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    Nataly, Frage an Dich wegen Pfändungsaktion des FA - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.12.04 14:55:19 von
    neuester Beitrag 09.12.04 21:55:58 von
    Beiträge: 6
    ID: 934.134
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      Avatar
      schrieb am 09.12.04 14:55:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Liebe Nataly,
      Aus aktuellem Anlass,
      Du schriebst vor 2 Stunden etwas zu Aktionen des Gerichtsvollziehers, fogende Frage:
      Wenn ich in 2002, als das FA uns den Gerichtsvollzieher ins Haus geschickt hat, um 3 Mio(!!!) in Form von Möbeln und anderen werthaltigen Sachen zu pfänden, diese Pfändung abgelehnt und die Tür nicht geöffntet hätte:
      Wäre dann die Haustür aufgebrochen worden, wie unser damaliger RA sagte, oder hätte der Gerichtvollzieher unverrichteter Dinge gehen müssen und einen richterlichen Beschluss als Rechtsgrundlage besorgen müssen ?
      Schliesslich hatten wir zu dieser Zeit schon die Aussetzung der Vollziehung beantragt.
      Danke und viele Grüsse
      D.
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 15:21:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nun laßt doch mal endlich das arme Mädchen in Ruhe.

      Wenn die hier wegen Euch ständig Rechtsberatung betreiben muß, fängt die sich vielleicht am Ende noch ein Bußgeld ein wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz.
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 15:31:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Würde auch meinen, dass Threads mit direkter
      Anrede an eine einzelne Person nichts
      im Forum zu suchen haben!!!

      Für Gespäche unter "2 Tastaturen" gibt es die Funktion
      Nachricht an User .

      Also stellt die Fragen gefälligst allgemeiner oder
      unterhaltet euch privat.
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 16:56:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich glaube, dass heutzutage viele Leute von der Zwangsvollstreckung und Pfändung bedroht sind, so dass die Antwort sicher mehr Interessenten findet als nur mich allein.
      D.
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 18:07:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      .....Dummensteuer, für das Betreten Deiner Wohnung braucht der Gerichtsvollzieher entweder Deine Einwilligung, oder einen Durchsuchungsbeschluß. Den bekommt er aber relativ schnell. Außerdem handelt das FA (leider) zu rechtens, wenn es gegen Dich eine Zwangsvollstreckung durchführt, solange die AdV nicht bewilligt wurde. Ob dies angemessen ist, wenn mit der AdV zu rechnen ist, ist eine andere Frage....

      Viele Grüße

      HaraldSM

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      Avatar
      schrieb am 09.12.04 21:55:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Dummensteuer:
      Mir scheint, du willst herausfinden, was in den vergangenen Jahren möglicherweise nicht ganz richtig lief und alle "Schuldigen" verklagen. Damit wirst du aber letzlich keinen Erfolg haben und die damit verbundenen immensen Kosten werden an dir hängen bleiben. Nachdem du dir mE nur damit schaden wirst, möchte ich dich dabei nicht unterstützen.


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