checkAd

    Frage an Nataly oder jeden anderen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.12.04 22:54:53 von
    neuester Beitrag 10.12.04 15:41:13 von
    Beiträge: 5
    ID: 934.307
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 657
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 22:54:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn ich an einem bestimmten Tag fünfmal die Deutsche Telekom gekauft und fünfmal verkauft habe, immer erst gekauft, dann verkauft, dann wieder gekauft, dann wieder verkauft, dann wieder gekauft... usw. sind dann die 5 Deals fünf separate Lebenssachverhalte und müssten (sollten) fünfmal einzeln bei der Amnestie aufgeführt werden? Denn dann würde ich die drei Deals wo ich Gewinn gemacht habe berücksichtigen, die zwei Verlustdeals jedoch nicht (jedenfalls nicht in der Amnestie).

      Oder sind die fünf Deals ein Lebenssachverhalt, da doch fünfmal dieselbe Aktie am selben Tag durchgedealt wurde und kann man deshalb saldieren?

      Brauche schnelle Antwort da Zeitdruck. Danke.
      Avatar
      schrieb am 10.12.04 06:22:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn ich an einem bestimmten Tag fünfmal die Deutsche Telekom gekauft und fünfmal verkauft habe

      das kommt auf den tag an !

      dienstags und donnerstags zählt das nicht, ansonsten wirds wohl so sein.

      wieso eigentlich telekom :confused:
      gibts nichts anderes ??
      Avatar
      schrieb am 10.12.04 09:22:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das scheint ja gerade der Knackpunkt bei der Amnestie zu sein. Risiko ist für uns Spekulanten einfach zu groß (am Ende zahlt man eben nicht 15% sondern ein Vielfaches, wenn die Verlusttrades nicht berücksichtigt werden!). Habe mich für die Selbstanzeige entschieden und werde dennoch (hoffentlich)keinen Pfennig Steuern zahlen (w. Verfassungswidrigkeit auch 1999-2003)..;)

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 10.12.04 13:55:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Aussagen dazu in "Fragen und Antworten" sind total wirr. Einerseits heißt es dort, jedes zivilrechtlich abgrenzbare Geschäft sei ein gesonderter Lebenssachverhalt, andererseits heißt es aber auch, eine jahrgangsweise Zusammenfassung sei unschädlich.
      Avatar
      schrieb am 10.12.04 15:41:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      ergänzend zu #4 aus dem BFM-Schreiben vom 20.07.2004:

      Frage:

      (13) Sind alle gleichartigen Anlagen oder Geschäfte ein einheitlicher Lebenssachverhalt oder ist auf die einzelnen Verträge abzustellen?

      Antwort:

      Die Differenzierung richtet sich nicht nach den Einkunftsarten des EStG. Letztlich ist auf jeden einzelnen zivilrechtlich separierbaren Sachverhalt je Kalenderjahr abzustellen. Deshalb darf auch bei Spekulationsgeschäften keine Saldierung mit Verlustgeschäften erfolgen (vgl. Tz. 3.3.4 des BMF-Merkblatts). Unschädlich ist es aber, mehrere gleichartige oder wirtschaftlich ähnliche Sachverhalte -jeweils jahrgangsweise - zusammenzufassen.

      Bei Einnahmen aus Kapitalvermögen ist allerdings zu beachten, dass eine Differenzierung nach Kreditinstituten erforderlich ist (vgl. Tz. 5.4 des BMF-Merkblatts). Zinsen aus mehreren Konten gleicher Art bei einem Kreditinstitut können daher zusammengefasst werden (die Angabe der Kontonummer ist nicht erforderlich).

      Bei ausländischen Einnahmen ist zusätzlich nach Herkunftsstaaten zu differenzieren.

      Frage:

      (14) Wie ist der Lebenssachverhalt zu spezifizieren, wenn der Erklärende innerhalb eines Depots bei einem ausländischen Kreditinstitut Kapitalanlagen verschiedener Art und verschiedener Herkunft angelegt hat?

      Antwort:

      Da die Spezifizierung in erster Linie dazu dient, eine zweifelsfreie Zuordnung bestimmter „Quellen” zu den strafbefreiend erklärten Einnahmen zu ermöglichen, reicht es aus, wenn in der strafbefreienden Erklärung das depotführende Kreditinstitut und sein Belegenheitsstaat angegeben wird.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Frage an Nataly oder jeden anderen