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    Rückforderung der Eigenheimzulage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.11.04 22:47:23 von
    neuester Beitrag 03.12.04 21:28:13 von
    Beiträge: 11
    ID: 931.273
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      schrieb am 30.11.04 22:47:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann mir helfen?

      Ich bekomme die Eigenheimzulage jetzt schon sieben Jahre und würde nächstes Jahr die letzte Rate bekommen.

      Ich habe in dem Haus bis Oktober 03 selbst gewohnt (also mehrere Jahre)und bin dann nach Frankreich umgezogen. Meine Tochter (17) wohnt noch weiter in dem Haus (ohne Miete, geht noch zur Schule). Das Haus ist weder verkauft noch vermietet.

      Jetzt habe ich vom Finanzamt einen neuen Bescheid bekommen und soll die Summe für 2003 und 2004 zurückzahlen.
      Begründung: Sie würden keinen Leerstand fördern.

      Ich bin natürlich aus allen Wolken gefallen.

      Gegen den Bescheid habe ich Einspruch eingelegt und habe mit einer Klage gedroht.

      Wer kann mir sagen, wie in einem solchen Fall die Rechtslage ist?

      Lohnt sich eine Klage? Es geht um über 5000€.

      Für Ratschläge und Meinungen wäre ich dankbar.

      exundhop
      Avatar
      schrieb am 30.11.04 22:50:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      man sollte vor einspruch und klagedrohung mit einem anwalt reden !
      nachher kann es zu spät sein :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 30.11.04 22:57:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du hast für 2003 auf jeden Fall noch Anspruch auf Eigenheimzulage. Wenn deine Tochter an der Adresse gemeldet ist und auch noch Kind ist,hast Du für das Objekt weiter Anspruch auf Eigenheimzulage. Hierzu muss das Objekt dem Kind aber unentgeltlich überlassen werden.

      Das Recht ist auf deiner Seite.

      Gruß,Jochen
      Avatar
      schrieb am 30.11.04 23:07:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Verkauf das Haus an die Tochter und rette ihr den Anspruch auf Eigenheimzulage:laugh:

      Oder ist das :rolleyes: gedacht:confused:
      Avatar
      schrieb am 30.11.04 23:09:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      @big_mag
      schnelle Antwort , aber die hilft mir nicht wirklich weiter.:(

      Die Zeiten für einen Einspruch sind sehr kurz. Ich müsste mir extra Urlaub nehmen und einen Anwalt suchen, der sich damit auskennt. Bis dahin wäre die Frist schon abgelaufen. Bis mich die Briefe vom Finanzamt erreichen, ist meist die erste Woche schon vorbei.

      Soll ich jetzt auf eine Antwort vom Finanzamt warten oder gleich eine Klage einreichen?

      exundhop

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      Avatar
      schrieb am 30.11.04 23:14:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5 :rolleyes: Wart doch den Einspruch ab:cool:
      Avatar
      schrieb am 30.11.04 23:22:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      Erkläre denen vom Finanzamt, dass Du 2003 selbst noch im Haus gelebt hast und dass das Haus seitdem deiner minderjährigen Tochter unentgeltlich zur Verfügung steht. Klagen brauchst Du nicht. Hättest das ganze auch mit einem schnellen Anruf schonmal vorab klären können. Mit einer netten Stimme lassen sich solche Missverständnisse meist schnell ausräumen. Hängt aber vom Sachbearbeiter ab.

      Gruß, Jochen
      Avatar
      schrieb am 01.12.04 08:08:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      ...keine hektik: wenn du einspruch eingelegt hast dann passiert erst mal gar nichts; außerdem kannst du natürlich jetzt noch keine klage einlegen; erst wenn das finanzamt deinen begründeten einspruch mit einer sog. einspruchsentscheidung formell zurückweist kannst du dagegen klagen, nicht eher. außerdem brauchst du eher einen guten steuerberater als einen rechtsanwalt. die kennen sich in der regel mit steuern nicht so toll aus; rechtlich passt die antwort 3


      nena
      Avatar
      schrieb am 01.12.04 08:31:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hi exundhop,
      bin der gleichen Meinung wie nena22.
      Es ist meistens besser das Gespräch zu suchen,denn die
      Finanzbeamten sind meistens schlecht informiert ( zu Gunsten
      oder zu Ungunsten des Steuerzahlers ).
      2003 sollte Dir jedenfalls die Eigenheimzulage / Kinderzulage sicher sein.
      Ob die unendgeldliche Überlassung an Deine Tochter für 2004 zulagenberechtigt ist, kann ich nicht beurteilen.
      Zu prüfen ist, ob Du event. bei erneuter Anmeldung in dem Haus wieder Eigenheimzulage bekommst ( für 2004 ), eventuell mit Zweitwohnsitz.
      Wie gesagt, wäre zu prüfen.
      Grüße alisa
      Avatar
      schrieb am 01.12.04 10:14:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ 1

      Auf Anhieb würde ich sagen, sieht schlecht für Dich aus.

      Anspruch auf die Eignheimzulage haben nämlich nur unbeschränkt Steuerpflichtige (§ 1 Eigenheimzulagegesetz). Mit Wohnsitz in Frankreich bist Du in Deutschland aber nur beschränkt steuerpflichtig.
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 21:28:13
      Beitrag Nr. 11 ()
      @all
      Danke für eure Ratschläge, ich werde euch weiter berichten, wie die Sache ausgeht.

      exundhop


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