Konto gesperrt, um Unterschrift zu erpressen - Eilantrag zur Freigabe möglich?? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.12.04 20:50:43 von
neuester Beitrag 27.12.04 13:45:21 von
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Hallo,
meine Bank hat nachweislich ohne echte Rechtsgrundlage, sondern auf Basis deutlich verdrehter Fakten => Schaffung eines Falls, mein Konto gesperrt. Das echte Ziel ist, eine Unterschrift von mir zu erpressen, mit der ich auf gewisse Ansprüche gegenüber der Bank verzichten soll.
Mal ganz ab von der Sache, dass es ich selbst kaum glauben kann, so etwas in Deutschland zu erleben, was kann ich tun, um mein Konto schnellstmöglich wieder freizubekommen?
Kann ich einen Eilantrag erwirken? Wenn ja, über wen und bei welchem Gericht? Wie läuft das ab und wer muss die Kosten tragen, wenn ich gewinne? Muss ich auch nachweisen, dass ich in den nächsten Tagen über mein Konto verfügen will und damit ein Schaden entstehen kann oder reicht der Entzug meiner Verfügungsgewalt allein als Grund für einen Eilantrag?
Frohe Weihnachten kann man da nur sagen!!
Grüße
Carlo
meine Bank hat nachweislich ohne echte Rechtsgrundlage, sondern auf Basis deutlich verdrehter Fakten => Schaffung eines Falls, mein Konto gesperrt. Das echte Ziel ist, eine Unterschrift von mir zu erpressen, mit der ich auf gewisse Ansprüche gegenüber der Bank verzichten soll.
Mal ganz ab von der Sache, dass es ich selbst kaum glauben kann, so etwas in Deutschland zu erleben, was kann ich tun, um mein Konto schnellstmöglich wieder freizubekommen?
Kann ich einen Eilantrag erwirken? Wenn ja, über wen und bei welchem Gericht? Wie läuft das ab und wer muss die Kosten tragen, wenn ich gewinne? Muss ich auch nachweisen, dass ich in den nächsten Tagen über mein Konto verfügen will und damit ein Schaden entstehen kann oder reicht der Entzug meiner Verfügungsgewalt allein als Grund für einen Eilantrag?
Frohe Weihnachten kann man da nur sagen!!
Grüße
Carlo
Carlo, eine Bank kann nur eine sogenannte "Umsatzsperre" einrichten,wenn ein entsprechender gerichtlicher Beschluss vorliegt, z.B.bei einer Kontopfändung. Das bedeutet konkret, dass es einen Gläubiger gibt, der einen Kontopfändung beim zuständigen Amtsgericht beantragen muss.
Das Gericht prüft den Sachverhalt und wenn es grünes Licht gibt, führt der Titel zur Kontopfändung. Also, es klingt etwas verwirrend was du da schreibst mit der Erpressung. Du kannst bei dem zuständigen Gericht Widerspruch gegen die Umsatzsperre einlegen oder aber dem Gläubiger den schuldigen Betrag bezahlen. Sobald die Pfändung erledigt ist, wird die Bank darüber informiert und zieht sofort die Kontosperre zurück. Hoffe, dass das hilft. Sonst wende dich evtl. an die Schuldnerberatungsstellen bei Caritas o.ä. Good luck !
Das Gericht prüft den Sachverhalt und wenn es grünes Licht gibt, führt der Titel zur Kontopfändung. Also, es klingt etwas verwirrend was du da schreibst mit der Erpressung. Du kannst bei dem zuständigen Gericht Widerspruch gegen die Umsatzsperre einlegen oder aber dem Gläubiger den schuldigen Betrag bezahlen. Sobald die Pfändung erledigt ist, wird die Bank darüber informiert und zieht sofort die Kontosperre zurück. Hoffe, dass das hilft. Sonst wende dich evtl. an die Schuldnerberatungsstellen bei Caritas o.ä. Good luck !
Hallo carlo,
mal ganz locker bleiben, das ist ja hanebüchener Quatsch!
Wenn Du ein Konto mit Guthaben hast (wovon ich jetzt mal ausgehe), kann eine Bank (egal welche) in Deutschland die Auszahlung des Guthabens eines GIRO-Konto (es muss ein Giro-Konto sein, kein Festgeld etc.) NICHT und mit KEINER Begründung ablehnen. Die Einlagen = Guthaben eines Girokontos sind auf Sicht, d.h. sofort und unverzüglich fällig, wenn Du es verlangst. Das gilt auch, wenn möglicherweise andere Konten bei der gleichen Bank im Minus sind! Das gilt aber genauso auch, wenn z.B. Hypothekenschulden offen sind.
Nur bei gerichtlichem Titel (Kontopfändung) eines Dritten kann (muss sogar) die Bank die Zahlung verweigern.
Vereinfacht gesagt: Giro-Konto im Plus = sofortiges Bargeld ohne Wenn und Aber.
Alles andere ist juristisch Nötigung und/oder Erpressung, unbedingt sofort zum Anwalt, der der Bank Feuer unterm Hintern machen sollte. Andere Möglichkeit Ombudsmann der Banken oder Verbraucherzentrale.
Gruß, knurz
mal ganz locker bleiben, das ist ja hanebüchener Quatsch!
Wenn Du ein Konto mit Guthaben hast (wovon ich jetzt mal ausgehe), kann eine Bank (egal welche) in Deutschland die Auszahlung des Guthabens eines GIRO-Konto (es muss ein Giro-Konto sein, kein Festgeld etc.) NICHT und mit KEINER Begründung ablehnen. Die Einlagen = Guthaben eines Girokontos sind auf Sicht, d.h. sofort und unverzüglich fällig, wenn Du es verlangst. Das gilt auch, wenn möglicherweise andere Konten bei der gleichen Bank im Minus sind! Das gilt aber genauso auch, wenn z.B. Hypothekenschulden offen sind.
Nur bei gerichtlichem Titel (Kontopfändung) eines Dritten kann (muss sogar) die Bank die Zahlung verweigern.
Vereinfacht gesagt: Giro-Konto im Plus = sofortiges Bargeld ohne Wenn und Aber.
Alles andere ist juristisch Nötigung und/oder Erpressung, unbedingt sofort zum Anwalt, der der Bank Feuer unterm Hintern machen sollte. Andere Möglichkeit Ombudsmann der Banken oder Verbraucherzentrale.
Gruß, knurz
@Carlo:
In Deutschland kanst du jederzeit bei einer anderen Bank ein Konto eröffnen. Ein Eilantrag mit dem Ziel,eine "Kontosperre" aufzuheben, erscheint nicht erforderlich.
In Deutschland kanst du jederzeit bei einer anderen Bank ein Konto eröffnen. Ein Eilantrag mit dem Ziel,eine "Kontosperre" aufzuheben, erscheint nicht erforderlich.
fahr zur Polizei und erstatte Anzeige wegen Nötigung !!
Neue Vollmacht zeigen und um Aufhebung bitten.
zu #7
Das ist ein Aufruf zur Gewaltanwendung und stellt einen Strafttatbestand dar.
Auch als Spaß oder gerade als ein Solcher ist das nicht akzeptabel.
Das ist ein Aufruf zur Gewaltanwendung und stellt einen Strafttatbestand dar.
Auch als Spaß oder gerade als ein Solcher ist das nicht akzeptabel.
Dieser tuts auch.....
Hallo,
danke für die Hinweise. Noch kurz zur Ergänzung: Ich habe Ansprüche aus Prospekthaftungen gegenüber der Bank. Die Bank weiss, dass ich eine große Rechnung die nächsten Tage bezahlen muss und will von mir einen Persilschein. Kontopfändungen oder was auch immer liegen nicht vor - habe meine Rechnungen bisher immer stets bezahlt und auch sonst keine unbeglichenen Verbindlichkeiten ... und das soll auch so bleiben!
Welche Bank: Eines der großen deutschen Privatbanken. Kaum zu glauben, aber war ....
Tja, entweder überlegt die Bank es sich heute noch einmal oder ich werde tatsächlich einen Rechtsanwalt einschalten müssen. Und danach ganz schnell eine neue Bankverbindung suchen ....
danke für die Hinweise. Noch kurz zur Ergänzung: Ich habe Ansprüche aus Prospekthaftungen gegenüber der Bank. Die Bank weiss, dass ich eine große Rechnung die nächsten Tage bezahlen muss und will von mir einen Persilschein. Kontopfändungen oder was auch immer liegen nicht vor - habe meine Rechnungen bisher immer stets bezahlt und auch sonst keine unbeglichenen Verbindlichkeiten ... und das soll auch so bleiben!
Welche Bank: Eines der großen deutschen Privatbanken. Kaum zu glauben, aber war ....
Tja, entweder überlegt die Bank es sich heute noch einmal oder ich werde tatsächlich einen Rechtsanwalt einschalten müssen. Und danach ganz schnell eine neue Bankverbindung suchen ....
# 8
Wer es so sehen will --
Wer es so sehen will --
@Carlo1958
das hört sich nach "Rechtsanwalt einschalten" an.
Was aber grundsätzlich -sollte die Bank auf ihrem "Standpunkt" beharren- wichtig ist, dass Du den Auftrag mit der Überweisung für Deine Rechnung unter Zeugen abgibst. Wenn die Bank diesen dann nicht ausführt und die "Kontosperre" zu unrecht bestand, dann entstehen wenigstens Schadensersatzansprüche.
Ist aber wie gesagt eine Sache für den Rechtsanwalt.
Grüße K1
das hört sich nach "Rechtsanwalt einschalten" an.
Was aber grundsätzlich -sollte die Bank auf ihrem "Standpunkt" beharren- wichtig ist, dass Du den Auftrag mit der Überweisung für Deine Rechnung unter Zeugen abgibst. Wenn die Bank diesen dann nicht ausführt und die "Kontosperre" zu unrecht bestand, dann entstehen wenigstens Schadensersatzansprüche.
Ist aber wie gesagt eine Sache für den Rechtsanwalt.
Grüße K1
Carlo
es handelt sich wohl weniger um Guthaben als vielmehr um eine eingeräumte Kreditlinie,
die dir nun verweigert wird.
Nun ja, du kannst der Bank doch nicht wirklich übelnehmen, dass sie nach deiner Klage
zu dir kein Vertrauen mehr hat, oder?
Das sollte man sich schon etwas früher überlegen und sorgfältiger planen, mit wem man sich wie anlegt.
KD
es handelt sich wohl weniger um Guthaben als vielmehr um eine eingeräumte Kreditlinie,
die dir nun verweigert wird.
Nun ja, du kannst der Bank doch nicht wirklich übelnehmen, dass sie nach deiner Klage
zu dir kein Vertrauen mehr hat, oder?
Das sollte man sich schon etwas früher überlegen und sorgfältiger planen, mit wem man sich wie anlegt.
KD
@Kwerdenker
1.) Bei einer Bank, gegen die ich eine Klage führe würde ich natürlich auch nicht gerade mein Konto führen. @Carlo wenn die Rechnung eine Vorschussrechnung an den Anwalt wegen der Sammelklage sein sollte, dann solltest Du allerdings wirklich etwas vorrausschauender planen (ist aber wie gesagt hypothetisch).
2.) Dass es sich um die Streichung einer Kreditlinie handelt kann man aus den bisher gemachten Äusserungen nicht schließen.
3.) Unabhängig davon: Selbst wenn es sich um eine eingeräumte Kreditlinie handelt, so ist die Bank auch bei einer Kündigung dazu verpflichtet, die berechtigten Belange des Kunden zu berücksichtigen. Als Begründung von Bankseite anzuführen, dass die Bank wegen "der Klage kein Vertrauen mehr hat" wird wohl keine Bank aus haftungsrechtlichen Gründen (Schadensersatz) sich wagen anzuführen - immer vorrausgesetzt es gibt nicht weitere Details, die hier noch nicht genannt wurden.
Grüße K1
1.) Bei einer Bank, gegen die ich eine Klage führe würde ich natürlich auch nicht gerade mein Konto führen. @Carlo wenn die Rechnung eine Vorschussrechnung an den Anwalt wegen der Sammelklage sein sollte, dann solltest Du allerdings wirklich etwas vorrausschauender planen (ist aber wie gesagt hypothetisch).
2.) Dass es sich um die Streichung einer Kreditlinie handelt kann man aus den bisher gemachten Äusserungen nicht schließen.
3.) Unabhängig davon: Selbst wenn es sich um eine eingeräumte Kreditlinie handelt, so ist die Bank auch bei einer Kündigung dazu verpflichtet, die berechtigten Belange des Kunden zu berücksichtigen. Als Begründung von Bankseite anzuführen, dass die Bank wegen "der Klage kein Vertrauen mehr hat" wird wohl keine Bank aus haftungsrechtlichen Gründen (Schadensersatz) sich wagen anzuführen - immer vorrausgesetzt es gibt nicht weitere Details, die hier noch nicht genannt wurden.
Grüße K1
Es hadelt sich ausschliesslich um Guthaben und Wertpapiere, die gesperrt wurden - von Kreditlinien reden wir nicht, da die Inanspruchnahme nicht vorgesehen ist.
@Carlo
--- "sondern auf Basis deutlich verdrehter Fakten => Schaffung eines Falls, mein Konto gesperrt."---
Wenn Du hier (im Board) Hilfe erwartest, dann solltest Du den genauen Wortlaut mitteilen, mit dem die Bank eine Verfügung über das Konto ablehnt.
Grüße K1
--- "sondern auf Basis deutlich verdrehter Fakten => Schaffung eines Falls, mein Konto gesperrt."---
Wenn Du hier (im Board) Hilfe erwartest, dann solltest Du den genauen Wortlaut mitteilen, mit dem die Bank eine Verfügung über das Konto ablehnt.
Grüße K1
Wenn Deine Wertpapiere als Deckung für einen eingeräumten Kredit dienen, kann die Bank natürlich Auszahlung verweigern, EGAL, ob der Kredit in Anspruch genommen wird oder nicht.
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