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    Rumsfeld soll angeklagt werden - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.12.04 10:51:22 von
    neuester Beitrag 20.01.05 18:06:07 von
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      schrieb am 10.12.04 10:51:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Im Kampf gegen den Terrorismus sind nicht alle Mittel erlaubt

      Peter Nowak 03.12.2004

      Ein Gespräch mit dem Anwalt W. Kaleck, der im Auftrag des Center for Constitutional Rights einen Strafantrag beim Generalbundesanwalt gegen US-Verteidigungsminister Rumsfeld eingereicht hat

      Der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck hat sich als Anwalt für Menschenrechte einen Namen gemacht. Er ist Vorsitzender des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) und Generalsekretär der Europäischen Demokratischen Anwälte. Vor kurzem hat er im Auftrag des Center for Constitutional Rights gegen US-Verteidigungsminister Rumsfeld, den ehemaligen CIA-Chef Tenet und andere Pentagon-Führungskräfte wegen der Folter von Gefangenen in Abu Ghraib beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe eine Anzeige eingereicht (Ein System der Folter in Guantanamo).


      Hat diese Anzeige mehr als einen symbolischen Wert?

      Wolfgang Kaleck: Das ist eine sehr ernste Angelegenheit. Für eine symbolische Angelegenheit hätten sich nicht 12 Anwälte mehr als 3 Monate hingesetzt, um eine Strafanzeige von 170 Seiten zu verfassen. Schließlich sind die Kriegsverbrechen in Abu Ghraib sowohl durch Fotos als mittlerweile auch durch die Aussagen von 8 Soldaten in niederem Rang bestens dokumentiert. Mittlerweile ist auch klar geworden, dass die US-Führungsspitze über die Vorgänge in Abu Ghraib informiert war. Sie haben gewusst, dass dort gefoltert wird und die illegalen Verhörmethoden gebilligt. 54 Menschen sind in Afghanistan und dem Irak in US-Gewahrsam gestorben.


      Warum ist es nicht möglich, die Verfahren in den USA zu führen?

      Wolfgang Kaleck: Im Rechtssystem der USA haben die Opferanwälte einen völlig anderen Status als in Deutschland. Die US-Staatsanwaltschaft ist völlig frei in der Entscheidung, ob sie eine Anklage einreicht oder nicht. Das Center for Constitutional Rights hat allerdings auch schon in den USA mehrere Schadenersatzklagen eingereicht. Beispielsweise im Auftrag eines Kanadiers syrischer Abstammung, der bei einem Aufenthalt in den USA erst von CIA und FBI verhört und dann nach Syrien abgeschoben wurde, wo er zehn Monate in Folterhaft saß. Es geht darum, alle vorhandenen juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen.


      Könnte nicht eine Anklage gegen die USA in Deutschland wie eine Revanche für die Nürnberger Prozesse gegen die Naziführung aussehen?


      Wolfgang Kaleck: Es geht bei der Anzeige nicht darum, die USA abzuwatschen oder billigen Antiamerikanismus zu produzieren. Auch ein Vergleich von Abu Ghraib mit Konzentrationslagern in der NS-Zeit liegt mir völlig fern. Es geht vielmehr darum, die Konstruktion der internationalen Gerichtsbarkeit so weiter zu entwickeln, wie es die Schöpfer des Nürnberger Gerichtshofs sich vorstellten. So sagte der Chefankläger der Nürnberger Prozesse am 21.November 1945, dass in Nürnberg das Recht erstmals gegen deutsche Aggressoren angewandt wurde. Doch wenn es Sinn mache, muss auch die Aggression jeder anderen Nation verurteilt werden, einschließlich der Nationen, die in Nürnberg vor Gericht sitzen.


      Wäre die Anzeige bei einem Internationalen Strafgerichtshof nicht besser aufgehoben?

      Wolfgang Kaleck: Das wäre in der Tat sinnvoller gewesen. Doch das wird von den USA nicht anerkannt. Solange es keine andere Möglichkeit gibt, müssen wir die juristischen Krücken nutzen, die uns bleiben.

      Sind in anderen Ländern solche Anzeigen auch möglich?


      Wolfgang Kaleck: Auch in Belgien und Spanien wären die Anzeigen rechtlich möglich gewesen. Doch in Belgien wurde mittlerweile auf Druck von Außen die Gesetze wieder geändert, so dass eine Anzeige erschwert wird. Für eine Anzeige in Deutschland sprach auch die wenig beachtete Tatsache, dass die Einheiten, die in Abu Ghraib folterten, in Heidelberg und Wiesbaden ihren Sitz haben (Die Folterbrigade).


      Gab es schon ähnliche Verfahren?

      Wolfgang Kaleck: Das Völkerrechtsstrafgesetzbuch, auf dem die Anzeige basiert, ist seit Juli 2002 in Kraft. Es gibt in verschiedenen europäischen Ländern Strafverfahren gegen argentinische und chilenische Militärs. In Belgien sind einige Anklagen gegen afrikanische Diktatoren anhängig.

      Wie wird das Verfahren gegen die Verantwortlichen aus den USA weitergehen?

      Wolfgang Kaleck: Im schlechtesten Fall wird die Anzeige auf politischen Druck vom Tisch gefegt. Im günstigsten Fall nimmt die Justiz die Anzeige ernst und beginnt zu ermitteln. Dafür brauchen sie allerdings dann viel Zeit.


      Was versprechen Sie sich von dieser Anzeige?

      Wolfgang Kaleck: Wenn große Staaten ungesühnt die Menschenrechte verletzten und foltern lassen können, dann geht davon das Signal in die Welt, dass im Kampf gegen den Terror jedes Mittel erlaubt ist. Mit der Anzeige soll das gegenteilige Signal ausgesendet werden. Es sind eben nicht alle Mittel erlaubt. Nicht nur die Soldaten vor Ort, sondern auch die hochrangigen Politiker, die diese Methoden kannten und tolerierten, können zur Verantwortung gezogen werden.

      Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/18/18942/1.html

      Aktion unterstützen: http://www.ccr-ny.org/v2/whatsnew/action/actionAlert2.asp
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      schrieb am 10.12.04 10:55:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ab nach Kuba mit dem Terroristen :mad:
      Avatar
      schrieb am 10.12.04 12:23:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      für mich gehört die ganze ami-führungsbande wegen "angriffskrieg" vor ein kriegsverbrechergericht :mad:
      Avatar
      schrieb am 10.12.04 13:30:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3 Auch nach Kuba :mad:
      Avatar
      schrieb am 10.12.04 13:32:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Es wird ihm schon nichts passieren ... Er ist schließlich Donald Rumsfeld.

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      schrieb am 12.12.04 12:23:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      Avatar
      schrieb am 20.01.05 18:06:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Rumsfeld kommt nicht zur Sicherheitskonferenz

      Donald Rumsfeld wird dieses Jahr nicht an der Münchner Sicherheitskonferenz teilnehmen. Stattdessen schickt der US-Verteidigungsminister die Nummer drei des Pentagons. Dabei sehen Rumsfelds europäische Kollegen wegen der Iran-Frage durchaus Gesprächsbedarf.


      Pentagon-Chef Rumsfeld

      München - Gastgeber Horst Teltschik sagte der Münchner "Abendzeitung", die US-Regierung schicke Douglas J. Feith zu dem hochrangigen Treffen. Teltschik betonte: "Das wird in Europa Enttäuschung hervorrufen, da es wegen der Iran-Krise erheblichen Gesprächsbedarf gibt."

      Feith gehört in der Regierung Bush der Zeitung zufolge zu den Neo-Konservativen, die den Feldzug gegen den Irak begrüßt hatten und auch ein hartes Vorgehen gegen Iran fordern. An dem hochrangigen Treffen, das vom 11. bis 13. Februar im Münchner Luxushotel "Bayerischer Hof" stattfindet, werden Uno-Generalsekretär Kofi Annan, Bundespräsident Horst Köhler und Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) teilnehmen. Außerdem haben rund 40 Verteidigungs- und Außenminister ihr Kommen zugesagt.

      Bereits Anfang Dezember vergangenen Jahres hatte die Frage einer möglichen Absage Rumsfelds für Schlagzeilen gesorgt. Über Umwege hatte die US-Regierung bei einem Besuch des Staatssekretärs Klaus Scharioth in Washington gefordert, dass ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen Rumsfeld sofort eingestellt werden müsse. Nur dann könne der Verteidigungsminister nach Deutschland kommen. Auch mehrere Hinweise auf die Unabhängigkeit der deutschen Justiz konnten die Forderung nicht aus dem Weg räumen.

      Das Ermittlungsverfahren, das bis heute vom Generalbundesanwalt Kay Nehm auf Stichhaltigkeit geprüft wird, geht auf eine Strafanzeige der New Yorker Menschenrechtsorganisation "Center for Constitutional Rights" zurück. In einer ausführlichen Anzeige beschuldigt das Zentrum Rumsfeld wegen angeblicher Kriegsverbrechen im Irak, Verstößen gegen das Völkerrecht und die Uno-Folterkonvention, insbesondere in den irakischen Gefängnissen und in Guantanamo.

      Rechtlich stützt sich die Anzeige, die bereits Ende November bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe eingereicht wurde, auf das weit reichende deutsche Völkerstrafgesetzbuch, nach dem in der Bundesrepublik auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgt werden können, die nicht in Deutschland und auch nicht von Deutschen verübt wurden. Dass Nehm das Verfahren wirklich eröffnet, wird bisher von allen Seiten stark bezweifelt, trotzdem sorgte die Drohung Rumsfelds nicht nur unter den Juristen in Karlsruhe für verstimmtes Kopfschütteln.

      http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,337756,00.html


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