Spekulationssteuer abführen Österr. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.12.04 09:43:23 von
neuester Beitrag 01.12.04 17:45:43 von
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hi.
bin ziemlich neu und hab begonnen mit aktien ein wenig zu spekulieren (nur nebenbei).
mir ist bewußt das in österr. die freibetragsgrenze bei € 440,- liegt.
Nun da ich jetzt aber bei einer aktie einen doch höheren gewinn realisieren möchte (nach ca. 3 monaten), muß ich die KEST abführen (25% in Ö?) einmal jährlich per einkommenssteuererklärung.
Oder gibt es eine möglichkeit dies zu umgehen?
bzw. wie erfährt das Finanzamt davon?
mein broker/bank darf ja keine Informationen weitergeben.
mfg
florian
bin ziemlich neu und hab begonnen mit aktien ein wenig zu spekulieren (nur nebenbei).
mir ist bewußt das in österr. die freibetragsgrenze bei € 440,- liegt.
Nun da ich jetzt aber bei einer aktie einen doch höheren gewinn realisieren möchte (nach ca. 3 monaten), muß ich die KEST abführen (25% in Ö?) einmal jährlich per einkommenssteuererklärung.
Oder gibt es eine möglichkeit dies zu umgehen?
bzw. wie erfährt das Finanzamt davon?
mein broker/bank darf ja keine Informationen weitergeben.
mfg
florian
würde mich auch interessieren!!!!!!!
wenn Du was in Erfahrung bringst, bitte informiere mich!!
rich 59
wenn Du was in Erfahrung bringst, bitte informiere mich!!
rich 59
KEST 25% von spekulationsgewinnen??
schön wärs
informier dich mal beim steuerberater
schön wärs
informier dich mal beim steuerberater
KEST gilt nur für die erträge (zinsen und dividenden).
der rest ist ganz normales einkommen.
der rest ist ganz normales einkommen.
ich dachte das wären 25%. ja wieviel sinds denn dann?
die KEST sind 25%.
aber für die spekulationsgewinne gilt die normale einkommenssteuer
aber für die spekulationsgewinne gilt die normale einkommenssteuer
Seid ihr Österreicher oder Deutsche?
Falls Deutsche, müsst ihr die Spekugewinne nur zur Hälfte versteuern(Halbeinkünfteverfahren bei Aktien), und zwar durch Angabe in der Steuererklärung (die Zinsen müssen dann übrigens auch in D versteuert werden)
Falls ihr Österreicher seid, weiß ichs nicht genau, glaub aber die Spekugewinne muss man auch selbst in der Steuererklärung angeben, die Bank gibt das glaub ich nicht ans Finanzamt weiter (wohlgemerkt ne österr.Bank, ne deutsche ab 2005 schon wg. neuem Steuerabkommen)
Falls Deutsche, müsst ihr die Spekugewinne nur zur Hälfte versteuern(Halbeinkünfteverfahren bei Aktien), und zwar durch Angabe in der Steuererklärung (die Zinsen müssen dann übrigens auch in D versteuert werden)
Falls ihr Österreicher seid, weiß ichs nicht genau, glaub aber die Spekugewinne muss man auch selbst in der Steuererklärung angeben, die Bank gibt das glaub ich nicht ans Finanzamt weiter (wohlgemerkt ne österr.Bank, ne deutsche ab 2005 schon wg. neuem Steuerabkommen)
es geht um österreich
she threaderöffnung
showbear
kest 25% für zinsen, dividenden, ausschüttungen usw.
spekulationsgewinne = kommt zum einkommen => versteuerung nach einkommensteuertarif
she threaderöffnung
showbear
kest 25% für zinsen, dividenden, ausschüttungen usw.
spekulationsgewinne = kommt zum einkommen => versteuerung nach einkommensteuertarif
eine österreichische bank gibt von sich aus nix weiter.
wenn ein verfahren läuft wird allerdings das konto geöffnet, wobei ich jetzt allerdings nicht weiß in welchem stadium das verfahren sein muß. selbst in diesem fall muß aber die behörde erst von der existenz eines kontos erfahren.
wenn ein verfahren läuft wird allerdings das konto geöffnet, wobei ich jetzt allerdings nicht weiß in welchem stadium das verfahren sein muß. selbst in diesem fall muß aber die behörde erst von der existenz eines kontos erfahren.
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