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    CBB-Der HV-Thread - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.11.04 11:28:22 von
    neuester Beitrag 16.02.05 10:32:44 von
    Beiträge: 44
    ID: 929.900
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      schrieb am 26.11.04 11:28:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich eröffne diesen Thread, um in Bezug auf die nächste HV etwas Übersichtlichkeit zu erreichen und um folgende Anregungen von anderen Usern umsetzen zu können:

      #2321 von Fondssicher 17.11.04 11:19:36 Beitrag Nr.: 15.127.138 15127138
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben CBB HOLDING AG
      @alle


      1)Ich denke wir sollten gemeinsam mal so etwas wie einen Fragenkatalog für eine zu beantragende Sonderprüfung erarbeiten, hier bin Ich gerne bereit die Informationen zu sammeln und in Konsens zu bringen.

      Schon mal 3 Punkte:

      -400 Millionen SFr, ist dies als Forderung gegenüber der EBC ausgewiesen?

      -Patronatserklärungsabtretung

      -Pensionsrückstellungen

      2)
      Langsam ist es vielleicht auch an der Zeit, da sich hier ja schon die einen oder anderen Lichtblicke am Horizont zeigen, wie ao-HV , Berufungsklage, höchst wahscheinliche Abberufung des VV etc., sich mit dem Gedanken anzufreunden, daß die CBB dann nicht mehr länger in den Händen von Verwaltern oder Finanzjongleuren ist, sondern als Gesellschaft geführt wird, die Gewinnmaximierung als oberste Prämisse hat.

      Es wird also notwending sein einen Aufsichtsrat zu besetzen, der das Anlegervertrauen hat und der dann wiederum einen Vorstand einsetzt, der Visionen und Marketingstrategien entwickeln und umsetzen kann.

      Dieses Manko war bis dato mit Sicherheit auch einer der Gründe, vielleicht auch der Hauptgrund, warum die Enwicklung der Holding und der Fonds mehr als nicht zufriedenstellend war.

      3)
      Ein kleiner Tip an KEH Zapf und seine Anwälte
      a)Um den Druck leicht zu Erhöhen, könnte man in UK mal das Inland Revenue Department (Finanzamt) über diverse verschwundene Millionen und Geldzu-/abflüsse informieren

      b) dito was das deutsche Fi-Amt anbelangt, denn hier scheint es einige VGA`s zu geben. Hier reagiert die Steuerfahndung blitzschnell! (VGA = Verdeckte Gewinnausschüttung)


      Gruß

      fs
      "


      #2642 von assad 26.11.04 10:07:59 Beitrag Nr.: 15.195.510 15195510
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben
      Wie ich es sehe:

      Viele haben hier bereits Außerordentliches geleistet, dennoch
      habe ich das Gefühl, dass im Vorfeld der angekündigten HV etwas mehr Koordination erforderlich ist.
      Zum Teil ist das in Form der angeregten ?Frageliste?, sowie der Nennung der jeweiligen Stückzahl an Hr.Zapf und der Sammlung der Informationen zu den maßgeblich beteiligten Personen bereits angeklungen.
      Ich denke, es besteht Konsens darüber, dass es erforderlich ist, eine(n) Vertreter(in) für die anstehenden HV zu benennen, der/die die Interessen der W:0 ler vertritt. Ich habe weiter das Gefühl, dass hier jeder davon ausgeht, dass Hr.Zapf oder Hr. ten Doornkaat diese Aufgabe wahrnimmt, sollte dem so sein, vermisse ich hierzu das eindeutige Commitment.
      Damit die Interessen der W:0 ler auch wahrgenommen werden können, müssen diese zunächst definiert werden; auch hier gab es bereits ansatzweise Vorschläge, wie beispielsweise die Entsendung ?eigener? Kandidaten in den AR.



      Aufgaben bzw. Vorschlag für das weitere Vorgehen:
      - Für den Fall, dass sich einige (Kandidaten) dieser Sichtweise anschließen und darüber hinaus freie Kapazitäten haben, bitte ein ?Handzeichen? geben.
      - Koordinatoren wären zu benennen.
      - Aufgaben wären zu definieren und Personen zuzuordnen.
      - Termine der wesentlichen Ereignisse wären zu dokumentieren und zu verfolgen.
      - Kommunikationsformen und ?kanäle, wären festzulegen (Schnittstellen).
      - Recherche, Zusammenfassung und Dokumentation der bekannten Fakten.
      - Kontakte herstellen und pflegen (z.B. zu den diversen Medien).
      - Eine Frageliste für die bevorstehende HV wäre zu erstellen.
      - Interessenlage der W:0 ler klären und dokumentieren.
      - Interessenvertreter bestimmen und mit Macht ausstatten.
      - Strategie im Hinblick auf das weitere Vorgehen ausarbeiten.
      - ...
      - ...


      (ungeordnet und ohne Anspruch auf Schlüssigkeit und Vollständigkeit)

      Mein Appell:
      Nutzen wir unsere Chance! In diesem Sinne rufe ich alle interessierten Anleger auf, sich aktiv einzubringen ? ziehen wir an einem Strang - natürlich alle in dieselbe Richtung.


      Gruß
      assad


      #2643 von Eustach1 26.11.04 10:22:11 Beitrag Nr.: 15.195.636 15195636
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben
      Danke, assad.

      So kennt man dich

      Machen wir doch für (einen Teil der Aufgabenstellungen) einen zusätzlichen thread auf. In den parallel zu diesem thread die entsprechenden Wortmeldungen eingestellt werden.

      Gruß
      Eustach
      (der sich bisher nur hobbymäßig hier engagiert hat und bei dem das auch so bleiben soll)


      Soll also ein Fakten-Thread werden. (Ist das hier möglich? :look: )

      Alles andere sollte weiterhin im Haupt-Thread diskutiert werden: Thread: CBB - bitte die adhoc richtig lesen ;)


      Grüße

      Ceco
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 11:41:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn man oben auf den link drückt, uiuiuiui :D

      Dies müssten die letzten 20 postings sein:

      http://www.wallstreet-online.de/navi/frame.php?uid=273345&ii…

      Postings für diesen thread hier sollte man auch parallel in obigen großen thread setzen.

      Gruß
      Eustach :D
      (der hofft, dass doch noch ein paar andere User Initiative zeigen)
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 11:46:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Jetzt aber ???

      http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/threadpa…


      Gruß
      Eustach :D
      (der irgendwie so seine Schwierigkeiten hat)
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 12:19:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      Noch so ein paar Fragen:

      In welcher Höhe stehen Wandelanleihen aus? Und in welcher Höhe normale Anleihen? Und in welcher Höhe in DM bzw. Euro liegen sie bei der EBC Asset Management bzw. deren Töchtern? --> wegen der Wandlung in Aktien (s. auch Prospekt der CBB-Holding 2001 über die Zulassung von insgesamt 687548 neuen Aktien aus der 7,25% CCP-Wandelanleihe von 1997/2004; die Bezugsrechte der Anleiheeigner würden nach den Beschlüssen der aoHV deutlich höher liegen!)

      Wurden die Anteile an den CBB-Fonds, die die Norddt. Steingut 2001/02 veräußerte, von der CBB zurückgenommen? s. Adhoc der Norddt. Steingut vom 07.05.02

      So, ich denke, weiter Fragen folgen, wenn ich mehr zur CBB ausgegraben habe. :)
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 12:33:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      gibts schon nen HV Termin ?

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      Avatar
      schrieb am 26.11.04 12:40:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      Nein, noch nicht, #5 :look:

      Weil sich Aufsichtsratsvorsitzender Herr Grothgar und Vorstandsvorsitzender Dr. Kahrmann offensichtlich dagegen sperren, einen Termin fristgerecht anzuberaumen. (Die ersten 8 Monate des Geschäftsjahres sind bereits um, der Wunsch von Aktionären, die mehr als 5 %der Aktien halten, nach einer HV ist bereits vor mehr als 2 Monaten schriftlich angezeigt worden ).

      Deswegen muß im Moment der Gerichtsweg beschritten werden, um eine HV zu bekommen.

      Aber der ist eingeleitet.

      Gruß
      Eustach :D
      (der so Mitte Januar bis Anfang Februar mit einer HV rechnet)
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 12:50:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 13:01:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      Noch ein paar links, aus denen sich Fragen ableiten lassen:

      http://www.cbb-holding.com/ir/cg/index.html


      Urteil:

      http://www.justiz.nrw.de/includes/php/druckversion.php?site=…

      http://www.zapf.de/pix/za/cbb/ebc/EBC_Acc.pdf


      1. Warum ist die Homepage der CBB nur auf Umwegen zu erreichen ?
      Für die interessierte Öffentlichkeit ist nämlich der Eindruck
      http://www.cbb-holding.com , der hier entshet der, die Gesellschaft gibt es nicht mehr.

      2. Wo ist die Häfte des Grundkapitals (und wo die andere) die ja beide verschwunden waren (siehe Urteil).

      3. Sollten tatsächlich die Inhaber der Wandelschuldverschreibung besser gestellt werden als die Aktionäre ?

      4. Ist die EBC Inhaber eines großen Teils der Wandelschuldverschreibung ?

      5. Wer hat jetzt die Anteile an der EBC, woher ?

      6. Wer hat jetzt die Patronatserklärung (auch) der EBC gegenüber der CBB ?

      ....


      Gruß
      Eustach :D
      (dem demnächst noch ein paar Fragen einfallen sollten)
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 13:08:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      Kann es sein, dass Herr K. den Überblick verloren hat??? Oder riesel riesel?????
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 13:17:45
      Beitrag Nr. 10 ()
      Sofern keine Einwände bestehen, werde ich die hier eingehenden Fragen zu einem Fragenkatalog zusammenfassen.

      Nach eine allgemeine Bemerkung:
      Hier soll weder bewertet noch kritisiert, sondern nur gesammelt werden.

      Ich hoffe auf rege Beteiligung.

      Gruß
      assad
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 09:01:21
      Beitrag Nr. 11 ()
      Versuch einer kurzen Zusammenfassung:

      Seit Ende der 80er Jahre ist die Concordia Bau und Boden AG später CBB Holding AG in der Hand von "etwas dubiosen" Leuten.

      Damals war Herr Günter Minninger (Bauunternehmer ?) für die Gesellschaft verantwortlich. Er schaffte es den Kurs der Aktie auf rund 1800,- DM anzuheben.

      Herr Minninger soll Herrn Dr. Kahrmann ganz gut gekannt haben, unter anderem soll dieser ein Depot des Herrn M. geführt haben.

      Herr Minninger hat mehrere satte Pleiten hingelegt .

      Herr Dr. Kahrmann soll dann Herrn Hugo Erb überredet haben, ein 25 % - Paket an der Concordia Bau und Boden AG, welches im Besitz der französischen Staatsbank Caisse des Depots et Consignation (CdC) war, über die EBC London zu erwerben.

      Herr Erb hat diesen Anteil an der CBB AG im Laufe der Zeit auf knapp 97% Prozent der Aktien ausgebaut (mittel- und unmittelbarer Besitz).

      Drehscheibe für alle Finanzaktionen war die EBC-London, an der Herr Erb ebenfalls die Mehrheitsanteile erwarb.

      Erst im Oktober 2003, nach dem Tod von Herrn Erb, vor der Übernahme der Geschäfte einiger Erb-Gesellschaften durch Herrn Ziegler, wurde Herrn Dr. Kahrmann (unter im Moment noch ungeklärten Umständen) die Anteilsmehrheit an der EBC London (wieder ?) verschafft.

      Da die Erbs gegenüber der CBB Holding AG Patronatserklärungen unterzeichnet hatten, mussten Sie seit einigen Jahren erhebliche Geldmittel (über die EBC London) an die CBB Holding überweisen.

      Auf diesem Weg sollen angeblich 400 Mio Sfr verschwunden sein.

      Zumindest die letzte Patronatserklärung aus dem Jahr 2002 wurde auch von Herrn Dr. Kahrmann im Namen der Erbs und der EBC London mitunterzeichnet.

      Seit November 2003 ist Herr Dr. Kahrmann nicht nur CEO der EBC London sondern auch der CBB-Holding AG und diverser Tochtergesellschaften dieser Holding.

      So auch der CIS. Die CIS GmbH soll die Immobilien der CBB AG und ihrer Fonds betreut haben. Als Betreuungshonorar sollen dabei unüblich hohe Vergütungen von der CBB AG und von den Fonds-Verwaltern gezahlt worden sein.

      Seitdem die Mehrzahl der Fonds in der Insolvenz ist, hat der Insolvenzverwalter hier einen Riegel vorgeschoben.

      Wie lange wird es die CIS wohl noch geben ? Nachdem auch viele (verdiente) Mitarbeiter von der CIS und der CBB Holding bereits zu dem (im Moment) einzigen Cash-produzierenden Fonds Nr 8, der Wohnungsbau KG gewechselt sind.

      Herr Dr. Kahrmann steht zur Zeit von mehreren Seiten unter Druck.

      In Richtung EBC London und Töchtern wird von mehreren Seiten ermittelt.
      Dort liegen nur unzureichende Geschäftsberichte vor.

      In Richtung CBB wir von mehreren Seiten ermittelt. Dort liegen nur unzureichende Geschäftsberichte vor (die letzte testierte Bilanz stammt aus dem Jahr 2001).

      Die Öffentlichkeit ist alarmiert.

      Die Behörden sind alarmiert.

      Mehrere verschiedene Gruppen kümmern sich im Moment um die CBB Aktie und das darumliegende Konstrukt.

      Und diese verschiedenen Gruppen scheinen auch unterschiedliche Interessen zu verfolgen.

      Und der Dr. Kahrmann scheint dies hinreichend nutzen zu können.
      Indem er Zeit schindet.

      Hinsichtlich eines Urteils.

      Hinsichtlich Hauptversammlungen.

      Hinsichtlich Geschäftsberichten.

      Hinsichtlich Sonderprüfungen.

      Die auch das Verhalten von leitenden Angestellten der CBB Holding AG und Ihrer Töchter sowie das Verhalten von Ex-Organen in der (jüngsten) Vergangenheit überprüfen sollten.


      Gruß
      Eustach :D
      (der hoffentlich klargemacht hat, wer der Buhmann ist und nochmal anregen möchte, dass die verschiedenen Aktionärsgruppen doch an einem Strang ziehen sollten, zum Wohle der Gesellschaft )
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 09:13:33
      Beitrag Nr. 12 ()
      Fragen zur HV CBB 01/2005 (Stand: 29.11.2004)

      1. Wo ist die Häfte des Grundkapitals (und wo die andere) die ja beide verschwunden waren (siehe Urteil).
      1.1 Wie beziffert sich derzeit das Grundkapital e
      2. -400 Millionen SFr, ist dies als Forderung gegenüber der EBC ausgewiesen?
      3. Wurden die Anteile an den CBB-Fonds, die die Norddt. Steingut 2001/02 veräußerte, von der CBB zurückgenommen? s. Adhoc der Norddt. Steingut vom 07.05.02?
      4. Existieren Pensionsrückstellungen, falls ja, im welcherHöhe?
      5. Warum ist die Homepage der CBB nur auf Umwegen zu erreichen ? Für die interessierte Öffentlichkeit ist nämlich der Eindruck http://www.cbb-holding.com , der hier entshet der, die Gesellschaft gibt es nicht mehr.
      6. Wer hat jetzt die Anteile an der EBC, woher stammen diese?
      7. Und in welcher Höhe in DM bzw. Euro liegen sie bei der EBC Asset Management bzw. deren Töchtern?
      7.1 --> wegen der Wandlung in Aktien (s. auch Prospekt der CBB-Holding 2001 über die Zulassung von insgesamt 687548 neuen Aktien aus der 7,25% CCP-Wandelanleihe von 1997/2004; die Bezugsrechte der Anleiheeigner würden nach den Beschlüssen der aoHV deutlich höher liegen!)
      7.1.1 : http://www.cbb-holding.com/def/pdf/bz2001/prospekt.pdf
      7.1.2 Adhoc: http://www.aktiencheck.de/news/default_an.asp?sub=3&pagetype…
      8. Anleihen
      8.1 In welcher Höhe stehen Wandelanleihen aus?
      8.2 Ist die EBC Inhaber eines großen Teils der Wandelschuldverschreibung ?
      8.3 In welcher Höhe normale Anleihen? enden
      8.4 Sollten tatsächlich die Inhaber der Wandelschuldverschreibung besser gestellt werden als die Aktionäre ?
      9. Patronatserklärungen
      9.1 Patronatserklärungsabtretung: Wer hat jetzt die Patronatserklärung (auch) der EBC gegenüber der CBB ?
      9.2 Existieren weitere Patronatserklärunegn, falls ja, welche und in welcher Konstellation
      9.3 ad hoc vom 04.10.04
      9.3.1 Unter welchen "bestimmten Voraussetzungen" wurde die Patronatserklärung der CBB an die EBC London verkauft?




      Zusammenfassung der bisher in diesem Thread eingegangengenen Fragen; die Liste ist selbstverständlich offen.
      Mit der Bitte um Duchsicht!
      Falls einzelen Fragen unkorrekt widergegeben wurden, bitte ich um entsprechende Hinweise.


      Gruß
      assad
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 10:06:11
      Beitrag Nr. 13 ()
      Damit für alle Interessierten der gleiche Informationsstand transparent ist würde ich gerne alle bedeutsamen Termine rund um die Ereignisse um CBB zusammenfassen.

      Mir sind dazu folgende Termine bekannt:

      Ende der Frist für Hr.Kahrmann die Berufungsbegründung einzulegen: 09.12.2004

      Nächster HV Termin 01/2005 (unbestätigt)


      Wöchentliche Konferenz:
      Teilnehmer: Hr./Fr.Zapf bzw. Vertreter, Hr. Stefan ten Doornkaat, Hr.Freitag (ist vermutlich zumindest auf dem Verteiler), ...; ja welche Personen/Gruppen nehmen denn darüber hinaus regelmäßig an dieser Konferenz teil?
      Wöchentlicher Kurzbericht bezüglich Ergebnisse/Beschlüsse durch Hr.Zapf bei W:0


      Mit der Bitte um Ergänzung/Korrektur/...

      Gruß
      assad
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 10:25:55
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ebenfalls mit dem Ziel Klarheit und Transparenz zu schaffen (vor der anstehenden HV), möchte ich dazu aufrufen, die Ziele/Interessen der "Kleinen" hier im Board zu artikulieren und zusammenzufassen.

      Ich mache dann mal den Anfang und liste Punkte auf, die hier im Thread bereits an vorderen Stellen gepostet wurden:

      Ob die aufgeführten Punkte realistisch sind oder nicht, sei zunächst mal dahin gestellt.

      Übergeordnetes Ziel:

      Die Sanierung der CBB

      Etappenziele:

      Kapitalschnitt größer Null

      Entsendung eigener geeigneter Aufsichtsratsmitglieder

      Substitution der VV

      Offenlegung aller Vorgänge Zahlen und Bilanzen

      Suche nach potentiellen Investoren

      Durchführung einer KE

      ...


      ...


      Ich bitte um weitere Zielformulierungen!

      Gruß

      assad
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 10:34:59
      Beitrag Nr. 15 ()
      @assad:

      Die Punkte 7.x gehören eigentlich zu den Punkten unter 8.x, das macht die Sache übersichtlicher.

      Laut dem Company Account 2001 besitzt die EBC Wandel- und normale Anleihen im Wert von 33 Mio GBP. (a) Wie hoch sind die Nominalen in DM/Euro? Hat die EBC die Anleihen noch, oder wurden sie verkauft (an wen)?

      Warum sollen plötzlich normale Anleihen ebenfalls gewandelt werden? Das war so offenbar nicht vorgesehen (habe aber den Prospekt dazu noch nicht gefunden).
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 10:36:37
      Beitrag Nr. 16 ()
      Und noch zu der #14:

      Was wurde eigentlich aus dem LoI der Cargill? Hat eine Due Dilligence stattgefunden? Und mit welchem Ergebnis?
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 11:05:14
      Beitrag Nr. 17 ()
      Fragen zur HV CBB 01/2005

      1. Wo ist die Häfte des Grundkapitals (und wo die andere) die ja beide verschwunden waren (siehe Urteil).
      1.1 Wie beziffert sich derzeit das Grundkapital

      2. -400 Millionen SFr, ist dies als Forderung gegenüber der EBC ausgewiesen?

      3. Wurden die Anteile an den CBB-Fonds, die die Norddt. Steingut 2001/02 veräußerte, von der CBB zurückgenommen? s. Adhoc der Norddt. Steingut vom 07.05.02?

      4. Existieren Pensionsrückstellungen, falls ja, im welcherHöhe?

      5. Warum ist die Homepage der CBB nur auf Umwegen zu erreichen ? Für die interessierte Öffentlichkeit ist nämlich der Eindruck entstanden, die Gesellschaft gibt es nicht mehr (http://www.cbb-holding.com).

      6. Was wurde eigentlich aus dem Letter of Intend der Cargill? Hat eine Due Dilligence stattgefunden? Und mit welchem Ergebnis?

      7. Wer hat jetzt die Anteile an der EBC, woher stammen diese?

      8. Anleihen
      8.1 In welcher Höhe stehen Wandelanleihen aus?
      8.2 In welcher Höhe normale Anleihen?
      8.3 Ist die EBC Inhaber eines großen Teils der Wandelschuldverschreibung ?
      8.4 Sollten tatsächlich die Inhaber der Wandelschuldverschreibung besser gestellt werden als die Aktionäre ?
      8.5 Laut dem Company Account 2001 besitzt die EBC Wandel- und normale Anleihen im Wert von 33 Mio GBP. (a) Wie hoch sind die Nominalen in DM/Euro? Hat die EBC die Anleihen noch, oder wurden sie verkauft (an wen)?
      8.6 Warum sollen plötzlich normale Anleihen ebenfalls gewandelt werden?
      8.7 --> wegen der Wandlung in Aktien (s. auch Prospekt der CBB-Holding 2001 über die Zulassung von insgesamt 687548 neuen Aktien aus der 7,25% CCP-Wandelanleihe von 1997/2004; die Bezugsrechte der Anleiheeigner würden nach den Beschlüssen der aoHV deutlich höher liegen!) : lttp://www.cbb-holding.com/def/pdf/bz2001/prospekt.pdf Adhoc: http://www.aktiencheck.de/news/default_an.asp?sub=3&pagetype…
      8.7.1 Adhoc: http://www.aktiencheck.de/news/default_an.asp?sub=3&pagetype… : http://www.cbb-holding.com/def/pdf/bz2001/prospekt.pdf

      9. Patronatserklärungen
      9.1 Patronatserklärungsabtretung: Wer hat jetzt die Patronatserklärung (auch) der EBC gegenüber der CBB ?
      9.2 Existieren weitere Patronatserklärunegn, falls ja, welche und in welcher Konstellation
      9.3 ad hoc vom 04.10.04
      9.3.1 Unter welchen "bestimmten Voraussetzungen" wurde die Patronatserklärung der CBB an die EBC London verkauft?


      Danke für die Korrekturen!
      Mit der Bitte um weiter Ergänzungen/Korrekturen/...

      Gruß
      assad
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 12:32:48
      Beitrag Nr. 18 ()
      Wie ihr vielleicht bemerkt habt, hat die CBB ihren Internetauftritt gekappt.

      Es erscheint nur noch eine Seite.

      Und deswegen bekommt man hierdurch auch nicht mehr heraus, wer die Aufsichtsratsmitglieder sind:

      http://www.cbb-holding.com/unternehmen/aufsichtsrat/index.ht…


      Könnte jemand von euch mal hier die AR-Mitglieder mit (gerichts-)ladbarer Anschrift einstellen ?

      Auch die der Arbeitnehmervertreter.

      Denn für eine HV und für sonstige Schritte gegen die AR-Mitglieder werden diese Anschriften benötigt.

      Gruß
      Eustach :D
      (der glaubt, dass da bald was dampfen wird)
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 13:42:46
      Beitrag Nr. 19 ()
      05.10.2004 16:32:13 (DPA-AFX)

      DGAP-Ad hoc: CBB Holding AG

      CBB Holding Das Amtsgericht Köln hat mit Beschluss vom 04.10.2004 auf Antrag der Aktionäre Peter Eck, Axel Sartingen und Frank Scheunert, die zusammen über mehr als 10 % der Aktien verfügen, gemäß § 104 Aktiengesetz den Aufsichtsrat der Gesellschaft dahingehend ergänzt, dass Herr Peter Eck, Karmeliterstr. 13, 47608 Geldern, zum weiteren Mitglied des Aufsichtsrats bestellt wird. Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 05.10.2004

      Vinzent Grothgar ? Anschrift?

      Hr.Finsterwalder ? Anschrift?

      Michael Grunwald ? Anschrift?

      Nr.5 ?

      Nr. 6 ?

      Ich denke, dass Hr.Zapf hier brauhbare Informatinen liefern könnte.

      Gruß
      assad
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 14:28:48
      Beitrag Nr. 20 ()
      Netter Einfall, alles zu löschen, aber zu spät. :)

      Die GBs habe ich mir schon gezogen, und was sonst noch so rumflog an Infos.
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 14:49:14
      Beitrag Nr. 21 ()
      Homepage sperren.
      Na, ist ja echt lächerlich.
      Ich glaube, der gute Herr K. oder seine MA sollten sich mal mehr ihrem Tagesgeschäft widmen, als hier im Internet zu schauen, was in WO geschrieben wird.
      Avatar
      schrieb am 30.11.04 08:18:05
      Beitrag Nr. 22 ()
      So, die ladungsfähigen Adressen der folgenden AR-Mitglieder haben wir jetzt:


      1. Karola Hahn-Szep (AN-Vertreter im AR)

      2. Rolf Austel (AN-Vertreter im AR)

      3. Vinzenz Grothgar

      4. Peter Eck

      :D

      Es fehlen noch die Angaben zu :

      Michael Grunwald (oder heißt er "Grünwald ?" ) :eek:

      (Zitat von lonesome: "scheint Grossaktionär bei UBS zu sein (oder zumindest einer, der sich bei einer Hauptversammlung mal zu Wort meldet und dem Vorstand zusätzliche, evtl. nützliche Nacharbeit bereitet"

      Dr. Ottokarl Finsterwalder :eek:

      (Zitat von lonesome:

      "1.Ist Rechtsanwalt
      2.Aufsichtsrat-Mandat KanAM Grund(Immobilienfondsgesellschaft)
      3.Aufsichtsrat-Mandat Eckes
      4.im Vorstand der „Organization for International Economic Relations“ )


      Betrachtet dies bitte als Rechercheaufruf. Nicht als Aufruf zu einer Hetzjagd. :look:

      Denn zunächst sollen die Herrschaften eigentlich nur an ihre Pflichten erinnert werden. Für die sie ja ein Salär von der CBB beziehen sollten. :D



      Gruß
      Eustach :D
      (der es Klasse findet, wie der anonyme Haufen von WO hier wieder zusammenarbeitet)
      Avatar
      schrieb am 30.11.04 09:20:25
      Beitrag Nr. 23 ()
      Der Herr Doktor Finsterwalder ist in Wien ansässig:

      Finsterwalder Ottokarl, Dr,
      Geweyg 11
      A-1190 Wien (W)
      +43 / 664 / 344 46 62

      Aber ladungsfähige Adresse heißt hier in Deutschland, oder?
      Avatar
      schrieb am 30.11.04 09:21:27
      Beitrag Nr. 24 ()
      Der Herr Doktor Finsterwalder ist in Wien ansässig:

      Finsterwalder Ottokarl, Dr,
      Geweyg 11
      A-1190 Wien (W)
      +43 / 664 / 344 46 62

      Aber ladungsfähige Adresse heißt hier in Deutschland, oder?
      Avatar
      schrieb am 30.11.04 10:07:11
      Beitrag Nr. 25 ()
      Naja, einmal hätte gereicht ;)

      Und was die Adresse angeht: vermutlich muß man ihm die Post c/o CBB schicken, vielleicht mit Rückschein und mit ein paar dicken Siegeln drauf :laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.12.04 20:54:15
      Beitrag Nr. 26 ()
      jetzt aber :





      Avatar
      schrieb am 20.12.04 11:24:34
      Beitrag Nr. 27 ()
      Leider hat WO mein posting heute schonmal geschluckt :mad:

      Deswegen nochmal :

      Auf die (Ex-)Organe könnte noch viel zukommen:

      * Was ist mit der a.o HV vom März 2004. Für die eingeladen wurde und die dann wieder abgesagt wurde.
      Demnach ist nämlich die Hälfte des verschwundenen Grundkapitals wieder aufgetaucht. Wenn nicht, oh,oh,oh Da gibt es so ein paar §§ im AktG, die sogar Freiheitsstrafen vorsehen.

      *Was ist mit der Patronatserklärung der EBC, warum wird die nicht in die Haftung genommen ? oh,oh,oh Da gibt es so ein paar §§ im AktG, die sogar Freiheitsstrafen vorsehen.

      * Was ist mit den verschwundenen 400 Mio CHF. Und warum können die Erb-Erben trotz Bankrotterklärung noch einem so hohen Lebensstandard frönen ?

      *Warum wurde die Unifina Patronatserklärung bisher nicht in Anspruch genommen ?

      *Warum wurde die Unifina Patronatserklärung an die EBC verkauft :eek: ? Oder wie ist die Adhoc vom 04.10.2004 zu verstehen.
      Warum haben die Organe der CBB diesem Verkauf der Patronatserklärung zugestimmt ? oh,oh,oh Da gibt es so ein paar §§ im AktG, die sogar Freiheitsstrafen vorsehen.

      *Warum ist die EBC dem Vergleich beigetreten ?
      *Warum wurde in diesem Vergleich, einem Vertrag zu Lasten Dritter, eine so deutliche Besserstellung der Kläger und der Widerspechenden vereinbart.
      * Sind die beiden vorgenannten Verfahrensweisen überhaupt rechtmässig? Muss da nicht die HV zustimmen, bei diesen wesentlich veränderten Beschlüssen ?
      oh,oh,oh Da gibt es so ein paar §§ im AktG, die sogar Freiheitsstrafen vorsehen.

      * Inwieweit liegen eigentlich Insidergeschäfte bei einem(oder mehreren) Organen vor ?


      *Wie ist eigentlich die Reputation sogenannter "kritischer Aktionäre" und selbsternannter Aktionärsschützer zu werten, die sich auf so einen Vergleich einlassen ?

      *Wie sollen eigentlich die Verlustvorträge der CBB Holding AG genutzt werden (bei 200 -500 Mio Euro und einer Verwertungsquote von 30 % sind die, bei Einbringung eines artgleichen, gewinnabwerfenden Geschäftes immerhin 60 - 150 Mio Euro wert) Kann das der "Investor" EBC nutzen ? Wenn nicht, wird hier auf ein asset der CBB verzichtet. Und dann: oh,oh,oh Da gibt es so ein paar §§ im AktG, die sogar Freiheitsstrafen vorsehen.

      * Was ist bei einem Totalverlust der jetzigen Aktionäre. Könnte da nicht jedes einzelne AR-Mitglied und auch eventuelle Vorstandsmitglieder in die Haftung genommen werden ? Wegen Fehlverhalten ? Da ist doch was mit neueren Aktionärsschutzgesetzen, oder ?

      Übrigens : Alles nur laut gedacht, was hier steht. Weil, es betrifft mich ja in meinen ureigensten Finanzinteressen (extra für die "bösgläubigen" Anwälte eines gewissen Herren) :laugh:

      Gruß
      Eustach :D
      (der was davon gehört hat, dass da ein (G)(C)E(ck)O mehrere 100ooo Euro geboten hat, um bestimmte Herrschaften ruhig zu stellen, was aber nicht gelungen ist)
      Avatar
      schrieb am 07.01.05 10:50:20
      Beitrag Nr. 28 ()
      Mal noch ein paar Fragen zur nächsten HV:

      Wieviele Aktien sind denn ausgegeben? Und inwieweit wurde das genehmigte Kapital genutzt?

      Und ganz wichtig: wieviele Aktien waren eigentlich bei der aoHV ausgegeben? Und inwieweit war da schon das genehmigte Kapital genutzt?

      Und wenn das genehmigte Kapital genutzt ist: wann wird die Satzung angepaßt?
      Avatar
      schrieb am 09.01.05 18:02:17
      Beitrag Nr. 29 ()
      Und auch nicht vergessen für die nächste HV, wir wollen ja keine Blockwarte:

      Rechtsprechung

      LG München I 15.4.2004, 5 HK O 10813/03
      Blockabstimmung zur Wahl der Aufsichtsräte einer AG ist nur bei Einverständnis aller Aktionäre zulässig


      Die Wahl des Aufsichtsrats einer AG muss grundsätzlich durch eine Einzelabstimmung der Aktionäre auf der Hauptversammlung erfolgen. Eine Blockabstimmung ist nur zulässig, wenn alle Aktionäre mit dem Verfahren einverstanden sind.

      Der Sachverhalt:
      Der Kläger ist Aktionär der beklagten AG. In der Hauptversammlung der Beklagten vom 14.5.2003 wurden zehn Aufsichtsratsmitglieder der Beklagten per Blockabstimmung gewählt. Der Kläger hielt dies für unzulässig, da jedenfalls einer der anwesenden Aktionäre dem Verfahren widersprochen hatte. Seine Anfechtungsklage hatte Erfolg.

      Die Gründe:
      Die von der Hauptversammlung durchgeführte Blockabstimmung ist unzulässig. Das Aktienrecht geht von dem Grundsatz der Einzelabstimmung aus und lässt eine Blockabstimmung allenfalls zu, wenn alle Aktionäre mit dem Verfahren einverstanden sind. Im Streitfall hatte jedenfalls ein Aktionär dem Verfahren zur Blockabstimmung widersprochen. Ob die Besonderheiten der Wahl des Aufsichtsrats eine Blockabstimmung generell verbieten, musste deshalb vorliegend nicht entschieden werden.

      Quelle: http://www.die-aktiengesellschaft.de/19953_35280.htm
      Avatar
      schrieb am 14.01.05 11:07:01
      Beitrag Nr. 30 ()
      Munitionskiste (prall gefüllt, großkalibrig), zusammengetragen aus diversen Beiträgen in unterschiedlichen Threads:

      · Falsche, manipulative Darstellung der Finanzlage gegenüber den Aktionären
      Herr Dr. Rainer C. Kahrmann hatte für die Gesellschaft per ad hoc Mitteilung am 23. Dezember 2003 verbreiten lassen, dass das Stammkapital der Gesellschaft zur Hälfte aufgebraucht, also nicht mehr vorhanden sei.
      Dr. Rainer C. Kahrmann im Rahmen der Hauptversammlung der CBB Holding AG kundgetan, dass die Gesellschaft ihr Stammkapital inzwischen vollständig aufgezehrt habe.
      Mutmaßlich wurden diese beiden, nur eine Woche auseinanderliegenden extremen Aussagen zum Zwecke der Beeinflussung des Abstimmungsverhaltens der Aktionäre getätigt.

      · Fehlende Adhoc Meldung
      In Zusamenhang mit der folgenden Information: Memorandum on the subscribtion of New Shares (the " Memorandum" ) by Patron Capital Limited (the " Investor" )" vom 16. Dezember 2004.

      · Irreführende Adhoc Meldungen
      Herr Dr. Rainer C. Kahrmann hatte für die Gesellschaft per ad hoc Mitteilung am 23. Dezember 2003 verbreiten lassen, dass das Stammkapital der Gesellschaft zur Hälfte aufgebraucht, also nicht mehr vorhanden sei. Zugleich wurde die vom Gesetzgeber für einen derartigen Fall als zwingend vorgeschriebene außerordentliche Hauptversammlung in Aussicht gestellt. Tatsächlich erfolgte ihre Anberaumung zunächst nicht. Es wurde dann für den 18.03.2004 von Herrn Dr. Rainer C. Kahrmann für die CBB Holding AG mit Blick auf den vermeintlichen Verlust des hälftigen Stammkapitals eine Hauptversammlung angesetzt. Zwei Tage vorher – am 16.03.2004 - wurde die HV abgesagt.
      Es wurde im Zusammenhang mit der Absage der Hauptversammlung jedoch per ad-hoc Mitteilung vom 15. März 2004 angekündigt, dass innerhalb von ca. sechs Wochen eine Hauptversammlung stattfinden würde. Tatsächlich hat bis zum heutigen Tage die entsprechende Versammlung nicht stattgefunden.
      In diesem Kontext ist die folgende Nachricht interessant:
      Der damalige Aufsichtsratvorsitzende Hocker gab am 13. Dezember 2003, also in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang zur Hauptversammlung vom 30. Dezember 2003 ein Interview für die „Börsen Zeitung“. In diesem Interview zu dem Vermögen der CBB befragt, teilte Herr Hocker mit, dass die Gesellschaft nicht „pleite“ sei. Er teilte mit, dass der Wert des Immobilienbestandes des CBB sich auf „grob 1 Mrd. Euro“ belaufe. In der Bilanz der Gesellschaft stünden noch 100 Mio. € an Krediten zu Buche, die zu einem großen Teil mit Immobilien abgesichert seien.

      · Widersprüchliche Adhoc Meldungen
      Die von Gesellschaften der ERB Gruppe zugunsten der CBB Holding AG
      ausgestellten Patronatserklärungen wurden von der CBB Holding AG unter
      bestimmten Voraussetzungen an die EBC Asset Management Limited, London,
      verkauft.
      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 04.10.2004
      Steht im Widerspruch zu folgender Aussage:
      So teilte Herr Dr. Rainer C. Kahrmann am 30.12.2004 im Rahmen der Hauptversammlung mit, dass er die von der Erb-Gruppe zugunsten der CBB Holding AG erteilte Patronatserklärung an diese bzw. deren Verwalter zurückgegeben habe.

      · Nicht durchgeführte HV
      Die CBB Führung hat trotz Fristüberschreitung noch keine ordentliche HV durchgeführt.

      · Fehlende Jahreabschlüsse
      Die CBB hat seit dem Jahr 2001 keinen testierten Abschluss vorgelegt.

      · Mutmaßlich nicht vorgenommene Berichtspflicht des VV gegenüber dem AR

      · Möglicherweise nicht wahrgenommene Kontrollfunktion des Aufsichtsrates gegenüber dem VV:
      Anweisung des AR an den VV, Ansprüche gegenüber der EBC Ltd. aufgrund einer Patronatserklärung geltend zu machen.
      Anweisung eine HV einzuberufen, wenn es denn richtig ist, dass das Grundkapital hälftig oder gar gänzlich aufgezehrt ist.

      · Belegbare Falschaussagen gegenüber Gerichten
      Aussage: " Erst nachdem bekannt wurde, dass das Sanierungskonzept durch die Erhebung der Anfechtungsklagen gehemmt ist, kamen Insolvenzgerüchte auf dem Markt auf und die Aktie der CBB Holding AG fiel auf einen historischen Tiefstand von € 0,016 (1,6 EuroCent)." Steht im Widerspruch zur folgenden Aussage anlässlich der HV 12/2003:: ... Erreichen wir das nicht, „dann war das hier keine Hauptversammlung, sondern eine Leichenschau“

      · Insiderhandel durch Personen des AR



      Darin begründete Forderungen:

      · Rücktritt von Hr.Kahrmann als VV mit anschließender Neubesetzung.

      · Rücktritt von Teilen des AR sowie dessen Neubesetzung.

      · Initialisierung von straf- und zivilrechtlichen Schritten gegen Hr.Kahrmann und Teile des AR


      Gruß
      assad
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 16:41:50
      Beitrag Nr. 31 ()
      dann will ich mal meines amtes walten:

      in diesem zusammenhang wird aber erstmal vorab um verständis dafür gebeten, dass nicht alle aktuell relevanten/eingeleiteten schritte hier veröffentlicht werden (können).

      in den letzten tagen fand ein treffen in berlin statt. anwesend waren die uns bekannten und zugeneigten großaktionäre sowie interessierte und fachkundige kreise.

      die in den nächsten monaten vorstellbaren szenarien wurden diskutiert, insbesondere unter berücksichtigung möglicher handlungsweisen des vorstands von seines gnaden.

      bekannt ist uns ja der 31.01.05 als stichtag für herrn dr. k., dem gericht nachzuweisen, dass die hv in die wege geleitet wurde. geschieht von dieser seite nichts, so wären die antragsteller, also die eheleute zapf, am zuge zur vorbereitung der hv.

      für beide alternativen wurden die erforderlichen schritte durchgespielt.

      ich werde mich unregelmäßig im hinblick auf die neuesten entwicklungen melden.



      grüße

      ceco
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 17:47:24
      Beitrag Nr. 32 ()
      Die folgende URL führt zu einer Arbeit, die m.E. eine ergiebige Informationsquelle für unser Problemfeld darstellt.

      http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/jud/24681.html

      Gruß
      assad
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 22:23:19
      Beitrag Nr. 33 ()
      Ich zitiere mal aus der Hausarbeit:

      1. Bisherige Rechtslage

      Vertreten wird die Gesellschaft wechselseitig durch Vorstand (§ 78 AktG) oder Aufsichtsrat (§ 112 AktG), was zur Folge hat, dass für die Geltendmachung eines Ersatzanspruches der Gesellschaft auf Grund pflichtwidrigen Verhaltens eines Organs das jeweils andere Organ zuständig ist.[20]

      Zwar besteht im Konzern das Recht zur Einzelklage von Aktionären, vgl. § 309 IV 1 AktG. Angesichts der Regelung des § 147 AktG bleibt für eine derartige Aktionärsklage (actio pro socio) jedoch kein Raum.[21] § 147 AktG sieht besondere Mechanismen vor, durch die eine Aktionärsminderheit die Geltendmachung von Ersatzansprüchen durch das zuständige Gesellschaftsorgan oder einen besonderen Vertreter erzwingen kann.

      a) Haftung

      Die Haftung der Verwaltungsorgane selbst ergibt sich aus §§ 93, 116 AktG und verlangt lediglich den Nachweis des Schadens und der Möglichkeit eines Zurechnungszusammenhangs zum Handeln oder Unterlassen des Organmitglieds.[22] Einfachste Fahrlässigkeit genügt, wobei eine Umkehr der Beweislast bezüglich Kausalität, Pflichtwidrigkeit und Vertretenmüssen zu einer weitere Haftungsverschärfung führen.

      Der BGH[23] hat eine Pflicht des Aufsichtsrats bejaht, das Bestehen von Schadenersatzansprüchen gegen Vorstandsmitglieder pflichtgemäß zu prüfen und durchsetzbare Ansprüche grundsätzlich auch geltend zu mache. Hiervon darf der Aufsichtsrat jedoch ausnahmsweise absehen, wenn gewichtige Gründe des Gesellschaftswohls dagegen sprechen und diese Umstände die Gründe, die für eine Rechtsverfolgung sprechen, überwiegen oder ihnen zumindest gleichwertig sind.[24]

      b) Pflicht zur Durchsetzung der Ersatzansprüche

      Nach § 147 I 1 Alt. 1 AktG kann das jeweils zuständige Organ durch einen Beschluss der Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit zur Durchsetzung von Ersatzansprüchen verpflichtet werden. Daneben besteht diese Pflicht nach § 147 I 1 Alt. 2 AktG auch dann, wenn dies von einer Minderheit mit 10 % des Grundkapitals in der Hauptversammlung verlangt wird. Voraussetzung ist jedoch, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten Inhaber der Aktien sind (§ 147 I 2 AktG).

      c) Bestellung besonderer Vertreter

      Die Hauptversammlung kann darüber hinaus gem. § 147 II 1 AktG mit einfacher Stimmenmehrheit einen besondere Vertreter zur Geltendmachung der Ansprüche bestellen, die im Rahmen ihres Aufgabenkreises den Aufsichtsrat bzw. den Vorstand verdrängen.[25]

      Auf Antrag einer Minderheit, deren Anteile 10 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 1 Mio. Euro erreichen, bestellt gem. § 147 II 2 AktG das zuständige Gericht, sofern es dies für zweckmäßig erachtet, besondere Vertreter zur Geltendmachung der Ersatzansprüche.

      d) Erleichterte Bestellung besonderer Vertreter

      Mit dem KonTraG[26] wurde ein zusätzlicher Anspruch auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters geschaffen: Nach § 147 III 1 AktG ist dazu im Rahmen eines gerichtlichen Vorverfahrens ein Antrag von Aktionären zu stellen, deren Anteile 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen. Es müssen jedoch Tatsachen vorliegen, die den dringenden Verdacht rechtfertigen, dass der Gesellschaft durch Unredlichkeiten oder grobe Verletzungen des Gesetzes oder der Satzung Schaden zugefügt wurde. Durch Verweis des § 147 III 2 AktG auf § 147 I 2 AktG wird ebenfalls vorausgesetzt, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten Inhaber der Aktien sind.

      Im Unterschied zum Verfahren nach § 147 I, II AktG ist durch die Minderheit die Verfolgung angeblicher Ansprüche auf diesem Weg nicht zu
      erzwingen.[27] Vielmehr hat der gerichtlich bestellte Vertreter gem. § 147 III 3 AktG Ersatzansprüche nur geltend zu machen, soweit nach seiner pflichtgemäßen Beurteilung die Rechtsverfolgung eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

      e) Kostentragungsregelung

      Hinsichtlich der Kosten ist zwischen Bestellungsverfahren und Hauptsacheverfahren zu unterscheiden:[28] Unterliegt die Minderheit im Bestellungsverfahren, so sind ihr die Gerichtskosten nicht von der Gesellschaft zu erstatten. Unterliegt die von dem besonderen Vertreter vertretene Gesellschaft im Hauptsacheverfahren ganz oder teilweise, so steht der Gesellschaft wegen der ihr nach § 91 ZPO auferlegten Kosten und der an den besonderen Vertreter zu leistenden Zahlungen ein besonderer verschuldensunabhängiger Erstattungsanspruch gegen die Minderheit zu (§ 147 IV AktG).

      2. Problemanalyse

      Es wird nun ein Überblick über die Probleme gegeben, die mit der soeben skizzierten Ausgestaltung des Organhaftungsrechts verbunden sind. Anschließend folgt eine Darstellung der einzelnen Kritikpunkte.

      a) Überblick

      Ausgangspunkt der Kritik ist der Umstand, dass es bislang nur sehr vereinzelt zu Haftungsklagen wegen Pflichtverletzung gegen Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gekommen ist.[29] Dies wird nicht auf die durchaus streng geregelte Haftung in §§ 93, 116 AktG zurückgeführt.[30] Der Grund sei vielmehr darin zu sehen, dass Vorstand und Aufsichtsrat im Regelfall ein freundschaftlich oder kollegial verbundenes „Schweigekartell“ bilden und sich nicht der Möglichkeit einer Offenbarung eigener Versäumnisse aussetzten wollen.[31]

      Eine Reformdiskussion wurde jedoch erst durch eine Welle von Unternehmensschieflagen als Folge von Managementfehlern in der ersten Hälfte der 90er Jahre angestoßen.[32] Darauf reagierte der Gesetzgeber mit dem KonTraG im Jahr 1998 durch Einführung der erleichterten Klageerzwingung nach § 143 III AktG.[33] Die Begründung des Regierungsentwurfs sah einen Grund mangelnder Kontrolleffizienz in dem geringen Haftungsrisiko von Aufsichtsratsmitgliedern.[34]

      Dennoch hat der Gesetzgeber des KonTraG Warnungen, ein erhöhtes Haftungsrisiko führe zu mehr Bürokratie, einer Verrechtlichung der Handlungsabläufe und geringerer unternehmerischer Entscheidungsfreude,[35] hohes Gewicht beigemessen und ist bei der Verschärfung des minderheitlichen Klageerzwingungsrechts dementsprechend zurückhaltend verfahren.[36] Die Reaktion des Schrifttums fiel überaus kritisch aus,[37] eine praktische Bedeutung der Gesetzesänderung wurde bezweifelt.[38] Die Diskussion über eine grundlegende Reform der Organhaftung gegenüber der Gesellschaft und ihrer Durchsetzung ist bis heute nicht abgebrochen.[39]



      Gruß
      Eustach :D
      (der glaubt, dass wir das noch brauchen können, wegen der offensichtlich geringen Neigung des jetzigen AR, den Vorstand in die Schranken zu verweisen)
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 22:33:06
      Beitrag Nr. 34 ()
      Und dies ist in der aktuellen Situation nochmal wichtig:

      Bestimmte Hauptversammlungsbeschlüsse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung ins Handelsregister. Bei Eingliederungsbeschlüssen und Beschlüssen über Verschmelzungen und sonstige Umwandlungen ist hierzu
      als formale Eintragungsvoraussetzung ein Negativattest notwendig, § 319 V AktG bzw. § 6 II UmwG. Ohne die Erklärung, dass keine Klage gegen den Beschluss erhoben wurde, kann dieser nicht eingetragen werden (so genannte Registersperre). Die Gesellschaft hat jedoch die Möglichkeit, beim Prozessgericht einen Freigabebeschluss (§ 319 VI AktG, § 16 III UmwG) zu erwirken. Dies setzt voraus, dass das Prozessgericht die Klage für unzulässig oder offensichtlich unbegründet hält oder ein vorrangiges Eintragungsinteresse der Gesellschaft annimmt.[97]

      Bei sonstigen eintragungsbedürftigen Hauptversammlungsbeschlüssen besteht keine Registersperre. Dies gilt beispielsweise für Satzungsänderungen (§ 181 AktG) und Kapitalerhöhungen (§ 189 AktG). Bei einem Widerspruch oder einer Anfechtungsklage entscheidet aber das Registergericht gem. § 127 FGG von Amts wegen nach pflichtgemäßem Ermessen, ob es das Eintragungsverfahren aussetzt oder die Eintragung verfügt. Wenn Anfechtungsklage erhoben ist, wird nach der Praxis der Registergerichte das Eintragungsverfahren bis zur Entscheidung des Prozessgerichts über die Anfechtungsklage ausgesetzt.[98] :eek:



      Läßt sich doch daraus folgern, dass die Kapitalherabsetzungs- und erhöhungsbeschlüsse im Moment nicht eingetragen werden.

      Gruß
      Eustach :D
      (der täglich dazu lernt)
      Avatar
      schrieb am 21.01.05 15:22:51
      Beitrag Nr. 35 ()
      Schade wäre es, dieses posting im großen thread einfach so untergehen zu lassen:

      "#4579 von assad 21.01.05 09:11:38 Beitrag Nr.: 15.583.309
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben CBB HOLDING AG


      Noch einige pathetische Anmerkungen:

      Man stelle sich vor, was hier erreicht werden kann.

      Nicht weniger, als die Rettung einer börsennotierten Gesellschaft. Hier könnte der Grundstein für eine erfolgreiche Sanierung von CBB gelegt werden, d.h. ein Ziel mit gesellschaftlicher Tragweite.

      Denn, es gibt zahlreiche Indizien dafür, dass CBB tatsächlich sanierungswürdig und sanierungsfähig ist.

      Wovor unsere CBB gerettet werden muss, weiß jeder, der sich mit dem Thema CBB befasst hat und braucht daher nicht näher erörtert zu werden.

      In die Wege geleitet durch einige wenige Personen, die, durchaus mit legitimen eigennützigen Interessen, an die Sache herangehen.
      In die Wege geleitet durch einige wenige Personen, die sich im I-Net zusammengefunden haben und ihr persönliches Wissen, ihre Lebenserfahrung, ihre Zeit und nicht zuletzt auch ihr Kapital einsetzen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen; das hat, wie ich meine, revolutionären Charakter.

      Es wäre ein Paradebeispiel mit Signalwirkung.
      Ein Paradebeispiel dafür, welche Möglichkeiten ein dezentrales, offenes System in sich birgt. Das ist – im kleineren Maßstab - die Verwirklichung des Gedankens einer offenen, mündigen Gesellschaft mit Zugang zu globalen Informationen, als Gegenentwurf zu einer unmündigen, dumm gehaltenen Gesellschaft, mit der einige Wenige, ausgestattet mit „Herrschaftswissen“, nach Lust und Laune umspringen, wie es ihnen beliebt.

      Gruß
      assad

      "

      Gruß
      Eustach :D
      (der gedanklich auf der gleichen Linie ist)
      Avatar
      schrieb am 23.01.05 18:55:40
      Beitrag Nr. 36 ()
      @ Familie Zapf
      Wegen der Wegelagerer und Räuber.
      Hier mal eine Adresse:
      ----------------------------------
      SLS HV-Management AG
      Carl-Zeiss-Str. 6 / 8
      85247 Schwabhausen
      Telefon: +49 8138 930610
      Telefax: +49 8138 930611
      E-Mail: mail@slsag.de
      Internet: www.slsag.de
      Vertretungsberechtigter Vorstand: Hans Schirdewahn (Vorsitzender), Herbert Schönbauer

      Registergericht: Amtsgericht München
      Registernummer: HR 136668
      Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 128244687


      Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

      Impressum
      Avatar
      schrieb am 23.01.05 23:05:07
      Beitrag Nr. 37 ()
      Weg- und Zielbeschreibung in aller Kürze

      Übergeordnetes Ziel: Der CBB die Chance auf eine mögliche Sanierung zu wahren.

      Der Weg zum Ziel:
      · HV in 03/2005
      · AR in Teilen neu besetzen
      · VV ablösen

      Etappenziele:
      · Sperrminorität aus ca. 53Mio Aktien erwerben.
      · Möglichst die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmen zur bevorstehenden HV zu stellen.
      · Zweckmäßige, verlässliche Allianzen schmieden.

      Die Methode:
      · Stimmen sammeln
      · Stimmen halten
      · Stimmen bündeln
      · Die Macht der gebündelten Stimmen konzentriert und pragmatisch nutzen.

      Die Strategie:
      · Gemeinsam denken
      · Gemeinsam sammeln
      · Gemeinsam recherchieren
      · Gemeinsam Ziele definieren
      · Gemeinsam ...
      · Gemeinsam handeln!

      Gruß
      assad
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 16:00:16
      Beitrag Nr. 38 ()
      Hallo zusammen,

      es hat sich ja in dieser Woche viel getan rund um die CBB.

      Der Kurs hat sich besonders seit Donnerstag ca. 16:00 Uhr Richtung Norden aufgemacht.

      Warum?

      Es lässt sich wie immer an der Börse viel darüber spekulieren, was der oder die Gründe hierfür sind.

      Vielleicht ist ein Grund, dass es besonders ab nächster Woche spannend werden dürfte.

      Dafür scheint man sich nun zu rüsten!

      Nächste Woche wird sich entscheiden, ob Dr. K. eine Hauptversammlung einleiten wird, was er dem Gericht gegenüber bis zum 31.01.2005 mitteilen muß.

      Hält er diese Frist nicht ein und kann er nicht nachweisen, dass eine HV eingeleitet wurde, so steht bereits KEHZapf in den Startlöchern. Denn der - und seine verehrte Gattin - haben ja vor einiger Zeit schon bei Gericht beantragt, dass sie zur Einberufung der Hauptversammlung ermächtigt werden. Und das Gericht wird dem bei Versäumung der Frist durch Dr. K. stattgeben.

      Und dann wird von KEHZapf definitiv zur HV geladen werden (wahrscheinlich in der preussischen Provinz ).

      Dort kommt es für alle Beteiligten auf die Anzahl der Stimmen an.

      Das Bestreben von KEHZapf und den Boardmitgliedern ist es, den Aufsichtsrat – jedenfalls einige AR-Mitglieder - auszuwechseln, dann den Vorstand abzusetzen, dann Licht in das Dunkel bei der CBB AG zu bringen und schließlich die AG zu sanieren.

      Ganz entscheidend ist also für uns, in absehbarer Zeit die Anzahl der Stimmen, die auf KEHZapf unmittelbar oder einen/mehrere Mitstreiter von ihm vereinigt werden können, zu sammeln / anzuhäufen.

      Das haben wohl auch Dr. K. sowie z.B. einige " räuberische Aktionäre" erkannt.

      Und wie kommen diese an weitere Stimmen? Aktuell wohl nur über die Börse! Und da müssen sie Aktien kaufen, die aber - zu dem derzeitigen Kurs - nicht hergegeben werden von uns und KEHZapf. Das treibt den Preis.


      Am Donnerstag zog der Kurs übrigens im zeitlichen Zusammenhang zu diesem Posting an:

      " #4779 von schaerholder 27.01.05 15:56:58 Beitrag Nr.: 15.645.054
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreibenCBB HOLDING AG


      Elektronischer Bundesanzeiger
      Veröffentlichungsdatum: 26.01.2005


      Veröffentlichungstext:

      EO Investors GmbH
      Düsseldorf
      Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Anleihegläubiger der CBB Holding AG

      WKN 195 041
      ISIN: DE0001950418

      Die Anleihe der CBB- Holding AG mit Sitz in Köln (Deutschland) werden nicht an einer deutschen Wertpapierbörse gehandelt. Die Hauptversammlung der CBB Holding AG hat am 31.12.2003 einen Kapitalschnitt auf Null beschlossen. Die Aktien werden, nach der ebenfalls am 31.12.2003 beschlossenen Kapitalerhöhung, im Zuge der Beschlussdurchführung ausgebucht. Die Anleihe wird an keiner deutschen Wertpapierbörse gehandelt. Die Anleihe wurde zum vereinbarten Termin nicht bedient!

      Die EO Investors GmbH, Düsseldorf, bietet den Anleihegläubigern der CBB- Holding AG an, ihre Anleihe (WKN 195 041, ISIN: DE0001950418) zu einem Preis von nominal 3,5% je ausstehender Anleihe zu erwerben. Das Angebot ist auf nominal 1.000.000 Anleihen begrenzt. Sollten mehr Anleihen zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 31.03.2005, 18:00 Uhr. Es richtet sich ausschließlich an Anleihegläubiger der CBB- Holding AG, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

      Anleihegläubiger, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 31.03.2005, 18:00 Uhr gegenüber der EO Investors GmbH, Schirmerstr. 54, 40211 Düsseldorf, auch perTelefax: +49 (0)12126 2604752454, zu erklären und die Anleihe auf das Depot der EO Investors GmbH, Düsseldorf, Depot-Nr. 701 1136 006 bei der HSBC Trinkhaus & Burkhardt KGaA, BLZ (300 308 80), Kassenvereins-Nr. 7107 zu übertragen. Dabei fungiert HSBC Trinkhaus & Burkhardt KGaA nicht als Treuhänderin für das abzuwickelnde Wertpapiergeschäft, sondern als Depotbank der EO Investors GmbH. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach Eingang der Anleihen auf ein vom Anleihegläubiger zu benennendes inländisches Konto überwiesen.



      Düsseldorf, im Januar 2005

      Die Geschäftsführung"



      Es ging dann in „Stuttgart“ los und mit ca. 30% nach oben.



      Am Freitag überraschte der Inhalt des folgenden Postings von Eustach1:

      " #4909 von Eustach1 Userinfo Nachricht an User Beiträge des Users ausblenden 28.01.05 12:02:00 Beitrag Nr.: 15.653.190
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben CBB HOLDING AG
      KaufenVerkaufen
      High Noon



      Vorbemerkung: Nachfolgendes sind nur Gerüchte, die leider noch nicht mit handfesten Unterlagen bestätigt werden können.

      Macht aber nix, bisher haben sich alle Gerüchte als wahr erwiesen.



      Guckt euch mal den Fonds Nr. 8 an:



      Es ist der einzige Fond der Gewinne erzielt.

      Er sollte bei einer guten Vermietungsquote um die 100 Mio wert sein können, bei 50% Vermietungsquote um die 60 Mio Euro.

      Und jetzt guckt mal auf die Anteilsverhältnisse:

      Einen Teil hat die CBB AG.

      Und ein anderer Teil der Kommanditanteile liegt wo ?



      Und jetzt guckt doch mal wer da die Treuhandschaft über die CBB-Fonds inne hatte:

      http://martius-treuhand.de/Page10140/page10140.html


      und hier bei der SdK unter Mitglied des Vorstandes:

      http://www.sdk.org/kontakt.php



      So, und jetzt zu den Gerüchten aus diversen Kreisen:

      Da soll der Dr. K. und oder die EBC London doch glatt knapp 25 % der Kommanditanteile zurückgekauft haben. Nicht von der CBB. Sondern aus dem anderen Teil.

      Und dies bestätigt die These, dass der gute Dr. K. sich die verbliebenen Assets einverleiben will.

      Und dies stützt die These, dass da noch jede Menge Kohle in England zu holen ist, oder wo kommt das Geld her, um sich die Kommanditanteile zu krallen ?

      Ach ja, vermittelnd tätig geworden sein soll bei diesem Geschäft ein gewisses SDK-Vorstandsmitglied.

      Da die CBB über 50% der Anteile am Fonds Nr. 8 verfügt und Dr. K. über die EBC jetzt nochmal 25 % der Anteile am Fonds Nr 8 haben soll und der gute Dr. K. einen großen Teil der Wandelanleihen hält und somit im Fall der Enteignung auch die CBB kontrolliert, sollte man doch jetzt vielleicht mal wieder ganz laut nach der STA rufen, oder ?

      @ Herrn ten http://www.justminiatures.co.uk/acatalog/Doornkaat_sml.jpg

      Was halten Sie denn eigentlich von der (noch nicht belegten) Sache, von unserem inquisitorischen Element ?

      Bringt die SdK so Licht in die Black Box CBB ?

      Gruß
      Eustach
      (der schon denkt, dass dies eine kleinere Bombe ist)"




      Es bleibt also spannend und ein Einstieg auf aktuellem Niveau dürfte noch nicht zu spät sein (dies soll natürlich keine Kaufempfehlung sein . jeder soll sich selbt ein bild machen und dann entscheiden).

      Weitere Aktien bedeuten wieder mehr Stimmen für uns und daher eine größere Wahrscheinlichkeit bei der Durchsetzung unserer Interessen auf einer HV.

      Bite nicht vergessen, neu erworbene Aktien (oder auch Verkäufe) an KEHZapf zu melden, so dass weiterhin ein Überblick über die zu erwartende Stimmenanzahl besteht.

      Warten wir also ab, was die nächste Zeit uns bringt.

      Grüße

      Ceco
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 08:55:09
      Beitrag Nr. 39 ()
      Für Frage zur HV : Thread: Ein disziplinierter und restriktiver CBB-HV-thread ?

      Gruß
      Eustach :D
      (der hier die "kindischen" Unterzeilen nicht wegläßt)
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 10:55:11
      !
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      Avatar
      schrieb am 04.02.05 11:43:40
      Beitrag Nr. 41 ()
      #869 von KEHZapf 04.02.05 11:24:21 Beitrag Nr.: 15.713.907
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben CBB HOLDING AG

      Berlin, 04.02.2005 11 Uhr


      Werte Interessierte, werte Investierte,

      zur derzeitigen Lage und unseren Bemühungen in Sachen CBB.

      Es stehen verschiedene Investoren bereit., die auf eine Ablösung des CBB Mangements bestehen, da Ihnen die Herren bekannt sind, zum Teil haben sie schon selbst mit Kahrmann und Schnürle verhandelt. Diese Voraussetzung schaffen wir auf der AOHV. Eine weitere Vorraussetzung ist ein Forderungsverzicht der Banken –mit Besserungsschein möglichst- das gleiche gilt für die Verbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen der Schweizer. Denen wir im Austausch die Patronatserklärung der Unifina übergeben wollen.

      Die Gespräche und Kontakte mit den Banken hält z. Zt. der Investorenbetreuer aus der vormaligen Freitagsrunde, RA Zachriat und ich die mit den Schweizern.

      An dieser Stelle meinen ausdrücklichen Dank an EURO2006, der unsere Glaubwürdigkeit und lauteren Absichten durch seine zur Verfügung gestellten Materialdaten, Verträge, Crossboarder, Anleihen, usw.- bei den Schweizern ermöglicht hat.

      Durch diese Forderungsverzichte gibt es eine Bilanzbereinigung. Durch diese wird die CBB für einen Investoreneinstieg, auch unter dem Gesichtspunkt den dann noch bestehenden Verlustvotrag von ca. 500-600 Mio. nutzen zu können, attraktiv.

      Auch hier wurden durch den Investorenberater und auch durch r a g t i m e bereits Gespräche geführt. Unsere Partner im Board EURO2006 und r a g t i m e haben auf der Basis unserer CBB Assetunterlagen Wirtschaftlichkeitsberechnungen –bei 40% Vermietungsbestand- angestellt und einen Prospekt entworfen, der von potentiellen Interessenten bereits abgefordert wurde. Ein weiterer Immobilienfachmann steht zusätzlich bereit, jederzeit den Vermietungsstand professionell zu managen und Objekte zu vermarkten, ohne Kickbacks und sonstige Zuwendungen für das Management. Darüber werde ich gesondert in den nächsten Wochen berichten. Dies ist der unterhaltsamste Teil der CBB Geschichte.

      Wir bereiten seit drei Wochen die AOHV unter der Gesamtleitung von BTr e s e a r c h und mit erfahrenen Agenturen vor. Einen Termin haben wir –auf keinen Fall den 31.- Ende März ins Auge gefasst. Zur Zeit warten wir auf die Richtigstellung der ADHOCLÜGE vom 01.02.2005. Ich gehe davon aus, dass das BAFIN über diese ADHOCLÜGE bereits informiert wurde. Ebenso wird dies auch zivilrechtlich für die Aufsichtsräte, den Vorstand und den Generalbevollmächtigten, dafür stehe ich ein, unangenehme Folgen haben.

      Heute Nachmittag werde ich eine Lagebeschreibung und Einschätzung aus der Sicht des Vorstandes Dr. Rainer C. Kahrmann ins Netz stellen., die diese abgegeben hat.
      Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

      Klaus E. H. Zapf


      P.S. Die Abgabe einer Presserklärung ist für Montagvormittag, 07.02.2005 bis 11 Uhr vorgesehen. Wir werden diese dann um 12 Uhr veröffentlichen.
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 11:58:35
      !
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      Avatar
      schrieb am 16.02.05 08:53:50
      Beitrag Nr. 43 ()
      Ab dem 17.02.2005 (oder ab dem 18.02.2005) erscheinen hier wichtige Dinge:

      http://www.cbb-hv.de/


      Gruß
      Eustach :D
      (der es gut findet, dass wir jetzt nicht mehr auf die heruntergefahrene http://www.cbb-holding.com angewiesen sind)
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 10:32:44
      Beitrag Nr. 44 ()
      Um etwas Übersichtlichkeit bei den CBB-Threads zu schaffen, wird dieser Thread geschlossen.


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