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    Muß ich auch? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.11.04 19:38:07 von
    neuester Beitrag 28.11.04 21:59:06 von
    Beiträge: 15
    ID: 930.236
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      schrieb am 28.11.04 19:38:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      einen Eid auf die Verfassung ablegen? Ich gestehe, daß ich Deutscher mit deutscher Nationalität bin. Mitgegangen, mitgefangen - und jetzt mitgehangen?

      Werde ich auch meinen Eid auf das Grundgesetz abgeben müssen?

      Was ist, wenn ich mich weigere? Wird dann mein Paß eingezogen?

      Furchtbare Zeiten und furchtbare Vorschläge aus dem bayerischen!
      Avatar
      schrieb am 28.11.04 20:17:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Natürlich muß ich einmal am Tage (feste); jetzt aber auch gleich noch die Hand dazu anheben?

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 28.11.04 20:39:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      # 1

      Du bist durch deine Geburt Staatsangehöriger. Immerhin hat man dich nicht gefragt, und du hast auch nicht gesagt, dass du es sein willst,


      Was ist daran so schlimm, dass jemand, der durch eigenen freien Willen die deutsche Staatsangehörigkeit haben will, einen Eid auf die Verfassung ablegt. Deutschland zwint immerhin niemanden seine Staatsbürgerschaft anzunehmen. Wenn aber jemand es will, sollte schon glaubwürdig kundtun, dass er die Verfassung dieses Landes anerkennt.

      In Amerika ist das übrigens schon lange etwas völlig normales, bei einer Einbürgerung, auf die Verfassung zu schwören
      Avatar
      schrieb am 28.11.04 21:02:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      :laugh:

      Der Kapitalist will ihn ausbeuten und der Staat verlangt, daß er immer und stets den Ausbeutungsverhältnissen zustimmt ($$ 14 Grundgesetz - Eigentum verpflichtet zur Ausbeutung).

      Nun, wenn der Bürger danach besser schlafen kann, soll er!

      :laugh:

      Ein Glück, daß mir eine derartige Prozedur erspart bleibt.

      :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.11.04 21:06:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Nun es soll die Sozialstaatsklausel nicht verheimlicht werden. Eigentum verpflichtet dazu, sehr viele auszubeuten!

      :laugh:

      Und diesen Segen sollen uns die besitzlosen Ausländer gleich beim Eingang geben.

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      schrieb am 28.11.04 21:12:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      23552

      Das war doch wieder eine Schnapsidee von Edmund.

      Ein Eid auf unsere Verfassung hat doch wohl für einen guten Bürger, wie du einer bist, einen anderen Stellenwert, als für einen Vaterlandslosen Gesellen. Ganz zu schweigen von Menschen aus anderen Kulturkreisen.

      Keine Dummheit ist der CDU/CSU zu peinlich.
      Avatar
      schrieb am 28.11.04 21:12:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      Du darfst auch gerne nach Nordkorea oder Kuba auswandern. :)
      Avatar
      schrieb am 28.11.04 21:13:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      # 4

      Eigentum; Erbrecht; Enteignung]
      (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

      (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.


      (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

      Es ist ein Zeichen von Primitivität, dass Grundgesetz zu verarschen, wenn man es anscheinend nicht einmal kennt.
      Avatar
      schrieb am 28.11.04 21:16:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      # 6

      In dem er deutscher Staatsbürger wird, ist er nicht mehr ein vaterlandsloser Geselle.

      Daher sollte ein Einwanderer, wenn er die Deutsche Staatsbürgerschaft erhalten möchte, auch kundtun, das er das Grundgesetz respektiert und anerkennt.

      Immerhin ist das unsere Verfassung.
      Avatar
      schrieb am 28.11.04 21:23:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ob das "unsere" Verfassung ist, da scheint es doch Meinungsverschiedenheiten zu geben.

      Das werde ich doch als Deutscher noch schreiben dürfen, bevor ich nach Nordkorea ausgewiesen werde.

      Immerhin, der Ausländer sollte also bei seinem Eintritt in die BRD sogleich die Worte: Is swöre - so war mir Gott helfe schon gut deutsch herunterbeten können.

      Bei Edmund!
      Avatar
      schrieb am 28.11.04 21:32:02
      Beitrag Nr. 11 ()
      # 10

      Es ist zumindest die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

      Ob du ein deutscher Staatsbürger bist, weiß ich nicht.

      Wenn ja, ist es auch deine Verfassung. Auch wenn du sie nicht perfekt findest.

      Sollte dir die Verfassung im Irak, Iran, Arabien, Jemen usw. besser gefallen, ziehe dahin. Pass aber auf, wenn du da eintriffst. Die sind Ungläubigen nicht so tolerant eingestellt, wie wir.
      Avatar
      schrieb am 28.11.04 21:35:44
      Beitrag Nr. 12 ()
      #9,

      >>>In dem er deutscher Staatsbürger wird, ist er nicht mehr ein vaterlandsloser Geselle. <<<

      :confused:

      Mio. Deutsche gelten als vaterlandslose Gesellen. Sogar dein Bundeskanzler gilt als ein solcher.
      Avatar
      schrieb am 28.11.04 21:38:04
      Beitrag Nr. 13 ()
      Es ist wirklich pervers.

      Unsere Verfassung sichert wohl mehr Menschenrechte, als die meisten Verfassungen auf der Welt.

      Es geht den Arbeitnehmern besser als in den meisten Staaten in dieser Welt.

      Auch den Sozialhilfeempfänger geht es besser, als in den meisten andern Staaten.



      Und trotzdem kotzt ihr immer nur aus, wenn es um Grundrechte, Verfassung usw. geht.

      Auch das ihr so einen Schwachsinn hier posten dürft, ohne dafür verhaftet und gefoltert werden könnt, verdankt ihr der Verfassung.

      Und jeder, der aus freiem eigenem Willen Bürger dieses Landes werden will, sollte diese Verfassung, die auch deine oben genannten Recht sichert, anerkennen.

      Das kann doch wirklich nicht falsch sein.
      Avatar
      schrieb am 28.11.04 21:41:28
      Beitrag Nr. 14 ()
      # 12

      Mio. Deutsche gelten als vaterlandslose Gesellen. Sogar dein Bundeskanzler gilt als ein solcher .

      Das behaupten nur Leute, die außer Beleidigungen nichts von sich geben können.

      Ich mag Gerd Schröder nicht, und es wäre mir lieber, wenn er kein Bundeskanzler wäre. Aber er ist kein vaterlandsloser Geselle. Ansonsten hätte er gar nicht Bundeskanzler werden können.
      Avatar
      schrieb am 28.11.04 21:59:06
      Beitrag Nr. 15 ()
      #14,

      verstehst du das denn nicht????????????

      Ich nehme alles zurück und behaute das Gegenteil.


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