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    Kann mir einer von euch helfen! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.12.04 21:30:02 von
    neuester Beitrag 09.12.04 10:23:58 von
    Beiträge: 17
    ID: 933.835
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      schrieb am 08.12.04 21:30:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Tag alle miteinander,

      ich suche euch auf um einer bekannten von mir etwas zu helfen, deshalb bitte ich euch um eure mithilfe, da sie sich kein Anwalt leisten kann.

      Meine bekannte ist 60 Jahre jung und lebt momentan vom Arbeitslosengeld II das sind ca. 600€ davon zahlt sie Miete und ihre Nebenkosten, da bleib nicht mehr viel übrig.

      Nun zur Sache, anfang November wurde bei ihr eine Hausdurchsuchung gemäß §§ 102, 105, 164 Abs 1 Satz 1 stopp durchgeführt.

      Ihr wird vorgeworfen Verdacht des Betruges ( § 263 StGB ) Vermietung einer Ferienwohnung im Ausland ( EU ).

      Der Vorwurf ist absurd, sie hat noch nie vermietet, deshalb war sie auch ganz gelassen als man Ihr die Wohnung auf dem Kopf gestellt hat, es wurde natürlich nichts gefunden.

      Trotz dem haben wir ein Problem, beim ausfüllen der Unterlagen für die Arbeitslosenhilfe hat sie jegliche angaben zum Eigentum im Ausland verneint, aus Angst sie müsste es verkaufen.

      Jetzt stellt sich die Frage, wie Transparent ist man.

      Können heute Ämter Einsicht in Europa bekommen, wenn ja was sieht man.

      Kann man herausfinden wer sie Angezeigt hat, habe vor kurzen gelesen das man Anzeige auch Anonym machen kann, oder zumindest wird die Person vom Gesetzt geschützt ist das so?

      Das wäre doch schlimm, so was. Dann könnte man einfach losgehen und Behauptungen erstellen, ohne das sie zutreffen, nur um jemanden zu Ärgern.

      Schweinerei So was.

      Ich bedanke mich schon mal in voraus für die Anteilname.

      Mit freundlichen Grüßen
      Trader1976;)
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 21:45:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Also ich würde die Ferienwohnung vermieten oder verkaufen, und das Geld sicher (z.B. in einem Schweizer Schließfach) verwahren, und ggf. davon leben. Wenn dann wirklich nichts mehr da ist, kann sie sich immer noch von den Staatsschnüfflern schikanieren lassen.

      Wenn das Objekt der Begierde im EU-Ausland ist, kann es leicht rauskommen - besondres die Spanier sollen ganz eifrig sein, wenn es Anfragen aus Deutschland gibt. In der Schweiz ist das wohl was anderes, aber da sollte doch ein nettes Geschäft mit Vermietung/ Verpachtung zu machen sein. Also so wertvolles Kapital ohne Ertrag einfach rumstehen lassen, wäre doch wirklich Verschwendung. Daß das der deutsche Staat nicht bezahlen will, kann ich auch verstehen...
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 21:47:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Deine Geschichte ist mehr als Unglaubwürdig :cry:

      Gibt vorsätzlich Eigentum im Ausland nicht an..... und plötzlich schreibst Du in der "Wir-Form" (wir haben ein Problem).

      Wundert sich dann über eine Hausdurchsuchung und nennt alles absurd. :rolleyes:

      Wenn man DAS nicht Betrug nennt..... na dann weiß ich es auch nicht.

      Erschwerend kommt dazu:

      Du prahlst hier rum, in 30 Werte mit je 13.000€ investiert zu sein und wir sollen Deine Bekannte, die betrügt, bedauern :eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 21:49:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Derjenige kommt aus der Türkei
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 22:02:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      was könnte eine behörde auf den gedanken bringen, daß es ausländisches eigentum gibt ?
      wurden da unterlagen gefunden ?

      wie deutsche behörden die preisgabe der daten von anzeigenden personen handhaben weiß ich leider nicht.

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      Avatar
      schrieb am 08.12.04 22:03:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      #1: ich suche euch auf um einer bekannten von mir etwas zu helfen

      #4: Derjenige kommt aus der Türkei[/B][/B]

      Geschlechtsumwandlung in 19 Minuten :laugh:

      Es geht auch schneller.... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 22:05:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      türkei ?
      gibt es dort überhaupt ein grundbuch ? :confused:
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 22:05:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      @big_mac: Die Behörden gehen den Angaben nach, bevor es zu einer Hausdurchsuchung kommt.

      Das die Durchsuchung gerechtfertigt war, ist ja leicht zu erkennen.
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 22:09:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      DAs ist leider so, kannst Behauptungen aufstellen ohne genannt zu werden. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 22:10:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      dorfsheriff,

      so einfach ist die sache nicht.
      sie gehen den ihnen vorliegenden angaben nach, und die sind nicht notwendigerweise richtig.
      wobei hausdurchsuchung schon ein schwereres geschütz ist.
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 22:55:40
      Beitrag Nr. 11 ()
      @big_mac: Ich gehe von dem hier geschilderten Fall aus.

      Und in diesem Fall war die Durchsuchung gerechtfertigt.

      Auch das eine Hausdurchsuchung ein schweres Geschütz ist, stimme ich zu.

      Aber solche schweren Geschütze werden nicht einfach mal so vom Staatsanwalt "genehmigt". Also wird schon ein massiver Verdacht da sein.



      Aber unser "Trader1976" alias "Pancho" ist ein sogenannter "Crossposter".
      Genau dieser Betrug wurde schon letzten Monat in andern Foren "diskutiert".... wobei es nachher kaum noch um die Dame äääähhmmm , den türkischen Herrn??? geht.

      Eigentlich müssten bald die "Verallgemeinerungen" kommen.... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 23:11:41
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hausdurchsuchungen müssen ja von einem Richter abgesegnet werden, also liegen bestimmt schon ganz konkrete und stichhaltige Beweis vor.
      Nur wegen einer anonymen Anzeige unterschreibt wohl kein Richter einen Durchsuchungsbefehl !
      Die Durchsuchung war wohl eher "nur" um zu überprüfen, ob es da vielleicht noch mehr bzw. was anderes Wertvolles gibt.

      Viele Grüsse
      Mysti

      PS: Hat sich dein/e türkische/r Bekannte/r mal gefragt woher die 600 Euro eigentlich kommmen, die er da abzockt ? :mad:
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 23:20:42
      Beitrag Nr. 13 ()
      die rechtfertigung einer hausdurchsuchung muß nicht diskutiert werden - ist ja von einem richter angeordnet.

      nur ist die ja wohl nicht wegen dem arbeitslosengeld durchgeführt worden, sondern wegen betrugsverdacht im zusammenhang mit vermietungen!

      in den vorhandenen angaben sehe ich nichts, was darauf hinweist daß eine behörde kenntnis (geschweige denn beweise!) von irgendwelchem ausländischem eigentum hat.

      mystifikator,
      ich würde einmal annehmen, die person hat beiträge in die arbeitslosenVERSICHERUNG bezahlt.
      schöne versicherung, die ihr da habt !
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 23:28:24
      Beitrag Nr. 14 ()
      in den vorhandenen angaben sehe ich nichts, was darauf hinweist daß eine behörde kenntnis (geschweige denn beweise!) von irgendwelchem ausländischem eigentum hat.

      Siehst Du denn aus den vorhandenen Angaben, dass die Behörde KEINE Kenntnisse und KEINE Beweise vorliegen hat :rolleyes:

      Dann zu einer Glaubensfrage: Glaubst Du, dass ein Richter eine Hausdurchsuchung anordnet, wenn KEINE Kenntnisse und KEINE Beweise vorliegen :rolleyes:

      Dann stellt sich mir allerdings die Frage, wonach SUCHEN die den dann, bei der Hausdurchsuchung :cry:

      Jetzt, oh Wunder.... Es gibt Eigentum im Ausland.

      Zufall :confused: ****Akte-X-Musik pfeifen.....***
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 23:44:43
      Beitrag Nr. 15 ()
      sheriff,

      kenntnisse und verdachtsmomente über BETRUG und das selbe über EIGENTUM sind 2 ganz verschiedene dinge !

      die suchen nach beweisen für einen BETRUG, und wenn sie nicht zufälligerweise was über die immobilie gefunden haben, dann sollten sie nichts genaues in der hand haben.

      betrug im zusammenhang mit vermietung besagt nicht einmal, was vermietet werden hätte sollen. die eigene immobilie wars ja laut #1 nicht !
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 03:01:30
      Beitrag Nr. 16 ()
      Das ist ja das typische Beisspiel wie die den Deutschen Staat ausbeuten. Meine Meinung ausweisen den Typen und dich gleich dazu wenn du ihm hilfst.

      Wann werden wir in Deutschland endlich wach und unternehmn was gegen diese Typen.
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 10:23:58
      Beitrag Nr. 17 ()
      Zu #1:
      §§ 102, 105, 164 Abs 1 Satz 1 stopp

      Gemeint ist wohl "StPO"?


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