Dringende Frage an Mietrecht-Experten - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.12.04 13:08:07 von
neuester Beitrag 01.12.04 14:35:34 von
neuester Beitrag 01.12.04 14:35:34 von
Beiträge: 6
ID: 931.445
ID: 931.445
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 357
Gesamt: 357
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 1 Stunde | 136 | |
vor 10 Minuten | 103 | |
vor 40 Minuten | 94 | |
gestern 22:21 | 83 | |
vor 51 Minuten | 78 | |
15.05.11, 11:34 | 70 | |
gestern 22:56 | 68 | |
gestern 15:31 | 66 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 17.773,00 | -0,01 | 212 | |||
2. | 2. | 154,88 | -1,42 | 115 | |||
3. | 3. | 2.366,75 | +0,24 | 101 | |||
4. | 4. | 7,4000 | -0,80 | 85 | |||
5. | 5. | 6,5920 | -2,12 | 78 | |||
6. | 8. | 0,2010 | -1,47 | 46 | |||
7. | 7. | 0,4118 | -8,21 | 45 | |||
8. | 6. | 3,6025 | -1,84 | 39 |
Hallo,
ich habe am 1.7.2004 eine vorläufige Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 1.7.2002 - 30.06.2003 erhalten, die lediglich die Betriebskosten beinhaltete. Heizkosten waren noch nicht abgerechnet. Da mich die Abrechnung nicht in der vorgeschriebenen 12-Monates-Frist erreicht hat, sind Nachforderungen des Vermieters verjährt.
In der vorläufigen Abrechnung wurden fälschlicherweise einige Positionen berechnet, die laut Mietvertrag nicht von mir zu tragen sind. Unter Berücksichtigung dieser Fehler hat sich für mich ein Nachzahlungsanspruch ergeben.
Vor einigen Tagen hat mir der Vermieter nun eine endgültige Nebenkostenabrechnung zukommen lassen. Nach dieser besteht von meiner Seite aus kein Nachzahlungsanspruch mehr, weil die Fehler korrigiert wurden und die Heizkosten nun berücksichtigt wurden.
Kann der Vermieter das so einfach machen oder habe ich noch einen rechtlichen Anspruch auf die sich aus der vorläufigen Abrechnung ergebenden Rückzahlung?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten
MrRiley
ich habe am 1.7.2004 eine vorläufige Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 1.7.2002 - 30.06.2003 erhalten, die lediglich die Betriebskosten beinhaltete. Heizkosten waren noch nicht abgerechnet. Da mich die Abrechnung nicht in der vorgeschriebenen 12-Monates-Frist erreicht hat, sind Nachforderungen des Vermieters verjährt.
In der vorläufigen Abrechnung wurden fälschlicherweise einige Positionen berechnet, die laut Mietvertrag nicht von mir zu tragen sind. Unter Berücksichtigung dieser Fehler hat sich für mich ein Nachzahlungsanspruch ergeben.
Vor einigen Tagen hat mir der Vermieter nun eine endgültige Nebenkostenabrechnung zukommen lassen. Nach dieser besteht von meiner Seite aus kein Nachzahlungsanspruch mehr, weil die Fehler korrigiert wurden und die Heizkosten nun berücksichtigt wurden.
Kann der Vermieter das so einfach machen oder habe ich noch einen rechtlichen Anspruch auf die sich aus der vorläufigen Abrechnung ergebenden Rückzahlung?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten
MrRiley
No way, war alles i.O.., da korrigiert wurde.
Verjährung war auch nie eingetreten ! Es sei denn, zu deinen Gunsten wäre dieses individuell im MV vereinbart worden.
BGB geht von 12 Monaten anch Abrechnungszeitraum aus, danach kannste höchstens die VZ einstellen. Aber Verjährung erst nach 4 Jahren (Verwirkung geht hier schon gar nicht).
So long,
Mattek
Verjährung war auch nie eingetreten ! Es sei denn, zu deinen Gunsten wäre dieses individuell im MV vereinbart worden.
BGB geht von 12 Monaten anch Abrechnungszeitraum aus, danach kannste höchstens die VZ einstellen. Aber Verjährung erst nach 4 Jahren (Verwirkung geht hier schon gar nicht).
So long,
Mattek
#1:
Es ist einfach so, dass man seine Schulden bezahlt
ohne zu versuchen, mit irgendwelchen Winkelzügen
juristisch da heraus zu kommen.
Deutschland qou vadis ?
Es ist einfach so, dass man seine Schulden bezahlt
ohne zu versuchen, mit irgendwelchen Winkelzügen
juristisch da heraus zu kommen.
Deutschland qou vadis ?
Hi Riley,
Mattek hat leider nicht ganz richtig geantwortet:
Abrechnungszeitraum war bis 30.06.2003. da Du die abrechnung erst am 01.07.2004 erhalten hast, sind die 12 Monate verstrichen. Also bleibt er auf seinen Forderungen sitzen !
Falls Du nun doch eine Rückzahlung zu erwarten hast, muß der Vermieter dies zahlen, auch nach verstreichen der 12 Monatsfrist.
Gruß G.
Mattek hat leider nicht ganz richtig geantwortet:
Abrechnungszeitraum war bis 30.06.2003. da Du die abrechnung erst am 01.07.2004 erhalten hast, sind die 12 Monate verstrichen. Also bleibt er auf seinen Forderungen sitzen !
Falls Du nun doch eine Rückzahlung zu erwarten hast, muß der Vermieter dies zahlen, auch nach verstreichen der 12 Monatsfrist.
Gruß G.
Solche Mieter wünscht man sich.
Wegen jedem tropfenden Wasserhahn Mietminderung geltend machen wollen, immer schön die Heizung aufdrehen und seinen Hintern warm halten wollen,
und wenn es ans bezahlen geht, dann sich winden und drehen und sämtliche vermeintliche Schlupflöcher suchen.
Hey ihr Mietschmarotzer :
Zahlt das, was Euch in Treu und Glauben überlassen wird,
oder schafft Euch selbst Eigentum an.
Dann könnt Ihr ja mit den entsprechenden Versorgern direkt rumstreiten.
UNFASSBAR !
Wegen jedem tropfenden Wasserhahn Mietminderung geltend machen wollen, immer schön die Heizung aufdrehen und seinen Hintern warm halten wollen,
und wenn es ans bezahlen geht, dann sich winden und drehen und sämtliche vermeintliche Schlupflöcher suchen.
Hey ihr Mietschmarotzer :
Zahlt das, was Euch in Treu und Glauben überlassen wird,
oder schafft Euch selbst Eigentum an.
Dann könnt Ihr ja mit den entsprechenden Versorgern direkt rumstreiten.
UNFASSBAR !
#5:
Dem ist nichts hinzuzufügen, außer:
Leider leben wir in einem Staat, der die armen Arbeitnehmer,
Mieter und Verbraucher mehr schützt als
die bösen Arbeitgeber, Vermieter und Unternehmer.
Darum kann man nur hoffen, dass man Schmarotzer jeglicher
Art schnell erkennt und und rausschmeisst,
und zwar auf die Art, die sie verdienen.
Dem ist nichts hinzuzufügen, außer:
Leider leben wir in einem Staat, der die armen Arbeitnehmer,
Mieter und Verbraucher mehr schützt als
die bösen Arbeitgeber, Vermieter und Unternehmer.
Darum kann man nur hoffen, dass man Schmarotzer jeglicher
Art schnell erkennt und und rausschmeisst,
und zwar auf die Art, die sie verdienen.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
212 | ||
115 | ||
101 | ||
85 | ||
78 | ||
46 | ||
45 | ||
39 | ||
32 | ||
30 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
30 | ||
30 | ||
26 | ||
23 | ||
22 | ||
22 | ||
21 | ||
21 | ||
21 | ||
19 |