERUNG

      Jetzt noch mal ganz konkret:

      Änder sich bei Teufelstaube bei einer Tarifänderung zum 01.01.2005 nur der Anrechnungsbetrag oder auch der "fiktive" Kapitalwert" ?

      Wenn er sich ändert, ist alles geschreibe das er einem tatsächlichen realem EURO Bilanzgutahben entspricht leeres gerede.

      Denn wenn er sich erhöht, wo kommt das reale Geld dann her?

      Wenn er sich vermindert, wo geht das reale Geld dann hin?
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 09:03:54
      Beitrag Nr. 116 ()
      RE:

      die Frage aus #115 würde mich auch interessieren.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 10:16:34
      Beitrag Nr. 117 ()
      Nachtrag:

      Ich habe mich mal bei der SIGNAL, Abteilung MKV
      (Mathematik Krankenversicherunge) erkundigt.

      Der Begriff "fiktiver Kapitalwert" ist eine Wortneuschöpfung der Universa, es ist kein Begriff aus der Versicherungsmathematik.

      Dieser (falsche) Begriff in Kombination mit den hohen Werten begründete mien Mutmaßung über die einrechnung künftiger Überschüße.

      Tatsächlich handelt es sich um reale EURO!

      Demenstprechend ändert sich dieser Wert auch NICHT bei Tarif-Änderung !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

      Einzige Ausnahme: Wenn der Zahlbeitrag nach Tarifänderung
      unter den Beitrag zum ursprünglichen Eintrittsalter fallen würde , wird der Kapitalwert "gekappt" so das nur soviel Kapital angerechnet wird, das der Beitrag zum ursprünglichen EA gezahlt wird.

      Der gekappte Teil des Kapitals wird zurückgestellt für reduzierung von Beitragsanpassungen ab 65.

      Insofern bestehen dann zwei Kapitalwerte!
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 10:41:50
      Beitrag Nr. 118 ()
      @#105,#107, Deepimpact,

      ...wenn man einen Risikozuschlag hat, werden auch für diesen Alterungsrückstellungen gebildet. M.W. bleibenDir dann bei Wegfall des RZ diese Rückstellungen erhalten.

      ...wenn ich es richtig mitbekommen habe, wird Dein Beitrg zum Jahreswechsel reduziert, die Universa weist dann nur den mtl. Anrechnungsbetrag aus.
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 11:39:59
      Beitrag Nr. 119 ()
      Teufelstaube,

      richtig, ich hatte die letzten 3,5 Jahre einen Risikozuschlag, der anfänglich 50,-DM betrug. Dieser Risikozuschlag wurde bei jeder Gebührenerhöhung der Universa prozentual angepasst. Dementsprechend wurden natürlich auch Altersrückstellungen dafür gebildet. Der Risikozuschlag entfiel bei mir im September.

      Unabhängig vom Risikozuschlag wurde mein Beitrag nun weiter reduziert, nur leider ersehe ich nun nirgends die Gesamtsumme der Altersrückstellungen für meinen Vertrag. Früher war es bei mir so, dass dieser "fiktive Kapitalwert" angeben wurde, das erfolgte dieses Jahr leider nicht.

      Erfolgte das bei Dir, oder beziehst Du Deine Zahlen aus der Vergabgenheit?

      Gruß,

      DI
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 11:55:42
      Beitrag Nr. 120 ()
      @#119,

      m.E. kannst Du davon ausgehen, dass der Betrag bei der nächsten BAP ausgewiesen wird.
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 12:08:12
      Beitrag Nr. 121 ()
      Ja, aber ich habe doch schon die Unterlagen für die nächste Beitragsanpassung im Januar bekommen, nur leider werden dort keine absoluten Zahlen mehr angegeben.

      Dort werden lediglich 16,99€ für den Tarif A310 beitragsmindernd angerechnet. Kein Wort darüber wie hoch der fiktive Kapitalwert nun wirklich ist.
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 12:46:33
      Beitrag Nr. 122 ()
      Hallo VeryBestFLV,

      könntest Du mir kurz sagen was Du unter "Tarifänderung" konkret verstehst.

      Ich kenne Umwandlungen - von einem Tarif in den Anderen!

      Meinst Du das?

      Und was ist in Bezug auf Umwandlungen dann Deine konkrete Frage? Weil die ist eigentlich auch bereits beantwortet.

      P.S.: Und natürlich ist es eine Wortschöpfung der Universa - sonst macht es ja keiner - das Ausweisen!

      Aber zerbrecht Euch nicht den Kopf - die Universa hat die höchsten kalkulierten Alterungerückstellungen mit zwei bis maximal drei anderen Gesellschaften. Alle anderen liegen weit bis deutlich drunter! Am unteren Ende finden wird die - ???

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 13:18:26
      Beitrag Nr. 123 ()
      CreInPhan 05.12.04 16:50:10 Beitrag Nr.: 15.255.518 15255518
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben
      Hallo VeryBestFLV und die anderen,

      wenn sich der Anrechnungsbetrag ändert, dann ändert sich auch der fiktive kapitalwert.


      Bleibt festzuhalten das das was oben steht falsch ist.

      Die Universa hat Teufelstaube und (damit den Tarif in dem er versichert ist), wissentlich und wollentlich "subventioniert",
      in der Konsequenz auf Kosten anderer Versicherter.

      Ob man das gut findet oder nicht bleibt jedem selbst überlassen

      Das Problem mit dem "fiktiven Kapitalwert" ist, das die Universal hier ein Wort (fiktiv) nuzt, dessen Bedeutung im deutschen Sprachgebrauch nichts mit dem zu tun hat, was die Universa damit auszudrücken meint.
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 13:25:04
      Beitrag Nr. 124 ()
      @CrelnPhan,

      P.S.: Und natürlich ist es eine Wortschöpfung der Universa - sonst macht es ja keiner - das Ausweisen!

      Die Mannheimer macht es, aber nur auf konkretes Nachfragen. Dort ist dann auch von "Altersrückstellungen" die Rede, nicht von "fiktivem Kapitalwert".

      Wie siehst Du die Mannheimer eigentlich bezogen auf die Altersrückstellungen? Zählt die zu den 2-3 anderen Gesellschaften mit ähnlich hohen Altersrückstellungen wie die Universa?
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 13:45:18
      Beitrag Nr. 125 ()
      @#121,

      Mit BAP (BeitragsAnPassung) meine ich Beitragserhöhung.

      "Beitragsanpassung" ist zwar eigentlich neutral (nach oben ODER unten), wird aber m.W. von den Versicherern nur gebraucht, um das hässliche Wort BeitragsERHÖHUNG zu umgehen. Bei Beitragsanpassungen nach unten wird der Begriff "Beitragssenkung" verwendet.;):laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 14:42:52
      Beitrag Nr. 126 ()
      Hallo VeryBestFLV,

      Deine Bemerkung ist nicht richtig:

      >wenn sich der Anrechnungsbetrag ändert, dann ändert sich auch der fiktive kapitalwert.
      Bleibt festzuhalten das das was oben steht falsch ist. <

      Jetzt versteh ich wo das Mißverständnis liegt - der Anrechnungsbetrag verändert sich bei Anpassungen und durch das Älter werden. Und dann verändert sich auch der fiktive Kpaitalwert - also der Alterungsrückstellung!

      >Die Universa hat Teufelstaube und (damit den Tarif in dem er versichert ist), wissentlich und wollentlich " subventioniert" ,in der Konsequenz auf Kosten anderer Versicherter.<

      Nun ja, das kann man so sehen - aber Limitierungen werden vom Aktuar vorgeschlagen und vom treuhänder genehmigt. Darüber hinaus sieht das VAG die Verwendung bestimmter Überschüsse zur Limitierung zwingend vor.

      Ich merke schon - hier herrscht wirklich große Unkenntnis! Das betrifft aber fast alle Personen in der FDL.

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 15:16:57
      Beitrag Nr. 127 ()
      Hallo Cre,

      Nein, hier herrscht alles andere als große Unkenntnis.

      Hier wird nur durch falsche Begrifflichkeiten und falsche Antworten Verwirrung gestiftet die nicht nötig wäre.


      Es gibt zwei grundsätzliche Fragen hier:

      1.) ist der "fiktive Kapitalwert" wirlich "fiktiv" oder doch real ?

      2.) Wenn er real ist, wie ist er in dieser Höhe zu erklären? Als realistishce anteiliges Guhaben aufgrund kalkuleirten Bildung von Rückstellungen zzgl Zinsen und Stornogewinnen? oder aber Als eefkt ersterens und zusätzlcihen Subventionen auf Kosten anderer?


      Leider hast Du weder zur Frage 1. noch zur Frage 2. eindeutige Antworten geben können, bzw. hast zur weiteren Verwirrung beigetragen!

      Zu 1. schreibtst du erst richtigerweise das der Kapitalwert real ist, um dich dann gleich darauf dzu widersprechen indem du behauptest der Kapitalwert würde sich bei jeder änderungs des Anrechnungsbetrages ändern, was er nur könnte wenn er "unreal" wäre.

      Zu 2.
      Hast Du auch nicht beigtragen außer: Ist schon alles richtig der Treuhänder hats ja auch genehmigt.

      Fakt ist: Der Kunde Teufelstaube wurde erheblich subventioniert, letztendlich auf kosten anderer Versicherten.




      Du rederst ( schreibst) auch hier wieder um den brei herum.

      Das der Kapitalwert sich im laufe der Zeit ändert, brauchst du hier nun wirklich keinem erlären.

      Die absolut eindeutige, unmissverständliche Frage war:

      Aus #106
      "Ändert sich eigentlich bei einer Tarifänderung nur der " Anrechnungsbetrag" ( Beitragsnachlaß) oder aber auch der " fiktive" Kapitalwert?"


      Deine Antwort aus #109

      "wenn sich der Anrechnungsbetrag ändert, dann ändert sich auch der fiktive kapitalwert."


      Und diese Antwort ist und bleibt falsch.

      Der Kapitalwert kann sich garnicht ändern, da es reale Geld in der Bilanz ist und weitherhin kein Geld vom Universum in die Unversa-Bilant gebeamt wird.

      P.S. Natürlich ist mit "Tarifänderung" eine Vetragsumstellung in andere Tarife gemeint, so haben es auch 99,9% der Leser hier verstanden.

      Was meintest du denn was damit gemeint ist? Eine kosmische Transformation eines Zahntarifes in einen stationären:confused:
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 15:30:37
      Beitrag Nr. 128 ()
      Hallo Midas,

      sagen wir es so - Mannheimer VS im oberen Drittel!

      Bei den Leistungen auch erfoderlich - also: es könnte ruihg noch ein kleines Schäufelchen mehr sein - für meinen Geschmack. Aber mann ist bemüht im Sinne des Veränderungsprozesses.

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 15:37:58
      Beitrag Nr. 129 ()
      Hallo VeryBestFLV,

      das sehe ich anders - aber das bringt ja nichts. Ich könnte Euch ja ein Buch darüber schreiben.

      Wenn Du genau liest, versuche ich etwas sehr komplexes zu vereinfachen. Dabei entstehen immer Unsauberkeiten!

      Wenn Du es besser kannst - warum stellst Du dann Fragen statt zu Antworten.

      >1.) ist der " fiktive Kapitalwert" wirlich " fiktiv" oder doch real ?<

      Er ist real - und bleibt doch fiktiv - real würde bedeuten ein eigenes Guthaben - fiktiv soll hier das Gegenteil ausdrücken (denke ich).

      >2.) Wenn er real ist, wie ist er in dieser Höhe zu erklären? Als realistishce anteiliges Guhaben aufgrund kalkuleirten Bildung von Rückstellungen zzgl Zinsen und Stornogewinnen? oder aber Als eefkt ersterens und zusätzlcihen Subventionen auf Kosten anderer?<

      Es gibt keine Subventionen auf Kosten anderer. Hier handelt es sich um die Zuführungen aus der Kalkulation und der Verwendung von Überschüssen!

      >Zu 1. schreibtst du erst richtigerweise das der Kapitalwert real ist, um dich dann gleich darauf dzu widersprechen indem du behauptest der Kapitalwert würde sich bei jeder änderungs des Anrechnungsbetrages ändern, was er nur könnte wenn er " unreal" wäre.<

      Ja natürlich, weil der Anrechnungsbetrag sich alleine durch einen "Alterssprung" verändert! Also vom 31.12. auf den 01.01.! Das ist Versicherungsmathematik und nicht das Thema "Geldanlage"

      >Zu 2.
      Hast Du auch nicht beigtragen außer: Ist schon alles richtig der Treuhänder hats ja auch genehmigt.<

      Wenn Du das meinst - ich buche das als Meinungsfreiheit!

      >Fakt ist: Der Kunde Teufelstaube wurde erheblich subventioniert, letztendlich auf kosten anderer Versicherten<

      Mutmaßung, Unterstellung, Behauptung und Falsch!

      Wenn dann gilt das für alle Tarife der Universa, weil das vergleichbar immer wieder bei allen passiert - nur zu verschiedenen Zeitpunkten - ohne Anpassung keine Limitierung!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 15:44:08
      Beitrag Nr. 130 ()
      Nachtrag


      Hallo Cre,

      tschuldigung, zu Punkt 2. hast du mir ja doch noch recht gegeben.

      ".. das kann man so sehen .."

      Wenn mann das so sehen kann, dann ist das jawohl auch so.
      (Kann mann ja sehen;))

      Nur weil das ein Treuhänder genehmigt hat, ist das noch kein Grund das ganze für "gut und richtig" zu erachten.

      Es stellt sich doch die Frage nach dem WARUM

      Warum wurde der Tarif und damit Teufelstaube zahbeitrag auf 149,80 runter subventioniert?

      Wie hoch wäre er denn ohne die letzte "Gutschrift" von
      1370€ ???

      Vieleicht bei 157,-- € ???

      War das wirklich nötig?

      Gibst da eine sozialstudie mit dem Ergebnis das 8,-- Mehrbeitrag "sozial ungerecht" wären?


      Wieviel Mehrbeitrag müssen andere Versicherte dafür zahlen?
      Sind diese nachweislich "reicher" das es ihnen zuzumuten ist?

      Oder welche Kriterien wurden den Subventionen zugrunde gelegt?


      Das ist es worum es geht!
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 15:55:14
      Beitrag Nr. 131 ()
      Leidiges zeitliches überschneiden der Beiträge.


      Aber langsam wirds zum Mäusemelken.

      Du schreibst wieder was von "Alterssprung"

      Was soll das:confused:

      Ich frage nach eine Tarifänderung( Tarif-Wechsel, Tarifumwandlung, Umstellung in einen anderen Tarif! such dir aus was du verstehst)

      Was hat das mit "Altersprung" zu tun?

      NICHTS, aber auch garnichts.


      Und bei einem Tarifwechsel ( jetzt klar?) ändert sich der Anrechnungbetrag ( bei mir konkret von 34,19 auf 39,24)
      der Kapitalwert aber bleibt gleich


      Zur Frage Subvention oder nicht:

      Erst gibst du mir recht: ".. mann kann das so sehen"
      und jetzt nimmst du alles wieder zurück???

      Müssen wir wieder beim kleinen 1x1 anfangen?
      Oder fällt doch Geld vom Himmel?
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 17:24:16
      Beitrag Nr. 132 ()
      Hallo VeryBestFLV,

      also Du sprichst von Umwandlungen. Da sich bei einer Umwandlung Deine Alterungsrückstellung nicht vermehrt - bleibt Sie gleich.

      Sie kann sich aber acuh reduzieren - wie schon einmal dargestellt gibt es klare Richtlinien für den Tarif ST, die so oder modifiziert von einigen Versicherern für eigene Tarife verwendet werden - aber nicht von allen.

      Das trotz Deines Altersprungs der Kapitalwert gleich geblieben ist könnte daran liegen, weil er sich sonst abgesenkt hätte. Das kann pssieren wenn ich eine neue Sterbetafel mit höheren Restlebenswahrscheinlickeiten einpflege!

      So - und nun bitte entspannen - da keiner einen rechtsanspruch auf die Information hat, wäre es gut, wenn wir uns einmal darüber freuen könnten, dass es ein Versicherer tut! Und zwar gegen die Ausrichtung des PKV-Verbandes!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 21:45:06
      Beitrag Nr. 133 ()
      Hallo Cre,

      ich denke auch die Sache ist soweit aufgeklärt.

      Aber verrat mir bitte eins:

      Was hast Du mit deinem "Altersprung"?

      Ich hatte keinen "Altersprung"
      Ich habe auch nicht von mir aus von einem "Altersprung"
      geschrieben, und auch nicht nach den Folgen eines "Altersprungs" gefragt.

      Bitte hör auf damit, der "Altersprung" macht mich sonst noch :cry: wahnsinnig :cry:

      Schönen abend noch.
      Und immer locker bleiben, es gibt schlimmere Ungerechtigkeiten auf der Welt als die Überschußverteilung bei der Universa :cool:
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 22:47:24
      Beitrag Nr. 134 ()
      Was haltet Ihr von den Honorartarifen des VDH in er PKV...
      zum Teil sind die bis zu 30 % günstiger und langfristig wirkt sich dies natürlich auch auf die BAP aus.
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 23:32:31
      Beitrag Nr. 135 ()
      Das mit den Honorartarifen würde mich auch mal interessieren.
      Sind die laufenden Provisionen für Vermittler denn wirklich so üppig, daß das 30 % ausmachen kann???
      Oder werden einem da Mogelpackungen mit abgespeckten Leistungen und/oder reduzierten Altersrückstellungen serviert?
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 00:58:30
      Beitrag Nr. 136 ()
      Hallo,

      wie lautet denn die Bezeichung dieser Honorartarife bzw. wer ist denn der Risikoträger.

      Mit Verlaub 30% wären nicht drin - dann wäre ich schon vor Jahren in den Ruhestand gegangen.

      Viele Grüße
      CreInPhan

      P.S. VeryBestFLV - am 01.01.2004 ist es wieder soweit - Dein nächster Altersprung!
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 08:27:50
      Beitrag Nr. 137 ()
      Hilfeeeeeee

      ich werde jünger:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 11:10:38
      Beitrag Nr. 138 ()
      Auf den VDH Seiten ist ein Vergleich zu finden, da zeigen Sie einen Ihrer Tarife auf.

      http://www.verbund-deutscher-honorarberater.de/fd/news.php?i…
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 11:11:47
      Beitrag Nr. 139 ()
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 11:19:44
      Beitrag Nr. 140 ()
      Auf den VDH Seiten unter den News findet sich ein Vergleich
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 12:53:24
      Beitrag Nr. 141 ()
      Ich habe mir den "Vergleich" mal angesehen.
      Leider werden nur die Beiträge verglichen, nicht die Leistungen. Da müßte man wirklich die Tarifbedingungen vergleichen.
      Interessant wäre es, wenn es echte Paralelltarife gäbe, also identische Tarifbedingungen, mal als Honorartarif, mal als Provisionstarif.

      Aber billig ist der VDH Tarif allemal.
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 13:14:01
      Beitrag Nr. 142 ()
      heute billig kann morgen sehr teuer werden. der vergleich sagt gar nichts aus. eine PKV kann man nicht einfach nach den preis aussuchen. wie midas sagt, nur ein echter parallelvergleich wäre aussagekräftig.

      man könnte einen Selbstversuch machen und um einen vertragsangebot bei der gleichen gesellschaft (über vdh und makler) bitten.
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 13:28:19
      Beitrag Nr. 143 ()
      @Diego2,

      man könnte einen Selbstversuch machen und um einen vertragsangebot bei der gleichen gesellschaft (über vdh und makler) bitten

      Habe ich gemacht. Leider ohne Erfolg. Laut Mannheimer (so jedenfalls die Auskunft des VDH Beraters) kann man nicht nachträglich vom Provisions- in einen Honorartarif wechseln, weil die Versicherung die Abschlußprovision ja schon an den Vermittler bezahlt hätte und diese im Tarif über die gesamte Laufzeit einkalkuliert wäre.
      Der VDH Berater fand das auch schlüssig. Ich selbst nicht so ganz.
      Denn (anteilig) hat die Versicherung ja dasselbe Problem, wenn man später in einen günstigeren Provisionstarif wechselt.
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 14:12:36
      Beitrag Nr. 144 ()
      @ Midas

      "...kann man nicht nachträglich vom Provisions- in einen Honorartarif wechseln.:"

      :rolleyes: Komisch, wozu gibts dann den §178 VVG?

      E sei den es ist ein spezieler Gruppentarif!

      Ein Gruppentarif muß aber eine fest beschriebene "Gruppe"
      beschreiben, z.B. Mitglieder eines bestimmten Berufes, Vereines oder ähnlichem.

      Die Gruppe muss aber nach Eigenschaften der Gruppenmitglieder gebildet werden, nicht nach Eigenschaften der Vermittler!

      Eine PKV kann z.B. keinen Tarif auflegen der nur über den AWD verkauft werden darf und in den man nicht wechseln darf, obwohl mann schon in einem Tarif der Gesellschaft versichert war.

      Provisionsfragen spielen für das gesetzliche Tarifwechselrecht keine Rolle!

      Das ist das Problem der Gesellschaft und der Vermittler, es kann und darf und nicht das Problem der Kunden sein
      und ist es auch nicht.

      Wenn die Mannheimer (scheint wohl Anbieter des VDH zusein, oder?) eine Umtarifierung verweigert, direkt zum Anwalt.

      Den verantwortlichen bei der Mannheimer möcht ich sehen der dann eine Musterurteil riskiert:laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 14:13:24
      Beitrag Nr. 145 ()
      MIDAS,

      ich dachte eigentlich an ein vergleichsangebot bevor man einen vertrag abschliesst.

      Du scheinst Dir ein VDH angebot eingeholt zu haben, nachdem Du schon Kunde bei der Mannheimer bist.
      Um wieviel war das VDH Angebot günstiger ?
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 14:16:07
      Beitrag Nr. 146 ()
      Nachtrag

      @ Midas

      nicht vergessen sich vorher den Kapitalwert der rückstellungen ausweisen zu lassen.

      Nicht das bei Tarif-wechsel "ausversehen" da was umgebucht werden sollte...:kiss:
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 14:19:42
      Beitrag Nr. 147 ()
      Hallo VeryBestFLV,

      die Frage hast Du Dir selber schon beantwortet - die Antwort auf Deine Frage steckt im § 178 VVG:

      gleichartige Tarife!

      Gezillmerte und ungezillmerte Tarife sind nicht gleich! Obwohl, mal sehen was ein Richter dazu sagt?!?

      Und wenn es sich hier um die Mannheimer handelt, dann ist das von den Leistungen her nicht ganz unantraktiv. Der Versicherer ist natürlich kritisch zu betrachten.

      Aber was soll es - das ist eine Möglichkeit - und das Honorar der Honorarberater ist ja auch zu kalkulieren. das ist nämlich in jedem Fall zu bezahlen!

      Die Frage ist, wie die Mannheimer auf die abwegige Idee kommt dafür 30% Rabatt zu kalkulieren. Denn die Mannheimner hat aus den anderen tarifen noch nie hohe Anbschlusscourtagen, sondern höhere laufende Courtagen gezahlt. Da machen 30% noch viel weniger Sinn.

      Es könnter natürlich aber der neue VSC die Basis sein - da sollte man dann aber wieder vorsichtig sein, weil abzuwarten bleibt ob der neue Tarife kurzfristig mit Kunden gefüllt werden kann - andernfalls gehen die Beiträge überproportional nach oben!

      Es gibt keine Vor- oder Nachteile - es gibt immer beides!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      info@derKVProfi.de
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 14:36:18
      Beitrag Nr. 148 ()
      Zur Klarstellung:
      Die 30 % kamen von Klarot, nicht von mir.
      Sie bezogen sich auch nicht auf die Mannheimer.
      Mir liegt kein Angebot für einen Honorartarif der Mannheimer vor.
      Ich hatte eigentlich wegen etwas ganz anderem (Lebensversicherung) mit einem VDH Berater gesprochen und ihn dann auch gefragt, ob man noch nachträglich von einem PKV Provision- in einen Honorartarif wechseln könne.
      Er meinte, vermutlich ja, er fragt bei der Mannheimer nach.
      Und dann rief er an, mit der vorhin genannten Antwort.

      Es war von mir auch erstmal reine Neugierde, wieviel ich dabei den sparen könnte.
      Ich bin gar nicht sicher, ob ich das will.
      Nicht etwa, weil ich an meinem Provisionsvermittler hängen würde. (Ganz im Gegenteil sogar!)
      Sondern weil die Mannheimer ohnehin ein relativ kleiner Versicherer ist. Im Honorartarif, den wohl die wenigsten abschließen, besteht das "Versichertenkollektiv" vermutlich nur aus einigen hundert Versicherten. Da können einzelne Risiken erheblich durchschlagen.
      Jedenfalls ist das meine Sorge dabei.
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 15:06:40
      Beitrag Nr. 149 ()
      Auf Nachfrage beim VDH wurde mir bestätigt, dass es sich nicht um ein eigenes Versichertenkollektiv handelt, sondern auf die Tarife die alle haben, jedoch kalkuliert ohne Abschlusskosten und Bestandspflegecorutagen. Zudem sind die VDH HOnorartarife als Gruppentarife konzipiert um den Zugang für so die Aussage des VDH "Billigmakler" zu verhindern.
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 15:10:13
      Beitrag Nr. 150 ()
      Hallo Cre,

      ich widerspreche dir ja nur ungern, aber das mit dem gezillmert ist ja wohl voll daneben.

      Das wär ja ein gefundenes Fressen, wenn unterschiedliche Provisionskalkulationen Tarifwechsel verhindern könnten:laugh:

      Was gleichartig ist und was nicht, die Definition findest du in der Kalkulationsverordnug.

      Der Versicherungsschutz muss gleichartig sein, nicht die Provisionen für die Vermittler:laugh::laugh:

      Gleichartig bedeutet:

      Zahn-Tarif ist gleichartig einem anderen Zahntarif
      Ambulant -> Ambulant
      Stationär-> Stationär

      Gleichartig darf man auch nicht verwechseln mit
      gleichwertig :eek:

      Für den höherwertigen Teil, darf ja auch bei Umstellung ein RIZ oder LA vereinbart werden!
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 15:12:34
      Beitrag Nr. 151 ()
      Nach meinen Recherchen handelt es sich bei dem Tarif auf der Seite der VDH um die Nürmberger, Tarif Top. Der VDH sagt, das bei Selbständigen mit KrankenTagegeld als zusätzlicher Vorteil der Tarif für Freiberufler verwendet werden kann und dieser zudem ohne Provision kalkuliert wird. Dadurch ergeben sich im Vergleich zum Courtagetarif zum Teil mehr als 30 % Nachlass.
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 15:16:55
      Beitrag Nr. 152 ()
      @ Midas

      Was deine "Sorge" betrifft, kann ich dich beruhigen.

      Wenn ein Tarif nicht genügend Versicherte hat um eigenständig kalkuliert werden zu können, werden "gestandene" Tarife als "Stütztarife" (das heist wirklich so) genommen.

      Du brauchst also keinen Angst haben das ein "kleiner" Tarif "explodiert", während der rest des Unternehmens prosperiert.

      Vorher greifen die Umverteilungsmechanismen, über Gutschriften aus den Überschußmitteln.

      Und wenn die Mannheimer als ganzes "hops geht" gibts ja noch "Medicor" oder wie der Laden heist.
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 15:21:00
      Beitrag Nr. 153 ()
      30% Nachlass würde ja gegen alle mathematischen Regeln verstoßen, es sei denn, der Nachlass ist zeitlich begrenzt.
      Und bitte nicht vergessen, der Honorarberater hält auch seine Hand auf.
      Der vertickert Euch die provisionsfreie KV garantiert nicht für nen Hunni.
      Also, ob ich den AG an der Provision beteilige (Provision im Tarif) oder ob ich dem Berater ein paar Scheine rüberschiebe - wo ist der Unterschied?

      Wie gesagt, 30% auf ewig glaub ich nicht!
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 15:54:52
      Beitrag Nr. 154 ()
      Zum nachlesen:

      Kalkulationsverordnung:

      http://www.private-krankenversicherung-krankenkasse.de/downl…


      Auf Seite 4, § 12


      Und Cre,

      was deine Ausführung aus

      #81 von CreInPhan 03.12.04 15:00:07 Beitrag Nr.: 15.247.363 15247363

      Betrifft, so sind diese auch nicht alle richtig:

      Also - den Anrechnungsbetrag nimmst Du bei Umwandlungen mit Umwandlungen mit

      Falsch !, der Kapitalwert bleibt grundsätzlich gleich, der Anrechnungsbetrag kann(und wird)sich ändern.
      - aber nicht mehr, als Du für den Beitrag des neuen Tarifs zum ursprünglichen Eintrittsalter benötigst!
      Richtig

      Davon weiche aber Unternehmen zum Vorteil des kunden ab und wenden den Verbandsgeschäftsplan an. Danach bis maximal zum halben Beitrag des jüngsten Eintrittsalters eines Erwachsenen.

      Richtig

      Und wenn dann noch etwas übrig ist, dann wird eine Restdeckungsrückstellung gebildet.
      Richtig

      Das ist die Regelung für ST - und den letzten Teil setzt meiner Kenntnis nach kein Versicherer außerhalb ST um!
      Falsch, siehe §13 Kalkulatinsverordnung, dieses Verfahren ist zwingen für alle Tarif-Wechsel vorgeschrieben!!!
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 15:57:57
      Beitrag Nr. 155 ()
      Wieso sollte das nicht so sein, der Tarif ist so kalkuliert. Die können ja schlecht beim ein und den selben Tarif den Courtagetarif um 3 % anpassen und den Honorartarif um 30 %. Es ist ja der gleiche Tarif im gleichen Versichertenkollektiv. Und man könnte ja den Verlauf der letzten 4 Jahr z.B. hernehmen und daran sieht man, dass die Anpassungen identisch gleich in % waren. Das führt auch dazu das die Schere noch weiter auseinandergeht um so älter der Tarif wird, also quasi mit jeder Anpassung gewinnt der Honorartarif an Vorteil. Lt. VDH liegt der durchschnittliche Vorteil bei einem 35-jährigen Mann bei ca. 13-15 %.

      Meine Meinung ist, der Berater wird den Tarif alleine sowieso nicht vermitteln, er ist ja Berater und kein Vermittler. Er bietet Konzepte und keine Produkte.
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 16:01:48
      Beitrag Nr. 156 ()
      Lieber VeryBestFLV,

      jetzt reicht es aber langsam:

      >Wenn ein Tarif nicht genügend Versicherte hat um eigenständig kalkuliert werden zu können, werden " gestandene" Tarife als " Stütztarife" (das heist wirklich so) genommen.

      Du brauchst also keinen Angst haben das ein " kleiner" Tarif " explodiert" , während der rest des Unternehmens prosperiert.

      Vorher greifen die Umverteilungsmechanismen, über Gutschriften aus den Überschußmitteln.

      Und wenn die Mannheimer als ganzes " hops geht" gibts ja noch " Medicor" oder wie der Laden heist.<

      Der Laden heißt Medicator!

      Stütztarife haben eine ganz andere Bewandnis! Hier geht es ausschließlich um die Verwendung der Kopfschäden zur Kalkulation!

      Und der Umverteilungsmechanismus muss nicht zwangsläufig in explodierende Tarife gehen!

      Außerdem denke ich, dass es weniger um Tarife als um Geséllschaften geht.

      Bitte, erst lesen, dann nachfragen, dann schießen!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 16:04:58
      Beitrag Nr. 157 ()
      Hallo Klarot,

      "NÜRNBERGER"? - TOP-TARIF???? - Dieser eher unterkalkulierte Produkt......!

      Das ist doch nicht der Ernst dieser mutmaßlichen "Honorar"berater!!!!?????

      Ich fasse es nicht - da nimmt man doch einen seriöseren Versicherer, und nicht ein Unternhemen, dass in 14 Jahren schon zwei Tarifwerke auf den Markt gebracht hat, wobei das Eine zwischenzeitlich unverkäuflich ist, und eher unterdurchschnittliche Bilanzkennzahlen und niedrige Alterungsrückstellungen hat!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 16:10:50
      Beitrag Nr. 158 ()
      Klarot,

      Für die Beratung musst Du bezahlen!
      Und schon schmilzt der Vorteil wie Schnee in der Sonne.
      Bist Du angestellt, beteiligt sich Dein Arbeitgeber nicht an den Beratungskosten!
      Und weiter schmilzt der Vorteil, falls es jetzt noch einen gibt!
      Und 13-15% hören sich schon realistischer an. Wenn man dabei bedenkt, das es ja noch die Stornomöglichkeit gibt und die Laufzeit ja durch den Tod begrenzt wird, könnte es fast passen.
      Bei 14% Ersparnis, sparst Du dann 7% (der AG ebenfalls).
      Jetzt musst Du nur noch rechnen wie lange Du die 7% sparen musst, um Deinen Honorarberater zu bezahlen. Hoffentlich bleibst Du so lange in der PKV.
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 16:12:05
      Beitrag Nr. 159 ()
      Hallo VeryBestFLV,

      jetzt langsam geht mir Dein Stil auf den Nerv!

      >Also - den Anrechnungsbetrag nimmst Du bei Umwandlungen mit Umwandlungen mit

      Falsch !, der Kapitalwert bleibt grundsätzlich gleich, der Anrechnungsbetrag kann(und wird)sich ändern. <

      In § 13 steht ganz klar - Begrenzung auf das ursprüngliche Eintrittsalter! Ich habe von der Möglichkeit gesprochen - und die kann bei Umwandlungen nach unten sehr wohl zu einer Reduzierung führen!

      >Und wenn dann noch etwas übrig ist, dann wird eine Restdeckungsrückstellung gebildet.
      Richtig

      Das ist die Regelung für ST - und den letzten Teil setzt meiner Kenntnis nach kein Versicherer außerhalb ST um!

      Falsch, siehe §13 Kalkulatinsverordnung, dieses Verfahren ist zwingen für alle Tarif-Wechsel vorgeschrieben!!!<

      Da wird von der Rückstellung "aller" Versicherten gesprochen. Bei ST gibt es eine individuelle "Restdeckungsrückstellung" - und davon habe ich gesprochen.

      Ich werde hier wohl kaum eine wissenschaftliche Arbeit zum Thema Kalkulation und Alterungsrückstellung schreiben.

      Wenn Du es willst - bitte tu es! - aber dann lerne bitte voher die Materie!

      Viele Grüße
      CreINPhan
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 16:15:48
      Beitrag Nr. 160 ()
      Hallo VeryBestFLV,

      und wieder liegst Du daneben. Bestandteil eines Tarifs sind auch die Kosten. Und da würde ich mich an Deiner Stelle nicht so weit aus dem Fenster lehnen.

      Ich gehe davon aus, dass es den Versuch geben wird, diesen als nicht gleichartig darzustellen.

      Beispiel: Hallesche - hat das vor Gericht über das Thema Annahmepolitik geschafft!

      Aber es ist ja eine Gruppenversicherung - Thema Ende, weil man ja erst in die Gruppe muss - wie auch immer definiert - und dann bin ich einmal auf die juristischen Argumente gespannt. Das werde und will ich hier mit niemanden diskutieren - und Ihr solltet es auch lassen - ausprobieren und sehen was passiert (Hallo Midas!).

      Ich denke, dass es wenn dann von Juristen geklärt wird!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 16:48:39
      Beitrag Nr. 161 ()
      Ich habe die Unterlagen der Nürnberger gesehen. Und ich habe mal auf der Nürnberger Seite die Bewertungen durch
      Assekurata angeschaut. Die Nürnberger war zumdem eine von nur sechs Versicherern die den Stresstest des BAFin bestanden hat.

      Hier der Link zur Bewertunghttp://www.nuernberger.de/inhalt/Versicherungen/Kranken/Con_…

      Die Mannheimer gibts beim VDH auch... und nochmal.... ich würde bei einem Honorarberater niemals nur einen Tarif kaufen, dass kann ich bei jedem Makler um die Ecke, die verkaufen nämlich, weil sie sonst pleite wären. Berater leben nicht vom Verkauf, sondern von Ihrer Beratung und die ist ohne Produkte zu bekommen. Das ist mir am Wichtigsten.
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 17:05:00
      Beitrag Nr. 162 ()
      ich bin nicht an VDH Nürnberger interessiert, aber ich mich würde schon interessieren, warum CreInPhan (mit langer Erfahrung in dem MArkt) die Nürnberger als ausgesprochen risikobehaftet betrachtet, wohingegen sie bei Assekurata ein sehr gutes Rating erhalten hat.
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 17:11:22
      Beitrag Nr. 163 ()
      Ich denke mal der Kollege meint den TOP- Tarif und nicht den Versicherer selbst.
      Einige Kompakttarife kann man wirklich nur mit der "Kneifzange" anfassen, egal welcher Versicherer dahinter steht.
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 17:14:13
      Beitrag Nr. 164 ()
      Hallo Cre,

      dann zitiere doch mal bitte aus der Kalkulationsverodnung:
      §12
      Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz


      wo da was von "Kosten" steht.

      Dann können wir gerne weiter darüber diskutieren.


      Was die Hallesche betrifft, auch diese muss Umstellungen nach § 178 vornehmen. Ausnahmslos und immer!!!

      Was die Hallesche durchgezogen hat:

      Wurde beim urpsrüngliche Eintritt auf einen Risikozuschlag trotz Indikation verzichtet
      (laxere Annahmepolitik) kann dieser bei Tarif-Wechsel neu verlangt werden, praktisch auch wenn der Schutz an sich nicht höher ist.
      Es ging also nicht um die Frage "gleichartiger " Versicherungschutz ja/nein, sondern ob die "bessere Risiko-Prüfung" angewendet werden darf.

      Aber ungestellt werden muss!

      Und wer schon früher alle Gesundheitsfragen mit "Nein" beantwort hat, rutscht jetzt auch so durch.

      Aber wie man beim Wechsel in einen "Honorar-Tarif" einen
      "Risiko zuschlag" begründen will, da bin ich echt gespannt:laugh:

      Zum Gruppentarif:
      Wenn ich ins Profil passe muss man mich( als ALtversicherten) auch reinlassen.

      Sonst hätten wir bald nur noch "Gruppentarife"
      Die Gruppe der 1970 geborenen Männer, die Gruppe der 1971 geb. Männer, die Gruppe der 1972 geb. Männer....:laugh:




      P.S.

      Cre, kannst Du nicht vieleicht einen Co-Trainer für Deine Seminare brauchen?

      Ich wüßte da jemdanden:kiss:
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 22:21:32
      Beitrag Nr. 165 ()
      Hallo VeryBestFLV,

      vergiß es - CO Trainer in meinen Seminaren bei Deinen Kenntnissen?????

      Du versuchst hier jurtistische Haarspalterein, die wir den Gerichten überlassen sollten und liegst Meterweise daneben.

      Es ist schön, dass Du eine so tolle Kundenorientierung hast und alles im Kundeninteresse siehst - die Relaität ist anders!!!!!

      Und der muss man sich - zumindest in seinen Bewertungen - schon beugen!

      Fakt ist, die Hallesche hat einem Kunden die Umwandlung von C nach NK verweigert und vor Gericht obsiegt! Der Versicherungsschutz dieser beiden Tarifwerke ist nun wirklich "gleichartig" - selbst nach Bach/Moser!

      Vergiß es - die Versicherer werden sich bei der Nummer verweigern bis zum Erbrechen. Ich wünsche Dir und Deinen Mandanten aber trotzdem viel Erfolg und ausreichende - vor allem finanzielle - Kondition!

      Und bitte - bleib bei Deinen Fondspolicen - ich rede auch nur von einem Thema: dem, von dem ich wirklich Ahnung habe!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 22:23:08
      Beitrag Nr. 166 ()
      Hallo Versman,

      es geht nicht um Kompakt- oder Modultarif. Das ist beides weder gut noch schlecht - es hat wie immer Vor- und nachteile - und die gilt es abzuwägen!

      Es geht um das Pricing der Nürnberger in relation aller produkte und deren leistungen - und die Gesellschaft an sich!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 22:26:34
      Beitrag Nr. 167 ()
      Hallo Diego2,

      bei Assekurata Ratings bin ich immer sehr sensibel. Wenn ich mir Kennzahlen anschaue und dann die Ratings - da stellen sich mir eine Menge Fragen!

      Die HUK ist auch A+!?

      Die Concordia auch? Die LVM auch?

      Auch 2001 und 2002??????????

      Entweder kann ich nicht lesen oder eine negative Verzinsung des Kapitalvermögens, dass aus Kundenbeiträgen finaziert wird ist für Assekurata völlig in Ordnung!

      Das Geld der Kunden sollte ja eigentlich als vEQ in die RfB!!! Dort ist es aber nie angekommen - oder ich habe halt Tomaten auf den Augen oder keine Ahnung oder einfach nicht genug Geld bekommen um die höhere Erleuchtung zu erlangen.

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 22:46:06
      Beitrag Nr. 168 ()
      @all,

      was mich zum Thema Tarifwechsel noch interessieren würde:
      Es läuft ja scheinbar so, daß der Tarifbeitrag entsprechend dem Alter zum Wechselzeitpunkt gewählt und dann durch die Altersrückstellung vermindert wird.
      Nun sieht man häufig Tariftabellen, die bei 55 enden.
      Älter machts vielleicht keinen Sinn mehr neu abzuschließen, oder wird gar nicht angeboten.
      Aber was setzt man denn als "Tarifbeitrag entsprechend dem Alter zum Wechselzeitpunkt" an, wenn jemand schon 60 oder 70 ist? Gibt es dann intern doch (entsprechend höhere) Beitragssätze für diese Altersgruppen?
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 22:54:08
      Beitrag Nr. 169 ()
      JA!
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 10:11:59
      Beitrag Nr. 170 ()
      Hallo Cre,

      Die Frage wer hier Meter weit daneben liegt sehe ich wohl ganz anders beantwortet als Du.

      Ich dachte nur, das ein "Experte" der es schafft in einem Posting von 4 Aussagen eine Fehlerquote von 50% zu haben
      vielleicht der ein oder anderen Hilfestellung bedarf.

      Auch beim Thema "Hallesche" hast Du nicht verstanden worum es im Urteil ging!, obwohl ich es doch klar und deutlich beschrieben habe!

      Also nochmals, vielleicht verstehst Du es ja doch noch.

      Es ging Nicht um die Frage ob Tarife gleichartig sind, sondern um die Frage unter welchen umständen
      eine Risikoprüfung bei Bestandskunden gemacht werden darf.

      Die Hallesche hat "durchgeboxt" das auch bei Bestandskunden im Rahmen eines Tarifwechsels die gleiche Risikoprüfung durchgeführt werden darf wie bei einem Neukundenaber aufgrund des Gesundheitszustandes
      zumursprünglichen Vertragsbeginn!

      D.h. zwischenzeitliche neue Erkrankungen dürfen nicht berücksichtigt werden.

      Beispiel:

      Der Kunde hatte bei ursprünglichen Beginn in 1980 "Tinnitus". Im C-Tarif wurde hierfür kein RIZ erhoben.
      Nun wechselt der Kunde in den NK.
      Für Neukunden mit "Tinitus" die sich im NK versichern
      wird aber ein RIZ von 30% erhoben.
      Jetzt darf auch für den Bestandskunden bei Wechsel in den NK ein RIZ von 30% erhoben werden.
      Für eine zwischenzeitlich aufgetretene Diabetis darf hingegen nur für besser Leistungen ein RIZ oder LA vereinbart werden.

      Das soll sicherstellen das eine Gleichbehandlung
      der Neu- und Bestandskunden sichergestellt ist.

      Und im Ergebnis entbehrt das nicht einer gewissen Logik.

      Das "Glück" der Halleschen war, das Sie "glaubhaft"
      und "gerichtsfest" dokumentieren konnte das es feste aber unterschiedliche Kriterien für die Risikoprüfung in den Tarifen gab/gibt.



      Mal so unter uns, hast Du die Kalkulationsverordnung überhaupt mal gelesen?

      Bei dem was du zum Umwandlungsrecht und zur Anrechnung erworbener Alterungsrückstellungen schreibst, kann ich mir das nicht vorstellen.

      Beispiel gefällig?

      Cre:
      Das ist die Regelung für ST - und den letzten Teil setzt meiner Kenntnis nach kein Versicherer außerhalb ST um!

      VeryBestFLV:
      Falsch, siehe [/b]§13 Kalkulationsverordnung,[/b] dieses Verfahren ist zwingen für alle Tarif-Wechsel vorgeschrieben!!!<

      Cre:
      Da wird von der Rückstellung " aller" Versicherten gesprochen. Bei ST gibt es eine individuelle " Restdeckungsrückstellung" - und davon habe ich gesprochen.

      §13

      ...Die Anrechnung kann soweit begrenzt werden, da? die für diesen Leistungsbereich zu zahlende anteilige Prämie diejenige zum ursprünglichen Eintrittsalter nicht unterschreitet. In diesem Fall ist der nicht gutgebrachte Teil der Alterungsrückstellung der Rückstellung zur Prämienermäßigung im Alterdes Versicherten
      zuzuführen.

      Noch mal zur Wiederholung, sonst muss ich das wieder die nächste fünf Postings machen.

      "des Versicherten"


      Also eben nicht "aller" Versicherten.

      Und zum Thema Umsetzung und "Subventionen".

      Ich habe mir von der Signal mal meine Rückstellungen berechnen lassen.

      Direkt Anrechenbare Rückstellung 4.210 €
      "Restrückstellung" 3.730 € ("gekapptes" Kapital + Überschüße nach §12a)

      Gezahlte Beiträge seit 01.09.1994 (Amb.,Zahn,Stat.) Gesamt: 13.861,71

      Daraus ergibt sich:

      Entweder Teufelstaube hat, wie ich immer wieder betont habe, von "Subventionen" profitiert und ich bei der Signal nicht.

      Oder

      Die Rückstellungen von Teufelstaube sind "normal",
      dann hat mich die Signal beschissen!
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 12:52:48
      Beitrag Nr. 171 ()
      Hallo VeryBestFLV,

      bleib bitte bei Deinen leisten - der Fondspolice.

      Dein "Stil" ist meilenweit von dem entfernt, was für mich akzeptabel ist.

      Dieses "filiterien" von Sätzen und die Verwendung von einzelnen Satzteilen ist "WorteimMundrumdrehen"!

      Lass es einfach - sag Deine Meinung und hör bitte auf mit mir über irgendetwas zu diskutieren - Du nervst!

      Und wenn Du bei der Signal versichert bist und nicht bei der Universa - ein PAL - Problem anderer Leute!

      Und lies bitte erst einmal den Verbandsgeschäftsplan des Tarif ST bevor Du hier über meine Aussgaen herziehst.

      Ich werde Dich garantiert nicht schlau machen - strib also meinetwegen "dumm".

      "des Versicherten" - kein Versicherter hat eine eigene AR - alle haben eine gemeinsame AR - außer in Tarif ST, da gibt es u.U. die persönliche Restdeckungsrückstellung!!

      Viele Grüße
      CreInPhan

      P.S.: Der sehr wohl lesen kann!
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 14:12:19
      Beitrag Nr. 172 ()
      Hallo Cre,

      :laugh::laugh::laugh: getroffen Hunde...:laugh::laugh::laugh:
      oder wie heist das so schön?

      Was du "filitieren" nennst, heist Sachen "auf den Punkt"
      bringen.

      Das mit dem Co-Trainer war eh nur ein Joke, ich würde niemals für das verbreiten von halb- und unwahrheiten
      Geld verlangen.

      Keine Angst, ich werd schon nicht "dumm sterben", ich besuche deine Seminare ja nicht.

      Was du hier von Dir gibst zeugt von einem gesunden viertel-wissen. Die Unfähigkeit Urteile und Gesetze zu verstehen ist aber schon prägnant.

      Auf "Lehrer" die selber "lernunfähig" sind kann ich getrost verzichten.

      P.S.

      Natürlich hat jeder versicherte eine "eigene" Rückstellung,
      insofern das ihm ein Anteil an den gesammten Rückstellungten persönlich zugerechnet wird.
      Und dies Zurechnung ist "eigentumsähnlich"
      kann also auch nicht mehr abgenommen werden!
      Und deswegen schreibt die Kalkulationsverordnung
      ja auch vor wie diese "persönlichen" Rückstellungen
      zu bilden und zu verwenden sind.

      Ob du wirklich lesen kannst?

      Jeder der lesen kann liest aus "des Versicherten"
      z.B. "des Hernn Müller".

      Nur du liest daraus, "aller Kunden"

      Kommt dir das nicht selbst ein wenig merkwürdig vor?
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 02:44:51
      Beitrag Nr. 173 ()
      Hallo VBFLV,

      Sachen auf den Punkt bringen ist etwas anderes.

      Aber was solls! - Die Story mit der Eiche, der Sau und dem Reiben! Du gibst dann die "handelnde" Person - ich den ruhenden Pol! Wen kümmerts?

      Alles Gute wünscht
      CreInPhan


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