Rückforderung der Eigenheimzulage - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.11.04 22:47:23 von
neuester Beitrag 03.12.04 21:28:13 von
neuester Beitrag 03.12.04 21:28:13 von
Beiträge: 11
ID: 931.273
ID: 931.273
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 1.152
Gesamt: 1.152
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 1 Stunde | 10388 | |
vor 1 Stunde | 7026 | |
vor 58 Minuten | 3700 | |
heute 18:36 | 3628 | |
vor 1 Stunde | 3380 | |
heute 18:36 | 3203 | |
heute 18:22 | 2566 | |
heute 19:20 | 2558 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 17.924,97 | -0,90 | 238 | |||
2. | 34. | 1,1600 | -17,14 | 84 | |||
3. | 3. | 169,90 | +4,79 | 83 | |||
4. | 2. | 9,2800 | -3,78 | 82 | |||
5. | 4. | 0,1875 | -3,35 | 76 | |||
6. | 14. | 7,0480 | +4,60 | 53 | |||
7. | 13. | 443,38 | -10,16 | 47 | |||
8. | 6. | 0,0262 | +24,17 | 38 |
Wer kann mir helfen?
Ich bekomme die Eigenheimzulage jetzt schon sieben Jahre und würde nächstes Jahr die letzte Rate bekommen.
Ich habe in dem Haus bis Oktober 03 selbst gewohnt (also mehrere Jahre)und bin dann nach Frankreich umgezogen. Meine Tochter (17) wohnt noch weiter in dem Haus (ohne Miete, geht noch zur Schule). Das Haus ist weder verkauft noch vermietet.
Jetzt habe ich vom Finanzamt einen neuen Bescheid bekommen und soll die Summe für 2003 und 2004 zurückzahlen.
Begründung: Sie würden keinen Leerstand fördern.
Ich bin natürlich aus allen Wolken gefallen.
Gegen den Bescheid habe ich Einspruch eingelegt und habe mit einer Klage gedroht.
Wer kann mir sagen, wie in einem solchen Fall die Rechtslage ist?
Lohnt sich eine Klage? Es geht um über 5000€.
Für Ratschläge und Meinungen wäre ich dankbar.
exundhop
Ich bekomme die Eigenheimzulage jetzt schon sieben Jahre und würde nächstes Jahr die letzte Rate bekommen.
Ich habe in dem Haus bis Oktober 03 selbst gewohnt (also mehrere Jahre)und bin dann nach Frankreich umgezogen. Meine Tochter (17) wohnt noch weiter in dem Haus (ohne Miete, geht noch zur Schule). Das Haus ist weder verkauft noch vermietet.
Jetzt habe ich vom Finanzamt einen neuen Bescheid bekommen und soll die Summe für 2003 und 2004 zurückzahlen.
Begründung: Sie würden keinen Leerstand fördern.
Ich bin natürlich aus allen Wolken gefallen.
Gegen den Bescheid habe ich Einspruch eingelegt und habe mit einer Klage gedroht.
Wer kann mir sagen, wie in einem solchen Fall die Rechtslage ist?
Lohnt sich eine Klage? Es geht um über 5000€.
Für Ratschläge und Meinungen wäre ich dankbar.
exundhop
man sollte vor einspruch und klagedrohung mit einem anwalt reden !
nachher kann es zu spät sein
nachher kann es zu spät sein
Du hast für 2003 auf jeden Fall noch Anspruch auf Eigenheimzulage. Wenn deine Tochter an der Adresse gemeldet ist und auch noch Kind ist,hast Du für das Objekt weiter Anspruch auf Eigenheimzulage. Hierzu muss das Objekt dem Kind aber unentgeltlich überlassen werden.
Das Recht ist auf deiner Seite.
Gruß,Jochen
Das Recht ist auf deiner Seite.
Gruß,Jochen
Verkauf das Haus an die Tochter und rette ihr den Anspruch auf Eigenheimzulage
Oder ist das gedacht
Oder ist das gedacht
@big_mag
schnelle Antwort , aber die hilft mir nicht wirklich weiter.
Die Zeiten für einen Einspruch sind sehr kurz. Ich müsste mir extra Urlaub nehmen und einen Anwalt suchen, der sich damit auskennt. Bis dahin wäre die Frist schon abgelaufen. Bis mich die Briefe vom Finanzamt erreichen, ist meist die erste Woche schon vorbei.
Soll ich jetzt auf eine Antwort vom Finanzamt warten oder gleich eine Klage einreichen?
exundhop
schnelle Antwort , aber die hilft mir nicht wirklich weiter.
Die Zeiten für einen Einspruch sind sehr kurz. Ich müsste mir extra Urlaub nehmen und einen Anwalt suchen, der sich damit auskennt. Bis dahin wäre die Frist schon abgelaufen. Bis mich die Briefe vom Finanzamt erreichen, ist meist die erste Woche schon vorbei.
Soll ich jetzt auf eine Antwort vom Finanzamt warten oder gleich eine Klage einreichen?
exundhop
#5 Wart doch den Einspruch ab
Erkläre denen vom Finanzamt, dass Du 2003 selbst noch im Haus gelebt hast und dass das Haus seitdem deiner minderjährigen Tochter unentgeltlich zur Verfügung steht. Klagen brauchst Du nicht. Hättest das ganze auch mit einem schnellen Anruf schonmal vorab klären können. Mit einer netten Stimme lassen sich solche Missverständnisse meist schnell ausräumen. Hängt aber vom Sachbearbeiter ab.
Gruß, Jochen
Gruß, Jochen
...keine hektik: wenn du einspruch eingelegt hast dann passiert erst mal gar nichts; außerdem kannst du natürlich jetzt noch keine klage einlegen; erst wenn das finanzamt deinen begründeten einspruch mit einer sog. einspruchsentscheidung formell zurückweist kannst du dagegen klagen, nicht eher. außerdem brauchst du eher einen guten steuerberater als einen rechtsanwalt. die kennen sich in der regel mit steuern nicht so toll aus; rechtlich passt die antwort 3
nena
nena
Hi exundhop,
bin der gleichen Meinung wie nena22.
Es ist meistens besser das Gespräch zu suchen,denn die
Finanzbeamten sind meistens schlecht informiert ( zu Gunsten
oder zu Ungunsten des Steuerzahlers ).
2003 sollte Dir jedenfalls die Eigenheimzulage / Kinderzulage sicher sein.
Ob die unendgeldliche Überlassung an Deine Tochter für 2004 zulagenberechtigt ist, kann ich nicht beurteilen.
Zu prüfen ist, ob Du event. bei erneuter Anmeldung in dem Haus wieder Eigenheimzulage bekommst ( für 2004 ), eventuell mit Zweitwohnsitz.
Wie gesagt, wäre zu prüfen.
Grüße alisa
bin der gleichen Meinung wie nena22.
Es ist meistens besser das Gespräch zu suchen,denn die
Finanzbeamten sind meistens schlecht informiert ( zu Gunsten
oder zu Ungunsten des Steuerzahlers ).
2003 sollte Dir jedenfalls die Eigenheimzulage / Kinderzulage sicher sein.
Ob die unendgeldliche Überlassung an Deine Tochter für 2004 zulagenberechtigt ist, kann ich nicht beurteilen.
Zu prüfen ist, ob Du event. bei erneuter Anmeldung in dem Haus wieder Eigenheimzulage bekommst ( für 2004 ), eventuell mit Zweitwohnsitz.
Wie gesagt, wäre zu prüfen.
Grüße alisa
@ 1
Auf Anhieb würde ich sagen, sieht schlecht für Dich aus.
Anspruch auf die Eignheimzulage haben nämlich nur unbeschränkt Steuerpflichtige (§ 1 Eigenheimzulagegesetz). Mit Wohnsitz in Frankreich bist Du in Deutschland aber nur beschränkt steuerpflichtig.
Auf Anhieb würde ich sagen, sieht schlecht für Dich aus.
Anspruch auf die Eignheimzulage haben nämlich nur unbeschränkt Steuerpflichtige (§ 1 Eigenheimzulagegesetz). Mit Wohnsitz in Frankreich bist Du in Deutschland aber nur beschränkt steuerpflichtig.
@all
Danke für eure Ratschläge, ich werde euch weiter berichten, wie die Sache ausgeht.
exundhop
Danke für eure Ratschläge, ich werde euch weiter berichten, wie die Sache ausgeht.
exundhop
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
239 | ||
83 | ||
82 | ||
77 | ||
68 | ||
55 | ||
49 | ||
47 | ||
34 | ||
34 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
33 | ||
28 | ||
27 | ||
25 | ||
24 | ||
23 | ||
23 | ||
21 | ||
19 | ||
19 |