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    Kfz-Abschreibung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.12.04 19:19:17 von
    neuester Beitrag 14.01.05 02:02:33 von
    Beiträge: 15
    ID: 939.047
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      Avatar
      schrieb am 27.12.04 19:19:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich hatte die Idee, mir im nächsten Jahr ein 4 Jahre altes Auto zuzulegen (und ich glaube mich an einen der Onkel-Konz-Tricks diesbezüglich zu erinnern!?) und den Kaufpreis komplett in einer Summe anzusetzen. Besteht irgendeine Möglichkeit, daß das Finanzamt keinen Einspruch erhebt?

      Vielen Dank für eventuelle Antworten!

      Schöne Grüße von Stephen
      Avatar
      schrieb am 27.12.04 19:23:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      wenn du die idee hattest , dann hast du sie ja nicht mehr , also was soll dann die frage !:rolleyes::cool:
      Avatar
      schrieb am 27.12.04 19:53:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Gibt es Dir nicht zu denken, daß ich mich an meine Idee erinnere, und sie somit zur fixen Idee wurde, iqtiger?:laugh:
      Hast Du zur Sache auch etwas beizutragen?
      Avatar
      schrieb am 27.12.04 19:54:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Besteht irgendeine Möglichkeit, daß das Finanzamt keinen Einspruch erhebt?

      Nein.
      Avatar
      schrieb am 27.12.04 20:08:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      # 1
      Wenn der Kaufpreis unter 800 € liegt, geht es.

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      Avatar
      schrieb am 27.12.04 21:02:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Nur wen der Kaufpreis max. 410,--EUR netto beträgt, dann geht das Teil als GWG (Geringwertiges Wirtschaftsgut) durch und kann im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden.
      Ansonsten normale Abschreibung Pkw 6 Jahre.
      Da das Teil schon 4 Jahre alt ist, kommt`s drauf an wie der Zustand (KM, Bj.,...) des Kfz zu werten ist.
      Würde es mit 3 Jahren Restnutzungsdauer versuchen.

      tasmandevil
      Avatar
      schrieb am 27.12.04 21:22:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      # 6

      sorry - ich bin ein ewig gestriger. Es waren 800 DM.
      Jetzt sind das na klar 410 €
      Avatar
      schrieb am 27.12.04 21:45:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das klingt in etwa so wie ich mir das vorgestellt habe, tasmandevil! Danke! Gibt es Rechtssicherheit dafür, oder hat man beim einen F`amt Glück und beim anderen nicht?

      So gesunken sind die Gebrauchtwagenpreise leider doch noch nicht:kiss:
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 17:32:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      Da der Kaufpreis über 800 DM/410€ liegen wird, ist der Kaufpreis, soweit überhaupt Abschreibungen möglich sind, auf die Restnutzungsdauer zu verteilen.
      Versuch es mal mit 2 Jahren. Vielleicht klappt es.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 31.12.04 20:20:32
      Beitrag Nr. 10 ()
      Relativ wenig bekannt ist eine Steuersparmöglichkeit bei gebrauchten Pkws, deren berufliche Nutzung weniger als 50% beträgt.
      Zur Errechnung der beruflichen Nutzung kann entweder ein pauschales Kilometergeld von 30 Cent oder der ensprechende Anteil an den tatsächlichen Fahrzeugkosten angesetzt werden. Hier kommt ein interessantes Detail ins Spiel: Als Abnutzung des Pkw ist nicht etwa ein bestimmter Prozentsatz vom Kaufpreis zu berücksichtigen, sondern pro Monat 1 % vom Listenpreis!

      Auf diese Weise, und dank einer geringen Fahrleistung komme ich mit meinem gebrauchten Auto auf ein Kilometergeld von ca 50 Cent. Da lohnt sich das Fahrtenbuch. Das Finanzamt hat nie etwas beanstandet.

      Umgekehrt kann diese merkwürdige Regelung zu einem Problem werden: wer seinen Dienstwagen auch privat nutzt und sich nicht die Mühe eines Fahrtenbuchs machen will, der muß den privaten Nutzungsanteil pauschal mit monatlich einem Prozent vom Listenpreis ansetzen.

      Khampan
      Avatar
      schrieb am 04.01.05 00:02:09
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo Khampan,
      kann man auch das Fahrtenbuch führen wenn die berufliche Nutzung höher ist als 50% um zu vermeiden daß die 1%-Regel angewandt wird?
      Avatar
      schrieb am 04.01.05 01:44:04
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ja
      Avatar
      schrieb am 05.01.05 21:45:56
      Beitrag Nr. 13 ()
      @casel

      wenn ich es richtig verstanden habe, dann muß in dem Fall das Fahrzeug als Dienstwagen geführt werden, mit der Konsequenz, daß private Fahrten als Betriebseinnahmen verbucht werden müssen. Dabei kommt schon auch besagte 1%-Regel zum Zug, dürfte aber bei Vielfahrern nicht so entscheidend sein (daher besser mit Fahrtenbuch). Jedenfalls lohnt sich dann ein Gebrauchtwagen weniger.

      Meine Infos habe ich übrigens von http://www.ratgeber-e-lancer.de/inhalt.html

      Gruß,
      Khampan
      Avatar
      schrieb am 13.01.05 08:12:14
      Beitrag Nr. 14 ()
      Mir ging es bei Threaderöffnung nur um die beschleunigte Abschreibung, in der Zwischenzeit habe ich die Möglichkeit auch vom Steuerberater bestätigt bekommen. (z.B. Kauf eines 4-jährigen Autos für 30000€, AfA 15000€ minus Ust in den nächsten beiden Jahren, das Finanzamt wird vielleicht die Restnutzung auf drei Jahre festlegen, aber im Prinzip klappt das so!)

      Bei meiner Kalkulation setze ich natürlich nicht auf die 1%-Regel, da ich zu ca. 80-90% dienstliche Fahrten unternehme:cool:

      Schöne Grüße
      Avatar
      schrieb am 14.01.05 02:02:33
      Beitrag Nr. 15 ()
      #11

      Das geht immer.


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