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    Steuern und Ebay ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.12.04 16:38:28 von
    neuester Beitrag 29.12.04 16:29:08 von
    Beiträge: 13
    ID: 939.008
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      Avatar
      schrieb am 27.12.04 16:38:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Zusammen

      hab mal eine Frage zu steuerlichen Behandlung bei Ersteigerungen. Auf meine Frage beim FA, ob und in welchem Umfang `Ebay Einkünfte` versteuert werden, bekam ich die Auskunft, dass alles anzugeben sei.
      Das kann aus meiner Sicht nicht sein. Es muß doch einen Umfang geben (Nachhaltigkeit) bei der die Sache begint bzw. endet. Oder ist es die Anzahl der Transaktionen ?
      Auch fehlt bei mir die Gewinnerzielungsabsicht, denn bei einem Schrank der bsws. 300 Euro gekostet hat und 10 Jahre genutzt wurde will ich ja keine 300 Euro mehr für.
      Wohlgemerkt es geht hier nicht um Powerseller, sondern um Privatleute, die das was früher auf den Sperrmüll kam in Ebay versteigern.
      Wer hat hier Ahnung ??? Eure Meinung ?

      Gruß Vorstopper
      Avatar
      schrieb am 27.12.04 16:46:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hirsequark was das FA da erzählt:mad:

      Das FA schaut selber in ebay nach Privatverkäufern, die Großverkäufe tätigen. Diese werden dann aus dem Verkehr gezogen etc.

      Wegen ein paar Kleinigkeiten wird dich niemand abmahnen,
      wo kämen wir da hin?

      Dann müsste jeder der 20Mio Mal-ab-und-zu-Ebayer seine Verkäufe angeben.
      Vollkommener Schwachsinn und Panikmache seitens des FA!:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.12.04 16:50:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      für so ne aussage seitens des FA gehört ein disziplinarverfahren gegen diesen beamten mit seinen willkürlichen aussagen eingeleitet.

      kannst du namen des SB und FA nennen?
      Avatar
      schrieb am 27.12.04 17:12:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Interessant ist das natürlich schon, denn ab wann bin ich Gewerbetreibender ? Ab Umsatz 500 Euro im Monat oder 2000 Euro ???? Denke das ist alles eine Grauzone, die keiner richtig durchblickt.
      Aber bei Privatleuten ist die Steuer für die Ebay-Artikel ja schon bei der Einkunft entrichtet worden, egal ob als UmSt oder EKSt. insofern ist das echt ne Frechheit, denn was mache ich bei Ebay ich tausche doch nur meine Artikel wieder in Geld zurück. Oder nicht ?

      gruß Vorstopper
      Avatar
      schrieb am 27.12.04 17:15:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Lemmingway

      denke schon, dass du hier Recht hast aber es kann doch nicht sein, dass man auf das FA warten muß, bis es einm sagt hier ist Stopp- jetzt mal löhnen.
      Und die Alternative ist nichts anzugeben und auch nicht wissen ob man alles richtig macht.

      gruß Vorstopper

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      Avatar
      schrieb am 27.12.04 17:23:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      bei FA-dingen heisst es immer u.V.(unter Vorbehalt) vor deiner Unterschrift;)


      Wenn Du im Jahr ein paar Sachen verkaufst, die nicht über ein paar hundert oder tausend Euro kommen bist du auch kein Gewerbetreibender.

      Das Risiko muss man auch irgendwie eingehen, die Bürokratie wird halt systembedingt immer bekloppter...

      Was soll ich auch mehr dazu sagen?
      Avatar
      schrieb am 27.12.04 17:46:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vorstopper,

      naja so würde das dann ja jeder Gewerbetreibende machen. Ist zwar ne Frechheit eigentlich, aber halt eben normal.

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 27.12.04 19:33:33
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das größte Problem des FA ist, daß der Eichel Geld braucht - und das so viel wie möglich.

      Nicht umsonst werden neue Vorschriften wie z.B. wie bei den Rechnungsformularen eingeführ und dies möglich still und heimlich, um dann hinterher bei einer Prüfung die Vorsteuer wieder heraus streichen zu können...
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 09:38:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo Vorstopper,
      die erste Frage ist mal: Was verkaufst Du mit welcher Absicht?

      Wenn Du Deinen übervollen Keller leerräumst oder Dich von Deiner Plattensammlung trennst, ist das weder ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft noch ein gewerblicher Handel (Gewinnerzielungsabsicht fehlt).
      ---> In diesem Fall hast Du kein Problem.

      Wenn Du aber Sachen kaufst, um sie weiter zu verkaufen oder viele gleiche Sachen verkaufst, dann bist Du im gewerblichen Handel dabei.
      ---> Dann heisst es, Gewerbe anmelden und Steuern zahlen. Im Gegensatz kannst Du dann aber auch Deine Ausgaben (PC-Anschaffung für Buchhaltung, etc.) von der Steuer absetzen!

      Viel Erfolg noch bei EBAY !

      Rene
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 11:02:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      @#9
      also es geht wie gesagt um Sachen, die früher regelmäßig dem Sperrmüll zugeführt wurden. Stichwort Speicherleerung.
      Natürlich sind da auch ab und zu neue unbenutzte Sachen bei (zu kleine Schuhe, Elektrostecker, Bücher etc. )
      Fraglich ist aber immer noch wenn ich bspw. ein Schnäppchen (Saisonartikel) in Ebay entdecke, kaufe und in der entsprechenden Saison wieder weiterverkaufe, Gewinn erziele aber keine Nachhaltigkeit, da ich dies nicht ständig gewerblich tue, sondern hin und wieder.

      Gruß Vorstopper
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 14:06:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo Vorstopper,
      die Sperrmüllsachen sind kein Problem --> nicht steuerpflichtig.

      Bei den Saisonartikeln bist Du grundsätzlich ab dem ersten Stück dabei!
      Ob das Sinn macht, ist eine andere Sache!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 29.12.04 14:14:31
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hi Vorstopper,

      also die einzige klare Antwort gab dir wohl ReneBanker.

      Die Sache ist eindeutig!

      - Entschließt du dich deine Schallplattenammlung die du über Jahrzehnte gesammelt hast bei ebay zu verkaufen, kannst du damit Millionär werden und es ist steuerfrei!

      - Gehst du zum Flohmarkt, kaufst eine günstige Schallplatte um sie teurer bei ebay zu verkaufen, ist das ein Spekulationsgewinn! Dieser ist zu versteuern sofern zwischen Kauf und Verkauf weniger als 1 Monate liegen und du insgesamt mit Spekulationsgewinnen im Jahr mehr als 500 € verdienst. (Ich hoffe die Zahlen stimmen? Vielleicht kann das jemand bestätigen!)

      - Gehst du regelmäßig zum Flohmarkt und kaufst dort um bei ebay zu verkaufen erfüllst du wohl den Tatbestand eines Gewerbetreibenden. Folge: Gewerbe anmelden, Steuern zahlen!

      Die Auskunft beim Finanzamt war absurd. Die haben nur momentan tierisch Sorgen, weil jeder der einen kleinen Laden hat, sein Zeug zusätzlich versucht, an der Steuer vorbei, bei ebay zu verkaufen. Angeblich haben die aber eine Software die Verkäufe überwacht und direkt mit der gezahlten Gewerbesteuer abgleicht. Stand so in der Zeitung!

      Und wenn du wie gesagt ein (!) Schnäppchen entdeckt und es später wieder teurer verkauftst ist es ein Spekugewinn. Wenn es aber eben nur einer ist (Gewinn<500€) mußt du ihn nicht versteuern und die würden das auch nie feststellen.

      BF
      Avatar
      schrieb am 29.12.04 16:29:08
      Beitrag Nr. 13 ()
      erst mal vielen Dank an Mr.Ba

      mir kommen allerdings ein paar Zweifel. Warum ?

      Meines Wissens ist die Speku-Steuer deshalb vor den Kadi gekommen, weil - so die Begründung - die `braven` Steuerzahler die Dummen sind da die Nachvollziehbarkeit der ganzen Transaktionen ( bei Wertpapieren ) nicht nachvollziehbar ist.
      Deshalb!!!!

      würde ich sagen, hat ein entsprechendes angestrebtes Verfahren (falls ich so etwas wollte) bei Gericht beste Erfolgsaussichten, denn wer will nachvollziehen, ob ich Samstags beim Sperrmüll war oder die Sachen privat benutzt habe ?

      Die Frage ist natürlich rein hypotetisch, da ich so ein Verfahren nicht anstrebe.

      Gruß Vorstopper


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