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    Spekulationssteuer abführen Österr. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.12.04 09:43:23 von
    neuester Beitrag 01.12.04 17:45:43 von
    Beiträge: 9
    ID: 931.348
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      Avatar
      schrieb am 01.12.04 09:43:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      hi.
      bin ziemlich neu und hab begonnen mit aktien ein wenig zu spekulieren (nur nebenbei).
      mir ist bewußt das in österr. die freibetragsgrenze bei € 440,- liegt.
      Nun da ich jetzt aber bei einer aktie einen doch höheren gewinn realisieren möchte (nach ca. 3 monaten), muß ich die KEST abführen (25% in Ö?) einmal jährlich per einkommenssteuererklärung.

      Oder gibt es eine möglichkeit dies zu umgehen?
      bzw. wie erfährt das Finanzamt davon?
      mein broker/bank darf ja keine Informationen weitergeben.

      mfg
      florian
      Avatar
      schrieb am 01.12.04 10:28:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      würde mich auch interessieren!!!!!!!
      wenn Du was in Erfahrung bringst, bitte informiere mich!!
      rich 59
      Avatar
      schrieb am 01.12.04 11:17:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      KEST 25% von spekulationsgewinnen??
      schön wärs:cry:
      informier dich mal beim steuerberater
      Avatar
      schrieb am 01.12.04 12:05:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      KEST gilt nur für die erträge (zinsen und dividenden).
      der rest ist ganz normales einkommen.
      Avatar
      schrieb am 01.12.04 13:12:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      ich dachte das wären 25%. ja wieviel sinds denn dann?

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      Avatar
      schrieb am 01.12.04 13:48:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      die KEST sind 25%.
      aber für die spekulationsgewinne gilt die normale einkommenssteuer :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 01.12.04 16:02:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      Seid ihr Österreicher oder Deutsche?
      Falls Deutsche, müsst ihr die Spekugewinne nur zur Hälfte versteuern(Halbeinkünfteverfahren bei Aktien), und zwar durch Angabe in der Steuererklärung (die Zinsen müssen dann übrigens auch in D versteuert werden)

      Falls ihr Österreicher seid, weiß ichs nicht genau, glaub aber die Spekugewinne muss man auch selbst in der Steuererklärung angeben, die Bank gibt das glaub ich nicht ans Finanzamt weiter (wohlgemerkt ne österr.Bank, ne deutsche ab 2005 schon wg. neuem Steuerabkommen)
      Avatar
      schrieb am 01.12.04 17:34:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      es geht um österreich
      she threaderöffnung

      showbear
      kest 25% für zinsen, dividenden, ausschüttungen usw.

      spekulationsgewinne = kommt zum einkommen => versteuerung nach einkommensteuertarif
      Avatar
      schrieb am 01.12.04 17:45:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      eine österreichische bank gibt von sich aus nix weiter.
      wenn ein verfahren läuft wird allerdings das konto geöffnet, wobei ich jetzt allerdings nicht weiß in welchem stadium das verfahren sein muß. selbst in diesem fall muß aber die behörde erst von der existenz eines kontos erfahren.


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