checkAd

    Selbstständigkeit Nebenjob - Arbeitsschutzgesetz? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.12.04 19:23:11 von
    neuester Beitrag 17.12.04 20:34:30 von
    Beiträge: 3
    ID: 937.067
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 528
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 19:23:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Abend zusammen,

      ich mache mich nebenberuflich selbstständig bzw. arbeite für ein Unternehmen auf Rechnung mit Gewerbeschein.

      Hauptberuflich arbeite ich in einem größeren Unternehmen. Meine Nebentätigkeit muss ich genehmigen lassen.

      Dies stellt normalerweise kein Problem dar, meine direkt Führungskraft hat zugestimmt doch bei der Personalabteilung gab es Probleme.

      Die entspr. Sachbearbeiterin führte das Arbeitschutzgesetz an, das es nich erlaube, eine Tätigkeit über 10 Stunden unter der Woche auszuüben. Diese 10 Stunden auch nur vorübergehend.. etc. ´Generell würden diese Anträge auf Nebenbeschäftigung deshalb abgelehnt, wenn die beabsichtige Arbeitszeit unter der Woche ist. Sie würde das mit einem Juristen klären... in meinem besonderen Fall - aber bis jetzt ging das noch nie durch.

      ABER - meines Wissens findet das Arbeitsschutzgesetzt überhaupt keine Anwendung in meinem Fall, da es sich ja nicht um ein Angestelltverhältnis handelt sondern um eine selbstständige Tätigkeit.

      Wie ist die Lage zu beurteilen? Welche Literatur/Gesetze kann ich als Beweis bei er Argumentation anführen?

      Vielen Dank für eure Hilfe.
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 20:00:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Entweder Du machst Dich selbständig ODER Du machst deine Arbeit weiter wie bisher!!!

      Das gefällt natürlich keinem Chef und Du wirst bei der nächstbesten Gelegenheit eh gefeuert!
      Avatar
      schrieb am 17.12.04 20:34:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Frag Deine HR ob Du Deine jetzige Festanstellung nicht auch in ein Vertragsverhältnis (zugunsten Deiner selbständigen Tätigkeit) umwandeln kannst. Du würdest dann quasi extern wie bisher weiterarbeiten.

      Das spart Deiner Firma unter Umständen Geld und beide sind zufrieden.

      Nur so ne Idee.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Selbstständigkeit Nebenjob - Arbeitsschutzgesetz?