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    Lieferung mit oder ohne MwSt berechnen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.11.04 10:16:48 von
    neuester Beitrag 23.11.04 11:08:10 von
    Beiträge: 7
    ID: 928.532
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      schrieb am 23.11.04 10:16:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Es geht um folgende Situation:
      Wir sollen Teile von Deutschland nach Frankreich liefern.
      Der Kunde ist allerdings ein deutsches Unternehmen, welches die Teile nur kurzfristig im Ausland braucht und dann wieder zurück nach Deutschland bringt. Die Rechnungsadresse an die wir die Teile berechnen sollen liegt in Deutschland.
      Müßte die Rechnung nun mit 16% oder 0% MwSt gestellt werden?
      Avatar
      schrieb am 23.11.04 10:32:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bin zwar kein Fachmann, aber meines Wissens ist die Rechnungsadresse entscheidend. Wohin die Sachen geliefert werden, ist letztlich schnurz. Zumindest habe ich bisher so verfahren. Also 16% drauf.
      Avatar
      schrieb am 23.11.04 10:40:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Lieferung geht nach Frankkreich. Somit wird dort der Mwst. Satz von 19,6 % fällig.
      Anders wäre das ja dann lustig. Ich schreibe eine Rechnung an Deutsche Rechnungsadresse und verschicke meine Ware in die USA. Die würden sich aber bedanken
      Avatar
      schrieb am 23.11.04 10:44:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      zzgl. 16% Eichelsteuer...so ist es.
      Avatar
      schrieb am 23.11.04 10:47:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      frage das Finanzamt deines Vertrauens,fürs Ausland gibts eine andere Steuernummer soviel ich weiß.

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      schrieb am 23.11.04 10:54:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      # 1

      1. habt ihr keinen steuerberater ?
      2. wenn 1. nein, dann anruf beim zuständigen finanzamt

      3. lies Umsatzsteuergesetz
      §§ 1, 3, 4, 6
      Avatar
      schrieb am 23.11.04 11:08:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      #1

      Du lieferst an den deutschen Kunden zu seiner Verfügung. Das du die Gegenstände auf den Geheiß des deutschen Kunden gleich nach Frankreich transportierst ist schnurz.

      Der Transport der Waren ist aufzuteilen in zwei umsatzsteuerliche Sachverhalte:

      1. Deine Lieferung an den deutschen Kunden ist ein normaler steuerpflichtiger Umsatz in Deutschland, für den 16% USt zu berechnen sind.

      Als 2. erbringt der Kunde ein innergemeinschaftliches Verbringen nach Frankreich. Ob dieses einen innergemeinschaftlichen Erwerb in Frankreich nach sich zieht ist davon abhängig, ob es nur ein kurzfristiges Verbringen ist oder nicht. Das kann dir aber schnurz sein. Das ist das Problem des Kunden.

      Alles Klar jetzt???

      Schnarchnase, der sich täglich mit solch spannenden Sachverhalten vergnügt ;)


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