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    Gebühren für Depotwechsel unzulässig - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.12.04 12:33:01 von
    neuester Beitrag 30.12.04 12:59:53 von
    Beiträge: 8
    ID: 931.443
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      Avatar
      schrieb am 01.12.04 12:33:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Freunde,
      ist eigentlich vom Bundesgerichtshof schon eine Entscheidung getroffen worden?
      Avatar
      schrieb am 01.12.04 12:44:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      jo
      Avatar
      schrieb am 01.12.04 12:52:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      BGH Entscheidung (stand in der FAZ heute):

      Az.: XI ZR 200/03 und 49/04

      Die Übertragung ewines Depots ist eine gesetzliche Pflicht der Banken und sie dürfen daher keine Gebühren verlangen.

      Man solle so schnell wie möglich zwecks Rückerstattung sich an die Bank wenden, da - im Falle der Verzögerung - nur bis Jahresende ein Mahnbescheid eingelegt werden könne.
      Avatar
      schrieb am 01.12.04 12:57:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      @pista

      kannst du nähere Angaben machen??

      oder das Urteil hier reinsetzen

      Danke,

      kunokuhn
      Avatar
      schrieb am 01.12.04 13:10:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi,

      habe soeben das gesamte Urteil auch im Netz gelesen.

      http://www.vz-nrw.de/UNIQ1101904470117157/doc215B.html

      Hier kann man auch einen Musterbrief zur Rückforderung downloaden.

      Viele Grüße
      pista

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      Avatar
      schrieb am 02.12.04 22:48:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Freude,
      Danke für die schnelle Information, hat mir sehr geholfen!
      Allen Helfern schöne Feiertage.
      Gruß
      Heinz
      Avatar
      schrieb am 22.12.04 15:00:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,

      habe 4 Banken angeschrieben, um Depotübertragungsgebühren für die Jahre 1989 - 1998 erstattet zu bekommen. Dabei habe ich eine Frist gesetzt und mit einem Mahnverfahren bzw. Klage noch in diesem Jahr gedroht. Hier die Reaktionen:

      1. Die hiesige Volksbank hat kommentarlos alles erstattet.

      2. Cortal Concors schickete ein Schreiben und lehnt die Erstattung ab, weil a) alles verjährt ist und b) das Preisverzeichnis dem damals aktuellen Rechtsstand entsprach und ich diesem auch nicht widersprochen habe, woraus man davon ausgegangen sei, ich sei damit einverstanden. Naiv blöd, nicht wahr?

      3. Zwei Banken haben sich gar nicht geäußert.

      Gruß
      vb
      Avatar
      schrieb am 30.12.04 12:59:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,
      gibt es schon Erfahrungen hinsichtlich Depotwechsel nach dem Urteil? Verlangen die Banken jetzt tatsächlich nichts mehr oder muß man sich sein Recht noch immer Erkämpfen?

      Aurum


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