Namensänderung einer GmbH - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.12.04 10:12:32 von
neuester Beitrag 18.12.04 13:19:14 von
neuester Beitrag 18.12.04 13:19:14 von
Beiträge: 3
ID: 937.116
ID: 937.116
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 4.095
Gesamt: 4.095
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 1 Stunde | 9707 | |
vor 1 Stunde | 6309 | |
vor 1 Stunde | 3192 | |
vor 1 Stunde | 3135 | |
vor 56 Minuten | 3116 | |
vor 1 Stunde | 2897 | |
vor 1 Stunde | 2375 | |
vor 1 Stunde | 2343 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 17.920,00 | -0,93 | 237 | |||
2. | 3. | 164,61 | +1,53 | 87 | |||
3. | 4. | 0,1905 | -1,80 | 85 | |||
4. | 2. | 9,2700 | -3,89 | 83 | |||
5. | 34. | 0,6500 | -53,57 | 62 | |||
6. | 6. | 0,0262 | +24,17 | 59 | |||
7. | 14. | 6,9900 | +3,74 | 56 | |||
8. | 13. | 435,26 | -11,80 | 47 |
Hallo,
ich möchte bei einer GmbH mit einsteigen. Dazu soll auch der Name der GmbH geändert werden.
Was kostet so eine Namensänderung (nur die Namensänderung, ncihtsweiter) einer GmbH inkl. Notar und Bundesanzeige etc., also sämtliche Kosten? Und wie können wir dort möglicherweise etwas sparen?
Grüße
Carlo
ich möchte bei einer GmbH mit einsteigen. Dazu soll auch der Name der GmbH geändert werden.
Was kostet so eine Namensänderung (nur die Namensänderung, ncihtsweiter) einer GmbH inkl. Notar und Bundesanzeige etc., also sämtliche Kosten? Und wie können wir dort möglicherweise etwas sparen?
Grüße
Carlo
#1:
Eine GmbH hat keinen Namen, sondern eine Firma.
Notwendig sind:
(1)Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Satzungsänderung
(2)Anmeldung der Satzungsänderung beim Handelsregister (Amtsgericht)
(3)Veröffentlichung
Sparen kann man bei der Beschlussfassung, die muss nicht unbedingt der Notar
formulieren und abrechnen.
Wenn du noch zum Geschäftsführer bestellt werden sollst, ist auch hier
eine notarielle Anmeldung beim Handelsregister (Amtsgericht) notwendig.
Kosten: Schätzungsweise um 300 Euronen
Eine GmbH hat keinen Namen, sondern eine Firma.
Notwendig sind:
(1)Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Satzungsänderung
(2)Anmeldung der Satzungsänderung beim Handelsregister (Amtsgericht)
(3)Veröffentlichung
Sparen kann man bei der Beschlussfassung, die muss nicht unbedingt der Notar
formulieren und abrechnen.
Wenn du noch zum Geschäftsführer bestellt werden sollst, ist auch hier
eine notarielle Anmeldung beim Handelsregister (Amtsgericht) notwendig.
Kosten: Schätzungsweise um 300 Euronen
Danke für die Hinweise. Muss ich überhaupt zu einem Notar gehen?
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
240 | ||
90 | ||
86 | ||
86 | ||
60 | ||
55 | ||
53 | ||
47 | ||
41 | ||
33 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
33 | ||
32 | ||
29 | ||
29 | ||
29 | ||
26 | ||
26 | ||
24 | ||
24 | ||
22 |