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    Muss ich Verzicht auf Einrede der Verjährung erneuern lassen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.11.04 16:38:59 von
    neuester Beitrag 21.12.04 16:19:18 von
    Beiträge: 4
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      schrieb am 24.11.04 16:38:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe einen Verzicht bekommen zum 31.12.2002 für Forderungen von 1995 - 2002.
      Muss ich diese erneuern lassen oder ist diese für immer gültig? Oder für 30 Jahre? Oder für 2 Jahre (alte Verjährungsfrist) oder für 3 Jahre?
      Avatar
      schrieb am 24.11.04 17:31:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      Warum klagst du denn die Forderungen nicht ein?
      Avatar
      schrieb am 25.11.04 10:57:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ist seit längerer Zeit nichts zu holen. Also spare ich mir unnötige Gerichtskosten. Und man will ja auch nicht gleich jeden Mandanten verklagen. Wir sind wahrscheinlich auch zu geduldig mit den Mandanten. Denn andere Gläubiger werden ja auch bezahlt. Ist halt so üblich, dass wir als letzte bezahlt werden.
      Sind aber auch scheiß Zeiten und viele Leute können sich kaum über Wasser halten. Da können wir ja nicht noch den Wasserhahn zudrehen (hier ja dann aufdrehen).
      Avatar
      schrieb am 21.12.04 16:19:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hat denn keiner `ne Lösung?


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