Kfz-Abschreibung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.12.04 19:19:17 von
neuester Beitrag 14.01.05 02:02:33 von
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Ich hatte die Idee, mir im nächsten Jahr ein 4 Jahre altes Auto zuzulegen (und ich glaube mich an einen der Onkel-Konz-Tricks diesbezüglich zu erinnern!?) und den Kaufpreis komplett in einer Summe anzusetzen. Besteht irgendeine Möglichkeit, daß das Finanzamt keinen Einspruch erhebt?
Vielen Dank für eventuelle Antworten!
Schöne Grüße von Stephen
Vielen Dank für eventuelle Antworten!
Schöne Grüße von Stephen
wenn du die idee hattest , dann hast du sie ja nicht mehr , also was soll dann die frage !
Gibt es Dir nicht zu denken, daß ich mich an meine Idee erinnere, und sie somit zur fixen Idee wurde, iqtiger?
Hast Du zur Sache auch etwas beizutragen?
Hast Du zur Sache auch etwas beizutragen?
Besteht irgendeine Möglichkeit, daß das Finanzamt keinen Einspruch erhebt?
Nein.
Nein.
# 1
Wenn der Kaufpreis unter 800 € liegt, geht es.
Wenn der Kaufpreis unter 800 € liegt, geht es.
Nur wen der Kaufpreis max. 410,--EUR netto beträgt, dann geht das Teil als GWG (Geringwertiges Wirtschaftsgut) durch und kann im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden.
Ansonsten normale Abschreibung Pkw 6 Jahre.
Da das Teil schon 4 Jahre alt ist, kommt`s drauf an wie der Zustand (KM, Bj.,...) des Kfz zu werten ist.
Würde es mit 3 Jahren Restnutzungsdauer versuchen.
tasmandevil
Ansonsten normale Abschreibung Pkw 6 Jahre.
Da das Teil schon 4 Jahre alt ist, kommt`s drauf an wie der Zustand (KM, Bj.,...) des Kfz zu werten ist.
Würde es mit 3 Jahren Restnutzungsdauer versuchen.
tasmandevil
# 6
sorry - ich bin ein ewig gestriger. Es waren 800 DM.
Jetzt sind das na klar 410 €
sorry - ich bin ein ewig gestriger. Es waren 800 DM.
Jetzt sind das na klar 410 €
Das klingt in etwa so wie ich mir das vorgestellt habe, tasmandevil! Danke! Gibt es Rechtssicherheit dafür, oder hat man beim einen F`amt Glück und beim anderen nicht?
So gesunken sind die Gebrauchtwagenpreise leider doch noch nicht
So gesunken sind die Gebrauchtwagenpreise leider doch noch nicht
Da der Kaufpreis über 800 DM/410€ liegen wird, ist der Kaufpreis, soweit überhaupt Abschreibungen möglich sind, auf die Restnutzungsdauer zu verteilen.
Versuch es mal mit 2 Jahren. Vielleicht klappt es.
cu
pegru
Versuch es mal mit 2 Jahren. Vielleicht klappt es.
cu
pegru
Relativ wenig bekannt ist eine Steuersparmöglichkeit bei gebrauchten Pkws, deren berufliche Nutzung weniger als 50% beträgt.
Zur Errechnung der beruflichen Nutzung kann entweder ein pauschales Kilometergeld von 30 Cent oder der ensprechende Anteil an den tatsächlichen Fahrzeugkosten angesetzt werden. Hier kommt ein interessantes Detail ins Spiel: Als Abnutzung des Pkw ist nicht etwa ein bestimmter Prozentsatz vom Kaufpreis zu berücksichtigen, sondern pro Monat 1 % vom Listenpreis!
Auf diese Weise, und dank einer geringen Fahrleistung komme ich mit meinem gebrauchten Auto auf ein Kilometergeld von ca 50 Cent. Da lohnt sich das Fahrtenbuch. Das Finanzamt hat nie etwas beanstandet.
Umgekehrt kann diese merkwürdige Regelung zu einem Problem werden: wer seinen Dienstwagen auch privat nutzt und sich nicht die Mühe eines Fahrtenbuchs machen will, der muß den privaten Nutzungsanteil pauschal mit monatlich einem Prozent vom Listenpreis ansetzen.
Khampan
Zur Errechnung der beruflichen Nutzung kann entweder ein pauschales Kilometergeld von 30 Cent oder der ensprechende Anteil an den tatsächlichen Fahrzeugkosten angesetzt werden. Hier kommt ein interessantes Detail ins Spiel: Als Abnutzung des Pkw ist nicht etwa ein bestimmter Prozentsatz vom Kaufpreis zu berücksichtigen, sondern pro Monat 1 % vom Listenpreis!
Auf diese Weise, und dank einer geringen Fahrleistung komme ich mit meinem gebrauchten Auto auf ein Kilometergeld von ca 50 Cent. Da lohnt sich das Fahrtenbuch. Das Finanzamt hat nie etwas beanstandet.
Umgekehrt kann diese merkwürdige Regelung zu einem Problem werden: wer seinen Dienstwagen auch privat nutzt und sich nicht die Mühe eines Fahrtenbuchs machen will, der muß den privaten Nutzungsanteil pauschal mit monatlich einem Prozent vom Listenpreis ansetzen.
Khampan
Hallo Khampan,
kann man auch das Fahrtenbuch führen wenn die berufliche Nutzung höher ist als 50% um zu vermeiden daß die 1%-Regel angewandt wird?
kann man auch das Fahrtenbuch führen wenn die berufliche Nutzung höher ist als 50% um zu vermeiden daß die 1%-Regel angewandt wird?
Ja
@casel
wenn ich es richtig verstanden habe, dann muß in dem Fall das Fahrzeug als Dienstwagen geführt werden, mit der Konsequenz, daß private Fahrten als Betriebseinnahmen verbucht werden müssen. Dabei kommt schon auch besagte 1%-Regel zum Zug, dürfte aber bei Vielfahrern nicht so entscheidend sein (daher besser mit Fahrtenbuch). Jedenfalls lohnt sich dann ein Gebrauchtwagen weniger.
Meine Infos habe ich übrigens von http://www.ratgeber-e-lancer.de/inhalt.html
Gruß,
Khampan
wenn ich es richtig verstanden habe, dann muß in dem Fall das Fahrzeug als Dienstwagen geführt werden, mit der Konsequenz, daß private Fahrten als Betriebseinnahmen verbucht werden müssen. Dabei kommt schon auch besagte 1%-Regel zum Zug, dürfte aber bei Vielfahrern nicht so entscheidend sein (daher besser mit Fahrtenbuch). Jedenfalls lohnt sich dann ein Gebrauchtwagen weniger.
Meine Infos habe ich übrigens von http://www.ratgeber-e-lancer.de/inhalt.html
Gruß,
Khampan
Mir ging es bei Threaderöffnung nur um die beschleunigte Abschreibung, in der Zwischenzeit habe ich die Möglichkeit auch vom Steuerberater bestätigt bekommen. (z.B. Kauf eines 4-jährigen Autos für 30000€, AfA 15000€ minus Ust in den nächsten beiden Jahren, das Finanzamt wird vielleicht die Restnutzung auf drei Jahre festlegen, aber im Prinzip klappt das so!)
Bei meiner Kalkulation setze ich natürlich nicht auf die 1%-Regel, da ich zu ca. 80-90% dienstliche Fahrten unternehme
Schöne Grüße
Bei meiner Kalkulation setze ich natürlich nicht auf die 1%-Regel, da ich zu ca. 80-90% dienstliche Fahrten unternehme
Schöne Grüße
#11
Das geht immer.
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